Kategorie-Archiv: Corona COVID-19

Corona: Kein Schulunterricht: Mögliche Auswirkungen auf U- und Straßenbahnen in Frankfurt

© Foto: Diether v Goddenthow
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Kein Schulunterricht: Mögliche Auswirkungen auf U- und Straßenbahnen
(ffm) Der hessische Ministerpräsident hat am späten Freitagnachmittag, 13. März 2020, bekannt gegeben, dass der Unterricht an Schulen des Landes bis Ende der Osterferien am 19. April ausgesetzt wird. Allerdings sollen die Einrichtungen offen bleiben, um bestimmten Berufsgruppen die Betreuung der schulpflichtigen Kinder zu ermöglichen. Nach Informationen der Landesregierung gehören Mitarbeiter der VGF – also zum Beispiel Fahrerinnen und Fahrer – keiner dieser Berufsgruppen an.

Die VGF möchte aus diesem Grund darauf hinweisen, dass es von Montag, 16. März an, zu Einschränkungen des Betriebs und Fahrtausfällen auf U-Bahn- und Straßenbahn-Linien kommen kann. Hintergrund: Auch Fahrerinnen und Fahrer der VGF haben Kinder, die unter diesem Umständen betreut werden müssen und nicht alleine zu Hause bleiben können. In welchem Umfang Fahrten deswegen ausfallen, kann die VGF zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht vorhersagen.

Weitere Informationen, so sie vorliegen, hierzu folgen am Montag, 16. März.

Corona: Universitätsmedizin Mainz erhöht Schutzmaßnahmen für Patienten und Beschäftigte – Online-Infos zu COVID-19

© Foto: Diether v Goddenthow
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Universitätsmedizin Mainz erhöht Schutzmaßnahmen für Patienten und Beschäftigte

Neue Besucherregelung und Absage von elektiven Terminen

(Mainz, 13. März 2020, br) Zum Schutz ihrer Patienten und Mitarbeitenden vor COVID-19 (offizielle Bezeichnung der Erkrankung durch das neuartige Coronavirus) hat die Universitätsmedizin Mainz ihren Besucherverkehr neu geregelt. Zudem finden ab Montag, 16. März 2020, soweit medizinisch vertretbar bis auf Weiteres keine planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe mehr statt.

Im Einzelnen gelten folgende Maßnahmen:

Besuchsverbot

Ein Besuchsverbot gilt für alle Besucher, die Symptome wie Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber oder Hautausschlag aufweisen und/oder welche in einem vom Robert- Koch-Institut (RKI) definierten COVID-19-Risikogebiet waren. Aktuelle Informationen über die internationalen Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete in Deutschland stehen unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html.

Keine Besuchsmöglichkeit besteht für stationär aufgenommene COVID-19-Patienten, da diese unter Quarantäne stehen.

Eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten

Eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten gelten ab sofort für stationär aufgenommene Kinder und Jugendliche. Sie dürfen nur von ihren Sorgeberechtigten (max. zwei Elternteile gleichzeitig) besucht werden.

Für alle anderen stationären Patienten ist die Anzahl auf jeweils einen Besucher am Tag pro Patient beschränkt.

Absage von elektiven Eingriffen

Wie das Kanzleramt am Abend des 12. März 2020 verkündete, haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mehrere Beschlüsse gefasst: „So sollen, soweit medizinisch vertretbar, grundsätzlich alle planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe in allen Krankenhäusern ab Montag auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Mit dieser Maßnahme sollen sich die Krankenhäuser auf den erwartbar steigenden Bedarf an Intensiv- und Beatmungskapazitäten zur Behandlung von Patienten mit schweren Atemwegserkrankungen durch Covid-19 konzentrieren können.“

Die Universitätsmedizin Mainz folgt diesem Beschluss. Patienten, die für die nächsten Tagen oder Wochen einen elektiven Termin vereinbart haben und unsicher sind, ob der Beschluss auch ihre medizinische Behandlung betrifft, setzen sich bitte mit der Leitung der betreffenden Klinik in Verbindung.

Hygieneregeln

Grundsätzlich gelten für alle Besucher und Patienten sowie für alle anderen Gesunde und Kranke die Hygieneregeln. Denn einfache Hygienemaßnahmen tragen dazu bei, sich und andere vor ansteckenden Infektionskrankheiten zu schützen. Hierzu zählen beispielsweise gründliches und regelmäßige Hände waschen und die Nutzung von Desinfektionsmitteln. Abstand zu anderen Menschen halten, aufs Händeschütteln verzichten und Umarmungen oder andere enge Körperkontakte zu vermeiden, weitere Hygienetipps. Wer husten oder niesen muss, sollte dafür die Armbeuge oder ein Taschentuch nutzen. Zusätzlich ist es ratsam, sich so wenig wie möglich ins Gesicht zu fassen. Lüften Sie regelmäßig. Das Tragen von Atemschutzmasken ist für gesunde Menschen nicht erforderlich. Über weitere Hygienehinweise informiert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.infektionsschutz.de

Hotlines

Für telefonische Auskünfte sind folgende Hotlines geschaltet:

· Hotline von „Der Patientenservice 116117“: Rufnummer 116117 (ohne Vorwahl), rund um die Uhr erreichbar

· Hotline des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz (MSAGD) für Fragen zum Coronavirus:
Telefonnummer: 0800 575 81 00, erreichbar von
Montag – Freitag 8.00 bis 18.00 Uhr; Samstag – Sonntag 10.00 bis 15.00 Uhr.

Weitere Anbieter sind unter anderem das Bundesgesundheitsministerium, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland und Krankenkassen.

Online-Informationsquellen

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu SARS-CoV-2 bietet die Universitätsmedizin Mainz unter https://www.unimedizin-mainz.de/index.php?id=40414.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) informiert auf seiner Homepage sehr umfassend zu dem Thema (www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html).

Informationen stehen zudem unter

· Der Patientenservice 116117

· Ministerium für Soziales, Arbeit , Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz

· Bundesgesundheitsministerium

· Weltgesundheitsorganisation

· Europäisches Zentrum für Prävention und Kontrolle

· Auswärtiges Amt

Corona: Freies Deutsches Hochstift: Goethe-Haus und Gemäldegalerie vom 14. März bis 10. April 2020 geschlossen

© Foto: Diether v Goddenthow
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Die Direktion des Freien Deutschen Hochstifts folgt der Entscheidung der Stadt Frankfurt vom heutigen Nachmittag die städtischen kulturellen Einrichtungen als Präventivmaßnahme gegen die Ausbreitung des COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) zu schließen.

Goethe-Haus, Gemäldegalerie der Goethezeit und Bibliothek sind daher vom 14. März bis einschließlich 10. April 2020 geschlossen.

Veranstaltungen in diesem Zeitraum können nicht stattfinden und werden abgesagt. Bereits erworbene Karten können zurückgegeben werden.

Die Hausleitung unterstützt die Vorsichtsmaßnahme, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, Zeit zu gewinnen und die Gesundheit aller Menschen, der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Institutionen, zu schützen.

Schließung der Standorte des Historischen Museums Frankfurt ab 14. März 2020

© Foto: Diether v Goddenthow
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„Wir bedauern sehr, dass wir unsere Museen von Samstag 14. März bis vorerst 10. April schließen und alle Veranstaltungen und Führungen absagen müssen. Die Kulturdezernentin der Stadt Frankfurt hat dies für alle städtischen Museen angeordnet. Damit können auch die Museen dazu beitragen, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und den Schutz der besonders gefährdeten Menschen in unserer Stadt und Region zu verbessern. Die Ausstellung „Kleider in Bewegung“ ist fertig aufgebaut – wir werden sie sofort nach der Beendigung der Museumsschließung eröffnen und wollen dann auch möglichst alle größeren Veranstaltungen nachholen. Die Freude darauf hilft uns allen vielleicht über die schwierigen nächsten Wochen hinweg“, so Museumsdirektor Jan Gerchow.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den Besucherservice:
Mo. bis Fr. 10 – 16 Uhr
Tel. +49 69 212-35154
E-Mail: besucherservice@historisches-museum-frankfurt.de

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Hier erfahren Sie mehr

Die Eröffnung der Sonderausstellung „Kleider in Bewegung“ am 18. März wird verlegt

Aufgrund der Schließung des Historischen Museums fällt auch die Eröffnung der Sonderausstellung „Kleider in Bewegung – Frauenmode seit 1850″ aus. Nach Beendigung der Schließung wird die Ausstellung eröffnet.

Corona: Hessische Staatstheater Wiesbaden schließt bis zum 19. April 2020

© Foto: Diether v Goddenthow
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Corona-Virus: Keine Vorstellungen bis einschließlich 19. April 2020 im Hessischen Staatstheater Wiesbaden

Aufgrund der vom Land Hessen verfügten Anordnung im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Infektion mit dem Corona-Virus werden alle Vorstellungen des Hessischen Staatstheaters Wiesbadens vom 14. März bis zum 19. April 2020 in allen Spielstätten abgesagt. Das gilt auch für Führungen und Begleitprogramme. Der Verkauf für die Vorstellungen ab dem
20. April läuft wie gewohnt weiter.
Bereits gekaufte Tickets können gegen einen Gutschein umgetauscht oder zurückerstattet werden. Versandkosten gelten als Fremdleistungen und werden nicht zurückerstattet. Karteninhaber müssen sich nicht sofort für die Rückerstattung melden. Aufgrund des hohen Bearbeitungsaufkommens, kann eine Rückforderung bis zum 30. April erfolgen.
Die Theaterkasse hat ab dem 16. März geänderte Öffnungszeiten:
• Telefonisch unter der 0611-132-325 (Mo – Fr 10 – 19:30 Uhr // Sa 10 – 14 Uhr)
• Persönlich an der Theaterkasse (Mo – Fr 10 – 19:30 Uhr // Sa 10 – 14 Uhr)
• Per Post über Staatstheater Wiesbaden, Kartenvorverkauf, Christian-Zais-Str. 3, 65189 Wiesbaden
• Online über den Webshop

Umgang mit bereits gekauften oder reservierten Karten:
Alle Karten der abgesagten Vorstellungen werden automatisch storniert, wenn Zuschauer*innen bei uns ihre Kontodaten hinterlegt haben. Der Betrag wird auf die hinterlegte Bankverbindung erstattet. Wir bitten, von Rückfragen per Telefon abzusehen. Für die Stornierung müssen Karteninhaber*innen nicht eigens an die Theaterkasse kommen. Bei Rückfragen zur Rückzahlung, nehmen wir Kontakt mit dem Karteninhaber*in auf.

Alle Besucher*innen, die ohne Angabe persönlicher Daten oder per Kreditkarte bei uns gekauft haben, werden gebeten, sich an den Kartenservice zu wenden, bei dem sie die Karten gekauft haben. Das geht vor Ort oder telefonisch unter Vorlage des Tickets bzw. Nennung der Auftragsnummer.

Abonnenten erhalten automatisch einen Umtauschschein für ihre Abonnementvorstellung, der bis Juli 2021 gültig und bei der Theaterkasse hinterlegt sein wird. Abonnenten können sich bei Fragen an das Abonnementbüro telefonisch unter 0611-132-340 oder per E-Mail: abonnement@staatstheater-wiesbaden.de wenden.

DFF – Deutsches Filminstitut & Filmmuseum schließt von morgen an vorsorglich Kino und Ausstellungen

© Foto: Diether v Goddenthow
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Das Haus bleibt als Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus bis Freitag, 10. April, für die Öffentlichkeit geschlossen.

FRANKFURT (13.03.2020) Der von Kulturdezernentin Ina Hartwig verfügten Anordnung für die Frankfurter städtischen Kultureinrichtungen folgend, schließt auch das DFF – Deutsches Filminstitut & Filmmuseum vom morgigen Samstag, 14. März, an vorsorglich Kino und Ausstellungsräume. Das Haus am Schaumainkai sowie auch die öffentlichen Archive an den Standorten Frankfurt und Wiesbaden bleiben als Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus bis einschließlich Freitag, 10. April, für die Öffentlichkeit geschlossen.

„Kulturangebote sind von zentraler Bedeutung für unsere Gesellschaft. In diesen Zeiten der Isolation müssen wir als Gemeinschaft zusammenarbeiten und Wege finden, um zu einem regulären Kulturbetrieb an den so wichtigen Orten des öffentlichen Austauschs zurückzukehren“, erklärt DFF-Direktorin Ellen Harrington.

Sie betont: „Wir sind für unser Publikum weiterhin da! Ich freue mich, dass wir den Besucher/innen unseres neuen Webauftritts aktuell verschiedene mobile Ausstellungserfahrungen anbieten können. Darüber hinaus machen wir besondere Kinomomente in einer reichhaltigen Videothek verfügbar und bieten Zugänge zur Filmkultur in den sozialen Medien. Wir freuen uns auf Ihren Online-Besuch. Bleiben Sie gesund!“.

Ab sofort informiert das DFF unter dff.film/coronavirus sowie in den sozialen Medien über laufende Entwicklungen, Stornierungsmodalitäten, Angebote und Öffnungszeiten.

Maßnahmen in Wiesbaden gegen Coronavirus SARS-CoV-2

© Foto: Diether v Goddenthow
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Auf ihrer Pressekonferenz am Freitag, 13. März, berichteten Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende sowie Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz über die aktuelle Situation in der Stadt sowie über bereits ergriffene und unmittelbar bevorstehende Maßnahmen der Landeshauptstadt Wiesbaden zum Thema Coronavirus.

„Die aktuelle Entwicklung macht es notwendig, dass die Landeshauptstadt Wiesbaden zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger weitgehende Regelungen zur Eindämmung des Virus trifft, die zum Teil erheblich in das gewohnte Leben eingreifen“, machten Mende und Franz klar. So habe die Stadt mit sofortiger Wirkung mehrere Allgemeinverfügungen erlassen.

Eine Allgemeinverfügung verbietet Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern, eine andere regelt die Anordnung von Quarantänen für Personen, die sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert oder sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Eine dritte Allgemeinverfügung werde im Verlauf des Tages ergehen, die Regelungen für Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Personen enthalten werde.

Die wichtigsten Maßnahmen sind:
– Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern
– Häusliche Quarantäne für alle infizierten Personen und für Rückkehrer aus Risikogebieten (letzte 14 Tage)
– Betretungsverbot für den genannten Personenkreis in Betreuungs-, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen (außer bei eigener Behandlungsbedürftigkeit)
-Nutzungsverbot von öffentlichen Verkehrsmitteln für den genannten Personenkreis
– Meldepflichten beim städtischen Gesundheitsamt

Neben den Allgemeinverfügungen stehe auch der Erlass weiterer Verwaltungsakte bevor, die beispielsweise den Betrieb einer Diskothek beträfen, kündigte Franz an.

„Wir ergreifen umfangreiche Maßnahmen, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zumindest zu verlangsamen“, so Mende und Franz. Sowohl der Oberbürgermeister als auch der Bürgermeister machten deutlich, dass die Regelungen vor allem der Aufrechterhaltung der Versorgungskapazitäten in medizinischen und in Pflegebereichen dienten. Die Ausbreitung müsse verlangsamt werden, damit insbesondere die klinischen Versorgungsstrukturen nicht überfordert würden.

Kritik äußerten Mende und Franz an der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV-H): „Es ist uns völlig unverständlich, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) bislang nicht in der Lage war, ein Abstrich-Zentrum für die Durchführung der Corona-Tests in der Landeshauptstadt Wiesbaden zu etablieren.“ Bislang führten nur wenige niedergelassene Arztpraxen in Wiesbaden den Tests durch. Die KV verweise auf ein Testcenter in Hofheim, das werktags in der Zeit von 9 Uhr bis 13 Uhr geöffnet habe. Mende und Franz halten das für absolut unzureichend und haben sich in einem Schreiben an den Vorstand der KV-H und den Hessischen Sozialminister Kai Klose gewandt.

„Es ist für uns nicht akzeptabel, dass es in der Landeshauptstadt Wiesbaden keine zentrale Anlaufstelle für Testungen für die Bürgerinnen und Bürger gibt. Wir halten eine zentrale Anlaufstelle für zwingend erforderlich, damit die Zentralen Notaufnahmen der drei Wiesbadener Akutkrankenhäuser nicht mit Patientinnen und Patienten überlastet werden, die ambulant versorgt werden können“, so Mende und Franz. Laut Mende und Franz sehen das die Ärztlichen Direktoren der Wiesbadener Akutkrankenhäuser ebenso. Das Schreiben an die KV-H erhalte auch Sozialminister Kai Klose mit der Bitte in geeigneter Weise auf die KV einzuwirken.

Mende und Franz appellierten an die Bürgerinnen und Bürger, die Krankenhäuser nur im Notfall aufzusuchen und sich in allen anderen Fällen zunächst an ihre Hausärzte zu wenden. Im Falle eines Corona-Verdachts solle dies zunächst telefonisch geschehen. „Wie wir die bevorstehende Herausforderung bewältigen, wird vor allem auch davon abhängen, ob es uns gelingt, die Ausbreitung des Virus zu verzögern, damit die klinische Infrastruktur nicht überfordert wird. Das wird nur gelingen, wenn auch jede und jeder Einzelne seinen Beitrag leistet und dazu gehört auch, nicht vorschnell die Krankenhäuser aufzusuchen“, so Mende und Franz.

„Wir bitten insbesondere auch die niedergelassene Ärzteschaft, sich in die Bewältigung der gesundheitlichen Herausforderung einzubringen. Wir können auf die Kompetenz und die Leistungsfähigkeit unserer ambulanten Strukturen in dieser Situation nicht verzichten“, sagten Mende und Franz.

Bürgerinnen und Bürger, die Fragen rund um das Coronavirus haben, erreichen täglich von 8 bis 20 Uhr unter der (0611) 318080 das Infotelefon der Stadt Wiesbaden. Unter (0800) 5554666 ist zudem täglich von 8 bis 20 Uhr die hessenweite Hotline des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration erreichbar.

„Die Stadt leiste das Mögliche für die Information der Bevölkerung. So habe man nicht nur aktuelle Informationen im Internet bereitgestellt, sondern auch ein Infotelefon eingerichtet. Wir bitten aber schon jetzt um Verständnis, wenn die Leitungen zeitweise überlastet sein sollten oder konkrete Fragen im Einzelfall nicht beantwortet werden könnten“, sagten Mende und Franz.

Abschließend baten beide die Bevölkerung um Verständnis für die behördlichen Maßnahmen.

Über die aktuellen Fallzahlen für Wiesbaden informierte die Leiterin des Gesundheitsamts Dr. Kaschlin Butt. Aktuell, Stand 13. März, gibt es folgende Fallzahlen.

– 7 positiv getestete COVID-19 Fälle mit 180 Kontaktpersonen, die in der Quarantäne engmaschig betreut werden (Testergebnisse bislang negativ),
– 172 Verdachtsfälle mit Reiseanamnese im Hochrisikogebiet, die in der Wiedervorlage sind (Warten auf das Testergebnis),
– 250 laufende Verdachtsfälle, die Kontakt zu einem Indexfall hatten und zu Hause bleiben

Hintergrund Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), § 35 Begriff des Verwaltungsaktes:

„Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.“

Weite Informationen finden Sie in dem angehängten Faktenblatt.

Coronavirus: Gebündelte Informationen der Stadt Wiesbaden

In den kommenden Tagen und Wochen entfallen einige angekündigte Veranstaltungen. Anbei finden Sie eine Übersicht sowie weitere Hinweise und Informationen der Landeshauptstadt Wiesbaden.

Aufgrund des Erlasses des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom Donnerstag, 12. März, zum Verbot von Großveranstaltungen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen in Hessen muss der Ostermarkt 2020, der ursprünglich vom 27. bis 29. März in Wiesbaden stattfinden sollte, leider abgesagt werden. Dies beinhaltet auch den dazugehörenden Stoffmarkt am Sonntag, 29. März. Damit entfällt ebenfalls die Grundlage für den verkaufsoffenen Sonntag. Der Veranstalter der Wiesbadener Automobil-Ausstellung (WAA), die GFK Gesellschaft zur Förderung des Kfz-Gewerbes Wiesbaden-Rheingau-Taunus mbH, hatte bereits am Mittwoch,11. März, darüber informiert, dass die WAA in diesem Jahr nicht stattfinden wird.

„Wir bitten alle Eltern, ab Montag, 16. März, ihre Kinder – wenn dies möglich ist – nicht mehr in die Wiesbadener Kindertagesstätten zu bringen“, empfiehlt der Sozialdezernent Christoph Manjura. Über das weitere Vorgehen wird zeitnah informiert.

In Einklang mit der gesamtstädtischen Zielsetzung, das Fortschreiten der Corona-Epidemie einzudämmen, hat Kulturdezernent, Axel Imholz angeordnet, dass ab Montag, 16. März, alle Kultureinrichtungen und Veranstaltungshäuser des Kulturamtes bis auf weiteres für die Öffentlichkeit geschlossen werden und keine Veranstaltungen dort stattfinden. Dies betrifft folgende Kultureinrichtungen:
– Stadtbibliotheken (inklusive Musik-, Fahr und Stadtteilbibliotheken)
– Kunsthaus/ Kunsthalle und Artothek
– Kulturforum und Konzertstudio (WMK/ Schillerplatz)
– Stadtarchiv (inklusive Medienarchiv)
– Stadtmuseum am Markt (sam)
– Caligari FilmBühne
– Literaturhaus Villa Clementine

Auch etwaige Einzelveranstaltungen des Kulturamtes an anderen Orten werden nicht durchgeführt. Diese Anordnung gilt momentan bis auf weiteres. Der Vorverkauf für diese Einrichtungen wird ebenfalls eingestellt. Die Leihfristen der entliehenen Medien der Stadtbibliotheken beziehungsweise der Kunstwerke der Artothek werden entsprechend verlängert.

Die Kinder- und Jugendgalerie in der Dotzheimer Straße 99 wird ebenfalls von Freitag, 13. März, bis einschließlich Sonntag, 22. März, geschlossen. Über das weitere Vorgehen wird Ende nächster Woche entschieden.

Der angekündigte Vortrag zum Thema „Bildung von und mit Jungen“ des Erziehungswissenschaftlers Prof. Dr. Jürgen Budde von der Europa-Universität Flensburg am Dienstag, 24. März, 18 bis 20 Uhr, im Rathaus Wiesbaden, Raum 318, Schlossplatz 6, muss ausfallen. Wie der Referent mitteilte, hat seine Dienststelle alle nicht unbedingt notwendigen Dienstreisen untersagt. Hierunter fällt auch die Reise nach Wiesbaden. Es ist geplant, die Veranstaltung in der zweiten Jahreshälfte nachzuholen.

Die Veranstaltung „Ludwig Knaus“ aus der Reihe Zukunft im Kulturerbe am Sonntag, 15. März, wird abgesagt. Über alle anderen Veranstaltungen der Reihe Zukunft im Kulturerbe wird entsprechend den Zeitumständen informiert.

Der Vorstand der Hempelstiftung hat entschieden, dass die „Matinée musicale“, die am Sonntag, 22. März, in der Loge Plato stattfinden sollte, ausfällt. Ob ein Ersatztermin angeboten werden wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch unklar.

Die Ausstellungseröffnung von „WE ARE PART OF CULTURE“ im Rathausfoyer am Montag, 16. März, wurde abgesagt.

Bürgerinnen und Bürger, die Fragen rund um das Coronavirus haben, erreichen täglich von 8 bis 20 Uhr unter der (0611) 318080 das Infotelefon der Stadt Wiesbaden. Unter (0800) 5554666 ist zudem täglich von 8 bis 20 Uhr die hessenweite Hotline des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration erreichbar. Mehr Informationen stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.

Intensivmediziner veröffentlichen Empfehlungen zur intensivmedizinischen Therapie von COVID-19-Patienten

© Foto: Diether v Goddenthow
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Berlin – Im Rahmen der COVID-19-Epidemie geht die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) von einem weiteren Anstieg an intensivpflichtigen Patienten aus. Bei der Behandlung dieser Patienten sind besondere Aspekte zu beachten. Unter Federführung der DGIIN haben Experten mehrerer Fachgesellschaften aktuelle Empfehlungen zur intensivmedizinischen Therapie von Patienten mit COVID-19 veröffentlicht.

„Die Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 entwickelt sich derzeit sehr dynamisch. Wir gehen fest davon aus, dass dies zu einem weiteren Anstieg an Intensivpatienten führt“, sagt Professor Dr. med. Stefan Kluge, Vorstandsmitglied der DGIIN und Direktor der Klinik für Intensivmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. „Es ist uns wichtig, den Kliniken vor Ort in einem kompakten Paper Empfehlungen zum Umgang mit COVID-19-Patienten zur Verfügung zu stellen, die eine intensivmedizinische Behandlung brauchen. Diese Veröffentlichung hat die DGIIN daher jetzt federführend gemeinsam mit weiteren Fachgesellschaften herausgegeben (DGIIN, DIVI, DGP, DGAI). Grundsätzlich empfiehlt die Fachgesellschaft, dass sich multidisziplinäre Teams in den jeweiligen Kliniken mit der Thematik befassen sollten. Dazu sollen in jedem Fall Intensivmediziner, Pflegekräfte, Infektiologen und Krankenhaushygieniker gehören.

In den Empfehlungen geben die Experten einen Überblick zum aktuellen Kenntnisstand der Diagnostik, dem möglichen Krankheitsbild und worauf bei den Schutzmaßnahmen für das Personal besonders zu achten ist. Laut den Empfehlungen sollte definitiv nur geschultes Personal Zugang zu den Betroffenen haben und dieses Personal möglichst von der Versorgung anderer Patienten freigestellt werden. Konkrete Empfehlungen zu therapeutischen Aspekten wie Medikamentengaben, Beatmung und adjuvanten Maßnahmen werden ebenfalls gegeben. Hinsichtlich der genauen Hygienemaßnahmen und Schutzausrüstung verweisen die Experten auf die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI).

„Mit Blick auf die steigende Anzahl der Patienten haben wir uns auch mit der Verfügbarkeit der Intensivbetten beschäftigt“, so Professor Dr. med. Christian Karagiannidis, Präsident elect der DGIIN und leitender Oberarzt an der Lungenklinik Köln-Merheim. In Kürze werden das ARDS-Netzwerk (Acute Respiratory Distress Syndrome-Netzwerk), das sich mit akutem Lungenversagen beschäftigt, und die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) gemeinsam mit dem RKI eine Webseite freischalten, auf der Kliniken alle freien Intensivkapazitäten melden sollen. Derzeit können Kliniken vorhandene Kapazitäten im Melderegister des ARDS-Netzwerkes angeben.

Hier finden Sie die ausführlichen Empfehlungen der DGIIN.

DGIIN fordert praxistaugliche Regelungen im Umgang mit COVID-19
Quarantäne für Medizinisches Personal darf Patientenversorgung nicht gefährden

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) begrüßt ausdrücklich die vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichte Ergänzung zum Nationalen Pandemieplan zu COVID-19. Die Fachgesellschaft kritisiert hingegen die Regelungen für medizinisches Personal, das engen ungeschützten Kontakt (≤2 Meter) zu einem bestätigten COVID-19-Fall im Rahmen der Pflege oder medizinischen Untersuchung hatte. Das RKI empfiehlt hier bei Kontakt ohne verwendete Schutzausrüstung eine häusliche Quarantäne. Diese Vorgabe ist aus Sicht der DGIIN nicht praktikabel und würde bei strikter Beachtung zu einem Kollaps der Gesundheitsversorgung durch Krankenhäuser und Arztpraxen führen.

„Als DGIIN ist es uns ein wichtiges Anliegen, dass es klare Handlungsempfehlungen im Umgang mit COVID-19-Patienten gibt. Diese müssen allerdings auch praxistauglich sein und die Funktionsfähigkeit der Gesundheitsversorgung in Kliniken und Arztpraxen gewährleisten“, sagt Professor Dr. med. Stefan John, Präsident der DGIIN. Mitarbeitende in der Notfallaufnahme kommen beispielweise im Laufe eines Arbeitstages mit einem großen Personenkreis des übrigen dort tätigen medizinischen Fachpersonals in Kontakt. Dies ist auch dann der Fall, wenn eine COVID-19-Erkrankung bei einem Mitarbeiter (oder auch Patienten) noch nicht erkannt und diagnostiziert ist. Kommt es dann zu einer nachgewiesenen Infektion mit SARS-CoV-2 und nachfolgender COVID-19-Erkrankung müssten laut aktuellen Empfehlungen des RKI alle Kontaktpersonen ebenfalls in Quarantänestellung.

„Die Empfehlung des RKI würde damit unmittelbar wesentliche und relevante Versorgungsbereiche eines Krankenhauses stilllegen. Ein solcher Ausfall kann aufgrund der ohnehin schon dünnen Personaldecke nicht kompensiert werden“, gibt John zu bedenken. Nach Ansicht der Fachgesellschaft droht dadurch eine Unterversorgung im Gesundheitssystem, da Menschen mit anderen schwerwiegenden Erkrankungen und akuter Behandlungsbedürftigkeit dann nicht mehr ausreichend versorgt werden könnten.

Vor diesem Hintergrund hat es in der jüngsten Vergangenheit Abweichungen von der Empfehlung des RKI gegeben. In Abstimmung mit den lokalen Gesundheitsbehörden haben sich Krankenhäuser nicht nur der Maximalversorgung für ein anderes Vorgehen entschieden, um die Sicherheit der zum Teil kritisch erkrankten Patienten durch Ausfall von ganzen Belegschaften nicht zu gefährden. „Solche Abweichungen können zur Verunsicherung der Bevölkerung und des medizinischen Personals beitragen. Wir brauchen daher andere, praxistaugliche und gut umsetzbare Regelungen als die bisher bestehenden. Nur so können zukünftige Abweichungen verhindert werden“, sagt der Experte, der auch Leiter des Funktionsbereichs Intensivmedizin am Klinikum Nürnberg ist. Die DGIIN fordert daher eine Änderung der Regelungen für medizinisches Personal, das engen, ungeschützten Kontakt (≤2 Meter) zu einem bestätigten COVID-19-Fall im Rahmen der Pflege oder medizinischen Untersuchung hatte. Dafür bietet die Fachgesellschaft ihre Zusammenarbeit mit dem RKI an. Asymptomatische Kontaktpersonen sollten unter klar geregeltem Schutz und Überwachungsmaßnahmen weiterhin an der Patientenversorgung teilnehmen können.

Die DGIIN schlägt dafür klare Handlungsempfehlungen vor:
Asymptomatisches medizinisches Personal der Kategorie I des RKI nach Kontakt mit einer SARS-CoV-2-positiven Person muss unverzüglich auf SARS-CoV-2 getestet werden. Bei fehlenden Symptomen oder sonstigen Zeichen einer Infektion kann die betreffende Person zunächst weiter bis zum endgültigen negativen Testergebnis arbeiten. Sie muss dabei jedoch einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Weiterhin sollte zweimal pro Tag Fieber gemessen und ein Gesundheitstagebuch geführt werden mit einer Dokumentation des allgemeinen Befindens. Die Kontaktpersonen werden außerdem gebeten, auch im häuslichen Umfeld Hygienemaßnahmen einzuhalten und auf den Besuch von größeren öffentlichen Veranstaltungen zu verzichten. Zudem muss alle zwei bis drei Tage ein Test der Person auf das Virus erfolgen.

„Sobald das Virus bei einer Kontaktperson nachgewiesen wird, muss eine häusliche Quarantänestellung erfolgen. Das gleiche gilt für Kontaktpersonen, die plötzlich Symptome zeigen. Diese müssen ebenfalls nach sofortiger Testung eine häusliche Quarantäne einhalten“, so John. Es verstehe sich von selbst, dass bei schweren Symptomen oder beim Vorliegen von Risikofaktoren und relevanten Vorerkrankungen für diese Fälle eine stationäre Behandlung erforderlich ist.

„Die DGIIN ist sich sehr wohl bewusst, welche Verantwortung das Robert-Koch-Institut bei seinen Empfehlungen tragen muss. Wir weisen aber auch darauf hin, dass solche Empfehlungen zukünftig dringend in Abstimmung mit den Fachgesellschaften und Verbänden entstehen sollten, insbesondere aus der Notfall- und Akutmedizin sowie Intensivmedizin“, appelliert John. Nur so können nach Ansicht der DGIIN die sehr komplexen medizinischen Abläufe sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung der gesamten Bevölkerung auf dem notwendigen hohen Niveau sichergestellt werden.

Stadt Wiesbaden erlässt weitere Allgemeinverfügung bezüglich Veranstaltungen ab 150 Teilnehmern

Stadt Wiesbaden erlässt weitere Allgemeinverfügung bezüglich Veranstaltungen ab 150 Teilnehmern

Nachdem die Landeshauptstadt Wiesbaden heute bereits im Wege sogenannter Allgemeinverfügungen Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern, in geschlossenen Räumen und im Freien, untersagt hat sowie Vorschriften für die Quarantäne erlassen hat, sind nun im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung auch Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab 150 Teilnehmern im Stadtgebiet verboten worden. Die Anordnung tritt mit Bekanntgabe in Kraft und gilt bis einschließlich Freitag, 10. April.

Der Veranstaltungsbegriff ist weit gefasst: Hierunter fallen nicht nur Sportereignisse mit einer entsprechenden Zuschauerzahl, sondern insbesondere auch Kongresse, Messen und Tagungen, Tanzveranstaltungen, Theater, Konzerte und ähnliche Festivitäten, aber auch Personal-, Betriebs- und Gesellschafterversammlungen.

Die Verfügung enthält eine Reihe von Ausnahmen für Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und im Zusammenhang mit der Befriedigung der Grundbedürfnisse des öffentlichen Lebens, (Lebensmittelhandel, gastronomische Einrichtung zur Verabreichung von Speisen, etc.).

Im Übrigen dürfen öffentliche und private Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit weniger als 150 Teilnehmenden nur noch durchgeführt werden, wenn

– sämtliche Teilnehmenden namentlich mit einer ladungsfähigen Wohnanschrift lückenlos in einer Namensliste erfasst werden,
– die Namensliste für einen Zeitraum von vier Wochen nach Abschluss der Veranstaltung vorgehalten wird,
– die Namensliste auf Aufforderung des Gesundheitsamts der Landeshauptstadt Wiesbaden ohne schuldhaftes Zögern an das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden übermittelt wird,
– ein enger räumlicher Kontakt zwischen den Teilnehmenden ausgeschlossen wird,
– für eine ausreichende Belüftung der Veranstaltungsstätte gesorgt wird und
– die Veranstaltung aus objektiv nachvollziehbaren Gründen nicht verschoben werden kann.

Bürgerinnen und Bürger, die Fragen rund um das Coronavirus haben, erreichen täglich von 8 bis 20 Uhr unter der (0611) 318080 das Infotelefon der Stadt Wiesbaden. Unter (0800) 5554666 ist zudem täglich von 8 bis 20 Uhr die hessenweite Hotline des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration erreichbar. Mehr Informationen stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.