Seit 15. Mai 2020 haben viele hessische Betriebe unter Einhaltung der Hygienevorschriften wieder geöffnet

Deutlich belebter war das Geschehen auf dem Wiesbadener Wochenmarkt. © Foto: Diether v. Goddenthow
Deutlich belebter war das Geschehen auf dem Wiesbadener Wochenmarkt. © Foto: Diether v. Goddenthow

Unter der Voraussetzung, dass geltende Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden, durften ab Freitag, 15. Mai 2020, viele Betriebe in Hessen wieder öffnen:

  • Restaurants,
  • Cafés,
  • Bars,
  • Kneipen,
  • Mensen,
  • Hotels und andere Übernachtungsangebote wie Airbnb,
  • Jugendherbergen oder Ferienwohnungen,
  • Campingplätze,
  • Fitnessstudios,
  • Freizeitparks,
  • Kanuverleih,
  • Spielbanken/Spielhallen
    .

Zu den wichtigsten Hygieneregeln der Corona-Schutzmaßnahmen gehört, dass immer ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Ausnahme: Wenn Menschen, die in einem Hausstand leben, mit anderen aus maximal einem weiteren Hausstand unterwegs sind, gilt die Abstandsregel nicht. In Übernachtungsbetrieben und gastronomischen Betrieben ist das Personal im Gastraum sowie in der Küche verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zudem darf nur eine begrenzte Zahl an Gästen im Innen- und Außenbereich einer Gaststätte oder eines Cafés sitzen, es müssen fünf Quadratmeter pro Gast eingeplant werden. Darüber hinaus müssen die Betriebe auf die Abstands- und Hygieneregeln hinweisen. Für Fitnessstudios und Übernachtungsbetriebe gelten ein paar zusätzliche Regeln: So dürfen Dusch- und Waschräume und Saunen sowie Schwimmbäder nicht öffnen. Außerdem müssen in Fitnessstudios ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden und es darf nur kontaktfreier Sport stattfinden.

Lokale und Cafés hatten, wie hier am Dern'schen Gelände in Wiesbaden, bei herrlichem Wetter  einen guten Start. Zu schaffen macht vielen Gastwirten das um 50 Prozent reduzierte Platzangebot. Kleinere Lokale ohne Außenbereich können wegen der "5qm-Regel-pro-Person" gar nicht öffnen, da sich ihr Aufwand für die verbliebenen möglichen Gäste kaum lohnt. Sie bieten wie beispielsweise der Asiate in der Mauergasse oder die Nudelbar in der Neugasse ihre Gerichte oftmals im Take-Away-Service an   © Foto: Diether v. Goddenthow
Lokale und Cafés hatten, wie hier am Dern’schen Gelände in Wiesbaden, bei herrlichem Wetter einen guten Start. Zu schaffen macht vielen Gastwirten das um 50 Prozent reduzierte Platzangebot. Kleinere Lokale ohne Außenbereich können wegen der „5qm-Regel-pro-Person“ gar nicht öffnen, da sich ihr Aufwand für die verbliebenen möglichen Gäste kaum lohnt. Sie bieten wie beispielsweise der Asiate in der Mauergasse oder die Nudelbar in der Neugasse ihre Gerichte oftmals im Take-Away-Service an © Foto: Diether v. Goddenthow

„Von heute an ist es also wieder erlaubt, sich mit Freunden oder einer Familie, die zusammenlebt, in einem Restaurant oder einer Bar zu treffen. Sie können dabei ganz normal an einem Tisch sitzen – aber natürlich Abstand zu den anderen Gästen halten sowie ihren Namen, Adresse und Telefonnummer hinterlassen“, sagte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir. „Viele Gewerbetreibende, die im März ihr Geschäft schließen mussten, können ab heute wieder aktiv sein und damit wieder Einnahmen erzielen. Mir ist sehr bewusst, dass die Beschränkung der Anzahl der Gäste bezogen auf die Fläche viele Gastronomen weiterhin stark einschränkt. Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass in Hessen seit heute zum Teil deutlich mehr Öffnungen möglich sind als anderswo. Touristische Übernachtungen sind in den meisten anderen Ländern noch nicht erlaubt. Wir haben in Hessen auch keine Unterscheidung zwischen Innen- und Außengastronomie, auch Bars und Kneipen dürfen bei Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen. Es wird keine Sperrstunde vorgeschrieben, die Wirtinnen und Wirte entscheiden selber, wann sie ihre Gaststätte oder ihre Kneipe abends wieder schließen. Diskotheken und Tanzlokale bleiben allerdings geschlossen. Wir sind uns sicher, dass sich die Unternehmerinnen und Unternehmer ihrer Verantwortung gegenüber den Gästen und Kunden bewusst sind. Nun ist es an den Bürgerinnen und Bürgern, mit den Öffnungen verantwortungsbewusst umzugehen. Wir werden genau beobachten, wie sich die Situation in den nächsten Tagen entwickelt und dann die Regelung – wie alle Maßnahmen, die in den vergangenen Wochen beschlossen wurden – auf den Prüfstand stellen.“

Tanzstunden können in kleinen Gruppen und unter Einhaltung der Abstandsregeln wahrgenommen werden. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die im gleichen Hausstand leben oder, wenn sie nicht zusammenleben, Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner oder Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten sind, dürfen auch miteinander tanzen, ohne den Mindestabstand. Übernachtungsbetriebe dürfen wieder Touristen beherbergen, ob im Hotel, in der Jugendherberge oder einer Ferienwohnung. Auch hier gilt, dass diejenigen, die in einem Hausstand leben, mit Freunden oder einer Familie, die zusammen in einem weiteren Hausstand lebt, ein Zimmer oder eine Ferienwohnung gemeinsam mieten dürfen.

„Der Restaurantbesuch und das Trainieren im Fitnessstudio werden anders sein als noch im Februar oder März dieses Jahres. Jede und jeder trägt Verantwortung, dass das Virus sich nicht wieder stärker ausbreitet. Das ist nicht einfach, aber notwendig. Und die Lockerungen sind trotz der Hygiene- und Abstandsregeln auch ein Schritt zurück in einen Alltag, wie wir ihn alle gewohnt waren“, sagte der Wirtschaftsminister.

Ausführliche Informationen zu den Lockerungen in Hessen finden Sie unter
https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/was-ist-wieder-erlaubt-was-nicht
Die zu Grunde liegende Verordnung finden Sie hier:
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/lesefassung_cokobev.pdf