Kategorie-Archiv: Corona COVID-19

Wiesbadener Gastronom Vincenzo Ingenito backt kostenlose Pizza für Bedürftige und startet Hilfsaktion

Der Wiesbadener Pizzabäcker Vincenzo Ingenito, hat von seiner To-Go-Pizzeria in der Goldgasse 5 aus eine beispiellose Aktion zur Unterstützung Bedürftiger in der Corona-Krise gestartet. Jeder in finanzieller Not bekommt kostenlos eine Pizza. Der Italiener glaubt nicht, dass sein Angebot missbraucht wird, denn in Zeiten wie diesen könne Armut jeden treffen, insbesondere auch Selbständige, die wegen der Corona-Krise von heute auf morgen keine Einnahmen mehr haben. Noch kann er die Hilfsaktion selbst finanzieren, da es auf eine Pizza mehr oder weniger nicht ankäme. Aber Ingenito ruft Kollegen auf, die sich das leisten können, sich an der Aktion zu beteiligen.

(Quelle: Welt/ dpa/lhe)

„Rettungsschirm für den Kulturbereich“ beschlossen

©  Fotocollage: Diether v. Goddenthow
© Fotocollage: Diether v. Goddenthow

Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat am 23. März 2020 die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfspakete zur Bewältigung der Corona-Pandemie als „Rettungsschirm für den Kultur-, Kreativ- und Medienbereich“ bewertet.

Die Bundeshilfen ruhen auf drei großen Säulen, die geeignet sind, gerade auf die spezifischen Lebens- und Arbeitsbedingungen der Kreativen zu reagieren:

1) Kleinen Unternehmen wird bei der Betriebssicherung geholfen.
2) Persönliche Lebensumstände werden abgesichert.
3) Mit vielen rechtlichen Einzelmaßnahmen sollen Härten abgemildert werden.

(mehr …)

Wiesbadener Wochenmarkt findet weiterhin statt – Bauamt nur noch online erreichbar

© Foto: Diether v Goddenthow
© Foto: Diether v Goddenthow

Die Stadt Wiesbaden teilt zur aktuellen Situation rund um das Coronavirus mit: Seit Freitag, 20. März 2020 sind keine persönlichen Vorsprachen im Bauaufsichtsamt mehr möglich. Bereits vereinbarte Termine können nicht mehr stattfinden. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, Anträge postalisch an das Bauaufsichtsamt zu richten oder diese innerhalb der Öffnungszeiten im Dienstgebäude Gustav-Stresemann- Ring 15 am Servicepoint abzugeben. Die Kontaktaufnahmen per E-Mail oder Telefon sind weiterhin möglich. Bürgerinnen und Bürger sollen hierfür die Telefonnummer (0611) 316300 nutzen oder bauaufsichtsamt@wiesbaden.de oder eine der weiteren E-Mail-Adressen des Bauaufsichtsamts unter der Rubrik Dienstleistungen auf dem Portal wiesbaden.de.

Direktvermarkter und Landwirte haben weiterhin geöffnet. „Buy local“ und zwar frische Produkte direkt vom Erzeuger. Nicht nur um gesunde Lebensmittel zu konsumieren, sondern auch um die örtlichen Erzeuger zu unterstützen. Für den Einkauf stehen die Hofläden weiterhin zur Verfügung. Einen Überblick über das Angebot der landwirtschaftlichen Direktvermarkter in Wiesbaden bietet die Webseite www.direktundfrisch.de. Bürgermeister und Wirtschaftsdezernent Dr. Oliver Franz freut sich über die Initiative: „Über die vielen Direktvermarkter mit ihren Hofläden sich das Lebensmittelangebot. Gleichzeitig wird die lokale Landwirtschaft unterstützt.“ Auch der Wochenmarkt findet weiterhin wie gewohnt mittwochs und samstags statt. Er wird jedoch räumlich entzerrt. Die Stände befinden sich im Bereich Dern`sches Gelände, untere Marktstraße, Schlossplatz und De-Laspée-Straße. Die Direktvermarkter Wiesbaden sind ein Arbeitskreis des Vereins landwirtschaftliche Fortbildung (VLF) Wiesbaden e.V.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Bund und Länder einigen sich auf Erweiterung von Corona-Schutzmaßnahmen

© Staatskanzlei RLP / Pulkowski.
© Staatskanzlei RLP / Pulkowski.

Heute haben die Regierungschefinnen und-chefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin einheitliche Verschärfungen der Schutzmaßnahmen beschlossen, um die weiterhin rasante Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. „Wir befinden uns in einer historischen Situation. Die alarmierende Lage in anderen Ländern der Europäischen Union – insbesondere in Italien und Frankreich – verdeutlicht von Tag zu Tag mehr: Die Lage ist sehr ernst, es geht letztlich um Leben und Tod.

In dieser Zeit der maximalen Verunsicherung in der Bevölkerung war es wichtig, dass wir für größtmögliche Klarheit sorgen und eine einheitliche Regelung zum Schutz der Menschen gefunden haben. Einen Flickenteppich mit unterschiedlichen Maßnahmen in den Ländern hätte die Unsicherheit in der Bevölkerung verschärft“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Wir danken all denjenigen, die sich vorbildlich an die Maßnahmen gehalten haben. In Anbetracht der weiterhin steigenden Infektionszahlen in ganz Deutschland und auch hier bei uns in Rheinland-Pfalz sehen wir es deshalb als notwendig an, die Maßnahmen zu erweitern. Damit wollen wir die Infektionskurve abflachen, damit auch bei hohen Krankheitsfällen stets genügend Intensivplätze zur Verfügung stehen und die gesundheitliche Versorgung weiterhin gesichert bleibt“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Die Gefahr ist der häufige unmittelbare soziale Kontakt, der dem Virus eine unkontrollierte Verbreitung ermöglicht. Deswegen beschränken wir diesen stark. Dabei ist es egal, ob der Kontakt im öffentlichen Raum oder im häuslichen Umfeld stattfindet.

coronaschutzmaßnahmen-logo2Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:

I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den Angehörigen des eigenen Hausstands, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel.

VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer dankte insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrechterhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.

In Rheinland-Pfalz werden viele dieser Maßnahmen bereits umgesetzt, folgendes wird sich verändern:

Wir schränken den Kreis der Kontaktpersonen weiter ein. Deswegen ist das Verlassen der eigenen Wohnräume und der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

So wollen wir dafür sorgen, dass die Ansteckungsgefahr sinkt. Weitere Dienstleistungen werden verboten: z.B. Friseure, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoo-Studios. Davon nicht betroffen sind medizinische Dienstleistungen, wie die medizinische Fußpflege, Optiker, oder Hörgeräteakustiker.

„Uns ist bewusst, dass alle getroffenen Maßnahmen und insbesondere die strikte Begrenzung von sozialen Kontakten den Alltag der Bürgerinnen und Bürger einschneidend verändert“, so die Ministerpräsidentin. „Aber wir sehen aktuell in unserer Nachbarregionen „Grand Est“ in Frankreich und in Italien wie rasant und wie tödlich die Folgen der Corona-Pandemie sein können“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Der Kontaktverzicht heute, kann morgen Leben retten. Wir sind es unseren Mitbürgern schuldig, die eine Vorerkrankung haben oder älter sind. Es geht buchstäblich um Leben und Tod! Wir sind es auch den Ärzten und Ärztinnen, Pfleger und Pflegerinnen, Polizisten und Polizistinnen, Feuerwehrleuten, Rettungskräften und denjenigen, die z.B. in Lebensmittelläden, Bahnen oder Bussen unser Leben am Laufen halten, schuldig. Sie arbeiten jetzt schon bis zur Erschöpfung. Es ist die Aufgabe eines jeden, in dieser historischen Situation Vernunft und Verständnis zu zeigen und es ist unsere Pflicht, sie zu unterstützen, indem wir die Schutz-Maßnahmen einhalten“, appellierte die Ministerpräsidentin an die Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen.

Die Regierungschefs haben darüber hinaus über ein Gesetzespaket gesprochen, dass Mittwoch im Bundesrat beschlossen wird, dabei wird es um Hilfen für Krankenhäuser gehen, die sich vorbereiten, um schwerkranke Patienten aufzunehmen, eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, eine Anpassung der Insolvenzrechtsordnung, den Nachtragsbundeshaushalt, das Wirtschaftsstabilisierungsfondes-Gesetz, Coronasoforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige und das Sozialschutzpaket.

Besuchsverbot auch in Wiesbadener Krankenhäusern ab 23.März 2020

Für die Kliniken in der Landeshauptstadt Wiesbaden gilt ab Montag wegen des Coronavirus ein generelles Besuchsverbot.

Das Betreten der Krankenhäuser zu Besuchszwecken ist ab sofort nicht mehr gestattet, teilt die Leiterin des Wiesbadener Gesundheitsamtes Dr. Kaschlin Butt mit. Da im Rahmen der Entwicklung der Infektionszahlen die Gefahr für eine Ansteckung deutlich zunimmt, ist es erforderlich diesen hoch sensiblen Bereich zusätzlich zu schützen. „Von den Besucherinnen und Besuchern, die mittlerweile auch unerkannt mit SARS-CoV-2 infiziert sein könnten, geht eine zu vermeidende Gefahr aus“, so Dr. Butt.

In den Krankenhäusern befinden sich zu einem großen Teil Patientinnen und Patienten aus besonders vulnerablen Gruppen, hierzu gehörten beispielsweise ältere Patienten, Menschen mit chronischen oder sonst erheblichen Vorerkrankungen und Menschen mit geschwächten Immunsystem. Gleichzeitig gelte es, das für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung nur begrenzt vorhandene Personal vor Infektionen zu schützen.

Es handelt sich hier um ein Verbot zu reinen Besuchszwecken. So sind beispielsweise Eltern minderjähriger Patienten nicht zu Besuchszwecken im Krankenhaus, gleiches gilt für Seelsorger, Rechtsanwälte oder Notare sowie sterbegleitende Angehörige.

Filmkultur online auf dff.film/coronavirus

© dff
© dff

Während der virusbedingten Schließung des DFF arbeiten die Mitarbeiter/innen unermüdlich weiter daran, die Filmkultur für alle Interessierten zugänglich zu erhalten. Auf dff.film/coronavirus werden kontinuierlich Streaminglinks, Basteltipps für Familien, Filmblogs zu cineastisch relevanten Themen, Empfehlungen, Rezensionen und Meinungen veröffentlicht. In einem „Blog des DFF“ genannten Newsfeed kann sich die DFF-Community täglich auf dem Laufenden halten und findet viele Anregungen, sich auch von zu Hause aus intensiv mit Filmkultur auseinanderzusetzen.

Angebote für Familien gibt es unter der Überschrift Filmkultur zuhause

Externe Links zu Streamingdiensten und anderen filmrelevanten Angeboten unter Besuchen Sie auch…

Den Newsfeed unter Blog des DFF

Weitere Angebote unter

Videos

Filmblog

Virtuelle Ausstellungen

Universitätsmedizin Mainz ändert Besucherregelung – Ab Montag, 23. März 2020, gilt ein Besuchsverbot mit eng umgrenzten Ausnahmen

(Mainz, 20. März 2020, te) Zum Schutz der Patienten und Beschäftigten vor COVID-19 hat die Universitätsmedizin Mainz ihren Besucherverkehr neu geregelt. Ab 23. März 2020 gilt ein Besuchsverbot mit eng definierten Ausnahmen.

Der Vorstand der Universitätsmedizin Mainz hat angesichts der verschärften COVID-19-Situation neue Besucherregelungen erlassen. Für das kommende Wochenende vom 21. und 22. März 2020 gilt: Besuche sind zwischen 08.00 und 18.00 Uhr erlaubt, wobei ein Besucher pro Patient das Gelände der Universitätsmedizin Mainz für eine Stunde betreten darf. Ab Montag, 23. März 2020, gilt ein Besuchsverbot mit Ausnahmen für die Interdisziplinäre Abteilung für Palliativmedizin, das Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin, die Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie und die Geburtshilfe der Klinik und Poliklinik für Geburtshilfe und Frauengesundheit der Universitätsmedizin Mainz.

Der Vorstand der Universitätsmedizin Mainz bittet die Öffentlichkeit angesichts der aktuellen gesundheitlichen Lage um Verständnis für diese Maßnahme.

Eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten
Eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten gelten für die Palliativstation und für stationär aufgenommene Kinder und Jugendliche. Letztere dürfen nur von ihren Sorgeberechtigten (max. zwei Elternteile gleichzeitig) besucht werden.

Hygieneregeln
Grundsätzlich gelten für alle Besucher und Patienten die Hygieneregeln. Einfache Hygienemaßnahmen tragen dazu bei, sich und andere vor ansteckenden Infektionskrankheiten zu schützen. Hierzu zählen beispielsweise gründliches und regelmäßiges Waschen der Hände, die Nutzung von Desinfektionsmitteln, Abstand zu anderen Menschen, aufs Händeschütteln verzichten und Umarmungen oder andere enge Körperkontakte zu vermeiden. Wer husten oder niesen muss, sollte dafür die Armbeuge oder ein Taschentuch nutzen. Zusätzlich ist es ratsam, sich so wenig wie möglich ins Gesicht zu fassen. Lüften Sie regelmäßig. Das Tragen von Atemschutzmasken ist für gesunde Menschen nicht erforderlich. Über weitere Hygienehinweise informiert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.infektionsschutz.de.

Hotlines
Für telefonische Auskünfte sind folgende Hotlines geschaltet:
· Hotline von „Der Patientenservice 116117“:
Telefonnummer: 116117 (ohne Vorwahl),
rund um die Uhr erreichbar
· Hotline des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz (MSAGD) für Fragen zum Coronavirus (COVID-19):
Telefonnummer: 0800 575 81 00, erreichbar Montag – Freitag 08.00 bis 18.00 Uhr; Samstag – Sonntag 10.00 bis 15.00 Uhr

Kulturschaffende bekommen Hilfe bei Bewältigung der Corona-Folgen – Hessische Landesregierung hat auch Kulturbereich bei Nachtragshaushalt im Blick

Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn verspricht rasche und unbürokratische Hilfe für Kulturschaffende. © Foto: Diether v Goddenthow
Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn verspricht rasche und unbürokratische Hilfe für Kulturschaffende. © Foto: Diether v Goddenthow

Wiesbaden. Die hessische Landesregierung wird auch Freiberufler, Solo-Selbständige, Einrichtungen und Kleinstunternehmen im von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Kulturbereich finanziell unterstützen. „Durch die Absage von Veranstaltungen, die Schließung von Theatern und andere zur Abmilderung der Pandemie nötige Schritte brechen vielen im Kulturbereich tätigen Menschen und Einrichtungen Einnahmen weg, die oft keine oder nur geringe Rücklagen haben. Das wissen wir, und wir werden sie gemeinsam mit dem Bund bei der Bewältigung dieser Situation unterstützen“, teilt Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn mit. Das von Finanzminister Dr. Thomas Schäfer am Donnerstag angekündigte Hilfspaket von insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro komme daher auch diesem Bereich zugute.

„Wir werden in der kommenden Woche den Landtag bitten, einen Nachtragshaushalt im Umfang von einer Milliarde Euro zu beschließen“, erläutert Ministerin Dorn. „Darin wird als Zielgruppe auch der Kulturbereich enthalten sein. Auch die geplante Erweiterung des Garantie- und Bürgschaftsrahmen des Landes und die bereits beschlossenen Liquiditätshilfen durch Steuerstundung kommen Kulturschaffenden zugute. Wir begrüßen auch die Ankündigung des Bundes, ein Hilfspaket für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen auf den Weg zu bringen. Wir werden unser Landesprogramm, das mit dem Nachtragshaushalt beschlossen werden soll, mit dem Bundesprogramm abgleichen und dann zielgenau die Details festgelegt werden. So stellen wir sicher, dass niemand vergessen wird, auch und insbesondere nicht im besonders betroffenen Kulturbereich.“

Hessen beschließt Obergrenze für Versammlungen auf maximal 5 Personen und weitere Maßnahmen gegen das Corona-Virus

Man muss es ja nicht gleich übertreiben wie der Corona-käfer, gesichtet, seitlich der Biebricher Allee. Aber um andere zu schützen, sollte man - ggfs. auch selbstgenähte - Schutzmasken anlegen. (Nähanleitungen im Internet)  © Foto: Diether v Goddenthow
Man muss es ja nicht gleich übertreiben wie der Corona-käfer, gesichtet, seitlich der Biebricher Allee. Aber um andere zu schützen, sollte man – ggfs. auch selbstgenähte – Schutzmasken anlegen. (Nähanleitungen im Internet) © Foto: Diether v Goddenthow

Hessische Landesregierung beschließt weitere Maßnahmen gegen das Corona-Virus. Bouffier/Klose: „Individuelle Freiheit, wie wir sie genießen, gibt es nicht ohne individuelle Verantwortung“

Wiesbaden. Die Hessische Landesregierung hat heute in einer Sonder-Kabinettsitzung weitere notwendige Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus veranlasst:

  • Ansammlungen und Zusammenkünfte an öffentlichen Orten (wie bspw. Straßen, Plätze und Parks) von mehr als fünf Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, sind ab morgen untersagt.
  • Die Obergrenze für Versammlungen und Veranstaltungen wird von bislang 100 Personen auf maximal fünf Personen reduziert.
  • Restaurants und Gaststätten werden ab Samstag, 12 Uhr, in Hessen geschlossen. Speiseabgaben und Lieferdienste bleiben unberührt.
  • Alle Personen, die in den vergangenen zwei Wochen aus einem Risikogebiet des RKI zurückgekehrt sind oder zurückkehren, müssen für 14 Tage in häusliche Quarantäne.
  • Zur Notfallkinderbetreuung: Es ist ab sofort ausreichend, wenn nur ein Elternteil bspw. als Einsatzkraft bei Polizei oder Feuerwehr bzw. im Gesundheitswesen oder im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet.
Wie auch in anderen Kongress- und Messestädten sind im RheinMain CongressCenter Wiesbaden sämtliche Veranstaltungen abgesagt, unter anderem der 126. Internistenkongress vom 25.-28.04.2020. © Foto: Diether v Goddenthow
Wie auch in anderen Kongress- und Messestädten sind im RheinMain CongressCenter Wiesbaden sämtliche Veranstaltungen abgesagt, unter anderem der 126. Internistenkongress vom 25.-28.04.2020. © Foto: Diether v Goddenthow

Operationen und Behandlungen, für die keine dringende medizinische Notwendigkeit besteht, werden ausgesetzt. Entsprechende Patienten, die aufgenommen wurden, deren Behandlung aber noch nicht begonnen hat, sind zu entlassen. Neben Krankenhäusern betrifft dies ab sofort auch Praxiskliniken und Privatkrankenanstalten. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass medizinisch dringliche Eingriffe nicht durchgeführt werden können, weil notwendige Schutzausrüstung wie beispielsweise Atemschutzmasken und medizinische Verbrauchsgüter fehlen.

Mit den zusätzlichen Maßnahmen beabsichtigt die Hessische Landesregierung, die Ansteckungsgefahr durch persönliche Kontakte von Personen weiter zu verringern. „Individuelle Freiheit, wie wir sie genießen, gibt es nicht ohne individuelle Verantwortung. Die Maßnahmen bedeuten weitere Einschnitte für unsere Freiheitsrechte. Rücksichtnahme ist das Gebot der Stunde. Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, vernünftig zu sein, sich an die Vorgaben zu halten und persönliche Kontakte deutlich zu reduzieren“, erklärten der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose.

Prüfungen, insbesondere Staatsprüfungen und Laufbahnprüfungen, können weiterhin stattfinden. Dabei müssen die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. Ausnahmen von der Regelung sind zudem für Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen möglich.

„Europa, Deutschland und auch Hessen befinden sich momentan im Epizentrum der Pandemie. Alles, was wir tun, dienst dem Zweck, der weiteren Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken. Diese Schritte zu gehen, ist für uns nicht leicht. Sie sind jedoch notwendig“, so der Regierungschef und der Gesundheitsminister.

Auszüge aus der Verordnung:

Selbst Spielplätze in Wohnanlagen sind gesperrt, für Familien mit Kindern besonders hart. © Foto: Diether v Goddenthow
Selbst Spielplätze in Wohnanlagen sind gesperrt, für Familien mit Kindern besonders hart. © Foto: Diether v Goddenthow

Laut Artikel 4, § 1 Abs. 2 bis 10 der Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus
vom 20. März 2020

1. §1 b (auszugsweise)
„(2) untersagt werden:
1. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeitenrichtungen,
2. touristischer und kulturelle Angebote jeglicher Art, beispielsweise Reisebusreisen,
Schiffsausflüge und Stadtführungen,
3. sonstige Sportangebote, die ihrer Art nach mit körperlichen Kontakt verbunden sind.

(3) Untersagt wird die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie Privatunterricht im außerschulischen Bereich. Online-Angebote bleiben möglich.
(4) Die Abnahme von Prüfungen, insbesondere Staatsprüfungen und Laufbahnprüfungen, ist nach Abs. 3 nicht untersagt. Bei der Abnahme von Prüfungsleistungen sind
die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene zu beachten.

(5) Untersagt werden Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften. Allen Glaubensgemeinschaften bleibt es unbenommen, alternative Formen der Glaubensbetätigung auszuüben, die nicht mit Zusammenkünften von Personen verbunden sind, zum Beispiel Angebote im Internet. Die in Satz 1 genannten Gebäude und Räume können für die Gebete Einzelner offengehalten werden.

(6) Beratungsleistungen psychosozialer, rechtlicher, seelsorgerischer oder ehrenamtlicher Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen sollen möglichst ohne unmittelbaren persönlichen körperlichen Kontakt und unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene erfolgen.

(7) Die Beschränkungen nach Abs. 1 gelten nicht für den Lebensmitteleinzelhandel, den Futtermittelhandel, Wochenmärkte, Direktverkauf vom Lebensmittelerzeuger, Reformhäuser, Feinkostgeschäfte, Geschäfte des Lebensmittelhandwerks, Getränkemärkte, Banken und Sparkassen, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Poststellen, Waschsalons, Tankstellen und Tankstellenshops, Reinigungen, Kioske, Tabak- und E-Zigarettenläden, Frisöre, den Zeitungsverkauf, Blumenläden sowie für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte. Die Beschränkungen nach Abs. 1 gelten auch nicht für den Großhandel und den Online-Handel.

(8) Eine Öffnung der Einrichtungen nach Abs. 7 erfolgt unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen. Es ist sicher zu stellen, dass ein Abstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind.

(9) Abweichend von § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes können die in Abs. 7 genannten Bereiche auch an Sonn- und Feiertagen zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet werden. Satz 1 gilt nicht für den Karfreitag sowie die Osterfeiertage.

(10) Dienstleistungen und Handwerkstätigkeiten können mit Ausnahme der in Abs. 1 Nr. 8a und 8b genannten Angebote unter Beachtung der Empfehlungen des RobertKoch-Instituts zur Hygiene, insbesondere zu Kontakten und Einhaltung des Sicherheitsabstandes erbracht werden.“

2. §2 b (auszugsweise)
(1) (…) Gaststätten, Mensen, Hotels und andere Gewerbe, dürfen Speisen und Getränke nur zur Abholung oder Lieferung anbieten. Eine Abholung von Speisen und Getränken darf nur erfolgen,
wenn
1. sichergestellt ist, dass die Speisen und Getränke ohne Wartezeit zur Verfügung stehen oder die Warteplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Abholerinnen und Abholern gewährleistet ist,
2. geeignete Hygienemaßnahmen getroffen werden und
3. Aushänge zu den erforderlichen Hygienemaßnahmen erfolgen.“

„(3) Bars, Clubs, Diskotheken, Schankwirtschaften, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, deren Schwerpunkt nicht im Anbieten von Speisen liegt, sowie Eisdielen sind zu
schließen.“

Die vollständigen Verordnungen werden auf corona.hessen.de veröffentlicht.

Geschäfte, die geöffnet haben dürfen
Auch Wiesbadens Innenstadt ist verwaist, und die Stimmung den Trauertulpen ähnlich, insbesondere beim Einzelhandel und der Gastronomiebranche, die um ihre Existenz und deren Mitarbeiter um ihre Arbeitsplätze bangen. © Foto: Diether v Goddenthow
Auch Wiesbadens Innenstadt ist verwaist, und die Stimmung den Trauertulpen ähnlich, insbesondere beim Einzelhandel und der Gastronomiebranche, die um ihre Existenz und deren Mitarbeiter um ihre Arbeitsplätze bangen. © Foto: Diether v Goddenthow

Folgende Geschäfte dürfen laut dieser Verordnung (§1 (7)), gültig ab  21. März 2020  12:00 Uhr, weiterhin  öffnen:

– Lebensmitteleinzelhandel,
– Futtermittelhandel,
– Wochenmärkte
– Direktverkauf vom Lebensmittelerzeuger
– Reformhäuser
– Feinkostgeschäfte
– Geschäfte des Lebensmittelhandwerks
– Getränkemärkte
– Banken und Sparkassen
– Abhol- und Lieferdienste
– Apotheken
– Drogerien
– Sanitätshäuser
– Poststellen
– Waschsalons
– Tankstellen und Tankstellenshops
– Reinigungen
– Kioske, Tabak- und E-Zigarettenläden
– Frisöre (hier steht ein Verbot kurz bevor),
– Zeitungsverkauf,
– Blumenläden sowie
– für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte.
– Großhandel und Online-Handel

(je nach neuer Bewertung, könnte es in der nächsten Woche weitere Beschränkungen geben)   

Aushang bei Aldi in der Wiesbadener Kirchgasse zeigt, welche Artikel gehortet werden und ständig ausverkauft sind. © Foto: Diether v Goddenthow
Aushang bei Aldi in der Wiesbadener Kirchgasse zeigt, welche Artikel gehortet werden und ständig ausverkauft sind. © Foto: Diether v Goddenthow

Eine Öffnung der Einrichtungen nach Abs. 7 erfolgt unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen. Es ist sicher zu stellen, dass ein Abstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind.

Abweichend von § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes können die in Abs. 7 genannten Bereiche auch an Sonn- und Feiertagen zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet werden. Satz 1 gilt nicht für den Karfreitag sowie die Osterfeiertage.

Die vollständigen Verordnungen werden auf corona.hessen.de veröffentlicht.

Nähanleitungen Schutzmasken selber machen!

Corona: Hessische Landesregierung hebt Sonntagsverkaufsbote auf und schließt Kneipen, Museen und Schwimmbäder – keine Gottesdienste mehr

Hessische Landesregierung fasst zusätzliche Beschlüsse im Kampf gegen das Corona-Virus

Ministerpräsident Volker Bouffier. © Archivbild Diether v Goddenthow
Ministerpräsident Volker Bouffier. © Archivbild Diether v Goddenthow

Wiesbaden. Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben sich heute auf gemeinsame Leitlinien zur Bekämpfung des Corona-Virus vereinbart. Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, hat sich Hessen dieser Vereinbarung angeschlossen und weitere Maßnahmen beschlossen. „Die Verbreitung des Corona-Virus werden wir nur stoppen können, wenn wir uns selbst disziplinieren und soziale Kontakte stark reduzieren. Sicherlich fällt das dieser Tage, während der ersten Sonnenstrahlen des Jahres, sehr schwer. Wir müssen uns aber fortwährend ins Gedächtnis rufen, dass wir Menschen gefährden, wenn wir fahrlässig handeln“, sagten der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose im Anschluss an die Kabinettsitzung.

Die gemeinsamen Leitlinien von Bund und Ländern sehen u.a. folgende Maßnahmen vor:
Um die Versorgung der Bevölkerung trotz Ausbreitung des Corona-Virus und notwendiger weitreichender Maßnahmen sicherzustellen, bleiben insbesondere Lebensmittel- und Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen und Banken geöffnet. Vielmehr werden für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt. Auch der Großhandel bleibt weiterhin geöffnet. Die Auslieferung von Waren und Essen wird weiterhin ermöglicht.

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

Schließungen für den Publikumsverkehr:

Für den Publikumsverkehr geschlossen werden unterschiedliche Bereiche, in denen üblicherweise viele Menschen auf teils engem Raum zusammentreffen, wie bspw. Kneipen, Museen und Schwimmbäder. Auch Gottesdienste werden nicht mehr stattfinden.

In Restaurants müssen die Abstände zwischen den Tischen ausreichend groß sein. Die Öffnungszeiten werden auf 6 Uhr bis 18 Uhr begrenzt. Übernachtungen in Hotels aus touristischen Gründen werden untersagt.

Die vollständigen Leitlinien sind auf www.hessen.de abrufbar. Die Regelungen treten in Hessen mit Wirkung ab Mittwoch in Kraft.

Verbot medizinisch nicht dringlicher Operationen
Bei einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus ist mit erheblichen Belastungen des Gesundheitssystems zu rechnen. Besonders kritisch ist derzeit die Versorgungssituation mit persönlicher Schutzausrüstung wie beispielsweise Atemschutzmasken und medizinischen Verbrauchsgütern. In dieser Situation ist es nicht länger vertretbar, diese Materialien für Eingriffe zu verwenden, für die derzeit keine medizinische Dringlichkeit besteht. Daher werden diese elektiven Eingriffe ab Mittwoch untersagt. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass medizinisch dringliche Eingriffe nicht durchgeführt werden können, weil das notwendige Material fehlt. Der Bundesgesundheitsminister hat angekündigt, dass die entstehenden wirtschaftlichen Folgen für die Krankenhäuser ausgeglichen werden.

Nachtragshaushalt zur Finanzierung der Krisen-Folgen
Um auch die wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus abfedern zu können, wird die Landesregierung vor allem kleinen und mittleren Unternehmen unter die Arme greifen. Dazu wird dem Landtag ein Nachtragshaushalt zugeleitet, mit dem Ziel einer raschen Finanzhilfe für die hessische Wirtschaft. Ob die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse genutzt wird, wird nun geprüft.

Kabinettausschuss zur Corona-Krise eingerichtet
Zur politischen Koordinierung der Corona-Krise wird ein Kabinettausschuss unter Leitung des Ministerpräsidenten eingerichtet. Der Krisenstab der Landesregierung arbeitet dem Kabinettausschuss zu. Die politischen Entscheidungsstränge werden damit verschlankt und verzahnt, um der Lage angemessen reagieren zu können.

Zentrale E-Mail-Adresse für Bürgerfragen
Bürgerinnen und Bürger können sich an die Hessische Landesregierung mit ihrem Anliegen per Mail unter buergertelefon@stk.hessen.de wenden.

Ministerpräsident Bouffier und Gesundheitsminister Klose: „Die Maßnahmen, die wir heute auf den Weg gebracht haben, werden unmittelbar wirken. Aber sie werden sich bei den nachgewiesenen Infektionen aufgrund der Inkubationszeit statistisch frühestens in einer Woche niederschlagen. Die Aussagen des Robert-Koch-Instituts, wonach die Chancen gutstehen, dass sich die Verbreitung des Virus in nächster Zeit verlangsamen dürfte, stimmen uns aber optimistisch, dass wir die richtigen Antworten gefunden haben“, erklärte der Hessische Ministerpräsident.