Soforthilfeprogramm für Soloselbständige und Kleinunternehmer – Antragstellung ab 30.März 2020 möglich

t1_nebenjob_visionenDer Bund und das Land Hessen sowie das Land Rheinland-Pfalz unterstützen mit einem millionenschweren Soforthilfeprogramm Solo-Selbstständige, Freiberufler, Künstlerinnen und Künstler sowie Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dafür wurde das Bundesprogramm sowohl in Hessen als auch in Rheinland-Pfalz jeweils um eigene Landesmittel kräftig aufgestockt. Am Montag geht es nun los:

Soforthilfeprogramm für Soloselbständige und Kleinunternehmer in Hessen

Soforthilfeprogramm für Soloselbständige und Kleinunternehmer in Rheinland-Pfalz 

Zuständige Stellen zur Antragsstellung in Rheinland-Pfalz

IHK Wiesbaden bietet 12-Stunden-Service zur Soforthilfe – Corona-Checkliste zur Sicherung der Liquidität.

5.000 Anträge am ersten Tag eingegangen

Wie das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen meldet sind allein in Hessen am ersten Tag 5000 Anträge auf Corona-Soforthilfe eingegangen.

Seit heute Morgen um neun Uhr kann beim Regierungspräsidium Kassel die Corona-Soforthilfe mit Hilfe eines Online-Formulars beantragt werden. Bereits nach sechs Stunden waren rund 5.000 Anträge eingereicht worden. „Der Ansturm auf den Soforthilfe-Antrag ist erwartungsgemäß hoch ausgefallen. Insgesamt aber lief das System stabil“, sagten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Regierungspräsident Hermann-Josef Klüber. Um möglichst viele Anträge gleichzeitig online annehmen zu können, waren die Kapazitäten noch einmal verdoppelt worden. Insgesamt arbeiten mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes an der Entgegennahme, Prüfung und Bewilligung der Anträge. „Teilweise gab es allerdings mehr als 15.000 gleichzeitige Zugriffsversuche. Daher mussten sich heute etliche Antragsteller leider gedulden und es immer wieder neu versuchen. Für die kommenden Tage erwarten wir eine deutliche Entspannung und bitten noch einmal um Verständnis, wenn es mal etwas länger dauert.“

Al-Wazir: „Ausreichend Geld eingeplant.“

Wenn ein Antrag eingegangen, positiv beschieden und die Soforthilfe festgesetzt wurde, erhält der Antragssteller sofort eine Benachrichtigung. In diesem Moment wird auch die Zahlung der Soforthilfe angewiesen. „Von den 5.000 Anträgen waren etwa die Hälfte vollständig ausgefüllt. Bereits festgesetzt, also Soforthilfe bewilligt, wurden bis jetzt rund 500 Anträge. Insgesamt fünf Millionen Euro Soforthilfe konnten schon bewilligt werden. Wir rechnen damit, dass das Geld bei den Unternehmerinnen und Unternehmern je nach Banklaufzeit schon morgen auf dem Konto ist“, sagte Al-Wazir und betonte: „Wir haben für die Corona-Soforthilfe genug Geld eingeplant. Das bedeutet auch: Kein Antrag, der bis Ende Mai eingereicht wird, wird wegen fehlender Mittel abgelehnt. Es gibt hier kein Windhundprinzip, alle Anträge werden bearbeitet und die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.“

Die Bearbeitungszeit eines Antrags liegt bei etwa zehn bis 15 Minuten. Je mehr die Antragssteller vorbereitet haben, umso schneller und einfacher geht das Ausfüllen. „Wir bitten noch einmal darum, sich die Hilfestellungen, die wir im Internet zur Verfügung stellen, vor der Antragstellung genau anzusehen. Das entlastet letztlich auch das System“, sagte Klüber. Wichtig sei außerdem, die Anträge vollständig einzureichen. Diese werden deutlich schneller bearbeitet.

Der Online-Antrag kann täglich – auch an den Wochenenden – zwischen 6 und 24 Uhr eingereicht werden. Zwischen 24 Uhr und 6 Uhr morgens muss das System aus technischen Gründen pausieren.

Mehr Infos unter:
www.rp-kassel.de
www.wirtschaft.hessen.de