Corona-Krise: Börsenverein fordert Ausweitung der staatlichen Hilfen für die Buchbranche

© Diether v Goddenthow
© Diether v Goddenthow

Börsenverein begrüßt Bereitstellung des Corona-Soforthilfepakets / Weiterhin akuter Handlungsbedarf u.a. bei Gewerbemieten, KfW-Kreditvergabe und Zuschüssen für Unternehmen mit über zehn Mitarbeiter*innen / Zügige Wiedereinführung der Verlegerbeteiligung gefordert

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt die schnell auf den Weg gebrachten Hilfsmaßnahmen von Bund und Ländern, die helfen sollen, die durch die Corona-Pandemie ausgelöste Wirtschaftskrise zu bewältigen. Nach den ersten Erfahrungen seiner Mitgliedsunternehmen sieht der Verband jedoch weiteren dringenden Handlungsbedarf aus Sicht der Buchbranche und fordert Nachjustierungen durch die Bundesregierung.

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins: „Wir sind dankbar für die Bereitschaft und Tatkraft aller politisch Verantwortlichen, die Krise auch wirtschaftlich zu meistern. Es zeigt sich aber, dass die bisher aufgesetzten Hilfen die zu erwartenden wirtschaftlichen Einbußen in der Buchbranche nur unzureichend abfedern können. Aufgrund der geringen Umsatzrenditen im Buchhandel sind kaum Finanzpolster vorhanden, sodass viele Buchhandlungen, Verlage, Autor*innen und Buchlogistiker existenziell gefährdet sind. Wir fordern die Politik auf, die Hilfsmaßnahmen für die Buchbranche zu ergänzen. Außerdem ist es jetzt dringender denn je, die Verlage wieder an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften zu beteiligen, damit sie möglichst schon in diesem Jahr mit diesen Einnahmen kalkulieren können. Jetzt wird jeder Cent gebraucht, um die Wertschöpfungskette funktionsfähig zu halten und die gesamte Buchbranche vor gravierenden Folgen zu bewahren. Es geht um die Zukunft der gesamten Buchlandschaft in Deutschland mit ihrer Qualität und Vielfalt!“

Der Börsenverein hat einen Forderungskatalog an die Bundesregierung übermittelt. Er fordert darin:

1. Zuschüsse vom Bund für kleine und mittelgroße Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeiter*innen
2. Zusätzliche zweckgebundene Zuschüsse für alle Unternehmen zu Gewerbemieten oder Aussetzen der Mietverbindlichkeiten für die Zeit der behördlichen Ladenschließungen
3. Verbesserungen bei der Kreditvergabe über die KfW in Form von einhundertprozentigen Ausfallbürgschaften
4. Vereinfachung und Vereinheitlichung der Antragsverfahren für die Soforthilfen mit klaren Angaben zu Begründungskriterien und Nachweispflichten
5. Verlängerung der Übergangsfrist zur Implementierung der im Einzelhandel neu erforderlichen Kassensysteme über den 30. September 2020 hinaus um mindestens ein Jahr
6. Schnellstmögliche Wiedereinführung der Beteilung der Verlage an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften und Ausweitung der urheberrechtlichen Privatkopie-Vergütung auf Cloud-Speicherdienste
7. Wegfall des gesetzlich verpflichtenden Nachlasses, den Buchhandlungen beim Verkauf von Schulbüchern an staatliche Einrichtungen gewähren müssen, bis Ende 2020
8. Weitergehende Entlastungen bei den Beiträgen für die Künstlersozialkasse

Seit rund zwei Wochen sind die meisten Buchhandlungen in Deutschland auf Anordnung der Länder – mit Ausnahme von Berlin und Sachsen-Anhalt – geschlossen. Dadurch verzeichnet die gesamte Buchbranche nach Einschätzung des Börsenvereins Umsatzeinbußen von monatlich einer halben Milliarde Euro. Bei den Buchhandlungen in Deutschland werden pro Monat insgesamt rund 15 Millionen Euro Mietverbindlichkeiten fällig, denen während der Schließungen keine Umsätze vor Ort entgegenstehen. Fast alle Buchhandlungen verkaufen während der Ladenschließungen weiter Bücher online. Eine Übersicht der Buchhandlungen mit Kontaktangaben und Link zum Webshop ist abrufbar unter www.buchhandlung-finden.de.