Kategorie-Archiv: Corona COVID-19

Frankfurts Ämter nur noch für dringende Fälle geöffnet – andere Städte ziehen nach

(ffm) In allen Ämtern der Stadt Frankfurt am Main mit Publikumsverkehr werden Bürger ab sofort ausschließlich in dringenden Fällen und nach Terminvereinbarung bedient. Ohne vorherige telefonische Abklärung können die Ämter nicht aufgesucht werden. Damit wird sowohl den Anforderungen des Infektionsschutzes als auch den unaufschiebbaren Anliegen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung getragen. Die Telefonnummern der einzelnen Ämter sind im Internet unter http://www.frankfurt.de zu finden. Komplett geschlossen ist die Bürgerberatung in der Altstadt.

Corona-Prävention auch im Planungsdezernat: Ab sofort keine Sprechzeiten
(ffm) Nach Prüfung der aktuellen Situation aufgrund des Coronavirus‘ bleiben alle Publikumsbereiche der Ämter des Dezernates IV – Planen und Wohnen – in der Kurt-Schumacher-Straße 10 und das Amt für Wohnungswesen in der Adickesallee 67-69 ab sofort bis Freitag, 17. April, geschlossen.

Persönliche Vorsprachen sind daher im Denkmalamt, dem Stadtplanungsamt, dem Stadtvermessungsamt, der Bauaufsicht und im Amt für Wohnungswesen derzeit nicht möglich. Dies betrifft auch bereits vereinbarte Terminvereinbarungen, auch außerhalb der bisherigen Sprechzeiten.

Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, schriftlich, per E-Mail oder Telefon Kontakt aufzunehmen. Die Bearbeitung von Anträgen und der Geschäftsbetrieb außerhalb von Publikumskontakten finden weiterhin statt und ist von dieser Einschränkung nicht berührt.

Schließung von Museen, Einrichtungen und Liegenschaften der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz im Zuge der aktuellen Corona-Thematik

Auch das Kulturzentrum Festung Ehrenbreitstein Koblenz / Landesmuseum Koblenz ist neben vielen anderen Museen, Burgen und Schlössern in Rheinland-Pfalz ab 16. März 2020 coronabedingt geschlossen © Foto: Diether v Goddenthow
Auch das Kulturzentrum Festung Ehrenbreitstein Koblenz / Landesmuseum Koblenz ist neben vielen anderen Museen, Burgen und Schlössern in Rheinland-Pfalz ab 16. März 2020 coronabedingt geschlossen © Foto: Diether v Goddenthow

Die von der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) Rheinland-Pfalz verwalteten Museen, Einrichtungen und Liegenschaften sind bis auf Weiteres für die Öffentlichkeit geschlossen.

Dazu gehören insbesondere:

Landesmuseum Mainz
Zentrum der Antike Trier / Rheinisches Landesmuseum / Römerbauten Trier
Kulturzentrum Festung Ehrenbreitstein Koblenz / Landesmuseum Koblenz
Archäologisches Schaufenster Speyer
Burgen, Schlösser, Altertümer:
Schloss Stolzenfels, Koblenz
Schloss Bürresheim, Mayen
Burg Sooneck, Niederheimbach
Burg Pfalzgrafenstein, Kaub
Burg Trifels, Annweiler
Schloss- und Festungsruine Hardenburg, Bad Dürkheim

Die Generaldirektion Kulturelles Erbe informiert stets über Änderungen / Ergänzungen unter www.gdke.rlp.de.

Corona: Stadt Wiesbaden – Übersicht über Verordnungen und Allgemeinverfügungen

Trotz aller Warnungen seitens der Bundesregierung, der Landesregierung, des Kreises und der Stadt Wiesbaden, möglichst soziale Kontakte und Menschenansammlungen zu meiden, hat bei vielen heute angesichts frühlingshafter Temperaturen und herrlichem Sonnenschein die Lust auf ein Eis gesiegt,. Hier am Eiscafe am Biebricher Rheinufer.© Foto: Diether v Goddenthow
Trotz aller Warnungen seitens der Bundesregierung, der Landesregierung, des Kreises und der Stadt Wiesbaden, möglichst soziale Kontakte und Menschenansammlungen zu meiden, hat bei vielen heute angesichts frühlingshafter Temperaturen und herrlichem Sonnenschein die Lust auf ein Eis gesiegt,. Hier am Eiscafe am Biebricher Rheinufer.© Foto: Diether v Goddenthow

In den vergangenen Tagen wurden sowohl vom Land Hessen als auch von der Landeshauptstadt Wiesbaden mehrere Verordnungen beziehungsweise Allgemeinverfügungen erlassen. Aktuell, Stand Sonntag, 15. März, 15 Uhr, gelten folgende Allgemeinverfügungen und Verordnungen.

Die Allgemeinverfügung „Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern“ untersagt die Durchführung von öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Teilnehmenden im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden, mit Ausnahme des Besuchs von Bildungseinrichtungen. Der Veranstaltungsbegriff ist dabei grundsätzlich weit zu fassen: Hierunter fallen nicht nur Sportereignisse mit einer entsprechenden Zuschauerzahl, sondern insbesondere auch Kongresse, Messen und Tagungen, Tanzveranstaltungen, Märkte (mit Ausnahme der Wochenmärkte), Theater, Konzerte und ähnliche Festivitäten, aber auch Personal-, Betriebs-, Aktionärs- und Gesellschafterversammlungen. Die Zahl der zulässigen Veranstaltungsteilnehmenden wurde inzwischen durch weitere Allgemeinverfügungen und Verordnungen weiter begrenzt.

Die Allgemeinverfügung „Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 150 Teilnehmern in geschlossenen Räumen sowie Auflagen für Veranstaltungen“ untersagt die Durchführung von öffentlichen und privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit 150 erwarteten Teilnehmenden oder mehr im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden. Die Zahl von 150 Personen wurde von der dritten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus erneut weiter begrenzt, nämlich auf 100 Personen. Da in dieser dritten Verordnung jedoch keine Angaben zu Veranstaltungen mit weniger als 100 Personen gemacht werden, ist besonders Punkt 2 der Allgemeinverfügung zu beachten. Darin steht, dass öffentliche und private Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit weniger als 150 Teilnehmenden nur noch durchgeführt werden dürfen, wenn

– sämtliche Teilnehmenden namentlich mit einer ladungsfähigen Wohnanschrift lückenlos in einer Namensliste erfasst werden,
– die Namensliste für einen Zeitraum von vier Wochen nach Abschluss der Veranstaltung vorgehalten wird,
– die Namensliste auf Aufforderung des Gesundheitsamts der Landeshauptstadt Wiesbaden ohne schuldhaftes Zögern an das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden übermittelt wird,
– ein enger räumlicher Kontakt zwischen den Teilnehmenden ausgeschlossen wird,
– für eine ausreichende Belüftung der Veranstaltungsstätte gesorgt wird und
– die Veranstaltung aus objektiv nachvollziehbaren Gründen nicht verschoben werden kann.

Die dritte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus verbietet öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen ab einer tatsächlich vorhandenen oder zu erwartenden Zahl von 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Es gibt außerdem weitere Verordnungen und Allgemeinverfügungen, die unter anderem die Schließung von Kindertageseinrichtungen, das Fernbleiben vom Schulunterricht sowie Quarantäne für mit dem neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 Infizierte sowie Ansteckungs- und Krankheitsverdachtsfälle regeln. Alle Verordnungen und Allgemeinverfügungen stehen unter wiesbaden.de/coronavirus zum Herunterladen zur Verfügung beziehungsweise werden dort verlinkt.

Zur Sicherheit der Busfahrer und Busfahrerinnen dürfen Passagiere nur hinten einsteigen und auch nicht mehr aus Infektionsschutz die Fahrkarten im Automaten entwerten. © Foto: Diether v Goddenthow
Zur Sicherheit der Busfahrer und Busfahrerinnen dürfen Passagiere nur hinten einsteigen und auch nicht mehr aus Infektionsschutz die Fahrkarten im Automaten entwerten. © Foto: Diether v Goddenthow

Bürgerinnen und Bürger, die Fragen rund um das Coronavirus haben, erreichen täglich von 8 bis 20 Uhr unter der (0611) 318080 das Infotelefon der Stadt Wiesbaden. Unter (0800) 5554666 ist zudem täglich von 8 bis 20 Uhr die hessenweite Hotline des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration erreichbar. Mehr Informationen stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.

Anpassung des Programms der GDKE Rheinland-Pfalz für Besucherinnen und Besucher in Bezug auf die aktuelle Corona-Thematik

Mainzer Landesmuseum  © Foto: Diether v Goddenthow
Mainzer Landesmuseum © Foto: Diether v Goddenthow

Die Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) Rheinland-Pfalz passt aufgrund aktueller Empfehlungen der Gesundheitsämter aus präventiven Gründen die Öffnung von Liegenschaften und Durchführung von Veranstaltungen ab sofort an.

Bis derzeit einschließlich 20. April 2020 werden alle Veranstaltungen und Führungen, die von der GDKE selbst durchgeführt werden, verschoben. Über Veranstaltungen von Dritten in Räumlichkeiten der GDKE (z.B. Fördervereine, Verbände, Gastronomie) informieren die Veranstalter eigenständig.

Im Einzelnen führen wir nachfolgend die derzeit aktuellen Maßnahmen auf. Diese Liste wird ständig aktualisiert auf und auf www.gdke.rlp.de zu finden sein.

Landesmuseum Mainz:
Das Landesmuseum Mainz ist derzeit weiterhin für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Bis derzeit einschließlich 20. April 2020 finden keine von der GDKE selbst angebotenen Veranstaltungen und Führungen statt. Insbesondere sind derzeit davon die Eröffnungsveranstaltung des Schaudepots am 04.04.2020 sowie der „Tag der Provenienzforschung“ am 04.04.2020 betroffen.

Zentrum der Antike Trier / Rheinisches Landesmuseum Trier:
Die Römerbauten und das Rheinische Landesmuseum Trier sind derzeit weiterhin für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Bis derzeit einschließlich 13. April 2020 finden keine von der GDKE selbst angebotenen Veranstaltungen und Führungen statt. Die Veranstaltung „Kinderakademie Villa Otrang“ am 03.04. 2020 entfällt.

Kulturzentrum Festung Ehrenbreitstein Koblenz / Landesmuseum Koblenz:
Die Außenbereiche der Festungsanlage sowie die Ausstellungshäuser sind weiterhin für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Auch die Seilbahn Koblenz verkehrt weiterhin. Bis derzeit einschließlich 20. April 2020 finden keine von der GDKE selbst angebotenen Veranstaltungen und Führungen statt. Informationen zu den Veranstaltungen des Café Hahn auf der Festung Ehrenbreitstein finden sich unter www.cafehahn.de.

Derzeit sind insbesondere folgende Angebote von Änderungen betroffen:
„Die Jagd nach der goldenen Kanonenkugel“ – vorzeitige Beendigung ab sofort.

„Büchsenmacherwerkstatt“, „Vinothek“ und „Hands-on-Erlebnisbereich“ – derzeit bis 20. April 2020 geschlossen.

Eröffnungsveranstaltung der Max Jacoby Ausstellung am 20.03.2020 – abgesagt (die Ausstellung ist ab 21.03.2020 für die Gäste geöffnet).

Die Großveranstaltung „Festungsleuchten“ wird verschoben und im Herbst 2020 durchgeführt.

Die GDKE-Veranstaltungen zur Saisoneröffnung, „Festungsfrühling“ sowie die Eröffnungsveranstaltung der Familienausstellung „Ravensburger Spielewelten“ am 05.04.2020 entfallen (die Ausstellung ist ab 05.04.2020 für die Gäste geöffnet). Für die Familienausstellung wird anstelle der Eröffnung ein Familienfest im Sommer stattfinden.

Die archäologischen Vorträge der Gesellschaft für Archäologie an Mittelrhein und Mosel werden bis 20. April 2020 ausgesetzt.

Burgen, Schlösser, Altertümer:

© Foto: Agentur Bonewitz
© Foto: Agentur Bonewitz

Für die durch die GDKE-Direktion Burgen, Schlösser, Altertümer betreuten Liegenschaften des Landes gilt: die ausschließlich durch Führungen zu besuchenden Liegenschaften werden bis derzeit einschließlich 20. April 2020 komplett geschlossen. Bis 20. April 2020 sind demnach Schloss Stolzenfels, Koblenz; Schloss Bürresheim, Mayen und Burg Sooneck, Niederheimbach sowie Burg Pfalzgrafenstein, Kaub, komplett geschlossen.

Die Burg Trifels, Annweiler sowie die Schloss- und Festungsruine Hardenburg, Bad Dürkheim, sind für die Besucherinnen und Besucher geöffnet. Es finden keine Führungen statt. Bei den frei zugänglichen Monumenten und Denkmalen gibt es keine Einschränkungen. Die Eröffnungsveranstaltung der Neupräsentation auf Burg Nassau am 04. April 2020 entfällt. Die Präsentation wird aber ab diesem Zeitpunkt zu sehen sein.

Archäologisches Schaufenster Speyer:
Das archäologische Schaufenster in Speyer ist derzeit weiterhin für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Die Vortragsreihe im Archäologischen Schaufenster wird bis derzeit 20. April 2020 ausgesetzt.

Die Generaldirektion Kulturelles Erbe bewertet aufgrund der dynamischen Lage fortlaufend die aktuelle Situation und informiert gegebenenfalls über Änderungen / Ergänzungen.

Weitereichende Maßnahmen gegen das Corona-Virus der Hessischen Landesregierung beschlossen

© Foto: Diether v Goddenthow
© Foto: Diether v Goddenthow

Hessische Landesregierung beschließt weitere Maßnahmen gegen das Corona-Virus „Wir müssen die Ausbreitung der Infektionen verlangsamen“

Wiesbaden. Die Hessische Landesregierung hat heute in einer Sonder-Kabinettsitzung weitere notwendige Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus veranlasst:

▪ Der reguläre Schulbetrieb wird bis zu den Osterferien ausgesetzt. Die Abiturprüfungen sollen durchgeführt werden.
▪ Eine Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird für besondere Berufsgruppen angeboten.
▪ Die Kindergärten und Krippen bleiben bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Eine Notbetreuung wird für besondere Berufsgruppen angeboten.
▪ Der Vorlesungsbeginn der Hochschulen wird auf den 20. April verschoben.
▪ Risikogruppen unter Landesbeschäftigten können ab sofort von zu Hause aus arbeiten.
▪ Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit ist gewährleistet.
▪ Angehörige besonderer Berufsgruppen, die aus Risikogebieten zurückkehren, müssen zwei Wochen in Quarantäne bleiben.
▪ Zudem gelten deutliche Einschränkungen für Rückkehrer aus Risikogebieten.
▪ Besuchszeiten und Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden deutlich eingeschränkt.

Regulärer Schulbetrieb wird bis zu den Osterferien ausgesetzt
In Hessen wird ab Montag, 16. März, an allen Schulen kein regulärer Unterricht mehr stattfinden. Am Montag haben Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte noch einmal Gelegenheit, in den Schulen zusammenzutreffen, um Verabredungen für die unterrichtsfreie Zeit bis zu den Osterferien zu treffen, persönliche Lehr- und Lernmaterialien aus den Schulen zu holen und Hinweise zu geben, wie Unterrichtsstoff ggf. vor- und nachbereitet werden kann. Schulleitungen sind an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten zur Anwesenheit verpflichtet, um die Erreichbarkeit für die Schulaufsicht sicherzustellen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen vor Ort umgehend umsetzen zu können.

Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler
Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen zu gewährleisten. Die Notbetreuung dient dazu, insbesondere Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind.

Landesabitur soll durchgeführt werden
Trotz der vorübergehenden Schulschließungen soll das Landesabitur wie geplant stattfinden. Die Abiturienten waren bereits gestern vom Unterricht befreit worden. Mit dieser Maßnahme sollen vor allem mögliche Ansteckungssituationen vermieden werden. Landesregierung und Schulverwaltung wollen aber all jenen, die mit den bevorstehenden Prüfungen ihre Hochschulreife erlangen möchten, diese Möglichkeit auch weiterhin offenhalten. Das Landesabitur soll demnach – Stand heute – am Donnerstag, 19. März, beginnen und die schriftlichen Prüfungen bis zum vorgesehenen Ende am 2. April durchgeführt werden. Alle Exkursionen, Studien- und Klassenfahrten, die bis zum Ende des laufenden Schuljahres geplant sind, sind abzusagen. Dies umfasst alle Schulfahrten im In- und Ausland, unabhängig davon, ob der Zielort vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen ist.

Kindertageseinrichtungen bieten lediglich Notbetreuung
Bis zum 19. April, dem Ende der Osterferien, bleiben die hessischen Kindertageseinrichtungen geschlossen. Eine Notbetreuung insbesondere für Kinder von sogenannten Funktionsträgern wie zum Beispiel Polizisten, Feuerwehrleuten und medizinischem Personal wird angeboten.

Sicherheit und Ordnung sind gewährleistet
Die Einsatzfähigkeit der hessischen Polizei ist sichergestellt. Die Hessische Landesregierung bekräftigte, dass die Polizei weiterhin Präsenz zeigen und dafür Sorge tragen werde, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet bleibt. Die hessische Polizei hat zum Schutz der Polizeibeschäftigten bereits seit 2009 umfangreiche Maßnahmen getroffen, um mögliche Infektionsgefahren zu mindern. Hessische Polizisten führen in jedem Streifenwagen eine persönliche Schutzausstattung zur Hygienevorsorge mit. Die örtlich zuständigen sieben Polizeiflächenpräsidien gewährleisten dabei flächendeckend die erforderlichen Maßnahmen vor Ort. Die Struktur, die personelle Ausstattung und der vorhandene Infektionsschutz versetzen die hessische Polizei in die Lage, den Schutz der Bevölkerung und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in ganz Hessen zu gewährleisten.

Deutliche Einschränkungen für Rückkehrer aus Risikogebieten
Jedem, der sich in den vergangenen zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten hat, wird das Betreten von Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen für 14 Tage verboten. Dies gilt auch für alle, die ab sofort aus einem Risikogebiet zurückkehren.

Besuchszeiten und Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern werden deutlich eingeschränkt
Jede Person, die in einem Krankenhaus oder ähnlichen Einrichtung versorgt wird, darf höchstens einen Besucher für höchstens eine Stunde am Tag empfangen. Ausgenommen sind insbesondere Seelsorger, Rechtsanwälte und Eltern, die ihr minderjähriges Kind versorgen.

Funktionsträger, die aus Risikogebieten kommen, müssen in Quarantäne
Urlauber, die für die Gewährleistung eines weiterhin funktionierenden Gesund-heitswesens oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unentbehrlich sind und kürzlich oder künftig aus vom Robert Koch-Institut festgelegten Risikogebieten zurückkehren, müssen 14 Tage in häusliche Quarantäne. Damit wird sichergestellt, dass diese Menschen nicht ungewollt Kolleginnen und Kollegen aus diesen Bereichen mit dem Virus infizieren.

Verschiebung des Vorlesungsbeginns an den Hochschulen
Der Vorlesungsbeginn an allen Hochschulen des Landes wird einheitlich auf den 20. April 2020 verschoben. Dabei handelt es sich gegenüber dem planmäßigen Vorlesungsbeginn für die allermeisten Hochschulen um eine Verschiebung von ein bis zwei Wochen. Publikumsveranstaltungen sowie Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen finden bis zum Vorlesungsbeginn nicht statt. Der Forschungs-, der Verwaltungs- und der Bibliotheksbetrieb werden unter Berücksichtigung der aktuellen Risikoeinschätzung aufrechterhalten.

Risikogruppen unter Landesbeschäftigten können ab sofort von zu Hause aus arbeiten
Für Beschäftigte des Landes hat die Hessische Landesregierung beschlossen, dass Personen über 60 Jahren sowie Personen mit bestimmten Vorerkrankungen fortan, sofern es ihre Tätigkeit erlaubt, von zu Hause aus arbeiten können. Das Robert-Koch-Institut sieht bezogen auf das neuartige Corona-Virus bei Personen über 60 Jahren ein deutlich gesteigertes Risiko für einen schwereren Erkrankungsverlauf. Ebenso zählen Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, wie zum Beispiel Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Niere, sowie Krebserkrankungen oder Beschäftigte mit unterdrücktem Immunsystem als Risikogruppe.

Finanzämter für Besucher geschlossen
Ab Montag bleiben alle Servicestellen der hessischen Finanzämter für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Selbstverständlich arbeiten die Finanzämter in Hessen trotz dieser Einschränkung bis auf Weiteres regulär weiter und bleiben telefonisch erreichbar. Bei Fragen können sich die Steuerpflichtigen also nach wie vor telefonisch über die jeweiligen Telefonservicestellen der Finanzämter an ihr zuständiges Finanzamt vor Ort wenden. Für allgemeine Anfragen steht wie gewohnt die landesweite kostenlose Servicenummer der Steuerverwaltung zur Verfügung: 0800 – 522 533 5. Weitere Rufnummern und Sprechzeiten finden Sie unter: finanzamt.hessen.de. Der Präsenzbetrieb am Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz in Rotenburg a. d. Fulda wird ab Montag vorübergehend eingestellt.

Digitaler Servicepoint für Anfragen
Die Ausbreitung des Coronavirus stellt auch die Hessische Justiz vor große Herausforderungen. Die Justizministerin, die Präsidenten der hessischen Obergerichte sowie der Generalstaatsanwalt stehen untereinander, aber auch mit den einzelnen Gerichten, in engem Austausch. Die Beteiligten sind sich einig, dass auf Grundlage der bestehenden Instrumentarien die Funktionsfähigkeit der Gerichte und der Staatsanwaltschaften aufrechterhalten bleibt.

Darüber hinaus steht der Digitale Servicepoint der Hessischen Justiz unter der Servicerufnummer 0800 96 32 147 für alle Anfragen der Bürgerinnen und Bürger mit Justizbezug zur Verfügung.

Auch der hessische Justizvollzug ist gewappnet. Die hessischen Justizvollzugsanstalten haben in enger Abstimmung mit der Justizministerin einen Pandemieplan entwickelt, der die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet.

Erläuterung zu den Personengruppen, die Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder haben
Dazu zählen entsprechend der Verordnung:

1.Angehörige des Polizeivollzugsdienstes im Sinne der Hessischen Polizeilaufbahnverordnung vom 10. März 2015 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2017(GVBl. S. 114), sowie des Bundespolizeigesetzes vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978,2979), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1724) und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes, die bei den Polizeipräsidien tätig sind und Voll-zugsaufgaben wahrnehmen,

2.Angehörige von Feuerwehren gemäß §§ 9 und 10 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2014 (GVBl. S.26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. August 2018 (GVBl. S. 374),

3.Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Justiz,

4.Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges,

5.Bedienstete von Rettungsdiensten gemäß § 3 Abs. 1 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes vom 16. Dezember 2010 (GVBl. I S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. September 2018 (GVBl. S. 580),

6.Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes gemäß § 2 des THW-Gesetz vom 22.Januar 1990 (BGBl. I S. 118), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S.1514),

7.Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes gemäß § 38 Abs. 1 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes,

8.die in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen tätigen Angehörigen medizinischer und pflegerischer Berufe, insbesondere

a) Altenpflegerinnen und Altenpfleger nach § 1 des Altenpflegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Januar 2020 (BGBl. I S. 66), oder nach § 58 Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes,

b) Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer nach § 1 des Hessischen Altenpflegegesetzes vom 5. Juli 2007 (GVBl. I S. 381), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 296),

c) Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten im Sinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten vom 17. September 2013,

d) Ärztinnen und Ärzte nach § 2a der Bundesärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1218), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),

e) Apothekerinnen und Apotheker nach § 3 der Bundes-Apothekerordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1989 (BGBl. I S. 1478, 1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),

f) Desinfektorinnen und Desinfektoren nach § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren vom 6. Dezember 2010 (GVBl. I S. 711), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2015 (GVBl. S. 580),

g) Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307), in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes oder nach § 58 Abs. 1 des Pflegeberufegesetzes,

h) Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Krankenpflegegesetzes, in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes,

i) Hebammen gemäß § 3 des Hebammengesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1759),

j) Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer gemäß § 1 des Hessisches Krankenpflegehilfegesetzes vom 21. September 2004 (GVBl. I S. 279), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. September 2017 (GVBl. S. 313),

k) Medizinische Fachangestellte gemäß § 1 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1097),

l) Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 des MTA-Gesetzes vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1402), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),

m) Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 des MTA-Gesetzes,

n) Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinisch-technischer Assistenten für Funktionsdiagnostik gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 des MTA-Gesetzes,

o) Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gemäß § 1 des Notfallsanitätergesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2768),

p) Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten im Sinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten vom 17. September 2013,

q) Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 des Pflegeberufe-gesetzes,

r) Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes,

s) Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2349), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),

t) Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes vom 10. Juli 1989, zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S: 2686) in Verbindung mit § 30 des Notfallsanitätergesetzes,

u) Zahnärztinnen und Zahnärzte gemäß § 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2768),

v) Zahnmedizinische Fachangestellte gemäß § 1 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4. Juli 2001 (BGBl. I S. 1492).

Die vollständigen Verordnungen sind auf hessen.de abrufbar.

Coronavirus: VGF verstärkt Fahrzeug-Reinigung

© Foto: Diether v Goddenthow
© Foto: Diether v Goddenthow

Coronavirus: VGF verstärkt Fahrzeug-Reinigung – Automatische Türöffnung bei U- und Straßenbahnen – Wichtige Fragen und Antworten auf der Internetseite

(ffm) Vor dem Hintergrund der sich dynamisch entwickelnden Corona-Pandemie intensiviert die VGF die Säuberung ihrer Fahrzeuge. Zusätzlich zur regulären Reinigung werden – beginnend in der Nacht von Sonntag, 15. auf Montag, 16. März – in den Betriebshöfen die U- und Straßenbahnen teilweise desinfiziert.

Das heißt: Neuralgische Stellen wie Haltestangen, Schlaufen oder Türtaster (innen und außen) werden mit einem viruziden Reinigungsmittel gereinigt. „Die VGF wird jeden Tag weitgehend saubere Fahrzeuge auf die Strecke bringen“, sagt VGF-Pressesprecher Bernd Conrads. Aber: „Eine dauerhaft wirksame Desinfizierung ist nicht realistisch.“ Eine desinfizierende Reinigung im Betrieb ist wegen des Aufwands ebenfalls unrealistisch.

Automatische Türöffnung und –schließung
Weiterhin geht die VGF ab Freitag, 13. März, dazu über, dass die Fahrer an allen Haltestellen und Stationen mit hohem Fahrgastaufkommen die Türen öffnen und schließen. Fahrgäste müssen die Taster dann nicht mehr betätigen. Dies ist lediglich bei den älteren Straßenbahnen der Baureihen „R“ und „Pt“ nicht möglich. Ganz ohne Kontakt geht es in den Bahnen ohnehin nicht: „U- und Straßenbahnfahren ohne sich festzuhalten, ist schon zur eigenen Sicherheit nicht möglich“, sagt VGF-Sprecher Conrads.

FAQ für Fahrgäste
Häufig gestellte Fragen von Fahrgästen zum Thema hat die VGF zusammengefasst und beantwortet. Diese FAQ-Liste findet sich auf der Homepage des Unternehmens unter http://www.vgf-ffm.de im Internet.

Diese Liste wird von der VGF laufend aktualisiert und ergänzt, daher bitte immer auf den Stand der Information achten!

Corona: Frankfurter Zoo, Palmengarten, VHS und die städtischen Kultureinrichtungen und Museen bis zum 10. April geschlossen

Städel Museum Frankfurt © Foto: Diether v Goddenthow
Städel Museum Frankfurt © Foto: Diether v Goddenthow

(ffm) Die Stadt Frankfurt hat nach Beratungen am Freitag, 13. März, im Verwaltungsstab entschieden, alle städtischen Museen der Stadt Frankfurt sowie Zoo und Palmengarten ab Samstag, 14. März, bis einschließlich Freitag, 10. April, im Zuge der Verbreitung von Covid-19 und dessen Auswirkungen für Besucherinnen und Besucher zu schließen. Veranstaltungen in den Häusern können nicht stattfinden und müssen abgesagt werden.

Zu den städtischen Museen zählen: Archäologisches Museum, Historisches Museum Frankfurt, Porzellan Museum, Hindemith Kabinett, Ikonen-Museum, Institut für Stadtgeschichte/Karmeliterkloster, Caricatura Museum, Museum Angewandte Kunst, Museum MMK für Moderne Kunst, Museum Judengasse, Weltkulturen Museum, Deutsches Architekturmuseum, und das Junge Museum. Außerdem werden Kulturveranstaltungen, bei denen die Stadt Frankfurt der Veranstalter ist, ab Freitag, 13. März, bis zum 10. April abgesagt.

Die Entscheidung, die kulturellen Einrichtungen der Stadt Frankfurt vorerst bis zum 10. April 2020 zu schließen, ist eine notwendige Vorsichtsmaßnahme, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, Zeit zu gewinnen und die Gesundheit aller Menschen, der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Institutionen, zu schützen.

Auch das Angebot der Volkshochschule Frankfurt (VHS) und der Stadtbücherei wird ab Montag, 16. März, bis einschließlich 10. April ausgesetzt. Die städtischen Ämter weisen zudem darauf hin, dass persönliche Vorsprachen aus präventiven Gründen auf ein unbedingt notwendiges Maß reduziert werden müssen. Alle übrigen Anliegen können telefonisch oder per E-Mail erörtert werden.

Die Stadt Frankfurt empfiehlt allen nicht-städtischen Kultureinrichtungen sowie privaten Veranstaltern, sich dieser Linie anzuschließen. Bereits gestern wurden alle Veranstaltungen in der Oper Frankfurt, im Schauspiel sowie der Alten Oper und im Mousonturm abgesagt. Diese Maßnahme gilt ebenfalls bis einschließlich 10. April.

Der Spielbetrieb am Schauspiel Frankfurt wird vom 13. März bis voraussichtlich 10. April eingestellt
(ffm) Aufgrund der von Kulturdezernentin Ina Hartwig verfügten Anordnung in Absprache mit dem Gesundheitsamt Frankfurt werden alle öffentlichen Veranstaltungen an den Städtischen Bühnen, unabhängig von deren Platzkapazität, abgesagt.

Grund hierfür ist die Ausbreitung des Corona-Virus zu hemmen und gefährdete Menschen vor einer möglichen Ansteckung zu schützen.

Das Schauspiel Frankfurt stellt den Spielbetrieb von Freitag, 13. März, bis voraussichtlich Samstag, 10. April, in allen Spielstätten ein. Dies gilt auch für Führungen, Lesungen und sämtliche Begleitprogramme.

Modalitäten zur Kartenrückgabe werden in Kürze auf der Website des Schauspiels unter http://www.schauspielfrankfurt.de im Internet veröffentlicht.

Coronavirus – Vorstellungen der Oper Frankfurt abgesagt
(ffm) Am Donnerstag, 12. März, hat der Hessische Minister für Soziales und Integration Kai Klose einen Erlass herausgegeben, demzufolge alle Veranstaltungen mit über 1000 Teilnehmern ab sofort bis zum 10. April untersagt sind. Somit werden laut Kulturdezernentin Ina Hartwig alle Vorstellungen der Oper Frankfurt, also auch jene unter der angegebenen Zuschauerzahl, ab dem morgigen Freitag, 13. März, bis auf weiteres abgesagt.

Angaben zu den Modalitäten der Kartenrückgabe erfolgen baldmöglichst.

Internationales Symposium ‚Zwischenzeiten: Zur jüdischen Diaspora in Europa‘ am 15. und 16. März abgesagt
(ffm) Infolge der Covid-19-Pandemie sagt das Jüdische Museum sein für den 15. und 16. März geplantes Symposium „Zwischenzeiten: Zur jüdischen Diaspora in Europa“ in den Kammerspielen ab.

Eine vergleichbare Diskussionsveranstaltung mit internationalen Referenten über die jüdische Gegenwart wird nach der Wiedereröffnung des Museums im Frühjahr 2021 in den neuen Räumlichkeiten stattfinden. Die kurzfristig für Sonntag, 15. März, angesetzte öffentliche Podiumsdiskussion zu jüdischen Zukunft in Europa wird infolge der Schließung der Städtischen Bühnen durch das Kulturdezernat ebenfalls abgesagt.

„Wir bedauern es sehr, das von langer Hand geplante internationale Symposium absagen zu müssen, können unter den gegebenen Umständen aber keine internationalen Veranstaltungen mehr durchführen und halten es für unerlässlichem nun die Gesundheit aller zu priorisieren“, sagt Direktorin Mirjam Wenzel.

Mainzer Landesregierung beschließt Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Coronavirus

© Foto: Diether v Goddenthow
© Foto: Diether v Goddenthow

„Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus stellt uns vor Herausforderungen, die es so noch niemals gab. Deshalb möchte ich zunächst voranstellen: Für uns stehen Schutz und die Gesundheit der Bürger und Bürgerinnen an erster Stelle. Die Lage ist ernst, deswegen handeln wir entschlossen. Wir wollen, dass Sie wissen: Es gibt keinen Grund zur Panik. Rheinland-Pfalz ist gut vorbereitet. Ziel all unserer Maßnahmen ist die Ausbreitung zu verlangsamen. Unsere Maßnahmen orientieren sich jeweils am aktuellen Stand der Wissenschaft, und wir sind im ständigem Austausch mit den Expertinnen und Experten. Diese haben seit gestern eine neue Einschätzung vorgenommen. Deshalb hat sich das Kabinett heute außerplanmäßig getroffen, um eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Coronavirus zu beschließen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Anschluss an die Sitzung des Ministerrates.

Bund, Länder, Kommunen und alle beteiligten Stellen arbeiten entschlossen daran, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und gleichzeitig auf eine höhere Zahl von erkrankten Menschen eingestellt zu sein. „Gemeinsam müssen wir dafür sorgen, dass besonders gefährdete, ältere und hochbetagte Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen geschützt werden. Jeder Bürger und jede Bürgerin sei dazu aufgerufen, wo immer es möglich ist, Sozialkontakte einzuschränken.

Versammlungsverbote um die Ausbreitung zu verlangsamen und vulnerable Personen zu schützen

Auch wenn der Krankheitsverlauf in der Mehrzahl leicht verlaufen kann, müssen wir massiv Vorsorge treffen, um die verwundbaren Personengruppen zu schützen. Daher werden Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmenden mit Ausnahme des Besuchs von Bildungseinrichtungen ab 16. März 2020, 8.00 Uhr verboten. Das gilt zunächst bis Ostern

Dem liegt zugrunde, dass es durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpfchen, z.B. durch Husten, Niesen, und durch teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen kann. Rheinland-Pfalz grenzt an mehrere Risikogebiete bzw. besonders betroffene Gebiete (im Norden Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen, im Süden an das Departement Grand Est), in denen die Krankheit besonders häufig auftritt.

Bei größeren Menschenansammlungen lässt sich die Gefahr einer Virusübertragung angesichts des aktuellen Verlaufs an Infektionen mit SARS-CoV-2 nicht sicher beurteilen.

Regulärer Schulbetrieb wird befristet eingestellt; Notfallbetreuung wird sichergestellt

Aus diesem Grund haben wir auch beschlossen:

Ab Montag, dem 16.3.2020, bleiben die Schulen und Kindergärten bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien am 17. April 2020 für einen regulären Betrieb geschlossen.

Eltern werden gebeten, ihre Kinder – wenn möglich – nicht in die Schulen und Kindertagesstätten zu schicken. Es wird eine Notfallbetreuung eingerichtet.

Förderschulen, an denen überwiegend Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen unterrichtet werden, können nicht geschlossen werden. Dies ergibt sich aus der komplexen Beeinträchtigung und der Tatsache, dass bei einer Schließung dieser Schulen die medizinische-pflegerische Versorgung seitens der Eltern nicht sichergestellt werden kann. Die Schulaufsicht wird mit diesen Schulen unmittelbar Kontakt aufnehmen und zusammen mit dem jeweiligen Gesundheitsamt über die notwendigen Standards im Zusammenhang mit der Infektionshygiene beraten.

Für Lehrkräfte besteht weiterhin Dienst und Anwesenheitspflicht. Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten und für die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko einer COVID-19 Infektion besteht, sollen, nach Rücksprache mit ihren Ärztinnen und Ärzten sowie der ADD, in dieser Zeit nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen. Sie erfüllen ihre Dienstpflicht am häuslichen Arbeitsplatz.

Am kommenden Montag, 16.3.2020, wird an allen Schulen des Landes eine Dienstbesprechung zur Organisation des Notbetriebs durchgeführt. Ein Hinweis zu den zu besprechenden Punkten wird von der Schulaufsicht unterstützend zur Verfügung gestellt. Lehrkräfte, insbesondere die aktuell nicht in der Notfallbetreuung eingesetzt werden, sind für die Organisation von Lernmaterialien verantwortlich.

Die zuständigen Schulaufsichtsbeamten und –beamtinnen werden sich kurzfristig mit den Schulen in Verbindung setzen.

Für Kinder, bei denen Bedarf für eine Betreuung besteht, wird eine Notfallbetreuung eingerichtet. Die Notfallbetreuung wird an allen Schulen sichergestellt, die nicht durch Einzelverfügung geschlossen wurden. Gleiches gilt für den Bereich der Kitas.

Abiturprüfungen und sonstige Abschlussprüfungen werden grundsätzlich durchgeführt. Allen Schülerinnen und Schüler wird ermöglicht, ihre Prüfung durchzuführen, ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Prüfungen für das mündliche Abitur starten nicht, wie geplant, am kommenden Montag, sondern finden in der Woche vom 23.3.2020 statt.

Die Schulen erhalten Vorgaben zur Gestaltung der Prüfungssituation.

Soweit Schülerinnen und Schüler in der Notfallbetreuung in den Schulen sind, wird dort ein an die Situation angepasstes pädagogisches Angebot stattfinden.

Für alle anderen Schülerinnen und Schüler muss eine Versorgung mit Lernmaterialien zum häuslichen Studium organisiert werden. Diese kann über digitale oder analoge Unterstützungsangebote erfolgen.

Erzieherinnen und Erzieher sind gehalten, weiterhin zum Erhalt der Notfallbetreuung in ihren jeweiligen Einrichtungen anwesend zu sein. Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten und für die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko einer COVID-19 Infektion besteht, sollen, nach Rücksprache mit ihren Ärztinnen und Ärzten sowie in Abstimmung mit ihrem Dienstherrn, in dieser Zeit nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen.

Für Kinder von Eltern, die nicht in der Lage sind, eine häusliche Betreuung sicherzustellen, wird eine Notbetreuung im Rahmen der bisherigen Öffnungszeiten in den Kitas sichergestellt.

Verstärkung Intensivbetten
Wir treffen alle notwendigen Vorkehrungen, damit unsere Krankenhäuser gut auf die Versorgung schwer erkrankter Menschen vorbereitet sind. Unsere Krankenhäuser sind gut aufgestellt. Am Montag werden Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler mit den zuständigen Krankenhausträgern darüber sprechen, wie planbare Eingriffe, die medizinisch nicht unbedingt notwendig sind, verschoben werden können, damit möglichst viele Ressourcen für die Behandlung von Corona-Patienten vorgehalten werden können. Hierzu gehört auch die Schulung und Verstärkung des Personals wie auch die Anschaffung von notwendigem Material.

Eine Abfrage des Gesundheitsministeriums hat ergeben, dass in den Gesundheitsämtern der Kommunen zusätzliche Kräfte benötigt würden. Wir sehen die personelle Situation in den Gesundheitsämtern, dort werden wir unterstützen. Das Ministerium steht hierzu mit der Landesärztekammer im Austausch und es wurden bereits pensionierte Ärzte angeschrieben. Des Weiteren läuft eine Ausschreibung zur Gewinnung von fortgeschrittenen Medizinstudierenden zwecks Unterstützung, beispielsweise bei den diversen Hotlines.

Auch um die Kapazitäten an der Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116117) erweitern zu können, sind bereits Vorkehrungen getroffen worden. In den Leitstellen Mainz und Landau wird derzeit die technische Infrastruktur für weitere 22 Arbeitsplätze geschaffen, die im Bedarfsfall für eine landesweite Kapazitätserweiterung sorgen. Zudem werden die Lehrgänge an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule des Landes ab sofort ausgesetzt. Die Einsatzkräfte werden in den Kommunen gebraucht. Das Aussetzen gemeinsamer Seminare mit Teilnehmenden aus dem gesamten Land soll auch dazu beitragen, die Ausbreitungswege weiter zu reduzieren.

Wirtschaftsfördernde Maßnahmen und Stundung der Steuerschuld
Der Ministerrat begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung heute ein umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft vorgestellt hat. Die Landesregierung wird gleichermaßen alle notwendigen Maßnahmen vornehmen, um die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Rheinland-Pfalz dauerhaft sicherzustellen.

Im Wirtschaftsministerium wurde eine Stabsstelle Unternehmenshilfe eingerichtet. Diese ist Ansprechpartner für Unternehmen, die aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus mit wirtschaftlichen Problemstellungen konfrontiert sind. Gemeinsam mit der ISB und der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz wird das Finanzministerium sicherstellen, dass kurzfristig Bürgschaften und Liquiditätshilfen für Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, um wirtschaftliche Schäden im Zuge der Corona-Krise zu minimieren.

Vom Corona-Virus betroffene Unternehmen können zudem bei ihrem Finanzamt Anträge auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub, stellen. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.

Institut für Stadtgeschichte bis zum 10. April für Besucher geschlossen

© Foto: Diether v Goddenthow
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(ffm) Das Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main stellt nach Beschluss der Stadt Frankfurt wegen der Corona-Krise den Besucherbetrieb bis zum 10. April 2020 ein. Die Ausstellungen sowie der Lesesaal bleiben geschlossen. Eine Nutzung im Sammlungsbereich kann ebenfalls nicht stattfinden. Geplante Vorträge, Lesungen sowie öffentliche Führungen entfallen und werden nach Möglichkeit später im Jahr nachgeholt.

Das Institut für Stadtgeschichte bittet um Verständnis für diese Maßnahme, die dazu beitragen soll, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen und die Besucher*innen zu schützen.

Weitere Informationen unter http://www.stadtgeschichte-ffm.de sowie auf http://www.facebook.com/isgfrankfurt und www.twitter.com/isg_frankfurt im Internet.

Corona: Allgemeinverfügung des Frankfurter Gesundheitsamtes zum Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmern

© Foto: Diether v Goddenthow
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Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes zum Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmern
(ffm) Aufgrund der Zuständigkeit für anzuordnende Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main nach § 54 IfSG in Verbindung mit § 5 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG ergeht folgende Allgemeinverfügung

1. Die Durchführung von öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmern im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main wird, mit Ausnahme des Besuchs von Bildungseinrichtungen, untersagt.

Der Veranstaltungsbegriff ist dabei grundsätzlich weit zu fassen: Hierunter fallen nicht nur Sportereignisse mit einer entsprechenden Zuschauerzahl, sondern insbesondere auch Kongresse, Messen und Tagungen, Theater, Konzerte und ähnliche Festivitäten (könnte ggf. ergänzt werden), aber auch Personal-, Betriebs-, Aktionärs- und Gesellschafterversammlungen.

2. Die Anordnung tritt mit Bekanntgabe in Kraft und gilt bis einschließlich 10. April 2020.