Ministerpräsident Volker Bouffier informiert über die Regeln in Hessen zu Weihnachten und an Silvester:

Ministerpräsident Volker Bouffier informiert über die Regeln zu Weihnachten und an Silvester © Foto Diether v. Goddenthow
Ministerpräsident Volker Bouffier informiert über die Regeln zu Weihnachten und an Silvester © Foto Diether v. Goddenthow

Wiesbaden. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier hat heute die Menschen auf ein „etwas anderes Weihnachten“ eingestellt. „Das Corona-Virus kennt keine Weihnachtspausen, deshalb müssen wir auch an Weihnachten besonnen bleiben und uns und alle anderen schützen“, sagte Bouffier am Mittwoch in der Wiesbadener Staatskanzlei.

Nach einer bereits angekündigten Videoschaltkonferenz mit den Spitzen der Evangelischen und Katholischen Kirchen in Hessen hat die Landesregierung folgende Regelungen beschlossen:

Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum

  • Für Zusammenkünfte mit Freunden und Bekannten gilt generell die derzeitige Regel auch an Weihnachten: höchstens fünf Personen aus zwei Hausständen.

Als Ausnahme gilt für die Zeit von Heiligabend, 24. Dezember, bis zum Zweiten Weihnachtsfeiertag, 26. Dezember:

  • Treffen mit vier Personen, die über den eigenen Hausstand hinausgehen und dem engsten Familienkreis angehören, also in jedem Fall Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in grader Linie, Geschwister und deren Haushaltsangehörige, sind möglich; zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre. Das gilt auch, wenn dies mehr als zwei Hausstände sind oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet.

Dringender Appell für Weihnachten zu Hause
Auch für private Feiern zu Hause wird die Einhaltung der oben genannten Regeln dringend empfohlen.

  • Ausgangsbeschränkungen in sogenannten Hotspots
    Die nächtlichen Ausgangssperren beginnen am 24. Dezember erst ab 0 Uhr statt 21 Uhr. Am 25. und 26. Dezember beginnen die nächtlichen Ausgangssperren dagegen bereits um 22 Uhr.

Gottesdienste
Gottesdienste bleiben generell möglich.

  • Es gelten die allgemeinen Regeln (Abstands- und Maskenpflicht, Kontaktdatenerfassung).
  • Anmeldeerfordernis zu den besonders gut besuchten Gottesdiensten an Heiligabend und an Weihnachten.
  • Für diese Gottesdienste gilt besonders: Bitte kein gemeinsamer Gesang!

Silvester

  • An Silvester bleibt es bei den allgemeinen Regelungen für Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren.

Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) Stand: 16. Dezember 2020