Kategorie-Archiv: Hessische Staatskanzlei

Hessenweite Plakatkampagne für Aktion #wärmespenden gestartet Staatsminister Axel Wintermeyer „Hilfe für Obdachlose ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“

Nehmen Sie am besten immer einige Fünf-Euroscheine bei Stadtgängen mit. Seien Sie großzügig!  Bedenken Sie, dass es sich bei Obdachlosen zumeist um psychisch behandlungsbedürftige Menschen handelt, häufig mit schweren sozialphobischen Störungen. Betroffene sind mental zumeist außerstande, selbständig ihre Ansprüche auf soziale Leistungen adäquat bei den zuständigen Institutionen zu beantragen und die damit verbundenen Pflichten, von deren Erfüllung die Zahlung von Sozialhilfe oder Grundsicherung abhängen, zu erfüllen. Die Corona-Pandemie hat ihre Situation dramatisch verschlechtert, insbesondere, wenn Behörden aus Infektionsschutzgründen geschlossen sind. © Foto Diether v. Goddenthow
Nehmen Sie am besten immer einige Fünf-Euroscheine bei Stadtgängen mit. Seien Sie großzügig! Bedenken Sie, dass es sich bei Obdachlosen zumeist um psychisch behandlungsbedürftige Menschen handelt, häufig mit schweren sozialphobischen Störungen. Betroffene sind mental zumeist außerstande, selbständig ihre Ansprüche auf soziale Leistungen adäquat bei den zuständigen Institutionen zu beantragen und die damit verbundenen Pflichten, von deren Erfüllung die Zahlung von Sozialhilfe oder Grundsicherung abhängen, zu erfüllen. Die Corona-Pandemie hat ihre Situation dramatisch verschlechtert, insbesondere, wenn Behörden aus Infektionsschutzgründen geschlossen sind. © Foto Diether v. Goddenthow

Wiesbaden. Wohnungslose Menschen sind in diesem Corona-Winter besonders gefährdet: Sie sind nicht nur der üblichen Kälte und Nässe ausgesetzt, sondern können sich auf der Straße auch kaum vor dem Virus schützen. Die Diakonie Hessen und die Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ helfen Obdachlosen mit ihrer Spendenaktion „#wärmespenden“. Um darauf aufmerksam zu machen, hat der Stiftungsratsvorsitze der Landesstiftung, Staatsminister Axel Wintermeyer, in Wiesbaden die hessenweite Plakatkampagne gestartet.

„Hilfe für Obdachlose ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, betont Minister Wintermeyer. „Die Diakonie Hessen und die Landesstiftung ‚Miteinander in Hessen‘ gehen mit ihrer Spendenaktion mit gutem Beispiel voran und wir alle können uns beteiligen. Die Spenden werden von den Initiatoren der Aktion verdoppelt. Aus der Gesamtsumme werden winterfeste Schlafsäcke und weitere Soforthilfen für Menschen finanziert, die auf der Straße leben. Auch kleine Beträge sorgen dank der Verdoppelung für große Wirkung. Machen Sie mit.“

Vor der Wiesbadener Regierungszentrale legte der Chef der Staatskanzlei persönlich Hand an, um das erste Großflächenplakat anzubringen. Es zeigt die Tatortkommissarin Ulrike Folkerts. Zahlreiche prominente Persönlichkeiten machen sich für die Aktion stark. Erstmals dabei ist Autorin Nele Neuhaus, die vor allem durch ihre Taunus-Krimis bekannt ist. Weitere Unterstützerinnen und Unterstützer sind: Lottofee Franziska Reichenbacher, Fußball-Nationalspieler Emre Can, Radrennprofi John Degenkolb, Komiker Bodo Bach und der Chef der Staatskanzlei.

Die Aktion „#wärmespenden“ findet bereits in der dritten Saison statt. Die aktuelle Kampagne wurde anlässlich des „World Homeless Day“ Anfang Oktober 2020 gestartet.

Ab Mitte Dezember sind mehr als 600 Plakate in allen größeren Städten in Hessen zu finden. Ermöglicht wird die für einen Monat laufende Großflächenwerbung durch die Unterstützung von Ströer Deutsche Städte Medien, Lotto Hessen und der Stiftung Flughafen Frankfurt/Main für die Region. Für die Werbeaktivitäten werden keine Spendengelder aufgewendet.

„Ströer ist sich seiner gesellschaftspolitischen Verantwortung bewusst, besonders in der aktuellen, herausfordernden Zeit. Wir unterstützen die Aktion ,#wärmespenden‘ deshalb umfänglich mit einer reichweitenstarken Plakatierung in Hessen. Wir schaffen damit eine flächendeckende Aufmerksamkeit für die Spendenaktion, mit der wir die Menschen im öffentlichen Raum unmittelbar erreichen“, sagt Alexander Stotz, CEO Ströer Media Deutschland GmbH.

Der Stiftungsratsvorsitze der Landesstiftung, Staatsminister Axel Wintermeyer, geht mit gutem Beispiel voran. Foto: Stiftung Miteinander in Hessen
Der Stiftungsratsvorsitze der Landesstiftung, Staatsminister Axel Wintermeyer, geht mit gutem Beispiel voran. Foto: Stiftung Miteinander in Hessen

Anliegen der Initiatoren und der Unterstützerinnen und Unterstützer ist es auch, auf die Situation von Obdachlosen aufmerksam zu machen und Menschen dafür zu sensibilisieren, im Notfall Hilfe zu leisten oder zu verständigen. „In Hessen soll niemand erfrieren“, sagt Carsten Tag, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hessen. „Mit der Spendenaktion konnten wir diesen Winter schon über 600 Schlafsäcke an Menschen austeilen, die auf der Straße leben. Dafür sprechen wir unseren Dank an die vielen Unterstützerinnen und Unterstützer aus. Wir wissen, wie schwer es in dieser wirtschaftlich unsicheren Zeit für viele ist. Doch der Bedarf ist noch lange nicht gedeckt.“ Eine Erhebung der Liga Hessen ergab kürzlich, dass in Hessen die Sozialverbände an einem Stichtag im Februar 2020 zu etwa 3.500 Menschen Kontakt hatten. Die Anzahl wohnungsloser Menschen in Hessen wird jedoch weitaus höher geschätzt. Ein großer Teil lebt dauerhaft auf der Straße.

Die Tagesaufenthalte bieten wegen der Corona-Maßnahmen aktuell weniger Menschen täglich Schutz vor Kälte und Nässe. Auch Notunterkünfte können nicht mehr mit der gleichen Anzahl von Hilfebedürftigen belegt werden wie in der Vergangenheit. „Diesen Winter werden viel mehr Menschen auf die Straße zurückgeworfen“, sagt Stefan Gillich, Leiter der Abteilung Existenzsicherung, Armutspolitik und Gemeinwesendiakonie der Diakonie Hessen. „Wir versuchen, die Situation vor den Tagesaufenthalten mit Heizpilzen, Pavillons und Zelten zu entlasten. So haben die Menschen wenigstens kurzfristig Schutz vor der Witterung. Der Schlafsack ist und bleibt eine Nothilfe, mit der Menschen vor dem Erfrieren geschützt werden sollen. Letztlich handelt es sich um einen Mangel an bezahlbarem Wohnraum für alle Bürger.“

Wer sich an der Aktion beteiligen möchte, kann seine Spende auf folgendes Konto überweisen:

Evangelische Bank
DE12 5206 0410 0004 0506 06
Stichwort: wärmespenden

Mit wenigen Klicks geht es auch online unter: www.diakonie-hessen.de/aktuell/waerme-spenden oder über einen QR-Code auf den Plakaten.

Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verlängert

Ministerpräsident Volker Bouffier und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir zu den Beschlüssen des hessischen Corona-Kabinetts: „Wir müssen die Kontakte weiter einschränken, damit die Infektionszahlen sinken – eine Verlängerung der Maßnahmen ist erforderlich“


Wiesbaden. Das hessische Corona-Kabinett hat heute auf Basis der Gespräche der Kanzlerin mit den Länderchefinnen und -chefs vom Mittwoch die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verlängert und in bestimmten Bereichen weitergehende Regelungen getroffen. „Wir haben heute die einstimmigen Beschlüsse der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin auch für Hessen umgesetzt. Die Zahlen steigen zwar nicht mehr exponentiell, aber die Zahl der Neuinfektionen ist weiterhin zu hoch. Die Lage ist sehr ernst, wir haben viel mehr Tote zu verzeichnen als im Frühjahr. Deshalb müssen wir vor allen Dingen die Kontakte weiter einschränken und die geltenden Maßnahmen verlängern, damit die Zahl der Neuinfektionen sinkt. Nur dann haben wir eine Chance, die Kliniken und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Uns ist klar, dass dies erhebliche Einschnitte sind, die gerade in der Vorweihnachtszeit sehr weh tun, aber diese Schritte sind erforderlich. Alles andere wäre verantwortungslos“, erklärten Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir nach der digitalen Sitzung des Corona-Kabinetts.

Bouffier erinnerte daran, dass Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern eher „milde“ Maßnahmen mit viel Bewegungsfreiheit ergriffen habe. Ausgangssperren und weitere „drastische“ Maßnahmen wolle man „mit aller Macht“ verhindern. Dabei stünden der Gesundheitsschutz, die Bildung und das Wirtschaftsleben immer „im Fokus allen Handelns“. „All das hängt aber immer davon ab, dass die Menschen weiterhin überzeugt sind von den Maßnahmen und sie mittragen. Nur dann werden die Infektionszahlen sinken“, stellte Bouffier klar. Die Hessinnen und Hessen rief der Regierungschef zu einer Kraftanstrengung auf: „Machen Sie weiter mit, lassen Sie uns besonnen bleiben, damit die Infektionszahlen sinken.“

Die neue Verordnung gilt vom 1. bis 20. Dezember, da das Infektionsschutzgesetz vorschreibt, Regelungen grundsätzlich für vier Wochen zu befristen. Das Kabinett hat folgende Änderungen beschlossen:

  • Die Kontakte im öffentlichen Raum werden auf 5 Personen aus zwei Hausständen beschränkt. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.
  • Da Wohnungen ein besonders geschützter und privater Bereich sind, beschränkt sich  die Hessische Landesregierung  auf die dringende Empfehlung, auch hier die Kontakte in gleicher Weise zu begrenzen.
  • Mund-Nasen-Bedeckungen sind in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, zu tragen. Das gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen. Gleiches gilt für Orte in Innenstädten mit viel Publikumsverkehr. Die Festlegung erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden. In Arbeits- und Betriebsstätten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das gilt nicht am Platz, wenn der Abstand von 1,5 Metern sicher eingehalten werden kann.
  • Für Geschäfte und den Einzelhandel gelten folgende Quadratmeter-Regeln: auf die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche darf höchstens eine Person je angefangener Verkaufsfläche von 10 Quadratmetern und auf die 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche höchstens eine Person je angefangener 20 Quadratmeter eingelassen werden.

In der Quarantäne-Verordnung wurde eine Ausnahme im Hinblick auf Personen aufgenommen, die Waren oder Güter per Schiff, Flugzeug, Schiene oder Straße befördern. Zudem wurden die Betretungsverbote in Kitas und Schulen aufgehoben, wenn Familienangehörige als reine Kontaktpersonen unter Quarantäne stehen.

Bund und Länder haben in der gestrigen Konferenz sich darüber hinaus über folgende Punkte verständigt:

  • In der Zeit vom 23. Dezember bis 1. Januar, sollen die Kontaktbeschränkungen angepasst werden: Dann dürfen sich 10 Personen, ohne eine Begrenzung der Hausstände, treffen. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Diese Maßnahme wird im Laufe des Dezembers mittels einer neuen Verordnung beschlossen, da das Infektionsschutzgesetz vorgibt, Regelungen grundsätzlich auf vier Wochen zu befristen.
  • Mit Blick auf Silvester ist geplant, im Laufe des Dezembers zu regeln, dass im privaten Kreis Böller erlaubt bleiben. Auf öffentlichen Plätzen und in belebten Straßen soll dies untersagt werden.
  • Die Gespräche mit dem Bund haben den hessischen Weg mit Blick auf die Schulen bestätigt. Hier entscheiden die Gesundheitsämter und Schulämter passgenau vor Ort. Ab einer Inzidenz von 200 sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden. Es gibt aber keinen Automatismus. Vielmehr muss vor Ort entschieden werden, welche Regeln hier jeweils am wirksamsten sind. Die Hessische Landesregierung plädiert für Präsenzunterricht, weil dieser sicherstellt, dass alle Kinder mitgenommen werden. Selbstverständlich kann vor Ort aber auch ein Modell des Wechselunterrichts etabliert werden, wenn die Lage dies erfordert.

Ab einer Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gilt in den weiterführenden Schulen ab Klasse 7 auch im Unterricht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. In Grundschulen und in den Klassen 5 und 6 kann diese eingeführt werden.

Caricatura Frankfurt und Kassel erhalten Hessischen Kulturpreis 2020

© Foto Diether v. Goddenthow
© Foto Diether v. Goddenthow

Ministerpräsident Volker Bouffier und Wissenschaftsministerin Angela Dorn: „Mit zahlreichen Ausstellungen geben die Institutionen den Künstlerinnen und Künstlern und somit der Vielfalt der Karikatur eine Bühne, die ihresgleichen sucht“

Wiesbaden. Der Hessische Kulturpreis 2020 geht an das Caricatura Museum Frankfurt, Museum für Komische Kunst und die Caricatura Galerie für Komische Kunst in Kassel. Mit dem Preis wird das Engagement der beiden Institutionen rund um das Genre der Karikatur gewürdigt. „Das verdienstvolle Wirken hat eine Strahlkraft, die weit über die hessischen Landesgrenzen hinausgeht“, begründeten Ministerpräsident Volker Bouffier und die Hessische Wissenschaftsministerin Angela Dorn die Entscheidung des Kuratoriums für die Preisträger.

Die Caricatura ist mit dem Caricatura Museum Frankfurt, der Galerie für Komische Kunst in Kassel, der Sommerakademie für Komische Kunst und der Caricatura Agentur die zentrale Netzwerkinstitution für Komische Kunst im deutschsprachigen Raum. Seit 2007 veranstaltet die Caricatura Galerie in Kassel zusammen mit mehreren Partnern jährlich die Sommerakademie für Komische Kunst. Das bundesweit einzigartige Projekt widmet sich der Aus- und Weiterbildung von Talenten aus dem Bereich der satirischen Bildkunst und hat eine ganze Generation von Zeichnerinnen und Zeichnern erfolgreich ausgebildet. Die Caricatura sei eine „Talentschmiede für die satirische Bildkunst“ und bringe sehr erfolgreich junge Talente hervor, so Bouffier.

„Mit zahlreichen Ausstellungen in Deutschland, Europa und auch auf anderen Kontinenten geben das Caricatura Museum Frankfurt, Museum für Komische Kunst und die Caricatura Galerie für Komische Kunst in Kassel den Künstlerinnen und Künstlern und somit der Vielfalt der Karikatur und der Komik eine Bühne und eine Plattform, die ihresgleichen sucht. Sie zeigen somit, dass man sich ernsten Themen auch auf humorvolle Weise nähern kann“, unterstrichen Ministerpräsident Bouffier und Wissenschaftsministerin Angela Dorn.

Gerade in den vergangenen Jahren habe die Karikatur jedoch auch Auseinandersetzungen, Gewalt und Terror gegenübergestanden, weil Satire und Sarkasmus aus religiösen oder kulturellen Gründen nicht erkannt, missinterpretiert oder als entehrend wahrgenommen worden seien. „Dabei ist gerade die Karikatur eines der Sinnbilder der Meinungsfreiheit, um der Welt, der Politik und der Gesellschaft fehlerhaftes Handeln und vermeintliche Schwächen auf künstlerische Weise aufzuzeigen“, betonte Bouffier. „Karikaturen besitzen eine hohe Ausdruckskraft, um Themen auf den Punkt zu bringen und den Diskurs anzuregen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur politischen Meinungs- und Willensbildung. Ihren Stellenwert als kulturelles Gut anzuerkennen ist in einer Zeit, wo sie andernorts mit Terror und Gewalt bekämpft werden, daher wichtiger denn je. Die Wertigkeit dieses bedeutenden Genres soll daher durch die Verleihung des Hessischen Kulturpreises an das Caricatura Museum Frankfurt, Museum für Komische Kunst und die Caricatura Galerie für Komische Kunst in Kassel anerkannt und öffentlich gewürdigt werden“, so Bouffier und Dorn. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Verleihung des Preises zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.

Museumsleiter Achim Frenz (li.) im Interview mit Komiker, Comiczeichner, Musiker und Schauspieler Otto Waalkes und Bernd Eilert, Schriftsteller, (Otto-)Gagschreiber und Mitglied zur Neuen Frankfurter Schule anlässlich "Otto Die Ausstellung" im Caricatura Frankfurt, April 2014. © Archivbild: Diether v. Goddenthow
Museumsleiter Achim Frenz (li.) im Interview mit Komiker, Comiczeichner, Musiker und Schauspieler Otto Waalkes und Bernd Eilert, Schriftsteller, (Otto-)Gagschreiber und Mitglied zur Neuen Frankfurter Schule anlässlich Otto Die Ausstellung“ im Caricatura Frankfurt, April 2018. © Archivbild: Diether v. Goddenthow

Museumsleiter Achim Frenz: „Die Auszeichnung ehrt uns sehr. Die Ehrung würdigt einmal mehr die Auswirkung und den Einfluss unserer Arbeit auf Deutschland und Europa. Die Werke unserer Künstlerinnen und Künstler zeigen einen einzigartigen Blick auf die vergangenen wie aktuellen gesellschaftlichen und politischen Geschehnisse und lehren den Betrachtenden, Dinge kritisch zu hinterfragen.“ Das Caricatura Museum in Frankfurt sowie die Caricatura Galerie in Kassel sind mehr als nur Ausstellungsflächen für Werke komischer KünstlerInnen. Ihr Engagement findet auf weiteren Feldern statt. Zusammen mit dem Satiremagazin TITANIC veranstalten sie seit 2007 jährlich die Sommerakademie für Komische Kunst, ein bundesweit einzigartiges Projekt, das sich der Aus- und Weiterbildung von Talenten aus diesem Bereich widmet.

Darüber hinaus veranstaltet das Museum im Rahmen des Frankfurter Museumsuferfests seit 2009 das Festival der Komik und bietet der Komischen Kunst im wahrsten Sinne des Wortes eine Bühne. Neben diesem gesellschaftlichen Engagement bewahrt das Museum mit den Werken der Neuen Frankfurter Schule die satirische Tradition Deutschlands. Die Werke von F.W. Bernstein, Robert Gernhardt, Chlodwig Poth, F.K. Waechter und Hans Traxler werden den Besuchenden dauerhaft in wechselnden Hängungen zugänglich gemacht.
Beide Einrichtungen sind in Deutschland einmalig. Um die Menschen über die hessischen und deutschen Grenzen hinaus an den Bereichen Cartoon und Karikatur sowie Komische Zeichnung und Komische Malerei teilhaben zu lassen, organisiert die „Caricatura Agentur“ Wanderausstellungen, die weltweit gebucht werden können. Neben dem politisch und gesellschaftlich wichtigen Genre der Komischen Kunst ist dieses vielseitige Arbeiten und Engagement das, was das Museum und die Galerie so besonders macht.

Museumsleiter Achim Frenz sieht in seinem Schaffen einen klaren Bildungsauftrag und fordert diesen, mittelfristig auszubauen. Ein wissenschaftliches Arbeiten an Komischer Kunst in Form einer Akademie wäre nicht nur für Frankfurt eine Bereicherung. Die Auszeichnung mit dem Hessischen Kulturpreis könnte die Erreichbarkeit dieses Vorhabens in nähere Zukunft gerückt haben.

„Gerade in diesen schwierigen Zeiten möchte ich unterstreichen, dass die Kultur in unserem Land für die Hessischen Landesregierung einen hohen Stellenwert hat“, erklärte Bouffier abschließend. „Das Land Hessen hat Künstlerinnen und Künstlern, Festivals und Kultureinrichtungen schon bisher mit einem umfassenden Unterstützungspaket geholfen, die durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen zu überstehen. Auch jetzt setzen wir uns als Landesregierung auf allen Ebenen und Wegen dafür ein, dass die Bundesregierung die angekündigten Hilfen rasch und praxisgerecht umsetzt und die Kulturbranche, die erneut einen großen Anteil an der Last der Einschränkungen trägt, auch den entsprechenden Anteil an den Entschädigungen erhält. Wie bei unserem 50-Millionen-Euro-Paket aus dem Frühjahr werden wir anschließend prüfen, in welchen Bereichen noch Defizite bestehen und es gegebenenfalls weitere ergänzende Unterstützung des Landes braucht. Dazu stehen wir im Dialog mit den Betroffenen“, sagte Wissenschaftsministerin Dorn.

Über den Hessischen Kulturpreis

Der Hessische Kulturpreis wird seit 1982 jährlich für besondere Leistungen in Kunst, Wissenschaft und Kulturvermittlung vergeben. Er ist mit 45.000 Euro dotiert.
Im Kuratorium, dessen Vorsitz der Hessische Ministerpräsident innehat, sind neben der Hessischen Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Angela Dorn, folgende Persönlichkeiten vertreten:

  • Dipl.-Ing. Jürgen Engel, Architekt, Frankfurt am Main
  • Prof. Susanne Pfeffer, Direktorin des Museums für Moderne Kunst in Frankfurt
  • Michael Herrmann, Intendant Rheingau Musik-Festival
  • Bernd Leifeld, ehemaliger Geschäftsführer der documenta und Museum Fridericianum Veranstaltungs GmbH
  • Michael Quast, Schauspieler, Kabarettist, Regisseur
  • Hans Sarkowicz, Leiter Ressort hr2 Kultur und Bildung
  • Dr. Gerhard Stadelmaier, ehem. Redakteur und Theaterkritiker im Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
  • Prof. Dr. Birgitta Wolff, Präsidentin der Goethe-Universität Frankfurt am Main
  • Karin Wolff, Staatsministerin a.D., Geschäftsführerin Kulturfonds Rhein-Main

Bisherige Preisträger des Hessischen Kulturpreises sind unter anderem Regisseur Volker Schlöndorff (1987), Philosoph Jürgen Habermas (1999) oder Schriftsteller Florian Illies (2003). Im vergangenen Jahr ging der Preis an die Frankfurter Architekten Andrea Wandel und Wolfgang Lorch.

Eine Liste der bisherigen Kulturpreisträgerinnen und -träger finden Sie hier: https://staatskanzlei.hessen.de/ueber-uns/orden-ehrenzeichen/auszeichnung-der-kultur .

Zu Caricatura

© Caricatura Museum Frankfurt Foto: Diether v. Goddenthow
© Caricatura Museum Frankfurt Foto: Diether v. Goddenthow

Basis der Caricatura-Tätigkeit ist das Wirken der „Neuen Frankfurter Schule“ rund um die Satiremagazine „Pardon“ und „Titanic“. Nationale und internationale Kooperationspartner sind unter anderem das Goethe-Institut, das Auswärtige Amt, die Deutsche Botschaft Paris, Lentos Linz, Premio della Satira Politica in Forte dei Marmi, Karikaturmuseen in Hannover, London, Warschau, Krems sowie eine Vielzahl weiterer Museen, Verbände und Institutionen.

Historie der Caricatura

Seit 1987 zeigt die Caricatura begleitend zur Weltkunstausstellung documenta Positionen der Komischen Kunst. Die Ausstellungen „CARICATURA I – VII“ definierten den Begriff der „Komischen Kunst » als Gattungsbegriff innerhalb der Bildenden Künste und haben Caricatura zu einer bundesweit wertvollen Kulturmarke gemacht.

Seit 1995 zeigt die „Caricatura – Galerie für Komische Kunst“ im Kultur-Bahnhof Kassel jährlich vier bis fünf große Ausstellungen. Sie war selbst federführend am Konzept zur Umwandlung des alten Kasseler Hauptbahnhofs in Deutschlands ersten Kultur-Bahnhof beteiligt.

Seit 1999 vermittelt und produziert die „Caricatura Agentur“ von Kassel aus Ausstellungen für Museen und Ausstellungshäuser. Bisher wurden mehr als 300 Ausstellungen in 120 Städten in Deutschland, in Europa und mit dem Goethe-Institut auch in Indien und Mittelamerika gezeigt.

Seit 2000 gibt es das Caricatura Museum Frankfurt, zunächst in den Räumen des Historischen Museums Frankfurt, seit 2008 mit eigenem Haus. Im historischen Leinwandhaus am Weckmarkt werden in der Dauerausstellung die Werke der
NFS-Zeichner F.W. Bernstein, Robert Gernhardt, Chlodwig Poth, Hans Traxler und F. K. Waechter gezeigt. Weitere namhafte Vertreterinnen und Vertreter der komischen Zeichnerei werden in Wechselausstellungen präsentiert. Seit 2008 veranstaltet das Caricatura Museum jährlich das Festival der Komik, ein dreitägiges Open-Air mit satirischen Bühnenkünstlerinnen und Bühnenkünstlern sowie Autorinnen und Autoren.

Die Sammlung des Caricatura Museum Frankfurt besteht aus mehr als 7.000 Originalen der Künstler F.W. Bernstein, Robert Gernhardt, Chlodwig Poth und Hans Traxler sowie über 4.000 Zeichnungen weiterer KarikaturistInnen, darunter Felix Mussil, Marie Marcks, Ernst Kahl und Ralf König. Die Sammlung wird ständig erweitert.

Seit 2007 veranstaltet die Caricatura Galerie in Kassel zusammen mit mehreren Partnern jährlich die Sommerakademie für Komische Kunst. Das bundesweit einzigartige Projekt widmet sich der Aus- und Weiterbildung von Talenten aus dem Bereich der satirischen Bildkunst und hat eine ganze Generation von Zeichnerinnen und Zeichnern erfolgreich ausgebildet. Seit 2020 forciert die Caricatura Galerie Kassel die Anbindung der Komischen Kunst an die akademische Ausbildung, beispielsweise mit einer Lehrtätigkeit an der Leibniz-Universität Hannover.

Foto: Diether v. Goddenthow
Foto: Diether v. Goddenthow

Die Caricatura ist in allen relevanten Jurys der satirischen Bildkunst vertreten, z.B. Deutscher Karikaturenpreis, Deutscher Cartoonpreis, Göttinger Elch und Karikaturenpreis der Bundesrechtsanwaltskammer.

Verleihung der Wilhelm Leuschner-Medaille am 1. Dezember wird verschoben – Veranstaltung für kommendes Frühjahr geplant

Archivbild 2019: Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier hat Dr. Walter Lübcke posthum mit der Wilhelm Leuschner-Medaille geehrt. Die Familie des früheren Kasseler Regierungspräsidenten nahm die höchste Auszeichnung des Landes Hessen beim Festakt in der Wiesbadener Kurhaus-Kolonnade entgegen. (v.l.n.r.: Irmgard Braun-Lübcke, Christoph Lübcke, Jan-Hendrik Lübcke, Ministerpräsident Volker Bouffier) © Foto: Diether v Goddenthow
Archivbild 2019: Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier hat Dr. Walter Lübcke posthum mit der Wilhelm Leuschner-Medaille geehrt. Die Familie des früheren Kasseler Regierungspräsidenten nahm die höchste Auszeichnung des Landes Hessen beim Festakt in der Wiesbadener Kurhaus-Kolonnade entgegen. (v.l.n.r.: Irmgard Braun-Lübcke, Christoph Lübcke, Jan-Hendrik Lübcke, Ministerpräsident Volker Bouffier) © Foto: Diether v Goddenthow

Wiesbaden. Die Verleihung der Wilhelm Leuschner-Medaille, die alljährlich am Hessischen Verfassungstag, dem 1. Dezember, stattfindet, muss in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie verschoben werden. Eine der höchsten Ehrung des Landes Hessen angemessene Veranstaltung ist angesichts der derzeit geltenden Corona-Regelungen nicht möglich. Geplant ist es, die Wilhelm Leuschner-Medaille im Frühjahr 2021 zu verleihen.

Hintergrund
Die Wilhelm Leuschner-Medaille ist die höchste Auszeichnung des Landes Hessen und wird traditionell am hessischen Verfassungstag verliehen. Es werden Personen geehrt, die sich im Geiste Wilhelm Leuschners hervorragende Verdienste um die demokratische Gesellschaft und ihre Einrichtungen erworben haben. Wilhelm Leuschner war einer der wichtigsten hessischen Widerstandskämpfer gegen das Nazi-Regime. Nach dem Attentat auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 wurde er zum Tode verurteilt und am 29. September 1944 in Berlin-Plötzensee hingerichtet. Der ehemalige Ministerpräsident Georg-August Zinn stiftete die Medaille am 29. September 1964, dem 20. Todestag Leuschners. 1965 wurde sie zum ersten Mal verliehen.

Hessisches CORONA-KABINETT beschließt neue Corona-Maßnahmen – Theater, Kinos, Museen, Gaststätten usw. im November geschlossen

© Foto: Diether v. Goddenthow
© Foto: Diether v. Goddenthow

Wiesbaden. Das hessische Corona-Kabinett hat heute weitreichende Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie vereinbart und damit die einstimmigen Beschlüsse der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin umgesetzt. „Diese Eingriffe sind äußerst schmerzhaft. Aber wir müssen jetzt handeln“, sagten Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose nach der Kabinettsitzung. „Wenn jetzt alle mitziehen, haben wir guten Chancen, die Pandemie einzudämmen und das Ruder rumzureißen, damit wir möglichst bald auch wieder mehr ermöglichen können.“

Das Kabinett hat folgende Änderungen beschlossen. Diese gelten ab dem 2.11.:

Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum

  • Die Bürgerinnen und Bürger sollen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist ab 2. November nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, höchstens jedoch mit 10 Personen.
  • Veranstaltungen und Feiern
  • Öffentliche Veranstaltungen finden nur noch bei besonderem öffentlichen Interesse statt. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt
  • Private Veranstaltungen außerhalb der eigenen Wohnung sind untersagt.
  • Zusammenkünfte und Feiern innerhalb der eigenen Wohnung sind nur einem engen privaten Kreis gestattet.
  • Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit
  • Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist in der Zeit von 23 bis 6 Uhr verboten.
  • Reisen
  • Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt.
  • Freizeit, Kultur und Sport
    Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören:

a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen (Museen)
b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und
draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme der Sportausübung
allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen
und privaten Sportanlagen,
d. Schwimm- und Spaßbädern, Saunen
e. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.

  • Freizeit- und Amateursport ist untersagt, es sei denn er wird alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ausgeübt.
  • Der Trainings-und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie des Schulsports sind bei Vorlage eines umfassenden Hygienekonzepts zulässig.
  • Museen, Schlösser, Tierparks und Zoos werden geschlossen. Gedenkstätten bleiben geöffnet.

Gastronomie
Restaurants, Gaststätten sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen sind Kantinen und Mensen und die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

Die Bundesregierung hat insbesondere für diese Bereiche kurzfristige und umfangreiche finanzielle Hilfen angekündigt.

Dienstleistungen
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist.

Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapie, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet

Geschäfte
Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.

Krankenhäuser, Seniorenheime und Pflegeeinrichtungen
Besuche in Krankenhäusern, Seniorenheimen und Pflegeeinrichtungen bleiben unter strengen Vorgaben möglich. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen.

Bildungsangebote
Volkshochschulen bleiben geöffnet.

Quarantäneanordnung
Es wird klargestellt, dass sich Personen bei einem positiven Corona-Tests unmittelbar in Quarantäne begeben müssen. Dies gilt ab dem Vorliegen des Testergebnisses, auch wenn die förmliche Anordnung des Gesundheitsamtes noch nicht erfolgt ist.

Wer mit einer positiv getesteten Person in einem Hausstand lebt, muss sich ebenfalls unmittelbar in zweiwöchige Quarantäne begeben. Für unaufschiebbare Erledigungen wie bspw. den Einkauf von Lebensmitteln gibt es Ausnahmen.

Bei Verstößen gegen die Quarantäneanordnung droht ein Bußgeld von 500 Euro.

Definition Mund-Nasen-Bedeckung
Als Mund-Nasen-Bedeckung zählt jede ans Gesicht anliegende Bedeckung von Mund und Nase, die dazu beiträgt, die Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern. Eine Zertifizierung ist nicht notwendig. Plastikvisiere sind davon nicht erfasst, sie sind keine zulässige Mund-Nasen-Bedeckung.

Erweiterte Maskenpflicht in Schulen
Bisher bestand in hessischen Schulen eine Maskenpflicht ausschließlich außerhalb des Klassenraums, also auf dem Schulhof und in den Gängen. Jetzt gilt: Ab der Klasse 5 gilt eine Maskenpflicht auch im Unterricht. Diese Schülerinnen und Schüler können die Masken in den Pausen abnehmen. Diese „Maskenpausen“ werden vor Ort in den Schulen organisiert.

Erweiterte Maskenpflicht in der Öffentlichkeit
Auf stark frequentierten Straßen und Plätzen unter freiem Himmel muss immer dann eine Alltagsmaske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sichergestellt werden kann. Das gilt insbesondere in Fußgängerzonen.

Erweiterte Maskenpflicht in Fahrzeugen
Wenn sich in einem Fahrzeug Personen aus mehr als zwei Hausständen befinden, ist eine Alltagsmaske zu tragen.

https://staatskanzlei.hessen.de/presse/pressemitteilung/neue-corona-massnahmen-beschlossen-0

„Nie wieder kriechen – aufrechtgehen“ – Hessisches Staatskanzlei eröffnet anlässlich 30 Jahren Wiedervereinigung die Sonderausstellung „Von der friedlichen Revolution zur deutschen Einheit“

„Nie wieder kriechen - aufrechtgehen“, war eine der Befreiungsparolen der friedlichen Revolution gegen die Unterdrückung  der nicht linientreuen Bevölkerung in der DDR. Denn wer in der früheren DDR-Diktatur eine nicht SED-konforme Meinung hatte oder auch nur mal einen falschen Scherz machte, wurde bespitzelt, überwacht, unterdrückt, von Bildung und beruflicher Laufbahn ausgeschlossen, verfolgt, erfuhr Gewalt und/ oder wurde weggesperrt. © Foto: Diether v. Goddenthow
„Nie wieder kriechen – aufrechtgehen“, war eine der Befreiungsparolen der friedlichen Revolution gegen die Unterdrückung der nicht linientreuen Bevölkerung in der DDR. Denn wer in der früheren DDR-Diktatur eine nicht SED-konforme Meinung hatte oder auch nur mal einen falschen Scherz machte, wurde bespitzelt, überwacht, unterdrückt, von Bildung und beruflicher Laufbahn ausgeschlossen, verfolgt, erfuhr Gewalt und/ oder wurde weggesperrt. © Foto: Diether v. Goddenthow

Am 3. Oktober 2020 feiert die Bundesrepublik Deutschland 30 Jahre Wiedervereinigung. Aus diesem Anlass eröffnete der Chef der Hessischen Staatskanzlei, Staatsminister Axel Wintermeyer, am 24. Juli 2020 auf dem Wiesbadener Kranzplatz die Ausstellung „Von der friedlichen Revolution zur deutschen Einheit“ und gab den Startschuss zu einem Fotowettbewerb zur Wiedervereinigung (Einsendeschluss 28. 08. siehe unten). Die Ausstellung dokumentiert den weltweit in der Geschichte wohl einmaligen Fall einer unblutigen Revolution von Bürgern für Freiheit und Menschenrechte gegen ein Unrechts-Regime. Als Gäste begrüßte Wintermeyer  die beiden fluchterfahrenen Zeitzeugen Berthold Dücker und Jürgen May sowie die Schülerinnen Lara, Mia und Elisa der 10. Klasse aus der Helene Lange-Schule mit ihrer Lehrerin Sabine Weiss. Durch die Veranstaltung führte Ilka Ennen, Leiterin des Referats für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Hessischen Staatskanzlei. Zudem dankte der Staatskanzlei-Chef Thomas Kellner und Herrn Schellhaas vom Grenzmuseum Schifflersgrund, dass sie zur Eröffnung die Exponate, einen „Trabi Kübel“ samt Grenzsoldaten-Puppe, aus der Gedenkstätte Point Alpha mitgebracht haben, ebenso  die beiden Original-Banner von 1989 aus dem Stadt-Archiv Heilbad Heiligenstadt mit den Aufschriften: „Nie wieder kriechen! Aufrechtgehen!“ und „Das Thema Rechtssicherheit spart Staatssicherheit“.

Axel Wintermeyer, Chef der Staatskanzlei, selbst Zeitzeuge, kämpfte bereits als Jungpolitiker für die Einheit des deutschen Vaterlandes als Politgrößen wie Oskar Lafontaine diese schon längst abgeschrieben hatten.  © Foto: Diether v. Goddenthow
Axel Wintermeyer, Chef der Staatskanzlei, selbst Zeitzeuge, kämpfte bereits als Jungpolitiker für die Einheit des deutschen Vaterlandes als Politgrößen wie Oskar Lafontaine diese schon längst abgeschrieben hatten. © Foto: Diether v. Goddenthow

„Wir wollen in diesem Jahr in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland an 30 Jahre Wiedervereinigung erinnern, an den friedlichen Sieg der Bürger der ehemaligen DDR gegen die Diktatur. Es sei ein Sieg der Freiheit gewesen, sagte Staatskanzlei-Chef Wintermeyer. Vor allem aber sei in den letzten 30 Jahren in den neuen Bundesländern eine unglaubliche Aufbauleistung gelungen. „Wir haben als Bundesrepublik Deutschland durch die Wiedervereinigung in jeder Form gewonnen, auch in Europa, wenn wir sehen, welch starkes Land wir geworden sind.“, so Wintermeyer. Trotz relativ rascher politischer und rechtlicher Vereinigung, vollziehe sich der Prozess des Zusammenwachsens im weitesten Sinne immer noch: „Wir haben nach wie vor kleine Unterschiede bei Arbeitslosigkeit zwischen Ost und West“, die jedoch inzwischen relativ gering sei. Auch beim Lohnniveau habe man sich mit 98 Prozent ziemlich angeglichen. „Aber es sind natürlich viele Menschen auch noch anfällig und wieder anfälliger geworden für Populismus, für Links- aber auch für Rechts-Populismus. Und da gibt es noch einiges zu tun.“, mahnte Wintermeyer. Schon deswegen sei es umso wichtiger, „dass wir eine starke Erinnerungskultur aufrechterhalten.“ Geschichtsbücher allein reichten nicht hin, weswegen wir „ab heute diese Ausstellung der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer zeigen. Sie werfe auch ein Schlaglicht auf die Jahre 1989/90 und zeige den Protest gegen die Fälschung der DDR-Kommunalwahlen, die Fluchtbewegung im Sommer und die Massenproteste im Herbst. und viele andere wichtige Stationen“, so Wintermeyer.

Impression der Sonderausstellung "Von der friedlichen Revolution zur deutschen Einheit“ auf dem Wiesbadener Kranzplatz.© Foto: Diether v. Goddenthow
Impression der Sonderausstellung „Von der friedlichen Revolution zur deutschen Einheit“ auf dem Wiesbadener Kranzplatz.© Foto: Diether v. Goddenthow

Freiheit sei nicht selbstverständlich und es dürften keine neuen Mauern aufgebaut werden, auch nicht in den Köpfen. Denn nur, wer Geschichte kenne, könne Zukunft gestalten, und „zu wenig Menschen kennen noch die Geschichte, bzw. wollen die Geschichte noch kennen. Und diese Gleichgültigkeit, ist eigentlich der größte Feind der Freiheit“, so der Staatskanzlei-Chef. Man wolle auch das Erinnerungs-Projekt „Meisenbornwerg“ ausbauen, „eine Erstaufnahmeeinrichtung in Hessen, wo viele, die aus der DDR geflohen sind, oder später zu uns gekommen sind, untergebracht wurden.“ Wintermeyer erinnerte auch an Point Alpha, dem einst heißesten Punkt Europas, „wo sich im Kalten Krieg die Atomwaffen quasi gegenüber gestanden haben“, und an dem eine Gedenkstätte mit Original-DDR-Wachturm entstand, oder an „Schifflersgrund, heutzutage „ein Museum, das an die vielen Mauertoten und an das erinnert, was Unfreiheit im weitesten Sinne betrifft.“ Zudem habe man in der Landeszentrale für Politische Bildung, ein Schwerpunkt „Projektaufarbeitung DDR-Diktatur“ laufen.

Talk-Runde:

Ilka Ennen, Leiterin des Referats für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Hessischen Staatskanzlei. © Foto: Diether v. Goddenthow
Ilka Ennen, Leiterin des Referats für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Hessischen Staatskanzlei, moderierte den Talk mit Zeitzeugen und Schülern der Helene-Lange-Schule © Foto: Diether v. Goddenthow

Welches Unrecht und Leid mit der DDR-Diktatur für die Menschen in Ostdeutschland verbunden war, davon erzählten Berthold Dücker und Jürgen May, in einer Talkrunde mit Schülerinnen der Wiesbadener Helene-Lange-Schule und ihrer Lehrerin. Es sei so wichtig, Menschen hier vor Ort zu haben, die den Unrechtsstaat DDR wirklich auch am eigenen Leib gespürt haben, eröffnete Moderatorin Ikla Ennen das Gespräch und stellte die Gäste kurz vor: Berthold Dücker arbeitete nach der Wiedervereinigung fast 17 Jahre als Chefredakteur der Südthüringer Zeitung, initiierte die Gedenkstätte Point Alpha und setzt sich noch heute unermüdlich für die Aufarbeitung der SED-Diktatur ein. Er war 16 Jahre alt, als er in die Bundesrepublik floh. Er durchschnitt mit einer Kneifzange den Stacheldraht und überwand das Minenfeld an der innerdeutschen Grenze zwischen Thüringen und Hessen. Sein erster Aufenthaltsort war das Flüchtlingslager Meisenbornwerg in Gießen. Warum er denn mit 16 auf die Fluchtidee gekommen sei und davon seiner Familie kein Sterbenswörtchen erzählte und immer wieder von dieser Zeit erzählte, fragte die Moderatorin.

Berthold Dücker überwand mit 16 Jahren per Kneifzange Grenzzaun und Todesstreifen. Später initiierte er unter anderem  die Gedenkstätte Point Alpha. © Foto: Diether v. Goddenthow
Berthold Dücker überwand mit 16 Jahren per Kneifzange Grenzzaun und Todesstreifen. Später initiierte er unter anderem die Gedenkstätte Point Alpha. © Foto: Diether v. Goddenthow

Berthold Dücker, dessen beide Großväter und Teile weiterer Verwandtschaft über Nacht dann jenseits der Grenze im Westen lebten, habe schon als Kind bedrückt, dass die Grenze ja nicht nur das Land, sondern auch ganze Familien wie die eigene zerriss. „Und als es darum ging, ‚Wo führt der Weg nach der Schule einmal hin?‘, da gab es gar keinen anderen Weg für mich, als mir den vorzunehmen, den ich dann gegangen bin. Ich wollte Journalist werden: ein Unding für jemanden, der als freier Journalist für eine freie Zeitung leben wollte! Das war ein Ding der Unmöglichkeit, also musste ich den Weg gehen, den ich dann am 24. August 1964 gegangen bin“, erinnert sich Dücker. Und „dass man den Eltern, den Angehörigen, das nicht sagen konnte, war in der DDR jedem klar, das sog man gewissermaßen schon mit der Muttermilch auf. Republikflucht galt als schwerer Straftatbestand. Man landete im Gefängnis, wenn man geschnappt wurde, und die erwiesene Mitwisserschaft der Eltern oder Geschwister, und die Stasi kriegte alles raus, wurde ganz genauso bestraft. Deswegen konnte man auch zuhause nichts davon erzählen, was man vorhatte.“

Er könne nicht aufhören, immer wieder von dieser Zeit, der DDR und seiner Flucht von dort, zu erzählen, da Deutschland innerhalb von nur 50 Jahren zwei schlimme Diktaturen erlebt habe, „die braune und die rote. Und die eine ging in die andere nahtlos über!“ Und ihn erschüttere es, „wenn ich sehe, wie viele Leute das alles schon vergessen haben und natürlich, dass dieses Thema auch in vielen Schulen kaum oder nur ganz, ganz am Rande behandelt wird. Da machen wir einen Fehler“, warnte Dücker vor einer Wiederholung der furchtbaren Geschichte und heutigen brauen wie roten Populismus.

Zeitzeuge Jürgen May, hier vor dem zweiten Protest-Banner "Rechtssicherheit statt Staatssicherheit", flüchtete 1967  unter Armaturenbrett und Kotflügel nachdem er wegen einer Lapalie lebenslang als 24jähriger Sportler gesperrt worden war. © Foto: Diether v. Goddenthow
Zeitzeuge Jürgen May, hier vor dem zweiten Protest-Banner „Rechtssicherheit spart Staatssicherheit“, flüchtete 1967 unter Armaturenbrett und Kotflügel nachdem er wegen einer Lapalie lebenslang als 24jähriger Sportler gesperrt worden war. © Foto: Diether v. Goddenthow

Gleiche Anliegen wie Dücker, dass nie wieder von Deutschland aus eine Diktatur ausgehen dürfe, treiben auch Jürgen May an, immer wieder als Zeitzeuge von seien Erlebnissen aus seinem Leben der Unfreiheit in einer Diktatur zu berichten. Er war ein erfolgreicher Leichtathlet, zwischen 1962 und 1966 mehrfacher DDR-Meister, deutscher Meister, Europarekord- und Weltrekordhalter im Mittelstrecken-, Langstrecken und Hindernislauf. Als vor dem Hintergrund eines Schuh-Streits der DDR-Sport-Funktionäre herauskam, dass er, damals 24jährig, einem Kollegen geraten hatte, die aus Regime-Perspektive „falschen“ Sportschuhe zu tragen, nämlich „Puma“ statt „Adidas“, wurde er lebenslänglich gesperrt. Da blieb für ihn 1967 nur noch die Flucht. Seine sportliche Laufbahn setzte er bis nach den Olympischen Spielen 1972 fort. Zuletzt war May als Amtsleiter für Bildung, Kultur und Sport im Main-Kinzig-Kreis tätig.

Mauerfeeling auf dem Kranzplatz. © Foto: Diether v. Goddenthow
Mauerfeeling auf dem Kranzplatz. © Foto: Diether v. Goddenthow

Eigentlich wollte May nach dem Abi sofort abhauen, aber dann kamen die sportlichen Erfolge. „Bei meinem ersten Start in die Bundesrepublik, kam mir die Stasi auf die Spur. Ich stand von Jugend an unter dem Schirm der Stasi“. Es ging ein paar mal hin und her, und eigentlich wollten sie ihn schon als Sportler sperren, als May in jenem Jahr mehrere Weltrekorde erzielte. Daran „war die DDR interessiert und ist auf das Pferd mit drauf gesprungen. Ich war natürlich auch willfähriges Momentum, die Überlegenheit des Staatssport der DDR gegenüber dem Kapitalismus zu dokumentieren“, erzählt May, für den das endgültige Aus nach der „Schuhgeschichte“ kam. „Mit meiner jetzigen Frau sind wir dann von Ungarn nach Österreich, ich mit Oberkörper hinter dem Armaturenbrett und die Beine im Kotflügel eines Cadillac versteckt, rüber gekommen. Zunächst meine Frau und ein paar Stunden später hat man mich dann geholt, von Budapest nach Österreich. Das sind Dinge, die man eben nicht vergisst, genauso wie mein Vorgänger mit der Zange am Stacheldraht. Das war noch gefährlicher.“

Insbesondere junge Menschen, die weder die Mauer noch die deutsche Teilung erlebt hätten, seien eine wichtige Zielgruppe des Gedenkens. Denn manche wüssten gar nicht, dass Deutschland mal geteilt war, so Dücker, der Schüler getroffen habe, Abiturienten, die zum ersten Mal von ihm von der deutschen Teilung, der Mauer und der Wiedervereinigung hörten.

Die Schülerinnen Elisa, Mia und Lara der 10. Klasse aus der Helene Lange-Schule mit ihrer Lehrerin  Sabine Weiss (am Mikro) © Foto: Diether v. Goddenthow
Die Schülerinnen Elisa, Mia und Lara der 10. Klasse aus der Helene Lange-Schule mit ihrer Lehrerin Sabine Weiss (am Mikro) © Foto: Diether v. Goddenthow

Auch Gemeinschaftskunde-Lehrerin Sabine Weiss musste erstmal lernen, „dass dieses Thema für die Schüler, die um 2003/2004 geboren sind, ein geschichtliches Thema ist wie der 2. Weltkrieg und die Französische Revolution auch.“ Wenn man die Schüller damit konfrontiere und so einstige wie es in ihrer Klasse gelungen sei, kämen dann doch ganz schnell die Oma und die Eltern mit ins Spiel, die erzählten. Auf einmal trifft man „irgendwie Bekannte, findet heraus, dass es im Lehrerkreis Fluchtgeschichten gibt, und plötzlich kommt dann eine Nähe auf, die man von Schülerseite her gar nicht für möglich gehalten hätte.“, freut sich die Gemeinschaftskunde-Lehrerin.
Schülerinnen wie Lara sehen das genauso: „Ja, das kann ich auf jeden Fall bestätigen, gerade auch weil wir soviel Kontakt mit Zeitzeugen hatten, auch an der Schule. Wir hatten zwei Lesungen und konnten Fragen stellen, und sind in direktem Kontakt gewesen. Und so etwas ist auf jeden Fall sehr wichtig, damit es eben nicht nur ein Geschichtsthema ist, sondern auch einen persönlichen Bezug bekommt, zu jedem Schüler. Und ich denke, dass ist eigentlich ziemlich gut, Geschehen an unserer Schule durch diese vielen persönlichen Gespräche, wo man dann auch offene Fragen stellen konnte. Und eben auch solche Ausstellungen wie hier“.

Mia hatte das Thema Flucht gewählt, weil sie hörte, dass „die Oma von meiner Freundin damals geflohen ist mit ihren Kindern, und das hat mich halt sehr beschäftigt, weil das ja so aktuell war, und ich mit ihr dann auch geredet habe. Und deswegen habe ich dieses Thema genommen, weil ich es so am interessantesten fand.“

Der Staatsicherheit (SASI) oblag die Überwachung ihrer Bürger, die stets auf der Hut sein mussten, im Alltag, am Arbeitsplatz oder  in der Familie nichts Falsches zu sagen, ob vorsätzlich, unüberlegt oder unterstelltermaßen. Die Überwachung und Ausgrenzung Andersdenkender sind Grundpfeiler aller Diktaturen, Sekten, Fundamentalisten und Extremisten verfahren. © Foto: Diether v. Goddenthow
Der Staatsicherheit (SASI) oblag die Überwachung ihrer Bürger, die stets auf der Hut sein mussten, im Alltag, am Arbeitsplatz oder in der Familie nichts Falsches zu sagen, ob vorsätzlich, unüberlegt oder unterstelltermaßen. Die Überwachung und Ausgrenzung Andersdenkender sind Grundpfeiler aller Diktaturen, Sekten, Fundamentalisten und Extremisten verfahren. © Foto: Diether v. Goddenthow

Ob die Zeitzeugen jemals daran geglaubt haben , „dass die Mauer überhaupt fallen würde“, wollen die Schülerinnen wissen:
Ich hab‘ das natürlich immer gehofft, verrät Berthold Dücker, „konnte natürlich nicht wissen, ob ich das jemals erleben würde“. Sein alter Vater, Jahrgang, 1909, war da optimistischer: „Du wirst es vielleicht noch erleben“ und dann hat er mit über 80 Jahren, 1989, selbst noch erlebt, dass die Mauer fällt. Nichts sei von Dauer, und „Diktaturen haben alle nur, und das sind unserer Erkenntnisse, eine bestimmte Zeit, die sie existieren“, so Dücker. Danach fragten oft auch die Gäste, wenn sie Point Alpha besuchten, insbesondere die Südkoreaner: „Wann fällt die Mauer zwischen Nord- und Südkorea?“. Auch das wird eines Tages geschehen, stimmt dann Dücker sie optimistisch, weil er eben ganz sicher ist.
Auch Jürgen May hat immer an eine Wiedervereinigung Deutschlands geglaubt. „Was sind 50 oder 100 Jahre in der Weltgeschichte, die Wiedervereinigung wird kommen, aber dass sie so schnell kam, damit habe ich auch nicht gerechnet. Ich war genauso überrascht und deswegen war ich genauso ergriffen, als es dann mit dem Fall der Mauer so schnell ging. Ich glaube, keiner von uns hier drüben hat wirklich gewusst, in welchen schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen der Ostblock gelebt hat, und dass das Land wirtschaftlich so am Ende war.“

(Diether v. Goddenthow /Rhein-Main.Eurokunst)

Der Wettbewerb zur Wiedervereinigung

Die Zeitzeugen mit einem Trabi "Kübel". Im Hintergrund links eine als Volkspolizist gekleidete Schaufensterpuppe. ( v.li.:) Axel Wintermeyer, Chef der Hessischen Staatskanzlei, Berthold Dücker und Jürgen May eröffneten die Sonderausstellung "Von der friedlichen Revolution zur deutschen Einheit“ und gaben den Startschuss zum Foto-Wettbewerb zur Wiedervereinigung.© Foto: Diether v. Goddenthow
Die Zeitzeugen mit einem Trabi „Kübel“. Im Hintergrund links eine als Volkspolizist gekleidete Schaufensterpuppe. ( v.li.:) Axel Wintermeyer, Chef der Hessischen Staatskanzlei, Berthold Dücker und Jürgen May eröffneten die Sonderausstellung „Von der friedlichen Revolution zur deutschen Einheit“ und gaben den Startschuss zum Foto-Wettbewerb zur Wiedervereinigung.© Foto: Diether v. Goddenthow

Die Hessische Staatskanzlei hat sich überlegt, nicht nur eine Ausstellung zu machen mit den Bildern der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, sondern auch einen Fotowettbewerb zur Deutschen Einheit veranstalten. Mit Unterstützung des Wiesbadener Kuriers werden Wiesbadener und Hessen eingeladen, ihre persönlichen Bilder vom Mauerfall und/oder Eindrücke davon, wie sie die deutsche Einheit erlebt, an die Hessische Staatskanzlei einzusenden. Aus den eingereichten Fotos (analog oder digital) sollen Collagen erstellt werden, die in einer zweiten Ausstellung, etwa mit dem Titel „Umbruch Ost – Lebenswelten im Wandel“ auf dem Wiesbadener Kranzplatz gezeigt werden, die Ende September beginnt. Mit der Einsendung versichern die Einsendenden, dass die Bildrechte bei ihnen liegen und die Fotos für die Ausstellung genutzt werden dürfen. Eine unabhängige Jury wird die eindrücklichsten Fotos auswählen.

Die Postadresse für Bilder lautet: An die Hessische Staatskanzlei, z.Hd. Daniela Georgi, Referat PV 32, Georg-August-Zinn-Straße 1, 65183 Wiesbaden.

Mail-Adresse ist: veranstaltungen@stk.hessen.de. Fotos, die uns auf dem Postweg erreichen, werden den Einsendern nach Beginn der Ausstellung wieder zurückgeschickt.
Einsendeschluss ist der 28. August.

Und das gibt es zu gewinnen:

  • Für die besten fünf Einsendungen gibt es wahlweise jeweils für zwei Personen
  • eine exklusive Führung durch die Wiesbadener Dienstvilla des Hessischen Ministerpräsidenten inklusive eines Treffens mit Volker Bouffier.
  • oder Gutscheine für ein Wochenende in Wiesbaden „Wiesbaden erleben“ inkl. Übernachtung im Town-Hotel für zwei Personen, Frühstück, Wiesbaden Card, Eintritt ins Stadtmuseum etc.
  • Außerdem verschenken wir Fotobände: „Spurensuche entlang der Grenze“, hrsg. von der Hessischen Staatskanzlei, Wiesbaden 2019.
Information zur Gedenkstätte Point Alpha

Die Gedenkstätten Piont Alpha und Schüsslersgrund sollte jede Schülergeneration wenigstens einmal im Leben besuchen, um auch gefühlsmäßig die Geschichte von der Teilung Deutschlands, der sozialistischen SED-Diktatur in der DDR mit 28 Jahren Fluchtgeschichte und schließlich der friedlichen Revolution für die Freiheit aufnehmen zu können. Wem dies gelingt, dürfte gegen falsche verführerische Versprechungen und Fake-News von Populisten,  Ideologen, Predigern und Extremisten gewappnet sein.

siehe auch „Freiheit für das Wort“

30 Jahre Deutsche Einheit Dokus, Filme, Live-Übertragungen im ZDF, in ZDFinfo und ZDFneo

Mit Dokumentationen, Fernsehfilmen und Live-Übertragungen begleitet das ZDF das Jubiläum „30 Jahre Deutsche Einheit“. Das Land Brandenburg richtet in diesem Jahr die Feierlichkeiten von Bund und Ländern zum Jubiläum aus. Darüber berichtet am Samstag, 3. Oktober 2020, ab 17.10 Uhr, ein „Länderspiegel spezial“ im ZDF. Und ab 19.15 Uhr meldet sich das „ZDF spezial: 30 Jahre Deutsche Einheit“ live aus Potsdam. Mit zahlreichen weiteren Programmangeboten erinnern ZDF, ZDFinfo und ZDFneo von Mitte September bis Mitte Oktober 2020 an die Wende- und Einheitszeit vor drei Jahrzehnten.

Montag, 14. September 2020, 0.05 Uhr
Werden Sie Deutscher
Das kleine Fernsehspiel

Mittwoch, 16. September 2020, 0.45 Uhr, ZDF
Am Todesstreifen – DDR-Grenzer erzählen

Dienstag, 22. September 2020, 20.15 Uhr, ZDF
ZDFzeit: Mensch Schäuble! – Staatsmann, Streiter, Steuermann

Sonntag, 27. September 2020, 18.25 Uhr, ZDF
Terra Xpress: Grenzenlos – alte Heimat und neuer Aufbruch

Sonntag, 27. September 2020, 23.45 Uhr, ZDF
ZDF-History: Geheime DDR – Verbotene Orte der Macht

Montag, 28. September 2020, 20.15 Uhr, ZDF
Kranke Geschäfte
Politdrama

Montag, 28. September 2020, 0.20 Uhr, ZDF
Meine Wende – Unsere Einheit?
Elf Kurzfilme zur deutschen Zeitgeschichte

Dienstag, 29. September 2020, 20.15 Uhr, ZDF
ZDFzeit: Ein Staat geht– Abschied von der DDR

Freitag, 2. Oktober 2020, 24.00 Uhr, ZDF
30 Jahre Deutsche Einheit – Die lange Nacht
0.00 Uhr: Momente der Geschichte – Geeintes Deutschland
0.30 Uhr: ZDF-History: Anarchie im Osten – Die letzten Monate der DDR
1.00 Uhr: ZDF-History: Putsch gegen die deutsche Einheit
1.40 Uhr: ZDF-History: Geheimakte Deutsche Einheit
2.25 Uhr: Der Doppelgänger von Ost-Berlin
3.25 Uhr: Auferstanden aus Platinen – Die Heimcomputerszene in der DDR
4.05 Uhr: Lost in der DDR – Stefan Danzigers Trip nach 1989
4.25 Uhr: ZDF History: Margot Honecker – Die Bilanz

Samstag, 3. Oktober 2020, 6.25 Uhr, ZDF
PUR+: Mein Schicksal – Die Berliner Mauer
Das Entdeckermagazin mit Eric Mayer

Samstag, 3. Oktober 2020, 10.00 Uhr, ZDF
Ökumenischer Gottesdienst zu 30 Jahre Deutsche Einheit

Samstag, 3. Oktober 2020, 11.00 Uhr, ZDF
Zwischen uns die Mauer
Jugenddrama

Samstag, 3. Oktober 2020, 17.05 Uhr, ZDF
Länderspiegel spezial: 30 Jahre Deutsche Einheit

Samstag, 3. Oktober 2020, 18.00 Uhr, ZDF
Boomtown Bonn – Neuer Glanz in alter Hauptstadt

Samstag, 3. Oktober 2020, 19.15 Uhr, ZDF
ZDF spezial: 30 Jahre Deutsche Einheit
Live aus Potsdam mit Matthias Fornoff

Samstag, 3. Oktober 2020, 19.30 Uhr, ZDF
EINLAND – was uns zusammenhält

Samstag, 3. Oktober 2020, 1.00 Uhr, ZDF
30 Jahre Deutsche Einheit – Die lange Nacht
1.00 Uhr: Deutschland ’90 – Countdown zur Einheit
1.45 Uhr: Deutschland-Bilanz – Von blühenden Landschaften
2.30 Uhr: Deutschland-Bilanz – Ein Land, zwei Seelen
3.15 Uhr: ZDFzeit: Das Erbe der Treuhand – Aufbruch und Ausverkauf
4.00 Uhr: ZDFzeit: Das Erbe der Treuhand – Wut und Wirklichkeit
4.45 Uhr: Mein Dresden

Sonntag, 4. Oktober 2020, 9.03, ZDF
sonntags: Danke Deutschland

Sonntag, 4. Oktober 2020, 23.45 Uhr, ZDF
ZDF-History: Die Treuhand– Die wahre Geschichte

Montag, 5. Oktober 2020, 0.10 Uhr, ZDF
Becoming Black
Das kleine Fernsehspiel

Dienstag, 6. Oktober 2020, 20.15 Uhr, ZDF
ZDFzeit: Die große Ost-Bilanz – Gewinner und Verlierer der Einheit

Dienstag, 13. Oktober 2020, 20.15 Uhr, ZDF
Das schweigende Klassenzimmer
Nach dem gleichnamigen Roman von Dietrich Garstka

https://www.zdf.de/geschichte/30-jahre-mauerfall-100.html

„30 Jahre Deutsche Einheit“ – Das 3sat-Programm zum Jubiläum

Mit dem 3satThema „Was uns verbindet“, einer „Kulturzeit“-Reihe, Dokumentationen, Spiel-, Fernseh- und Dokumentarfilmen sowie dem Thementag „Deutsche Geschichte(n)“ am 3. Oktober

Samstag, 5. September · 20.15 Uhr
Heimat ist ein Raum aus Zeit
Dokumentarfilm von Thomas Heise, Deutschland 2019
Erstausstrahlung
Thomas Heise folgt den Spuren einer zerrissenen Familie zwischen Berlin und Wien vom Ersten Weltkrieg bis zur Wiedervereinigung. Seit dem Ersten Weltkrieg ist die Familie vom politischen Kampf für den Sozialismus geprägt und davon, dass der jüdische Wiener Familienzweig im „Dritten Reich“ in KZs deportiert und ermordet wurde. „Heimat ist ein Raum aus Zeit“ wurde 2019 mit dem Deutschen Dokumentarfilmpreis ausgezeichnet.

Mittwoch, 9. September · ab 20.15 Uhr · 3satThema: Was uns verbindet
20.15 Uhr: Wir 80 Millionen – Was die Deutschen vereint
Dokumentation von Lutz Hofmann
Erstausstrahlung
Was eint Westdeutsche, Ostdeutsche und Menschen mit Migrationshintergrund? Welche Werte, Erzählungen, Einstellungen, Meinungen, Rituale, Organisationen, Verhaltensweisen, Ereignisse oder Dokumente stiften Zusammenhalt und Gemeinsamkeit? Gibt es eine „Deutschland-Charta“, deren Punkte alle Bürgerinnen und Bürger unterschreiben würden? Die Bertelsmann Stiftung hat eine Studie über das Verbindende mit der Frage „Was hält Deutschland im Innersten zusammen?“ in Auftrag gegeben. Sie sollte herausfinden, welche Ideen und Werte in breitem Maße von in Deutschland lebenden Menschen geteilt werden. Die Dokumentation von Lutz Hofmann stellt die Ergebnisse vor.

21.00 Uhr: Der 3satThema Talk
Gäste im Gespräch mit Vivian Perkovic
Erstausstrahlung
„Kulturzeit“-Moderatorin Vivian Perkovic diskutiert mit der österreichischen Philosophin Lisz Hirn, der Direktorin des Berliner Instituts für empirische Integrations– und Migrationsforschung Naika Foroutan und mit dem Schweizer Publizisten Roger de Weck über die verbindenden und trennenden Elemente der 3sat-Länder Deutschland, Österreich und Schweiz.

Freitag, 11. September · 20.15 Uhr
TANNBACH – Schicksal eines Dorfes (1/3)
Fernsehfilm, Deutschland 2014
Anhand der Lebenswege der Bewohner eines kleinen Ortes an der bayerisch-thüringischen Grenze erzählt der Mehrteiler vom Nachkriegsdeutschland auf dem Weg zur deutsch-deutschen Teilung.
Die weiteren Folgen der ersten Staffel des dreiteiligen Fernsehfilms „TANNBACH – Schicksal eines Dorfes“ zeigt 3sat an den kommenden Freitagen, jeweils um 20.15 Uhr.

Samstag, 19. September · 19.20 Uhr
Auferstanden aus Platinen – Die Heimcomputerszene in der DDR
3satKulturdoku von Volker Strübing
Während der Westen sehnsüchtig auf die neuen technischen Errungenschaften aus dem Silicon Valley blickt, ist die DDR vom Computerzeitalter meilenweit entfernt. Doch für einige Jugendliche ist der Computer ein Werkzeug mit unendlichen Möglichkeiten. Der Film erzählt die Geschichte einer Gruppe computerbegeisterter Jugendlicher im Ostberlin der späten 1980er-Jahre – und zugleich die Geschichte der Anfänge der digitalen Revolution.

Samstag, 26. September · 19.20 Uhr
Lost in DDR – Stefan Danzigers Trip nach 1989
3satKulturdoku von Berit Schwarz
Erstausstrahlung
Stefan Danziger, ein reiselustiger Comedian und Stadtführer, bereist die Bundesländer, die einmal die DDR waren. Ausgerüstet mit einem Baedeker-Reiseführer von 1989, ein Werkzeug moderner Archäologie, blickt er auf eine vergangene Welt.

Samstag, 26. September · 23.15 Uhr
Adam und Evelyn
Spielfilm, Deutschland 2017
Regie: Andreas Goldstein
Erstausstrahlung
DDR, Sommer 1989: Adam (Florian Teichtmeister), 30, und Evelyn (Anne Kanis), 28, wollen an den Plattensee. Weil Adam Evelyn betrügt, reist Evelyn mit ihrer Freundin ab, Adam trampt hinterher. Am Balaton treffen sie sich wieder. Als Ungarn die Grenzen nach Österreich öffnet, will Evelyn über die Grenze und Adam landet wider Willen im Westen. Vor dem Hintergrund der sich auflösenden DDR-Gesellschaft versuchen Adam und Evelyn einen Neuanfang in Westdeutschland. Nach dem gleichnamigen Roman von Ingo Schulze.

ab Montag, 28. September und am Samstag, 17. Oktober, jeweils um 19.20 Uhr
POP / NATION / DEUTSCHLAND
„Kulturzeit“-Reihe und 3satKulturdoku zum 30. Tag der Deutschen Einheit ab Montag, 28. September und am Samstag, 17. Oktober, um 19.20 Uhr
Erstausstrahlungen
Das Verhältnis der Deutschen zu ihrem Land hat sich seit der Wiedervereinigung massiv gewandelt. Das lässt sich auf spannende Weise an der Popmusik ablesen: 1990 waren nur 18 der 100 erfolgreichsten Alben des Jahres deutschsprachig. Im Jahr 2017 waren es 68. Schon die Regierung unter der die Künstlerinnen und Künstler aufgewachsen sind, prägt ihren Blick auf das Land. Die vierteilige „Kulturzeit“-Reihe „POP / NATION / DEUTSCHLAND“ zum 30. Tag der Deutschen Einheit porträtiert von Montag, 28. September bis Donnerstag, 1. Oktober 2020, jeweils um 19.20 Uhr in einzelnen Beiträgen Musikerinnen und Musiker unterschiedlicher Generationen, Genres und regionaler Herkunft. Mit dabei: Wolfgang Niedecken, Samy Deluxe, Sammy Amara (Broilers), Sarah Lesch, Elif, Mal Élevé, Frank Spilker und „Zugezogen Maskulin“ – alle bringen ihre eigene Geschichte mit, eine Geschichte, die auch immer die der Auseinandersetzung mit der eigenen Sprache, der eigenen Herkunft, dem eigenen Land ist. Am Samstag, 17. Oktober, um 19.20 Uhr, ist mit der 3satKulturdoku „Pop-Nation Deutschland“ ein Zusammenschnitt der Reihe zu sehen.

Montag, 28. September · 22.25 Uhr
Schabowskis Zettel – Die Nacht als die Mauer fiel
Dokumentarfilm von Florian Huber und Marc Brasse, Deutschland 2009
Am Abend des 9. November 1989 verlas Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz, die live im DDR-Fernsehen übertragen wurde, die neue Reiseregelung. Er liest von einer handschriftlich überarbeiteten Ministerratsvorlage ab. Da Schabowski auf die Nachfrage, wann die Regelung in Kraft trete, mit „sofort, unverzüglich“ antwortet, glauben viele DDR-Bürgerinnen und -Bürger, die Mauer sei schon gefallen. Dieser Irrtum bringt die Mauer tatsächlich zum Einsturz. Doku-Drama um die Ereignisse, die zum Fall der Berliner Mauer führten.

Mittwoch, 30. September · 20.15 Uhr
DDR – die entsorgte Republik
Film von Frank Diederichs
Warum wurde nach dem Mauerfall nur der Anschluss der DDR an die Bundesrepublik ernsthaft verfolgt – und nicht die Gründung eines neuen deutschen Staates nach Artikel 146 mit einer neuen Verfassung? Lothar de Maizière, Gregor Gysi, Rudolf Seiters und Horst Teltschik enthüllen die historischen Hintergründe und erklären den hastigen Sprint zur Einheit.

Mittwoch, 30. September · 21.00 Uhr
Auslandskader – Botschafter des Sozialismus
Film von Sabine Michel
Nichts prägte die DDR mehr als ihre Grenzen. Bürger der DDR konnten vor dem Eintritt ins Rentenalter weder ins nichtsozialistische Ausland noch in die Länder der „Dritten Welt“ reisen. Unabhängig davon unterhielt die DDR ein großes Netz an Diplomaten, Außenhändlern, Auslands- und Reisekadern. Die Dokumentation erzählt von ihren sehr unterschiedlichen Auslandseinsätzen und dem Spannungsfeld von Außen- und Innenpolitik der DDR.

Freitag, 2. Oktober · ab 20.15 Uhr
TANNBACH – Schicksal eines Dorfes (1/3)
Fernsehfilm, Deutschland 2018
Ab 20.15 Uhr sind alle drei Teile der zweiten Staffel des Fernsehfilms über ein im Kalten Krieg geteiltes Dorf und seine Bewohner dies- und jenseits der Grenze zu sehen.

Samstag, 3. Oktober · ab 8.15 Uhr · Thementag „Deutsche Geschichte(n)“
15.45 Uhr: Bornholmer Straße – Die unglaubliche, aber wahre Geschichte von Oberstleutnant Harald Schäfer
Fernsehfilm, Deutschland 2014
Regie: Christian Schwochow
Grenzoffizier Schäfer (Charly Hübner) ist überzeugt von der DDR. Er fragt sich, was auf Schabowskis Mitteilung folgt. Während sich immer mehr Ausreisewillige vor dem Schlagbaum sammeln, tauchen sämtliche Vorgesetzte Schäfers und die zuständigen Ministerien ab. Schäfer erhält keine Antworten. Die immer merkwürdigeren Situationen bringen seine Überzeugungen ins Wanken. Als die Stimmung am Schlagbaum in einen Gewaltausbruch zu eskalieren droht, fällt Schäfer auf eigene Faust die mutige Entscheidung, den Grenzübergang zu öffnen. „Bornholmer Straße – Die unglaubliche, aber wahre Geschichte von Oberstleutnant Harald Schäfer“ betrachtet das historische Ereignis aus der Sicht eines Grenzoffiziers.

ab 20.15 Uhr: Preis der Freiheit 1-3/3
Fernsehfilm, Deutschland 2019
Regie: Michael Krummenacher
Das dreiteilige Ost-West-Drama erzählt die Geschichte um die ungleichen Schwestern Margot (Barbara Auer) und Lotte (Nadja Uhl) aus Ostberlin sowie deren jüngste Schwester Silvia (Nicolette Krebitz), die vor langer Zeit verschwunden ist und in der BRD unermüdlich daran arbeitet, das DDR-Regime zu zerschlagen.

Freitag, 9. Oktober · 20.15 Uhr
Zuckersand
Fernsehfilm, Deutschland 2017
Regie: Dirk Kummer
Brandenburg, Ende der 1970er-Jahre: Die beiden Freunde Fred (Tilman Döbler)und Jonas (Valentin Wessely) leben behütet in der Nähe der Grenze zu West-Berlin. Als Jonas‘ Mutter einen Ausreiseantrag stellt, wird alles anders. Ab sofort sollen sie keinen Kontakt mehr miteinander haben, denn Jonas und seine alleinerziehende Mutter sind plötzlich Staatsfeinde. Freds Vater hingegen hat als Beamter keinen Grund, an der staatlichen Ordnung der DDR zu zweifeln. Fred und Jonas müssen Vorkehrungen treffen. In ihnen reift der Plan, heimlich einen Tunnel in den Brandenburger Sand zu graben, der einmal quer durch den Erdball nach Australien führt. Dort wollen sie sich wieder treffen.

Samstag, 10. Oktober · 19.20 Uhr
Soundtrack der Freiheit
Musik-Doku von Katarina Schickling
Musik aus Ost und West beflügelte den Aufbruch zur Zeit des Mauerfalls 1989. Die Dokumentation spürt den Hymnen und Hoffnungen von damals nach und fragt, was daraus wurde: Anna Loos erzählt erstmals von ihrer Flucht als 17-Jährige im Jahr 1988. Mit dabei sind Musiklegenden wie Silly, Uschi Brüning, Wolfgang Niedecken und Klaus Meine, der junge Shootingstar Felix Jaehn sowie Lenny Kravitz.

3sat – 30 Jahre Mauerfall

Hessische Landesregierung beschließt weitere Lockerungen von Corona-Schutzmaßnahmen

Mundschutz im Öffentlichen Nahverkehr und beim Betreten der Geschäfte ist Pflicht. © Foto: Diether v Goddenthow
Mundschutz im Öffentlichen Nahverkehr und beim Betreten der Geschäfte bleibt Pflicht. © Foto: Diether v Goddenthow

Wiesbaden. Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat entschieden, die Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus weiter zu lockern. Diese betreffen insbesondere die Kontaktbeschränkungen bei Veranstaltungen, in Theatern oder Kinos sowie die Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern, Rehakliniken und Behindertenwerkstätten.

„Die Infektionsraten sind weiterhin niedrig. Dies ist für uns ein entscheidendes Kriterium, um weitere Lockerungen zu beschließen. Die nächsten Schritte sind nun möglich. Wir haben entschieden, dass wieder mehr Menschen Sportveranstaltungen oder Messen besuchen oder ins Theater gehen können. Trotzdem müssen wir besonnen bleiben und weiter Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Wir haben die Pandemie nicht überwunden und wollen nicht Gefahr laufen, Erleichterungen wieder zurücknehmen zu müssen. Deshalb bitte ich Sie, weiterhin vorsichtig zu sein“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier heute in Wiesbaden.

Im Bereich der Kontakt- und Betriebsbeschränkungen gilt ab dem 6. Juli:

  • Bei Veranstaltungen wie Messen oder Konzerten sowie in Theatern und Kinos wird die Fünf-Quadratmeter-Regel für Sitzplätze und die Zehn-Quadratmeter-Regel für Stehplätze aufgehoben. Grundsätzlich gilt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Als Richtgröße sollen für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügung stehen. Davon kann beispielsweise in Theatern und Kinos abgewichen werden, wenn ein Hygienekonzept vorliegt, das Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Alltagsmaske vorsieht.
  • Auch der Besuch von Sportveranstaltungen und -wettkämpfen ist unter Einhaltung der Drei-Quadratmeter-Regel und eines Hygienekonzeptes wieder möglich.
  • Die Zehn-Quadratmeter-Regel für Geschäfte wird ebenfalls aufgehoben. Der verpflichtende Mindestabstand von 1,5 Meter bleibt aber bestehen. Als Richtgröße sollen auch hier für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügung stehen.
  • Weiterhin gilt, dass zwei Hausstände bzw. maximal zehn Personen sich gemeinsam ohne Mindestabstand bei Veranstaltungen und im öffentlichen Raum aufhalten können.
  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, bei denen Zuschauerplätze eingenommen werden, sollen die Sitzplätze personalisiert vergeben werden, um eine Rückverfolgung im Fall einer Infektion zu ermöglichen. Das gilt nicht für Tischgesellschaften.
  • Vereins- und Versammlungsräume können wieder genutzt werden. Auch in Umkleidekabinen entfällt die Fünf-Quadratmeter-Regel. Stattdessen gelten die allgemeinen Abstandsvorgaben von 1,5 Metern.
  • Das Grillen und Picknicken in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich wieder erlaubt.
  • Veranstaltungen mit mehr als 250 Besucherinnen und Besuchern müssen weiterhin vom Gesundheitsamt genehmigt werden.
  • Öffentliche Tanzveranstaltungen bleiben verboten.

Für Besuche in Krankenhäusern, Rehakliniken und Behinderteneinrichtungen gelten folgende Regelungen ab dem 15. Juli:

  • Besuche in Rehakliniken sind uneingeschränkt möglich.
  • In Krankenhäusern darf der Patient oder die Patientin in den ersten sechs Tagen insgesamt zwei Besuche empfangen. Pro Besuch dürfen maximal zwei Personen kommen. Ab dem siebten Tag darf täglich Besuch von maximal zwei Personen empfangen werden.
  • Behinderteneinrichtungen dürfen von allen Bürgerinnen und Bürgern betreten werden, sofern sie gesund sind und keinen Kontakt zu COVID-Patienten hatten.

Alle Regelungen gelten bis zum 16. August 2020.

Alle Verordnungen zum Corona-Virus und die Maßnahmen der Hessischen Landesregierung finden Sie unter www.corona.hessen.de.

Hessen – Weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen – ab 28.5. entfällt die 5-Quadratmeter-Regelung

Neue Lockerungen - Ab 28. Mai 2020 entfällt beispielsweise die 5-Quadratmeter-Regel für Restaurantbetriebe in Hessen. Foto: Impression aus Hofheims Fußgängerzone.  © Foto: Diether v. Goddenthow
Neue Lockerungen – Ab 28. Mai 2020 entfällt beispielsweise die 5-Quadratmeter-Regel für Restaurantbetriebe in Hessen. Foto: Impression aus Hofheims Fußgängerzone. © Foto: Diether v. Goddenthow

Hessische Landesregierung verabschiedet weitere Anpassungen Ministerpräsident Volker Bouffier: „Oberstes Gebot der Stunde ist es, besonnen zu bleiben“

Wiesbaden. Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat jetzt weitere Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet. Diese betreffen insbesondere den Bereich der Gaststätten und Hotels, der Schwimmbäder und der Kindergärten. „Die Erfahrungen der vergangenen zwei Wochen zeigen uns, dass wir in einigen Bereichen Lockerungen und Anpassungen vornehmen können, wie etwa bei den Gaststätten, insgesamt aber weiterhin umsichtiges Handeln erforderlich ist. Oberstes Gebot der Stunde ist es, besonnen zu bleiben und schrittweise vorzugehen, damit wir den über Wochen erzielten Erfolg der Verlangsamung der Infektionsausbreitung nicht leichtfertig aufs Spiel setzen“, betonte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier.

Wie bereits in der vergangenen Woche von Sozialminister Kai Klose angekündigt, kommt es ab dem 2. Juni zu Lockerungen bei den Kindertagesstätten. Die Hessische Landesregierung hat gemeinsam mit den Kommunen einen Weg für eine eingeschränkte Regelbetreuung erarbeitet. Die vom Corona-Kabinett entsprechend verabschiedete Verordnung beruht auf einem gemeinsamen Konzept der Hessischen Landesregierung mit den Spitzen des Hessischen Landkreistags, des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. „Die Kommunen haben mit der neuen Verordnung jetzt möglichst viel Gestaltungsspielraum. Das hatten sie vom Land eingefordert, um die Betreuungsnachfrage einerseits und Hygiene- und Infektionsschutzregeln andererseits gleichermaßen berücksichtigen zu können“, erklärte Sozial- und Integrationsminister Kai Klose.

  • · Anspruch haben zukünftig Familien, die bereits bislang Anspruch auf Notbetreuung hatten und in denen beide Elternteile berufstätig sind.
  • · Ebenso wie die Kinder berufstätiger und studierender Alleinerziehender und auch diejenigen, deren Betreuung in einer Kindertageseinrichtung aufgrund einer Entscheidung des zuständigen Jugendamts zur Sicherung des Kindeswohls dringend erforderlich ist.
  • · Auch Kinder mit Behinderung können die Betreuung vorrangig nutzen.
  • · Die weiteren freien Plätze werden von den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Absprache mit dem Jugendamt im Rahmen der Betreuungskapazitäten vergeben. „Bei rund 4.300 Kindertagesstätten in Hessen ist es besonders wichtig, dass die Kommunen individuell auf die Gegebenheiten vor Ort reagieren können. Die Landesregierung wird daher keine Betreuungsgrenze vorgeben“, so Klose weiter. Das Land legt Hygieneempfehlungen vor, damit die Träger die bestehenden Hygienepläne der Einrichtungen auf die Situation anpassen können.

Für die gastronomischen Betriebe in Hessen wurde eine weitere Lockerung beschlossen:

Die Lockerungen besagen nicht, dass das potentielle Ansteckungsrisiko vorbei ist. Man sollte im eigenen Interesse stets auf der Hut sein. © Foto: Diether v. Goddenthow
Die Lockerungen besagen nicht, dass das potentielle Ansteckungsrisiko vorbei ist. Man sollte im eigenen Interesse stets auf der Hut sein. © Foto: Diether v. Goddenthow
  • · Ab 28. Mai 2020 entfällt die  so genannte 5-Quadratmeter-Regelung zur Berechnung der maximalen Gästezahl.
  • · Betriebe müssen aber weiterhin streng darauf achten, dass ihre Gäste in Restaurant, Café oder Kneipe den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können und können dem entsprechend in aller Regel nicht alle vorhandenen Sitzplätze mit Gästen besetzen. „Wir haben am 15. Mai sehr viele Öffnungen und Lockerungen möglich gemacht, deutlich mehr als in anderen Bundesländern. Nicht nur Restaurants und Gaststätten, auch Bars und Kneipen durften wieder öffnen, es gibt keine Sperrstunde und wir haben nicht zwischen Innen- und Außenbereich unterschieden. Gleichzeitig war dieses mehr an Freiheit nur verantwortbar durch einen vorsichtigen Beginn und eine Beschränkung der Gästezahl bezogen auf die Fläche“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir. „Für hessische Gastronomen war dies sicher nicht immer einfach, gerade für diejenigen mit kleinen Gasträumen. Aber die vergangenen Wochen haben uns gezeigt, dass das behutsame Vorgehen richtig war und das sehr gut funktioniert hat. Darum haben wir uns nun entschieden, die 5-Quadratmeterregel für gastronomische Betriebe abzuschaffen. Gleichwohl appellieren wir an die Restaurant- und Cafébesucherinnen und -besucher, die Abstandsregeln einzuhalten und sich weiterhin umsichtig zu verhalten.“
  • · Die Flächenbegrenzung für Veranstaltungen und den Einzelhandel bleiben weiterhin bestehen.
  • Mit Blick auf die Schwimmbäder hatte Sportminister Peter Beuth letzte Woche Lockerungen für den Vereinssport angekündigt, die jetzt vom Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung beschlossen wurden und in eine entsprechende Verordnung umgesetzt sind.
  • · Schwimmbäder und Badeanstalten an Gewässern dürfen ab dem 1. Juni unter Beachtung der im Sport vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln für den Trainingsbetrieb von Sportvereinen und die Durchführung von Schwimmkursen wieder öffnen.
  • · Sportlerinnen und Sportler dürfen zu diesem Zweck auch die Umkleiden und Duschen benutzen. „Der Schwimm- und Tauchsport in Hessen musste viele Wochen ruhen. Gerade für Vereinsschwimmer, die mehrmals die Woche trainieren, war dies eine lange Zeit. Aufgrund der niedrigen Infektionszahlen und der guten Hygienekonzepte der Schwimmbadverbände und -betreiber ist es nunmehr verantwortbar, unsere Frei- und Hallenbäder für den Vereinssport wieder zu öffnen. Der Trainingsbetrieb des Vereinssports sowie zahlreiche Kursangebote können für Vereinsmitglieder unter Beachtung der für den Sport vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln wieder aufgenommen werden“, erklärte der Hessische Sportminister Peter Beuth.
  • · Bis Mitte Juni wird die Landesregierung entscheiden, ab wann wieder alle Bürgerinnen und Bürger zum Schwimmen gehen können. Unser Ziel ist es, dass die Schwimmbäder und Badeseen für den Publikumsverkehr in diesem Sommer wieder öffnen können. Der Besuch unserer Frei- und Hallenbäder sowie der Badeseen wird dann aber leider noch kein unbeschwertes Vergnügen.
  • · Zu einem Übernachtungsbetrieb gehörende Sauna-, Schwimm, – und Wellnessbereiche dürfen ab Donnerstag, 28.05.,  auch wieder genutzt werden – jedoch ausschließlich von Übernachtungsgästen und nicht von Tagestouristen. Das hat das Corona-Kabinett zudem beschlossen.

Weitere Anpassungen:

  • · Darüber hinaus hat das Corona-Kabinett eine weitergehende Öffnung der Behindertenwerkstätten ab 2.06. unter bestimmten Voraussetzungen beschlossen.
  • · Bewohner von stationären Jugendhilfeeinrichtungen dürfen ab 2.06.  sofort wieder Besuch empfangen.
  • · Zudem wurde beschlossen, dass Krankenhäuser ab 28.5. verpflichtet sind, ein entsprechendes Konzept zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung des Corona-Virus vorzulegen.

Anpassungen in Justizvollzugsanstalten:

Seit vergangenem Mittwoch gibt es zwischen Wiesbadener Rathaus und Marktkirche diese Waschstation zum kostenlosen Händewaschen. Man muss nur wissen, dass der Wasserhahn mit dem Knie unterhalb des Waschbeckens geöffnet werden kann.  © Foto: Diether v. Goddenthow
Seit vergangenem Mittwoch gibt es zwischen Wiesbadener Rathaus und Marktkirche diese Waschstation zum kostenlosen Händewaschen. Man muss nur wissen, dass der Wasserhahn mit dem Knie unterhalb des Waschbeckens geöffnet werden kann. © Foto: Diether v. Goddenthow

Auch die Justizvollzugsanstalten reagieren auf die Entwicklung des Pandemiegeschehens. Schrittweise werden die Justizvollzugsanstalten unter Einhaltung der notwendigen strikten Abstands- und Hygienebedingungen beginnen, Familienbesuche zuzulassen.

  • · Als engste Angehörige sollen zunächst nur Ehe- oder nachgewiesene Lebenspartner, Kinder ab 14 Jahren oder Eltern Zugang erhalten.
  • · Die Anzahl der möglichen Besuchspersonen wird nach den örtlichen Gegebenheiten durch die Anstalt bestimmt. Pro Gefangenen können maximal zwei im selben Haushalt lebende Personen ab 14 Jahren zugelassen werden.
    · Die Besucher müssen während des Aufenthalts in der Anstalt einen eigenen Mund-Nasen-Schutz tragen und von den Gefangenen jeweils durch eine Schutzvorrichtung getrennt sein.
  • · Darüber hinaus werden die Ausbildungs- und Eigenbetriebe in den Anstalten mit einer je nach Raumgröße zuvor festzulegenden Maximalzahl von Gefangenen wieder geöffnet. Dies gilt auch für den Berufsschulunterricht, die Arbeitstherapie und die Bildungskurse.

Alle Verordnungen sind bis zum 5. Juli verlängert worden. Ausnahme ist die Quarantäneverordnung, die bis 15. Juni gilt.

Alle Verordnungen zum Corona-Virus und die Maßnahmen der Hessischen Landesregierung finden Sie unter www.corona.hessen.de .

Seit 15. Mai 2020 haben viele hessische Betriebe unter Einhaltung der Hygienevorschriften wieder geöffnet

Deutlich belebter war das Geschehen auf dem Wiesbadener Wochenmarkt. © Foto: Diether v. Goddenthow
Deutlich belebter war das Geschehen auf dem Wiesbadener Wochenmarkt. © Foto: Diether v. Goddenthow

Unter der Voraussetzung, dass geltende Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden, durften ab Freitag, 15. Mai 2020, viele Betriebe in Hessen wieder öffnen:

  • Restaurants,
  • Cafés,
  • Bars,
  • Kneipen,
  • Mensen,
  • Hotels und andere Übernachtungsangebote wie Airbnb,
  • Jugendherbergen oder Ferienwohnungen,
  • Campingplätze,
  • Fitnessstudios,
  • Freizeitparks,
  • Kanuverleih,
  • Spielbanken/Spielhallen
    .

Zu den wichtigsten Hygieneregeln der Corona-Schutzmaßnahmen gehört, dass immer ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Ausnahme: Wenn Menschen, die in einem Hausstand leben, mit anderen aus maximal einem weiteren Hausstand unterwegs sind, gilt die Abstandsregel nicht. In Übernachtungsbetrieben und gastronomischen Betrieben ist das Personal im Gastraum sowie in der Küche verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zudem darf nur eine begrenzte Zahl an Gästen im Innen- und Außenbereich einer Gaststätte oder eines Cafés sitzen, es müssen fünf Quadratmeter pro Gast eingeplant werden. Darüber hinaus müssen die Betriebe auf die Abstands- und Hygieneregeln hinweisen. Für Fitnessstudios und Übernachtungsbetriebe gelten ein paar zusätzliche Regeln: So dürfen Dusch- und Waschräume und Saunen sowie Schwimmbäder nicht öffnen. Außerdem müssen in Fitnessstudios ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden und es darf nur kontaktfreier Sport stattfinden.

Lokale und Cafés hatten, wie hier am Dern'schen Gelände in Wiesbaden, bei herrlichem Wetter  einen guten Start. Zu schaffen macht vielen Gastwirten das um 50 Prozent reduzierte Platzangebot. Kleinere Lokale ohne Außenbereich können wegen der "5qm-Regel-pro-Person" gar nicht öffnen, da sich ihr Aufwand für die verbliebenen möglichen Gäste kaum lohnt. Sie bieten wie beispielsweise der Asiate in der Mauergasse oder die Nudelbar in der Neugasse ihre Gerichte oftmals im Take-Away-Service an   © Foto: Diether v. Goddenthow
Lokale und Cafés hatten, wie hier am Dern’schen Gelände in Wiesbaden, bei herrlichem Wetter einen guten Start. Zu schaffen macht vielen Gastwirten das um 50 Prozent reduzierte Platzangebot. Kleinere Lokale ohne Außenbereich können wegen der „5qm-Regel-pro-Person“ gar nicht öffnen, da sich ihr Aufwand für die verbliebenen möglichen Gäste kaum lohnt. Sie bieten wie beispielsweise der Asiate in der Mauergasse oder die Nudelbar in der Neugasse ihre Gerichte oftmals im Take-Away-Service an © Foto: Diether v. Goddenthow

„Von heute an ist es also wieder erlaubt, sich mit Freunden oder einer Familie, die zusammenlebt, in einem Restaurant oder einer Bar zu treffen. Sie können dabei ganz normal an einem Tisch sitzen – aber natürlich Abstand zu den anderen Gästen halten sowie ihren Namen, Adresse und Telefonnummer hinterlassen“, sagte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir. „Viele Gewerbetreibende, die im März ihr Geschäft schließen mussten, können ab heute wieder aktiv sein und damit wieder Einnahmen erzielen. Mir ist sehr bewusst, dass die Beschränkung der Anzahl der Gäste bezogen auf die Fläche viele Gastronomen weiterhin stark einschränkt. Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass in Hessen seit heute zum Teil deutlich mehr Öffnungen möglich sind als anderswo. Touristische Übernachtungen sind in den meisten anderen Ländern noch nicht erlaubt. Wir haben in Hessen auch keine Unterscheidung zwischen Innen- und Außengastronomie, auch Bars und Kneipen dürfen bei Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen. Es wird keine Sperrstunde vorgeschrieben, die Wirtinnen und Wirte entscheiden selber, wann sie ihre Gaststätte oder ihre Kneipe abends wieder schließen. Diskotheken und Tanzlokale bleiben allerdings geschlossen. Wir sind uns sicher, dass sich die Unternehmerinnen und Unternehmer ihrer Verantwortung gegenüber den Gästen und Kunden bewusst sind. Nun ist es an den Bürgerinnen und Bürgern, mit den Öffnungen verantwortungsbewusst umzugehen. Wir werden genau beobachten, wie sich die Situation in den nächsten Tagen entwickelt und dann die Regelung – wie alle Maßnahmen, die in den vergangenen Wochen beschlossen wurden – auf den Prüfstand stellen.“

Tanzstunden können in kleinen Gruppen und unter Einhaltung der Abstandsregeln wahrgenommen werden. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die im gleichen Hausstand leben oder, wenn sie nicht zusammenleben, Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner oder Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten sind, dürfen auch miteinander tanzen, ohne den Mindestabstand. Übernachtungsbetriebe dürfen wieder Touristen beherbergen, ob im Hotel, in der Jugendherberge oder einer Ferienwohnung. Auch hier gilt, dass diejenigen, die in einem Hausstand leben, mit Freunden oder einer Familie, die zusammen in einem weiteren Hausstand lebt, ein Zimmer oder eine Ferienwohnung gemeinsam mieten dürfen.

„Der Restaurantbesuch und das Trainieren im Fitnessstudio werden anders sein als noch im Februar oder März dieses Jahres. Jede und jeder trägt Verantwortung, dass das Virus sich nicht wieder stärker ausbreitet. Das ist nicht einfach, aber notwendig. Und die Lockerungen sind trotz der Hygiene- und Abstandsregeln auch ein Schritt zurück in einen Alltag, wie wir ihn alle gewohnt waren“, sagte der Wirtschaftsminister.

Ausführliche Informationen zu den Lockerungen in Hessen finden Sie unter
https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/was-ist-wieder-erlaubt-was-nicht
Die zu Grunde liegende Verordnung finden Sie hier:
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/lesefassung_cokobev.pdf

Plan der Lockerungsschritte für Hessen – Abstand, Hygiene und Nachverfolgung

Selbst Steifftiere (hier in der neuen Frankfurter Altstadt) tragen Mundschutz.© Foto: Diether v Goddenthow
Mundschutz der Kuscheltiere  (entdeckt: Steiff-Laden eue Frankfurter Altstadt) © Foto: Diether v Goddenthow

Folgenden Plan für die „Lockerungsmaßnahmen“ in Hessen hat heute die Hessische Landesregierung bekannt gegeben:

I. Einleitung
Die Corona-Pandemie hat Hessen vor große Herausforderungen gestellt. Die zum Schutz der Bevölkerung notwendigen massiven Einschränkungen für Menschen und Wirtschaft haben jedem von uns viel abverlangt. Alle Bürgerinnen und Bürger haben durch ihre Opferbereitschaft und ihr diszipliniertes Verhalten dazu beigetragen, dass wir jetzt Lockerungen der Maßnahmen ergreifen können. Hier gelten der große Dank und die Anerkennung der Hessischen Landesregierung insbesondere den zahlreichen Helfern.

Die Touristen fehlen in der neuen Frankfurter Altstadt, die sich selbst bei Kaiserwetter noch gähnend leer präsentierte. © Foto: Diether v Goddenthow
Die Touristen fehlen in der neuen Frankfurter Altstadt, die sich selbst bei Kaiserwetter noch gähnend leer präsentierte. © Foto: Diether v Goddenthow

Trotz der erfreulichen Entwicklung der Infektionszahlen in Deutschland und Hessen dürfen wir nur mit äußerster Besonnenheit mit den sicher an vielen Stellen ersehnten Lockerungen umgehen. Um den Menschen stufenweise wieder ihren gewohnten Alltag ermöglichen zu können, bedarf es allerdings enger Rahmenbedingungen. Wir müssen Eigenverantwortung übernehmen, indem wir weiter aufeinander Acht geben und uns gegenseitig schützen. Gegenüber Risikogruppen tragen wir alle eine besondere Verantwortung. Die tragenden Säulen sind

Abstand, Hygiene und Nachverfolgung.
Wir müssen sorgsam sein und Abstands- und Hygieneregeln befolgen. Um die Sicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten, haben wir ein System zur Kontaktnachverfolgung aufgebaut, um Infektionsketten schnellstmöglich zu unterbrechen. Für besonders betroffene Regionen halten wir mobile Einheiten des Landes zur Kontaktnachverfolgung bereit. Die Testkapazitäten werden wir kontinuierlich steigern. Für all diejenigen, die ihrer Eigenverantwortung nicht gerecht werden, halten wir als letztes Mittel Sanktionen bereit. Mit den Lockerungen, die wir uns alle wünschen, geht besondere Verantwortung auf jeden Einzelnen von uns über. Mehr Freiheit bedeutet auch mehr Verantwortung für alle. Jeder hilft bei der Eindämmung der Pandemie, indem er sich an die Regeln hält.

Mundschutz im Öffentlichen Nahverkehr und beim Betreten der Geschäfte ist Pflicht. © Foto: Diether v Goddenthow
Mundschutz im Öffentlichen Nahverkehr und beim Betreten der Geschäfte ist Pflicht. © Foto: Diether v Goddenthow

Die wirtschaftlichen Herausforderungen sind und waren immens. Unsere Arbeitnehmer, Selbständigen, kleineren und mittleren Betriebe bis hin zu den (Groß-) Unternehmen, die durch die Krise finanzielle Einbußen hinzunehmen haben, werden wir weiterhin unterstützen. Auch hier gilt es, möglichst bald stufenweise zu einem Normalbetrieb zurückzufinden. Selbstverständlich auch hier nur unter der Voraussetzung wirksamer Hygienekonzepte und im Rahmen einer akzeptablen Entwicklung der Neuinfektionen.

II. Die neuen Regelungen im Einzelnen
Grundsätzlich gilt, dass die Öffnungen in der nachfolgend dargestellten Form nur denkbar sind, wenn die geforderten Hygienekonzepte und Abstandsregeln eingehalten werden, und so die Anzahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner die Zahl von 50 Infizierten in einer Woche in einem Landkreis / einer kreisfreien Stadt nicht übersteigt. In einem ungünstigeren Verlauf sind erneute Einschränkungen unumgänglich.

1. Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen
Um das Virus weiter einzudämmen und die Zahl der Infizierten zu reduzieren, sind weiterhin Kontaktbeschränkungen nötig. Angesichts der niedrigen Infektionsraten können soziale Kontakte schrittweise wieder ermöglicht werden. So ist es ab dem 9. Mai wieder gestattet, sich zusätzlich zu den im eigenen Hausstand lebenden Personen mit Angehörigen eines weiteren Hausstands in der Öffentlichkeit zu treffen.

Für Veranstaltungen gilt die Vereinbarung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder, Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 zu untersagen. Für Gottesdienste und Demonstrationen gelten bereits Sonderregelungen. Das hessische Veranstaltungskonzept sieht vor, ab 9. Mai Zusammenkünfte bis 100 Personen unter geregelten Voraussetzungen zu erlauben. Die zuständigen Behörden können im Ausnahmefall eine höhere Teilnehmerzahl ermöglichen, wenn gewährleistet ist, dass die Einhaltung der Voraussetzungen (bspw. Hygiene- und Abstandsregeln) kontinuierlich überwacht wird.

Kein Verzehr von Speisen in der - auch recht leeren - Frankfurter Kleinmarkthalle. © Foto: Diether v Goddenthow
Kein Verzehr von Speisen in der – auch recht leeren – Frankfurter Kleinmarkthalle. © Foto: Diether v Goddenthow

2. Schulen
Die Landesregierung hält an ihrem bewährten Kurs einer stufenweisen Öffnung fest. Nach den bereits erfolgten Teilöffnungen orientiert sich das nachfolgende Konzept an den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz, der Rechtsprechung sowie den Erfahrungen aus den bisher erfolgten Öffnungen.

Der Stufenplan für die Schulen sieht vor:
– ab 18.05.: Sekundarstufe I, zeitgleich Einführungsphase der Sekundarstufe II und Intensivklassen; 4. Jahrgangsstufe an den Grundschulen.
– ab 18.05.: weitere Öffnung der Berufsschulen und InteA-Klassen
– ab 02.06.: Jahrgangsstufen 1 – 3 sowie Vorklassen, Vorlaufkurse und Intensivklassen an Grundschulen.
– Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs der Förderschulen orientiert sich an den Terminen der Grundschulen und der Sekundarstufen.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass den Schulen für die Vorbereitung, u. a. zur Unterrichtsorganisation der Kleingruppen, Raumverteilung, Einsatzplanung der Lehrkräfte und Umsetzung des Hygieneplans, eine angemessene Zeit eingeräumt werden muss.

3. Hochschulen
Die Hochschulen entscheiden ab dem 9. Mai 2020 im Rahmen ihrer Selbstverwaltung über ihre Öffnung. Präsenzveranstaltungen sind ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich wieder möglich, gleichzeitig sollten Online-Angebote weiterhin genutzt werden.

4. Kindertagesbetreuung
Parallel zur Öffnung der Grundschulen ist auch die Betreuung in Kindertagesstätten wieder zu ermöglichen. Wir werden vom System der erweiterten Notbetreuung zu einem Modell des eingeschränkten Regelbetriebes übergehen. Den Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Abstandsregeln etc. im Bereich der Kinder im Alter von 12 Monaten bis 6 Jahren ist durch eine besonders sorgsame pädagogische Arbeit und Organisation zu begegnen. Daher bedarf es mehr Vorlaufzeit für die Einrichtungen.

Ab dem 9. Mai besteht die Möglichkeit, familiäre Betreuungsgemeinschaften aus bis zu drei Familien zu bilden. In einem ersten Schritt erweitern wir ab dem 11. Mai die Berechtigungen zur Teilnahme an der Notbetreuung. Ab dem 2. Juni sollen die Kindertagesstätten dann im eingeschränkten Regelbetrieb wieder für alle Kinder öffnen.

5. Dienstleistung und Handel

Keine Sorge vor Überfüllung in Frankfurts Kleinmarkthalle. © Foto: Diether v Goddenthow
Keine Sorge vor Überfüllung in Frankfurts Kleinmarkthalle. © Foto: Diether v Goddenthow

Die Verkaufsflächenbegrenzung von 800m² im Einzelhandel entfällt ab dem 9. Mai 2020. Stattdessen gilt die Regel, je angefangener 20m² ist ein Kunde zulässig.

Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen etc. dürfen bereits seit dem 4. Mai wieder öffnen.

6. Gastronomie und Tourismus

So leer war der Frankfurter Römerberg bei herrlichstem Sonnenschein an einem 7. Mai 2020 wohl noch nie. Sämtliche Lokale sind noch geschlossen, die nach und nach entsprechend der Hygienevorschriften im Außenbereich in den kommenden Tagen wieder öffnen dürfen.  Manch ein Gastronom, wie das Café im Haus "Goldene Waage", musste bereits endgültig schließen. © Foto: Diether v Goddenthow
So leer war der Frankfurter Römerberg bei herrlichstem Sonnenschein an einem 7. Mai 2020 wohl noch nie. Sämtliche Lokale sind noch geschlossen, die nach und nach entsprechend der Hygienevorschriften im Außenbereich in den kommenden Tagen wieder öffnen dürfen. Manch ein Gastronom, wie das Café im Haus „Goldene Waage“, musste bereits endgültig schließen. © Foto: Diether v Goddenthow

Ab dem 15. Mai 2020 ist eine Öffnung von Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten, Casinos und Spielhallen (innen und außen) unter Beachtung von Abstandsregeln und Hygienekonzepten möglich. Tanzlokale und Discotheken bleiben vorerst geschlossen.

Pensionen, Privatzimmer und Hotels können ab dem 15. Mai 2020 zu touristischen Zwecken ihren Betrieb wiederaufnehmen. Soweit Speisen angeboten werden, gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Gastronomie. Dies gilt auch für die Abstandsregel und die zulässige Personendichte pro Quadratmeter Gastfläche, mit Ausnahme der Gästezimmer. In allen öffentlichen Bereichen (Rezeption, Tagungsräume, Frühstücksraum, Restaurant) müssen die Abstandsregeln zwischen Personal und Gästen sowie der Gäste untereinander eingehalten werden.

Heiligenbilder statt Burger-Verkauf in der Frankfurter Liebfrauenstrasse.© Foto: Diether v Goddenthow
Heiligenbilder statt Burger-Verkauf in der Frankfurter Liebfrauenstrasse.© Foto: Diether v Goddenthow

Ebenso ab dem 15. Mai 2020 können Ferienwohnungen und Campingplätze vermietet und genutzt werden. Dauercamping und Zweitwohnungsnutzung bleiben gestattet. Freizeitparks können ab diesem Tag ebenfalls wieder ihre Pforten öffnen, wenn sie über ein umfassendes Hygienekonzept verfügen. Schwimmbäder und Saunen etc. bleiben geschlossen.

7. Sport und Freizeit

Während der Einzelhandel überwiegend über Kundenmangel klagt und mit drastischen Sonderangeboten lockt, gibt es Ausnahmen, wie hier vor der Zeilgalerie: Als gäbe es etwas kostelos, stehen die jungen Damen vor einem Bekleidungsladen Schlange, leider mit viel zu geringem Abstand. © Foto: Diether v Goddenthow
Während der Einzelhandel überwiegend über Kundenmangel klagt und mit drastischen Sonderangeboten lockt, gibt es Ausnahmen, wie hier vor der Zeilgalerie: Als gäbe es etwas kostelos, stehen die jungen Damen vor einem Bekleidungsladen Schlange, leider mit viel zu geringem Abstand. © Foto: Diether v Goddenthow

Sport und Gesundheit gehören zusammen. Ab dem 9. Mai 2020 kann Sport wieder ausgeübt werden, sofern er u. a. kontaktfrei ausgeübt wird, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird, Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen beachtet und keine Dusch- und Waschräume etc. genutzt werden. Ebenso erlaubt wird der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports in Abstimmung mit den Ligen, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt.

Indoorspielplätze, Kletter- und Turnhallen, Kegelbahnen einschließlich Bowling und Squash können ab dem 9. Mai 2020 unter vergleichbaren Voraussetzungen wieder ihre Tore öffnen bzw. gespielt werden. Fitnessstudios können ab dem 15. Mai 2020 wieder öffnen.

Für den Sport und die weiteren Freizeitangebote müssen selbstredend in besonderem Maße die Hygienekonzepte den spezifischen Anforderungen gerecht werden.

8. Theater, Museen, weitere Kultureinrichtungen

Die hessischen Museen und Kultureinrichtungen öffnen wieder mit  strikten Hygienekonzepten nach Vorgabe der Landesregierung. Hier das Städel, welches am 9.5.2020 seine Tore wieder öffnet. © Foto: Diether v Goddenthow
Die hessischen Museen und Kultureinrichtungen öffnen wieder mit strikten Hygienekonzepten nach Vorgabe der Landesregierung. Hier das Städel, welches am 9.5.2020 seine Tore wieder öffnet. © Foto: Diether v Goddenthow

Unter den für Veranstaltungen genannten Voraussetzungen können Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie weitere Kultureinrichtungen ebenfalls ab dem 9. Mai 2020 wieder öffnen. Davon ausgenommen sind aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr weiterhin Veranstaltungen und Konzerte, bei denen Abstandsregeln realistischer Weise nicht eingehalten werden können.

9. Spielhallen, Casinos und Wettbüros
Spielhallen, Casinos und Wettbüros können ebenfalls ab dem 15. Mai 2020 ihre Geschäfte wiederaufnehmen.

Alle Verordnungen gelten bis zum 5. Juni 2020.