Kategorie-Archiv: Corona COVID-19

Frankfurter Buchmesse und Spreadshop unterstützen Kulturschaffende in der Krise

s-0hsfd7EwEG_pE9u02onQ„Apart in isolation. Connected by culture.“ – Frankfurter Buchmesse und Spreadshop unterstützen im Rahmen von CREATE YOUR REVOLUTION Kulturschaffende in der Krise

Der Erwerb von T-Shirts und Masken auf shop.spreadshirt.de/createyourrevolution hilft Künstler*innen aus dem Kulturbereich

Vor sechs Wochen hat die Corona-Pandemie die gesamte Kulturlandschaft in Deutschland zum Stillstand gebracht. Die Schließungen von Einrichtungen, die Absage von Veranstaltungen, die Einschränkungen im alltäglichen Leben – all das trifft Autor*innen, Musiker*innen, Festival-Macher*innen, (Programm)kino-Betreiber*innen, Künstler*innen und viele weitere Kulturmacher*innen gewaltig: psychologisch, ökonomisch und gesellschaftspolitisch.

Frankfurter Buchmesse und Spreadshop starten deshalb jetzt den Verkauf von Merchandise-Artikeln, dessen Erlöse der Kulturbranche zugutekommen sollen. T-Shirts, Masken, Tassen und Stofftaschen mit den Aufdrucken „Culture never sleeps.“, „Stay home. But let art in.“, „Apart in isolation. Connected by culture.“ und „Culture is alive.“ sind jetzt im Shop (shop.spreadshirt.de/createyourrevolution) erhältlich. Die Einnahmen gehen an „Kulturzeiter*in“ (www.kulturzeiterin.de) – ein Projekt einer Gruppe aus kulturaffinen und (gesellschafts-) politisch engagierten Menschen in Frankfurt am Main und Offenbach – und kommen damit existenzbedrohten Künstler*innen und Kulturschaffenden aus der Region zugute.

Vor sechs Wochen hat die Corona-Pandemie die gesamte Kulturlandschaft in Deutschland zum Stillstand gebracht. Die Schließungen von Einrichtungen, die Absage von Veranstaltungen, die Einschränkungen im alltäglichen Leben – all das trifft Autor*innen, Musiker*innen, Festival-Macher*innen, (Programm)kino-Betreiber*innen, Künstler*innen und viele weitere Kulturmacher*innen gewaltig: psychologisch, ökonomisch und gesellschaftspolitisch.

Frankfurter Buchmesse und Spreadshop starten deshalb jetzt den Verkauf von Merchandise-Artikeln, dessen Erlöse der Kulturbranche zugutekommen sollen. T-Shirts, Masken, Tassen und Stofftaschen mit den Aufdrucken „Culture never sleeps.“, „Stay home. But let art in.“, „Apart in isolation. Connected by culture.“ und „Culture is alive.“ sind jetzt im Shop (shop.spreadshirt.de/createyourrevolution) erhältlich. Die Einnahmen gehen an „Kulturzeiter*in“ (www.kulturzeiterin.de) – ein Projekt einer Gruppe aus kulturaffinen und (gesellschafts-) politisch engagierten Menschen in Frankfurt am Main und Offenbach – und kommen damit existenzbedrohten Künstler*innen und Kulturschaffenden aus der Region zugute.

Die Aktion findet im Rahmen von CREATE YOUR REVOLUTION (CYR) statt. 2019 hatte die Frankfurter Buchmesse mit der Initiative – in Kooperation mit THE ARTS+, ARTE, dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Spreadshop und den Vereinten Nationen (UN) – die Relevanz und Notwendigkeit von Kultur für unsere Gesellschaft bereits in den Mittelpunkt gestellt. CYR ließ Menschen zu Wort kommen, die erkannt haben, dass sie die Welt durch ihr kreatives Handeln zum Besseren verändern können. Durch das Mitwirken von Igor Levit, Luisa Neubauer, Ai Weiwei, Andrea Venzon, Milo Rau, Hanns Zischler, Lady Bitch Ray uvm. hat die Initiative einen Diskurs darüber geschaffen, welche Rolle Kultur vor dem Hintergrund politischer und gesellschaftlicher Umbrüche spielt und was sie leisten kann.

„Selten war so klar wie heute: Kultur ist unverzichtbar! Sie vermittelt nicht nur Orientierung und Zugehörigkeit in unseren eigenen Gesellschaften. Sie ist vielmehr wesentliches Instrument, um uns als Weltgesellschaft zu verständigen und zu verstehen. Nur so werden wir die globalen Herausforderungen bewältigen, eine gemeinsame Vorstellung für die Zukunft entwickeln können“, begründet Katja Böhne, Leiterin Marketing und Kommunikation bei der Frankfurter Buchmesse, die Aktion.

Wie wichtig Kultur besonders in existenzbedrohlichen Zeiten ist, zeigt auch das täglich wachsende Angebot im Netz: Es werden Lesungen, Podcasts, Theateraufführungen und Konzerte gestreamt, DJs legen live im Internet auf und auch Zoos und Museen laden zu virtuellen Rundgängen ein. Pianist Igor Levit streamt sogar beinahe jeden Abend live aus seinem Wohnzimmer und erreicht damit Tausende von Menschen, die ihm dieses kostenlose Engagement danken.

„Es ist toll, zu sehen, was all die Künstler*innen gerade auf die Beine stellen, wie sie Wärme, Trost und Inspiration in unser Leben bringen. Wir lernen gerade als Gesellschaft, wie man über die Distanz zusammenhalten kann. Deshalb zeigen wir uns solidarisch mit denen, die jetzt unsere Hilfe dringend benötigen. Damit unsere Kultur auch nach Corona noch weiterlebt“, erklärt Philip Rooke, CEO von Spreadshirt.

#CREATEYOURREVOLUTION #CYR2020

Hessische Weltmarktführer, Jobmotoren und Innovationen gesucht – trotz und auch gerade in Zeiten der Corona-Krise

Hessischer Unternehmertag "Hessen-Champions" 2019. © Foto: Diether v Goddenthow
Hessischer Unternehmertag „Hessen-Champions“ 2019. © Foto: Diether v Goddenthow

Unternehmen für besondere unternehmerische Erfolge zu würdigen, ist das Ziel des Wettbewerbs „Hessen-Champions“, der 2020 zum 20. Mal stattfindet. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW), die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG H) und die landeseigene Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hessen Trade & Invest (HTAI) rufen Firmen mit Sitz in Hessen auf, sich zu beteiligen. Der Wettbewerb vergibt Preise in den drei Kategorien Innovation, Weltmarktführer und Jobmotor.

Staatsminister Tarek Al-Wazir, Schirmherr des Wettbewerbs, sagt stellvertretend für die Veranstaltenden: „Wir sind uns alle der dramatischen Lage vieler Unternehmen bewusst. Es ist beeindruckend, mit welcher Energie, Flexibilität und Ideenreichtum Unternehmen ihre Expertise der Gesellschaft zur Verfügung stellen. Vor diesem Unternehmergeist ziehen wir den Hut. Deshalb halten wir trotz der Corona-Krise an diesem Wettbewerb fest und hoffen auf viele weitere Bewerbungen.“

Gesucht werden innovative Unternehmen in Hessen, die in ihrer Branche weltweit führend sind, unter Berücksichtigung ihrer Größe überdurchschnittlich viele neue Arbeitsplätze in Hessen geschaffen oder neue Produkte oder Verfahren entwickelt haben.

Eine hochrangig besetzte Jury aus Wirtschaft, Politik und Medien wählt die Gewinner. Die Preisverkündung ist für den 27. Oktober 2020 geplant.

Weitere Information zu Hessen-Champions unter https://www.hessen-champions.de/

Hessische Landesregierung beschließt Öffnung von Friseuren, Spielplätzen und Kultureinrichtungen ab 4. Mai 2020

Ministerpräsident Volker Bouffier. „Wir lockern die Beschränkungen dort, wo wir es verantworten können“ © Archivbild Diether v Goddenthow
Ministerpräsident Volker Bouffier. „Wir lockern die Beschränkungen dort, wo wir es verantworten können“ © Archivbild Diether v Goddenthow

Wiesbaden. Die Hessische Landesregierung hat heute nach der Videokonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vom Donnerstag Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen beschlossen. Ab Montag können in Hessen unter anderem Friseure, Museen und Tierparks unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln öffnen. Auch Spielplätze dürfen wieder genutzt werden.

„Wir haben die Pandemie noch lange nicht überstanden. Deshalb hat für uns nach wie vor der Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger die höchste Priorität. Wir halten unseren Kurs und lockern die Beschränkungen dort, wo wir es verantworten können. Ein Wettbewerb zwischen den Ländern, wer am Schnellsten die Rückkehr in die Normalität schafft, hilft niemandem. Wir gehen schrittweise und bedacht voran und wollen den Menschen gleichzeitig eine Perspektive für die Zukunft geben“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier heute in Wiesbaden.

Öffnen dürfen in Hessen ab 4. Mai 2020 unter Einhaltung von Abstands- bzw. Hygieneregeln:

ü Spielplätze
ü Museen, Ausstellungen, Schlösser und Gedenkstätten, unter der Vorgabe, dass eine individuelle Nutzung erfolgt. Gruppenaktivitäten oder -führungen können nicht angeboten werden. Als Richtwert gilt, dass sich eine Person auf einer Fläche von 20 Quadratmetern aufhalten darf
ü Tierparks, Zoos und Botanische Gärten
ü Hundesalons und Hundeschulen
ü Copyshops
ü Fahrschulen (nur für Berufskraftfahrer), Musikschulen und Privatunterricht (als Einzelunterricht und in Kleingruppen von bis zu fünf Personen)
ü Friseure und andere Dienstleister im Bereich der Körperpflege wie zum Beispiel Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios sowie Massagepraxen. Dabei müssen die Anbieter für die gesamte Dauer des Kundenkontaktes eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch für Kunden ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zwingend vorgeschrieben. Diese darf nur abgenommen werden, wenn die Inanspruchnahme der Dienstleistung nur ohne Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen kann.
ü Medizinische Eingriffe und Operationen in Kliniken und ambulanten Praxen, die bislang untersagt waren, wenn sie nicht zwingend notwendig waren, dürfen wieder vorgenommen werden.
ü In allen Gesundheitseinrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern und Arztpraxen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Diese Pflicht gilt auch in Ladenstraßen und überdachten Einkaufszentren.
ü Der Präsenzunterricht wird bei der Ausbildung von Tarifbeschäftigten und Beamten im Öffentlichen Dienst wieder aufgenommen, wenn der Abschluss im Jahr 2020 vorgesehen ist. Dazu gehören auch die Sportausbildung und Prüfungen.

Am kommenden Mittwoch gehen die Beratungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder in die nächste Runde. An diesem Tag stehen Konzepte zur Öffnung von Kitas, Schulen, Sportstätten, Restaurants und Gaststätten sowie das Thema „Handel“ auf der Tagesordnung. „Ich erwarte intensive und konstruktive Diskussionen und wünsche mir, dass wir – wo immer es geht – einheitliche Regelungen treffen und den Bürgern, insbesondere den Familien, klare Perspektiven für die Zukunft aufgezeigt werden“, betonte Ministerpräsident Bouffier.

Soforthilfe für gemeinnützige Vereine „Bunte Landschaft der Kulturvereine erhalten“ – Hessen unterstützt Vereine, die durch Corona in Not geraten

Die Corona-Pandemie trifft auch die Vereinslandschaft hart. Hier finden Sie Informationen, wie Vereine, Kulturbetriebe, Spielstätten, Laienensembles und Kinos Hilfe von der Hessischen Landesregierung bekommen können.

Wiesbaden. Das Land Hessen stellt ein millionenschweres Sofortprogramm zur Unterstützung von Vereinen und Kulturbetrieben zur Verfügung, um die finanziellen Folgen der Corona-Virus-Pandemie zu minimieren. Davon werden auch und ganz besonders die vielen Kulturbetriebe und Spielstätten, Festivals sowie in der Laienkultur und der Kulturellen Bildung engagierte Vereine profitieren, die es in Hessen gibt. Wenn sie in Folge der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzbedrohliche finanzielle Notlage geraten sind, können sie für den Bereich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs und des Zweckbetriebs beim Regierungspräsidium Kassel Soforthilfe beantragen. Für den ideellen Bereich besteht zudem ab sofort über das Vereins- und Kulturhilfeprogramm die Möglichkeit der Beantragung einer Zuwendung in Höhe von 1.000 bis zu 10.000 Euro. Dafür stehen aktuell sieben Millionen Euro zur Verfügung.

Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn verspricht rasche und unbürokratische Hilfe für Kulturschaffende. © Foto: Diether v Goddenthow
Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn möchte „bunte Landschaft der Kulturvereine erhalten“. © Foto: Diether v Goddenthow

Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn erklärt: „Die Corona-Pandemie ist für die vielen ehrenamtlich getragenen Kultureinrichtungen und -vereine im Land eine besondere Herausforderung. Sie alle packen seit Jahren in ihrer Freizeit mit hohem persönlichen Einsatz unentgeltlich und beherzt an und tragen so zu einer bunten und vielfältigen Kultur bei. Durch die Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Virus-Pandemie fallen nicht nur die Proben von Gesangs-, Musik- und Theatervereinen weg. Auch Einnahmen aus Veranstaltungen fehlen, und Sponsoren überdenken aufgrund der wirtschaftlichen Situation ihr Engagement. Die Kultureinrichtungen und -vereine sind unverzichtbarer Bestandteil des kulturellen Lebens in Hessen, das nicht verloren gehen darf. Deshalb setzen wir alles daran, die Vereine im Kulturbereich vor existenzbedrohenden Schieflagen zu bewahren.“

Für gemeinnützige Vereine bilden neben Mitgliedsbeiträgen oft die Erlöse aus Veranstaltungen einen wesentlichen Einnahmefaktor, um die laufenden Kosten decken zu können. Zugleich dürfen Vereine keine Rücklagen bilden, auf die sie in Krisenzeiten zurückgreifen könnten.

„Vereine, die so genannte Zweckbetriebe unterhalten, können für Liquiditätslücken bereits jetzt Soforthilfe beantragen wie Unternehmen auch – das war mir sehr wichtig, weil es gerade im Kulturbereich viele entsprechend wirtschaftlich tätige Einrichtungen gibt wie Museen, Theater oder Musikschulen“, erläutert Dorn. „Mit dem vorgestellten Programm unterstützen wir nun auch den ideellen Bereich der Vereine, bei denen das nicht der Fall ist, also die vielen überwiegend ehrenamtlich tätigen Musik- und Gesangvereine, Theatergruppen und weiteren Kunst- und Kulturvereine, die einen so wichtigen Beitrag zum bunten und vielfältigen kulturellen und damit gesellschaftlichen Leben in Hessen leisten.“

Knapp 16.000 Musik- und Gesangvereine, Kulturbetriebe und Spielstätten, Festivals, Laienensembles und Vereine zur kulturellen Bildung gibt es in Hessen. Sie können, wenn sie nicht von der öffentlichen Hand getragen werden, ab sofort Mittel bis zu einer Höhe von 10.000 Euro zur Aufrechterhaltung ihres Angebots beim Land Hessen beantragen, wenn sie durch die Pandemie in ihrem nichtwirtschaftlichen Vereinsbetrieb (also als so genannter Idealverein) außerhalb ihres Zweckbetriebs in eine existenzbedrohliche finanzielle Notlage geraten sind. Das betrifft alle Vereine und Kultureinrichtungen, die in einem der folgenden Verbände Mitglied sind: Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren (LAKS) in Hessen, Landesvereinigung Kulturelle Bildung (LKB) Hessen, Landesjugend Trachtenverband, Hessischer Landestrachtenverband, Hessischer Literaturrat, Landesmusikrat, Landesverband Professionelle Freie Darstellende Künste (laPROF), Landesverband der Jugendkunstschulen in Hessen, Verband hessischer Amateurtheater, Hessischer Museumsverband und die unter dem Dach der Initiative HessenFilm versammelten Einrichtungen.

Die oben genannten Vereine und Kultureinrichtungen können ihre Anträge ab dem 1. Mai beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst unter corona-vereinshilfe@hmwk.hessen.de stellen. Weitere Informationen mit Antragsformularen zum Download: www.kunst.hessen.de/corona-vereinshilfe

Rheinland-Pfalz: Spielplätze und Museen dürfen ab 4. Mai wieder öffnen, Gottesdienste und Gebetsversammlungen können stattfinden

Behutsame und differenzierte Entscheidungen – Spielplätze und Museen dürfen wieder öffnen, Gottesdienste und Gebetsversammlungen können stattfinden

© Staatskanzlei RLP / Pulkowski.
© Staatskanzlei RLP / Pulkowski.

„Die sorgfältige und behutsame Abwägung zwischen Gesundheitsschutz, Freiheits- und Grundrechten, sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe sowie der wirtschaftlichen Entwicklung prägten auch heute wieder das Gespräch zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Schaltkonferenz.

Noch könne man nicht mit Sicherheit sagen, wie sich die am 20. April verabredeten und umgesetzten ersten Öffnungsmaßnahmen auswirkten. Diese Beurteilung und die damit verbundenen Entscheidungen, ob ein weiterer größerer Öffnungsschritt möglich sei, werde am 6. Mai in einer weiteren Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und –chefs der Länder erfolgen, sagte die Ministerpräsidentin. „Bei allen Entscheidungen fließen selbstverständlich die ständig zunehmenden wissenschaftlichen Erkenntnisse über das neuartige Virus und die vielen interdisziplinären Expertenmeinungen ein. Auch meine Landesregierung und ich sind im engen und regelmäßigem Austausch mit unserem Corona-Expertenteam“, so die Ministerpräsidentin.

Ein wesentliches Element der Infektionskontrolle sei die vollständige Kontaktnachverfolgung bei allen Neuinfizierten betonten die Ministerpräsidenten in ihrem Beschluss. „Deshalb bauen wir als Länder in den Gesundheitsämtern erheblich Personalkapazitäten auf“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. In Rheinland-Pfalz stehe ein Pool von mehr als 1000 Personen zur Unterstützung der Gesundheitsämter bereit.

Wie bereits in der Regierungserklärung angekündigt, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Schalte mit der Bundeskanzlerin und ihren Länderkolleginnen und –kollegen, dass Friseurgeschäfte ab dem 4. Mai unter Auflagen und unter Vermeidung von Wartesituationen ihre Arbeit wiederaufnehmen können. Auch Musikunterricht, einzeln oder zu zweit, werde in Rheinland-Pfalz ermöglicht.

Weil es rechtlich problematisch sei und auch niemand wirklich verstehen könne, warum bestimmte Geschäfte des Einzelhandels öffnen könnten und andere nicht, sollen Geschäfte des Einzelhandels unabhängig vom Sortiment und der Verkaufsfläche unter Einhaltung von Auflagen und einer strengen Kundenbegrenzung öffnen können.

In der Schaltkonferenz bekräftigen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ihren Dank an die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die mit dem notwendigen Verzicht auf die öffentliche Durchführung von Gottesdiensten trotz hoher Feiertage in den vergangenen Wochen einen wichtigen Beitrag geleistet haben, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.

In dem heute gefassten Beschluss heißt es weiter: „Die jetzt auch durch diese Maßnahmen erreichten Erfolge lassen daher eine schrittweise Lockerung der Maßnahmen zu. Auch aufgrund des besonderen Schutzes der Freiheit der Religionsausübung im Grundgesetz ist es im Zuge der Überprüfung der beschränkenden Maßnahmen geboten, Versammlungen zur Religionsausübung wieder zu ermöglichen, soweit bei ihrer Durchführung den besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung getragen wird.

Vor dem Hintergrund des partnerschaftlichen Verhältnisses von Staat und Religion in Deutschland haben Länder und der Bundesinnenminister mit den Kirchen und großen Religionsgemeinschaften deren umfassende Konzepte für die Durchführung von Gottesdiensten und religiösen Handlungen unter Beachtung des Infektionsschutzes vorbesprochen.

Gottesdiente und Gebetveranstaltungen sollen fortan wieder stattfinden können. Für Weltanschauungsgemeinschaften gelten die Ausführungen entsprechend. Die Einzelheiten regeln die Länder.

In Rheinland-Pfalz sollen ab 3. Mai wieder Gottesdienste unter strengen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden können. Die Religionsgemeinschaften haben umfangreiche Schutzkonzepte vorgelegt, diese werden in der Rechtsverordnung des Landes geregelt, die am 3. Mai, 0 Uhr in Kraft treten wird.

Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehen muss davon ausgegangen werden, dass mindestens bis zum 31. August keine Großveranstaltungen stattfinden können. Nachfolgend der Beschluss im Wortlaut: „Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen sind derzeit untersagt. Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben wird.“

Ab wann und unter welchen Bedingungen kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter künftig stattfinden können, ist derzeit aufgrund der in diesem Bereich besonders hohen Infektionsgefahr noch nicht abzusehen und abhängig vom weiteren epidemiologischen Verlauf. Mögliche Definitionen von Größenordnungen bei Veranstaltungen sollen bei der kommenden Bund-Länderschalte behandelt werden.

Spielplätze sind unter Auflagen landesweit mit in Kraft tretender Rechtsverordnung geöffnet. Es liegt in der Entscheidungshoheit der Kommunen, lokal anders zu entscheiden. Damit soll Familien neben Grünflächen und Parks zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu ermöglicht werden.

Mit Blick auf Kultureinrichtungen haben die Regierungschefinnen und –chefs mit der Bundeskanzlerin folgenden Beschluss gefasst: „Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen können folgende Kultureinrichtungen wieder geöffnet werden. Die Landesregierung wird nächste Woche mit Museen, Ausstellungen und Galerienüber Hygienekonzepte beraten. Die Eröffnung ist für den 11. Mai vorgesehen.

Voraussetzung ist, insbesondere bei kleinen und historischen Gebäuden, dass dies Auflagen räumlich und personell umgesetzt werden können. Die Beauftragte für Kultur und Medien wird gebeten, kurzfristig ein Förderprogramm in Höhe von zunächst 10 Millionen Euro für corona-bedingte Umbaumaßnahmen in kleinen und mittleren Museen aufzulegen.“

Thematisiert wurde auch die Frage, wie in Zukunft auf durch lokale Ereignisse ausgelöste mögliche Hotspots reagiert werden muss. In solchen Fällen müssten die vor dem 20. April gültigen Beschränkungen vor Ort wieder konsequent eingeführt werden, so die Länderchefs- und –chefinnen im Gespräch mit der Kanzlerin.

Auch das Vorhalten von Intensivbetten war ein Thema in der Schaltkonferenz. Die aktuelle Entwicklung der COVID-19-Infektionszahlen und die präzise Übersicht, die durch das DIVI-IntensivRegister ermöglicht wurde, lasse es nun zu, dass ein etwas größerer Teil der Krankenhauskapazitäten für planbare Kapazitäten genutzt werden könne, so die Ministerpräsidenten. „Dies ist auch deswegen geboten, weil sich eine dauerhafte ausschließliche Priorisierung nur einer bestimmten Patientengruppe unter Ausschluss anderer Gruppen von Erkrankten nicht rechtfertigen lässt“, sagte Ministerpräsidentin Dreyer.

Zudem haben die Länderchefs- und -chefinnen den Chef des Bundeskanzleramtes und die Staatskanzleichefs beauftragt, auf der Grundlage der Empfehlungen der jeweiligen Fachministerkonferenzen Beschlussvorschläge für den 6. Mai zur schrittweisen weiteren Öffnung von Schulen, zur weiteren Öffnung von Kinderbetreuungsangebote und zur schrittweisen Wiederaufnahme des Sportbetriebes zu erarbeiten.

Die zuständigen Fachministerkonferenzen werden beauftragt, bis zu der auf den 6. Mai folgenden Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Länderchefinnen und –chefs Vorschläge für Rahmenbedingungen schrittweiser Öffnungen von Gastronomie und Tourismusangeboten und für die weiteren Kultureinrichtungen vorzubereiten.

In Bezug auf die Grenzsituation zu Luxemburg hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer in der Schalte mit der Bundeskanzlerin erneut darauf gedrängt, dass es zu einheitlichen Regelungen an den deutschen Außengrenzen kommt und auch zu Lockerungen. Das sei eine schwere Belastungsprobe für die länderübergreifende Freundschaft mit Luxemburg.

Zum 1. Todestag von Herbert Bonewitz: Spendenaufruf für „Kultur-Akut- Mainz.de“ mit dem Podcast „Briefe an Wolke 11“ von Michael Bonewitz

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Der Spendenaufruf mit dem Podcast „Briefe an Wolke 11“ von Michael Bonewitz anlässlich des 1. Todestags von Herbert Bonewitz wird unter anderem unterstützt von Malu Dreyer, Tobias Mann und Werner Mundo

Am 29. April 2019 starb der berühmte Mainzer Kabarettist, Karnevalist und Publizist Herbert Bonewitz. Sein Todestag jährt sich zum ersten Mal und aus diesem Anlass hat sein Sohn Michael Bonewitz eine himmlische Korrespondenz mit seinem verstorbenen Vater begonnen. Unter dem Titel „Briefe an Wolke 11“ veröffentlicht er Woche für Woche Gedanken und daraus resultierende Dialoge, die er als Podcast aufgenommen hat. Nebenbei erklärt er seinem verstorbenen Vater unter anderem die Auswirkungen von Corona. Der Mainzer Kabarettist Tobias Mann, zugleich ein guter Freunde der Familie, zeigt sich sichtlich begeistert: „Michael Bonewitz hat einen fantastischen Podcast gestartet. Was er aus der an sich schon genialen Grundidee macht, ist berührend, satirisch, clever und sehr witzig – ein echter Bonewitz halt.“

Zum Gedenken an seinen Vater ruft Michael Bonewitz am 1. Todestag alle Fans von Herbert Bonewitz und Freunde des Podcasts „Briefe an Wolke 11“ dazu auf, für die Initiative „Kultur-Akut- Mainz.de“ zu spenden. „Ich selbst werde 1.111 Euro überweisen, weil ich mir sicher bin, dass auch mein Vater die Aktion in diesen schwierigen Zeiten unterstützt hätte und ich hoffe, dass jeder, dem der Podcast gefällt, 11 Euro an die Initiative spendet“, so Michael Bonewitz. Mit der privat initiierten Spendenaktion „Kultur-Akut-Mainz“ des Mainzer Rechtsanwalts Kai Hußmann soll finanziell in Not geratenen Kulturschaffenden oder durch die Corona-Krise gefährdeten Kulturprojekten schnell und unbürokratisch geholfen werden. Inzwischen sind bereits 20.000 Euro bei der Initiative eingegangen und konnten direkt an Künstler und Kulturschaffende aus Mainz und Umgebung übergeben werden, die in ihrer Existenz bedroht sind, ihre Miete nicht zahlen können, oder mit ihren Projekten vor dem Aus stehen.

Unterstützt wird die Idee von Michael Bonewitz auch von der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Herbert Bonewitz war Kabarettist und Fastnachter aus Leidenschaft. Er hat uns zum Lachen und manchmal auch zum Weinen gebracht, weil er seinen Finger in die Wunde gelegt hat. Herbert Bonewitz war immer auch ein großer Menschenfreund. Er war immer einer der Ersten, wenn es darum ging, mit Benefizveranstaltungen da zu helfen, wo es klemmt. Und wenn jetzt sein Sohn Michael dieses Familienerbe fortführt und auf Wolke 11 weiter den Kontakt hält, unterstütze ich das von Herzen und bedanke mich bei allen, die diese Initiative ins Leben gerufen haben. Und wieder einmal zeigt sich: In Zeiten der Krise halten wir zusammen, um weiterhin miteinander gut zu leben. In diesem Sinne: 11-mal närrische Grüße nach oben.“

Auch Werner Mundo, Ehrenpräsident des Mainzer Carneval-Vereins 1838 e.V., schickte eine Grußbotschaft: „Viele Jahre durfte ich mit meinem Freund Herbert mit den Gonsbachlerchen auf der Bühne stehen. Er war in seiner Art unnachahmlich. Jetzt jährt sich zum 1. Mal sein Todestag. Wir werden ihn nie vergessen. Jetzt lebt er in den Briefen an Wolke 11 durch seinen Sohn Michael in uns weiter. Wir verfolgen die Dialoge mit großer Freude und hören im Geiste mit einem Schmunzeln seine Antworten, denn genauso war Herbert. Es ist eine liebevolle und wunderschöne Hommage an de „Babba“.

Spender können ihren Unterstützerbetrag auf das Treuhandkonto bei der Sparkasse Mainz von Kai Hußmann überweisen. Mit der IBAN: DE83 5505 0120 0200 1221 33 und dem Stichwort: Spende Kultur-Akut-Mainz.

Der Podcast „Briefe an Wolke 11“ kann über die Homepage www.bonewitz.de angehört werden und ist auf allen gängigen Podcast-Plattformen zu empfangen, unter anderem auch über Spotify, Deezer und über Apple Podcast.

Staatstheater Wiesbaden: Laufenberg. Solo-Diskurse – Gedanken in Zeiten von Corona

Bis zum 19. Mai 2020  keine Veranstaltungen im Hessischen Staatstheater Wiesbaden © Foto: Diether v Goddenthow
Bis zum 19. Mai 2020 keine Veranstaltungen im Hessischen Staatstheater Wiesbaden © Foto: Diether v Goddenthow

Die letzten Wochen haben das Theater und die Welt zu einem vollkommenen Stillstand verurteilt. Die künstlerische Weltsicht jedoch kann nicht stillstehen: Uwe Eric Laufenberg hat daher seinen sehr persönlichen Künstlerblick auf die gegenwärtige Krise gerichtet und seine Überlegungen in sieben sowohl inhaltlich als auch formal unterschiedlich gestalteten »Solo-Diskursen« festgehalten. Wir veröffentlichen Uwe Eric Laufenbergs Lesung der so entstandenen Texte vom 24. April ab an vier aufeinanderfolgenden Tagen als Video. Sehr empfehlenswert!

Vorwort

24. April 2020

1. „Die Gesundheit geht vor«

24. April 2020

2. Natur Mensch Maschinen

25. April 2020

»3. Die Geschichte des Virus, die Angst vor dem Tod
und die Angst der Regierung vor dem Volk«

25. April 2020

»4. Kunstfreiheit«

26. April 2020

»5. Die Welt, der Westen und das neue Menschenbild«

26. April 2020

Hessisches Staatstheater Wiesbaden

Rapid Response Programme von Youth Business International hilft mit Unterstützung von KIZ in Not geratenen Kleinunternehmern und Freiberuflern

Fotolia_42002584_XS
Fotolia_42002584_XS

KIZ-Offenbach wird Teil der Rapid Response Programme von Youth Business International, welches von Google.org gefördert wird, um in Not geratene Kleinunternehmer während der Covid-19 Krise zu unterstützen.

Durch das Rapid Response Programme wird KIZ das Soforthelfer Programm ins Leben rufen, das Selbstständige dabei unterstützt, die Krise erfolgreich zu meistern. Ab sofort können sich durch die COVID-19 Krise in Not geratenen Kleinunternehmer deutschlandweit für das kostenlose Programm anmelden und neben einer individuellen Beratung auch online Weiterbildungen und den Eintritt in eine Community für sich beanspruchen. Kompetente Berater, die jahrelange Erfahrung in der Selbstständigen Betreuung haben, geben hier wichtige Einzelcoachings. (mehr …)

Wirtschaftsförderung muss freie Kulturschaffende und Soloselbständige in den Blick nehmen

Kultur retten. Fotos und Collage ©  Diether v Goddenthow
Kultur retten.
Fotos und Collage © Diether v Goddenthow

Für eine nachhaltige, umfangreiche Förderung von  Künstlern in Zeiten von Corona hatte sich heute Morgen  die Stargeigerin Anne-Sophie Mutter im ARD/ZDF Morgenmagazin stark gemacht. Dabei reiche es nicht aus,  so Mutter, Künstler beispielsweise wie zur Zeit in Bayern diskutiert, monatlich pauschal mit 1000 Euro zu alimentieren. Denn die laufenden Kosten für Versicherung, Atelier, Laden, Studio, Fahrzeug usw. laufen ja weiter, würden damit nicht abgedeckt werden können.  Nur mit einer entsprechenden Förderung von Künstlern könne in diesen Zeiten verhindert werden, dass  der für unser aller Leben und die Gesellschaft so unermesslich wichtige  sinn- und  friedensstiftende Kulturbetrieb nicht zusammenbräche, sagte die Stargeigerin. Sie hatte sich selbst mit dem Coronavirus infiziert, ist inzwischen wieder genesen. Ihre Konzerte sind alle bis auf weiteres abgesagt.

Marin Scheid fordert Hilfe für freie Kulturschaffende und Soloselbständige
In die gleiche Kerbe schlägt auch die kulturpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der rheinland-pfälzischen CDU-Landtagsfraktion, Marion Schneid. Sie fordert , umfangreiche Maßnahmen zur Unterstützung von Künstler: „Die aktuelle Situation ist für viele Kunst- und Kulturschaffende eine große Belastung. Aufträge brechen weg, Musikunterricht wird abgesagt, Veranstaltungen können nicht stattfinden – Einnahmen daraus fehlen an allen Ecken und Enden. Viele Kreative müssen um ihre Existenz bangen. Die Gruppe der Soloselbständigen umfasst dabei die künstlerischen Berufe, aber auch Journalisten, Grafikdesigner, Dozenten, Kunsthandwerker, Schausteller – die Liste derer, die zur Überbrückung dringend Unterstützung brauchen, ist lang! Klar ist: Kunst ist kein Wirtschaftsthema, doch was wäre das gesellschaftliche Leben ohne Kunst!

Unsere angrenzenden Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden Württemberg haben schnell gehandelt, um die wirtschaftliche Existenz der Soloselbständigen zu sichern und gemeinsam mit Wirtschafts- und Finanzministerien mittels eines Soforthilfeprogramms Liquiditätsengpässe kompensiert. Auch wir fordern, dass Kulturschaffende finanzielle Unterstützung bekommen und somit das Kulturleben in unserem Land für die Zukunft gesichert wird“, fordert die kulturpolitische Sprecherin und stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Marion Schneid.

Wir fordern das Land auf, aus den im Nachtragshaushalt zur Verfügung stehenden Landesmitteln eine schnelle und unkomplizierte Hilfe für Soloselbständige zur Verfügung zu stellen. Analog zu Baden-Württemberg soll monatlich ein Betrag in Höhe von max. 1.180,- € 3 Monate lang beantragt werden können. Grundlage sind die Vorlage der abgesagten Verträge, der Wohnsitz in Rheinland-Pfalz und die Mitgliedschaft in der Künstlersoziakasse.

Die Begründung hierzu ergibt sich aus den besonderen Gegebenheiten im Kulturbereich:

©  Fotocollage: Diether v. Goddenthow
© Fotocollage: Diether v. Goddenthow

1. Die Arbeitsagentur bestätigt, dass die Soforthilfe, wie auch die
Corona-Grundsicherung nicht auf die Bedarfe der Kulturschaffenden abgestimmt sind und somit auch nicht tragen.
2. Die Kunst- und Kulturangebote sind alle gestrichen und werden
voraussichtlich erst im Herbst oder noch später wieder langsam
anlaufen können.
3. Bis dahin muss trotzdem geprobt werden. Hierfür fallen Kosten,
oftmals auch Honorarkosten an, die auch ohne vorherige Einnahmen getragen werden müssen.
4. Bei einer Lockerung wird man voraussichtlich nur vor einer kleinen
Anzahl an Publikum spielen können. Dies bedeutet, dass auch
wenige Einnahmen zu generieren sind, zusätzlich muss der Kulturschaffende auch die Kosten für Schutzmaßnahmen tragen.
5. Es gibt aufgrund der terminlichen Begrenztheit keine Möglichkeit,
die ausgefallenen Veranstaltungen zu kompensieren.
6. Die Kulturschaffenden bringen sich mit ihren Kulturangeboten auch
vielfach zusätzlich ehrenamtlich ein. Das ist ein hohes Gut für das
Gemeinwesen.

In die Zukunft gerichtet möchten wir einen Rheinland-Pfalz-Kunst- und Kulturmonat ins Leben rufen, bei dem alle Kulturschaffende sich einbringen sollen, um die vielfältige Kultur in Rheinland-Pfalz zu präsentieren und zu beflügeln.

Gleichzeitig fordern wir die Landesregierung auf, ein Konzept für eine mögliche Lockerung im Kunst- und Kulturbereich zu erarbeiten. „Momentan steht das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz allerdings still. Großveranstaltungen sind bis zum 31. August dieses Jahres abgesagt. Theater und Konzertsäle sind geschlossen. Alle traditionellen Feste und Veranstaltungen, Festivals, Kunstmärkte sollen in diesem Jahr nicht stattfinden. Schausteller, Kunsthandwerker, Musiker, Schauspieler, die auf den zahlreichen Festivals ihre Einkünfte generieren, gehen leer aus. Gerade in der jetzigen Situation, wo wir Kunst und Kultur auch zur Bewältigung der gesellschaftlichen Krise so dringend bräuchten, ist das Kulturleben in unserem Land zum Erliegen gekommen. Dies macht die Dringlichkeit der Unterstützung deutlich“, so Schneid.

(Quelle: Pressestelle der CDU-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz)

Hessische Landesregierung beschließt nach bundesweiter Vorgabe Maskenpflicht ab 27. April 2020 – Malu Dreyer „Ich schütze Dich, Du schützt mich“

Entsprechend des bundesweiten Beschlusses gelten ab 27.04.2020  auch in Hessen und Rheinland-Pfalz Maskenpflicht beim Einkaufen in Geschäften /auf Märkten und Fahren im  Öffentlichen Nahverkehr. © Foto: Diether v Goddenthow
Entsprechend des bundesweiten Beschlusses gelten ab 27.04.2020 auch in Hessen und Rheinland-Pfalz Maskenpflicht beim Einkaufen in Geschäften /auf Märkten und Fahren im Öffentlichen Nahverkehr. © Foto: Diether v Goddenthow

Wiesbaden. Die Hessische Landesregierung hat am Dienstagabend eine Maskenpflicht beschlossen. Diese gilt ab dem kommenden Montag. Die Bürgerinnen und Bürger müssen ab dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen oder den Publikumsbereich von Geschäften, Bank- und Postfilialen betreten. „Durch die Maskenpflicht wird ein erhöhter gegenseitiger Schutz gerade an den Orten erreicht, an denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen wie etwa beim Bus- und Bahnfahren“, begründeten Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose am Dienstagabend die Entscheidung. Das Abstandhalten sei trotzdem weiterhin oberstes Gebot, so Bouffier. Der Ministerpräsident bedankte sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr bisher gezeigtes umsichtiges Verhalten.

„Kontaktbeschränkungen und die Abstandsregeln werden durch das Tragen einer Alltagsmaske nicht außer Kraft gesetzt“, betonten Bouffier und Sozialminister Kai Klose. Klose wies zudem darauf hin: „Bei dem Mund-Nasen-Schutz, den die Bürgerinnen und Bürger tragen, sollte es sich um sogenannte Alltagsmasken handeln. Die professionellen medizinischen Masken müssen dem medizinischen Personal vorbehalten sein.“

Als Mund-Nasen-Schutz zählt jeder Schutz vor Mund und Nase, der auf Grund seiner Beschaffenheit unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entbehrlich, soweit anderweitige Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen, getroffen werden. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.

Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn Bürgerinnen und Bürger keine Maske aufhaben und nachdem sie angesprochen worden sind, keine aufsetzen, kann ein wiederholter Verstoß mit einem Bußgeld von 50 Euro belegt werden.

 

Wiesbadener Verwaltungsstab begrüßt Maskenpflicht

Auch auf dem Wiesbadener Wochenmarkt darf ab 27. April 2020 nur noch mit Mundschutz eingekauft werden.Wichtig ist, dass die Abstands- und Hygiene-Regeln wie bislang strikt eingehalten werden. © Foto: Diether v Goddenthow
Auch auf dem Wiesbadener Wochenmarkt darf ab 27. April 2020 nur noch mit Mundschutz eingekauft werden.Wichtig ist, dass die Abstands- und Hygiene-Regeln wie bislang strikt eingehalten werden. © Foto: Diether v Goddenthow

Der Verwaltungsstab hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 22. April, unter der Leitung von Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz mit dem Beschluss des Landes Hessen beschäftigt, im Kampf gegen das Coronavirus eine Maskenpflicht ab Montag, 27, April, für Geschäfte und den öffentlichen Nahverkehr einzuführen.

Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister Dr. Franz zeigten sich grundsätzlich zufrieden, dass aus der Empfehlung eine Maske zu tragen nun eine Pflicht wird: „Durch die Maskenpflicht wird ein erhöhter gegenseitiger Schutz gerade an den Orten erreicht, an denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen und nicht sichergestellt werden kann, dass alle Abstandsregeln eingehalten werden.“ Wie sich der Beschluss im Alltag ab Montag praktisch umsetzen lasse werfe allerdings noch einige Fragen auf, die vom Land Hessen möglichst zügig geklärt werden sollten. Dabei stehe der Schulbeginn in der kommenden Woche im Mittelpunkt, wenn der Unterricht für die Abschlussklassen beginnt. Ungeklärt sei beispielsweise das Thema Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler. „Da muss das Land noch nacharbeiten.“

„Die Kontaktbeschränkung und die Hygienevorschriften bleiben trotz Maskenpflicht bestehen“, appellieren Mende und Dr. Franz an die Wiesbadenerinnen und Wiesbadener, sich weiterhin so diszipliniert zu verhalten wie bisher.

Bezüglich der Schulöffnung wartet die Landeshauptstadt Wiesbaden noch auf genaue Ausführungshinweise seitens des Landes Hessen. „Natürlich haben wir mit den vorbereitenden Maßnahmen begonnen“, betont Schuldezernent Axel Imholz. Eine Arbeitsgruppe des Verwaltungsstabes, bestehend aus Städtischem und Staatlichem Schulamt, Gesundheitsamt, Feuerwehr, Sicherheitstechnischem Dienst und mehreren Schulleiterinnen und Schulleitern habe direkt am Montag die Arbeitspakete geschnürt und die Vorbereitung auf die Schulöffnung begonnen. „Leider können wir ohne die vom Land angekündigten, aber noch nicht verschickten Anforderungen an die Hygienepläne zunächst erst einmal allgemeine Hinweise geben“, so Imholz.

So habe man auf Anraten des Gesundheitsamtes alle Schulleitungen über die Grundzüge der hygienischen Vorsichtsmaßnahmen informiert und die Bestände an Flüssigseife sowie Papierhandtüchern abgefragt. Die ersten Rückmeldungen zeigen, dass in den meisten Schulen ausreichend Bestände für die Schulöffnung vorhanden sind. In den meisten Schulen ist zudem eine ausreichende Anzahl an Waschbecken vorhanden, um zumindest mit der reduzierten Schülerzahl den Schulbeginn zu gestalten. Bereits am Freitag wurde die voraussichtliche Präsenz an den Wiesbadener Schulen abgefragt. Die Schulleitungen haben zurückgemeldet, dass etwa 7360 Schülerinnen und Schüler sowie 1160 Lehrerinnen und Lehrer am Montag die Wiesbadener Schulen besuchen werden.

„Bisher sind bei uns von unterschiedlichen Gruppen, von Schulleitungen aber auch Eltern und Elternvertretungen, mehr als 80 Fragen zur Schulöffnung eingegangen. Diese bearbeiten wir derzeit gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt und dem Gesundheitsamt, so dass wir hoffen, im Laufe des morgigen Donnerstags eine umfangreiche Handreichung zur Schulöffnung vorlegen zu können“, so Schulamtsleiter Kay Römer. Allerdings erschwere das Fehlen der Hygieneanforderungen durch das Kultusministerium die Arbeit, so Römer. „Deshalb beschränken wir uns auf die allgemein üblichen Vorkehrungen: Abstandsgebot, Händewaschen und bei Schichtwechseln etc. eine deutlich ausgeweitete Reinigung in den Schulen. Für die Stadt Wiesbaden gilt, dass die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer sowie aller anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schulen wie etwa Betreuungskräfte, Schulsekretärinnen und Hausmeister an erster Stelle stehen“, betonen Schulamtsleiter und Schuldezernent gleichermaßen.

Bezüglich einer Maskentragepflicht in Schulen wird auf Hinweise des Landes gewartet. Nach Aussagen des Verwaltungsstabes sind die in der Landeshauptstadt vorhandenen Vorräte an Schutzmasken für Rettungs-, Einsatz- und Pflegekräfte vorgesehen. Eine Möglichkeit, die Schulen flächendeckend mit städtischen Schutzmasken auszustatten sieht der Verwaltungsstab nicht.

„Einige Schulleitungen haben bereits an die Eltern appelliert, den Kindern Schals oder einfache Masken mitzugeben. Wir prüfen zudem, ob jede Schule ein Reservekontingent bekommen kann, das an die Schülerinnen und Schüler verteilt wird, die keine Schals oder Masken mitbringen“, so der Schuldezernent. Imholz sieht aber genau wie der Leiter des Verwaltungsstabes Dr. Oliver Franz und Oberbürgermeister Mende zunächst das Land in der Pflicht, bei einer Empfehlung Masken zu tragen, diese auch für die Schülerinnen und Schüler bereitzustellen.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Maskenpflicht ab 27. April/ Motto: „Ich schütze Dich, Du schützt mich“

© Staatskanzlei RLP / Pulkowski.
© Staatskanzlei RLP / Pulkowski.

Nach Auffassung der Landesregierungen von Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Saarland und Bremen ist unter Beachtung regionaler Besonderheiten ein möglichst geschlossenes Vorgehen der staatlichen Ebenen im Umgang mit der Corona-Virus-Pandemie von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz politischer Entscheidungen. Im Sinne eines gemeinsamen Vorgehens haben sich die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz sowie die Regierungschefs von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Saarland, sowie Bremen darauf verständigt, ab dem 27. April die bisherige dringende Empfehlung im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, in eine Pflicht zu überführen. Bürgerinnen und Bürgern sowie Handelsunternehmen wird mit dem Inkrafttreten ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Bis dahin gilt weiter die dringende Bitte an die Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel, Mund und Nase zu bedecken.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „In Rheinland-Pfalz haben wir mit unserem Rheinland-Pfalz Programm Beschaffung alles daran gesetzt, genügend Masken für das medizinische Personal bereit zu stellen. Wir haben für alle Schülerinnen und Schüler im Land wiederverwendbare Alltagsmasken beschafft und Notfallkoffer für Schulen, falls Kinder mal ihre Masken vergessen haben. In Apotheken und Drogeriemärkten sind mittlerweile viele Alltagsmasken zu kaufen. Ich weiß auch von hunderten Initiativen im Land, die mittlerweile selbst oder für andere nähen oder sogar in die Produktion eingestiegen sind. Masken können ein Beitrag sein, die Ansteckungsgefahr weiter zu drosseln nach dem Motto: Ich schütze Dich, Du schützt mich“.