Kategorie-Archiv: Hessische Staatskanzlei

Hessische Landesregierung beschließt Öffnung von Friseuren, Spielplätzen und Kultureinrichtungen ab 4. Mai 2020

Ministerpräsident Volker Bouffier. „Wir lockern die Beschränkungen dort, wo wir es verantworten können“ © Archivbild Diether v Goddenthow
Ministerpräsident Volker Bouffier. „Wir lockern die Beschränkungen dort, wo wir es verantworten können“ © Archivbild Diether v Goddenthow

Wiesbaden. Die Hessische Landesregierung hat heute nach der Videokonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vom Donnerstag Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen beschlossen. Ab Montag können in Hessen unter anderem Friseure, Museen und Tierparks unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln öffnen. Auch Spielplätze dürfen wieder genutzt werden.

„Wir haben die Pandemie noch lange nicht überstanden. Deshalb hat für uns nach wie vor der Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger die höchste Priorität. Wir halten unseren Kurs und lockern die Beschränkungen dort, wo wir es verantworten können. Ein Wettbewerb zwischen den Ländern, wer am Schnellsten die Rückkehr in die Normalität schafft, hilft niemandem. Wir gehen schrittweise und bedacht voran und wollen den Menschen gleichzeitig eine Perspektive für die Zukunft geben“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier heute in Wiesbaden.

Öffnen dürfen in Hessen ab 4. Mai 2020 unter Einhaltung von Abstands- bzw. Hygieneregeln:

ü Spielplätze
ü Museen, Ausstellungen, Schlösser und Gedenkstätten, unter der Vorgabe, dass eine individuelle Nutzung erfolgt. Gruppenaktivitäten oder -führungen können nicht angeboten werden. Als Richtwert gilt, dass sich eine Person auf einer Fläche von 20 Quadratmetern aufhalten darf
ü Tierparks, Zoos und Botanische Gärten
ü Hundesalons und Hundeschulen
ü Copyshops
ü Fahrschulen (nur für Berufskraftfahrer), Musikschulen und Privatunterricht (als Einzelunterricht und in Kleingruppen von bis zu fünf Personen)
ü Friseure und andere Dienstleister im Bereich der Körperpflege wie zum Beispiel Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios sowie Massagepraxen. Dabei müssen die Anbieter für die gesamte Dauer des Kundenkontaktes eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch für Kunden ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zwingend vorgeschrieben. Diese darf nur abgenommen werden, wenn die Inanspruchnahme der Dienstleistung nur ohne Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen kann.
ü Medizinische Eingriffe und Operationen in Kliniken und ambulanten Praxen, die bislang untersagt waren, wenn sie nicht zwingend notwendig waren, dürfen wieder vorgenommen werden.
ü In allen Gesundheitseinrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern und Arztpraxen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Diese Pflicht gilt auch in Ladenstraßen und überdachten Einkaufszentren.
ü Der Präsenzunterricht wird bei der Ausbildung von Tarifbeschäftigten und Beamten im Öffentlichen Dienst wieder aufgenommen, wenn der Abschluss im Jahr 2020 vorgesehen ist. Dazu gehören auch die Sportausbildung und Prüfungen.

Am kommenden Mittwoch gehen die Beratungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder in die nächste Runde. An diesem Tag stehen Konzepte zur Öffnung von Kitas, Schulen, Sportstätten, Restaurants und Gaststätten sowie das Thema „Handel“ auf der Tagesordnung. „Ich erwarte intensive und konstruktive Diskussionen und wünsche mir, dass wir – wo immer es geht – einheitliche Regelungen treffen und den Bürgern, insbesondere den Familien, klare Perspektiven für die Zukunft aufgezeigt werden“, betonte Ministerpräsident Bouffier.

Hessische Landesregierung beschließt nach bundesweiter Vorgabe Maskenpflicht ab 27. April 2020 – Malu Dreyer „Ich schütze Dich, Du schützt mich“

Entsprechend des bundesweiten Beschlusses gelten ab 27.04.2020  auch in Hessen und Rheinland-Pfalz Maskenpflicht beim Einkaufen in Geschäften /auf Märkten und Fahren im  Öffentlichen Nahverkehr. © Foto: Diether v Goddenthow
Entsprechend des bundesweiten Beschlusses gelten ab 27.04.2020 auch in Hessen und Rheinland-Pfalz Maskenpflicht beim Einkaufen in Geschäften /auf Märkten und Fahren im Öffentlichen Nahverkehr. © Foto: Diether v Goddenthow

Wiesbaden. Die Hessische Landesregierung hat am Dienstagabend eine Maskenpflicht beschlossen. Diese gilt ab dem kommenden Montag. Die Bürgerinnen und Bürger müssen ab dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen oder den Publikumsbereich von Geschäften, Bank- und Postfilialen betreten. „Durch die Maskenpflicht wird ein erhöhter gegenseitiger Schutz gerade an den Orten erreicht, an denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen wie etwa beim Bus- und Bahnfahren“, begründeten Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose am Dienstagabend die Entscheidung. Das Abstandhalten sei trotzdem weiterhin oberstes Gebot, so Bouffier. Der Ministerpräsident bedankte sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr bisher gezeigtes umsichtiges Verhalten.

„Kontaktbeschränkungen und die Abstandsregeln werden durch das Tragen einer Alltagsmaske nicht außer Kraft gesetzt“, betonten Bouffier und Sozialminister Kai Klose. Klose wies zudem darauf hin: „Bei dem Mund-Nasen-Schutz, den die Bürgerinnen und Bürger tragen, sollte es sich um sogenannte Alltagsmasken handeln. Die professionellen medizinischen Masken müssen dem medizinischen Personal vorbehalten sein.“

Als Mund-Nasen-Schutz zählt jeder Schutz vor Mund und Nase, der auf Grund seiner Beschaffenheit unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entbehrlich, soweit anderweitige Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen, getroffen werden. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.

Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn Bürgerinnen und Bürger keine Maske aufhaben und nachdem sie angesprochen worden sind, keine aufsetzen, kann ein wiederholter Verstoß mit einem Bußgeld von 50 Euro belegt werden.

 

Wiesbadener Verwaltungsstab begrüßt Maskenpflicht

Auch auf dem Wiesbadener Wochenmarkt darf ab 27. April 2020 nur noch mit Mundschutz eingekauft werden.Wichtig ist, dass die Abstands- und Hygiene-Regeln wie bislang strikt eingehalten werden. © Foto: Diether v Goddenthow
Auch auf dem Wiesbadener Wochenmarkt darf ab 27. April 2020 nur noch mit Mundschutz eingekauft werden.Wichtig ist, dass die Abstands- und Hygiene-Regeln wie bislang strikt eingehalten werden. © Foto: Diether v Goddenthow

Der Verwaltungsstab hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 22. April, unter der Leitung von Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz mit dem Beschluss des Landes Hessen beschäftigt, im Kampf gegen das Coronavirus eine Maskenpflicht ab Montag, 27, April, für Geschäfte und den öffentlichen Nahverkehr einzuführen.

Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister Dr. Franz zeigten sich grundsätzlich zufrieden, dass aus der Empfehlung eine Maske zu tragen nun eine Pflicht wird: „Durch die Maskenpflicht wird ein erhöhter gegenseitiger Schutz gerade an den Orten erreicht, an denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen und nicht sichergestellt werden kann, dass alle Abstandsregeln eingehalten werden.“ Wie sich der Beschluss im Alltag ab Montag praktisch umsetzen lasse werfe allerdings noch einige Fragen auf, die vom Land Hessen möglichst zügig geklärt werden sollten. Dabei stehe der Schulbeginn in der kommenden Woche im Mittelpunkt, wenn der Unterricht für die Abschlussklassen beginnt. Ungeklärt sei beispielsweise das Thema Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler. „Da muss das Land noch nacharbeiten.“

„Die Kontaktbeschränkung und die Hygienevorschriften bleiben trotz Maskenpflicht bestehen“, appellieren Mende und Dr. Franz an die Wiesbadenerinnen und Wiesbadener, sich weiterhin so diszipliniert zu verhalten wie bisher.

Bezüglich der Schulöffnung wartet die Landeshauptstadt Wiesbaden noch auf genaue Ausführungshinweise seitens des Landes Hessen. „Natürlich haben wir mit den vorbereitenden Maßnahmen begonnen“, betont Schuldezernent Axel Imholz. Eine Arbeitsgruppe des Verwaltungsstabes, bestehend aus Städtischem und Staatlichem Schulamt, Gesundheitsamt, Feuerwehr, Sicherheitstechnischem Dienst und mehreren Schulleiterinnen und Schulleitern habe direkt am Montag die Arbeitspakete geschnürt und die Vorbereitung auf die Schulöffnung begonnen. „Leider können wir ohne die vom Land angekündigten, aber noch nicht verschickten Anforderungen an die Hygienepläne zunächst erst einmal allgemeine Hinweise geben“, so Imholz.

So habe man auf Anraten des Gesundheitsamtes alle Schulleitungen über die Grundzüge der hygienischen Vorsichtsmaßnahmen informiert und die Bestände an Flüssigseife sowie Papierhandtüchern abgefragt. Die ersten Rückmeldungen zeigen, dass in den meisten Schulen ausreichend Bestände für die Schulöffnung vorhanden sind. In den meisten Schulen ist zudem eine ausreichende Anzahl an Waschbecken vorhanden, um zumindest mit der reduzierten Schülerzahl den Schulbeginn zu gestalten. Bereits am Freitag wurde die voraussichtliche Präsenz an den Wiesbadener Schulen abgefragt. Die Schulleitungen haben zurückgemeldet, dass etwa 7360 Schülerinnen und Schüler sowie 1160 Lehrerinnen und Lehrer am Montag die Wiesbadener Schulen besuchen werden.

„Bisher sind bei uns von unterschiedlichen Gruppen, von Schulleitungen aber auch Eltern und Elternvertretungen, mehr als 80 Fragen zur Schulöffnung eingegangen. Diese bearbeiten wir derzeit gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt und dem Gesundheitsamt, so dass wir hoffen, im Laufe des morgigen Donnerstags eine umfangreiche Handreichung zur Schulöffnung vorlegen zu können“, so Schulamtsleiter Kay Römer. Allerdings erschwere das Fehlen der Hygieneanforderungen durch das Kultusministerium die Arbeit, so Römer. „Deshalb beschränken wir uns auf die allgemein üblichen Vorkehrungen: Abstandsgebot, Händewaschen und bei Schichtwechseln etc. eine deutlich ausgeweitete Reinigung in den Schulen. Für die Stadt Wiesbaden gilt, dass die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer sowie aller anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schulen wie etwa Betreuungskräfte, Schulsekretärinnen und Hausmeister an erster Stelle stehen“, betonen Schulamtsleiter und Schuldezernent gleichermaßen.

Bezüglich einer Maskentragepflicht in Schulen wird auf Hinweise des Landes gewartet. Nach Aussagen des Verwaltungsstabes sind die in der Landeshauptstadt vorhandenen Vorräte an Schutzmasken für Rettungs-, Einsatz- und Pflegekräfte vorgesehen. Eine Möglichkeit, die Schulen flächendeckend mit städtischen Schutzmasken auszustatten sieht der Verwaltungsstab nicht.

„Einige Schulleitungen haben bereits an die Eltern appelliert, den Kindern Schals oder einfache Masken mitzugeben. Wir prüfen zudem, ob jede Schule ein Reservekontingent bekommen kann, das an die Schülerinnen und Schüler verteilt wird, die keine Schals oder Masken mitbringen“, so der Schuldezernent. Imholz sieht aber genau wie der Leiter des Verwaltungsstabes Dr. Oliver Franz und Oberbürgermeister Mende zunächst das Land in der Pflicht, bei einer Empfehlung Masken zu tragen, diese auch für die Schülerinnen und Schüler bereitzustellen.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Maskenpflicht ab 27. April/ Motto: „Ich schütze Dich, Du schützt mich“

© Staatskanzlei RLP / Pulkowski.
© Staatskanzlei RLP / Pulkowski.

Nach Auffassung der Landesregierungen von Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Saarland und Bremen ist unter Beachtung regionaler Besonderheiten ein möglichst geschlossenes Vorgehen der staatlichen Ebenen im Umgang mit der Corona-Virus-Pandemie von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz politischer Entscheidungen. Im Sinne eines gemeinsamen Vorgehens haben sich die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz sowie die Regierungschefs von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Saarland, sowie Bremen darauf verständigt, ab dem 27. April die bisherige dringende Empfehlung im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, in eine Pflicht zu überführen. Bürgerinnen und Bürgern sowie Handelsunternehmen wird mit dem Inkrafttreten ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Bis dahin gilt weiter die dringende Bitte an die Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel, Mund und Nase zu bedecken.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „In Rheinland-Pfalz haben wir mit unserem Rheinland-Pfalz Programm Beschaffung alles daran gesetzt, genügend Masken für das medizinische Personal bereit zu stellen. Wir haben für alle Schülerinnen und Schüler im Land wiederverwendbare Alltagsmasken beschafft und Notfallkoffer für Schulen, falls Kinder mal ihre Masken vergessen haben. In Apotheken und Drogeriemärkten sind mittlerweile viele Alltagsmasken zu kaufen. Ich weiß auch von hunderten Initiativen im Land, die mittlerweile selbst oder für andere nähen oder sogar in die Produktion eingestiegen sind. Masken können ein Beitrag sein, die Ansteckungsgefahr weiter zu drosseln nach dem Motto: Ich schütze Dich, Du schützt mich“.

Buchhandlungen, Archive u. Eisdielen in Hessen ab morgen wieder geöffnet – Wer darf öffnen, wer bleibt geschlossen? Auslegungshinweise zu Corona-Verordnung aktualisiert

Auch die Buchhandlung Angermann in der Wiesbadener Mauergasse hat ab 20. April 2020 wieder geöffnet. © Foto: Diether v Goddenthow
Auch die Buchhandlung Angermann in der Wiesbadener Mauergasse hat ab 20. April 2020 wieder geöffnet. © Foto: Diether v Goddenthow

Mit der vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus lockert Hessen ab Montag auch einige der bestehenden Schutzmaßnahmen für den Handel. Um den örtlichen Behörden die Anwendung zu erleichtern, haben Wirtschafts- und Sozialministerium ihre Auslegungshinweise aktualisiert. „Die Lockerung der Einschränkungen heißt nicht, dass die Bedrohung durch das Virus vorbei ist – im Gegenteil: Wenn wir jetzt leichtsinnig werden, gefährden wir unsere gemeinsamen Erfolge bei der Bekämpfung der Pandemie, die nur durch die Kontaktverbote und drastischen Maßnahmen erreicht werden konnten. Deshalb müssen wir bei jeder Lockerung mit äußerster Vorsicht und Augenmaß vorgehen“, sagten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Sozialminister Kai Klose. „Das Virus ist weiter da und kann eine zweite Ansteckungswelle auslösen, die zu einer wieder steigenden Zahl schwerer Erkrankungen und Todesfällen führt. Um die Ausbreitung des Virus weiter zu bremsen, müssen wir Menschenansammlungen mit ihrer großen Ansteckungsgefahr unbedingt vermeiden. Der Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen ist unbedingt einzuhalten. Ob und wie weitere schrittweise Lockerungen nach dem 4. Mai möglich sind, entscheidet sich auch daran, ob die Bürgerinnen und Bürger sich auch weiterhin so gut an die Vorsichtsmaßnahmen halten wie in den letzten Wochen. Es darf jetzt auf keinen Fall Sorglosigkeit ausbrechen.“

Die wichtigsten Bestimmungen:

– auch in Hessen gilt: Geschäfte mit weniger als 800 qm Verkaufsfläche können bei strikter Anwendung der Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen. Angesichts der Tatsache, dass sich die Mehrzahl der Nachbarländer für diesen Weg entschieden hat, wird Hessen auch größeren Einzelhändlern unter strengen Bedingungen die Öffnung erlauben: Sie müssen ihre Verkaufsfläche auf 800 qm reduzieren, und zwar so, dass die Abtrennung unmissverständlich und klar ist und auch durchgesetzt wird.

– Für Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler gilt die Größenbeschränkung nicht. Klargestellt wird, dass auch Geschäfte in Einkaufszentren öffnen dürfen, wenn ihre Verkaufsfläche kleiner als 800 qm ist.

– Klargestellt wird ferner, dass sich in jedem Geschäft gleichzeitig nur eine Kundin oder ein Kunde je angefangener 20 qm für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche aufhalten darf, um einen Abstand von mindestens 1,5 m zwischen Personen im Geschäft sicherzustellen. Besteht die Gefahr einer Unterschreitung, etwa in Kassenbereichen, müssen Trennvorrichtungen vorgesehen werden.

– allen Geschäften wird von Montag an erlaubt, zuvor bestellte Waren zu liefern oder von Kunden selbst abholen zu lassen. Dabei müssen jedoch hygienische Voraussetzungen eingehalten werden.

– Eisdielen dürfen künftig sowohl Ware ausliefern als auch an der Theke – bei Einhaltung der Abstandsregeln – verkaufen, allerdings nur im Außer-Haus-Verkauf und ohne das Anbieten von Sitzgelegenheiten. Um Konflikte mit dem Abstandsgebot zu vermeiden, darf im Umkreis von 50 Metern kein Eis verzehrt werden.

– Wieder erlaubt sind ab Montag auch Autokinos, Bibliotheken und Archive.

Die ausführlichen Auslegungshinweise finden Sie hier

Hessen beschließt Obergrenze für Versammlungen auf maximal 5 Personen und weitere Maßnahmen gegen das Corona-Virus

Man muss es ja nicht gleich übertreiben wie der Corona-käfer, gesichtet, seitlich der Biebricher Allee. Aber um andere zu schützen, sollte man - ggfs. auch selbstgenähte - Schutzmasken anlegen. (Nähanleitungen im Internet)  © Foto: Diether v Goddenthow
Man muss es ja nicht gleich übertreiben wie der Corona-käfer, gesichtet, seitlich der Biebricher Allee. Aber um andere zu schützen, sollte man – ggfs. auch selbstgenähte – Schutzmasken anlegen. (Nähanleitungen im Internet) © Foto: Diether v Goddenthow

Hessische Landesregierung beschließt weitere Maßnahmen gegen das Corona-Virus. Bouffier/Klose: „Individuelle Freiheit, wie wir sie genießen, gibt es nicht ohne individuelle Verantwortung“

Wiesbaden. Die Hessische Landesregierung hat heute in einer Sonder-Kabinettsitzung weitere notwendige Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus veranlasst:

  • Ansammlungen und Zusammenkünfte an öffentlichen Orten (wie bspw. Straßen, Plätze und Parks) von mehr als fünf Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, sind ab morgen untersagt.
  • Die Obergrenze für Versammlungen und Veranstaltungen wird von bislang 100 Personen auf maximal fünf Personen reduziert.
  • Restaurants und Gaststätten werden ab Samstag, 12 Uhr, in Hessen geschlossen. Speiseabgaben und Lieferdienste bleiben unberührt.
  • Alle Personen, die in den vergangenen zwei Wochen aus einem Risikogebiet des RKI zurückgekehrt sind oder zurückkehren, müssen für 14 Tage in häusliche Quarantäne.
  • Zur Notfallkinderbetreuung: Es ist ab sofort ausreichend, wenn nur ein Elternteil bspw. als Einsatzkraft bei Polizei oder Feuerwehr bzw. im Gesundheitswesen oder im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet.
Wie auch in anderen Kongress- und Messestädten sind im RheinMain CongressCenter Wiesbaden sämtliche Veranstaltungen abgesagt, unter anderem der 126. Internistenkongress vom 25.-28.04.2020. © Foto: Diether v Goddenthow
Wie auch in anderen Kongress- und Messestädten sind im RheinMain CongressCenter Wiesbaden sämtliche Veranstaltungen abgesagt, unter anderem der 126. Internistenkongress vom 25.-28.04.2020. © Foto: Diether v Goddenthow

Operationen und Behandlungen, für die keine dringende medizinische Notwendigkeit besteht, werden ausgesetzt. Entsprechende Patienten, die aufgenommen wurden, deren Behandlung aber noch nicht begonnen hat, sind zu entlassen. Neben Krankenhäusern betrifft dies ab sofort auch Praxiskliniken und Privatkrankenanstalten. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass medizinisch dringliche Eingriffe nicht durchgeführt werden können, weil notwendige Schutzausrüstung wie beispielsweise Atemschutzmasken und medizinische Verbrauchsgüter fehlen.

Mit den zusätzlichen Maßnahmen beabsichtigt die Hessische Landesregierung, die Ansteckungsgefahr durch persönliche Kontakte von Personen weiter zu verringern. „Individuelle Freiheit, wie wir sie genießen, gibt es nicht ohne individuelle Verantwortung. Die Maßnahmen bedeuten weitere Einschnitte für unsere Freiheitsrechte. Rücksichtnahme ist das Gebot der Stunde. Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, vernünftig zu sein, sich an die Vorgaben zu halten und persönliche Kontakte deutlich zu reduzieren“, erklärten der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose.

Prüfungen, insbesondere Staatsprüfungen und Laufbahnprüfungen, können weiterhin stattfinden. Dabei müssen die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. Ausnahmen von der Regelung sind zudem für Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen möglich.

„Europa, Deutschland und auch Hessen befinden sich momentan im Epizentrum der Pandemie. Alles, was wir tun, dienst dem Zweck, der weiteren Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken. Diese Schritte zu gehen, ist für uns nicht leicht. Sie sind jedoch notwendig“, so der Regierungschef und der Gesundheitsminister.

Auszüge aus der Verordnung:

Selbst Spielplätze in Wohnanlagen sind gesperrt, für Familien mit Kindern besonders hart. © Foto: Diether v Goddenthow
Selbst Spielplätze in Wohnanlagen sind gesperrt, für Familien mit Kindern besonders hart. © Foto: Diether v Goddenthow

Laut Artikel 4, § 1 Abs. 2 bis 10 der Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus
vom 20. März 2020

1. §1 b (auszugsweise)
„(2) untersagt werden:
1. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeitenrichtungen,
2. touristischer und kulturelle Angebote jeglicher Art, beispielsweise Reisebusreisen,
Schiffsausflüge und Stadtführungen,
3. sonstige Sportangebote, die ihrer Art nach mit körperlichen Kontakt verbunden sind.

(3) Untersagt wird die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie Privatunterricht im außerschulischen Bereich. Online-Angebote bleiben möglich.
(4) Die Abnahme von Prüfungen, insbesondere Staatsprüfungen und Laufbahnprüfungen, ist nach Abs. 3 nicht untersagt. Bei der Abnahme von Prüfungsleistungen sind
die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene zu beachten.

(5) Untersagt werden Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften. Allen Glaubensgemeinschaften bleibt es unbenommen, alternative Formen der Glaubensbetätigung auszuüben, die nicht mit Zusammenkünften von Personen verbunden sind, zum Beispiel Angebote im Internet. Die in Satz 1 genannten Gebäude und Räume können für die Gebete Einzelner offengehalten werden.

(6) Beratungsleistungen psychosozialer, rechtlicher, seelsorgerischer oder ehrenamtlicher Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen sollen möglichst ohne unmittelbaren persönlichen körperlichen Kontakt und unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene erfolgen.

(7) Die Beschränkungen nach Abs. 1 gelten nicht für den Lebensmitteleinzelhandel, den Futtermittelhandel, Wochenmärkte, Direktverkauf vom Lebensmittelerzeuger, Reformhäuser, Feinkostgeschäfte, Geschäfte des Lebensmittelhandwerks, Getränkemärkte, Banken und Sparkassen, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Poststellen, Waschsalons, Tankstellen und Tankstellenshops, Reinigungen, Kioske, Tabak- und E-Zigarettenläden, Frisöre, den Zeitungsverkauf, Blumenläden sowie für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte. Die Beschränkungen nach Abs. 1 gelten auch nicht für den Großhandel und den Online-Handel.

(8) Eine Öffnung der Einrichtungen nach Abs. 7 erfolgt unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen. Es ist sicher zu stellen, dass ein Abstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind.

(9) Abweichend von § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes können die in Abs. 7 genannten Bereiche auch an Sonn- und Feiertagen zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet werden. Satz 1 gilt nicht für den Karfreitag sowie die Osterfeiertage.

(10) Dienstleistungen und Handwerkstätigkeiten können mit Ausnahme der in Abs. 1 Nr. 8a und 8b genannten Angebote unter Beachtung der Empfehlungen des RobertKoch-Instituts zur Hygiene, insbesondere zu Kontakten und Einhaltung des Sicherheitsabstandes erbracht werden.“

2. §2 b (auszugsweise)
(1) (…) Gaststätten, Mensen, Hotels und andere Gewerbe, dürfen Speisen und Getränke nur zur Abholung oder Lieferung anbieten. Eine Abholung von Speisen und Getränken darf nur erfolgen,
wenn
1. sichergestellt ist, dass die Speisen und Getränke ohne Wartezeit zur Verfügung stehen oder die Warteplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Abholerinnen und Abholern gewährleistet ist,
2. geeignete Hygienemaßnahmen getroffen werden und
3. Aushänge zu den erforderlichen Hygienemaßnahmen erfolgen.“

„(3) Bars, Clubs, Diskotheken, Schankwirtschaften, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, deren Schwerpunkt nicht im Anbieten von Speisen liegt, sowie Eisdielen sind zu
schließen.“

Die vollständigen Verordnungen werden auf corona.hessen.de veröffentlicht.

Geschäfte, die geöffnet haben dürfen
Auch Wiesbadens Innenstadt ist verwaist, und die Stimmung den Trauertulpen ähnlich, insbesondere beim Einzelhandel und der Gastronomiebranche, die um ihre Existenz und deren Mitarbeiter um ihre Arbeitsplätze bangen. © Foto: Diether v Goddenthow
Auch Wiesbadens Innenstadt ist verwaist, und die Stimmung den Trauertulpen ähnlich, insbesondere beim Einzelhandel und der Gastronomiebranche, die um ihre Existenz und deren Mitarbeiter um ihre Arbeitsplätze bangen. © Foto: Diether v Goddenthow

Folgende Geschäfte dürfen laut dieser Verordnung (§1 (7)), gültig ab  21. März 2020  12:00 Uhr, weiterhin  öffnen:

– Lebensmitteleinzelhandel,
– Futtermittelhandel,
– Wochenmärkte
– Direktverkauf vom Lebensmittelerzeuger
– Reformhäuser
– Feinkostgeschäfte
– Geschäfte des Lebensmittelhandwerks
– Getränkemärkte
– Banken und Sparkassen
– Abhol- und Lieferdienste
– Apotheken
– Drogerien
– Sanitätshäuser
– Poststellen
– Waschsalons
– Tankstellen und Tankstellenshops
– Reinigungen
– Kioske, Tabak- und E-Zigarettenläden
– Frisöre (hier steht ein Verbot kurz bevor),
– Zeitungsverkauf,
– Blumenläden sowie
– für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte.
– Großhandel und Online-Handel

(je nach neuer Bewertung, könnte es in der nächsten Woche weitere Beschränkungen geben)   

Aushang bei Aldi in der Wiesbadener Kirchgasse zeigt, welche Artikel gehortet werden und ständig ausverkauft sind. © Foto: Diether v Goddenthow
Aushang bei Aldi in der Wiesbadener Kirchgasse zeigt, welche Artikel gehortet werden und ständig ausverkauft sind. © Foto: Diether v Goddenthow

Eine Öffnung der Einrichtungen nach Abs. 7 erfolgt unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen. Es ist sicher zu stellen, dass ein Abstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind.

Abweichend von § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes können die in Abs. 7 genannten Bereiche auch an Sonn- und Feiertagen zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet werden. Satz 1 gilt nicht für den Karfreitag sowie die Osterfeiertage.

Die vollständigen Verordnungen werden auf corona.hessen.de veröffentlicht.

Nähanleitungen Schutzmasken selber machen!

Corona: Hessische Landesregierung hebt Sonntagsverkaufsbote auf und schließt Kneipen, Museen und Schwimmbäder – keine Gottesdienste mehr

Hessische Landesregierung fasst zusätzliche Beschlüsse im Kampf gegen das Corona-Virus

Ministerpräsident Volker Bouffier. © Archivbild Diether v Goddenthow
Ministerpräsident Volker Bouffier. © Archivbild Diether v Goddenthow

Wiesbaden. Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben sich heute auf gemeinsame Leitlinien zur Bekämpfung des Corona-Virus vereinbart. Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, hat sich Hessen dieser Vereinbarung angeschlossen und weitere Maßnahmen beschlossen. „Die Verbreitung des Corona-Virus werden wir nur stoppen können, wenn wir uns selbst disziplinieren und soziale Kontakte stark reduzieren. Sicherlich fällt das dieser Tage, während der ersten Sonnenstrahlen des Jahres, sehr schwer. Wir müssen uns aber fortwährend ins Gedächtnis rufen, dass wir Menschen gefährden, wenn wir fahrlässig handeln“, sagten der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose im Anschluss an die Kabinettsitzung.

Die gemeinsamen Leitlinien von Bund und Ländern sehen u.a. folgende Maßnahmen vor:
Um die Versorgung der Bevölkerung trotz Ausbreitung des Corona-Virus und notwendiger weitreichender Maßnahmen sicherzustellen, bleiben insbesondere Lebensmittel- und Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen und Banken geöffnet. Vielmehr werden für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt. Auch der Großhandel bleibt weiterhin geöffnet. Die Auslieferung von Waren und Essen wird weiterhin ermöglicht.

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

Schließungen für den Publikumsverkehr:

Für den Publikumsverkehr geschlossen werden unterschiedliche Bereiche, in denen üblicherweise viele Menschen auf teils engem Raum zusammentreffen, wie bspw. Kneipen, Museen und Schwimmbäder. Auch Gottesdienste werden nicht mehr stattfinden.

In Restaurants müssen die Abstände zwischen den Tischen ausreichend groß sein. Die Öffnungszeiten werden auf 6 Uhr bis 18 Uhr begrenzt. Übernachtungen in Hotels aus touristischen Gründen werden untersagt.

Die vollständigen Leitlinien sind auf www.hessen.de abrufbar. Die Regelungen treten in Hessen mit Wirkung ab Mittwoch in Kraft.

Verbot medizinisch nicht dringlicher Operationen
Bei einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus ist mit erheblichen Belastungen des Gesundheitssystems zu rechnen. Besonders kritisch ist derzeit die Versorgungssituation mit persönlicher Schutzausrüstung wie beispielsweise Atemschutzmasken und medizinischen Verbrauchsgütern. In dieser Situation ist es nicht länger vertretbar, diese Materialien für Eingriffe zu verwenden, für die derzeit keine medizinische Dringlichkeit besteht. Daher werden diese elektiven Eingriffe ab Mittwoch untersagt. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass medizinisch dringliche Eingriffe nicht durchgeführt werden können, weil das notwendige Material fehlt. Der Bundesgesundheitsminister hat angekündigt, dass die entstehenden wirtschaftlichen Folgen für die Krankenhäuser ausgeglichen werden.

Nachtragshaushalt zur Finanzierung der Krisen-Folgen
Um auch die wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus abfedern zu können, wird die Landesregierung vor allem kleinen und mittleren Unternehmen unter die Arme greifen. Dazu wird dem Landtag ein Nachtragshaushalt zugeleitet, mit dem Ziel einer raschen Finanzhilfe für die hessische Wirtschaft. Ob die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse genutzt wird, wird nun geprüft.

Kabinettausschuss zur Corona-Krise eingerichtet
Zur politischen Koordinierung der Corona-Krise wird ein Kabinettausschuss unter Leitung des Ministerpräsidenten eingerichtet. Der Krisenstab der Landesregierung arbeitet dem Kabinettausschuss zu. Die politischen Entscheidungsstränge werden damit verschlankt und verzahnt, um der Lage angemessen reagieren zu können.

Zentrale E-Mail-Adresse für Bürgerfragen
Bürgerinnen und Bürger können sich an die Hessische Landesregierung mit ihrem Anliegen per Mail unter buergertelefon@stk.hessen.de wenden.

Ministerpräsident Bouffier und Gesundheitsminister Klose: „Die Maßnahmen, die wir heute auf den Weg gebracht haben, werden unmittelbar wirken. Aber sie werden sich bei den nachgewiesenen Infektionen aufgrund der Inkubationszeit statistisch frühestens in einer Woche niederschlagen. Die Aussagen des Robert-Koch-Instituts, wonach die Chancen gutstehen, dass sich die Verbreitung des Virus in nächster Zeit verlangsamen dürfte, stimmen uns aber optimistisch, dass wir die richtigen Antworten gefunden haben“, erklärte der Hessische Ministerpräsident.

Weitereichende Maßnahmen gegen das Corona-Virus der Hessischen Landesregierung beschlossen

© Foto: Diether v Goddenthow
© Foto: Diether v Goddenthow

Hessische Landesregierung beschließt weitere Maßnahmen gegen das Corona-Virus „Wir müssen die Ausbreitung der Infektionen verlangsamen“

Wiesbaden. Die Hessische Landesregierung hat heute in einer Sonder-Kabinettsitzung weitere notwendige Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus veranlasst:

▪ Der reguläre Schulbetrieb wird bis zu den Osterferien ausgesetzt. Die Abiturprüfungen sollen durchgeführt werden.
▪ Eine Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird für besondere Berufsgruppen angeboten.
▪ Die Kindergärten und Krippen bleiben bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Eine Notbetreuung wird für besondere Berufsgruppen angeboten.
▪ Der Vorlesungsbeginn der Hochschulen wird auf den 20. April verschoben.
▪ Risikogruppen unter Landesbeschäftigten können ab sofort von zu Hause aus arbeiten.
▪ Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit ist gewährleistet.
▪ Angehörige besonderer Berufsgruppen, die aus Risikogebieten zurückkehren, müssen zwei Wochen in Quarantäne bleiben.
▪ Zudem gelten deutliche Einschränkungen für Rückkehrer aus Risikogebieten.
▪ Besuchszeiten und Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden deutlich eingeschränkt.

Regulärer Schulbetrieb wird bis zu den Osterferien ausgesetzt
In Hessen wird ab Montag, 16. März, an allen Schulen kein regulärer Unterricht mehr stattfinden. Am Montag haben Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte noch einmal Gelegenheit, in den Schulen zusammenzutreffen, um Verabredungen für die unterrichtsfreie Zeit bis zu den Osterferien zu treffen, persönliche Lehr- und Lernmaterialien aus den Schulen zu holen und Hinweise zu geben, wie Unterrichtsstoff ggf. vor- und nachbereitet werden kann. Schulleitungen sind an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten zur Anwesenheit verpflichtet, um die Erreichbarkeit für die Schulaufsicht sicherzustellen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen vor Ort umgehend umsetzen zu können.

Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler
Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen zu gewährleisten. Die Notbetreuung dient dazu, insbesondere Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind.

Landesabitur soll durchgeführt werden
Trotz der vorübergehenden Schulschließungen soll das Landesabitur wie geplant stattfinden. Die Abiturienten waren bereits gestern vom Unterricht befreit worden. Mit dieser Maßnahme sollen vor allem mögliche Ansteckungssituationen vermieden werden. Landesregierung und Schulverwaltung wollen aber all jenen, die mit den bevorstehenden Prüfungen ihre Hochschulreife erlangen möchten, diese Möglichkeit auch weiterhin offenhalten. Das Landesabitur soll demnach – Stand heute – am Donnerstag, 19. März, beginnen und die schriftlichen Prüfungen bis zum vorgesehenen Ende am 2. April durchgeführt werden. Alle Exkursionen, Studien- und Klassenfahrten, die bis zum Ende des laufenden Schuljahres geplant sind, sind abzusagen. Dies umfasst alle Schulfahrten im In- und Ausland, unabhängig davon, ob der Zielort vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen ist.

Kindertageseinrichtungen bieten lediglich Notbetreuung
Bis zum 19. April, dem Ende der Osterferien, bleiben die hessischen Kindertageseinrichtungen geschlossen. Eine Notbetreuung insbesondere für Kinder von sogenannten Funktionsträgern wie zum Beispiel Polizisten, Feuerwehrleuten und medizinischem Personal wird angeboten.

Sicherheit und Ordnung sind gewährleistet
Die Einsatzfähigkeit der hessischen Polizei ist sichergestellt. Die Hessische Landesregierung bekräftigte, dass die Polizei weiterhin Präsenz zeigen und dafür Sorge tragen werde, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet bleibt. Die hessische Polizei hat zum Schutz der Polizeibeschäftigten bereits seit 2009 umfangreiche Maßnahmen getroffen, um mögliche Infektionsgefahren zu mindern. Hessische Polizisten führen in jedem Streifenwagen eine persönliche Schutzausstattung zur Hygienevorsorge mit. Die örtlich zuständigen sieben Polizeiflächenpräsidien gewährleisten dabei flächendeckend die erforderlichen Maßnahmen vor Ort. Die Struktur, die personelle Ausstattung und der vorhandene Infektionsschutz versetzen die hessische Polizei in die Lage, den Schutz der Bevölkerung und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in ganz Hessen zu gewährleisten.

Deutliche Einschränkungen für Rückkehrer aus Risikogebieten
Jedem, der sich in den vergangenen zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten hat, wird das Betreten von Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen für 14 Tage verboten. Dies gilt auch für alle, die ab sofort aus einem Risikogebiet zurückkehren.

Besuchszeiten und Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern werden deutlich eingeschränkt
Jede Person, die in einem Krankenhaus oder ähnlichen Einrichtung versorgt wird, darf höchstens einen Besucher für höchstens eine Stunde am Tag empfangen. Ausgenommen sind insbesondere Seelsorger, Rechtsanwälte und Eltern, die ihr minderjähriges Kind versorgen.

Funktionsträger, die aus Risikogebieten kommen, müssen in Quarantäne
Urlauber, die für die Gewährleistung eines weiterhin funktionierenden Gesund-heitswesens oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unentbehrlich sind und kürzlich oder künftig aus vom Robert Koch-Institut festgelegten Risikogebieten zurückkehren, müssen 14 Tage in häusliche Quarantäne. Damit wird sichergestellt, dass diese Menschen nicht ungewollt Kolleginnen und Kollegen aus diesen Bereichen mit dem Virus infizieren.

Verschiebung des Vorlesungsbeginns an den Hochschulen
Der Vorlesungsbeginn an allen Hochschulen des Landes wird einheitlich auf den 20. April 2020 verschoben. Dabei handelt es sich gegenüber dem planmäßigen Vorlesungsbeginn für die allermeisten Hochschulen um eine Verschiebung von ein bis zwei Wochen. Publikumsveranstaltungen sowie Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen finden bis zum Vorlesungsbeginn nicht statt. Der Forschungs-, der Verwaltungs- und der Bibliotheksbetrieb werden unter Berücksichtigung der aktuellen Risikoeinschätzung aufrechterhalten.

Risikogruppen unter Landesbeschäftigten können ab sofort von zu Hause aus arbeiten
Für Beschäftigte des Landes hat die Hessische Landesregierung beschlossen, dass Personen über 60 Jahren sowie Personen mit bestimmten Vorerkrankungen fortan, sofern es ihre Tätigkeit erlaubt, von zu Hause aus arbeiten können. Das Robert-Koch-Institut sieht bezogen auf das neuartige Corona-Virus bei Personen über 60 Jahren ein deutlich gesteigertes Risiko für einen schwereren Erkrankungsverlauf. Ebenso zählen Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, wie zum Beispiel Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Niere, sowie Krebserkrankungen oder Beschäftigte mit unterdrücktem Immunsystem als Risikogruppe.

Finanzämter für Besucher geschlossen
Ab Montag bleiben alle Servicestellen der hessischen Finanzämter für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Selbstverständlich arbeiten die Finanzämter in Hessen trotz dieser Einschränkung bis auf Weiteres regulär weiter und bleiben telefonisch erreichbar. Bei Fragen können sich die Steuerpflichtigen also nach wie vor telefonisch über die jeweiligen Telefonservicestellen der Finanzämter an ihr zuständiges Finanzamt vor Ort wenden. Für allgemeine Anfragen steht wie gewohnt die landesweite kostenlose Servicenummer der Steuerverwaltung zur Verfügung: 0800 – 522 533 5. Weitere Rufnummern und Sprechzeiten finden Sie unter: finanzamt.hessen.de. Der Präsenzbetrieb am Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz in Rotenburg a. d. Fulda wird ab Montag vorübergehend eingestellt.

Digitaler Servicepoint für Anfragen
Die Ausbreitung des Coronavirus stellt auch die Hessische Justiz vor große Herausforderungen. Die Justizministerin, die Präsidenten der hessischen Obergerichte sowie der Generalstaatsanwalt stehen untereinander, aber auch mit den einzelnen Gerichten, in engem Austausch. Die Beteiligten sind sich einig, dass auf Grundlage der bestehenden Instrumentarien die Funktionsfähigkeit der Gerichte und der Staatsanwaltschaften aufrechterhalten bleibt.

Darüber hinaus steht der Digitale Servicepoint der Hessischen Justiz unter der Servicerufnummer 0800 96 32 147 für alle Anfragen der Bürgerinnen und Bürger mit Justizbezug zur Verfügung.

Auch der hessische Justizvollzug ist gewappnet. Die hessischen Justizvollzugsanstalten haben in enger Abstimmung mit der Justizministerin einen Pandemieplan entwickelt, der die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet.

Erläuterung zu den Personengruppen, die Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder haben
Dazu zählen entsprechend der Verordnung:

1.Angehörige des Polizeivollzugsdienstes im Sinne der Hessischen Polizeilaufbahnverordnung vom 10. März 2015 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2017(GVBl. S. 114), sowie des Bundespolizeigesetzes vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978,2979), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1724) und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes, die bei den Polizeipräsidien tätig sind und Voll-zugsaufgaben wahrnehmen,

2.Angehörige von Feuerwehren gemäß §§ 9 und 10 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2014 (GVBl. S.26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. August 2018 (GVBl. S. 374),

3.Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Justiz,

4.Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges,

5.Bedienstete von Rettungsdiensten gemäß § 3 Abs. 1 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes vom 16. Dezember 2010 (GVBl. I S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. September 2018 (GVBl. S. 580),

6.Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes gemäß § 2 des THW-Gesetz vom 22.Januar 1990 (BGBl. I S. 118), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S.1514),

7.Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes gemäß § 38 Abs. 1 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes,

8.die in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen tätigen Angehörigen medizinischer und pflegerischer Berufe, insbesondere

a) Altenpflegerinnen und Altenpfleger nach § 1 des Altenpflegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Januar 2020 (BGBl. I S. 66), oder nach § 58 Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes,

b) Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer nach § 1 des Hessischen Altenpflegegesetzes vom 5. Juli 2007 (GVBl. I S. 381), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 296),

c) Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten im Sinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten vom 17. September 2013,

d) Ärztinnen und Ärzte nach § 2a der Bundesärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1218), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),

e) Apothekerinnen und Apotheker nach § 3 der Bundes-Apothekerordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1989 (BGBl. I S. 1478, 1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),

f) Desinfektorinnen und Desinfektoren nach § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren vom 6. Dezember 2010 (GVBl. I S. 711), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2015 (GVBl. S. 580),

g) Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307), in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes oder nach § 58 Abs. 1 des Pflegeberufegesetzes,

h) Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Krankenpflegegesetzes, in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes,

i) Hebammen gemäß § 3 des Hebammengesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1759),

j) Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer gemäß § 1 des Hessisches Krankenpflegehilfegesetzes vom 21. September 2004 (GVBl. I S. 279), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. September 2017 (GVBl. S. 313),

k) Medizinische Fachangestellte gemäß § 1 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1097),

l) Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 des MTA-Gesetzes vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1402), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),

m) Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 des MTA-Gesetzes,

n) Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinisch-technischer Assistenten für Funktionsdiagnostik gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 des MTA-Gesetzes,

o) Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gemäß § 1 des Notfallsanitätergesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2768),

p) Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten im Sinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten vom 17. September 2013,

q) Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 des Pflegeberufe-gesetzes,

r) Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes,

s) Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2349), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),

t) Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes vom 10. Juli 1989, zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S: 2686) in Verbindung mit § 30 des Notfallsanitätergesetzes,

u) Zahnärztinnen und Zahnärzte gemäß § 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2768),

v) Zahnmedizinische Fachangestellte gemäß § 1 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4. Juli 2001 (BGBl. I S. 1492).

Die vollständigen Verordnungen sind auf hessen.de abrufbar.

Defilee der hessischen Tollitäten beim Empfang des Ministerpräsidenten im Biebricher Schloss

© Staatskanzlei/S. Feige
© Staatskanzlei/S. Feige

Frohsinn und närrisches Brauchtum im Wiesbadener Schloss Biebrich – Ministerpräsident Volker Bouffier empfängt hessische Tollitäten

Wiesbaden. Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier hat am Samstag gemeinsam mit seiner Frau Ursula mehr als 300 Repräsentanten des närrischen Brauchtums aus dem ganzen Land im Wiesbadener Schloss Biebrich empfangen. Tollitäten aus rund 100 örtlichen Vereinen, die der Interessengemeinschaft Mittelrheinischer Karneval oder dem Karnevalverband Kurhessen angehören, waren der Einladung des Regierungschefs gefolgt und hielten standesgemäß Einzug ins Schloss. Mit diesem traditionellen Empfang bedankte sich der Ministerpräsident bei den Prinzenpaaren, darunter auch 37 Kinderprinzenpaare, Fürsten, Gouverneuren, Gutsherren und Stiftskämmerern und ihrem Hofstaat stellvertretend für den großen ehrenamtlichen Einsatz aller hessischen Fastnachter.

„Ich danke allen hessischen Närrinnen und Narren, die in der fünften Jahreszeit Witz und Frohsinn verbreiten, herzlich für ihr unermüdliches Engagement“, sagte der Ministerpräsident. „Sie tragen mit ihrem Ehrenamt dazu bei, dass aus unserer Gesellschaft eine Gemeinschaft wird: dass Bürgerinnen und Bürger auf dem Land genauso wie in der Stadt nicht bloß aneinander vorbeihetzen, sondern zusammenkommen und im Sinne der Fröhlichkeit gemeinsam an einem Projekt arbeiten, das Jung und Alt verbindet. Indem sie unser jahrhundertaltes, aber kein bisschen in die Jahre gekommenes Brauchtum pflegen, sichern und leben sie unsere Traditionen und leisten somit einen wichtigen Beitrag für unsere Identität als Hessinnen und Hessen.“

Hessen trauert um Kunstsammler Ferdinand Neess

Ferdinand Neess  ©  Foto: Diether  v Goddenthow
Ferdinand Neess © Foto: Diether v Goddenthow

Ministerpräsident Volker Bouffier und Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn: „Ferdinand Neess hat allen Hessen ein Geschenk gemacht – seine Selbstlosigkeit dient als Vorbild“
Hessen trauert um den Kunstsammler Ferdinand Neess, der am Sonntag im Alter von 90 Jahren verstorben ist. Neess hatte dem Land Hessen im Frühjahr 2017 seine einzigartige Jugendstil-Sammlung geschenkt, die im Landesmuseum in Wiesbaden zu sehen ist. „Ferdinand Neess hat den Hessinnen und Hessen und allen, die Wiesbaden besuchen, mit seiner Sammlung ein großartiges Geschenk gemacht – wir alle werden ihm immer dankbar sein“, erklärten Ministerpräsident Volker Bouffier und Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn heute in Wiesbaden. „Dass jemand, der die Kunst so liebt und mit ihr lebt, sich von diesen Werken trennt und sie der Allgemeinheit zur Verfügung stellt, zeugt von einer Selbstlosigkeit, die als Vorbild dienen kann. Ein großer Mann ist von uns gegangen.“

„Dank der Großzügigkeit von Ferdinand Neess kann das Museum Wiesbaden eine der bedeutendsten europäischen Privatsammlungen des Jugendstils und des Symbolismus zeigen“, erklärte Ministerpräsident Bouffier, der den Kunstsammler im Oktober 2019 mit der Georg-August-Zinn-Medaille des Landes Hessen ausgezeichnet hatte. „Diese Kunstwerke werden noch viele künftige Generationen beeindrucken. Wir verstehen das Andenken an Ferdinand Neess auch als Verpflichtung, sie zu erhalten, zu zeigen und daran zu erinnern, wem wir diesen Kunstgenuss zu verdanken haben.“ Die Sammlung umfasst mehr als 500 Kunstwerke. Ihr Wert wird mit 42 Millionen Euro beziffert.

„Ich bin sehr froh, dass Ferdinand Neess die Einrichtung der Sammlung im eigens dafür umgebauten Südflügel des Museums Wiesbaden im vergangenen Jahr noch erleben konnte, einen Tag nach seinem 90. Geburtstag“, so Kunstministerin Dorn. „Der Stifter hat mehr als 40 Jahre lang Kunst und Leben eng miteinander verbunden, ganz im Geiste der Stilrichtung, die er sammelte. Er hat ein Gesamtkunstwerk geschaffen, das die Grenzen zwischen Leben und Kunst schließlich aufheben sollte –wir, die wir daran teilhaben dürfen, danken ihm und seiner Frau Danielle herzlich.“

„Die Landeshauptstadt Wiesbaden trauert um Ferdinand Wolfgang Neess. Er hat uns 2017 reich beschenkt, indem er dem Landesmuseum seine einmalige Jugendstilsammlung vermacht hat, die seither kunstbegeisterte Menschen aus der ganzen Welt in unser Museum lockt. Für immer sind wir ihm von Herzen dankbar; sein Andenken werden wir in großen Ehren halten“, so Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Kulturdezernent Axel Imholz.

Verleihung der August-Zinn Medaille

Jugendstil-Sammlung Ferdinand Nesses im Hessischen Landesmuseum Wiesbaden

Ermordeter Kasseler Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke posthum mit der Wilhelm Leuschner-Medaille von Ministerpräsident Volker Bouffier gewürdigt – Walter-Lübcke-Demokratie-Preis ausgerufen

Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier hat Dr. Walter Lübcke posthum mit der Wilhelm Leuschner-Medaille geehrt. Die Familie des früheren Kasseler Regierungspräsidenten nahm die höchste Auszeichnung des Landes Hessen beim Festakt in der Wiesbadener Kurhaus-Kolonnade entgegen. (v.l.n.r.: Irmgard Braun-Lübcke, Christoph Lübcke, Jan-Hendrik Lübcke, Ministerpräsident Volker Bouffier) © Foto: Diether v Goddenthow
Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier hat Dr. Walter Lübcke posthum mit der Wilhelm Leuschner-Medaille geehrt. Die Familie des früheren Kasseler Regierungspräsidenten nahm die höchste Auszeichnung des Landes Hessen beim Festakt in der Wiesbadener Kurhaus-Kolonnade entgegen. (v.l.n.r.: Irmgard Braun-Lübcke, Christoph Lübcke, Jan-Hendrik Lübcke, Ministerpräsident Volker Bouffier) © Foto: Diether v Goddenthow

Wiesbaden. Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier hat heute Dr. Walter Lübcke posthum mit der Wilhelm Leuschner-Medaille geehrt. Die Familie des früheren Kasseler Regierungspräsidenten nahm die höchste Auszeichnung des Landes Hessen beim Festakt in der Wiesbadener Kurhaus-Kolonnade entgegen. „Dr. Walter Lübcke war ein Mensch und Politiker, der sich aus voller Überzeugung für Freiheit, Demokratie und soziale Gerechtigkeit eingesetzt hat. Er war ein Mensch der klaren Worte. Für seine standhafte, aufrichtige und unerschrockene Einstellung musste er mit dem Leben bezahlen. Walter Lübcke ist ein Vorbild für alle aufrichtigen Demokratinnen und Demokraten. Sein Wirken und seine Verdienste für unser Land werden wir immer in Erinnerung behalten“, sagte der Regierungschef in seiner Rede.

Ministerpräsident Volker Bouffier. © Foto: Diether v Goddenthow
Ministerpräsident Volker Bouffier. © Foto: Diether v Goddenthow

Der politische Mord und seine Hintergründe hätten Hessen und ganz Deutschland tief erschüttert. „Diese Gewalttat hat uns nachdenklich gemacht, wie es um unsere politische Kultur und die politische Auseinandersetzung in Deutschland steht, die wir nicht extremistischen Minderheiten und Gruppen überlassen dürfen“, sagte der Ministerpräsident und langjährige Weggefährte Lübckes. Er forderte alle demokratischen Parteien zum gemeinsamen Handeln gegen Angriffe auf die freiheitlich-demokratische Ordnung auf. „Wir brauchen den Zusammenhalt. Unsere Stimme für Demokratie, Menschenrechte und die Freiheit muss noch lauter werden. Wir lassen uns nicht zum Schweigen bringen. Das sind wir Walter Lübcke und vielen anderen, die sich für die Freiheit auf der ganzen Welt einsetzen, schuldig.“

Dank und Appell, der Unkultur von Hass und Hetze entgegenzutreten

Jan Hendrik Lübcke hielt im Namen seiner Familie eine beachtenswerte Rede. Sein Vater wäre heute stolz auf ihn gewesen! © Foto: Diether v Goddenthow
Jan Hendrik Lübcke hielt im Namen seiner Familie eine beachtenswerte Rede. Sein Vater wäre heute stolz auf ihn gewesen! © Foto: Diether v Goddenthow

Die Auszeichnung nahmen Lübckes Witwe Irmgard Braun-Lübcke und seine Söhne Christoph und Jan-Hendrik Lübcke  entgegen. Jan-Hendrik dankte namens seiner Familie ganz herzlich für die hohe Auszeichnung an seinen ermordeten Vater posthum. Mit tränenerstickter Stimme machte er einmal mehr auch die Seite der Hinterbliebenen deutlich, nämlich, dass man kaum ermessen könne, „was einem angetan wird, wenn der eigene Ehemann, der eigene Vater und Opa erschossen wird“. Aber nicht nur die Familie, auch viele Freunde und ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Weggefährten schmerze der tragische Verlust sehr.

Der Vater sei ein Mann des klaren Wortes, freiheitlicher Überzeugung und demokratischer Werte gewesen. Er habe „seinen Standpunkt mit Nachdruck, charmant und auch mit Ironie vertreten“, wobei sein christliches Werteverständnis stets sein Handeln leitete, so auch im Jahr 2015, „als er sich der außerordentlichen Situation der geflüchteten Menschen stellte und der Vielfalt ihrer Probleme annahm“, so Jan Hendrick Lübcke. Es sei für seinen Vater selbstverständlich und zudem die Pflicht des Regierungspräsidiums Kassel gewesen, die geflüchteten Menschen in Nord- und Osthessen aufzunehmen, und zudem die damit verbundenen Ängste in der Bevölkerung anzuhören und ihnen diese durch Aufklärung zu nehmen.

Ebenso aber gehörte es auch „zu seinem Selbstverständnis sich hasserfüllten Äußerungen entschieden entgegen zu stellen und demokratische Werte zu verteidigen“, so auch bei der Veranstaltung in Lohfelden, im Herbst 2015, wo sein Vater energisch „provozierenden und verächtlichen Zwischenrufen zur Flüchtlingspolitik, gegen den deutschen Staat, gegen die Demokratie und gegen sein Handeln“ entgegentrat. Dabei “wurde ein Halbsatz unseres Vaters aus dem Kontext gerissen“ und „gelangte durch die Hände der späteren Mörder unmittelbar als Video ins Netz. Diese bewusst verkürzte Darstellung seiner Aussage führte nicht nur zu falschen inhaltlichen Interpretationen und Bewertungen, sondern wurde instrumentalisiert, um gegen ihn zu hetzen, ihn zu beleidigen und ihn zu denunzieren. Aus Worten wurden Taten: Die unbegreifliche Ermordung unseres Vaters!“, erinnerte Jan-Hendrik Lübcke. Er appellierte an die Gesellschaft, sich im Sinne seines Vaters der Unkultur von Hass, Brutalität, Verrohung, Demokratieverachtung und der Herabsetzung des anderen entgegenzusetzen. „Die Unkultur der Hetze und Diffamierung darf sich nicht verfestigen. Wir sind alle aufgefordert, demokratische Werte zu verteidigen, die schlimme Verrohung der Sprache zu stoppen, damit jetzige Generationen und nachfolgende in Frieden und Freiheit leben können!“

Der neue Walter-Lübcke-Demokratie-Preis

Volker Bouffier präsentiert den neuen Walter-Lübcke-Demokratie-Preis. © Foto: Diether v Goddenthow
Volker Bouffier präsentiert den neuen Walter-Lübcke-Demokratie-Preis. © Foto: Diether v Goddenthow

Um das Gedenken an den Verstorbenen zu bewahren, wird das Land Hessen in Zukunft den Walter-Lübcke-Demokratie-Preis verleihen. Der Ministerpräsident verkündete, dass damit Menschen geehrt werden, die sich in besonderer Weise für die Werte der Demokratie einsetzen. So wie Walter Lübcke dies ein Leben lang getan habe.

Mit dem vom Ministerpräsidenten verliehenen Preis können Einzelpersonen, Vereine, Projekte und Initiativen ausgezeichnet werden. Der Walter-Lübcke-Demokratie-Preis ist ein Bürgerpreis, jede und jeder kann Vorschläge einreichen. Der Preis hat, angelehnt an das Buch „Der Kleine Prinz“ von Antoine de Saint-Exupéry, eine Sternenform. Dort heißt es: „Wenn du bei Nacht den Himmel anschaust, wird es dir sein, als lachten alle Sterne, weil ich auf einem von ihnen wohne, weil ich auf einem von ihnen lache“. Dazu erklärte der Hessische Ministerpräsident: „Viele, die Dr. Walter Lübcke kannten oder kennenlernten, haben in ihm einen Menschen gesehen, der überaus herzlich lachen konnte. Ich bin mir sicher, irgendwo auf einem Stern wird er sitzen, sich über jede Preisträgerin, jeden Preisträger freuen und ihnen allen sein Lachen schenken“. Auf einer Sternengala, die alle zwei Jahre stattfinden soll, werden die Preisträgerinnen und Preisträger gewürdigt.

Walter Lübcke wurde im Jahr 1953 in Bad Wildungen geboren. Er gehörte von 1999 bis 2009 dem Hessischen Landtag an und war unter anderem stellvertretender Vorsitzender im Unterausschuss für Heimatvertriebene, Aussiedler, Flüchtlinge und Wiedergutmachung sowie Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr. Im Mai 2009 ernannte ihn Volker Bouffier, der damals Hessischer Innenminister war, zum Regierungspräsidenten im Regierungsbezirk Kassel.

„Auf der Bühne der Landespolitik, als Abgeordneter der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag und auch als Regierungspräsident in Kassel vertrat und verteidigte Walter Lübcke die Grundprinzipien des Grundgesetzes und der Hessischen Verfassung. Das feste Fundament seines Denkens und Handelns waren die freiheitlich demokratische Grundordnung und das christliche Menschenbild. Walter war bekannt und beliebt für seine Bodenständigkeit. Die Menschen lagen ihm am Herzen. Er hat sich für unser Land und seine Bürgerinnen und Bürger unermüdlich eingesetzt. Wir vermissen unseren Freund und Weggefährten schmerzlich. Mit dem Walter-Lübcke-Demokratie-Preis wollen wir an ihn erinnern und diejenigen, die sich tagtäglich in ihrem Ort oder darüber hinaus für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen, in besonderer Weise würdigen“, sagte Bouffier.

„Waldecker Lied“ als Verbeugung vor Lübcke

Das Blechbläserensemble des Heeresmusikkorps Kassel intonierte nicht nur das "Waldecker Lied", sondern umrahmte den Festakt musikalisch mit Simon  Garfunkels "Sound of Silence" und Udo Jürgens "Immer wieder geht die Sonne auf", Lieder die der geehrte Walter Lübcke besonders liebte.© Foto: Diether v Goddenthow
Das Blechbläserensemble des Heeresmusikkorps Kassel intonierte nicht nur das „Waldecker Lied“, sondern umrahmte den Festakt musikalisch mit Simon Garfunkels „Sound of Silence“ und Udo Jürgens „Immer wieder geht die Sonne auf“, Lieder die der geehrte Walter Lübcke besonders liebte.© Foto: Diether v Goddenthow

Abschließend stimmten die rund 350 Gäste in den Wiesbadener Kurhaus-Kolonnaden zum Gedenken und „als Verbeugung“ vor dem Ermordeten gemeinsam „Das Waldecker Lied“ an, da die „Hymne der Heimat“ für den Verstorbenen „mehr als ein Lied“ gewesen sei: „Es ist Stück Bekenntnis zur Heimat, ein Stück der Identität“, so abschließend Ministerpräsident Volker Bouffier.

Alles zur Veranstaltung mit Reden von Ministerpräsident Volker Bouffier und Jan Hendrik Lübcke hessenschau.de

Alles zum Mordfall Lübcke  hessenschau

Kaiserwetter für Königin Silvia von Schweden beim Besuch in der hessischen Staatskanzlei

Ministerpräsident Volker Bouffier (li.) hat Ihre Majestät Königin Silvia von Schweden in der Staatskanzlei empfangen. ©  Foto: Diether  v Goddenthow
Ministerpräsident Volker Bouffier hat mit Ehefrau Ursula Ihre Majestät Königin Silvia von Schweden in der Staatskanzlei empfangen. © Foto: Diether v Goddenthow

Was sie zumeist nur in der Regenbogenpresse mitverfolgen, konnten  zahlreiche Schaulustige und Fans von Königin Silvia von Schweden am gestrigen Freitag gegen 14.50 Uhr erleben, als Landesvater Volker Bouffier gemeinsam mit Ehefrau Ursula  die beliebte Monarchin vor der hessischen Staatskanzlei bei herrlichem Spätsommerwetter herzlich willkommen hieß.

Königin Silvia von Schweden (m.) trägt sich ins Gästebuch der Hessischen Landesregierung ein in Beisein von Ursula Bouffier (li.) und Ministerpräsident Volker Bouffier (r.). ©  Foto: Diether  v Goddenthow
Königin Silvia von Schweden (m.) trägt sich ins Gästebuch der Hessischen Landesregierung ein in Beisein von Ursula Bouffier (li.) und Ministerpräsident Volker Bouffier (r.). © Foto: Diether v Goddenthow

Mit polizeilicher Motorradeskorte und einem Tross schwerer Limousinen war die in Heidelberg geborene 75jährige Mutter dreier Kinder aus dem südhessischen Bensheim an der Bergstrasse angereist. Hier hatte die Monarchin bei einer Feierstunde den mit 25.000 Euro dotierten Karl Kübel Preis entgegen genommen für ihren Einsatz für misshandelte Kinder. «Mit ihrer World Childhood Foundation kämpft sie gegen die Ausbeutung und Vernachlässigung von Kindern, gegen Misshandlung und Missbrauch sowie für bessere Lebensbedingungen für Mädchen und Jungen», hatte die Stiftung ihre Auszeichnung begründet. Die Laudatio hatte der Popmusiker Peter Maffay gehalten, der vor Jahren selbst die Ehrung erhielt.

In Beisein von Volker Bouffier begrüßt die  schwedische Königin in der Staatskanzlei die Mitglieder der Landesregierung und die Verfassungsorgane. ©  Foto: Diether  v Goddenthow
In Beisein von Volker Bouffier begrüßt die schwedische Königin in der Staatskanzlei die Mitglieder der Landesregierung und die Verfassungsorgane. © Foto: Diether v Goddenthow

Bei Ihrem Besuch der Hessischen Landesregierung hatten sich Volker Bouffier und weitere Mitglieder des Kabinetts mit Königin Silvia über die Arbeit und weitere geplante Projekte der von ihr  selbst gegründeten „World Childhood Foundation“ ausgetauscht. Die Stiftung engagiert sich weltweit für den Schutz von Kinderrechten und die Verbesserung der Lebensumstände von gefährdeten, sexuell missbrauchten und ausgebeuteten Kindern. In den Childhood-Häusern erhalten missbrauchte Kinder schnelle und kindgerechte Hilfe durch multiprofessionelle Teams aus Ärzten, Psychologen und Anwälten. Derzeit sei ein gemeinsames Projekt mit der Karl-Kübel-Stiftung in Deutschland geplant.

Der Austausch währte eine gute Stunde. Zuvor hat sich Ihre Majestät Königin Silvia ins Gästebuch eingetragen und Mitglieder der Landesregierung und die Verfassungsorgane begrüßt.

Kurz vor ihrer Weiterfahrt nimmt Königin Silvia noch einen Blumenstrauß eines kleinen Mädchen dankend in Empfang. Neben ihr Ursula und Volker Bouffier. ©  Foto: Heike  v Goddenthow
Kurz vor ihrer Weiterfahrt nach Heidelberg nimmt Königin Silvia von Schweden noch einen Blumenstrauß eines kleinen Mädchen dankend in Empfang. Neben ihr Ursula und Volker Bouffier. © Foto: Heike v Goddenthow

Bevor Volker Bouffier I.M. Königin Silvia von Schweden gegen 16.30 Uhr zu ihrer Weiterfahrt nach Heidelberg  verabschieden konnte, erfolgte – abweichend vom Protokoll – ein weiteres kleines Bad in der Menge, wobei die beliebte Monarchin nochmals Blumen und eine original Sporttasche von 1972 in Empfang nehmen durfte. Die Monarchin, 1943 als Silvia Sommerlath  geboren, hatte 1972 als Dolmetscherin bei den Olympischen Sommerspielen in München einst den schwedischen Thronfolger Carl Gustaf von Schweden kennengelernt. Er wurde 1973 zum König gekrönt. 1976 fand unter reger Aufmerksamkeit deutscher Medien und Fans in Stockholm die Hochzeit statt.

(Diether v. Goddenthow /Rhein-Main.Eurokunst)