Hessische Landesregierung beschließt nach bundesweiter Vorgabe Maskenpflicht ab 27. April 2020 – Malu Dreyer „Ich schütze Dich, Du schützt mich“

Entsprechend des bundesweiten Beschlusses gelten ab 27.04.2020  auch in Hessen und Rheinland-Pfalz Maskenpflicht beim Einkaufen in Geschäften /auf Märkten und Fahren im  Öffentlichen Nahverkehr. © Foto: Diether v Goddenthow
Entsprechend des bundesweiten Beschlusses gelten ab 27.04.2020 auch in Hessen und Rheinland-Pfalz Maskenpflicht beim Einkaufen in Geschäften /auf Märkten und Fahren im Öffentlichen Nahverkehr. © Foto: Diether v Goddenthow

Wiesbaden. Die Hessische Landesregierung hat am Dienstagabend eine Maskenpflicht beschlossen. Diese gilt ab dem kommenden Montag. Die Bürgerinnen und Bürger müssen ab dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen oder den Publikumsbereich von Geschäften, Bank- und Postfilialen betreten. „Durch die Maskenpflicht wird ein erhöhter gegenseitiger Schutz gerade an den Orten erreicht, an denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen wie etwa beim Bus- und Bahnfahren“, begründeten Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose am Dienstagabend die Entscheidung. Das Abstandhalten sei trotzdem weiterhin oberstes Gebot, so Bouffier. Der Ministerpräsident bedankte sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr bisher gezeigtes umsichtiges Verhalten.

„Kontaktbeschränkungen und die Abstandsregeln werden durch das Tragen einer Alltagsmaske nicht außer Kraft gesetzt“, betonten Bouffier und Sozialminister Kai Klose. Klose wies zudem darauf hin: „Bei dem Mund-Nasen-Schutz, den die Bürgerinnen und Bürger tragen, sollte es sich um sogenannte Alltagsmasken handeln. Die professionellen medizinischen Masken müssen dem medizinischen Personal vorbehalten sein.“

Als Mund-Nasen-Schutz zählt jeder Schutz vor Mund und Nase, der auf Grund seiner Beschaffenheit unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entbehrlich, soweit anderweitige Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen, getroffen werden. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.

Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn Bürgerinnen und Bürger keine Maske aufhaben und nachdem sie angesprochen worden sind, keine aufsetzen, kann ein wiederholter Verstoß mit einem Bußgeld von 50 Euro belegt werden.

 

Wiesbadener Verwaltungsstab begrüßt Maskenpflicht

Auch auf dem Wiesbadener Wochenmarkt darf ab 27. April 2020 nur noch mit Mundschutz eingekauft werden.Wichtig ist, dass die Abstands- und Hygiene-Regeln wie bislang strikt eingehalten werden. © Foto: Diether v Goddenthow
Auch auf dem Wiesbadener Wochenmarkt darf ab 27. April 2020 nur noch mit Mundschutz eingekauft werden.Wichtig ist, dass die Abstands- und Hygiene-Regeln wie bislang strikt eingehalten werden. © Foto: Diether v Goddenthow

Der Verwaltungsstab hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 22. April, unter der Leitung von Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz mit dem Beschluss des Landes Hessen beschäftigt, im Kampf gegen das Coronavirus eine Maskenpflicht ab Montag, 27, April, für Geschäfte und den öffentlichen Nahverkehr einzuführen.

Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister Dr. Franz zeigten sich grundsätzlich zufrieden, dass aus der Empfehlung eine Maske zu tragen nun eine Pflicht wird: „Durch die Maskenpflicht wird ein erhöhter gegenseitiger Schutz gerade an den Orten erreicht, an denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen und nicht sichergestellt werden kann, dass alle Abstandsregeln eingehalten werden.“ Wie sich der Beschluss im Alltag ab Montag praktisch umsetzen lasse werfe allerdings noch einige Fragen auf, die vom Land Hessen möglichst zügig geklärt werden sollten. Dabei stehe der Schulbeginn in der kommenden Woche im Mittelpunkt, wenn der Unterricht für die Abschlussklassen beginnt. Ungeklärt sei beispielsweise das Thema Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler. „Da muss das Land noch nacharbeiten.“

„Die Kontaktbeschränkung und die Hygienevorschriften bleiben trotz Maskenpflicht bestehen“, appellieren Mende und Dr. Franz an die Wiesbadenerinnen und Wiesbadener, sich weiterhin so diszipliniert zu verhalten wie bisher.

Bezüglich der Schulöffnung wartet die Landeshauptstadt Wiesbaden noch auf genaue Ausführungshinweise seitens des Landes Hessen. „Natürlich haben wir mit den vorbereitenden Maßnahmen begonnen“, betont Schuldezernent Axel Imholz. Eine Arbeitsgruppe des Verwaltungsstabes, bestehend aus Städtischem und Staatlichem Schulamt, Gesundheitsamt, Feuerwehr, Sicherheitstechnischem Dienst und mehreren Schulleiterinnen und Schulleitern habe direkt am Montag die Arbeitspakete geschnürt und die Vorbereitung auf die Schulöffnung begonnen. „Leider können wir ohne die vom Land angekündigten, aber noch nicht verschickten Anforderungen an die Hygienepläne zunächst erst einmal allgemeine Hinweise geben“, so Imholz.

So habe man auf Anraten des Gesundheitsamtes alle Schulleitungen über die Grundzüge der hygienischen Vorsichtsmaßnahmen informiert und die Bestände an Flüssigseife sowie Papierhandtüchern abgefragt. Die ersten Rückmeldungen zeigen, dass in den meisten Schulen ausreichend Bestände für die Schulöffnung vorhanden sind. In den meisten Schulen ist zudem eine ausreichende Anzahl an Waschbecken vorhanden, um zumindest mit der reduzierten Schülerzahl den Schulbeginn zu gestalten. Bereits am Freitag wurde die voraussichtliche Präsenz an den Wiesbadener Schulen abgefragt. Die Schulleitungen haben zurückgemeldet, dass etwa 7360 Schülerinnen und Schüler sowie 1160 Lehrerinnen und Lehrer am Montag die Wiesbadener Schulen besuchen werden.

„Bisher sind bei uns von unterschiedlichen Gruppen, von Schulleitungen aber auch Eltern und Elternvertretungen, mehr als 80 Fragen zur Schulöffnung eingegangen. Diese bearbeiten wir derzeit gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt und dem Gesundheitsamt, so dass wir hoffen, im Laufe des morgigen Donnerstags eine umfangreiche Handreichung zur Schulöffnung vorlegen zu können“, so Schulamtsleiter Kay Römer. Allerdings erschwere das Fehlen der Hygieneanforderungen durch das Kultusministerium die Arbeit, so Römer. „Deshalb beschränken wir uns auf die allgemein üblichen Vorkehrungen: Abstandsgebot, Händewaschen und bei Schichtwechseln etc. eine deutlich ausgeweitete Reinigung in den Schulen. Für die Stadt Wiesbaden gilt, dass die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer sowie aller anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schulen wie etwa Betreuungskräfte, Schulsekretärinnen und Hausmeister an erster Stelle stehen“, betonen Schulamtsleiter und Schuldezernent gleichermaßen.

Bezüglich einer Maskentragepflicht in Schulen wird auf Hinweise des Landes gewartet. Nach Aussagen des Verwaltungsstabes sind die in der Landeshauptstadt vorhandenen Vorräte an Schutzmasken für Rettungs-, Einsatz- und Pflegekräfte vorgesehen. Eine Möglichkeit, die Schulen flächendeckend mit städtischen Schutzmasken auszustatten sieht der Verwaltungsstab nicht.

„Einige Schulleitungen haben bereits an die Eltern appelliert, den Kindern Schals oder einfache Masken mitzugeben. Wir prüfen zudem, ob jede Schule ein Reservekontingent bekommen kann, das an die Schülerinnen und Schüler verteilt wird, die keine Schals oder Masken mitbringen“, so der Schuldezernent. Imholz sieht aber genau wie der Leiter des Verwaltungsstabes Dr. Oliver Franz und Oberbürgermeister Mende zunächst das Land in der Pflicht, bei einer Empfehlung Masken zu tragen, diese auch für die Schülerinnen und Schüler bereitzustellen.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Maskenpflicht ab 27. April/ Motto: „Ich schütze Dich, Du schützt mich“

© Staatskanzlei RLP / Pulkowski.
© Staatskanzlei RLP / Pulkowski.

Nach Auffassung der Landesregierungen von Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Saarland und Bremen ist unter Beachtung regionaler Besonderheiten ein möglichst geschlossenes Vorgehen der staatlichen Ebenen im Umgang mit der Corona-Virus-Pandemie von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz politischer Entscheidungen. Im Sinne eines gemeinsamen Vorgehens haben sich die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz sowie die Regierungschefs von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Saarland, sowie Bremen darauf verständigt, ab dem 27. April die bisherige dringende Empfehlung im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, in eine Pflicht zu überführen. Bürgerinnen und Bürgern sowie Handelsunternehmen wird mit dem Inkrafttreten ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Bis dahin gilt weiter die dringende Bitte an die Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel, Mund und Nase zu bedecken.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „In Rheinland-Pfalz haben wir mit unserem Rheinland-Pfalz Programm Beschaffung alles daran gesetzt, genügend Masken für das medizinische Personal bereit zu stellen. Wir haben für alle Schülerinnen und Schüler im Land wiederverwendbare Alltagsmasken beschafft und Notfallkoffer für Schulen, falls Kinder mal ihre Masken vergessen haben. In Apotheken und Drogeriemärkten sind mittlerweile viele Alltagsmasken zu kaufen. Ich weiß auch von hunderten Initiativen im Land, die mittlerweile selbst oder für andere nähen oder sogar in die Produktion eingestiegen sind. Masken können ein Beitrag sein, die Ansteckungsgefahr weiter zu drosseln nach dem Motto: Ich schütze Dich, Du schützt mich“.