Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verlängert

Ministerpräsident Volker Bouffier und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir zu den Beschlüssen des hessischen Corona-Kabinetts: „Wir müssen die Kontakte weiter einschränken, damit die Infektionszahlen sinken – eine Verlängerung der Maßnahmen ist erforderlich“


Wiesbaden. Das hessische Corona-Kabinett hat heute auf Basis der Gespräche der Kanzlerin mit den Länderchefinnen und -chefs vom Mittwoch die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verlängert und in bestimmten Bereichen weitergehende Regelungen getroffen. „Wir haben heute die einstimmigen Beschlüsse der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin auch für Hessen umgesetzt. Die Zahlen steigen zwar nicht mehr exponentiell, aber die Zahl der Neuinfektionen ist weiterhin zu hoch. Die Lage ist sehr ernst, wir haben viel mehr Tote zu verzeichnen als im Frühjahr. Deshalb müssen wir vor allen Dingen die Kontakte weiter einschränken und die geltenden Maßnahmen verlängern, damit die Zahl der Neuinfektionen sinkt. Nur dann haben wir eine Chance, die Kliniken und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Uns ist klar, dass dies erhebliche Einschnitte sind, die gerade in der Vorweihnachtszeit sehr weh tun, aber diese Schritte sind erforderlich. Alles andere wäre verantwortungslos“, erklärten Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir nach der digitalen Sitzung des Corona-Kabinetts.

Bouffier erinnerte daran, dass Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern eher „milde“ Maßnahmen mit viel Bewegungsfreiheit ergriffen habe. Ausgangssperren und weitere „drastische“ Maßnahmen wolle man „mit aller Macht“ verhindern. Dabei stünden der Gesundheitsschutz, die Bildung und das Wirtschaftsleben immer „im Fokus allen Handelns“. „All das hängt aber immer davon ab, dass die Menschen weiterhin überzeugt sind von den Maßnahmen und sie mittragen. Nur dann werden die Infektionszahlen sinken“, stellte Bouffier klar. Die Hessinnen und Hessen rief der Regierungschef zu einer Kraftanstrengung auf: „Machen Sie weiter mit, lassen Sie uns besonnen bleiben, damit die Infektionszahlen sinken.“

Die neue Verordnung gilt vom 1. bis 20. Dezember, da das Infektionsschutzgesetz vorschreibt, Regelungen grundsätzlich für vier Wochen zu befristen. Das Kabinett hat folgende Änderungen beschlossen:

  • Die Kontakte im öffentlichen Raum werden auf 5 Personen aus zwei Hausständen beschränkt. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.
  • Da Wohnungen ein besonders geschützter und privater Bereich sind, beschränkt sich  die Hessische Landesregierung  auf die dringende Empfehlung, auch hier die Kontakte in gleicher Weise zu begrenzen.
  • Mund-Nasen-Bedeckungen sind in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, zu tragen. Das gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen. Gleiches gilt für Orte in Innenstädten mit viel Publikumsverkehr. Die Festlegung erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden. In Arbeits- und Betriebsstätten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das gilt nicht am Platz, wenn der Abstand von 1,5 Metern sicher eingehalten werden kann.
  • Für Geschäfte und den Einzelhandel gelten folgende Quadratmeter-Regeln: auf die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche darf höchstens eine Person je angefangener Verkaufsfläche von 10 Quadratmetern und auf die 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche höchstens eine Person je angefangener 20 Quadratmeter eingelassen werden.

In der Quarantäne-Verordnung wurde eine Ausnahme im Hinblick auf Personen aufgenommen, die Waren oder Güter per Schiff, Flugzeug, Schiene oder Straße befördern. Zudem wurden die Betretungsverbote in Kitas und Schulen aufgehoben, wenn Familienangehörige als reine Kontaktpersonen unter Quarantäne stehen.

Bund und Länder haben in der gestrigen Konferenz sich darüber hinaus über folgende Punkte verständigt:

  • In der Zeit vom 23. Dezember bis 1. Januar, sollen die Kontaktbeschränkungen angepasst werden: Dann dürfen sich 10 Personen, ohne eine Begrenzung der Hausstände, treffen. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Diese Maßnahme wird im Laufe des Dezembers mittels einer neuen Verordnung beschlossen, da das Infektionsschutzgesetz vorgibt, Regelungen grundsätzlich auf vier Wochen zu befristen.
  • Mit Blick auf Silvester ist geplant, im Laufe des Dezembers zu regeln, dass im privaten Kreis Böller erlaubt bleiben. Auf öffentlichen Plätzen und in belebten Straßen soll dies untersagt werden.
  • Die Gespräche mit dem Bund haben den hessischen Weg mit Blick auf die Schulen bestätigt. Hier entscheiden die Gesundheitsämter und Schulämter passgenau vor Ort. Ab einer Inzidenz von 200 sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden. Es gibt aber keinen Automatismus. Vielmehr muss vor Ort entschieden werden, welche Regeln hier jeweils am wirksamsten sind. Die Hessische Landesregierung plädiert für Präsenzunterricht, weil dieser sicherstellt, dass alle Kinder mitgenommen werden. Selbstverständlich kann vor Ort aber auch ein Modell des Wechselunterrichts etabliert werden, wenn die Lage dies erfordert.

Ab einer Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gilt in den weiterführenden Schulen ab Klasse 7 auch im Unterricht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. In Grundschulen und in den Klassen 5 und 6 kann diese eingeführt werden.