Kategorie-Archiv: Corona COVID-19

Buchhandlungen, Archive u. Eisdielen in Hessen ab morgen wieder geöffnet – Wer darf öffnen, wer bleibt geschlossen? Auslegungshinweise zu Corona-Verordnung aktualisiert

Auch die Buchhandlung Angermann in der Wiesbadener Mauergasse hat ab 20. April 2020 wieder geöffnet. © Foto: Diether v Goddenthow
Auch die Buchhandlung Angermann in der Wiesbadener Mauergasse hat ab 20. April 2020 wieder geöffnet. © Foto: Diether v Goddenthow

Mit der vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus lockert Hessen ab Montag auch einige der bestehenden Schutzmaßnahmen für den Handel. Um den örtlichen Behörden die Anwendung zu erleichtern, haben Wirtschafts- und Sozialministerium ihre Auslegungshinweise aktualisiert. „Die Lockerung der Einschränkungen heißt nicht, dass die Bedrohung durch das Virus vorbei ist – im Gegenteil: Wenn wir jetzt leichtsinnig werden, gefährden wir unsere gemeinsamen Erfolge bei der Bekämpfung der Pandemie, die nur durch die Kontaktverbote und drastischen Maßnahmen erreicht werden konnten. Deshalb müssen wir bei jeder Lockerung mit äußerster Vorsicht und Augenmaß vorgehen“, sagten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Sozialminister Kai Klose. „Das Virus ist weiter da und kann eine zweite Ansteckungswelle auslösen, die zu einer wieder steigenden Zahl schwerer Erkrankungen und Todesfällen führt. Um die Ausbreitung des Virus weiter zu bremsen, müssen wir Menschenansammlungen mit ihrer großen Ansteckungsgefahr unbedingt vermeiden. Der Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen ist unbedingt einzuhalten. Ob und wie weitere schrittweise Lockerungen nach dem 4. Mai möglich sind, entscheidet sich auch daran, ob die Bürgerinnen und Bürger sich auch weiterhin so gut an die Vorsichtsmaßnahmen halten wie in den letzten Wochen. Es darf jetzt auf keinen Fall Sorglosigkeit ausbrechen.“

Die wichtigsten Bestimmungen:

– auch in Hessen gilt: Geschäfte mit weniger als 800 qm Verkaufsfläche können bei strikter Anwendung der Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen. Angesichts der Tatsache, dass sich die Mehrzahl der Nachbarländer für diesen Weg entschieden hat, wird Hessen auch größeren Einzelhändlern unter strengen Bedingungen die Öffnung erlauben: Sie müssen ihre Verkaufsfläche auf 800 qm reduzieren, und zwar so, dass die Abtrennung unmissverständlich und klar ist und auch durchgesetzt wird.

– Für Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler gilt die Größenbeschränkung nicht. Klargestellt wird, dass auch Geschäfte in Einkaufszentren öffnen dürfen, wenn ihre Verkaufsfläche kleiner als 800 qm ist.

– Klargestellt wird ferner, dass sich in jedem Geschäft gleichzeitig nur eine Kundin oder ein Kunde je angefangener 20 qm für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche aufhalten darf, um einen Abstand von mindestens 1,5 m zwischen Personen im Geschäft sicherzustellen. Besteht die Gefahr einer Unterschreitung, etwa in Kassenbereichen, müssen Trennvorrichtungen vorgesehen werden.

– allen Geschäften wird von Montag an erlaubt, zuvor bestellte Waren zu liefern oder von Kunden selbst abholen zu lassen. Dabei müssen jedoch hygienische Voraussetzungen eingehalten werden.

– Eisdielen dürfen künftig sowohl Ware ausliefern als auch an der Theke – bei Einhaltung der Abstandsregeln – verkaufen, allerdings nur im Außer-Haus-Verkauf und ohne das Anbieten von Sitzgelegenheiten. Um Konflikte mit dem Abstandsgebot zu vermeiden, darf im Umkreis von 50 Metern kein Eis verzehrt werden.

– Wieder erlaubt sind ab Montag auch Autokinos, Bibliotheken und Archive.

Die ausführlichen Auslegungshinweise finden Sie hier

OB Mende und Bürgermeister Dr. Franz rufen auf, Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln einzuhalten

Vorbildlich: Vor der Poststelle am Wiesbadener Mauritiusplatz halten Bürger jeweils den nötigen Abstand zum Vordermann. © Foto: Diether v Goddenthow
Vorbildlich: Vor der Poststelle am Wiesbadener Mauritiusplatz halten Bürger jeweils den nötigen Abstand zum Vordermann. © Foto: Diether v Goddenthow

Wie  in Mainz und Frankfurt begrüßten auch der Wiesbadener  Verwaltungsstab  am Donnerstag, 16. April, die „Corona-Beschlüsse“  der Bundesregierung und riefen weiterhin auf, Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln einzuhalten.

Laut Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister Dr. Oliver Franz stünden „die gefassten Beschlüsse  noch unter dem Vorbehalt der Umsetzung in den einzelnen Ländern, gehen aber in die richtige Richtung“. Dabei stünde in der Berichterstattung  das Thema Lockerung der Einschränkungen im Vordergrund. „Jedoch bleibt die Kontaktbeschränkung und die Hygienevorschriften weitestgehend bestehen“, appellieren Mende und Dr. Franz an die Wiesbadenerinnen und Wiesbadener sich weiterhin so diszipliniert zu verhalten, und nicht am kommenden Montag die Innenstadt und den ÖPNV zu überlaufen. „Nur so können sich die Erfolge der vergangenen Wochen verstätigen“, sind sich Mende und Dr. Franz mit Blick auf den Vorrang der Gesundheit der Wiesbadenerinnen und Wiesbadener einig. Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten haben klar gemacht, dass sollten die Infektionszahlen wieder steigen, die Beschränkungen wieder lokal eingeführt werden und auch Beschränkungen in die nicht erforderliche Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus geboten sein.

„Die ernste Lage besteht weiter und das wichtigste Ziel bleibt, Corona-Infektionen zu vermeiden. Und deshalb gelten die Kontaktbeschränkungen, die Abstands- und Hygieneregeln unverändert fort. Die gestrigen Corona-Beschlüssen dürfen niemanden in falscher Sicherheit wiegen. Das öffentliche Leben kann nur in kleinen Schritten zur Normalität zurückkehren“, so Mende. Die angekündigten Lockerungen gehen mit Vorgaben einher, die sich in der Realität erst einmal bewähren müssen. „Wie zum Beispiel das Entstehen von Warteschlangen vor Geschäften vermieden werden soll, erschließt sich mir noch nicht. Auch eine Definition, was eine Großveranstaltung ist, fehlt noch. Da ist zu wünschen, dass es nicht zu 16 unterschiedlichen Länderregelungen kommt.“ Und: „Zu den Fragen der Schulen bleiben die Beschlüsse sehr vage, da werden die Kultusminister noch viel arbeiten müssen, um praktikable Lösungen zu finden. Und zu den Kitas findet sich – abgesehen von der Fortsetzung der Notbetreuung – noch nichts.“

Auf recht originelle Art   hat Wiesbadens altbekanntes Szene-Lokal Sherry & Port in der Adolfsallee sein "Speisenangebot to go"  organisiert. Kunden können Geld und Bestellung in einen Kunststoffkasten legen. Dieser wird per Schnurr über eine Rutsche ins Lokal hoch gezogen und kehrt auf selbigen Weg mit der bestellten Mahlzeit zum Kunden zurück. Mindestabstand vier, fünf Meter, kein Direktkontak, Korb wird jedes Mal neu desinfiziert. © Foto: Diether v Goddenthow
Auf recht originelle Art hat Wiesbadens altbekanntes Szene-Lokal Sherry & Port in der Adolfsallee sein „Speisenangebot to go“ organisiert. Kunden können Geld und Bestellung in einen Kunststoffkasten legen. Dieser wird per Schnur über eine Rutsche ins Lokal hoch gezogen und kehrt auf selbigen Weg mit der bestellten Mahlzeit zum Kunden zurück. Mindestabstand vier, fünf Meter, kein Direktkontak, Korb wird jedes Mal neu desinfiziert. © Foto: Diether v Goddenthow

Wie sich die Vorschläge praktisch umsetzen lassen, muss nach den Beratungen im Verwaltungsstab abgewartet werden. Offene Fragen sind demnach: Ist eine Veranstaltung mit 100 Personen eine Großveranstaltung, oder erst ab 1.000 Personen? Wie soll eine Kontrolle der geöffneten Geschäfte unter 800 Quadratmeter Verkaufsfläche gewährleistet sein und was passiert mit Geschäften, deren Verkaufsfläche wesentlich größer ist, aber eventuell nur 800 Quadratmeter Verkaufsflächen bereitgestellt werden? Die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Kontaktnachverfolgung Infizierter hingegen ist mit konkreten Zahlen versehen und würde allein für Wiesbaden 75 zusätzliche Mitarbeitende bedeuten. Das wird die Landeshauptstadt vor große Herausforderungen stellen. „Für die Einführung einer Maskenpflicht sieht die Landeshauptstadt Wiesbaden zum jetzigen Zeitpunkt keinen Grund und orientiert sich an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts“, so Dr. Franz.

Vor einer besonderen Herausforderung steht die Landeshauptstadt Wiesbaden bei der Öffnung von Schulen. Hier hat der Verwaltungsstab beschlossen eine Arbeitsgruppe Schule, zu der auch ein Vertreterinnen und Vertreter des staatlichen Schulamts hinzugeladen werden soll, einzurichten, die sich ab sofort der Thematik Hygieneplan und Schulbusbetrieb intensiv widmet um vorbereitet zu sein.

Am Montag beginnt für die muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger der Fastenmonat Ramadan. Hier steht die Landeshauptstadt Wiesbaden in intensivem Austausch mit den muslimischen Gemeinden, da auch Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften weiterhin nicht stattfinden sollen. Es ist es weiter dringend geboten, sich auf die Vermittlung von religiösen Inhalten auf medialem Weg zu beschränken. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden. Verstöße gegen die Kontaktbeschränkung werden weithin von den Ordnungsbehörden sanktioniert.

Highlight der Woche ist inzwischen für so manchen Wiesbadener die Currywurst zum Mitnehmen, mittwochs und samstags auf dem Wiesbadener Wochenmarkt . © Foto: Diether v Goddenthow
Highlight der Woche ist inzwischen für so manchen Wiesbadener die Currywurst zum Mitnehmen, mittwochs und samstags auf dem Wiesbadener Wochenmarkt . © Foto: Diether v Goddenthow

„Unserer besonderer Dank gilt neben den Bürgerinnen und Bürgern Wiesbadens, die sich überwiegend an die Beschränkungen halten, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Krankenhäusern und Ordnungskräften, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der städtischen Verwaltung“, so Mende und Franz abschließend.

Schlachthof Wiesbaden startet Spendenkampagne

© Foto: Diether v Goddenthow
© Foto: Diether v Goddenthow

Das Kulturzentrum Schlachthof hat heute eine Spendenkampagne gestartet, um die massiven Folgen der Corona Krise überstehen zu können. Kampagne läuft bis zum 20. Mai.

Die Einnahmen aus Veranstaltungen sind fast komplett weggebrochen. Es werden noch auf Monate hinaus weiterhin starke Beschränkungen hinsichtlich Veranstaltungen erwartet. Was sich für die soziokulturelle Zentrum und Institution fur ̈ Live Musik aller Couleur in Wiesbaden existenzbedrohend auswirkt. Und das trotz Kurzarbeit und extremer Sparsamkeit. Die Spendenkampagne soll einen wichtigen Beitrag leisten, die Finanzierungslücke auszugleichen.
Der Schlachthof ist ein gemeinnütziger, von einem Kernkollektiv betriebener, nichtstädtischer Verein mit über 40 Festangestellten, rund 500 Veranstaltungen und 300.000 Gästen pro Jahr, der sich zu rund 95% aus eigenen Einnahmen finanziert. 2020 ist das 25. Veranstaltungsjahr. Die Kampagne läuft über das Portal StartNext. Es ist außerdem möglich, Spenden per Überweisung oder über Paypal zu senden.

Andere Menschen sind ebenfalls von der Corona Krise betroffen und vielleicht weniger in Lage, sich selbst zu helfen. Deshalb wird der Schlachthof außerdem 10% der gesammelten Spenden je zur Hälfte weitergeben an Frauen helfen Frauen e.V. in Wiesbaden und an den Verein Mensch Mensch Mensch, der u.a. die Bewegung Seebrücke trägt, die sich für Menschen auf der Flucht engagiert. Informationen zur Kampagne:

Kampagnenhashtag: #Schlachtineedsyou
Kampagnenpage: https://www.startnext.com/schlachthof-wiesbaden-retten
Spendenkonto: Nassauische Sparkasse / DE47 5105 0015 0277 0078 52

Absage der Internationalen Maifestspiele 2020 in Wiesbaden – Spenden Sie, indem Sie auf Rückerstattung gekaufter oder reservierter Tickets verzichten

© Foto: Diether v Goddenthow
© Foto: Diether v Goddenthow

Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden hat am 7. April 2020 beschlossen die Internationalen Maifestspiele 2020 wegen der Corona-Pandemie abzusagen.
Das Hessische Staatstheater Wiesbaden plant zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein »Maifestspiel-Special 2020« durchzuführen und hofft, nach dem 20. April 2020 mitteilen zu können, wann der Proben- und Vorstellungsbetrieb und wann das »Maifestspiel-Special« stattfinden können.

Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende: »Es schmerzt mich, dass momentan so viele Veranstaltungen, in die schon sehr viel Arbeit und Leidenschaft investiert worden sind, abgesagt werden müssen. Leider trifft dies nun auch die Maifestspiele, die ein jährlicher Höhepunkt im Wiesbadener Kulturkalender sind. Aber angesichts der Corona-Pandemie werden alle beteiligten Künstlerinnen und Künstler und das Publikum Verständnis für diese Entscheidung haben.«

Kulturdezernent Axel Imholz: »Als Kulturdezernent bedaure ich diese Entscheidung zutiefst, aber wir alle müssen entsprechend den allgemein geltenden Vorgaben verantwortungsvoll handeln. Mit der Absage der Spiele tun wir genau das. Die aktuellen Einschnitte sind mit großem Verzicht verbunden. Ich hoffe sehr, dass wir bald wieder schrittweise zurück zur Normalität finden können. Bis dahin bleibt uns die Vorfreude auf ein ›Maifestspiel- Special‹, dass es so noch nie gab.«

Intendant Uwe Eric Laufenberg: »Die momentane Schließung trifft uns am Hessischen Staatstheater Wiesbaden als Einrichtung mit all ihren Akteuren genauso hart wie unser Publikum. Wir leben Theater und können unseren Auftrag nicht erfüllen. Das schmerzt uns alle sehr. Gleichwohl sind wir dabei, unsere Überlegungen so anzupassen, dass der Spielbetrieb jederzeit mit angemessener Frist wiederaufgenommen werden kann. Auch den Monat Mai haben wir noch nicht ganz aufgegeben. Da aber zurzeit die Bekämpfung der Pandemie und damit auch Ihre persönliche Gesundheit absolute Priorität hat, bitten wir um Ihr Verständnis, dass eine Wiederaufnahme durch das Theater nicht selbst verfügt werden kann, auch wenn von manchen die Einschränkungen als zu hart empfunden werden. Die notwendigen Entscheidungen trifft ausschließlich die Politik gemeinsam mit ihren medizinischen Experten. Wir stehen zu jedem Zeitpunkt bereit unser Haus wieder zu eröffnen. Dazu bitten wir um Ihre Solidarität, um gemeinsam mit uns bald wieder zur Normalität zurückzukehren. Großartig wäre es, wenn Sie uns unterstützen könnten, indem Sie Ihre gekauften Karten in Gutscheine (3 Jahre gültig) tauschen, anstatt sie sich auszahlen zu lassen, und wir so nicht allzu lange auf ihren nächsten Besuch warten müssen.«

Umgang mit bereits gekauften oder reservierten Karten:
Bereits gekaufte Tickets können für Veranstaltungen rückerstattet oder gegen einen Gutschein umgetauscht werden. Versandkosten gelten als Fremdleistungen und werden nicht rückerstattet. Karteninhaber müssen sich nicht sofort für die Rückerstattung melden. Aufgrund des hohen Bearbeitungsaufkommens, kann eine Rückforderung bis Mitte Juni erfolgen.
Alle Besucher*innen, die ohne Angabe persönlicher Daten oder per Kreditkarte bei uns gekauft haben, werden gebeten, sich an den Kartenservice zu wenden, bei dem sie die Karten gekauft haben. Das geht auch telefonisch unter Vorlage des Tickets bzw. Nennung der Auftragsnummer.

Wenn Sie als Gruppe gebucht haben, wenden Sie sich bitte wie gewohnt an das Gruppenbüro.

Abonnenten erhalten automatisch einen Umtauschschein für ihre Abonnementvorstellung, der bis Juli 2021 gültig und bei der Theaterkasse hinterlegt sein wird. Abonnenten können sich bei Fragen an das Abonnementbüro wenden.

Die Theaterkasse, das Abo-Büro und das Gruppenbüro sind nur telefonisch und per E-Mail erreichbar.

Theaterkasse:

· Telefonisch Mo – Fr 10 – 17 Uhr unter der 0611-132-325
· Per E-Mail unter vorverkauf@staatstheater-wiesbaden.de
· Aktuell keine persönliche Beratung vor Ort

Abonnement-Büro:
· Telefonisch Mo – Fr 10 – 17 Uhr unter der 0611-132-340
· per E-Mail: abonnement@staatstheater-wiesbaden.de

Gruppenbüro:
· Telefonisch Mo – Do 10 – 16 Uhr sowie Fr 10-15 Uhr unter der 0611-132-300
· Per E-Mail: gruppenticket@staatstheater-wiesbaden.de

Karten sind auch über den Webshop oder per Post erhältlich. Kartenvorverkauf, Christian-Zais-Str. 3, 65189 Wiesbaden

Spendenaufruf – Verzichten Sie auf Rückerstattung!!!

maifestspiel2019-logoSpenden Sie, indem Sie auf Rückerstattung gekaufter oder reservierter Tickets verzichten! Um diese ungewöhnlich harten Zeiten auch im Kultursektor hoffentlich glimpflich überstehen zu können, möchten wir an dieser Stelle dringend darum bitten, dass der Kaufpreis von bereits bezahlte Karten nicht zurückgefordert wird und für reservierte Karten ebenfalls als Spende dem Hessischen Staatstheater zur Verfügung gestellt wird.
Es ist doch klar: ohne privates Mittun dürfte der Kulturbetrieb schwerlich in seiner jetzigen vielfältigen Form überleben. Der Staat schafft das  allein nicht! 

 

Hessische Arbeitgeber fordern finanzielle Unterstützung insbesondere auch für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern

Wolfgang Kramwinkel, Präsident der Arbeitgeberverbände des Hessischen Handwerks (AHH) © Foto: Diether v Goddenthow
Wolfgang Kramwinkel, Präsident der Arbeitgeberverbände des Hessischen Handwerks (AHH) © Foto: Diether v Goddenthow

Die Arbeitgeberverbände des hessischen Handwerks e.V. (AHH) fordern die Politik auf, Mittelständler finanziell zu unterstützen, die aufgrund der Corona-Pandemie erhebliche Umsatzeinbußen haben. „Diese Betriebe fallen derzeit vollkommen aus dem Raster. Gerade im Handwerk gibt es zahlreiche Betriebe aus dem Bereich der Gebäudereinigung, Tischler oder auch Baubetriebe, die mehr als 50 Mitarbeiter haben und jetzt um ihre Existenz kämpfen. Es kann nicht sein, dass diese Familienbetriebe in der Krise entweder untergehen oder mit enormen Schulden in den nächsten Jahren weiterarbeiten müssen“, so Wolfgang Kramwinkel, Präsident der AHH.

Nach einer aktuellen Umfrage des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH) sind Betriebe aus den Handwerks-Bereichen Gesundheitsgewerbe, Dienstleistungsgewerbe sowie Kraftfahrzeuggewerbe zu über 90% von Umsatzrückgang betroffen, aber auch alle anderen Sparten verzeichnen in erheblichem Umfang Umsatzrückgänge. Der Verband rechnet damit, dass sich die Situation im April zuspitzen wird und fordert deshalb eine Aufstockung der Hilfsprogramme des Landes Hessen. Vorstellbar wäre laut dem Verband z.B. eine Regelung, die Bundesmittel auch für Betriebe bis 250 Mitarbeiter aufzustocken. Auch andere Bundesländer planen derzeit Erweiterungen der Soforthilfen für mittelgroße Betriebe. „Natürlich werden Soforthilfen nicht mit einem Schlag die Probleme der Betriebe lösen. Aber in Kombination mit dem Kurzarbeitergeld, staatlich garantierten Krediten sowie Stundungsmöglichkeiten von Beiträgen und Steuern, besteht eine Chance, mittelständische Betriebe über diese Krise zu retten“, betont Kramwinkel.

„Die Handwerksbetriebe leisten im Moment Erhebliches, um neben dem eigenen Geschäftsbetrieb unsere Grundversorgung aufrecht zu erhalten und tragen damit zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stabilität unseres Landes bei. Wir müssen jetzt verhindern, dass Betriebe in großer Zahl pleitegehen und Menschen ihre Arbeit verlieren. Entscheidend wird sein, Betriebe rasch auf der Finanzierungs- und auf der Kostenseite zu entlasten und ihnen Liquidität zu verschaffen. Die hessische Politik muss mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln sicherstellen, dass Betriebe diese schwierige Phase durchhalten können. Denn sonst droht auch eine Gefährdung der Grundversorgung, an der unsere Handwerksbetriebe ganz wesentlichen Anteil haben. Nur wenn das gelingt, werden die Betriebe ihre Produktion ohne große Zeitverzögerung wieder hochfahren können, wenn sich die Situation wieder beruhigt hat“, appelliert Geschäftsführer Rainer von Borstel abschließend.

Die Arbeitgeberverbände des Hessischen Handwerks sind der Zusammenschluss von 31 handwerklichen Fachverbänden, in denen rund 15.000 Betriebe freiwillig organisiert sind.

Corona-Krise: Börsenverein fordert Ausweitung der staatlichen Hilfen für die Buchbranche

© Diether v Goddenthow
© Diether v Goddenthow

Börsenverein begrüßt Bereitstellung des Corona-Soforthilfepakets / Weiterhin akuter Handlungsbedarf u.a. bei Gewerbemieten, KfW-Kreditvergabe und Zuschüssen für Unternehmen mit über zehn Mitarbeiter*innen / Zügige Wiedereinführung der Verlegerbeteiligung gefordert

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt die schnell auf den Weg gebrachten Hilfsmaßnahmen von Bund und Ländern, die helfen sollen, die durch die Corona-Pandemie ausgelöste Wirtschaftskrise zu bewältigen. Nach den ersten Erfahrungen seiner Mitgliedsunternehmen sieht der Verband jedoch weiteren dringenden Handlungsbedarf aus Sicht der Buchbranche und fordert Nachjustierungen durch die Bundesregierung.

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins: „Wir sind dankbar für die Bereitschaft und Tatkraft aller politisch Verantwortlichen, die Krise auch wirtschaftlich zu meistern. Es zeigt sich aber, dass die bisher aufgesetzten Hilfen die zu erwartenden wirtschaftlichen Einbußen in der Buchbranche nur unzureichend abfedern können. Aufgrund der geringen Umsatzrenditen im Buchhandel sind kaum Finanzpolster vorhanden, sodass viele Buchhandlungen, Verlage, Autor*innen und Buchlogistiker existenziell gefährdet sind. Wir fordern die Politik auf, die Hilfsmaßnahmen für die Buchbranche zu ergänzen. Außerdem ist es jetzt dringender denn je, die Verlage wieder an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften zu beteiligen, damit sie möglichst schon in diesem Jahr mit diesen Einnahmen kalkulieren können. Jetzt wird jeder Cent gebraucht, um die Wertschöpfungskette funktionsfähig zu halten und die gesamte Buchbranche vor gravierenden Folgen zu bewahren. Es geht um die Zukunft der gesamten Buchlandschaft in Deutschland mit ihrer Qualität und Vielfalt!“

Der Börsenverein hat einen Forderungskatalog an die Bundesregierung übermittelt. Er fordert darin:

1. Zuschüsse vom Bund für kleine und mittelgroße Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeiter*innen
2. Zusätzliche zweckgebundene Zuschüsse für alle Unternehmen zu Gewerbemieten oder Aussetzen der Mietverbindlichkeiten für die Zeit der behördlichen Ladenschließungen
3. Verbesserungen bei der Kreditvergabe über die KfW in Form von einhundertprozentigen Ausfallbürgschaften
4. Vereinfachung und Vereinheitlichung der Antragsverfahren für die Soforthilfen mit klaren Angaben zu Begründungskriterien und Nachweispflichten
5. Verlängerung der Übergangsfrist zur Implementierung der im Einzelhandel neu erforderlichen Kassensysteme über den 30. September 2020 hinaus um mindestens ein Jahr
6. Schnellstmögliche Wiedereinführung der Beteilung der Verlage an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften und Ausweitung der urheberrechtlichen Privatkopie-Vergütung auf Cloud-Speicherdienste
7. Wegfall des gesetzlich verpflichtenden Nachlasses, den Buchhandlungen beim Verkauf von Schulbüchern an staatliche Einrichtungen gewähren müssen, bis Ende 2020
8. Weitergehende Entlastungen bei den Beiträgen für die Künstlersozialkasse

Seit rund zwei Wochen sind die meisten Buchhandlungen in Deutschland auf Anordnung der Länder – mit Ausnahme von Berlin und Sachsen-Anhalt – geschlossen. Dadurch verzeichnet die gesamte Buchbranche nach Einschätzung des Börsenvereins Umsatzeinbußen von monatlich einer halben Milliarde Euro. Bei den Buchhandlungen in Deutschland werden pro Monat insgesamt rund 15 Millionen Euro Mietverbindlichkeiten fällig, denen während der Schließungen keine Umsätze vor Ort entgegenstehen. Fast alle Buchhandlungen verkaufen während der Ladenschließungen weiter Bücher online. Eine Übersicht der Buchhandlungen mit Kontaktangaben und Link zum Webshop ist abrufbar unter www.buchhandlung-finden.de.

Soforthilfeprogramm für Soloselbständige und Kleinunternehmer – Antragstellung ab 30.März 2020 möglich

t1_nebenjob_visionenDer Bund und das Land Hessen sowie das Land Rheinland-Pfalz unterstützen mit einem millionenschweren Soforthilfeprogramm Solo-Selbstständige, Freiberufler, Künstlerinnen und Künstler sowie Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dafür wurde das Bundesprogramm sowohl in Hessen als auch in Rheinland-Pfalz jeweils um eigene Landesmittel kräftig aufgestockt. Am Montag geht es nun los:

Soforthilfeprogramm für Soloselbständige und Kleinunternehmer in Hessen

Soforthilfeprogramm für Soloselbständige und Kleinunternehmer in Rheinland-Pfalz 

Zuständige Stellen zur Antragsstellung in Rheinland-Pfalz

IHK Wiesbaden bietet 12-Stunden-Service zur Soforthilfe – Corona-Checkliste zur Sicherung der Liquidität.

5.000 Anträge am ersten Tag eingegangen

Wie das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen meldet sind allein in Hessen am ersten Tag 5000 Anträge auf Corona-Soforthilfe eingegangen.

Seit heute Morgen um neun Uhr kann beim Regierungspräsidium Kassel die Corona-Soforthilfe mit Hilfe eines Online-Formulars beantragt werden. Bereits nach sechs Stunden waren rund 5.000 Anträge eingereicht worden. „Der Ansturm auf den Soforthilfe-Antrag ist erwartungsgemäß hoch ausgefallen. Insgesamt aber lief das System stabil“, sagten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Regierungspräsident Hermann-Josef Klüber. Um möglichst viele Anträge gleichzeitig online annehmen zu können, waren die Kapazitäten noch einmal verdoppelt worden. Insgesamt arbeiten mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes an der Entgegennahme, Prüfung und Bewilligung der Anträge. „Teilweise gab es allerdings mehr als 15.000 gleichzeitige Zugriffsversuche. Daher mussten sich heute etliche Antragsteller leider gedulden und es immer wieder neu versuchen. Für die kommenden Tage erwarten wir eine deutliche Entspannung und bitten noch einmal um Verständnis, wenn es mal etwas länger dauert.“

Al-Wazir: „Ausreichend Geld eingeplant.“

Wenn ein Antrag eingegangen, positiv beschieden und die Soforthilfe festgesetzt wurde, erhält der Antragssteller sofort eine Benachrichtigung. In diesem Moment wird auch die Zahlung der Soforthilfe angewiesen. „Von den 5.000 Anträgen waren etwa die Hälfte vollständig ausgefüllt. Bereits festgesetzt, also Soforthilfe bewilligt, wurden bis jetzt rund 500 Anträge. Insgesamt fünf Millionen Euro Soforthilfe konnten schon bewilligt werden. Wir rechnen damit, dass das Geld bei den Unternehmerinnen und Unternehmern je nach Banklaufzeit schon morgen auf dem Konto ist“, sagte Al-Wazir und betonte: „Wir haben für die Corona-Soforthilfe genug Geld eingeplant. Das bedeutet auch: Kein Antrag, der bis Ende Mai eingereicht wird, wird wegen fehlender Mittel abgelehnt. Es gibt hier kein Windhundprinzip, alle Anträge werden bearbeitet und die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.“

Die Bearbeitungszeit eines Antrags liegt bei etwa zehn bis 15 Minuten. Je mehr die Antragssteller vorbereitet haben, umso schneller und einfacher geht das Ausfüllen. „Wir bitten noch einmal darum, sich die Hilfestellungen, die wir im Internet zur Verfügung stellen, vor der Antragstellung genau anzusehen. Das entlastet letztlich auch das System“, sagte Klüber. Wichtig sei außerdem, die Anträge vollständig einzureichen. Diese werden deutlich schneller bearbeitet.

Der Online-Antrag kann täglich – auch an den Wochenenden – zwischen 6 und 24 Uhr eingereicht werden. Zwischen 24 Uhr und 6 Uhr morgens muss das System aus technischen Gründen pausieren.

Mehr Infos unter:
www.rp-kassel.de
www.wirtschaft.hessen.de

Schnelle Soforthilfe für Kulturschaffende und Kulturprojekte Privatinitiative sucht Spender für Kulturszene

logo-kultur-akutMit einer privat initiierten Spendeninitiative Kultur-Akut-Mainz“ will der Mainzer Rechtsanwalt Kai Hußmann finanziell in Not geratenen Kulturschaffenden oder durch die Corona-Krise gefährdeten Kulturprojekten schnell und unbürokratisch helfen. „Viele Künstlerinnen und Künstler fürchten um ihre Existenz. Durch die Corona-Epidemie sind ihre Auftritte, Ausstellungen, Lesungen oder Projekte für voraussichtlich noch viele Wochen oder gar Monate abgesagt“, so Kai Hußmann, „da ist möglichst sofortige, unbürokratische Hilfe dringend erforderlich“. Zwar habe der Staat Hilfen zugesagt, zum Teil als Darlehen oder als Zuschüsse, allerdings bleibe noch unklar, ob und vor allem wie schnell diese Hilfe für selbstständige Kulturschaffende zur Verfügung stehen wird und ob tatsächlich die vielfältigen Formen künstlerischer Betätigung und Projekte davon erfasst werden können.

Für Hußmann steht fest: „Wir können die Künstlerinnen und Künstler in unserer Region nicht im Stich lassen, so wie wir auch die vom Virus bedrohten Menschen nicht im Stich lassen.“ Kulturschaffende aus Mainz und Umgebung, die in ihrer Existenz bedroht sind oder mit ihren Projekten vor dem Aus stehen und somit schnelle Hilfe brauchen, etwa um Miete zahlen zu können, können einen Antrag auf finanzielle Unterstützung einreichen, über die dann von einem fünf-köpfigen Beirat entschieden wird. Das Antragsformular können Kulturschaffende ab sofort über die Homepage www.kultur-akut-mainz.de downloaden. Hier finden Interessierte auch alle Hintergrund-Informationen und Unterstützer der Initiative.

Parallel dazu ruft Hußmann zu großzügigen Spenden auf: „Jeder kann bei der Initiative mitwirken und damit Kulturschaffende zu 100 Prozent unterstützen, da wir jeden Cent weitergeben werden und keinerlei Verwaltungsgebühr einbehalten“. Unterstützt wird die Spendeninitiative u.a. von der Mainzer Bau- und Kulturdezernentin Marianne Grosse, vom Galeristen und Mediziner, Prof. Dr. Christian Vahl, vom Verleger und Inhaber einer Presseagentur, Michael Bonewitz, vom Gästeführerverband Mainz e.V., KPA Rechtsanwälte, Jazzinitiative Mainz, Galerie Schauder, Chris Fuhlrott und von der Bundestagsabgeordneten Tabea Rößner. „Wir haben eine so vielfältige Kulturszene in Mainz, die angesichts der existenzbedrohenden Krise dringend unterstützen werden muss. Das Engagement von Kultur Akut Mainz ist für mich ein echtes Zeichen des Zusammenhaltens in dieser Zeit“, so Marianne Grosse. Prof. Christian Vahl ergänzt: „Diese Initiative halte ich für wirklich wichtig. Künstler haben keine Lobby, sind nicht organisiert, manchmal wirtschaftlich desorientiert, oft versessene Idealisten. Sie brauchen nicht nur unsere Solidarität, sondern auch unsere konkrete Hilfe.“

Die auf einem Treuhandkonto eingehenden Spendengelder werden zu 100 Prozent weitergeleitet, renommierte Sachverständige (Steuerberater und Rechtsanwälte) fungieren dabei als Kassenprüfer.

Hußmann: „Wir möchten auch nach der Corona-Krise wieder an einem regen Mainzer Kulturleben teilnehmen. Dafür müssen wir jetzt aktiv werden. Bitte unterstützen Sie uns!“ Spender überweisen auf das Treuhandkonto bei der Sparkasse Mainz an Kai Hußmann, IBAN: DE83 5505 0120 0200 1221 33 Stichwort: Spende Kultur-Akut-Mainz. „Da wir in der Kürze der Zeit keinen Verein gründen können und wollen, der dann wieder Zeit, Geld und Aufwand bedeutet, sind wir auf Spendende angewiesen, denen es nicht um einen steuerlichen Vorteil geht. Daher der Hinweis vorab: Wir können keine Spendenbescheinigung erteilen. Bei unserer Initiative geht es um unbürokratische, schnelle, unmittelbare und uneigennützige Hilfe. Jeder der bei unserer Initiative mitwirkt, arbeitet zu 100 Prozent ehrenamtlich ohne dass irgendwelche indirekte Kosten entstehen. Nur so können wir zu 100 Prozent auszahlen.“

Michael Bonewitz

Spendenkonto:

Treuhandkonto bei der Sparkasse Mainz an Kai Hußmann, IBAN: DE83 5505 0120 0200 1221 33 Stichwort: Spende Kultur-Akut-Mainz.

http://kultur-akut-mainz.de/

„Ich will helfen“ – Meldeportal der Universitätsmedizin Mainz für den freiwilligen Dienst von Studierenden im Rahmen der Corona-Krise übertrifft alle Erwartungen

Das rheinland-pfälzische Wissenschafts- und das Gesundheitsministerium und der Vorstand der Universitätsmedizin Mainz zeigen sich begeistert

(Mainz, 25. März 2020, te) Die Universitätsmedizin Mainz erhält einen überwältigenden Rücklauf für ihren Aufruf an Studierende. Bis heute haben sich 1.054 Studierende als Reaktion auf den Aufruf gemeldet. Dieser war in der vergangenen Woche via E-Mail an die Studierenden der Human- und Zahnmedizin gegangen.

Bereits innerhalb eines Tages meldeten sich 300 Studierende, bis zum Wochenende 700 und zu Beginn der laufenden Woche war die 1.000er-Grenze überschritten. „Das ist eine großartige Reaktion, mit der wir in dieser Größenordnung nicht gerechnet haben. Die Welle der Hilfsbereitschaft zeigt, wie stark das Wir-Gefühl an unserer Universitätsmedizin ist“, sagt Univ.-Prof. Dr. Ulrich Förstermann, Wissenschaftlicher Vorstand und Dekan der Universitätsmedizin Mainz.

Die Studierenden können sich in ein Meldeportal mit dem Titel „Ich will helfen“ eintragen. Gefragt sind dabei Tätigkeiten und Qualifikationen wie Gesundheits- und Krankenpflege, Intensivpflege, Kenntnisse bei der Betreuung von Beatmungsgeräten sowie telefonische Beratung von Patientinnen und Patienten. Studierende werden gemäß ihrer Qualifikation entlohnt. „Viele Studentinnen und Studenten haben berufliche Erfahrungen in verschiedenen Gesundheitsberufen gesammelt – es ist sehr hilfreich, wenn Studierende ihre Vorerfahrungen in Zeiten von Personalengpässen in die Patientenversorgung einbringen“, sagt Univ.-Prof. Dr. Norbert Pfeiffer, Vorstandsvorsitzender und Medizinischer Vorstand der Universitätsmedizin Mainz. Gesucht werden Studierende der klinischen und der vorklinischen Semester.

„Wir befinden uns in einer wahrhaften Ausnahmesituation, die besondere Maßnahmen verlangt. Ich freue mich deshalb sehr über die solidarische Hilfsbereitschaft der Medizinstudierenden, die vor allem die wichtige Arbeit des medizinischen und pflegerischen Personals in Rheinland-Pfalz unterstützen werden. Dieses Engagement ist beeindruckend. Ich danke den Studierenden dafür sehr“, betont die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

„Durch die vielen freiwilligen Studierenden können wir die ärztliche Versorgung mit Beratungs- und Unterstützungsaufgaben stärken. Ich freue mich über dieses große, gesellschaftlich besonders wichtige Engagement und bedanke mich ganz herzlich bei allen Freiwilligen. Eingeschlossen in diesen Dank ist auch unsere Universitätsmedizin Mainz, die den Aufruf gestartet hat und den Einsatz der Studierenden managt“, ergänzt Wissenschaftsminister Prof. Dr. Konrad Wolf. Die Aktion wird auch in den kommenden Wochen weiterlaufen.

Gemeinsam gegen COVID-19
Wenn Sie die Unimedizin Mainz aktuell personell unterstützen möchten, senden Sie bitte Ihre Kurzbewerbung unter Angabe Ihrer Kontaktdaten, Qualifikation sowie Ihrer zeitlichen Verfügbarkeit an: karriere@unimedizin-mainz.de oder über https://www.unimedizin-mainz.de/jobs/stellenangebote/alle-stellenangebote.html

Coronavirus: Deutscher Sachbuchpreis 2020 wird nicht vergeben – Erste Verleihung der Auszeichnung startet mit dem Preisjahr 2021

© Diether v Goddenthow
© Diether v Goddenthow

Der Deutsche Sachbuchpreis wird aufgrund der unklaren Entwicklungen im Hinblick auf das Coronavirus in diesem Jahr nicht vergeben. Das hat der Vorstand der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels nach Beratung mit dem Vorstand des Börsenvereins entschieden. Der Deutsche Sachbuchpreis wird somit mit dem Preisjahr 2021 das erste Mal verliehen werden.

Karin Schmidt-Friderichs, Vorsteherin des Börsenvereins: „Mit der Eindämmung des Coronavirus stehen wir aktuell vor einer gesamtgesellschaftlichen Herausforderung immensen Ausmaßes. Die damit verbundenen Unwägbarkeiten und die sich laufend verändernde Lage verhindern eine zuverlässige Planung, sodass wir eine angemessene Durchführung des Deutschen Sachbuchpreises in diesem Jahr nicht gewährleisten können. Wir bedauern es sehr, in diesem Jahr nicht das Sachbuch des Jahres auszeichnen zu können. Wir freuen uns schon jetzt auf den Deutschen Sachbuchpreis 2021, auf die nominierten Titel und vielfältige Debatten über gesellschaftlich relevante Themen.“

Die Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels verleiht den mit insgesamt 42.500 Euro dotierten Deutschen Sachbuchpreis an ein herausragendes, in deutscher Sprache verfasstes Sachbuch, das Impulse für die gesellschaftliche Auseinandersetzung gibt. Hauptförderer des Preises ist die Deutsche Bank Stiftung, weitere Unterstützer sind der Technologie- und Informationsanbieter MVB und die Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss.