Ministerpräsident Volker Bouffier informiert über die Regeln in Hessen zu Weihnachten und an Silvester:

Ministerpräsident Volker Bouffier informiert über die Regeln zu Weihnachten und an Silvester © Foto Diether v. Goddenthow
Ministerpräsident Volker Bouffier informiert über die Regeln zu Weihnachten und an Silvester © Foto Diether v. Goddenthow

Wiesbaden. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier hat heute die Menschen auf ein „etwas anderes Weihnachten“ eingestellt. „Das Corona-Virus kennt keine Weihnachtspausen, deshalb müssen wir auch an Weihnachten besonnen bleiben und uns und alle anderen schützen“, sagte Bouffier am Mittwoch in der Wiesbadener Staatskanzlei.

Nach einer bereits angekündigten Videoschaltkonferenz mit den Spitzen der Evangelischen und Katholischen Kirchen in Hessen hat die Landesregierung folgende Regelungen beschlossen:

Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum

  • Für Zusammenkünfte mit Freunden und Bekannten gilt generell die derzeitige Regel auch an Weihnachten: höchstens fünf Personen aus zwei Hausständen.

Als Ausnahme gilt für die Zeit von Heiligabend, 24. Dezember, bis zum Zweiten Weihnachtsfeiertag, 26. Dezember:

  • Treffen mit vier Personen, die über den eigenen Hausstand hinausgehen und dem engsten Familienkreis angehören, also in jedem Fall Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in grader Linie, Geschwister und deren Haushaltsangehörige, sind möglich; zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre. Das gilt auch, wenn dies mehr als zwei Hausstände sind oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet.

Dringender Appell für Weihnachten zu Hause
Auch für private Feiern zu Hause wird die Einhaltung der oben genannten Regeln dringend empfohlen.

  • Ausgangsbeschränkungen in sogenannten Hotspots
    Die nächtlichen Ausgangssperren beginnen am 24. Dezember erst ab 0 Uhr statt 21 Uhr. Am 25. und 26. Dezember beginnen die nächtlichen Ausgangssperren dagegen bereits um 22 Uhr.

Gottesdienste
Gottesdienste bleiben generell möglich.

  • Es gelten die allgemeinen Regeln (Abstands- und Maskenpflicht, Kontaktdatenerfassung).
  • Anmeldeerfordernis zu den besonders gut besuchten Gottesdiensten an Heiligabend und an Weihnachten.
  • Für diese Gottesdienste gilt besonders: Bitte kein gemeinsamer Gesang!

Silvester

  • An Silvester bleibt es bei den allgemeinen Regelungen für Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren.

Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) Stand: 16. Dezember 2020

Museum Reinhard Ernst für abstrakte Kunst zeigt „Abstraktion im Quadrat“ auf dem Noch-Bauzaun

Etage um Etage wächst der Bau in die Höhe und lässt die konkreten Formen des Gebäudes erkennen. Die Arbeiten laufen auf Hochtouren, sodass mit der Fertigstellung des Rohbaus im Frühling 2021 gerechnet werden kann. © Foto Diether v. Goddenthow
Etage um Etage wächst der Bau in die Höhe und lässt die konkreten Formen des Gebäudes erkennen. Die Arbeiten laufen auf Hochtouren, sodass mit der Fertigstellung des Rohbaus im Frühling 2021 gerechnet werden kann. © Foto Diether v. Goddenthow

Bislang konnte selbst „Corona“ die Verwirklichung der Vision des Stifter-Ehepaars Reinhard Sonja Ernst, ein Museum für abstrakte Kunst an der Wilhelmstraße 1 in Wiesbaden zu errichten, nicht bremsen. So wächst der Bau Etage um Etage in die Höhe und lässt bereits die konkreten Formen des späteren Sichtbeton-Gebäudes erkennen. Die Arbeiten laufen auf Hochtouren, sodass mit der Fertigstellung des Rohbaus im Frühling 2021 gerechnet werden kann, wie es in einer Meldung heißt.

Bereits im Frühjahr 2020 konnte das Team der Reinhard & Sonja Ernst-Stiftung elf pädagogische Einrichtungen in Wiesbaden für das Projekt eines zur Bauzaungalerie umfunktionierten Bauzauns gewinnen. Hierbei handelt es sich um 114 Laufmeter Holzzaun, der die derzeitige Baustelle des Museum Reinhard Ernst einfasst, und als Freilichtgalerie bestehen bleiben und große, farbstarke Gemälde präsentieren soll. So entstand die Idee, diesen Bauzaun von jungen Menschen bespielen zu lassen und ihre Neugier auf Abstrakte Kunst zu wecken.

"Abstraktion im Quadrat", auf 114 Metern zur Bauzaungalerie umfunktionierten Bauzaun werden 76 abstrakte Kunstwerke von  Jugendlichen aus zehn Schulen und der Kulturwerkstatt im Jugendhilfezentrum Johannesstift gezeigt. © Foto Diether v. Goddenthow
„Abstraktion im Quadrat“, auf 114 Metern zur Bauzaungalerie umfunktionierten Bauzaun werden 76 abstrakte Kunstwerke von Jugendlichen aus zehn Schulen und der Kulturwerkstatt im Jugendhilfezentrum Johannesstift gezeigt. © Foto Diether v. Goddenthow

Die Stiftung stellte Malutensilien und Tafeln im Format 1 x 1 Meter zur Verfügung, formale Vorgabe war einzig das Thema „Abstraktion“. Im Sommer waren die Gemälde fertiggestellt. Unter verschärften Bedingungen (Masken, Abstand, limitierte Gästeliste, strenges Hygienekonzept) fand nun die Ausstellungseröffnung Mitte September 2020 statt. Neben den Künstlerinnen und Künstlern, ihren pädagogischen Betreuerinnen und Betreuern erschienen auch zahlreiche Presseschaffende sowie Vertreter der Landeshauptstadt Wiesbaden – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende, Kulturdezernent Axel Imholz und Kulturamtsleiter Jörg-Uwe Funk. Auch Elke Gruhn, Leiterin des benachbarten Nassauischen Kunstvereins, ließ sich dieses Ereignis nicht entgehen, wie es im neuesten Newsletter der Stiftung heißt.

Die 76 Kunstwerke, die in zehn Wiesbadener Schulen und der Kulturwerkstatt im Jugendhilfezentrum Johannesstift entstanden sind, können bis zum Frühjahr 2021 besichtigt werden. In ihrer Ursprünglichkeit und Farbigkeit stehen die Schüler-Werke manch professioneller Abstraktion in nichts nach! Ein Laie würde zumeist nicht unterscheiden können, ob Schüler oder berühmter Künstler.

Weitere Details hier!

Informationen: Museum Reinhard Ernst

Hinrichtung des iranischen Bloggers und Oppositionellen Ruhollah Zam: PEN fordert Straßenumbenennung in Berlin

Darmstadt, 15. Dezember 2020. Das deutsche PEN-Zentrum ist zutiefst entsetzt über die Hinrichtung des iranischen Journalisten und Oppositionellen Ruhollah Zam. Die Ermordung des Regimekritikers muss diplomatische und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darüber hinaus regt der PEN an, den Teil der Podbielskiallee, an der sich die Iranische Botschaft befindet, also jenen Teil südöstlich der Koserstraße, in Ruhollah-Zam-Allee umzubenennen.

„Wir bitten den Berliner Senat eindringlich, sich diese Idee zu eigen zu machen und eine solche Umbenennung schnellstmöglich zu veranlassen, damit fortan jedes Schreiben an die Iranische Botschaft mit der Adresse Ruhollah-Zam-Allee an dieses abscheuliche Verbrechen erinnert“, so Vizepräsident Leander Sukov.

Ruhollah Zam lebte im französischen Exil und gehörte zu den wichtigsten iranischen Dissidenten. Er betrieb die Internet-Plattform „Amadnews“, die mehr als eine Million Follower verzeichnet. Wiederholt hatte er das Mullah-Regime kritisiert und auch die Wiederwahl von Mahmud Ahmadinedschad aufgrund von Wahlfälschung angezweifelt. Zam wurde letztes Jahr von den iranischen Revolutionsgarden in das Nachbarland Irak gelockt, dort entführt und in den Iran verschleppt. Ein Revolutionsgericht in Teheran verurteilte ihn im Juni 2020 in einem Schauprozess zum Tode. Zam wurde vorgeworfen, gegen die iranische Führung Propaganda betrieben und Menschen zu teilweise gewaltsamen Protesten aufgerufen zu haben. Nachdem der Oberste Gerichtshof das Urteil am 8. Dezember 2020 bestätigt hatte, wurde die Strafe vier Tage später vollstreckt.
Wir danken der Bundesregierung für die klaren Worte der Verurteilung dieser Hinrichtung und das eindeutige Bekenntnis zur Meinungs- und Pressefreiheit, die auch für den Iran angemahnt wird. Doch dieser barbarische Akt bedarf weiterreichender Konsequenzen.

Ralf Nestmeyer
PEN-Vizepräsident und Writers-in-Prison-Beauftragter
PEN-Zentrum Deutschland e.V.,
Kasinostr. 3,
64293 Darmstadt

Latein lernen mit Tricktrack – vor 500 Jahren – Universitätsbibliothek erwirbt das allererste in Frankfurt am Main gedruckte Buch

 „Ludus studentum Friburgensium“ des Franziskanermönchs Thomas Murner von 1511, jetzt im Eigentum der Frankfurter Universitätsbibliothek
„Ludus studentum Friburgensium“ des Franziskanermönchs Thomas Murner von 1511, jetzt im Eigentum der Frankfurter Universitätsbibliothek

FRANKFURT. Die Frankfurter Universitätsbibliothek konnte jetzt das allererste in Frankfurt am Main gedruckte Buch erwerben: Der „Ludus studentum Friburgensium“ des Franziskanermönchs Thomas Murner von 1511 galt bislang als empfindliche Lücke in der hiesigen Sammlung Frankfurter Drucke. Die Unterstützung der „Freunde der Universitätsbibliothek“ machte den antiquarischen Kauf möglich.

Johannes Gutenberg erfand in Mainz um 1450 den Buchdruck mit beweglichen Lettern. Erst über 50 Jahre später entstand in Frankfurt am Main die erste Druckerei – reichlich spät, sollte man denken. Der Grund dafür könnte in der unmittelbaren Nachbarschaft zu Mainz liegen, das seit Gutenbergs Erfindung der „Schwarzen Kunst“ eine führende Rolle im Buchdruck einnahm. Somit gab es für Druckereien und Verlage in Frankfurt im 15. und frühen 16. Jahrhundert wohl noch keinen Bedarf.

Die Situation änderte sich erst, als 1511 der aus dem Elsass stammende Franziskaner Thomas Murner (1475 ‒ 1537) nach Frankfurt kam und für rund zwei Jahre im dortigen Franziskanerkloster lebte. Das Kloster befand sich da, wo heute die Paulskirche steht. Murner war Doktor der Theologie und Rechtswissenschaft, Humanist, Satiriker und ein leidenschaftlicher Gegner Martin Luthers. Mit ihm kam sein jüngerer Bruder, der Buchdrucker Beatus Murner nach Frankfurt. In dessen Druckerei entstanden in den Jahren 1511 und 1512 die ersten neun nachweislich in Frankfurt gedruckten Bücher. Verfasser ist jeweils, mit einer Ausnahme, Thomas Murner. Dabei handelt es sich allerdings nicht um umfangreiche Werke, sondern eher um kleine Broschüren.

Das allererste dieser neun Bücher ist der 1511 erschienene „Ludus studentum Friburgensium“, ein Lehrbuch für lateinische Prosodie und Metrik. Thomas Murner erhoffte sich, aufbauend auf Erfahrungen an der Freiburger Universität, dass die Studenten mit Hilfe von Spielen Elemente der lateinischen Silben- und Verslehre auswendig lernen. Bei diesen Spielen handelt es sich u.a. um ein Radspiel, Schach und Tricktrack, den Vorgänger von Backgammon. Enthalten sind acht Holzschnitte, darunter zwei, die sich aufklappen lassen, und einer mit einem drehbaren Rad, einer sogenannten Volvelle.

Im Altbestand der Frankfurter Stadtbibliothek, der sich heute als städtische Dauerleihgabe in der Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg befindet, waren bislang lediglich sechs der neun Frankfurter Murner-Drucke vorhanden. Glücklicherweise konnte die Bibliothek jetzt den „Ludus studentum Friburgensium“ mit Unterstützung der Freunde der UB erwerben. Er stellt eine sehr wertvolle Ergänzung und Bereicherung des Bestands dar.

Das höchst seltene Büchlein wurde komplett digitalisiert:
http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/inc/content/titleinfo/11109108

Information: Dr. Bernhard Tönnies, Abteilung Handschriften und Inkunabeln, Universitätsbibliothek J. C. Senckenberg, Bockenheimer Landstraße 134-138, 60325 Frankfurt am Main, Tel: +49 (69) 798 39236, E-Mail: b.toennies@ub.uni-frankfurt.de

Filmkultur online: Digitale Angebote des DFF

© Foto Diether v. Goddenthow
© Foto Diether v. Goddenthow

Das DFF bietet mit Filmkultur online weiterhin zahlreiche Möglichkeiten, die Zeit des zweiten Lockdowns digital zu überbrücken. Der wöchentliche Newsletter informiert über die digitalen Angebote und spannende, zusätzliche Inhalte, die auf der Website und in den sozialen Medien verfügbar sind.

Filmkultur online
DFF – Deutsches Filminstitut & Filmmuseum
Schaumainkai 41-
60596 Frankfurt am Main
www.dff.film

Rheinland-Pfalz Corona-Regeln vom 16. 12. 2020 bis 10. 01.2021

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Große Einigkeit über Shutdown vom 16. Dezember bis 10. Januar Archivbild: © Diether v. Goddenthow
Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Große Einigkeit über Shutdown vom 16. Dezember bis 10. Januar Archivbild: © Diether v. Goddenthow

„Auch wenn es keine leichte Entscheidung ist: Es herrscht große Einigkeit darüber, dass der Shutdown unbedingt notwendig ist. Medizinisch, um Menschenleben zu retten und auch wirtschaftlich. Wenn wir die Zeit um Weihnachten jetzt nutzen, ist der Schaden geringer. Viele Unternehmen haben ohnedies Betriebsferien, die Schulen haben Weihnachtsferien“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Bund-Länder-Schalte. Diese Entscheidung sei ein sehr schwerer Schritt, der nicht leichtfalle. Aber in ganz Deutschland würden immer mehr Menschen an COVID-19 sterben. „Es ist nicht irgendeine Zahl, oder irgendein Faktor. Und je höher die Gesamtzahl, desto kritischer sei die Situation in den Krankenhäusern und vor allem auf den Intensivstationen“, so die Ministerpräsidentin.

In Rheinland-Pfalz sei Vorsorge getroffen worden: „Unsere Krankenhäuser haben einen Verbund gebildet und unterstützen sich gegenseitig. Wir stehen in sehr engem Austausch. Deswegen wissen wir, wir müssen jetzt handeln. Sie haben unser Versprechen, dass unser erstes Ziel ist, dass in Deutschland alle Patienten gut versorgt werden können“, so die Ministerpräsidentin. Sie habe sehr viele Zuschriften bekommen und mit den Kommunen, den Kammern und Verbänden gesprochen. „Auch aus dem Handel wissen wir, dass eine kurze Zeit der Schließung vielen lieber ist, als ihre Läden mit allen laufenden Kosten offen zu halten und kaum Kunden zu haben“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Am Freitag hätten Rheinland-Pfalz in die Weihnachtsferien begonnen. Die meisten Klassenarbeiten und Klausuren seien geschrieben. Hinter den Schülern und Schülerinnen liege ein schwieriges Jahr. „Deswegen war mit sehr wichtig, dass wir die Schulen nicht einfach schließen. In den Schulen wird die Präsenzpflicht vom 16. Dezember bis zum 18. Dezember 2020 aufgehoben. Dies bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler können und sollten zuhause bleiben. Das ist sinnvoll, damit die Kinder vor den Feiertagen Kontakte reduzieren. Fernunterricht muss in diesen drei Tagen nicht stattfinden. Die Schulfamilie und Eltern können sich in dieser Zeit in einem strukturierten Prozess darauf vorbereiten, dass nach dem regulären Ferienende, am 4. Januar 2021, bis zum 15. Januar 2021 Fernunterricht stattfinden wird. Dies ist das mildere Mittel im Vergleich zur Schulschließung. Bildung ist ein hohes Gut!“, betonte die Ministerpräsidentin. Vom Fernunterricht ausgenommen seien diejenigen, die gerade schon für ihre Abiturprüfungen büffeln, die im Januar stattfinden.

Konkret gilt ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis mindestens 10. Januar 2021:

1. Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch maximal auf 5 Personen, beschränkt. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.

2. Weihnachten kann gefeiert werden, jedoch in deutlich kleinerem Rahmen als sonst. Vom 24. bis 26. Dezember gilt: Ein Hausstand darf von weiteren vier Personen aus dem engsten Familienkreis besucht werden, selbst wenn dadurch mehr als fünf Personen oder mehr als zwei Hausstände zusammenkommen. Es wird ausdrücklich empfohlen, vor dem Familientreffen eine Schutzwoche einzulegen und Kontakte fünf bis sieben Tage zuvor auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

3. An Silvester und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Außerdem gilt ein Böllerverbot auf publikumsträchtigen Plätzen und ein Verkaufsverbot von Böllern. Es wird dringend empfohlen, auf das Zünden von Pyrotechnik zu verzichten. Der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten.

4. Die Kitas bleiben im Regelbetrieb geöffnet. An die Eltern wird aber appelliert, möglichst eine Betreuung zu Hause sicher zu stellen.

5. In den Schulen wird die Präsenzpflicht vom 16. bis 18. Dezember 2020 aufgehoben. Dies bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler können zuhause bleiben. Fernunterricht muss in diesen drei Tagen nicht stattfinden. Für die Zeit nach den Ferien gilt: In der Woche vom 4. bis zum 15. Januar 2021 findet in allen Schularten ausschließlich Fernunterricht statt. Die Schulen bieten Notbetreuung für Schüler und Schülerinnen bis zur Klassenstufe 7 an; für Schüler oder Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und für Schüler, deren häusliche Lernsituation nicht ausreichend förderlich ist. Wir werden mit den Trägern der Schülerbeförderung Gespräche führen, damit die Schülerbeförderung zur Wahrnehmung der Notbetreuung aufrechterhalten bleibt.

Für Prüfungen gilt: Klassenarbeiten und Prüfungen, die in der Zeit bis zum 18. Dezember 2020 sowie vom 4. Januar bis 15. Januar 2021 angesetzt waren, sollen möglichst verschoben oder ersetzt werden. Sollte das nicht möglich sein, finden diese in der Schule statt.

Das Abitur (G9-Gymnasien und IGS) findet wie geplant und in Präsenz an den Schulen statt (Beginn der schriftlichen Prüfungen am 07. Januar 2021, Ende: 27. Januar 2021).

Wie es ab dem 15. Januar 2021 weitergeht, wird in Abhängigkeit von der Infektionslage entschieden.

6. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

7. Handel

Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Ausnahmen: Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.

8. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.

9. Wirtschaftliche Unterstützung: Die Maßnahmen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.

10. Bei Gottesdiensten und Zusammenkünften in Kirchen, Synagogen und Moscheen gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern und Maskenpflicht auch am Platz. Gemeindegesang ist verboten.

11. Wir werden für Alten-und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste besondere Schutzmaßnahmen treffen. In Rheinland-Pfalz leben mehr als 44.000 Menschen in Alten und Pflegeheimen, mindestens genauso viele werden zu Hause von mobilen Pflegediensten betreut. Hier werden wir mit besonderen Maßnahmen für zusätzlichen Schutz sorgen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests.

Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten-und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden. Das ist für die Einrichtungen eine hohe zusätzliche Belastung. Damit es dennoch verlässlich durchgeführt werden kann, steht die Landesregierung im engen Austausch mit DRK, Maltesern und anderen Rettungsdiensten, die bereits signalisiert haben, die Einrichtungen beim Testen zu unterstützen.

12. Wir haben die Zusage des Bundesgesundheitsministers, dass wir ab dem 27. Dezember beginnen können, zu impfen. In einem ersten Schritt werden wir mit mobilen Teams in die Alten und Pflegeeinrichtungen gehen. Ab dem 4. Januar haben wir dann mehr Impfstoff zur Verfügung und können auch Impfzentren öffnen, die wir startbereit haben.

Ergänzte Neuausgabe des Buches „Eberhard Philipp Wolf (1773-1843) – Baumeister des Klassizismus in Nassau“

eberhard-philipp-wolf-klassizismusbaumeister-wAnlässlich der Neuerscheinung des Buches „Eberhard Philipp Wolff (1773-1843) – Baumeister des Klassizismus in Nassau““ hat Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende am Freitag, 11. Dezember, den Autor Hans-Joachim Häbel und Vertreter der Historischen Kommission für Nassau im Rathaus empfangen.
„Es ist ein wunderbar konzipiertes und gestaltetes Buch. Für unsere Stadtgeschichte im 19. Jahrhundert birgt es eine Fülle interessanter, vielfach unbekannter Details und Abbildungen von Eberhard Philipp Wolff“, sagte Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende.

Der neu erschienene Text- und Bildband ist einem Baumeister gewidmet, der zwischen 1800 und 1840 in Wiesbaden und im Herzogtum Nassau gewirkt hat, aber bisher weitgehend unerforscht geblieben ist. Archivoberrat a.D. Dr. Hans-Joachim Häbel präsentiert das Leben und das umfangreiche Werk von Eberhard Philipp Wolff erstmals anhand eingehender Forschungen. Viele teils unbekannte Pläne und Bauzeichnungen hat der Autor in den Beständen des Hessischen Hauptstaatsarchivs in Wiesbaden zutage gefördert.

Wolff hat in Wiesbaden, seinem Dienstsitz als Herzoglich Nassauischer Landbaumeister, markante öffentliche Gebäude errichtet. So war er für die klassizistische Bebauung an der Ostseite des Luisenplatzes verantwortlich. Auch stadtplanerisch betätigte er sich im „Historischen Fünfeck“. Zu seinen Hauptwerken zählt das 1825 bis 1827 errichtete Herzogliche Hoftheater an der Wilhelmstraße, das um die Jahrhundertwende dem Hotelkomplex des Nassauer Hofs weichen musste. Nicht zuletzt sind die heutigen Wiesbadener Vororte mit zahlreichen Bauprojekten in dem Buch vertreten.

Das Buch hat 484 Seiten mit 163 Farbabbildungen, ISBN 978-3-930221-40-0, Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau 93, Einführungspreis bis zum 31. Januar 35 Euro, danach 42 Euro.

Zum Buch:
Als Landbaumeister hat Eberhard Philipp Wolff im Gebiet des früheren Herzogtums Nassau zahlreiche Spuren hinterlassen. Während das Werk anderer Baumeister des Klassizismus in Nassau bereits weitgehend erforscht ist, blieb Wolff bisher weniger beachtet. Diesem Mangel will das vorliegende Buch abhelfen. Mit seinem Wirken in Nassau hat Wolff das bauliche Erscheinungsbild vieler Städte und Dörfer geprägt. Seine Kirchen sind zwar keine monumentalen Prachtbauten, waren aber dank ihrer eher schlichten Formen im klassizistischen Baustil für kleinere Landgemeinden bezahlbar. Wolff errichtete Amts- und Rathäuser, Schulen und Pfarrhäuser – teilweise nach Musterplänen – und war auch für deren Bauunterhaltung zuständig. Als Uferbaumeister trug Wolff Verantwortung für den Wasser- und Uferbau an den schiffbaren Flüssen Rhein, Lahn und Main. Für Orte, die nach Großbränden wieder aufzubauen waren oder in denen neue Baulinien erschlossen werden sollten, legte er Planungen vor, die bis heute im Ortsbild erkennbar sind. In der Haupt- und Residenzstadt Wiesbaden zählen das 1827 errichtete Hoftheater vor dem Sonnenberger Tor und die klassizistische Bebauung an der Ostseite des Luisenplatzes zu seinen Hauptwerken. Auch stadtplanerisch betätigte er sich im Wiesbadener „Historischen Fünfeck“. Nach dem Einsturz der unter Leitung von Hofbaumeister Friedrich Ludwig Schrumpf gebauten katholischen Kirche Sankt Bonifatius 1831 wirkte Wolff als Gutachter für die Erforschung des Unglücks. Der Verfasser hat Bauakten und Pläne des Hessischen Hauptstaatsarchivs Wiesbaden ausgewertet, um das vielseitige Werk Wolffs zu rekonstruieren. Die großzügig bebilderte Darstellung – darunter zahlreiche bisher nie gezeigte Pläne – dokumentiert die Lebensleistung eines Baumeisters im Landesdienst zwischen 1800 und 1840. Für die regional- und lokalhistorische Forschung im Nassauer Land enthält das Buch neue Erkenntnisse und viele Detailinformationen, die durch ein Personen- und Ortsregister erschlossen sind.

In allen Wiesbadener Buchhandlungen sofort erhältlich!

Hessenweite Plakatkampagne für Aktion #wärmespenden gestartet Staatsminister Axel Wintermeyer „Hilfe für Obdachlose ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“

Nehmen Sie am besten immer einige Fünf-Euroscheine bei Stadtgängen mit. Seien Sie großzügig!  Bedenken Sie, dass es sich bei Obdachlosen zumeist um psychisch behandlungsbedürftige Menschen handelt, häufig mit schweren sozialphobischen Störungen. Betroffene sind mental zumeist außerstande, selbständig ihre Ansprüche auf soziale Leistungen adäquat bei den zuständigen Institutionen zu beantragen und die damit verbundenen Pflichten, von deren Erfüllung die Zahlung von Sozialhilfe oder Grundsicherung abhängen, zu erfüllen. Die Corona-Pandemie hat ihre Situation dramatisch verschlechtert, insbesondere, wenn Behörden aus Infektionsschutzgründen geschlossen sind. © Foto Diether v. Goddenthow
Nehmen Sie am besten immer einige Fünf-Euroscheine bei Stadtgängen mit. Seien Sie großzügig! Bedenken Sie, dass es sich bei Obdachlosen zumeist um psychisch behandlungsbedürftige Menschen handelt, häufig mit schweren sozialphobischen Störungen. Betroffene sind mental zumeist außerstande, selbständig ihre Ansprüche auf soziale Leistungen adäquat bei den zuständigen Institutionen zu beantragen und die damit verbundenen Pflichten, von deren Erfüllung die Zahlung von Sozialhilfe oder Grundsicherung abhängen, zu erfüllen. Die Corona-Pandemie hat ihre Situation dramatisch verschlechtert, insbesondere, wenn Behörden aus Infektionsschutzgründen geschlossen sind. © Foto Diether v. Goddenthow

Wiesbaden. Wohnungslose Menschen sind in diesem Corona-Winter besonders gefährdet: Sie sind nicht nur der üblichen Kälte und Nässe ausgesetzt, sondern können sich auf der Straße auch kaum vor dem Virus schützen. Die Diakonie Hessen und die Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ helfen Obdachlosen mit ihrer Spendenaktion „#wärmespenden“. Um darauf aufmerksam zu machen, hat der Stiftungsratsvorsitze der Landesstiftung, Staatsminister Axel Wintermeyer, in Wiesbaden die hessenweite Plakatkampagne gestartet.

„Hilfe für Obdachlose ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, betont Minister Wintermeyer. „Die Diakonie Hessen und die Landesstiftung ‚Miteinander in Hessen‘ gehen mit ihrer Spendenaktion mit gutem Beispiel voran und wir alle können uns beteiligen. Die Spenden werden von den Initiatoren der Aktion verdoppelt. Aus der Gesamtsumme werden winterfeste Schlafsäcke und weitere Soforthilfen für Menschen finanziert, die auf der Straße leben. Auch kleine Beträge sorgen dank der Verdoppelung für große Wirkung. Machen Sie mit.“

Vor der Wiesbadener Regierungszentrale legte der Chef der Staatskanzlei persönlich Hand an, um das erste Großflächenplakat anzubringen. Es zeigt die Tatortkommissarin Ulrike Folkerts. Zahlreiche prominente Persönlichkeiten machen sich für die Aktion stark. Erstmals dabei ist Autorin Nele Neuhaus, die vor allem durch ihre Taunus-Krimis bekannt ist. Weitere Unterstützerinnen und Unterstützer sind: Lottofee Franziska Reichenbacher, Fußball-Nationalspieler Emre Can, Radrennprofi John Degenkolb, Komiker Bodo Bach und der Chef der Staatskanzlei.

Die Aktion „#wärmespenden“ findet bereits in der dritten Saison statt. Die aktuelle Kampagne wurde anlässlich des „World Homeless Day“ Anfang Oktober 2020 gestartet.

Ab Mitte Dezember sind mehr als 600 Plakate in allen größeren Städten in Hessen zu finden. Ermöglicht wird die für einen Monat laufende Großflächenwerbung durch die Unterstützung von Ströer Deutsche Städte Medien, Lotto Hessen und der Stiftung Flughafen Frankfurt/Main für die Region. Für die Werbeaktivitäten werden keine Spendengelder aufgewendet.

„Ströer ist sich seiner gesellschaftspolitischen Verantwortung bewusst, besonders in der aktuellen, herausfordernden Zeit. Wir unterstützen die Aktion ,#wärmespenden‘ deshalb umfänglich mit einer reichweitenstarken Plakatierung in Hessen. Wir schaffen damit eine flächendeckende Aufmerksamkeit für die Spendenaktion, mit der wir die Menschen im öffentlichen Raum unmittelbar erreichen“, sagt Alexander Stotz, CEO Ströer Media Deutschland GmbH.

Der Stiftungsratsvorsitze der Landesstiftung, Staatsminister Axel Wintermeyer, geht mit gutem Beispiel voran. Foto: Stiftung Miteinander in Hessen
Der Stiftungsratsvorsitze der Landesstiftung, Staatsminister Axel Wintermeyer, geht mit gutem Beispiel voran. Foto: Stiftung Miteinander in Hessen

Anliegen der Initiatoren und der Unterstützerinnen und Unterstützer ist es auch, auf die Situation von Obdachlosen aufmerksam zu machen und Menschen dafür zu sensibilisieren, im Notfall Hilfe zu leisten oder zu verständigen. „In Hessen soll niemand erfrieren“, sagt Carsten Tag, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hessen. „Mit der Spendenaktion konnten wir diesen Winter schon über 600 Schlafsäcke an Menschen austeilen, die auf der Straße leben. Dafür sprechen wir unseren Dank an die vielen Unterstützerinnen und Unterstützer aus. Wir wissen, wie schwer es in dieser wirtschaftlich unsicheren Zeit für viele ist. Doch der Bedarf ist noch lange nicht gedeckt.“ Eine Erhebung der Liga Hessen ergab kürzlich, dass in Hessen die Sozialverbände an einem Stichtag im Februar 2020 zu etwa 3.500 Menschen Kontakt hatten. Die Anzahl wohnungsloser Menschen in Hessen wird jedoch weitaus höher geschätzt. Ein großer Teil lebt dauerhaft auf der Straße.

Die Tagesaufenthalte bieten wegen der Corona-Maßnahmen aktuell weniger Menschen täglich Schutz vor Kälte und Nässe. Auch Notunterkünfte können nicht mehr mit der gleichen Anzahl von Hilfebedürftigen belegt werden wie in der Vergangenheit. „Diesen Winter werden viel mehr Menschen auf die Straße zurückgeworfen“, sagt Stefan Gillich, Leiter der Abteilung Existenzsicherung, Armutspolitik und Gemeinwesendiakonie der Diakonie Hessen. „Wir versuchen, die Situation vor den Tagesaufenthalten mit Heizpilzen, Pavillons und Zelten zu entlasten. So haben die Menschen wenigstens kurzfristig Schutz vor der Witterung. Der Schlafsack ist und bleibt eine Nothilfe, mit der Menschen vor dem Erfrieren geschützt werden sollen. Letztlich handelt es sich um einen Mangel an bezahlbarem Wohnraum für alle Bürger.“

Wer sich an der Aktion beteiligen möchte, kann seine Spende auf folgendes Konto überweisen:

Evangelische Bank
DE12 5206 0410 0004 0506 06
Stichwort: wärmespenden

Mit wenigen Klicks geht es auch online unter: www.diakonie-hessen.de/aktuell/waerme-spenden oder über einen QR-Code auf den Plakaten.

Videopodcast: Autor Wilhelm Bode und Herausgeberin Judith Schalansky über „Tannen“ – Digitale Angebote des Literaturhauses Wiesbaden

Villa Clementine Literaturhaus Wiesbaden © Foto Diether v. Goddenthow
Villa Clementine Literaturhaus Wiesbaden © Foto Diether v. Goddenthow

Einem Baum, der im Dezember festlich geschmückt in vielen Haushalten zu finden ist, widmet Wilhelm Bode sein neues Buch „Tannen“. Gemeinsam mit der Herausgeberin Judith Schalansky spricht der Forstwissenschaftler und Autor in einem Video-Podcast des Literaturhauses Villa Clementine Wiesbaden mit der freien Journalistin Sarah Beicht. Dabei wird ein umfassendes Portrait der Tanne gezeichnet, von botanischen Eigenschaften bis hin zum weihnachtlichen Brauch des christlichen Gabenbaums. Das Buch ist Teil der Reihe „Naturkunden“, erschienen im Verlag Matthes & Seitz. Das Video ist ab sofort auf der Internetseite www.wiesbaden.de/literaturhaus sowie auf dem YouTube-Kanal der Stadt Wiesbaden abrufbar.

Wilhelm Bode wurde 1947 in Westfalen geboren und war als Jurist sowie Diplom-Forstwirt tätig. Er lehrte unter anderem an der internen Fachhochschule für Forstwirtschaft des Landes Hessen und leitete die Abteilung Forst-, Jagd- und Holzwirtschaft in der saarländischen Landesforstverwaltung. Er setzt sich weiterhin aktiv für den Naturschutz ein und ist der Verfasser zahlreicher forstwissenschaftlicher Schriften. Nach „Hirsche“ legt er nun seinen zweiten Band in der Reihe „Naturkunden“ über die Tanne vor.

Judith Schalansky wurde 1980 in Greifswald geboren und ist als Schriftstellerin, Herausgeberin und Buchgestalterin tätig. Zu ihren bekanntesten Werken gehören der 2011 erschienene Roman „Der Hals der Giraffe“ oder ihr 2018 erschienenes „Verzeichnis einiger Verluste“. Sie wurde vielfach ausgezeichnet, unter anderem 2014 mit dem Preis der Literaturhäuser sowie dem Mainzer Stadtschreiber-Stipendium oder 2018 mit dem Wilhelm Raabe-Literaturpreis. Seit 2013 ist sie Herausgeberin der Reihe „Naturkunden“ im Verlag Matthes & Seitz.

Weitere digitale Angebote des Literaturhauses Villa Clementine sind auf www.wiesbaden.de/literaturhaus sowie dem YouTube-Kanal der Stadt Wiesbaden abrufbar.

exground filmfest 33: Positive Bilanz der On-Demand-Ausgabe & Präsenzveranstaltung im März 2021 geplant

Exground-Festivalleiterin Andrea-Wink präsentiert  coronabedingt  die Gewinnerfilme digital.
Exground-Festivalleiterin Andrea-Wink präsentiert coronabedingt die Gewinnerfilme digital.

Highlights aus dem Filmprogramm mit Gästen vom 26. bis 29. März 2021 in Wiesbadener Spielstätten

Die Online-Ausgabe von exground filmfest 33 zieht mit rund 5.500 Streams von 70 Lang- und Kurzfilmen ein positives Resümee. Knapp 4.200 Besuche hat darüber hinaus der Youtube-Kanal des Festivals zu verzeichnen, auf dem die Zuschauer* unter anderem die Videobotschaften der Filmschaffenden und die täglichen Filmtipps des Festivalteams anschauten. Die Festivaleröffnung haben auf den Kanälen Youtube, Twitch und Facebook mittlerweile 417 Besucher gesehen, bei der Preisverleihung waren es sogar 446. Die Fachveranstaltung DEN RICHTIGEN TON FINDEN: SOUNDGESTALTUNG IM DOKUMENTARFILM, die in Kooperation mit der AG DOK auf ZOOM stattfand, hatte 102 Teilnehmer. Die Inhalte auf den Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram) von exground filmfest erreichten insgesamt 135.681 Personen.

„Obwohl wir natürlich bedauern, dass das Festival nicht wie geplant vor Ort in den Spielstätten stattfinden konnte, freuen wir uns sehr über die rege Nutzung unseres On-Demand- und Online-Angebots“, erklärt Andrea Wink vom Festivalteam. „Und mit der geplanten Vorführung unseres Filmprogramms im März in den Wiesbadener Spielstätten können wir dann auch endlich wieder einen Austausch zwischen den Filmschaffenden und dem Publikum erleben, den die Online-Variante nicht ermöglicht hat.“

exground filmfest 33 im März im Kino

Vom 26. bis 29. März 2021 werden ausgewählte Highlights aus dem Filmprogramm von exground filmfest in den Wiesbadener Spielstätten Caligari FilmBühne und Murnau-Filmtheater auf der großen Leinwand gezeigt sowie Teile des Rahmenprogramms in der Krypta der Marktkirche. Dazu gehören die Filme aus dem Fokus Italien sowie die Preisträgerfilme der Kurzfilm-Wettbewerbe und von goEast. Daneben werden auch diejenigen Filme zur Aufführung kommen, die im November nicht On Demand zur Verfügung standen, wie das KLAUS-LEMKE-SPECIAL.

Informationen zum Festivalprogramm, den Vorführzeiten und Tickets werden Anfang Februar auf www.exground.com bekannt gegeben.

Termin für das exground filmfest 34: 12. bis 21. November 2021