Kategorie-Archiv: Hessische Staatskanzlei

Walter-Lübcke-Demokratie-Preis 2020 an Robert Erkan, Dunja Hayali und das Mobile Beratungsteam gegen Rechtsextremismus und Rassismus – für demokratische Kultur in Hessen e.V. verliehen

v.r.n.l.: Ministerpräsident Volker Bouffier hat Dunja Hayali, das Mobile Beratungsteam gegen Rechtsextremismus und Rassismus – für demokratische Kultur in Hessen e.V. (auf dem Foto vertreten von Christopher Vogel) und Robert Erkan mit dem Walter-Lübcke-Demokratie-Preis geehrt. Foto: Hessische Staatskanzlei
v.r.n.l.: Ministerpräsident Volker Bouffier hat Dunja Hayali, das Mobile Beratungsteam gegen Rechtsextremismus und Rassismus – für demokratische Kultur in Hessen e.V. (auf dem Foto vertreten von Christopher Vogel) und Robert Erkan mit dem Walter-Lübcke-Demokratie-Preis geehrt. Foto: Hessische Staatskanzlei

Wiesbaden. Robert Erkan, der ehemalige Opferbeauftragte der Stadt Hanau, die Journalistin Dunja Hayali und das Mobile Beratungsteam gegen Rechtsextremismus und Rassismus – für demokratische Kultur in Hessen e.V. sind die erstmaligen Preisträgerinnen und Preisträger des von der Hessischen Landesregierung vergebenen Walter-Lübcke-Demokratie-Preises. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier überreichte ihnen die bereits im vergangenen Jahr verliehene Auszeichnung am Sonntag im Wiesbadener RheinMainCongressCenter. Der Festakt musste aufgrund der Corona-Pandemie im vergangenen Jahr ausfallen. „In Erinnerung an den am 1. Juni 2019 ermordeten hessischen Politiker werden mit dem Preis Menschen geehrt, die sich in besonderer Weise für die Werte der Demokratie engagieren, so wie Dr. Walter Lübcke dies ein Leben lang getan hat. Unsere drei Preisträgerinnen und Preisträger setzen sich herausragend und eindrucksvoll für die Demokratie ein“, erklärte Hessens Ministerpräsident. „Alle Geehrten eint ihr Einsatz für Freiheit, Respekt und Toleranz. Sie machen sich für ein funktionierendes Miteinander in der Gesellschaft und die Bewahrung unserer demokratischen Werte stark“, so Bouffier.

Robert Erkan hat sich als Opferbeauftragter der Stadt Hanau bei der Betreuung der Angehörigen der Opfer des Anschlags vom 19. Februar 2020 engagiert. „Robert Erkan ist ein Vorbild für gelebte Integration. Er ist in Hessen geboren, seine Eltern haben einen kroatischen und türkischen Migrationshintergrund und gehören unterschiedlichen Konfessionen an: Erkans Mutter ist Christin, sein Vater Muslim. Von Kindesbeinen an wurde ihm vorgelebt, dass unterschiedliche Glaubensrichtungen nicht spalten müssen, sondern sich im besten Sinne verbinden können. Auch er selbst vereint beide Welten in sich: Robert Erkan war nicht nur Messdiener in einer katholischen Kirche, sondern auch regelmäßiger Besucher der Moschee“, unterstrich Bouffier. Er sei ein „Mittler zwischen den Religionen“ und ein Mensch, der andere Menschen „mitnehmen und sie mobilisieren“ könne, sich für das Gemeinschaftswohl einzusetzen. Dabei kämen ihm seine Eloquenz und sein Sprachtalent zugute, mit denen er Brücken baue und einen vorurteilsfreien Umgang erleichtere. „Robert Erkan verkörpert die Werte, für die der ,Walter-Lübcke-Demokratie-Preis‘ steht: Freiheit, Heimat, Mut, Respekt und Toleranz. Er ist ein würdiger Preisträger.“ Erkan sei es aufgrund seiner Mehrsprachigkeit in besonderer Weise gelungen, Ansprechpartner für die Opfer zu sein und ihnen beizustehen. Vorbildlich sei sein klares Bekenntnis zur Demokratie. Er setze sich für ein funktionierendes Miteinander in der Gesellschaft ein. Die „empathische Arbeit“ des Preisträgers nannte der Ministerpräsident „unschätzbar wichtig“ für die Angehörigen der Opfer des Anschlags vom 19. Februar 2020. Diese dürfe man in einer Situation, die sie „ein Leben lang nicht loslassen und begleiten werde“, nicht alleine lassen.

Für ihren journalistischen Stil und ihren Mut, gesellschaftliche Konfliktthemen offensiv anzugehen sowie für ihren Einsatz für das gesellschaftliche Miteinander erhält Dunja Hayali den Walter-Lübcke-Demokratie-Preis. „Dunja Hayali packt in ihrer journalistischen Arbeit Kernfragen der Gesellschaft an und scheut sich auch nicht, Reizthemen offen und kritisch anzusprechen. Für Reportagen reiste sie nach Afrika, Sri Lanka und in den Irak. Dunja Hayali wirbt in ihrem Beruf und im Ehrenamt für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Ihr Einsatz für Freiheit, Respekt und Toleranz zeichnet sie aus“, unterstrich Bouffier. „In ihrem Buch ,Haymatland. Wie wollen wir zusammenleben?‘ geht sie den Fragen auf den Grund, die die Nation unter Spannung setzen: Wie wird ,Heimat‘ definiert? Was wird aus Deutschland, wenn selbsternannte Heimatschützer diesen Begriff als Chiffre für Ausgrenzung missbrauchen? Und wie lässt sich dem Hass der Nationalisten begegnen und die liberale Gesellschaft erhalten? Die Beschäftigung mit diesen Themen bringt unsere Gesellschaft weiter“, sagte der Ministerpräsident. Er würdigte insbesondere „ihre Entschlossenheit und ihren Mut, sich für die Demokratie und Meinungsfreiheit einzusetzen“. Dabei gehe sie auch an ihre persönlichen Grenzen und scheue das Risiko nicht. „Dunja Hayali ist bereits mehrfach Opfer von Hass und Hetze geworden. Zuletzt in größerem Ausmaß im August 2020, als sie bei Dreharbeiten während einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen in Berlin wüst beleidigt und beschimpft wurde. Doch Hayali lässt sich nicht einschüchtern. Sie stellt sich entschieden gegen die Kritik und spricht mit den Demonstrantinnen und Demonstranten. Gesicht zeigen, sich nicht wegducken und entschieden für Respekt und Toleranz kämpfen: Das zeichnet Dunja Hayali aus und das verbindet sie mit dem Namensgeber unseres Preises, Dr. Walter Lübcke“, hob Bouffier hervor. „Dr. Walter Lübcke war immer bereit, für seine Haltung einzustehen. Er hat stets deutlich gemacht, was unser Land ausmacht: Toleranz und Empathie statt Hass und Hetze“, sagte Bouffier bei der Preisverleihung.

Der dritte Preisträger des Walter-Lübcke-Demokratie-Preises ist das Mobile Beratungsteam gegen Rechtsextremismus und Rassismus – für demokratische Kultur in Hessen e.V. Das Beratungsteam unterstützt und begleitet zahlreiche „runde Tische“ in Gemeinden, in Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen sowie Angehörige von Rechtsextremen. In Nord- und Osthessen hat es sich zu einem festen Anlaufpunkt etabliert. „Diese Arbeit setzt direkt an der Basis an. Das ist wichtig, um entschieden gegen rechtsextremistische Strömungen vorzugehen und ihnen entgegenzutreten“, sagte Bouffier. Seit der Einrichtung des Landesprogramms „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ im Jahr 2015 fungiert das Mobile Beratungsteam Hessen als Regionalstelle Nord- und Osthessen des Demokratiezentrums beziehungsweise des Beratungsnetzwerks Hessen. Darüber hinaus sammelt es Hintergrundinformationen über die neonazistische Szene. „Das Mobile Beratungsteam hilft aktiv bei Problemen mit rechten Stammtischparolen, rassistischen Vorfällen, antisemitischen Schmierereien, rechtsextremer Jugendkultur im Jugendzentrum oder Prügeleien auf der Kirmes. Es unterstützt demokratische Initiativen, Institutionen, Parteien und Einzelpersonen, die sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus und für die Stärkung einer menschenrechtsorientierten demokratischen Kultur einsetzen. Diese Arbeit ist ungemein wichtig für ein demokratisches Miteinander in unserer Gesellschaft“, unterstrich der Ministerpräsident. Die Aufklärungsarbeit des Mobilen Beratungsteams umfasst auch die Vermittlung von Informationen zu rechtsextremen Strukturen, menschenfeindlichen Argumentationsmustern und Strategien, um diesen entgegenzuwirken. Zudem bietet es Trainings und Seminare im Bereich regionaler Demokratisierungsprozesse und lokaler Prozesse gegen rassistische, rechtsextremistische und antisemitische Strömungen für alle Zielgruppen an. „Information, Prävention, Beratung und Begleitung bei regionalen Konflikten im Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus und für eine demokratische Kultur zeichnen die Arbeit des Mobilen Beratungsteams aus. Der Verein ist somit mit seinem Einsatz gegen Hass und Hetze und für sein Werben um Demokratie, Freiheit, Respekt und Toleranz in der Gesellschaft ein würdiger Preisträger des Walter-Lübcke-Demokratie-Preises.“

Der Walter-Lübcke-Demokratie-Preis ist ein Bürgerpreis, der, angelehnt an das Buch „Der Kleine Prinz“ von Antoine de Saint-Exupéry, die Form eines Sterns hat. Dort heißt es: „Wenn du bei Nacht den Himmel anschaust, wird es dir sein, als lachten alle Sterne, weil ich auf einem von ihnen wohne, weil ich auf einem von ihnen lache“. Dazu erklärte der Ministerpräsident: „Viele, die Dr. Walter Lübcke kannten oder kennenlernten, haben in ihm einen Menschen gesehen, der überaus herzlich lachen konnte. Ich bin mir sicher, irgendwo auf einem Stern wird er sitzen, sich über jede Preisträgerin und jeden Preisträger freuen und ihnen allen sein Lachen schenken.“

Der Walter-Lübcke-Demokratie-Preis wird in Form eines silbermetallfarbigen, asymmetrischen, dreidimensionalen Sterns, der auf einem Sockel auf Waldecker Holz ruht, verliehen. „Dr. Walter Lübcke hat sein Nordhessen geliebt und sich jeden Tag aufs Neue mit ganzer Kraft für seine Heimat eingesetzt. Er hat nie vergessen, wo er herkam und nannte sich selbst den ‚Jungen vom Dorf´. Die Identifikation mit seiner Heimat in Waldeck und mit den Menschen dort, seine Familie und sein Glaube – das war das Fundament seines Handelns“, betonte Bouffier und machte den Bezug zum Waldecker Holz deutlich, das seinerseits das Fundament des Sterns bildet. Der Preis orientiere sich laut dem Ministerpräsidenten an den Werten, die Dr. Walter Lübcke vorgelebt und repräsentiert hat: Freiheit, Heimat, Mut, Respekt und Toleranz. Diese Werte finden sich in erhabener Schrift auf den Sternenstrahlen wieder. Der Grundwert „Demokratie“ steht in der Mitte auf dem Sternenkörper.

Der Walter-Lübcke-Demokratie-Preis soll den gesellschaftlichen Zusammenhalt, das demokratische Miteinander und einen von gegenseitigem Respekt getragenen politischen Diskurs stärken und künftig in der Regel alle zwei Jahre vom Hessischen Ministerpräsidenten verliehen werden. Er kann aber auch jährlich und mehrfach im Jahr von Kabinettsmitgliedern ausgehändigt werden. Die nächste Verleihung des Walter-Lübcke-Demokratie-Preis soll turnusgemäß wieder im Jahr 2022 stattfinden. Preisträgerinnen und Preisträger können einzelne Persönlichkeiten, Vereine, Stiftungen oder Institutionen sein, die die Werte der demokratischen Grundordnung vorleben und verteidigen. Bei der Auswahl des Preisträgers oder der Preisträgerin kann der Hessische Ministerpräsident auf ein Beratergremium zurückgreifen. Ihm gehören die Regierungspräsidenten von Kassel, Gießen und Darmstadt, der Beauftragte der Landesregierung für das jüdische Leben und den Kampf gegen Antisemitismus, die Direktorin des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen und der Geschäftsführer des Hessischen Städte- und Gemeindebundes an. Darüber hinaus sind auch die Tochter des ermordeten früheren Deutsche Bank-Vorstandsvorsitzenden Alfred Herrhausen, Dr. Anna Herrhausen, und die Frau des ermordeten Dr. Walter Lübcke, Irmgard Braun-Lübcke, im Beratergremium vertreten.
Kuratoriumsmitglieder

Die Mitglieder des Kuratoriums zur Verleihung des Walter-Lübcke-Demokratie-Preises sind:

· Ministerpräsident Volker Bouffier (kraft Amtes und als Vorsitzender)

· Irmgard Braun-Lübcke (oder stellvertretend einer der beiden Söhne)

· Dr. Anna Herrhausen (Tochter von Alfred Herrhausen)

· Hermann-Josef Klüber, Regierungspräsident von Kassel

· Dr. Christoph Ullrich, Regierungspräsident von Gießen

· Brigitte Lindscheid, Regierungspräsidentin von Darmstadt

· Dr. David Rauber, Geschäftsführender Direktor des Hessischen Städte- und Gemeindebundes

· Landesdirektorin Susanne Selbert, Landeswohlfahrtsverband Hessen (Enkelin von Elisabeth Selbert)

· Uwe Becker, Landesbeauftragter für das jüdische Leben und den Kampf gegen Antisemitismus (und Bürgermeister a. D. der Stadt Frankfurt am Main)

Prof. Herbert Landau, Dr. Hermann Otto Solms, Ottilia Geschka und Zeynep Kallmayer erhalten die Wilhelm Leuschner-Medaille 2021

Wiesbaden. Mit der Wilhelm Leuschner-Medaille 2021 werden ausgezeichnet: der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Herbert Landau aus Wilgersdorf, der ehemalige Bundestagsvizepräsident Dr. Hermann Otto Solms aus Lich, die ehemalige Staatsekretärin und Oberbürgermeisterin von Rüsselsheim am Main Ottilia Geschka und die leitende Krankenschwester Zeynep Kallmayer aus Frankfurt am Main. Das hat der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier am Freitag in Wiesbaden mitgeteilt. „Diese vier Persönlichkeiten erhalten die höchste Auszeichnung des Landes Hessen, die Wilhelm Leuschner-Medaille. Sie haben sich in höchstem Maße für die demokratische Gesellschaft und ihre Mitmenschen eingesetzt.“, sagte Bouffier. Die Verleihung der Wilhelm Leuschner-Medaille wird am 1. Dezember, dem Hessischen Verfassungstag, im Kurhaus Wiesbaden stattfinden.

„Prof. Herbert Landau hat sich lebenslang für die Einhaltung von Recht und Gesetz eingesetzt. Recht zu sprechen war seine Lebensaufgabe“, sagte Bouffier. Als Richter am Bundesverfassungsgericht habe Landau eine Reihe von bedeutenden Senatsentscheidungen als Berichterstatter vorbereitet. Beispielhaft seien die Verfahren zur Untreue, zur Sicherungsverwahrung sowie zum kirchlichen Arbeitsverhältnis genannt. „Prof. Landau hatte in seinem Leben immer einen großen Bezug zum Land Hessen und hat auch die hessische Landespolitik als Staatssekretär der Justiz mitbestimmt“, so der Ministerpräsident. Prof. Herbert Landau begann seine berufliche Tätigkeit als Richter am Amtsgericht Dillenburg. 1985 folgte eine Abordnung an das Bundesministerium der Justiz, von wo er ein Jahr später in die Verwaltung des Deutschen Bundestages wechselte. Nach einer kurzzeitigen Rückkehr an das Amtsgericht Dillenburg wurde Prof. Herbert Landau 1987 in das Hessische Ministerium der Justiz als Persönlicher Referent des Ministers abgeordnet. Auf die Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht im Jahr 1988 folgte 1991 die Ernennung zum Leitenden Oberstaatsanwalt, verbunden mit der Übertragung der Leitung der Staatsanwaltschaft Limburg an der Lahn. 1996 wurde Prof. Landau zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und war dort als Ermittlungsrichter und Beisitzer im 1. Strafsenat tätig. Von 1999 bis 2005 kehrte er in das Hessische Ministerium der Justiz als Staatsekretär zurück. Prof. Herbert Landau wurde am 28. September 2005 zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt und war dort bis zu seinem Ausscheiden, am 20. Juli 2016, Mitglied des Zweiten Senats. Seit 2006 ist Prof. Landau Honorarprofessor an der Universität Marburg. Nach der Auszeichnung mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland in 2016 erhält der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Landau für sein langjähriges Wirken und seine Verdienste die Wilhelm Leuschner-Medaille.

Ebenfalls mit der höchsten Auszeichnung des Landes Hessen ausgezeichnet wird der ehemalige Bundestagsvizepräsident Hermann Otto Prinz zu Solms-Hohensolms-Lich aus Lich. Der gelernte Bankkaufmann und Diplom-Ökonom bekommt die Wilhelm Leuschner-Medaille für sein gesamtes politisches Lebenswerk verliehen. „Hermann Otto Solms hat sich über 50 Jahre unermüdlich für unser Gemeinwesen engagiert“, unterstrich Bouffier. Seit 1971 ist Solms Mitglied der FDP, deren Bundesschatzmeister er von 1987 bis 1999, 2004 bis 2011 und 2013 bis 2020 war. Er ist seit dem 19. September 2020 Ehrenvorsitzender. Zudem war Solms von 1980 bis 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages und ist dies erneut seit 2017 bis zu seinem Ausscheiden am Ende dieser Legislaturperiode. Im Deutschen Bundestag war er von 1985 bis 1991 stellvertretender Vorsitzender und vom 15. Januar 1991 bis zum 26. Oktober 1998 schließlich Vorsitzender der FDP.-Bundestagsfraktion. Nach der Bundestagswahl 1998 wurde er am 26. Oktober 1998 in das Amt des Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages gewählt, das er bis Oktober 2013 ausübte. Als Vizepräsident durfte er eine historische Funktion wahrnehmen: Am 1. Juli 1999 schloss er die letzte reguläre Bundestagssitzung im Plenarsaal des Bonner Bundeshauses. Bei der letzten Bundestagswahl im September 2021 kandidierte Solms nicht mehr. „Hermann Otto Solms ist ein hochgeschätzter Politiker. Er hat sich mit großem Geschick und Weitsicht für seine Heimat Hessen auf Bundesebene und in der Kommunalpolitik eingesetzt. Es ist mir eine Freude, ihn für sein politisches Wirken und sein hohes Engagement in den vergangenen Jahrzehnten mit der Wilhelm Leuschner-Medaille auszuzeichnen“, unterstrich Bouffier.

Mit der Wilhelm Leuschner-Medaille wird auch die erste Oberbürgermeisterin in der Geschichte Hessens, die frühere Oberbürgermeisterin von Rüsselsheim, Ottilia Geschka, bedacht. Die Kinderkrankenschwester aus Mittelhessen trat 1968 in die CDU ein, saß in der Gemeindevertretung von Bauschheim, später im Kreistag von Groß-Gerau. Von 1978 bis 1987 und von 1991 bis 1993 gehörte sie dem Hessischen Landtag an, zuletzt als stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion. Die CDU-Politikerin Geschka habe sich in hohem Maße politisch engagiert, unter anderem als langjährige stellvertretende Landesvorsitzende und Generalsekretärin der Hessischen CDU. Als Staatssekretärin und erste Bevollmächtige für Frauenangelegenheiten im Kabinett einer Hessischen Landesregierung von 1987 bis 1991 habe sie den Frauen eine „starke Stimme“ gegeben. „Ottilia Geschka hat es aufgrund ihrer Verdienste um das Land Hessen und für das Einstehen der Frauenrechte und als Preisträgerin des Elisabeth-Selbert-Preises 2013 besonders verdient, die höchste Auszeichnung des Landes zu bekommen“, so Bouffier.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie erhält in diesem Jahr zudem eine Frau die Wilhelm Leuschner-Medaille, die stellvertretend für die vielen Bürgerinnen und Bürger des Landes Hessen steht, die durch die Pandemie beruflich vor enorme Herausforderungen gestellt wurden und im Pflegebereich eine herausragende psychische und physische Leistung vollbracht haben: die leitende Krankenschwester Zeynep Kallmayer aus Frankfurt am Main. Zeynep Kallmayer leitet seit dem Jahr 2012 die Station C1 Intensiv, des Universitätsklinikums Frankfurt am Main. „Zeynep Kallmayer hat sich in der Corona-Pandemie als eine der tragenden Säulen in ihrer beruflichen Position erwiesen und rund ein Drittel aller Corona-Patienten Hessens in der Klinik der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main unermüdlich und aufopferungsvoll betreut und gepflegt. Sie steht damit repräsentativ für unzählige Bedienstete in den hessischen Krankenhäusern und Intensivstationen, die in der Corona-Pandemie einen über das übliche Maß hinausgehenden und unglaublichen beruflichen Einsatz absolviert haben“, machte Bouffier deutlich. „Dass wir diese Pandemie so gut meistern, ist Menschen wie Zeynep Kallmayer zu verdanken, die an ihre Grenzen gehen, Übermenschliches leisten und sich für ihre Mitmenschen aufopfern. Im Verlauf der Pandemie hat sich Zeynep Kallmayer durch ihre wahrlich intensive Arbeit auf eine ganz besondere Art und Weise um unsere Gesellschaft verdient gemacht. Die Wilhelm Leuschner-Medaille verleihe ich ihr daher in großer Anerkennung sowie mit Dank und Respekt vor ihrer außergewöhnlichen Leistung.“

Hintergrund
Die Wilhelm Leuschner-Medaille ist die höchste Auszeichnung des Landes Hessen und wird traditionell am hessischen Verfassungstag verliehen. Es werden Personen geehrt, die sich im Geiste Wilhelm Leuschners hervorragende Verdienste um die demokratische Gesellschaft und ihre Einrichtungen erworben haben. Wilhelm Leuschner war einer der wichtigsten hessischen Widerstandskämpfer gegen das Nazi-Regime. Nach dem Attentat auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 wurde er zum Tode verurteilt und am 29. September 1944 in Berlin-Plötzensee hingerichtet. Der ehemalige Ministerpräsident Georg-August Zinn stiftete die Medaille am 29. September 1964, dem 20. Todestag Leuschners. 1965 wurde sie zum ersten Mal verliehen.

Ministerpräsident Volker Bouffier zeichnet Prof. Dr. Martin Hein, Norbert Kartmann, Andreas von Schoeler und Minka Pradelski mit der Wilhelm Leuschner-Medaille 2020 aus

„Vier Persönlichkeiten, die sich in höchstem Maße für die demokratische Gesellschaft eingesetzt haben“. Ministerpräsident Volker Bouffier (mitte) zeichnet mit der Wilhelm Leuschner-Medaille 2020 aus (v.l.n.r.) Andreas von Schoeler, Norbert Kartmann, Minka Pradelski und Prof. Dr. Martin Hein. © Foto Diether v. Goddenthow
„Vier Persönlichkeiten, die sich in höchstem Maße für die demokratische Gesellschaft eingesetzt haben“. Ministerpräsident Volker Bouffier (mitte) zeichnet mit der Wilhelm Leuschner-Medaille 2020 aus (v.l.n.r.) Andreas von Schoeler, Norbert Kartmann, Minka Pradelski und Prof. Dr. Martin Hein. © Foto Diether v. Goddenthow

Wiesbaden. Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier hat Bischof emeritus Prof. Dr. Martin Hein, den Landtagsabgeordneten und ehemaligen Landtagspräsidenten Norbert Kartmann, den ehemaligen Staatssekretär und früheren Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt, Andreas von Schoeler, und die Schriftstellerin Minka Pradelski aus Frankfurt mit der Wilhelm Leuschner-Medaille 2020 geehrt. „Ich freue mich sehr, das Engagement von vier hessischen Persönlichkeiten mit der höchsten Auszeichnung des Landes Hessen, der Wilhelm Leuschner-Medaille, zu würdigen. Sie haben sich in höchstem Maße für die demokratische Gesellschaft und ihre Einrichtungen eingesetzt“, sagte Bouffier am Samstag bei einer Festveranstaltung im Kloster Eberbach. Aufgrund der Corona-Pandemie musste die Verleihung der Wilhelm Leuschner-Medaille 2020, die traditionell am Hessischen Verfassungstag, dem 1. Dezember, verliehen wird, verschoben werden.

In den Jahren von 1982 bis 2000 war Prof. Dr. Martin Hein in unterschiedlichen Funktionen im Pfarrdienst der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck tätig. Von 1995 bis 2000 war er Dekan des Kirchenkreises Kassel-Mitte. In den darauffolgenden 19 Jahren amtierte Hein als Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Von 2014 bis 2018 wirkte er außerdem als Mitglied im Deutschen Ethikrat mit. „Bischof Hein hat in den vergangenen 20 Jahren als ‚wichtiger Brückenbauer‘ zwischen Kirche und Staat fungiert. Seine Worte und Meinungen zu politischen, kirchlichen, sozialen sowie gesellschaftlichen Fragen wurden gehört und geschätzt. Er war einer der ,Pfeiler‘ für den fruchtbaren Dialog zwischen der Hessischen Landesregierung und den Kirchen in den vergangenen zwei Dekaden. Ich kenne ihn als einen Mann des offenen Wortes und als einen Menschen, auf den stets Verlass war und ist“, erklärte Bouffier. „Er hat sein Amt mit viel Herzblut ausgefüllt und hatte immer ein offenes Ohr für seine Mitmenschen. Sein Einsatz für die Gesellschaft verdient zu Recht die Auszeichnung mit der Wilhelm Leuschner-Medaille.“

Der Landtagsabgeordnete und ehemalige Landtagspräsident Norbert Kartmann erhält die Wilhelm Leuschner-Medaille für sein gesamtes politisches Lebenswerk. „,Homo politicus‘ – so lässt sich Norbert Kartmann trefflich beschreiben“, so der Ministerpräsident. „Seit 50 Jahren ist er politisch unermüdlich engagiert. Als Mitglied des Landtags 1982 und 1983 sowie seit 1987 und als Präsident des Hessischen Landtags hat sich Norbert Kartmann parteiübergreifend Respekt und Ansehen erworben. Dafür wurde er nach seinem Ausscheiden aus dem Präsidentenamt 2019 mit dem Hessischen Verdienstorden und bereits 2012 mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland geehrt. Norbert Kartmann hat mehr als 15 Jahre lang den Hessischen Landtag an der Spitze repräsentiert – so lange wie niemand zuvor. Er ist ein hochgeschätzter Politiker, der sich mit großem Geschick, Weitsicht und Verve für seine Heimat Butzbach, Hessen und Europa eingesetzt hat. Es ist mir eine Freude, ihn für sein politisches Wirken und sein hohes Engagement in den vergangenen Jahrzehnten im Hessischen Landtag nun auch mit der Wilhelm Leuschner-Medaille auszuzeichnen“, unterstrich Bouffier.

Mit Minka Pradelski erhält eine Frau die Wilhelm Leuschner-Medaille, die auf eine bewegende Familiengeschichte zurückblickt. 1947 wurde sie in einem Lager für Vertriebene in Frankfurt am Main geboren. Ihre Eltern waren dem Holocaust entkommen. 1952 verließ die Familie Deutschland mit dem Ziel New York, im Alter von acht Jahren kehrte Pradelski jedoch nach Frankfurt am Main zurück. Sie legte ihr Abitur am Frankfurter Gymnasium Elisabethenschule ab und wirkte in den Folgejahren in der Mainmetropole. „Minka Pradelski hat die höchste Auszeichnung des Landes Hessen in besonderem Maße verdient. Sie gibt das Erlebte der Eltern in ihrer schriftstellerischen und filmischen Arbeit als Mahnung weiter. Hinzu kommt ihr ehrenamtliches Engagement für jüdisches Leben in Deutschland“, begründete Bouffier ihre Auszeichnung. „Ihre Entscheidung, aus den USA wieder in die Geburtsstadt Frankfurt zurückzukehren, ist ein starkes Signal, das Geschehene auszuhalten, daraus Lehren zu ziehen und diese Schlüsse an die kommende Generation weiterzugeben“, unterstrich der Regierungschef. Pradelski stelle sich gegen den Antisemitismus und setze sich für Integration und den Zusammenhalt der Gesellschaft ein. „Ihr kann zurecht attestiert werden, dass sie sich im Geiste Wilhelm Leuschners´ für die Werte des Grundgesetzes einsetzt“, so Bouffier.

Ebenfalls mit der Wilhelm Leuschner-Medaille wird Andreas von Schoeler ausgezeichnet. Der ehemalige Oberbürgermeister von Frankfurt am Main übernahm im Jahre 2009 den Vorsitz der Gesellschaft der Freunde und Förderer des Jüdischen Museums Frankfurt. „Wie kein anderer hat sich Andreas von Schoeler dafür engagiert, dass jüdisches Leben in Frankfurt sichtbar ist und Geschehenes lebendig bleibt. Mit sehr viel Herzblut und Leidenschaft hat er den Förderverein aktiviert und sich für die Erweiterung des Museums und die Erneuerung von dessen Dauerausstellung eingesetzt“, betonte der Ministerpräsident. „Bis Anfang 2020 wurden von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und privaten Stiftungen insgesamt 6 Millionen Euro für das Museum gespendet. Die Fertigstellung und Eröffnung des erweiterten Neubaus wird immer mit seinem Namen und Engagement verbunden bleiben, denn sie gehen maßgeblich auf den unermüdlichen Einsatz von Andreas von Schoeler zurück“, so Bouffier. „Sein Engagement für dieses Museum hat eine Strahlkraft, die über Hessen hinausgeht. Er ist daher ein würdiger Preisträger der Wilhelm Leuschner-Medaille.“

Bei herrlichem Wetter bot Kloster Eberbach in diesem Jahr die Kulisse der Preisverleihung. © Foto Diether v. Goddenthow
Bei herrlichem Wetter bot Kloster Eberbach in diesem Jahr die Kulisse der Preisverleihung. © Foto Diether v. Goddenthow

Hintergrund
Die Wilhelm Leuschner-Medaille ist die höchste Auszeichnung des Landes Hessen und wird traditionell am hessischen Verfassungstag verliehen. Es werden Personen geehrt, die sich im Geiste Wilhelm Leuschners hervorragende Verdienste um die demokratische Gesellschaft und ihre Einrichtungen erworben haben. Wilhelm Leuschner war einer der wichtigsten hessischen Widerstandskämpfer gegen das Nazi-Regime. Nach dem Attentat auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 wurde er zum Tode verurteilt und am 29. September 1944 in Berlin-Plötzensee hingerichtet. Der ehemalige Ministerpräsident Georg-August Zinn stiftete die Medaille am 29. September 1964, dem 20. Todestag Leuschners. 1965 wurde sie zum ersten Mal verliehen

 

 

 

Hessisches CORONA-KABINETT „Weiter besonnen und achtsam bleiben“

Ministerpräsident Bouffier und Gesundheitsminister Klose zu den Beschlüssen des Corona-Kabinetts

Die Hessische Landesregierung hat heute angesichts zurückgehender Infektionszahlen weitere Öffnungsschritte beschlossen. „Wir freuen uns, dass die Inzidenzen deutlich sinken, die Maßnahmen erfolgreich waren, und wir deshalb weitere Lockerungen verantworten können. Stand heute liegt die landesweite Inzidenz bei 9,2 und alle hessischen Landkreise liegen deutlich unter 50. Das ist zuallererst die Leistung der Menschen, die sich in ganz weiten Teilen an die Regeln gehalten haben“, sagte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier im Anschluss an die Kabinettsitzung. „Ab Freitag wird daher eine weitgehende Rückkehr zu mehr Normalität möglich. Die Maskenpflicht im Freien entfällt und es sind wieder Treffen mit mehr Personen möglich. Zugleich müssen wir aber vorsichtig bleiben, da zum Beispiel die Auswirkungen der neuen Delta-Variante noch nicht eingeschätzt werden können. Sollten die Infektionen wieder zunehmen, könnten auch erneute Einschränkungen notwendig werden, die dann auf Basis des bewährten hessischen Eskalationskonzeptes umgesetzt werden. Wir müssen auch weiterhin besonnen und achtsam bleiben, um das Erreichte nicht zu verspielen.“

„Wir wissen heute viel mehr über den Umgang mit Virusvarianten und die Übertragung der Infektionen; wir verfügen über Test- und Impfmöglichkeiten. Masken, Abstand, Hygiene, Lüften sind ganz einfache und alltägliche Wege, Übertragungen zu verhindern. Wichtig ist, sich impfen zu lassen, sobald ein Angebot besteht. Der Blick auf die aktuell massive Ausbreitung der Delta-Variante in Portugal, England oder Russland sollte uns mahnen, die endlich möglichen Freiheiten über den Sommer hinaus sorgsam zu bewahren“, so Gesundheitsminister Klose.

Folgende Regelungen sind unter Berücksichtigung aller gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren beschlossen worden:
Einheitliche Maskenpflicht:
  • Aufhebung der Maskenpflicht im Freien. Maske empfohlen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.
  • Maskenpflicht (med. Masken) in Innenräumen bis zum Sitzplatz.
Private Treffen:
  • Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln und ggfs. auch Tests werden empfohlen.
  • Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.
Ausgangsbeschränkungen:
  • bleiben aufgehoben.
Arbeitsplätze:
  • Keine landesrechtlichen Einschränkungen.
Schule:
  • Präsenzunterricht für alle Klassen. Testpflicht: 2x pro Woche.
  • Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. Unterricht ohne Maske.
  • Maskenpflicht bei Ausbruchsgeschehen an der Schule.
Kita:
  • Regelbetrieb mit Hygienemaßnahmen. Gruppen können wieder gemischt werden. (Übergangsfrist bis 5.7.)
  • Maskenpflicht für Fachkräfte entfällt.
Sport:
  • Mannschaftssport weiter möglich.
  • Schwimmbäder mit Personenbegrenzung geöffnet.
  • Fitnessstudios mit Kontaktdatenerfassung & Abstands- und Hygienekonzept geöffnet.
Kultur:
  • Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen.
Veranstaltungen (ab 25 Personen):
  • Mit Auflagen möglich, u.a. Abstands- und Hygienekonzept, Testpflicht in Innenräumen, Kontaktdatenerfassung.
  • Maximale Teilnehmer: 250 Innen bzw. 500 außen (Geimpfte und Genesen zählen nicht mit). Größere Veranstaltungen genehmigungspflichtig.
  • Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte
Körpernahe Dienstleistungen:
  • Geöffnet mit Maskenpflicht. Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.
Einzelhandel:
  • Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.
Gastronomie:
  • Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen. Kontaktdatenerfassung.
  • Maskenpflicht für Personal und Gäste bis zum Platz.
  • Testpflicht in Innenräumen.
Clubs / Discotheken:
  • Im Außenbereich mit Auflagen – u.a. Testpflicht, Personenbegrenzung – geöffnet.
  • Öffnung der Innenbereiche als Bar / Gastronomie.
Hotels und Übernachtungen:
  • Mit Auflagen geöffnet, u.a. Testpflicht 1x pro Woche, Abstands- und Hygieneregeln.
ÖPNV:
  • Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden
Hochschulen:
  • Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit weiteren Erleichterungen.
Prostitutionsstätten:
  • Geöffnet mit Testpflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.

Sollten die Inzidenzen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt sieben Tage in Folge über die 50-Marke steigen, kommt es vor Ort zu kreisgenauen Verschärfungen. Sollte das Infektionsgeschehen klar eingrenzbar sein, werden gezielte Hotspot-Maßnahmen ergriffen. Ab einer Inzidenz höher 100 greifen weitergehende Maßnahmen entsprechend des Eskalationskonzepts. Dazu zählen bspw. verschärfte Kontaktregeln und eine erneute Ausweitung der Maskenpflicht.

Weiterführende Informationen

Das Infektionsgeschehen in Hessen ist in den vergangenen Wochen stark und kontinuierlich zurückgegangen. Landesweit liegt der Inzidenzwert bei 9,2. Neun Landkreise unterschreiten die Schwelle von 5 Neuinfektionen.

Die Belegungszahlen der Krankenhäuser und Intensivstationen mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten ist ebenso stark zurückgegangen. Auch die Todeszahlen im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion sind deutlich gefallen.

Zugleich hat die Zahl der geimpften Personen zugenommen. Mehr als 50 Prozent der Hessinnen und Hessen sind mindestens einmal geimpft worden und haben damit bereits einen gewissen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen erhalten. Fast 30 Prozent haben bereits den vollen Impfschutz erhalten.

Hinzu kommt, dass die sommerlichen Temperaturen zu vermehrten Aufenthalten und Aktivitäten im Freien führen. Schnell- und Selbsttests als Negativnachweise sind mit guter Genauigkeit in der Lage festzustellen, ob eine Person aufgrund einer akuten SARS-CoV-2-Infektion aktuell ansteckend ist. Sie können in zahlreichen Situationen eine zusätzliche Sicherheit bieten, etwa bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, in Gaststätten oder Schulen.

Die Hessische Landesregierung hat bereits im Mai 2021 nach einer langen Lockdown-Phase, die von umfassenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens geprägt war, einen ersten Teil der angeordneten Beschränkungen zurückgenommen und im Bereich der Kontakt- und Betriebsbeschränkungen in ein schrittweises an die Entwicklung der Inzidenzwerte gekoppeltes Lockerungskonzept überführt. Diese ersten Lockerungen haben sich gerade auch angesichts der weiterhin stark gefallenen Neuinfektionszahlen bewährt.

Die Pandemie ist aber noch nicht vorbei. Insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Verbreitung der zuerst in Indien aufgetretenen Delta-Variante des SARS-CoV-2-Virus besteht weiterhin Anlass zur Sorge. An einer Reihe der bisherigen Beschränkungen wird daher auch weiterhin festgehalten.

Im Zuge der Neuregelung werden dabei die Regelungen der Corona-Einrichtungsschutzverordnung und der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung zusammengefasst und in eine einzige und übersichtliche Coronavirus-Schutzverordnung überführt.

Die Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit werden aufgehoben und durch einen Appell zu einem verantwortungsvollen Verhalten in der Pandemie ersetzt. Jede Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt. Bei Begegnungen mit Risikopersonen ist besondere Vorsicht geboten. Es wird empfohlen überall Masken zu tragen, wo Abstände nicht eingehalten werden können. Personen, die noch nicht geimpft oder genesen sind, sollten sich regelmäßig testen lassen.

Der Einrichtungsschutz etwa von Krankenhäusern, Kindertagesstätten und Schulen wird in den jeweiligen Bereichen auf die aktuelle pandemische Situation neu abgestimmt. Dabei spielen der bisher auch schon verfolgte Dreiklang von Negativnachweis, Maskenpflicht und Kontaktnachverfolgungsmöglichkeit eine besondere Rolle.

Auch der unterschiedlichen infektiologischen Gefahr, die von Innenräumen ausgeht, wird Rechnung getragen. In diesem Zusammenhang wird etwa auch die Möglichkeit zur Durchführung von Veranstaltungen, die Sportausübung sowie der Betrieb von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Gaststätten, Übernachtungsbetrieben, Dienstleistungsbetrieben, Clubs, Diskotheken und Prostitutionsstätten mit angemessenen Auflagen versehen. An der bisher schon angeordneten Quarantänepflicht aufgrund eines positiven Testergebnisses wird festgehalten.

Hier geht es zum Eskalationskonzept der Hessischen Landesregierung: hessenlink.de/eskalation

Die Verordnung auf Corona.de

Wilhelm Leuschner-Medaille 2020 geht an Prof. Dr. Martin Hein, Norbert Kartmann, Andreas von Schoeler und Minka Pradelski

Wiesbaden. Bischof emeritus Prof. Dr. Martin Hein, der Landtagsabgeordnete und ehemalige Landtagspräsident Norbert Kartmann, der ehemalige Staatssekretär und frühere Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt, Andreas von Schoeler, und die Schriftstellerin Minka Pradelski aus Frankfurt werden mit der Wilhelm Leuschner-Medaille 2020 ausgezeichnet. Das hat der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier am Freitag in Wiesbaden mitgeteilt. Die Verleihung der Wilhelm Leuschner-Medaille 2020, die traditionell am Hessischen Verfassungstag, dem 1. Dezember stattfindet, aber coronabedingt verschoben werden musste, findet am 3. Juli im Kloster Eberbach statt. „Es ist mir eine große Freude, diesen vier Persönlichkeiten, die sich in höchstem Maße für die demokratische Gesellschaft und ihre Einrichtungen eingesetzt haben, die Wilhelm Leuschner-Medaille zu verleihen“, unterstrich Bouffier.

In den Jahren von 1982 bis 2000 war Prof. Dr. Martin Hein in unterschiedlichen Funktionen im Pfarrdienst der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck tätig. Von 1995 bis 2000 war er Dekan des Kirchenkreises Kassel-Mitte. In den darauffolgenden 19 Jahren amtierte Hein als Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Von 2014 bis 2018 wirkte er außerdem als Mitglied im Deutschen Ethikrat mit. „Bischof Hein hat in den vergangenen 20 Jahren als ‚wichtiger Brückenbauer‘ zwischen Kirche und Staat fungiert. Seine Worte und Meinungen zu politischen, kirchlichen, sozialen sowie gesellschaftlichen Fragen wurden gehört und geschätzt. Er war einer der ,Pfeiler‘ für den fruchtbaren Dialog zwischen der Hessischen Landesregierung und den Kirchen in den vergangenen zwei Dekaden“, erklärte Bouffier. „Sein Einsatz für die Gesellschaft verdient zu Recht die Auszeichnung mit der Wilhelm Leuschner-Medaille.“

Der Landtagsabgeordnete und ehemalige Landtagspräsident Norbert Kartmann erhält die Wilhelm Leuschner-Medaille für sein gesamtes politisches Lebenswerk. „,Homo politicus‘ – so lässt sich Norbert Kartmann trefflich beschreiben“, so der Ministerpräsident. „Seit 50 Jahren ist er politisch unermüdlich engagiert. Als Mitglied des Landtags 1982 und 1983 sowie seit 1987 und als Präsident des Hessischen Landtags hat sich Norbert Kartmann parteiübergreifend Respekt und Ansehen erworben. Norbert Kartmann hat mehr als 15 Jahre lang den Hessischen Landtag an der Spitze repräsentiert – so lange wie niemand zuvor. Er ist ein hochgeschätzter Politiker, der sich mit großem Geschick, Weitsicht und Verve für seine Heimat Butzbach, Hessen und Europa eingesetzt hat. Es ist mir eine Freude, ihn für sein großes Engagement in den vergangenen Jahrzehnten im Hessischen Landtag nun auch mit der Wilhelm Leuschner-Medaille auszuzeichnen“, unterstrich Bouffier.

Mit Minka Pradelski erhält eine Frau die Wilhelm Leuschner-Medaille, die auf eine bewegende Familiengeschichte zurückblickt. 1947 wurde sie in einem Lager für Vertriebene in Frankfurt am Main geboren. Ihre Eltern waren dem Holocaust entkommen. 1952 verließ die Familie Deutschland mit dem Ziel New York, als Jugendliche kehrte Pradelski jedoch nach Frankfurt am Main zurück. Sie legte ihr Abitur am Frankfurter Gymnasium Elisabethenschule ab und wirkte in den Folgejahren in der Mainmetropole. „Minka Pradelski hat die höchste Auszeichnung des Landes Hessen in besonderem Maße verdient. Sie gibt das Erlebte der Eltern in ihrer schriftstellerischen und filmischen Arbeit als Mahnung weiter. Hinzu kommt ihr ehrenamtliches Engagement für jüdisches Leben in Deutschland“, begründete Bouffier ihre Auszeichnung. Pradelski stelle sich gegen den Antisemitismus und setze sich für Integration und den Zusammenhalt der Gesellschaft ein. „Ihr kann zurecht attestiert werden, dass sie sich im Geiste Wilhelm Leuschners´ für die Werte des Grundgesetzes einsetzt“, so Bouffier.

Ebenfalls mit der Wilhelm Leuschner-Medaille wird Andreas von Schoeler ausgezeichnet. Der ehemalige Oberbürgermeister von Frankfurt am Main übernahm im Jahre 2009 den Vorsitz der Gesellschaft der Freunde und Förderer des Jüdischen Museums Frankfurt. „Wie kein anderer hat sich Andreas von Schoeler dafür engagiert, dass jüdisches Leben in Frankfurt sichtbar ist und Geschehenes lebendig bleibt. Mit sehr viel Herzblut und Leidenschaft hat er den Förderverein aktiviert und sich für die Erweiterung des Museums und die Erneuerung von dessen Dauerausstellung eingesetzt“, betonte der Ministerpräsident. „Sein Engagement für dieses Museum hat eine Strahlkraft, die über Hessen hinausgeht. Er ist daher ein würdiger Preisträger der Wilhelm Leuschner-Medaille.“

Hintergrund

Die Wilhelm Leuschner-Medaille ist die höchste Auszeichnung des Landes Hessen und wird traditionell am hessischen Verfassungstag verliehen. Es werden Personen geehrt, die sich im Geiste Wilhelm Leuschners hervorragende Verdienste um die demokratische Gesellschaft und ihre Einrichtungen erworben haben. Wilhelm Leuschner war einer der wichtigsten hessischen Widerstandskämpfer gegen das Nazi-Regime. Nach dem Attentat auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 wurde er zum Tode verurteilt und am 29. September 1944 in Berlin-Plötzensee hingerichtet. Der ehemalige Ministerpräsident Georg-August Zinn stiftete die Medaille am 29. September 1964, dem 20. Todestag Leuschners. 1965 wurde sie zum ersten Mal verliehen.

Volker Bouffier: „Vor dem Hintergrund steigender Inzidenzen können weitere Lockerungen für uns derzeit nicht in Betracht kommen. Auch an Schulen keine weiteren Öffnungen vor Ostern möglich.“

Ministerpräsident Volker Bouffier informiert über die Regeln zu Weihnachten und an Silvester © Foto Diether v. Goddenthow
Ministerpräsident Volker Bouffier  © Foto Diether v. Goddenthow

Wiesbaden. Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat angesichts der steigenden Inzidenzzahlen entschieden, vorerst keine weiteren Öffnungsschritte zu unternehmen. „Wir haben derzeit ein höchst dynamisches Infektionsgeschehen. Die Zahlen zeigen uns: Eine mögliche dritte Corona-Welle ist deutlich unterwegs. Für uns hat es nun oberste Priorität, die nahende dritte Welle der Infektionen möglichst flach zu halten, damit die Bewältigung der Krise nicht noch schwieriger wird und damit unser Gesundheitssystem weiter standhält. Auch in Hessen liegt die landesweite Inzidenz erneut über 100. Für uns war immer klar, dass wir bei diesem Wert reagieren müssen. Vor diesem Hintergrund können weitere Lockerungen für uns derzeit nicht in Betracht kommen“, erklärte Ministerpräsident Volker Bouffier.

Im Mittelpunkt der heutigen Beratungen stand der weitere Schulbetrieb in Hessen. „Das aktuelle Pandemiegeschehen macht es leider unmöglich, weitere Schüler noch vor den Osterferien zurück in die Schulen zu holen“, so Bouffier. „Der vorsichtige Einstieg in den Wechselunterricht war für alle Betroffenen, für Kinder, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer ein Hoffnungsschimmer, wieder ein Stück in einen normaleren Alltag zurückkehren zu können. Doch es war immer klar: Das geht nur, wenn es das Pandemiegeschehen zulässt. In der momentanen Lage können wir angesichts der steigenden Zahlen diesen Schritt leider nicht verantworten“, so der Ministerpräsident. Das bedeutet, dass die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 zunächst weiter im Distanzunterricht beschult werden. Sowohl für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 (Wechselunterricht mit Notbetreuung) als auch für die Abschlussklassen (Präsenzunterricht) gibt es keine Änderungen. „Wenn das Pandemiegeschehen es zulässt, wollen wir jedoch nach den Osterferien wie geplant mit dem Wechselunterricht beginnen“, so Bouffier weiter. „Die Sorgen vor einer Ansteckung in der Schule und im Bereich der Kinderbetreuung nehmen wir sehr ernst. Deshalb stellen wir Schulen und Kindertagesstätten sowie Kindertagespflegepersonen kurzfristig Laien-Selbsttests zur Verfügung.“

Die Vorbereitungen, die die Schulen in den vergangenen Tagen zur Rückkehr der Schülerinnen und Schüler getroffen hätten, seien aber keineswegs vergebens. Denn für die Zeit nach den Osterferien wolle Hessen nach jetzigem Stand am jüngst verkündeten Öffnungsvorhaben festhalten. „Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, sollen ab dem 19. April landesweit die Jahrgangsstufen 1 bis 4 an fünf Tagen in der Woche und die Jahrgangsstufen ab Klasse 5 im Wechselmodell unterrichtet werden“, so Bouffier.

Das Corona-Kabinett hat heute gleichzeitig eine Teststrategie für Schulen und Kitas beschlossen, die bereits nächste Woche mit einem Pilotprojekt von 20 Schulen starten wird. Sowohl am 25. oder am 26. März als auch am 30. März können an diesen Schulen Selbsttests ausgeführt werden. Dies wird wichtige Erfahrungen bringen, um nach Ostern in den Schulen regelhaft testen zu können.

Um den Unterricht für die Schülerinnen und Schülern nach den Osterferien so sicher wie möglich zu gestalten, stellt die Landesregierung bis zum Ende des Schuljahres allen Schulen einfach zu handhabende Laienselbsttests zur Verfügung, mit denen sich Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler unkompliziert und freiwillig wöchentlich selbst testen können. Die Tests sollen vor Unterrichtsbeginn in den Schulen absolviert werden. Dafür stellen das Sozial- und das Kultusministerium Schulungsvideos und Anleitungen zur Verfügung.

Kostenlose Selbsttests stehen außerdem für Personal in Kindertageseinrichtungen sowie für Kindertagespflegepersonen zur Verfügung. Insgesamt können sich so rund eine Million Menschen pro Woche selbst testen. Darunter fallen etwa 815.000 Schülerinnen und Schüler, 100.000 Lehrerinnen und Lehrer und weiteres Personal von Schulen sowie 66.400 Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen. Die Zahlen umfassen auch die Schulen und Kindertagesstätten in freier Trägerschaft sowie Kindertagespflegepersonen. Insgesamt werden aus dem Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ Mittel in Höhe von 90 Mio. Euro für die Beschaffung der rund 14,5 Millionen Antigen-Schnelltests zur Verfügung gestellt. Die Laienselbsttests sollen vom Ende der Osterferien bis zum Beginn der Sommerferien durchgeführt werden. Im Falle eines positiven Testergebnisses muss eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen und es greift die Verpflichtung zur Durchführung eines PCR-Tests sowie zur sofortigen Quarantäne.

Unbenommen davon bleibt der Anspruch jedes Bürgers und jeder Bürgerin auf einen kostenlosen PoC-Antigen-Schnelltest mindestens einmal in der Woche, der von geschultem Personal durchgeführt wird, natürlich auch für Lehrerinnen und Lehrer, Erziehungspersonal sowie Tagespflegepersonen bestehen.

Hessens Ministerpräsident betonte, dass die Kommunen – wie bisher auch schon – die Möglichkeit haben, auf das Geschehen vor Ort in geeigneter Weise zu reagieren. Abschließend erklärte der Regierungschef: „Wir sind weiterhin in einer sehr dynamischen Lage mit vielen Ungewissheiten. Deswegen ist weiterhin Vorsicht geboten, um das Erreichte nicht zu gefährden und um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Ich bin den Bürgerinnen und Bürgern sehr dankbar für ihr Verständnis und ihre Geduld. Und ich weiß, dass wir alle gemeinsam durch schwere Zeiten gehen. Ich bin aber sicher, dass diese Geduld am Ende belohnt werden wird und wir den Kampf gegen die Pandemie gewinnen können. Und ich weiß, dass es gerade die jungen Menschen am härtesten trifft. Sie sind am meisten auf die sozialen Kontakte innerhalb und außerhalb der Schule angewiesen für ihre Entwicklung. Und sobald die Lage es zulässt, werden wir hier auch weiter öffnen.“

Weitere Punkte zu beispielsweise den Themen Impfung, Reisen an Ostern oder der Einbeziehung der niedergelassenen Ärzte werden morgen und am Montag in der Bund-Länder-Schalte besprochen.

Weitere Informationen

Corona-Update der IHK Frankfurt vom 05.03.2021

Unter freiem Himmel einkaufen, beim Erzeuger direkt oder auch Wochenmärkten. Zum Teil sind die Warteschlangen wie hier auf dem Wiesbadener Wochenmarkt lang.  © Foto Diether v. Goddenthow
Unter freiem Himmel einkaufen, beim Erzeuger direkt oder auch Wochenmärkten. Zum Teil sind die Warteschlangen wie hier auf dem Wiesbadener Wochenmarkt lang. © Foto Diether v. Goddenthow

Corona-Update der IHK Frankfurt vom 05.03.2021 

Neuregelungen für den Einzelhandel, Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege sowie Freizeit und Kultur
Zusätzlich zu Supermärkten, dem Lebensmitteleinzelhandel und Drogerien dürfen ab dem 8. März 2021 auch Bau- und Gartenmärkte, Baumschulen und Buchhandlungen wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Für diese gelten dieselben Hygieneregeln, die bereits für den geöffneten Lebensmitteleinzelhandel gelten, also Maskenpflicht und Begrenzung der Personenzahl je nach Verkaufsfläche.

Der übrige Einzelhandel sowie Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege (beispielsweise Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe) und Fitnessstudios dürfen ab dem 8. März 2021 wieder nach dem Click & Meet-Prinzip öffnen, d.h. Kunden müssen zuvor telefonisch oder via Internet einen festen Termin vereinbaren und dabei ihre Kontaktdaten angeben, die von den Unternehmen für eine mögliche Kontaktnachverfolgung erfasst und für die Dauer eines Monats nach dem Einzelkundentermin geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden aufbewahrt werden müssen. Nach Ablauf dieser Frist müssen die Kontaktdaten sicher und datenschutzkonform gelöscht oder vernichtet werden. Pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche (in Fitnessstudios pro angefangene 40 qm Trainingsfläche) darf eine Person eingelassen werden.

Ebenfalls ab dem 8. März 2021 öffnen dürfen Museen, Schlösser, Gedenkstätten, Tierparks, Zoos und botanische Gärten. Auch hier müssen sich Besucher zuvor anmelden und es gelten die üblichen Hygienevorschriften. Weiterhin geschlossen bleiben Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos und Freizeitparks.

Bestehende Betriebsschließungen werden bis zum 28. März 2021 verlängert, unter anderem Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen.
Update 22.01.2021 – Pflicht zum Tragen medizinischer Masken statt einfacher Stoffmasken
In Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt seit dem 23. Januar 2021 eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken. Darunter werden sogenannte OP-Masken und Masken der Standards FFP2 oder KN95/N95 verstanden.

Die deutschen Flughäfen und Fluggesellschaften haben sich dieser Regelung angeschlossen. Seit dem 1. Februar 2021 gilt auch für Reisende und sonstige Gäste ab dem sechsten Lebensjahr im Flughafen und an Bord der Flugzeuge die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Die Regelungen gelten sowohl für Abflüge ab Deutschland als auch für Flüge nach Deutschland.
Update 21.12.2020 – Änderungen für Spielhallen, Wettbüros, Blumenverkauf und Kantinen
Folgende wesentliche Änderungen wurden mit Wirkung ab dem 21.12.2020 in der hessischen Betriebsbeschränkungsverordnung bekannt gegeben:

  • Schließung von Spielbanken, Spielhallen und ähnliche Einrichtungen
  • In Wettannahmestellen ist nur die Ausgabe und Entgegennahme von Spielscheinen und Wetten gestattet.
  • Öffnen dürfen Verkaufsstellen für Schnitt-und Topfblumen sowie für Blumengestecke und Grabschmuck
  • Kantinen können in Einrichtungen und Betrieben, in denen es zur Sicherstellung der organisatorischen Abläufe notwendig ist, insbesondere in Einrichtungen nach §23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 3 und 5 sowie § 36 Abs. 1 Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes, Speisen  und  Getränke  auch  zum  Verzehr  vor  Ort  anbieten. Dabei sind gewisse Anforderungen einzuhalten, die in §4 Abs. 1 aufgeführt sind.

Abhol- und Lieferdienste
Das Anbieten von Abhol- und Lieferdiensten ist den für den Publikumsverkehr geschlossenen Verkaufsstätten ausdrücklich erlaubt. Bestellungen können telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Angebot aufgenommen werden. Die Waren können abgeholt oder geliefert werden.
Quadratmeterregel und Einlassbeschränkungen für den Großhandel und den von der Schließung ausgenommenen Einzelhandel bis zum 28. März 2021
Im Handel muss die Personenzahl nach der Verkaufsfläche beschränkt werden:

  • mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm höchstens eine Person pro angefangener 10 qm Verkaufsfläche
  • mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm
    • auf einer Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro angefangener 10 qm Verkaufsfläche und
    • auf der 800 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person je angefangener 20 qm Verkaufsfläche. Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche anzusetzen.
  • Für Einzeltermine nach dem Click & Meet-Prinzip gilt, dass höchstens eine Person je angefangener Verkaufsfläche von 40 qm eingelassen werden darf.

Maskenpflicht während des Einkaufs
Während des gesamten Einkaufs muss eine medizinische Maske (OP-Maske oder Maske nach den Standards FFP2 bzw. KN95/N95) getragen werden. Dies gilt auch in überdachten oder überdeckten Ladenstraßen von Einkaufszentren, überdachten Einkaufspassagen, auf Wochen-, Spezial- und Flohmärkten etc. sowie vor den Geschäften und auf den dazugehörigen Parkflächen.
Spezial- und Wochenmärkte
Wochenmärkte und der Direktverkauf vom Lebensmittelerzeugern sind zulässig. Der Verzehr von Speisen und Getränken in der unmittelbaren Umgebung der Verkaufsstätte ist untersagt. Hygiene- und Abstandsregeln sind analog den Verkaufsstätten einzuhalten.
Alkoholverbot
Der Konsum von Alkohol auf publikumsträchtigen öffentlichen Plätzen und in entsprechenden Einrichtungen ist ganztägig verboten. Die Stadt Frankfurt am Main hat in ihrer Allgemeinverfügung die entsprechenden Gebiete festgelegt, siehe Karte.
Verbot öffentlicher Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen
Öffentliche Veranstaltungen finden nur noch bei besonderem öffentlichen Interesse statt. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt.
Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte
Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur im Kreis der Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet; dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Zusätzliche lokale Beschränkungen
Sobald die Stadt Frankfurt am Main, der Hochtaunuskreis oder der Main-Taunus-Kreis einen Inzidenz-Schwellenwert erreichen, müssen sie nach dem Eskalationskonzept des Landes Hessen eine neue Allgemeinverfügung mit vordefinierten Maßnahmen erlassen. In der Allgemeinverfügung sind die konkreten und bindenden Vorgaben z.B. zur Schließung von Betrieben und zu Kontaktbeschränkungen enthalten.

Zusätzliche Beschränkungen in der Stadt Frankfurt am Main
Die Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main vom 29. Januar 2021 (gültig bis zum 14. März 2021) trifft u.a. folgende für Unternehmen relevante Regelungen:

  • Maskenpflicht: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Gebiet innerhalb des Alleenrings und nördlich der Bahnlinie in Sachsenhausen, sowie in der Berger Straße und in der Leipziger Straße, siehe Karte.
  • Maskenpflicht in Fahrzeugen, wenn Mitglieder aus mehr als zwei Hausständen mitfahren, insbesondere bei Fahrten zur Personenbeförderung.
  • Verbot der Abgabe von Alkohol im gesamten Stadtgebiet an allen Tagen der Woche in der Zeit von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr.
  • Ganztätiges Verbot des Konsums von Alkohol im öffentlichen Raum an allen Tagen der Woche auf zahlreichen öffentlichen Plätzen, Orten und Anlagen, siehe Karte.
  • Verbot des Alkoholkonsums auf Wochenmärkten zu den Marktzeiten. Der Alkoholausschank an Marktbesucher ist nicht zulässig. Der Verkauf von Alkohol in geschlossenen Behältnissen ist erlaubt, soweit die Gewerbeordnung dies auf Wochenmärkten zulässt.

Zusätzliche Beschränkungen im Hochtaunuskreis
Im Hochtaunuskreis gilt in fünf Städten und Gemeinden zu bestimmten Zeiten eine Maskenpflicht auf Verkehrswegen und Plätzen, und zwar in Bad Homburg, Königstein, Oberursel, Usingen und Weilrod. Genaue Angaben finden sich in der Allgemeinverfügung des Hochtaunuskreises, diese wurde zuletzt verlängert bis einschließlich 9. März 2021, zugleich entfällt die vorherige Maskenpflicht auf dem Schlossplatz in Usingen.
Zusätzliche Beschränkungen im Main-Taunus-Kreis
Im Main-Taunus-Kreis sind derzeit keine Regelungen bekannt, die über die hessische Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung hinausgehen.
Grundlegende Regeln des Landes Hessen und Auslegungshinweise
Die Corona-Kontakt und Betriebsbeschränkungsverordnung regelt alle Details zu den Themen Betriebsöffnung und Kontaktbeschränkungen in Hessen.

Die Auslegungshinweise beantworten Detailfragen:

Was ist erlaubt? Was ist nicht erlaubt? Welche Hygieneregeln gelten?

Corona-Schutzmaßnahmen: Was in Hessen ab Montag, 8. März 2021, gilt

(v.r.n.l.) Ministerpräsident Volker Bouffier und Hessens Sozialminister Kai Klose zu den Kabinetts-Beschlüssen im Anschluss an die Bund-Länder-Beratungen:„Verantwortungsvolle, behutsame Öffnungsschritte – Impfen und Tests helfen beim Weg aus dem Lockdown“ © Staatskanzlei
(v.r.n.l.) Ministerpräsident Volker Bouffier und Hessens Sozialminister Kai Klose zu den Kabinetts-Beschlüssen im Anschluss an die Bund-Länder-Beratungen:„Verantwortungsvolle, behutsame Öffnungsschritte – Impfen und Tests helfen beim Weg aus dem Lockdown“ © Staatskanzlei

Wiesbaden. Die Hessische Landesregierung hat heute in einer Kabinettssitzung über die Ergebnisse der gestrigen Bund-Länder-Konferenz beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst. „Worauf wir uns von Seiten der Länder in den langen Verhandlungen mit dem Bund verständigt haben, ist ein Kompromiss. Denn wir müssen weiterhin vorsichtig sein, um das Erreichte nicht zu gefährden. Wichtige Teile des hessischen Perspektivplans finden sich in dem Beschluss wieder. Die möglichen Öffnungsstufen sind nun definiert. Und die Instrumente Impfen und Testen werden helfen, den Weg aus dem Lockdown behutsam und Schritt für Schritt zu gehen“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier im Anschluss an die Kabinettsitzung.

Ab Montag besteht zudem für alle Bürgerinnen und Bürger der Anspruch, einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest durchführen zu lassen, auch wenn sie keine Symptome haben. „Die ausreichende Verfügbarkeit von Schnelltests sowie die Zulassung erster Produkte zur Selbstanwendung ermöglichen, den Baustein „Testen“ weiter auszubauen. Zwingende Voraussetzung ist, dass der Bund die nationale Teststrategie – wie angekündigt – entsprechend anpasst“, erläuterte Gesundheitsminister Kai Klose.

Was gilt ab Montag in Hessen? Die Regelungen im Einzelnen:

Die bestehenden Maßnahmen und Beschränkungen bleiben bis zum 28. März bestehen. Darüber hinaus wurden folgende Lockerungen ab dem 8. März vereinbart:

Private Treffen
Kontakte einzuschränken und zu verringern bleibt ein wichtiges Instrument, um die Pandemie einzugrenzen. Deshalb sind auch weiterhin Beschränkungen notwendig, auch wenn die pandemische Entwicklung Lockerungen zulässt. Entsprechend sind ab Montag Treffen von zwei Haushalten mit höchstens 5 Personen möglich. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.

Einkaufen / Einzelhandel
Baumärkte, Gartenmärkte, Baumschulen sowie Buchhandlungen dürfen öffnen.
Alle weiteren Geschäfte dürfen „Click & Meet“ anbieten, also Beratung und Verkauf mit vorheriger Terminvereinbarung und Datenerfassung. Es gelten zudem Zugangsbeschränkungen: Eine Person je angefangener 40 qm Verkaufsfläche.

Sport und Freizeit
Freizeit- und Amateursport ist entsprechend der erweiterten Kontaktregeln möglich, also mit bis zu zwei Haushalten mit höchstens 5 Personen.

Kinder unter 14 Jahren dürfen Sport unter freiem Himmel auch in Gruppen machen. Sportanlagen können vor Ort auch weiterhin geöffnet werden.

In Fitnessstudios kann – bei entsprechenden Hygienevorkehrungen – mit Einzelterminen trainiert werden. Erlaubt ist nur eine Person je 40 qm Trainingsfläche (Datenerfassung).

Freizeit und Kultur
Museen, Schlösser, Gedenkstätten, Tierparks, Zoos und botanische Gärten dürfen mit umfassendem Hygienekonzept öffnen. Eine Terminvereinbarung ist notwendig. Dabei müssen die Kontaktdaten hinterlegt werden, um Kontakte nachverfolgen zu können.

Dienstleistungen / Körperpflege
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Dazu zählen Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung. Wenn bei der Behandlung nicht durchgehend eine Maske getragen werden kann, soll ein tagesaktueller Schnelltest vorliegen oder vor Ort ein Selbsttest durchgeführt werden.

Quarantäne:
Nach einer positiven Selbsttestung muss sich der Getestete unmittelbar in Quarantäne begeben und zusätzlich einen PCR-Test durchführen.

Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Eine Verkürzung durch einen negativen Corona-Test ist nicht möglich.

Die Vorgaben gelten auch für geimpfte Personen.

Aktuelle Informationen zu Corona in Hessen

63. Hessentag in Fritzlar findet vom 24. Mai bis 2. Juni 2024 statt

Dom- und Kaiserstadt Fritzlar ©  Fritzlar Stadtmarketing
Dom- und Kaiserstadt Fritzlar © Fritzlar Stadtmarketing

Staatsminister Wintermeyer: „Unser Landesfest vereint die Hessinnen und Hessen auf einzigartige Weise“

Wiesbaden/Fritzlar. Die Vorbereitungen für das Hessenfest in Fritzlar im Jahr 2024 können beginnen. Heute haben der Chef der Hessischen Staatskanzlei, Staatsminister Axel Wintermeyer, und der Bürgermeister von Fritzlar, Hartmut Spogat, den Termin des 63. Hessentags bekanntgegeben: Das Landesfest findet vom 24. Mai bis 2. Juni 2024 statt.

„Ich freue mich schon heute auf den Hessentag in Fritzlar. Es ist gerade auch in diesen schwierigen Wochen und Monaten wichtig, Zuversicht zu haben und die Zukunft nicht aus den Augen zu verlieren“, sagte der Staatskanzleichef. Dazu gehöre, rechtzeitig die Planungen für den Hessentag in Fritzlar zu beginnen. „Unser Landesfest vereint die Hessinnen und Hessen auf einzigartige Weise und lässt erleben, was Hessen ausmacht. Gerade in herausfordernden Zeiten erleben wir jeden Tag, wie viel Gutes der Zusammenhalt unserer Gesellschaft bewirken kann. Dazu trägt auch der Hessentag bei, der ohne ein herausragendes ehrenamtliches Engagement nicht denkbar ist“, betonte Staatsminister Axel Wintermeyer. Die Stadt Fritzlar bringe alle Voraussetzungen mit, um eine tolle Gastgeberin für das Landesfest 2024 zu sein: eine breite Unterstützung aus Politik, Bürgerschaft und aus der gesamten Region, engagierte Vereine und Unternehmen sowie eine gute Verkehrsanbindung für die Ausrichtung einer so vielfältigen Veranstaltung. Mit der Terminierung könne nun der nächste Schritt in der Vorbereitung erfolgen.

„Ich freue mich auf eine wunderschöne Stadt, das einzigartige Gefühl für Heimat und Weltoffenheit, kulturelle Vielfalt, ein unterhaltsames Programm, Innovation, Brauchtum und die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer. Ich bin sicher, auch Fritzlar wird vom Hessentag mit der Stärkung der Gemeinschaft, der Verbesserung der Infrastruktur und einem gestiegenen Bekanntheitsgrad profitieren. Das strahlt in die gesamte Region hinaus“, sagte der Chef der Hessischen Staatskanzlei.

Bürgermeister Hartmut Spogat betonte, dass die Ausrichtung des 63. Hessentages für Fritzlar einen großen Gewinn darstellen werde. „Der Hessentag ist eine starke Marke, die einen herausragenden Impuls für eine nachhaltige Stadtentwicklung setzen wird. Wir können dadurch zukunftsweisende Investitionen tätigen, die viele Jahre wirken. Ich bin außerdem überzeugt, dass wir ein fröhliches, friedliches und für alle Menschen verbindendes Fest feiern werden. Schließlich begehen wir auch noch das 1300-jährige Jubiläum unserer Dom-und Kaiserstadt. Unsere Stadt ist so vielfältig, dass wir einen Hessentag mit viel Charme ausrichten werden und außerdem das „Wir“-Gefühl in unserer Stadt fördern.“

Ministerpräsident Volker Bouffier informiert über die Regeln in Hessen zu Weihnachten und an Silvester:

Ministerpräsident Volker Bouffier informiert über die Regeln zu Weihnachten und an Silvester © Foto Diether v. Goddenthow
Ministerpräsident Volker Bouffier informiert über die Regeln zu Weihnachten und an Silvester © Foto Diether v. Goddenthow

Wiesbaden. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier hat heute die Menschen auf ein „etwas anderes Weihnachten“ eingestellt. „Das Corona-Virus kennt keine Weihnachtspausen, deshalb müssen wir auch an Weihnachten besonnen bleiben und uns und alle anderen schützen“, sagte Bouffier am Mittwoch in der Wiesbadener Staatskanzlei.

Nach einer bereits angekündigten Videoschaltkonferenz mit den Spitzen der Evangelischen und Katholischen Kirchen in Hessen hat die Landesregierung folgende Regelungen beschlossen:

Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum

  • Für Zusammenkünfte mit Freunden und Bekannten gilt generell die derzeitige Regel auch an Weihnachten: höchstens fünf Personen aus zwei Hausständen.

Als Ausnahme gilt für die Zeit von Heiligabend, 24. Dezember, bis zum Zweiten Weihnachtsfeiertag, 26. Dezember:

  • Treffen mit vier Personen, die über den eigenen Hausstand hinausgehen und dem engsten Familienkreis angehören, also in jedem Fall Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in grader Linie, Geschwister und deren Haushaltsangehörige, sind möglich; zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre. Das gilt auch, wenn dies mehr als zwei Hausstände sind oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet.

Dringender Appell für Weihnachten zu Hause
Auch für private Feiern zu Hause wird die Einhaltung der oben genannten Regeln dringend empfohlen.

  • Ausgangsbeschränkungen in sogenannten Hotspots
    Die nächtlichen Ausgangssperren beginnen am 24. Dezember erst ab 0 Uhr statt 21 Uhr. Am 25. und 26. Dezember beginnen die nächtlichen Ausgangssperren dagegen bereits um 22 Uhr.

Gottesdienste
Gottesdienste bleiben generell möglich.

  • Es gelten die allgemeinen Regeln (Abstands- und Maskenpflicht, Kontaktdatenerfassung).
  • Anmeldeerfordernis zu den besonders gut besuchten Gottesdiensten an Heiligabend und an Weihnachten.
  • Für diese Gottesdienste gilt besonders: Bitte kein gemeinsamer Gesang!

Silvester

  • An Silvester bleibt es bei den allgemeinen Regelungen für Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren.

Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) Stand: 16. Dezember 2020