Kategorie-Archiv: Corona COVID-19

Wiedereröffnung – Ab dem 12. März 2021 ist das Hessische Landesmuseum Darmstadt wieder geöffnet!

Hessisches Landesmuseum Darmstadt © Foto Diether v. Goddenthow
Hessisches Landesmuseum Darmstadt © Foto Diether v. Goddenthow

Das Hessische Landesmuseum Darmstadt ist ab dem 12. März 2021 wieder geöffnet. Die aktuellen Sonderausstellungen »Tomás Saraceno: Songs for the Air« ist bis zum 28. März 2021 verlängert, »Peter Lindbergh: Untold Stories« bis zum 18. April 2021. Die Präsentation »Urpferd 2.0« ist noch bis 25. April 2021 zu besichtigen. Der Museumsbesuch kann ausschließlich nur nach Buchung eines Online-Zeitfenstertickets oder telefonischer Anmeldung erfolgen.

Direktor Martin Faass: »Wir freuen uns sehr, unsere Türen endlich wieder für das Publikum öffnen zu können! Die letzten Wochen haben gezeigt, wie wichtig die Kultur für das Leben der Menschen ist. Unsere neuen Angebote in den Onlinemedien haben sich einer großen und positiven Resonanz erfreut. Jedoch lebt das Museum vom Original, von Besucher*innen und der Begegnung. Es ist ein wichtiger gesellschaftlicher Ort für den Austausch von Ideen, Wissen und Emotionen. Wir freuen uns, für unsere Besucher*innen zurück zu sein.«

Der Museums- und Ausstellungsbetrieb wird mit Umsetzung umfassender Hygiene- und Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus aufgenommen. Die Öffnung erfolgt entsprechend eines Hygieneplans, der nach behördlichen Vorgaben entwickelt und umgesetzt wurde. Die Vorsorgemaßnahmen für den Infektionsschutz umfassen u.a. eine Besucherbegrenzung, eine angepasste Besucherführung sowie eine regelmäßige Reinigung neuralgischer Punkte. Die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern gilt es einzuhalten sowie einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dieser kann mitgebracht oder an den Kassen erworben werden.

Maximal 120 Besucher*innen dürfen sich zur gleichen Zeit im Haus aufhalten. In der Sonderausstellung »Peter Lindbergh: Untold Stories« dürfen sich maximal insgesamt 30 Besucher*innen zur gleichen Zeit aufhalten, im »Block Beuys« und Sammlung Simon Spierer maximal insgesamt 40 Besucher*innen. In den Sammlungsräumen der Zoologie ist die Zahl auf maximal 40 Besucher*innen zur gleichen Zeit beschränkt (Der Dioramengang ist vom 15. – 17. März 2021 wegen aktuellen Arbeiten geschlossen.).

Der Museumsshop ist ausschließlich für die Besucher*innen mit einem gültigen Ausstellungsticket zugänglich, das Museumscafé bleibt vorerst geschlossen. Ebenfalls geschlossen bleibt vorerst die Außenstelle Abteilung für Schriftguss, Satz und Druckverfahren.

Buchungslinks befinden sich auf der Museums-Homepage www.hlmd.de.

Täglich zwischen 10 – 12 Uhr besteht auch die Möglichkeit, sich unter der Telefonnummer 06151 / 1657001 anzumelden.

Über weitere Entwicklungen informiert das Hessische Landesmuseum Darmstadt tagesaktuell über seine Homepage und die Sozialen Medien.

Hessisches Landesmuseum Darmstadt
Friedensplatz 1
64283 Darmstadt
www.hlmd.de

IHK Wiesbaden wundert sich über einseitige Öffnung des Einzelhandels in Mainz am Montag, 8.3.2021

Dr. Christian Gastl, Präsident der IHK Wiesbaden Archivbild vom Jahresempfang 2020  © Foto Diether v. Goddenthow
Dr. Christian Gastl, Präsident der IHK Wiesbaden Archivbild vom Jahresempfang 2020 © Foto Diether v. Goddenthow

Zur einseitigen Öffnung des Einzelhandels in Mainz  erklärt Dr. Christian Gastl, Präsident der IHK Wiesbaden: „Für die Händler ist es kaum erklärbar, dass Geschäfte in Mainz wieder öffnen dürfen, in Wiesbaden aber nicht. Gerade bei benachbarten Landeshauptstädten sind solche Unterschiede nicht nur für die Unternehmen ein Problem, sondern auch für den Gesundheitsschutz. Denn es steht jetzt zu befürchten, dass es zum Shopping-Tourismus über den Rhein kommt. Für die Wiesbadener bedeutet das zudem einen Wettbewerbsnachteil – damit werden Betriebe, die eigentlich alle in der gleichen Notlage sind, gegeneinander ausgespielt. Bei den Lockerungen wäre eine stärkere Abstimmung zwischen unmittelbar benachbarten Ländern sinnvoll, damit die Regeln auch noch nachvollzogen werden können. Im Beschlusspapier von Bund und Ländern steht wörtlich: ‚Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Absprachen zu treffen, um eine länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden.‘ Wir fragen uns, wie das hier umgesetzt werden soll.“

Ministerrat: Einzelhandel in Rheinland-Pfalz öffnet am Montag – Niedrige Tagesinzidenzen erlauben vorsichtige Lockerungen

Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer sind erlaubt. Möglichst im Freien wie hier das Vereinssporttraining von Kindern im Bad Kreuznacher Kurpark. Archivbild vom Okt. 2020  © Foto Diether v. Goddenthow
Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer sind erlaubt. Möglichst im Freien wie hier das Vereinssporttraining von Kindern im Bad Kreuznacher Kurpark. Archivbild vom Okt. 2020 © Foto Diether v. Goddenthow

Die Landesregierung informierte heute nach dem Corona-Kabinett, wie die geplanten Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in der Rechtsverordnung umgesetzt werden. Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, erklärten dazu: „Rheinland-Pfalz liegt heute mit einer Inzidenz von 47,5 den 7. Tag in Folge unterhalb der 7-Tagesinzidenz von 50. Neben Schleswig-Holstein ist Rheinland-Pfalz Spitzenreiter in Deutschland. Damit erfüllen wir die Voraussetzungen für die 3. Öffnungsstufe des Perspektivplans, der in der Bund-Länder-Schalte am Mittwoch beschlossen wurde. Das haben wir gemeinsam mit unseren Bürgerinnen und Bürgern erreicht. Es verschafft uns jetzt die Möglichkeit, Perspektiven für unterschiedliche Bereiche in Wirtschaft, Sport und Kultur zu eröffnen.“

Für den Einzelhandel bedeutet das: Die Geschäfte können wieder öffnen. Dabei kann für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde je 10 Quadratmeter bedient werden, ab 801 Quadratmetern Fläche darf ein Kunde pro 20 Quadratmetern einkaufen. Mit dem Einzelhandel haben wir eine weitere Sicherheitsstufe verabredet, damit in den sehr großen Geschäften nicht zu viele Menschen zusammenkommen: Es gilt, dass sich bei der übersteigenden Fläche ab 2.001 qm je 40 qm nur ein Kunde oder eine Kundin aufhalten dürfen.

„Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, weiterhin sehr vorsichtig zu sein. Wir riskieren alle Fortschritte und auch die erreichten Öffnungen, wenn die Infektionszahlen wieder ansteigen. AHA bleibt trotz Schnelltests wichtig“, so Dreyer und Bätzing-Lichtenthäler.

Sicherungsmechanismus

Ministerpräsidentin Malu Dreyer hatte vor dem Ministerrat mit Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände, der Industrie- und Handwerkskammern und des Einzelhandelsverbandes über die Möglichkeit von sicheren Öffnungsschritten beraten.

Bei einem Ansteigen der landesweiten Inzidenz über 50 für die Dauer von drei Tagen müssen die Geschäfte wieder schließen und haben dann die Möglichkeit, Termin-Shopping anzubieten. Dies gilt nicht landesweit, sondern nur für diejenigen Kommunen, die zu diesem Zeitpunkt eine Inzidenz über 50 haben.

„Bündnis für sicheres Öffnen“

Alle Beteiligten sind sich bewusst, dass die Öffnung auch eine große Verantwortung mit sich bringt. Landesregierung, IHK und Einzelhandelsverband schließen ein „Bündnis für sicheres Öffnen“. Mit mehr Testung, hohen Hygieneauflagen und strengen Kontrollen wollen alle Beteiligten die Öffnungsstrategie absichern und haben klare Sicherungsmechanismen verabredet.

Land errichtet Teststellen: Die Landesregierung hat bereits rund 1500 Schnelltesthelferinnen und –helfer geschult und wird am Montag die ersten 200 Teststellen öffnen. Insgesamt sollen in Rheinland-Pfalz 450 Teststellen aufgebaut werden. Rheinland-Pfalz liegt auch damit vor anderen Bundesländern. Da sich die Schnelltest-Lieferung durch Gesundheitsminister Spahn erneut verzögert hat, hat das Land selbst Test-Kits beschafft: Wir haben 6 Millionen Selbsttests vertraglich gesichert, bei weiteren 8 Millionen stehen wir in konkreten Vertragsverhandlungen. Bisher haben sich 427 Teststellen zum Testen gemeldet. Etwa 3700 Helferinnen und Helfer haben sich bislang gemeldet; aus freiwilliger und professioneller Struktur. Unter anderem aus Arztpraxen, Apotheken, Fieberambulanzen, Meldungen der Verbandsgemeinden (hauptsächlich auch freiwillige Feuerwehren) und Hilfsorganisationen.

Handel wird zusätzlich Schnelltests anbieten: Auch im Handel muss mit den neuen Selbst- und Schnelltests getestet werden, um die öffentlichen Teststationen nicht zu überlasten.

Die Kammern und der Einzelhandelsverband prüfen digitale Sicherung des Testergebnisses: Geprüft wird, ob ein im Einzelhandel vorgenommener Selbsttest über eine digitale Lösung bestätigt werden kann, so dass der Kunde -bei negativem Ausgang des Tests – an diesem Tag noch andere Geschäfte aufsuchen könnte, bei denen die Vorlage eines negativen Schnell- oder Selbsttests erforderlich ist.

„Wir begrüßen die Perspektive, die dem rheinland-pfälzischen Einzelhandel durch die zügige Umsetzung des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz durch die Landesregierung eröffnet wird. Wir appellieren ausdrücklich an die Unternehmen, sich an die bestehenden Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen zu halten, um die Gefahr eines möglichen Rückschlags und den damit verbundenen Einschränkungen für die Firmen zu minimieren“, so Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Rheinland-Pfalz.

„Wir begrüßen den mutigen Schritt der Landesregierung, den Einzelhandel ab Montag wieder zu öffnen. Die Entscheidung ist richtig, da in der angespannten Situation der Branche jeder Tag zählt. Sie ist auch verantwortbar, da die Betriebe ausgefeilte Hygienekonzepte haben. Damit der Neustart gelingen kann, sind aber alle – Unternehmer, Kunden und Bürger – aufgefordert, durch ihr Verhalten in Eigenverantwortung dafür zu sorgen, die Hygienekonzepte einzuhalten, damit die Infektionszahlen weiter sinken“, erklärte Peter Adrian, Präsident der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz

Kommunen kontrollieren Einhaltung: Den Kommunen kommt bei der Öffnung eine Schlüsselrolle zu. Sie haben deutlich gemacht, dass sie im engen Zusammenspiel mit den Vertretern von Kammern und Handel vor Ort eine infektionstechnisch verträgliche Wiederbelebung des örtlichen Handels unterstützen und die eigenverantwortliche Einhaltung der strengen Hygienemaßnahmen aktiv vorantreiben.

„Die kommunalen Spitzenverbände sind erleichtert, dass es jetzt zu ersten vorsichtigen Öffnungsschritten kommt. Das ist eine wichtige Chance, einen kleinen Schritt auf den Weg zurück in die Normalität voranzukommen. Es muss jetzt darum gehen, dass die gewonnenen Spielräume nicht gefährdet werden. Wir müssen vor Ort die Menschen immer wieder darauf hinweisen, dass die Pandemie leider noch nicht vorbei ist und die AHA-Regeln konsequent eingehalten werden müssen. Gleichzeitig erwarten wir, dass alsbald auch konkrete Öffnungsperspektiven für Hotels und das Reisegewerbe in dem Tourismusland Rheinland-Pfalz entwickelt werden“, erklärte Bürgermeister Ralph Spiegler, stellvertretender Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände.

Die neue Verordnung des Landes sieht außerdem die folgenden Regelungen vor:

Änderung Kontaktbeschränkung: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie private Zusammenkünfte, die in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden, sollen neben den Angehörigen des eigenen Hausstands auf Personen eines weiteren Hausstands, insgesamt auf höchstens fünf Personen, beschränkt werden, wobei deren Kinder bis einschließlich 14Jahre bei der Bestimmung der Personenanzahl außer Betracht bleiben können. Als ein Hausstand zählen auch die und der nicht im gleichen Hausstand lebende Ehegattin und Ehegatte, Lebenspartnerin und Lebenspartner oder Lebensgefährtin und Lebensgefährte

Im Amateur- und Freizeitsport ist kontaktfreies Training mit bis zu 10 Personen im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen zulässig. Dabei ist das Abstandsgebot zwingend einzuhalten. Zudem ist Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer erlaubt. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger.

Öffentliche oder gewerbliche Einrichtungen sind unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen geöffnet, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist.

Soweit in dieser Verordnung eine Personenbegrenzung angeordnet wird, gilt, dass sich in einer Einrichtung

a) mit einer Verkaufs- oder Besucherfläche von bis zu 800 qm insgesamt höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufs- oder
Besucherfläche und

b) mit einer Verkaufs- oder Besucherfläche ab 801 qm insgesamt auf einer Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm
Verkaufs- oder Besucherfläche, und auf der 800 qm übersteigenden Fläche bis zu einer Fläche von 2.000 qm höchstens eine
Person pro 20 qm Verkaufs- oder Besucherfläche und auf der 2.000 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 40
qm Verkaufs- oder Besucherfläche aufhalten darf

  • Ausdrücklich digitale Datenerfassung (wie beispielsweise Luca) bei Dokumentation: Die oder der zur Datenerhebung Verpflichtete hat zu prüfen, ob die angegebenen Kontaktdaten vollständig sind und ob diese offenkundig falsche Angaben enthalten (Plausibilitätsprüfung). Die oder der zur Datenerhebung Verpflichtete kann eine digitale Erfassung der Daten nach Satz 2 anbieten. Dabei sind die Vorgaben des Datenschutzes (insbesondere bei der Fremdspeicherung von Daten) und die vollständige datenschutzkonforme Löschung der Daten nach vier Wochen in eigener Verantwortung sicherzustellen. Zudem sind die Daten im Bedarfsfall jederzeit dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen kostenfrei in einem von ihm nutzbaren Format, auf Anforderung auch papiergebunden, zur Verfügung zu stellen. Personen, die in die digitale Datenerfassung nicht einwilligen, ist in jedem Fall eine papiergebundene Datenerfassung anzubieten.
  • Anmeldefrist bei mehr als zehn Teilnehmern an einem Gottesdienst entfällt.
  •  Körpernahe Dienstleistungen sind zulässig. Kann wegen der Art der Dienstleistung eine Maske nicht getragen werden, wie zum Beispiel bei bestimmten Kosmetikanwendungen oder der Bartrasur, ist für die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19 Schnelltestes oder Selbsttests der Kundin oder des Kunden vor Ort mit negativem Ergebnis sowie ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung.
  • Zoologische Gärten etc. können auch die Innenanlagen (Aquarium, Affenhaus, etc.) öffnen. Es gilt die erweiterte Maskenpflicht.
  • In allen Kindertageseinrichtungen findet ab dem 15. März 2021 der Regelbetrieb statt. Keine Maske während der pädagogischen Arbeit.
  • Laienmusik: Der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist nur im Freien und nur im Rahmen der Kontaktbegrenzung nach § 2 Absatz 1 zulässig. Im Freien ist der Probenbetrieb für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Person über 14 Jahre zulässig. Im Musikbereich gilt das Hygienekonzept Musik, im übrigen Kulturbereich das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4. Der Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist untersagt.
  • Der außerschulische Musik- und Kunstunterricht ist bei gleichzeitiger Anwesenheit einer Lehrperson und einer Musikschülerin oder eines Musikschülers in Präsenzform zulässig. Tätigkeiten, die zu verstärktem Aerosolausstoß führen, wie Gesangsunterricht oder Unterricht für Blasinstrumente, müssen im Freien stattfinden. Im Freien ist außerschulischer Musik- und Kunstunterricht in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Lehrerin oder einem Lehrer zulässig.
  • Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen sind unter Einhaltung von Abstandsgebot und Maskenpflicht für den Publikumsverkehr geöffnet. Zur Steuerung des Zutritts gilt eine Vorausbuchungspflicht.
  • Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor ihrer Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen 14 Tage in Quarantäne. Eine vorzeitige Beendigung der Absonderung ist für diese Gruppe nicht möglich.

Pflicht für Kommunen, ab eine Inzidenz 100+ strengere Maßnahmen zu ergreifen.

Museen, Schlösser und Gärten in Hessen beginnen am 12. März mit Öffnungen – Leitungen und Ministerium legen einheitliches Startdatum fest

Impression aus dem neugestalteten Bad Homburger Schlosspark © Foto Diether v. Goddenthow
Impression aus dem neugestalteten Bad Homburger Schlosspark © Foto Diether v. Goddenthow

Wiesbaden. Das Hessische Landesmuseum Darmstadt, das Museum Wiesbaden, die Museumslandschaft Hessen-Kassel, die Staatlichen Schlösser und Gärten und das beim Landesamt für Denkmalpflege angesiedelte Archäologische Landesmuseum (Saalburg und Keltenwelt am Glauberg) beginnen am 12. März mit Öffnungen. Das haben die Leitungen der Einrichtungen des Landes gemeinsam mit Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn vereinbart. Es gelten hierbei die Vorgaben der Corona-Verordnungen. Voraussetzung ist, dass der hessenweite Sieben-Tage-Inzidenzwert dann weiterhin stabil unter 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt.

„Viele Menschen sehnen sich danach, wieder Kultur zu erleben – in den häufig großzügigen Räumlichkeiten unserer Museen und Schlösser wird das früher wieder möglich sein als an vielen anderen Orten“, erklärt Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn. „Die Erfolge beim Impfen und die hoffentlich bald breit verfügbaren Tests ermöglichen vorsichtige Schritte zurück zur Normalität. Ich bin froh, dass die Einrichtungen mit klugen Hygienekonzepten gut vorbereitet sind, und danke den Leiterinnen und Leitern der Einrichtungen des Mandanten Historisches Erbe dafür, dass sie umsichtig die große Verantwortung wahrnehmen, die sie sowohl für das Publikum als auch als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in öffentlichen Einrichtungen tragen.“

Möglich sind Öffnungen von Museen, Schlösser, Gedenkstätten, Tierparks, Zoos und botanischen Gärten mit umfassendem Hygienekonzept nach Beschluss der hessischen Landesregierung bereits ab 8. März. Dabei ist eine Terminvereinbarung nötig, und Kontaktdaten müssen hinterlegt werden, um Kontakte nachverfolgen zu können. Weil die Museen und Liegenschaften des Landes einige Tage Vorlauf brauchen, werden sie ab dem 12. März sukzessive öffnen.

Die folgende Liste ist alphabetisch nach dem Ort oder der Stadt sortiert, in dem sich die Liegenschaft befindet.

Auswahl hessischer Schlösser und Gärten

Altweilnau, Burgruine Altweilnau

Bad Hersfeld, Stiftsruine Bad Hersfeld

Bad Homburg v.d. Höhe, Schloss und Schlosspark Bad Homburg v.d. Höhe

Bad Karlshafen, Hafenbecken Bad Karlshafen

Bensheim-Auerbach, Schloss Auerbach

Bensheim-Auerbach, Staatspark Fürstenlager

Breuberg, Burg Breuberg

Butzbach, Fürstengruft Butzbach

Cornberg, Kloster Cornberg

Darmstadt, Prinz-Georg-Garten Darmstadt

Eiterfeld, Burg Fürsteneck

Erbach im Odenwald, Schloss Erbach

Felsberg, Burgruine Felsberg

Fischbachtal, Schloss Lichtenberg

Friedberg (Hessen), Adolfsturm, St. Georgsbrunnen

Fulda, Propstei Johannesberg

Geinsheim, Gemeinde Trebur, Zeppelindenkmal

Gelnhausen, Kaiserpfalz Gelnhausen

Glashütten, Römerkastell Kleiner Feldberg, UNESCO-Weltkulturerbe

Hanau, Staatspark Hanau-Wilhelmsbad

Heidenrod-Geroldstein, Burgruine Geroldstein

Hirschhorn, Burg Hirschhorn

Hohenstein, Taunus, Burgruine Hohenstein

Hopfmannsfeld, Galgen von Hopfmannsfeld

Kaichen, Römerbrunnen

Konradsdorf, Kloster Konradsdorf

Lorsch, Weltkulturerbe Kloster Lorsch

Merenberg, Burgruine Merenberg

Michelstadt-Steinbach, Einhardsbasilika Michelstadt-Steinbach

Mühltal, Burg Frankenstein

Münzenberg, Burgruine Münzenberg

Neustadt (Hessen), Junker-Hansen-Turm

Oberreifenberg, Burgruine Oberreifenberg

Oestrich-Winkel, Brentano-Haus

Otzberg, Veste Otzberg

Rosbach v.d. Höhe, Römerkastell Kapersburg, UNESCO Weltkulturerbe

Rüdesheim am Rhein, Burgruine Ehrenfels, Weltkulturerbe Mittelrhein

Rüdesheim am Rhein, Niederwalddenkmal, Weltkulturerbe Mittelrhein

Rüdesheim am Rhein, Osteinscher Niederwald, Weltkulturerbe Mittelrhein

Schröck, Elisabethbrunnen Schröck

Seligenstadt, Ehemalige Benediktinerabtei Seligenstadt

Sinntal-Schwarzenfels, Burg- und Schlossruine Schwarzenfels

Spangenberg, Schloss Spangenberg

Steinau a.d. Straße, Schloss Steinau

Walsdorf, Hutturm Walsdorf

Weilburg, Schloss und Schlossgarten Weilburg

Corona-Update der IHK Frankfurt vom 05.03.2021

Unter freiem Himmel einkaufen, beim Erzeuger direkt oder auch Wochenmärkten. Zum Teil sind die Warteschlangen wie hier auf dem Wiesbadener Wochenmarkt lang.  © Foto Diether v. Goddenthow
Unter freiem Himmel einkaufen, beim Erzeuger direkt oder auch Wochenmärkten. Zum Teil sind die Warteschlangen wie hier auf dem Wiesbadener Wochenmarkt lang. © Foto Diether v. Goddenthow

Corona-Update der IHK Frankfurt vom 05.03.2021 

Neuregelungen für den Einzelhandel, Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege sowie Freizeit und Kultur
Zusätzlich zu Supermärkten, dem Lebensmitteleinzelhandel und Drogerien dürfen ab dem 8. März 2021 auch Bau- und Gartenmärkte, Baumschulen und Buchhandlungen wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Für diese gelten dieselben Hygieneregeln, die bereits für den geöffneten Lebensmitteleinzelhandel gelten, also Maskenpflicht und Begrenzung der Personenzahl je nach Verkaufsfläche.

Der übrige Einzelhandel sowie Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege (beispielsweise Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe) und Fitnessstudios dürfen ab dem 8. März 2021 wieder nach dem Click & Meet-Prinzip öffnen, d.h. Kunden müssen zuvor telefonisch oder via Internet einen festen Termin vereinbaren und dabei ihre Kontaktdaten angeben, die von den Unternehmen für eine mögliche Kontaktnachverfolgung erfasst und für die Dauer eines Monats nach dem Einzelkundentermin geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden aufbewahrt werden müssen. Nach Ablauf dieser Frist müssen die Kontaktdaten sicher und datenschutzkonform gelöscht oder vernichtet werden. Pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche (in Fitnessstudios pro angefangene 40 qm Trainingsfläche) darf eine Person eingelassen werden.

Ebenfalls ab dem 8. März 2021 öffnen dürfen Museen, Schlösser, Gedenkstätten, Tierparks, Zoos und botanische Gärten. Auch hier müssen sich Besucher zuvor anmelden und es gelten die üblichen Hygienevorschriften. Weiterhin geschlossen bleiben Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos und Freizeitparks.

Bestehende Betriebsschließungen werden bis zum 28. März 2021 verlängert, unter anderem Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen.
Update 22.01.2021 – Pflicht zum Tragen medizinischer Masken statt einfacher Stoffmasken
In Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt seit dem 23. Januar 2021 eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken. Darunter werden sogenannte OP-Masken und Masken der Standards FFP2 oder KN95/N95 verstanden.

Die deutschen Flughäfen und Fluggesellschaften haben sich dieser Regelung angeschlossen. Seit dem 1. Februar 2021 gilt auch für Reisende und sonstige Gäste ab dem sechsten Lebensjahr im Flughafen und an Bord der Flugzeuge die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Die Regelungen gelten sowohl für Abflüge ab Deutschland als auch für Flüge nach Deutschland.
Update 21.12.2020 – Änderungen für Spielhallen, Wettbüros, Blumenverkauf und Kantinen
Folgende wesentliche Änderungen wurden mit Wirkung ab dem 21.12.2020 in der hessischen Betriebsbeschränkungsverordnung bekannt gegeben:

  • Schließung von Spielbanken, Spielhallen und ähnliche Einrichtungen
  • In Wettannahmestellen ist nur die Ausgabe und Entgegennahme von Spielscheinen und Wetten gestattet.
  • Öffnen dürfen Verkaufsstellen für Schnitt-und Topfblumen sowie für Blumengestecke und Grabschmuck
  • Kantinen können in Einrichtungen und Betrieben, in denen es zur Sicherstellung der organisatorischen Abläufe notwendig ist, insbesondere in Einrichtungen nach §23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 3 und 5 sowie § 36 Abs. 1 Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes, Speisen  und  Getränke  auch  zum  Verzehr  vor  Ort  anbieten. Dabei sind gewisse Anforderungen einzuhalten, die in §4 Abs. 1 aufgeführt sind.

Abhol- und Lieferdienste
Das Anbieten von Abhol- und Lieferdiensten ist den für den Publikumsverkehr geschlossenen Verkaufsstätten ausdrücklich erlaubt. Bestellungen können telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Angebot aufgenommen werden. Die Waren können abgeholt oder geliefert werden.
Quadratmeterregel und Einlassbeschränkungen für den Großhandel und den von der Schließung ausgenommenen Einzelhandel bis zum 28. März 2021
Im Handel muss die Personenzahl nach der Verkaufsfläche beschränkt werden:

  • mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm höchstens eine Person pro angefangener 10 qm Verkaufsfläche
  • mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm
    • auf einer Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro angefangener 10 qm Verkaufsfläche und
    • auf der 800 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person je angefangener 20 qm Verkaufsfläche. Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche anzusetzen.
  • Für Einzeltermine nach dem Click & Meet-Prinzip gilt, dass höchstens eine Person je angefangener Verkaufsfläche von 40 qm eingelassen werden darf.

Maskenpflicht während des Einkaufs
Während des gesamten Einkaufs muss eine medizinische Maske (OP-Maske oder Maske nach den Standards FFP2 bzw. KN95/N95) getragen werden. Dies gilt auch in überdachten oder überdeckten Ladenstraßen von Einkaufszentren, überdachten Einkaufspassagen, auf Wochen-, Spezial- und Flohmärkten etc. sowie vor den Geschäften und auf den dazugehörigen Parkflächen.
Spezial- und Wochenmärkte
Wochenmärkte und der Direktverkauf vom Lebensmittelerzeugern sind zulässig. Der Verzehr von Speisen und Getränken in der unmittelbaren Umgebung der Verkaufsstätte ist untersagt. Hygiene- und Abstandsregeln sind analog den Verkaufsstätten einzuhalten.
Alkoholverbot
Der Konsum von Alkohol auf publikumsträchtigen öffentlichen Plätzen und in entsprechenden Einrichtungen ist ganztägig verboten. Die Stadt Frankfurt am Main hat in ihrer Allgemeinverfügung die entsprechenden Gebiete festgelegt, siehe Karte.
Verbot öffentlicher Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen
Öffentliche Veranstaltungen finden nur noch bei besonderem öffentlichen Interesse statt. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt.
Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte
Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur im Kreis der Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet; dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Zusätzliche lokale Beschränkungen
Sobald die Stadt Frankfurt am Main, der Hochtaunuskreis oder der Main-Taunus-Kreis einen Inzidenz-Schwellenwert erreichen, müssen sie nach dem Eskalationskonzept des Landes Hessen eine neue Allgemeinverfügung mit vordefinierten Maßnahmen erlassen. In der Allgemeinverfügung sind die konkreten und bindenden Vorgaben z.B. zur Schließung von Betrieben und zu Kontaktbeschränkungen enthalten.

Zusätzliche Beschränkungen in der Stadt Frankfurt am Main
Die Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main vom 29. Januar 2021 (gültig bis zum 14. März 2021) trifft u.a. folgende für Unternehmen relevante Regelungen:

  • Maskenpflicht: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Gebiet innerhalb des Alleenrings und nördlich der Bahnlinie in Sachsenhausen, sowie in der Berger Straße und in der Leipziger Straße, siehe Karte.
  • Maskenpflicht in Fahrzeugen, wenn Mitglieder aus mehr als zwei Hausständen mitfahren, insbesondere bei Fahrten zur Personenbeförderung.
  • Verbot der Abgabe von Alkohol im gesamten Stadtgebiet an allen Tagen der Woche in der Zeit von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr.
  • Ganztätiges Verbot des Konsums von Alkohol im öffentlichen Raum an allen Tagen der Woche auf zahlreichen öffentlichen Plätzen, Orten und Anlagen, siehe Karte.
  • Verbot des Alkoholkonsums auf Wochenmärkten zu den Marktzeiten. Der Alkoholausschank an Marktbesucher ist nicht zulässig. Der Verkauf von Alkohol in geschlossenen Behältnissen ist erlaubt, soweit die Gewerbeordnung dies auf Wochenmärkten zulässt.

Zusätzliche Beschränkungen im Hochtaunuskreis
Im Hochtaunuskreis gilt in fünf Städten und Gemeinden zu bestimmten Zeiten eine Maskenpflicht auf Verkehrswegen und Plätzen, und zwar in Bad Homburg, Königstein, Oberursel, Usingen und Weilrod. Genaue Angaben finden sich in der Allgemeinverfügung des Hochtaunuskreises, diese wurde zuletzt verlängert bis einschließlich 9. März 2021, zugleich entfällt die vorherige Maskenpflicht auf dem Schlossplatz in Usingen.
Zusätzliche Beschränkungen im Main-Taunus-Kreis
Im Main-Taunus-Kreis sind derzeit keine Regelungen bekannt, die über die hessische Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung hinausgehen.
Grundlegende Regeln des Landes Hessen und Auslegungshinweise
Die Corona-Kontakt und Betriebsbeschränkungsverordnung regelt alle Details zu den Themen Betriebsöffnung und Kontaktbeschränkungen in Hessen.

Die Auslegungshinweise beantworten Detailfragen:

Was ist erlaubt? Was ist nicht erlaubt? Welche Hygieneregeln gelten?

Mainzer Minipressen-Messe wird auf 2022 verschoben

25. Mainzer Minipressenmesse Archivbild © Diether v. Goddenthow
25. Mainzer Minipressenmesse Archivbild © Diether v. Goddenthow

Mainz. Alle zwei Jahre wird die Gutenberg-Stadt noch mehr zum internationalen Anziehungspunkt für alle, die Bücher und Buchdruck lieben: Die Mainzer MinipressenMesse ist seit über 50 Jahren Aushängeschild für das Branchentreffen in Mainz der Minipressen, Kleinverlage, Handpressen, Buchkünstler und -künstlerinnen, Autorinnen und Autoren.

Auch in diesem Jahr sollte die Messe vom 03. bis zum 06. Juni 2021 in der Rheingoldhalle stattfinden und als größter Handelsplatz für Kleinverlagsbücher und künstlerische Pressendrucke für über 250 Ausstellende aus zehn Ländern und 10.000 Besucherinnen und Besucher vor allem ein Ort der Begegnung und des Austauschs sein.

Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Auflagen und Reisebeschränkungen kann die Mainzer Minipressen-Messe – Internationale Buchmesse der Kleinverlage und künstlerischen Handpressen des Gutenberg-Museums in diesem Jahr nicht stattfinden und muss auf das kommende Jahr 2022 verschoben werden.

Marianne Grosse  © Foto Diether v. Goddenthow
Marianne Grosse © Foto Diether v. Goddenthow

Kulturdezernentin Marianne Grosse sagt dazu: „Wir haben uns bewusst dazu entschlossen, die Minipressen-Messe nicht abzusagen, sondern ins kommende Jahr zu verschieben, um dann der besonderen Atmosphäre der Messe einerseits und dem wichtigen Austausch zwischen Fachleuten und der interessierten Öffentlichkeit andererseits gerecht werden zu können“.

Die 26. Mainzer Minipressen-Messe wird auf einen Zeitpunkt im Mai bzw. Juni 2022 verschoben und ab dann wird der bewährte zweijährige Rhythmus beibehalten. Alle potentiellen Ausstellerinnen und Aussteller der Mainzer Minipressen-Messe werden zeitnah vom organisierenden Gutenberg-Museum über die weiteren Schritte informiert und ein neuer Termin wird bekanntgegeben.

Seit 1979 wird die Minipressen-Messe von der Vergabe des V. O. Stomps-Preises der Landeshauptstadt Mainz begleitet, welcher die herausragende Arbeit kleinverlegerischer Tätigkeit auszeichnet. Auch die Ausschreibung und Vergabe des nunmehr anstehenden 22. V. O. Stomps-Preises wird wegen der Corona-Pandemie auf das nächstes Jahr verschoben.

 

Städtische Museen Frankfurt, Institut für Stadtgeschichte und der Zoo öffnen wieder

Institut für Stadtgeschichte Frankfurt  © Foto Diether v. Goddenthow-
Institut für Stadtgeschichte Frankfurt © Foto Diether v. Goddenthow-

Wie das Kulturamt der Stadt Frankfurt mitteilt, werden die beim Corona-Gipfel in Bund und Ländern geführten Beratungen über das weitere Vorgehen beim Lockdown auch Lockerungen für Frankfurt mit sich bringen. Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig erklärt: „Es ist ein gutes Zeichen, dass als Ergebnis der gestrigen Bund-Länder-Beschlüsse nun endlich auch die Wiedereröffnung der Museen, des Institutes für Stadtgeschichte und des Zoos in der nächsten Woche möglich ist. Dafür haben sich alle Vertreter von Kunst und Kultur intensiv bemüht; der gemeinsame Einsatz hat sich gelohnt.“ Voraussetzung für die Öffnungen der Institutionen ist zum einen, dass der Inzidenzwert hessenweit zwischen 50 und 100 liegt, die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher erfasst werden und Besuchstermine vereinbart werden können. „Ich stehe mit den Museen, dem Institut für Stadtgeschichte und dem Zoo in engem Kontakt und wir prüfen derzeit, wie wir die zu erwartenden Vorgaben des Landes zeitnah umsetzen können. Es wird sicherlich nicht bei allen Häusern gleich schnell gelingen und auch Auswirkungen auf die verfügbaren Besucherkontingente haben, aber was zählt ist, dass die Kultur bei den Lockerungen berücksichtigt wurde. Wir haben gute und erprobte Hygienekonzepte und werden verantwortungsvoll mit der Situation umgehen.“ Wann die städtischen Museen, das Institut für Stadtgeschichte und der Zoo genau öffnen, ist in den nächsten Tagen den jeweiligen Homepages der Institutionen zu entnehmen. „Wir arbeiten mit Hockdruck an einem Eröffnungszenario und ich bin zuversichtlich, dass wir viele der Häuser in der kommenden Woche öffnen können.“

Frankfurter Museen im Überblick

Frankfurter Zoo und Palmengarten

Die Pietà des Frankfurter Doms wird zurzeit im Dommuseum restauriert und ist dort nach dem Lockdown zu besichtigen

Derzeit restaurieren die erfahrenen Restauratorinnen Moya Schönberg und Anke Becker die Pietà im Kreuzgang des Dommuseums. © Moya-Schönberg
Derzeit restaurieren die erfahrenen Restauratorinnen Moya Schönberg und Anke Becker die Pietà im Kreuzgang des Dommuseums. © Moya-Schönberg

Seit Jahrzehnten ist sie eines der am meisten besuchten Bildwerke im Frankfurter Dom: die Pietà – die lebensgroße Figurengruppe mit der trauernden Maria, die ihren toten, vom Kreuz genommenen Sohn im Schoß hält. 1914 wurde die Holzskulptur des Bildhauers Caspar Weis (1849–1930) im Dom aufgestellt. Seitdem wurden vor ihr unzählige Kerzen angezündet und Blumen niedergelegt. Und die ernst und traurig blickende Muttergottes war Zeugin vieler stiller Gebete und Fürbitten.

Doch nun ist das Werk mit seiner kostbaren Farbfassung im Stil der Neugotik – Kleid und Mantel Marias sind als edler Brokatstoff mit einem feinen, kleinteiligen Muster wiedergegeben – akut gefährdet. An vielen Stellen finden sich Spuren von Berührungen oder von allzu nah an die Holzskulptur gerückten Kerzen. Durch Klimaschwankungen löst sich die Farbfassung und es sind schon zahlreiche Fehlstellen entstanden, Kerzenruß und der in der Innenstadt allgegenwärtige Feinstaub haben sich auf das beliebte Bildwerk gelegt.

1914 wurde die Holzskulptur des Bildhauers Caspar Weis (1849–1930) im Dom aufgestellt © Axel Schneider
1914 wurde die Holzskulptur des Bildhauers Caspar Weis (1849–1930) im Dom aufgestellt © Axel Schneider

Deshalb hat die Pietà nun ihren angestammten Platz in der Scheid-Kapelle des Kaiserdoms verlassen und befindet sich derzeit im Kreuzgang des Dommuseums. Dort wird sie seit Ende Februar im Quadrum durch die beiden erfahrenen Restauratorinnen Moya Schönberg und Anke Becker restauriert. Sobald das Dommuseum seine Pforten wieder öffnet, können Besucherinnen und Besucher die zwei bei der Arbeit und die Pietà im Dommuseum besuchen.
Der steinerne Sockel der Figur und die Kapelle werden während der Restaurierung durch die Stadt Frankfurt wieder hergestellt.

Veranstaltungen / Begleitprogramm*
MI 24.3. / 18 Uhr In Restauro – Die Pietà des Frankfurter Doms und ihre aktuelle Restaurierung. Mit Moya Schönberg (Restauratorin) und Bettina Schmitt (Kunsthistorikerin und Leiterin Dommuseum Frankfurt)
MI 31.3. / 18 Uhr Erbarmen – Pietà. Bildbetrachtung in der Karwoche. Mit Rektor Dr. Stefan Scholz und Bettina Schmitt
Anmeldung zu den Veranstaltungen: info@dommuseum-frankfurt.de / 069 800 87 18 290

* vorbehaltlich der Pandemie-Bestimmungen des Landes Hessen. Bitte informieren Sie sich aktuell unter: dommuseum-frankfurt.de

Hintergrundinfo zur Pietà

© Axel Schneider
© Axel Schneider

Als Pietà (Italienisch für Mitleid, Erbarmen) bezeichnet man die Darstellung der Muttergottes, die ihren vom Kreuz abgenommenen, toten Sohn auf dem Schoß hält und ihn beweint. Diese Szene ist in keinem der Evangelien beschrieben. Es handelt sich vielmehr um eine Bilderfindung des 14. Jahrhunderts (abgeleitet von byzantinischen Ikonen), das die Passion Christi in das Zentrum der Frömmigkeit rückte und das persönliche Nacherleben und Nachfühlen des Leidens (Compassio) zu einer religiösen Praxis erhob. Bildliche Darstellungen von Schlüsselmomenten spielten dabei als Andachtsbilder eine bedeutende Rolle. Die Pietà wurde vor allem nördlich der Alpen häufig dargestellt; die schönsten Beispiele entstanden in den ersten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts in Süddeutschland, Österreich und Tschechien. Dennoch steht die berühmteste in Rom – Michelangelos Pietà im Petersdom. Die Pietà des Frankfurter Kaiserdoms orientiert sich an Vorbildern der Spätgotik aus dem deutschsprachigen Raum und den Niederlanden, die sie in eine monumentale Größe übersetzt. Sie wurde einen Monat vor dem Beginn des ersten Weltkriegs im Frankfurter Dom aufgestellt. Damals empfand man sie als „völlig aus dem Rahmen der Domausstattung herausfallend“ und „modern“ (Kaufmann 19224, S. 31; vgl. Dillmann1929, S. 24).
Caspar Weis führte eine große Werkstatt in Oberlahnstein. Er arbeitete eng mit Stadtpfarrer Franz Münzenberger zusammen und war auf Restaurierung und Neupolychromierung von Altären und Figuren spezialisiert.

Corona-Schutzmaßnahmen: Was in Hessen ab Montag, 8. März 2021, gilt

(v.r.n.l.) Ministerpräsident Volker Bouffier und Hessens Sozialminister Kai Klose zu den Kabinetts-Beschlüssen im Anschluss an die Bund-Länder-Beratungen:„Verantwortungsvolle, behutsame Öffnungsschritte – Impfen und Tests helfen beim Weg aus dem Lockdown“ © Staatskanzlei
(v.r.n.l.) Ministerpräsident Volker Bouffier und Hessens Sozialminister Kai Klose zu den Kabinetts-Beschlüssen im Anschluss an die Bund-Länder-Beratungen:„Verantwortungsvolle, behutsame Öffnungsschritte – Impfen und Tests helfen beim Weg aus dem Lockdown“ © Staatskanzlei

Wiesbaden. Die Hessische Landesregierung hat heute in einer Kabinettssitzung über die Ergebnisse der gestrigen Bund-Länder-Konferenz beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst. „Worauf wir uns von Seiten der Länder in den langen Verhandlungen mit dem Bund verständigt haben, ist ein Kompromiss. Denn wir müssen weiterhin vorsichtig sein, um das Erreichte nicht zu gefährden. Wichtige Teile des hessischen Perspektivplans finden sich in dem Beschluss wieder. Die möglichen Öffnungsstufen sind nun definiert. Und die Instrumente Impfen und Testen werden helfen, den Weg aus dem Lockdown behutsam und Schritt für Schritt zu gehen“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier im Anschluss an die Kabinettsitzung.

Ab Montag besteht zudem für alle Bürgerinnen und Bürger der Anspruch, einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest durchführen zu lassen, auch wenn sie keine Symptome haben. „Die ausreichende Verfügbarkeit von Schnelltests sowie die Zulassung erster Produkte zur Selbstanwendung ermöglichen, den Baustein „Testen“ weiter auszubauen. Zwingende Voraussetzung ist, dass der Bund die nationale Teststrategie – wie angekündigt – entsprechend anpasst“, erläuterte Gesundheitsminister Kai Klose.

Was gilt ab Montag in Hessen? Die Regelungen im Einzelnen:

Die bestehenden Maßnahmen und Beschränkungen bleiben bis zum 28. März bestehen. Darüber hinaus wurden folgende Lockerungen ab dem 8. März vereinbart:

Private Treffen
Kontakte einzuschränken und zu verringern bleibt ein wichtiges Instrument, um die Pandemie einzugrenzen. Deshalb sind auch weiterhin Beschränkungen notwendig, auch wenn die pandemische Entwicklung Lockerungen zulässt. Entsprechend sind ab Montag Treffen von zwei Haushalten mit höchstens 5 Personen möglich. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.

Einkaufen / Einzelhandel
Baumärkte, Gartenmärkte, Baumschulen sowie Buchhandlungen dürfen öffnen.
Alle weiteren Geschäfte dürfen „Click & Meet“ anbieten, also Beratung und Verkauf mit vorheriger Terminvereinbarung und Datenerfassung. Es gelten zudem Zugangsbeschränkungen: Eine Person je angefangener 40 qm Verkaufsfläche.

Sport und Freizeit
Freizeit- und Amateursport ist entsprechend der erweiterten Kontaktregeln möglich, also mit bis zu zwei Haushalten mit höchstens 5 Personen.

Kinder unter 14 Jahren dürfen Sport unter freiem Himmel auch in Gruppen machen. Sportanlagen können vor Ort auch weiterhin geöffnet werden.

In Fitnessstudios kann – bei entsprechenden Hygienevorkehrungen – mit Einzelterminen trainiert werden. Erlaubt ist nur eine Person je 40 qm Trainingsfläche (Datenerfassung).

Freizeit und Kultur
Museen, Schlösser, Gedenkstätten, Tierparks, Zoos und botanische Gärten dürfen mit umfassendem Hygienekonzept öffnen. Eine Terminvereinbarung ist notwendig. Dabei müssen die Kontaktdaten hinterlegt werden, um Kontakte nachverfolgen zu können.

Dienstleistungen / Körperpflege
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Dazu zählen Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung. Wenn bei der Behandlung nicht durchgehend eine Maske getragen werden kann, soll ein tagesaktueller Schnelltest vorliegen oder vor Ort ein Selbsttest durchgeführt werden.

Quarantäne:
Nach einer positiven Selbsttestung muss sich der Getestete unmittelbar in Quarantäne begeben und zusätzlich einen PCR-Test durchführen.

Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Eine Verkürzung durch einen negativen Corona-Test ist nicht möglich.

Die Vorgaben gelten auch für geimpfte Personen.

Aktuelle Informationen zu Corona in Hessen

HANAU St. Vinzenz Klinikum macht Hoffnung – mit dem „Vinzi’s Wellermann-Song“

Super und herzlichen Glückwunsch zum ermutigenden „Vinzi’s Wellermann-Song“ nach Hanau in bewegten Corona-Zeiten. Wie Moritz Pappert in Kinzig News am 2.3.2021 berichtet, möchte das St. Vinzenz-Krankenhaus in Hanau den Menschen in Deutschland mit einem Seemanns-Song Hoffnung und Zuversicht in der Corona-Pandemie spenden. Mittlerweile geht der Song viral, den die Krankenschwester im Flexpool der Pflege am St. Vinzenz-Krankenhaus Inka Stemmler mit dem Songteam eingesungen hat. Die ganze Geschichte finden Sie hier!

St. Vinzenz-Krankenhaus Hanau gGmbH

Siehe auch: Ein Ohrwurm für die Hoffnung