Kategorie-Archiv: Corona COVID-19

Wiesbadener DACHO plant trotz Corona kleine Fastnachtskampagne

© Archivbild: Diether v. Goddenthow
© Archivbild: Diether v. Goddenthow

Trotz der Covid-19 Pandemie haben der Vorsitzende Simon Rottloff und sein Vorstandsteam der Dachorganisation Wiesbadener Karneval 1950 e.V. (DACHO) einen kleinen Veranstaltungsrahmen durch die Kampagne organisiert, denn „Fastnacht fängt am 11.11.2020 an und hört am Aschemittwoch 2021 auf“, so Simon Rottloff

Eröffnet werden sollte die Kampagne 2020/2021 eigentlich mit der Fahnenhissung auf dem Rathausplatz unter der Beteiligung aller angeschlossenen Vereine. Jedoch hat der nun seit dem 02.11.2020 begonnene erneute Lock-Down die Planungen zu diesem symbolischen Ereignis auf Null gesetzt. „Wir hissen am 11.11.2020 pünktlich um 11:11 Uhr symbolisch unsere Fahne am Rathaus in Wiesbaden, um so ein Zeichen für den Beginn unserer Jahreszeit zu setzen.“ sollte die Botschaft sein, die DACHO-Vorsitzender Simon Rottloff vermitteln wollte

Angedacht war, dass je eine Vertreterin oder Vertreter der DachoMitgliedsvereine, des Dacho-Vorstands, die Stadtverordnetenvorsteherin und dem Oberbürgermeister sich auf dem Schlossplatz versammeln und in einer kurzen Zeremonie die vierfarbbunte Fahne hissen.

Nun werden wohl der Oberbürgermeister, die Stadtverordnetenvorsteherin und der DACHO-Vorsitzende ohne Rahmenprogramm und Ansprachen zumindest symbolisch die Fahne am Rathaus hissen.

Bereits im Sommer des Jahres hatten sich alle der DACHO angehörigen Vereine darauf verständigt, aufgrund des gesellschaftlichen Gesundheitsschutzes keine weiteren Veranstaltungen im dann bald endenden Jahr 2020 durchzuführen.

Weiterhin hat sich die DACHO darauf verständigt, dass die Saalfastnacht in der kommenden Kampagne ausgesetzt wird.

Trotz der ausfallenden Sitzungen hat sich der DACHO-Vorstand aber dennoch gemeinsam mit den DACHO-Mitgliedvereinen Gedanken
gemacht, wie die Durchführung der Fastnacht und gesellschaftlicher Gesundheitsschutz in Einklang zu bringen sind.

Die DACHO hat mit allen angeschlossenen Vereinen ein Format entwickelt, um den Freundinnen und Freunden der Wiesbadener Fastnacht dennoch ein attraktives Angebot zu machen.

„Tanzmariechen, Gardegruppen, Showtanzgruppen, Büttenreden und Gesang aus den Reihen der DACHO-Mitgliedsvereine werden da selbstverständlich mit von der Partie sein“ verrät Andreas Taschler, Sitzungspräsident der DACHO.

Eine gewählte Programmkommission hat das Programm für das geplante Format ausgewählt und gestaltet. Produziert werden soll am zweiten oder dritten Wochenende im Januar. Die Veröffentlichung dieses Formates ist für ca. 4 Wochen später geplant.

Auch laufen derzeit immer noch die Planungen für die Verleihung der Stadtorden für verdiente Fastnachterinnen und Fastnachter durch die Landeshauptstadt Wiesbaden. „Dies zeigt uns die tiefe Verbundenheit der Stadtverordnetenvorsteherin Christa Gabriel und des Oberbürgermeisters Gert-Uwe Mende mit unserem Brauchtum, und die Wertschätzung“ resümiert der stellvertretende Vorsitzende Lothar Gebauer.

Mit Wehmut hat die DACHO die beiden, von ihren ehrenamtlich organisierten, Fastnachtszüge, wie den Kinderumzug sowie den großen Fastnachtssonntagszug, bereits abgesagt. „es ist uns sichtlich schwergefallen, den seit Jahren besucherstärksten Fastnachtszug in Hessen abzusagen, aber im Interesse unser aller Gesundheit haben wir einstimmig diese Entscheidung gefällt“ blickt Zugmarschall Harald Müller auf die schwere Entscheidung zurück.

Für das große Fastnachtswochenende soll unter der Leitung von Zuginspektor Thomas Schreiner eine Pop-up Fastnachtsmesse in der Wiesbadener Innenstadt durchgeführt werden. „Es ist wichtig, dass wir in diesen Zeiten alle eng zusammenstehen und wir den Schaustellerbetrieben, die uns ansonsten immer treu unterstützt haben eine Alternative bieten können“ fasst Thomas Schreiner die Intension der DACHO zusammen.

„Wir sind froh mit Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende stellvertretend für die Landeshauptstadt Wiesbaden einen engagierten Mitstreiter bei der Entwicklung alternativer Ideen an unserer Seite zu wissen. In diesen Zeiten ist es wichtig nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern besonnen aber auch mutig neue Wege zu gehen. Immer unter der Vorgabe, das Abstand, Hygiene und Gesundheitsschutz an erster Stelle kommen. Und genau dies machen wir Seit an Seit, die Stadt, unsere angeschlossenen Vereine und der Dachverband“ kommentiert Rottloff abschließend die Pressekonferenz der DACHO zur kommenden Kampagne.

Weitere Informationen über die DACHO und Ihre Vereine unter
www.dacho.de

MCV und SWR sagen Narrenproklamation im Osteiner Hof ab

Die traditionelle Narrenproklamation im Osteiner Hof am 11.11. um 11.11 Uhr musste wegen Corona in letzter Minute doch noch abgesagt werden.  © Archivbild: Diether v. Goddenthow
Die traditionelle Narrenproklamation im Osteiner Hof am 11.11. um 11.11 Uhr musste wegen Corona in letzter Minute doch noch abgesagt werden.
© Archivbild: Diether v. Goddenthow

MCV ermuntern Närrinnen und Narrhalesen die Narrencharta in sozialen Medien närrisch zu verlesen

Die diesjährige närrische Proklamation am 11.11. um 11 Uhr 11, die der Mainzer Carneval-Verein 1838 e.V. (MCV) abgestimmt mit den großen Fastnachtskorporationen und dem SWR Fernsehen im Osteiner Hof durchführen wollte, muss nach der Bekanntgabe der aktuellen Corona-Auflagen leider abgesagt werden.

„Wir haben bis zuletzt an einem tragfähigen und vor allem übertragungsfähigen Konzept mit allen Beteiligten gefeilt und müssen aufgrund der aktuellen Infektionslage und der jüngsten Corona-Verordnung leider feststellen, dass es unter diesen Umständen keine veranstaltete Proklamation zum 11.11. geben kann“, so Reinhard Urban, Präsident des Mainzer Carneval-Verein, „es tut uns unendlich leid, aber es gibt für uns derzeit keine Alternative.“

Der SWR bedauert die Absage der Aktivitäten rund um den 11.11., trägt aber die Entscheidung des MCV zu 100 Prozent mit. Dazu Günther Dudek, Hauptabteilungsleiter „Land und Leute“ des SWR Fernsehens Rheinland-Pfalz: „In der derzeitigen Situation mit rasant zunehmenden Infizierten-Zahlen und verschärften Sicherheitsvorgaben ist eine Veranstaltung im Osteiner Hof und die damit verbundene Live-Sendung, die das SWR Fernsehen geplant hatte, nicht durchführbar. Eine Fastnachtsübertragung, die von Leichtigkeit und Frohsinn geprägt sein sollte, wäre unter den gegenwärtigen Bedingungen für mich nicht mehr darstellbar gewesen. Deshalb begrüße ich die Absage des MCV für die Proklamation am 11.11. im Osteiner Hof ausdrücklich. Es ist eine verantwortungsbewusste Entscheidung des Vereins, die der extrem schwierigen gesellschaftlichen Situation Rechnung trägt. “

Nachdem entschieden worden war, dass es am 11.11. keine öffentliche Veranstaltung geben kann, war zumindest eine kleine Lösung angedacht. So sollte mit ausgewählten Vertreterinnen und Vertretern von Traditionsvereinen und Traditionsgarden, in einem geschützten Rahmen, die traditionelle Veranstaltung in den Räumlichkeiten des Osteiner Hofs abgehalten werden. Durch die Übertragung des SWR sollte die Verlesung der Narren-Charta direkt in die Wohnzimmer der Närrinnen und Narrhalesen im ganzen Land gebracht werden. Dies ist nun nicht mehr möglich.

Der MCV hat die Narrencharta auf seiner Homepage online gestellt, sodass sie jeder und jede für sich zuhause am 11.11. um 11 Uhr 11 verlesen und sehr gerne über die Kanäle der Sozialen Medien, gerne auch über die Facebook-Seite des MCV, verbreiten kann: www.mainzer-carneval-verein.de.

KICK OFF August Macke. Paradies! Paradies? – vom 2. bis 30. November wegen Corona-Schutzmaßnahmen geschlossen

Ausstellungansicht. Foto: Museum Wiesbaden / Bernd Fickert
Ausstellungansicht. Foto: Museum Wiesbaden / Bernd Fickert

Die gestern erst im Museum Wiesbaden eröffnete Ausstellung „August Macke. Paradies! Paradies?“ muss auf Beschluss des hessischen Corona-Kabinetts nach dem ersten Ausstellungswochenende vorübergehend vom 2. bis 30. November 2020 schließen.

„Die Schließung des Museums Wiesbaden wie der anderen Kulturinstitutionen stimmt uns natürlich sehr traurig,“ so Direktor Andreas Henning. „Doch bin ich überzeugt, dass jetzt von uns allen tatsächlich eine große gemeinsame Anstrengung erforderlich ist, damit wir eine verheerende Ausbreitung der Covid-19-Pandemie verhindern. Auch ist es völlig richtig, dass vor allem Kindergärten und Schulen unbedingt geöffnet bleiben müssen, Gottesdienste gefeiert werden sollten und der Handel auch handeln darf. Doch gerade in dieser Zeit wäre es auch wichtig, Seele und Geist des Menschen zu ernähren. Museen sind dafür ausgezeichnete Orte. Und nach allem, was wir wissen, sind es auch sichere Orte, denn man kann jederzeit genügend Abstand zu anderen Gästen wahren. Wir hoffen und wünschen uns daher sehr, dass wir Sie im Dezember wieder im Museum Wiesbaden begrüßen dürfen. Dass Sie hier Anregung und Freude finden, Auf- und Durchatmen können, Sinne und Denken in Schwung bringen.“

Die Werke von August Macke können Sie dann hoffentlich ab Dezember wieder besuchen, die Ausstellung Homecoming — Ludwig Knaus wird aber jetzt nach diesem Wochenende leider frühzeitig beendet. Das letzte Ausstellungswochenende ist es auch für die Studienausstellung Bibliothek der Bäume.

Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.museum-wiesbaden.de.

Museum Wiesbaden ehrt August Macke (1887–1914) mit fantastischer Jubiläumsausstellung „Paradies! Paradies?“

August Macke (1887 - 1914) Gartenbild 1911. In seinen Bildern unterscheidet August Macke nicht zwischen dem Glück auf dem Land und dem in der Stadt. Die Verbindung von beidem ist der Garten im urbanen Milieu, den der Künstler häufig darstellte.  Foto: Heike v. Goddenthow
August Macke (1887 – 1914) Gartenbild 1911. In seinen Bildern unterscheidet August Macke nicht zwischen dem Glück auf dem Land und dem in der Stadt. Die Verbindung von beidem ist der Garten im urbanen Milieu, den der Künstler häufig darstellte. Foto: Heike v. Goddenthow

 

Im November wegen  Corona-Schutzmaßnahmen geschlossen!

Er galt nicht nur als Maler von Heiterkeit und Harmonie, sondern war Mitbegründer der Künstlergruppe „Blauer Reiter“ um Wassily Kandinsky, Franz Marc, Gabriele Münter, Alexej von Jawlensky und Marianne von Werefkin, und er prägte den Begriff „Rheinischer Expressionismus“. Mit „Paradies! Paradies?“ präsentiert nun das Hessische Landesmuseum Wiesbaden in Kooperation mit dem Bonner Kunstmuseum nach 100 Jahren eine große Jubiläumsausstellung zu Ehren des Expressionisten  August Macke (1887–1914). Gezeigt werden 103 Werke, davon 80 Arbeiten des Künstlers aus sämtlichen Schaffensphasen: von den frühen Anfängen 1906/ 1907, als er in Düsseldorf und Berlin war, bis 1914 zu seinem allzu frühen Tod mit 27 Jahren als Soldat an der Westfront, wenige Wochen nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs. Darunter sind 16 Gemälde und Aquarelle, die bereits vor 100 Jahren bei der ersten August-Macke-Gedächtnis-Ausstellung im Wiesbadener Museum präsentiert wurden. Ergänzt wird die Schau mit 23 Werken „Rheinischer Expressionisten“, die von Macke inspiriert wurden.

August Macke, Seiltänzerinnen, 1914. Kunstmuseum Bonn.  Foto: Heike v. Goddenthow
August Macke, Seiltänzerinnen, 1914. Kunstmuseum Bonn. Foto: Heike v. Goddenthow

August Macke sah in erster Linie das Positive im Menschen. Bei ihm war der Mensch nicht von Natur aus böse, sondern hatte durchaus auch seinen Platz im Paradies, einem diesseitigen Paradies. Anders als die meisten Künstlerkollegen seiner Zeit, die sich insbesondere an den menschlichen Abgründen abarbeiteten und das Schöne aus ihren Werken verbannten, erzählen die Arbeiten August Mackes vom Zauber des Alltags und fernen Ländern. Macke, zunächst vom Jugendstil und französischen Impressionismus beeinflusst, gehörte zu den Künstlern, die ein heiteres, ungetrübtes Bild vom Menschen zeigten. Seine Welt sei durch und durch positiv optimistisch, und selbst die Lehrer mochten ihn, obwohl der schlechte Schüler in der Unterprima das Real-Gymnasium wegen schlechter Noten bis auf eine Eins im Zeichnen verlassen musste, so Roman Zieglgänsberger, Kurator der Ausstellung und Kustos Klassische Moderne im Museum Wiesbaden. „Und wenn man durch die Ausstellung geht, sieht man es: Mit jeder Phase seines Werkes ist das Paradies immer wieder Thema“,

Es sei gerade jetzt in diesen Pandemie-Zeiten so wichtig, August Macke zu zeigen, unterstrich Dr. Andreas Henning, Direktor des Museums Wiesbaden, beim Presse-Preview Ende Oktober, kurz vor dem Lockdown. Macke gehöre zu den „Suchenden / Reisenden, die versuchen das Paradies, also die große Einheit  mit allem, was da ist,  wiederzufinden. Natürlich unter modernen Vorzeichen zu Beginn des 20. Jahrhunderts.“, so Henning.

Diese Suche nach dem großen Harmonischen, auch sinnvollen Ganzen könne man erleben, wenn man vor den Bildern von Macke steht. „Und dieses Ganze sollte nicht nur das Innere des Menschen und die Umwelt, sondern alles: Natur, Tiere, Pflanzen, Dinge, Stadt, Modernität und all das umfassen in einem großen harmonischen Ganzen. Und wenn man vor diesen Bildern steht, die von Licht und Farbe ja durchdrungen werden, dann glaube ich, kann man an dieser Synthese die Macke gesucht hat in seinem Werk tatsächlich teilhaben – (…) Vielen Werken dieses Malers entströmen Impulse der Freude und Lebensleichtigkeit, sie scheinen uns regelrecht mit dem Leben versöhnen zu wollen“, so der Museumsdirektor.

August Macke, Die Seiltänzer, 1914. Obwohl dieser hoch über den Dächern balanciert, hat man in keinem Moment Angst, dass der nächste Schritt des Akrobaten falsch gesetzt sein könnte, so "fest" fixiert der Künstler seinen Seiltänzer im farblich warm pulsierenden Bild. Foto: Heike v. Goddenthow
August Macke, Die Seiltänzer, 1914. Obwohl dieser hoch über den Dächern balanciert, hat man in keinem Moment Angst, dass der nächste Schritt des Akrobaten falsch gesetzt sein könnte, so „fest“ fixiert der Künstler seinen Seiltänzer im farblich warm pulsierenden Bild. Foto: Heike v. Goddenthow

Die Wucht der Farben, die doppelte, doch letztlich positive Einstellung zum Leben, die Annäherung an die Natur, an die Zusammenhänge von Natur und Mensch, das ist doch etwas, was genau in diese Zeit hineinpasst, so Karin Wolff, Geschäftsführerin des Kulturfonds Frankfurt RheinMain, dessen Fördermittel die Ausstellung erst ermöglichten. Schon bei der Frage, ob wir den Zuschuss genehmigen oder nicht, sei bei ihr die große Frage aufgetaucht, „warum ist seit 50 Jahren diese Ausstellung nicht gezeigt worden?“ Macke malte keine billigen Klischees, keine Harmonie dort, wo keine Harmonie ist, aber doch mit einer durchaus positiven Grundeinstellung“, beglückwünschte Wolff das Wiesbadener Museumsteam zur höchst gelungenen Ausstellung.

Zur Ausstellung
Nach dem Ersten Weltkrieg organisierte August Mackes Ehefrau Elisabeth aus dem Nachlass des Künstlers eine „August Macke Gedächtnis-Ausstellung“ mit über 190 Werken, die im Herbst 1920 auch im Museum Wiesbaden gastierte. Anlässlich dieser vor 100 Jahren durchgeführten umfassenden Retrospektive präsentiert das Museum Wiesbaden erstmals wieder seit 50 Jahren eine Jubiläumsausstellung im RheinMain-Gebiet. Diese sei keine Rekonstruktion der Ausstellung von vor 100 Jahren – allein die damals 190 ausgestellten Werke wieder zu organisieren, „hätte uns technisch auch ein wenig überfordert“, so Kurator Roman Zieglgänsberger. Vielmehr habe man versucht, „Kronzeugen von damals in der Ausstellung zu vereinen: Es sind 16 Werke, kapitale Stücke, unter anderem ‚Der Seiltänzer‘ 1914, gleich wenn man reingeht zur Ausstellung, oder die ‚Afrikanische Landschaft in Tunis‘ und weitere Bilder, die vor 100 Jahren hier gezeigt wurden“.

Auch Neues gibt es zu entdecken, beispielsweise August Macke als Bildhauer. Im Vordergrund die Skulptur "Sitzendes Mädchen" im Hintergrund sein berühmtes Werk "Nacktes Mädchen mit Kopftuch" Foto: Diether v. Goddenthow
Auch Neues gibt es zu entdecken, beispielsweise August Macke als Bildhauer. Im Vordergrund die Skulptur „Sitzendes Mädchen“ im Hintergrund sein berühmtes Werk „Nacktes Mädchen mit Kopftuch“ Foto: Diether v. Goddenthow

In Teil I der Ausstellung (Räume eins bis sechs) wird Mackes stilistische Entwicklung nachvollziehbar: Ausgehend vom impulsiven Impressionismus eines Lovis Corinth, der kurzzeitig in Berlin sein Lehrer war, trug er durch seine Begegnung mit dem Fauvismus und Futurismus in Paris (Henri Matisse, Robert Delaunay) und die Zugehörigkeit zur 1911 in München gegründeten Künstlergruppe „Der Blaue Reiter“ um Wassily Kandinsky und Franz Marc einen entscheidenden Beitrag zum künstlerischen Aufbruch nach der Jahrhundertwende bei.

„Bei dieser rasanten Entwicklung ist wichtig, dass man sich bewusst macht, dass er zur Speerspitze der Avantgarde gehört hat, und dass er als eine eigenständige Stimme ins Orchester dieser offensiven Erneuerer gewählt worden ist“, unterstreicht Zieglgänsberger die herausragende Bedeutung dieses viel zu früh verstorbenen Künstlers.

Man kann hier den Künstler in seiner Vielseitigkeit und Vielschichtigkeit entdecken: Alle Sujets, alle Themen sind vertreten, mit denen sich August Macke auseinandergesetzt hat, angefangen vom Porträt über Gemälde und Zeichnungen von der Familie, Freunden, Landschaften und Stadtansichten bis hin zu verschiedenen Medien, in welchen der Künstler auch tätig war. So werden neben Druckgrafiken und einer Skulptur auch atmosphärische Aquarelle präsentiert, die vom Thuner See in der Schweiz stammen und während der berühmten Reise im April 1914 mit Paul Klee und Louis Moilliet im afrikanisch-orientalischen Tunis entstanden waren.

Teil II der Ausstellung (Räume 7 und 8):

Heinrich Campendonk (1889 - 1957) Stillleben mit zwei Köpfen (1914). Foto: Diether v. Goddenthow
Heinrich Campendonk (1889 – 1957) Stillleben mit zwei Köpfen (1914). Foto: Diether v. Goddenthow

Ausstellungs-Teil II „Rheinischer Expressionismus“ ist der Wirkung des Künstlers auf das „Rheinland“ gewidmet,  eine Zusammenstellung namhafter Vertreter dieses Genres, welches „noch nie im RheinMain-Gebiet thematisiert worden ist“, so Zieglgänsberger. Hier werden die wichtigsten Künstler vorgestellt, die August Macke in Bonn zwischen 1911 und 1914 inspiriert hat, und für die er 1913 in der Bonner Buchhandlung Cohen die Ausstellung  „Rheinische Expressionisten“ organisierte, ein Titel, der zu einer  regelrechten Marke werden sollte. Darunter die Maler Helmuth Macke (ein Cousin von August), Heinrich Nauen, Franz M. Jansen, Hans Thuar, Louis Seel, Hans Mattis-Teutsch  und Heinrich Campendonk. Letzterer kam durch August Macke in unmittelbare Berührung mit den Künstlern der Neuen Künstlervereinigung München und des Blauen Reiters.
Macke war, als er nach Bonn kam,  auch Kunst-Berater und -Kunst-Organisator. Unter anderem  hatte die ersten Ausstellungen der Neuen Künstlervereinigung München und Blauen-Reiter nach Köln vermittelt, so Zieglgänsberger.

Und wenn Macke nicht gefallen wäre?

„Am Ende der Ausstellung tippen wir“, so Zieglgänsberger, „ mit der sehr eindringlichen Otto-Dix-Zeichnung ‚Gasmasken‘, die wirklich 1916 im Schützengraben gezeichnet wurde, die Frage an“: wie August Macke weitergearbeitet hätte, „wenn er an der Front überlebt hätte“. Zwar sei es müßig darüber zu spekulieren, aber wahrscheinlich, dass er womöglich doch sein künstlerisches Prinzip, den Menschen unabdingbar im Paradies verorten zu wollen, überdacht hätte. Wenn er  wohl auch kein Maler der neuen Sachlichkeit geworden wäre, so Zieglgänsberger, „hätte er sicher kreative Lösungen gefunden. August Macke wäre ja, wenn er nicht gefallen wäre, erst 31 Jahre alt gewesen als 1918 der Krieg zu Ende war. In diesem Fall hätte er noch 50 Jahre seines (künstlerischen) Lebens vor sich gehabt, wenn er beispielsweise so alt geworden wäre wie Karl Schmidt-Rottluff (1.12.1884 – 10.08.1974).

So zeigt die Ausstellung letztlich auch, „was Krieg bedeutet, wie der Krieg einfach jeden individuellen Lebensweg, jede Lebensplanung und jedes Lebensschicksal brachial durchkreuzt und abschneidet. Auch das wollen wir deutlich machen, unterstreicht Direktor Henning.

Ausstellungs-Impression August Macke "Paradies! Paradies?" Foto: Diether v. Goddenthow
Ausstellungs-Impression August Macke „Paradies! Paradies?“ Foto: Diether v. Goddenthow

Basis des  Ausstellungs-Projektes ist die enge Zusammenarbeit mit dem Kunstmuseum Bonn und seine Leihgabe wichtiger Schlüsselwerke, so Henning. „Im Gegenzug bilden eine Reihe unserer Hauptwerke Alexej von Jawlenskys, zu dem August Macke in engem Kontakt stand, dort die Basis für eine große Präsentation dieses Künstlers. Ein großer Dank gilt auch dem Kulturfonds RheinMain, der mit seiner Förderung gerade jetzt maßgeblich zur Aufrechterhaltung des kulturellen Lebens beiträgt.“

(Diether v. Goddenthow / Rhein-Main.Eurokunst)

Die ursprüngliche Laufzeit der Ausstellung: 30. Oktober 2020 – 14 Februar 2021, wird aufgrund des gegenwärtigen Lockdown bis zum 30. Nov. 2020  unterbrochen. Informieren Sie sich aktuell über die Öffnung des Museums nach dem Lockdown:
https://museum-wiesbaden.de/covid-19
https://museum-wiesbaden.de/august-macke

Weitere Infos: https://www.freunde-museum-wiesbaden.de/news/interview-mit-roman-zieglgaensberger/

paradies-paradies-cover-160Sehr empfehlenswert  ist der Begleitband zur Ausstellung:  Roman Zieglgänsberger (Hrsg.) August Macke. Paradies! Paradies?, Mit Beiträgen von Sibylle Discher, Peter Forster, Tanja Pirsig-Marshall und Roman Zieglgänsberger. 192 Seiten mit ca. 150 Abb. Michael Imhof Verlag GmbH & Co. KG, ISBN 978-3-7319-1008-4, Museums-Preis 24,90, Euro, im Handel 29,95 Euro.

Hessisches CORONA-KABINETT beschließt neue Corona-Maßnahmen – Theater, Kinos, Museen, Gaststätten usw. im November geschlossen

© Foto: Diether v. Goddenthow
© Foto: Diether v. Goddenthow

Wiesbaden. Das hessische Corona-Kabinett hat heute weitreichende Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie vereinbart und damit die einstimmigen Beschlüsse der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin umgesetzt. „Diese Eingriffe sind äußerst schmerzhaft. Aber wir müssen jetzt handeln“, sagten Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose nach der Kabinettsitzung. „Wenn jetzt alle mitziehen, haben wir guten Chancen, die Pandemie einzudämmen und das Ruder rumzureißen, damit wir möglichst bald auch wieder mehr ermöglichen können.“

Das Kabinett hat folgende Änderungen beschlossen. Diese gelten ab dem 2.11.:

Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum

  • Die Bürgerinnen und Bürger sollen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist ab 2. November nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, höchstens jedoch mit 10 Personen.
  • Veranstaltungen und Feiern
  • Öffentliche Veranstaltungen finden nur noch bei besonderem öffentlichen Interesse statt. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt
  • Private Veranstaltungen außerhalb der eigenen Wohnung sind untersagt.
  • Zusammenkünfte und Feiern innerhalb der eigenen Wohnung sind nur einem engen privaten Kreis gestattet.
  • Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit
  • Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist in der Zeit von 23 bis 6 Uhr verboten.
  • Reisen
  • Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt.
  • Freizeit, Kultur und Sport
    Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören:

a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen (Museen)
b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und
draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme der Sportausübung
allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen
und privaten Sportanlagen,
d. Schwimm- und Spaßbädern, Saunen
e. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.

  • Freizeit- und Amateursport ist untersagt, es sei denn er wird alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ausgeübt.
  • Der Trainings-und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie des Schulsports sind bei Vorlage eines umfassenden Hygienekonzepts zulässig.
  • Museen, Schlösser, Tierparks und Zoos werden geschlossen. Gedenkstätten bleiben geöffnet.

Gastronomie
Restaurants, Gaststätten sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen sind Kantinen und Mensen und die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

Die Bundesregierung hat insbesondere für diese Bereiche kurzfristige und umfangreiche finanzielle Hilfen angekündigt.

Dienstleistungen
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist.

Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapie, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet

Geschäfte
Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.

Krankenhäuser, Seniorenheime und Pflegeeinrichtungen
Besuche in Krankenhäusern, Seniorenheimen und Pflegeeinrichtungen bleiben unter strengen Vorgaben möglich. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen.

Bildungsangebote
Volkshochschulen bleiben geöffnet.

Quarantäneanordnung
Es wird klargestellt, dass sich Personen bei einem positiven Corona-Tests unmittelbar in Quarantäne begeben müssen. Dies gilt ab dem Vorliegen des Testergebnisses, auch wenn die förmliche Anordnung des Gesundheitsamtes noch nicht erfolgt ist.

Wer mit einer positiv getesteten Person in einem Hausstand lebt, muss sich ebenfalls unmittelbar in zweiwöchige Quarantäne begeben. Für unaufschiebbare Erledigungen wie bspw. den Einkauf von Lebensmitteln gibt es Ausnahmen.

Bei Verstößen gegen die Quarantäneanordnung droht ein Bußgeld von 500 Euro.

Definition Mund-Nasen-Bedeckung
Als Mund-Nasen-Bedeckung zählt jede ans Gesicht anliegende Bedeckung von Mund und Nase, die dazu beiträgt, die Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern. Eine Zertifizierung ist nicht notwendig. Plastikvisiere sind davon nicht erfasst, sie sind keine zulässige Mund-Nasen-Bedeckung.

Erweiterte Maskenpflicht in Schulen
Bisher bestand in hessischen Schulen eine Maskenpflicht ausschließlich außerhalb des Klassenraums, also auf dem Schulhof und in den Gängen. Jetzt gilt: Ab der Klasse 5 gilt eine Maskenpflicht auch im Unterricht. Diese Schülerinnen und Schüler können die Masken in den Pausen abnehmen. Diese „Maskenpausen“ werden vor Ort in den Schulen organisiert.

Erweiterte Maskenpflicht in der Öffentlichkeit
Auf stark frequentierten Straßen und Plätzen unter freiem Himmel muss immer dann eine Alltagsmaske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sichergestellt werden kann. Das gilt insbesondere in Fußgängerzonen.

Erweiterte Maskenpflicht in Fahrzeugen
Wenn sich in einem Fahrzeug Personen aus mehr als zwei Hausständen befinden, ist eine Alltagsmaske zu tragen.

https://staatskanzlei.hessen.de/presse/pressemitteilung/neue-corona-massnahmen-beschlossen-0

Wiesbaden beschließt strengere Kontaktbeschränkungen und weitere Corona-Schutzmaßnahmen

© Foto: Diether v. Goddenthow
© Foto: Diether v. Goddenthow

Die Infektionszahlen in Wiesbaden steigen ungebrochen weiter an. Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden hat deshalb am Montag, 26. Oktober, weitere Maßnahmen beschlossen. Diese richten sich nach den Vorgaben des Landes im Eskalationskonzept des Landes Hessen für die kreisfreien Städte und Landkreise.

Folgende neue Maßnahmen gelten ab Donnerstag, 29. Oktober, bis vorerst einschließlich Sonntag, 15. November.

Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch fünf Personen oder Angehörige aus zwei Hausständen gemeinsam aufhalten. Bei privaten Zusammenkünften mit vornehmlich geselligem Charakter (Feiern) außerhalb von Wohnungen bleibt es bei der in der vergangenen Woche getroffenen Regelung, dass bei diesen maximal zehn Personen zusammenkommen dürfen, dies gilt insbesondere in gewerblich überlassenen Räumen und Gaststätten. Für Zusammenkünfte in privaten Räumen, insbesondere Wohnungen, wird empfohlen, dass sich höchstens zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten treffen.

Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie Kulturangebote wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos und vergleichbare Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind fortan untersagt. Angesichts der fortschreitenden Infektionszahlen musste die bisherige Regelung, nach der die Teilnehmerzahl auf 100 Personen begrenzt war, noch weiter verschärft werden. Im begründeten Einzelfall kann das Gesundheitsamt Ausnahmen erteilen. Die Begrenzung auf 50 Personen gilt auch für Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften zur Religionsausübung sowie für Trauerfeiern und Bestattungen. Die Begrenzung gilt ebenso für Veranstaltungen und Führungen in Museen, Schlössern, Gedenkstätten, Tierparks, vergleichbaren Einrichtungen sowie für die Zuschauerzahl bei Sportveranstaltungen.

Die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase im öffentlichen Raum wird ebenfalls ausgeweitet. Nicht mehr nur in Gaststätten sowie Übernachtungsbetrieben müssen Gäste beim Betreten und Verlassen sowie beim Verweilen auf Gemeinschaftsflächen wie Sanitärräumen, Garderoben und Wellnessbereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Maskenpflicht gilt nunmehr unter anderem auch für den Besuch von Gottesdiensten von Glaubensgemeinschaften, den Besuch von Theatern, öffentlichen Vergnügungsstätten und öffentlichen Einrichtungen.

Bereits beschlossen hat der Verwaltungsstab Besuchseinschränkungen in Pflegeeinrichtungen. Sie gelten bis einschließlich Sonntag, 15. November. Personen, die in Alten- und Pflegeheimen oder in ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben, dürfen dann maximal drei Mal pro Kalenderwoche für jeweils eine Stunde Besuch von maximal zwei Personen empfangen. Seit Montag, 19. Oktober, ist eine generelle Maskenpflicht in Schulen ab der fünften Klasse in Kraft. Auch der praktische Sportunterricht ist in Schulen für alle Jahrgänge in geschlossenen Räumen untersagt. Beim Trainings- und Wettkampfbetrieb des Profi-, Spitzen- und Amateursports in geschlossenen Räumen sind keine Zuschauer mehr zugelassen, im Freien fortan – wie oben ausgeführt – maximal 50 Zuschauerinnen und Zuschauer. Es gilt außerdem weiterhin das Besuchsverbot für Wiesbadener Kliniken. Die Maskenpflicht an Bushaltestellen wird mit den neuen Regelungen ab Donnerstag, den 29. Oktober, aufgehoben, da das Land inzwischen eine gleichlautende Pflicht für das gesamte Land Hessen erlassen hat, so dass es einer eigenen Wiesbadener Regelung per Allgemeinverfügung nicht länger bedarf. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist nach der Landesregelung, die bereits gilt, während des gesamten Aufenthalts an Bushaltestellen zu tragen – unabhängig davon, ob der Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten werden kann.

Details aller Regelungen stehen in Allgemeinverfügungen. Diese können auf wiesbaden.de/coronavirus  heruntergeladen werden.

„Wir wissen, dass dies weitere einschneidende Maßnahmen sind. Diese sind aber notwendig, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie wieder zu verlangsamen, Menschen aus Risikogruppen zu schützen und sicherzustellen, dass in Kliniken weiterhin ausreichend Behandlungskapazitäten vorhanden sind“, sagen Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende sowie Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz. „Wir bitten alle Wiesbadenerinnen und Wiesbadener um Verständnis und appellieren dringend, sich an die Maßnahmen und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu halten.“

Der Verwaltungsstab trifft sich am Mittwoch, 28. Oktober, erneut um die Situation zu beurteilen. In der Sitzung soll auch darüber beraten werden, ob der Sternschnuppenmarkt, die Winterstubb und Eiszeit stattfinden können oder nicht.

Das Gesundheitsamt ist telefonisch unter (0611) 312828 erreichbar; montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie an den Wochenenden von 9 bis 13 Uhr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessenweiten Corona-Hotline beantworten unter der (0800) 5554666 täglich von 9 bis 15 Uhr Fragen zur Gesundheit und Quarantäne. Weitere Fragen, Anliegen und Informationen zum Corona-Virus werden montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr beantwortet. Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.

Auch Frankfurter Weihnachtsmarkt wird jetzt komplett abgesagt – Ausweitung der Maskenpflicht

Aufgrund der stark ansteigenden Infektionszahlen wird nun der Frankfurter Weihnachtsmarkt 2020 doch komplett abgesagt.  Archivbild vom 2019er Frankfurter Weihnachtsmarkt. © Foto: Diether v. Goddenthow
Aufgrund der stark ansteigenden Infektionszahlen wird nun der Frankfurter Weihnachtsmarkt 2020 doch komplett abgesagt.
Archivbild vom 2019er Frankfurter Weihnachtsmarkt. © Foto: Diether v. Goddenthow

(ffm) Nach einem sprunghaften Anstieg der Infektionszahlen in Frankfurt auf eine Sieben-Tage-Inzidenz von nunmehr 176,1 hat der Verwaltungsstab der Stadt Frankfurt am Main in einer kurzfristig angesetzten Sondersitzung am Samstag, 24. Oktober, eine Verschärfung der schon jetzt drastischen Corona-Maßnahmen über das Präventions- und Eskalationskonzept des Landes Hessen hinaus beschlossen. „Unser Ziel ist und bleibt es, einen neuen Lockdown zu verhindern. Deshalb: Frankfurt trägt Maske. Alle Frankfurterinnen und Frankfurter sind aufgerufen, mitzuhelfen, die Infektionszahlen wieder abzusenken. Seien sie diszipliniert, tragen Sie Masken, halten sie Abstand und waschen Sie ihre Hände,“ sagten Oberbürgermeister Peter Feldmann, Bürgermeister Uwe Becker und Gesundheitsdezernent Stefan Majer.

„Der Virus ist ein unsichtbarer Feind. Er nervt uns alle. Nur wenn wir zusammenhalten, schaffen wir es, ein Stück Normalität zu sichern, die wir uns alle wünschen. Ich erwarte von jedem, dass Rücksicht genommen wird auf die besonderen Risikogruppen. Alle Maßnahmen dienen dazu, Menschenleben zu schützen,“ erklärte Feldmann.

„Mit den jetzt getroffenen Entscheidungen haben abgewogen, was wir zum Schutz unserer Bevölkerung tun müssen und wie weit wir dafür Eingriffe ins öffentliche Leben verantworten können,“ sagte Bürgermeister Becker.

„Die hauptamtlichen Magistratsmitglieder haben am Samstag über die aktuelle Infektionslage beraten und dem Verwaltungsstab weitere verschärfte Maßnahmen zur Entscheidung vorgeschlagen“, erläutert Gesundheitsdezernent Majer, der auch den Verwaltungsstab leitet. „In enger Abstimmung mit dem Land und orientiert an regional einheitliche Maßnahmen gehen wir unseren Weg bei der Pandemiebekämpfung konsequent weiter. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, weiterhin und noch intensiver gemeinsam mit uns gegenzusteuern, um noch weitergehende Einschränkungen abzuwenden und einen dramatischen Anstieg von schweren Fällen und steigende Todeszahlen zu verhindern.“

Die folgenden Maßnahmen wurden vom Verwaltungsstab aufgrund der weiterhin steigenden Inzidenz entschieden. Sie gelten wie die bisherigen Allgemeinverfügungen zunächst bis einschließlich Samstag, 31. Oktober. Eine Verlängerung aller Maßnahmen ist angesichts der Infektionslage allerdings zu erwarten.

Die neuen Maßnahmen:

Kontaktbeschränkungen
• Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine oder in Gruppen von höchstens fünf Personen aus maximal zwei Haushalten oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet

Erweiterung der Maskenpflicht
• Maskenpflicht bei allen öffentlichen Veranstaltungen und in öffentlichen Einrichtungen,

• Maskenpflicht in Fahrzeugen empfohlen, wenn Mitglieder von mehr als zwei Hausständen mitfahren.

• Maskenpflicht wird erweitert auf innerhalb des Alleenrings und nördlich der Bahnlinie in Sachsenhausen. Empfohlen wird das Masken tragen innerhalb der gesamten Stadt. Bei weiter steigenden Infektionszahlen wird eine Maskenpflicht für die gesamte Stadt geprüft.

Veranstaltungen
• Absage des Weihnachtsmarktes

Alkoholkonsumverbot
• Das Alkoholkonsumverbot auf definierten Plätzen, Orten und Anlagen bleibt weitgehend unverändert. Nur innerhalb der Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr gilt das Verbot im öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet.

Corona-Infos: „Hessenschau“

Hessen ergänzt das bestehende Präventions- und Eskalationskonzept um weitere Maßnahmen

exground filmfest 33: Wiesbaden hybrid – 13.–22. November 2020 Schwerpunkt Italien – spannendes Programm

© exground
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121 Filme aus 45 Ländern // Themen: starke Frauen & Familienbande // Klaus-Lemke-Special // DAS BRETT in diesem Jahr Publikumspreis // Geld- und Sachpreise im Wert von 17.500 EUR
Das Programm für die 33. Ausgabe von exground filmfest ist ab sofort online verfügbar. In seiner Corona-Edition präsentiert das Festival vom 13. bis 22. November insgesamt 121 unabhängig produzierte Lang- und Kurzfilme sowie Klassiker aus 45 Ländern in den Wiesbadener Spielstätten. In Zusammenarbeit mit den neuen Partnern Festivalscope und Shift72 können darüber hinaus große Teile des Filmprogramms OnDemand angeschaut werden. Zum ersten Mal werden Eröffnung und Preisverleihung live übertragen sowie Panels und Filmgespräche für den YouTube-Kanal von exground filmfest aufgezeichnet. In diesem Jahr sichtete das Kuratorenteam über 2.000 Einreichungen aus 111 Ländern. In insgesamt sechs Wettbewerben werden Geld- und Sachpreise im Wert von 17.500 EUR vergeben.

Andra Wink,  Festival-Leiterin © exground
Andra Wink, Festival-Leiterin © exground

Wir sind sehr froh darüber, die vielen Herausforderungen bisher gemeistert und ein qualitativ hochwertiges Festivalprogramm in fast gewohntem Umfang auf die Beine gestellt zu haben“, erklärte Andrea Wink vom Festivalteam auf der heutigen Pressekonferenz. „Wir hoffen darauf, dass die Besucher/-innen in die Wiesbadener Spielstätten kommen und können nur dazu ermuntern, auch das OnDemand-Angebot wahrzunehmen.“

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Programm länderschwerpunkt italien
Programm exground youth days
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Spielstaetten Wiesbaden /Frankfurt /Darmstadt
Weitere Informationen rund um das exground filmfest 33

Festivalfokus: Italien

Der diesjährige Länderschwerpunkt liegt auf Italien, wobei sich viele Werke mit prekären Arbeitsbedingungen befassen.  Im Dokumentarfilm THERE IS A WOLF IN THE PARK OF THE KING (2019) porträtiert Virginia Nardelli das alltägliche und -nächtliche Treiben im Favorita-Park am Stadtrand von Palermo, wo unter anderem Sexarbeiterinnen beim Warten auf Kundschaft Anekdoten teilen. Die Arbeit der trans Prostituierten Bianca setzte Luca Ferri als humorvolles Kammerspiel in THE HOUSE OF LOVE (2020) um, der in einer Doppelvorstellung zusammen mit THERE IS A WOLF IN THE PARK OF THE KING gezeigt wird.

THE HOUSE OF LOVE von Luca Ferri © Taskovski Films LTD /exground
THE HOUSE OF LOVE von Luca Ferri © Taskovski Films LTD /exground

Ein arbeitendes Kind und ein Geflüchteter stehen im Mittelpunkt von Michele Pennettas intimer Studie IL MIO CORPO (Schweiz/Italien 2020). Im Dokumentarfilm THE YOUNG OBSERVANT von Davide Maldi fällt es den jungen Auszubildenden eines Hotels schwer, immer die strenge Etikette und Akkuratesse einzuhalten.

In Kooperationen mit den regionalen Festivals Terza Visione und Verso Sud sowie der Kinothek Asta Nielsen kommen italienische Filmklassiker zur Aufführung, darunter CAMORRA der süditalienischen Filmemacherin Lina Wertmüller. Im Fokus-Rahmenprogramm geben eine Videokunst-Ausstellung mit Clemens von Wedemeyer im Nassauischen Kunstverein, ein Vortrag zur Situation von Geflüchteten, eine Lesung sowie eine Plakatausstellung zum italienischen Genrekino weiteren Einblick in das kulturelle und politische Geschehen sowie die Filmhistorie Italiens. Traditionell laufen einige Filme des Fokus-Programms im Nachspiel in Frankfurt am Main und Darmstadt. Unter dem Titel „exground goes Verso Sud“ präsentiert das Festival einen Film aus dem Schwerpunkt-Programm am 8. Dezember im Kino des DFF – Deutsches Filminstitut & Filmmuseum. Der Fokus Italien wird vom Kulturfonds Frankfurt RheinMain gefördert.

Programm länderschwerpunkt italien

Länderstatistik, Rahmenprogramm und Spielstätten
Unter den ausgewählten Filmen befinden sich acht Welt-, eine internationale, drei Europa- und 30 Deutschland-Premieren. Die Länderstatistik führt Deutschland mit 41 Produktionen an, gefolgt vom diesjährigen Fokusland Italien (20) und Frankreich (10). Ebenfalls im Programm vertreten sind Filme aus Albanien, Guatemala, dem Irak, Kolumbien und Uruguay.

(vli.) Gerald Pucher exground Filmfest /youth days, Dr. Julia Cloot, stellvertretende Geschäftsführerein Kulturfonds Frankfurt RheinMain, Axel Imholz, Kulturdezernent der Landeshauptstadt Wiesbaden u. Andrea Wink, exground Filmfest, © exground
(vli.) Gerald Pucher exground Filmfest /youth days, Dr. Julia Cloot, stellvertretende Geschäftsführerein Kulturfonds Frankfurt RheinMain, Axel Imholz, Kulturdezernent der Landeshauptstadt Wiesbaden u. Andrea Wink, exground Filmfest, © exground

Neben dem Filmprogramm erwartet die Gäste bei den exground xtras ein den Umständen angepasstes Rahmenprogramm mit Panels, Ausstellungen und Events wie der beliebten exground-Gong-Show und dem Filmquiz mit Rex Kramer. In der Krypta der Marktkirche wird Moderator Bernd Brehmer in seinem Programm LES ANNÉES SCOPITONES die Vorläufer der Musikvideos präsentieren, die in den 60er-Jahren in jukeboxähnlichen Geräten mit Monitor abgespielt wurden. Seine Auswahl an Scopitones-Perlen auf 16-mm-Originalkopien reicht von Sylvie Vartan über Petula Clark bis Debbie Reynolds sowie Alice & Ellen Kessler.

Außer der Krypta zählen die Caligari FilmBühne und das Murnau-Filmtheater sowie der Nassauische Kunstverein zu den Festivalspielorten. Das Theater im Pariser Hof ist erstmals vertreten und beherbergt in diesem Jahr die LESUNG: QUATTRO LIBRI mit Eva-Maria Damasko und Markus Schippers. Ausgesuchte Filme aus dem Länderschwerpunkt Italien sind wie immer nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in Darmstadt (programmkino rex) und Frankfurt am Main (Pupille Kino, Kino des DFF) zu sehen.

Trailer exground filmfest 33: TRANSGRESS BORDERS
Der diesjährige Festivaltrailer TRANSGRESS BORDERS (Deutschland 2020) von Martin Gessner zeigt eindrücklich, wie mit filmischen Mitteln Grenzen, die in der heutigen Zeit auf persönlicher und gesellschaftspolitischer Ebene immer mehr errichtet werden, überwunden werden können.

Filmprogramm: Starke Frauen und Familienbande
Die Lang- und Kurzfilme der Wettbewerbsprogramme zeichnen ein ausgeglichenes Gender-Verhältnis hinter der Kamera: Etwa die Hälfte der Produktionen stammen hier von Regisseurinnen, wie etwa bei sieben der 13 Langfilme in den Sektionen „Made in Germany“ und „Internationaler Jugendfilm-Wettbewerb“.

Thematisch befassen sich diverse Filme im Programm mit starken Frauen und Familienbanden: In der französisch-kanadischen Westernhommage SAVAGE STATE (2019) [L‘ÉTAT SAUVAGE] von David Perrault spielen Frauen einmal nicht nur schmückendes Beiwerk, sondern haben den Colt fest in der Hand.

Die schräge Einzelgängerin Patty (Emily Skeggs) macht sich in Adam Carter Rehmeiers DINNER IN AMERICA (USA 2020) nichts aus vermeintlichen Schönheitsidealen. Zusammen mit dem flüchtigen Punkrocker Simon (Kyle Gallner) zieht sie auf einem irren Roadtrip durch die verfallenen Vororte des Mittleren Westens.

SAVAGE STATE von David Perrault © Pyramide International /exground
SAVAGE STATE von David Perrault © Pyramide International /exground

Starke Familienbande zeigt der Debütfilm TAGUNDNACHTGLEICHE von Lena Knauss (Deutschland 2020). Alexander begegnet endlich der vermeintlich großen Liebe seines Lebens in Gestalt der Varietékünstlerin Paula. Als er nach Paulas plötzlichem Unfalltod ihre Familie kennenlernt, fühlt Alexander sich auch zu deren Schwester Marlene hingezogen. Zunehmend verliert er sich zwischen den beiden Frauen und zwei Lieben.

Blicke in die Familienvergangenheit gewähren gleich zwei Dokumentarfilme: Während Janna Ji Wonders in WALCHENSEE FOREVER (Deutschland 2020) eindrucksvoll die Geschichte ihrer Familie über ein ganzes Jahrhundert erzählt, geht Sharon Ryba-Kahn in DISPLACED (Deutschland 2020) der Geschichte ihres Vaters auf den Grund. Der Versuch der Nachfahrin von Shoah-Überlebenden, mit dem Vater über dessen Vater während der Shoah zu sprechen, erweist sich als schwierig.

Gesellschaftskritik
Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt im exground-Programm ist die Kritik an gesellschaftspolitischen Umständen. In THE EVENING HOUR (USA 2020) adaptiert Regisseur Braden King die gleichnamige Novelle von Carter Sickels: der 30-jährige Altenpfleger Cole Freeman verdient in einer postindustriellen Kleinstadt in den Appalachen mit Drogenhandel Geld dazu. Eine Anklage der verheerenden Auswirkungen, die Bergbauunternehmen auf Gesellschaft und Natur haben.

Ein Exposé über Bürger zweiter Klasse in einer intoleranten Gesellschaft liefert NASIR von Arun Karthick (Indien/Niederlande 2020). Nasir verliert trotz harter Arbeit und beengter Verhältnisse nicht seine gute Laune und seinen Glauben an das Gute. Als Muslim in Südindien ist er jedoch einem immer brutaleren Hindu-Nationalismus ausgeliefert.

Mit dem Status quo deutsch-jüdischer Identität befasst sich MASEL TOV COCKTAIL (Deutschland 2020) von Arkadij Khaet und Mickey Paatzsch. Dimitrij Liebermann (19) ist Jude und soll sich bei Tobi für den Schlag ins Gesicht entschuldigen. Auf dem Weg zu Tobi steht Dimitrij immer wieder vor einem Kampf, den er überwinden muss: seiner deutsch-jüdischen Identität. Der vielfach ausgezeichnete 30-Minüter läuft bei exground filmfest im Programm MiG 3-er mit zwei anderen mittellangen Filmen.

Klaus-Lemke-Special

EIN CALLGIRL FÜR GEISTER von Klaus Lemke © KLF /exground
EIN CALLGIRL FÜR GEISTER von Klaus Lemke © KLF /exground

Zu Ehren von Klaus Lemke, der gerade seinen 80. Geburtstag feierte, zeigt exground filmfest zwei seiner neuesten Produktionen. Als Inbegriff eines „Independent Filmmakers“ verschmäht Klaus Lemke das deutsche Filmförderungssystem und dreht mit kleinem Budget das, was ihn wirklich interessiert.

In EIN CALLGIRL FÜR GEISTER (Deutschland 2020) entsorgt eine tödliche Blondine im weißen Ford Gran Torino verliebte Opfer im Kanal von Venedig. Die schwarze Komödie im noch sorglosen München 2019 ist der finale Teil von Lemkes MAXVORSTADT-BALLADEN.

Seinen unvollendeten Projekten verschafft der Meister des unabhängigen deutschen Films mit BAD BOY LEMKE eine Plattform. Denn auch die in die Tonne gehauenen Werke sind radikal und kraftvoll.

Wettbewerbe beim exground filmfest
In insgesamt sechs Wettbewerben vergibt das exground filmfest Geld- und Sachpreise im Wert von 17.500 EUR (Übersicht aller Auszeichnungen). Die Jury des 19. Internationalen Kurzfilm-Wettbewerbs besteht aus Alexandra Gramatke, Geschäftsführerin der Kurzfilm Agentur Hamburg, Thomas Johnson, Künstler und Filmemacher aus Großbritannien, und Marion Klomfass, Festivalleiterin von Nippon Connection aus Frankfurt am Main.

Der Preis DAS BRETT kann in diesem Jahr wegen Covid-19 nicht von der Gefangenenjury vergeben werden. Daher hat sich der Trägerverein von exground filmfest, der Wiesbadener Kinofestival e. V., entschlossen, das Preisgeld selbst zu stiften und das Publikum in den Kinos über den Gewinnerfilm entscheiden zu lassen.

Programmheft exground 33 Wiesbaden hybrid

17. exground youth days
© exground
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13 Filme aus 13 Ländern // Bewerbung für Jugendjury noch möglich // Kein Wiesbadener Jugendfilm-Wettbewerb
Die 17. Ausgabe der exground youth days, der Jugendfilmsektion von exground filmfest, wird vom 14. bis 18. November 2020 stattfinden. Die insgesamt 13 Lang- und Kurzfilme aus 13 Ländern (darunter viele deutsche Produktionen) kommen wie das übrige exground-Filmprogramm in den Wiesbadener Spielstätten zur Aufführung und können darüber hinaus on Demand angeschaut werden. Für die Jugendjury, die im Internationalen Jugendfilm-Wettbewerb über den besten Lang- und Kurzfilm entscheidet, können sich interessierte Filmfans noch bis Ende Oktober bewerben. Zusammen mit dem Publikumspreis für den besten Langfilm werden bei den exground youth days Auszeichnungen im Wert von 4.000 EUR vergeben. Der Wiesbadener Jugendfilm-Wettbewerb, der Filme von jungen Regietalenten aus Wiesbaden und Umgebung präsentiert, findet in diesem Jahr coronabedingt nicht statt.

Internationaler Jugendfilm-Wettbewerb: Liebe, Sex und Tod

Eröffnet werden die exground youth days mit LOVECUT (Österreich/Schweiz 2020) von Iliana Estañol und Johanna Lietha. In Momentaufnahmen folgt der Film sechs jungen Digital Natives in Wien auf der Suche nach einem Platz im echten Leben. Auf schmerzliche Art müssen sie erfahren, dass Liebe, Sex und Identität in der Welt aus Chats und Dating-Apps nicht unkomplizierter werden. Seit 2014 haben Iliana Estañol und Johanna Lietha als Drehbuch- und Regie-Duo an ihrem Debütfilm LOVECUT gearbeitet, der im Januar 2020 beim Filmfestival Max Ophüls Preis seine Uraufführung feierte und den Fritz-Raff-Drehbuchpreis für das beste Drehbuch erhielt.

In Philipp Klingers Spielfilm ALBTRÄUMER (Deutschland 2020) zerbricht für die 17-jährige Rebekka nach dem Selbstmord ihres Bruders die heile Welt in ihrem Dorf. Gegen den Widerstand ihrer Eltern entspinnt sich eine Liebesbeziehung zum Außenseiter Vincent, die ebenso heilsam wie zerstörerisch ist. Einfühlsam inszeniert Philipp Klinger in seinem Debütfilm den Umgang mit Trauer und Tod.

Mauricio Leiva Cocks kolumbianisch-mexikanische Produktion THE NIGHT OF THE BEAST [LA NOCHE DE LA BESTIA] (2020) lässt die Herzen von Metal-Fans höher schlagen. Die Freunde Mario und Francisco fiebern dem ersten Auftritt ihrer Lieblingsband „Iron Maiden“ in Bogotá entgegen. Ihre Freundschaft wird auf eine harte Probe gestellt, als Ganoven die Eintrittskarten stehlen. Untermalt mit Tracks der Kultband, gelingt Regisseur Cock in seinem ersten Langfilm eine hinreißende Komödie über Freundschaft und Leidenschaft.

Kurzfilme bei den exground youth days

Im Internationalen Jugendfilm-Wettbewerb blicken sechs internationale Kurzfilme, die jeweils vor einem Langfilm gezeigt werden, auf die Lebenswelten jugendlicher Protagonisten. Zum dritten Mal vergibt die Jugendjury einen Preis für den besten Kurzfilm, dotiert mit 500 EUR und gestiftet vom Wiesbadener Kinofestival e. V.

BECKY’S WEIGHTLOSS PALACE von Bela Brillowska (Deutschland 2020) gibt eine ganz neue Perspektive auf die immergleichen, prüden und dunklen Darstellungen von Magersucht in den Medien. Der 14-jährige Bela Brillowska wurde für seinen raffinierten Film bereits mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem Preis der Jugendjury bei den Internationalen Kurzfilmtagen Oberhausen.

In UNLEADED [SANS PLOMB] (Frankreich 2019) von Louise Groult plant die 17-jährige Martha abzuhauen, da sie ihr Zimmer nicht mehr mit ihrer kleinen Schwester Lili teilen möchte. Marthas nächtlicher Fluchtversuch nimmt eine unerwartete Wendung, als sie von Lili überrascht wird.

Anders als geplant läuft auch Christophs Coming-Out-Versuch in Clara Zoë My-Linh von Arnims Spielfilm IN DEN BINSEN (Deutschland 2019). Furchtbar verkatert, krümmt Christoph sich neben seiner Mutter auf einem Hochsitz. Während sie einen Hirsch im Visier hat, fasst Christoph sich ein Herz – doch da geht auf einmal alles schief.

Programm exground youth days

Weitere Informationen rund um das exground filmfest 33

Landeshauptstadt Mainz verschärft ab 22.10.2020 die Corona-Schutzmaßnahmen

© Foto: Diether v. Goddenthow
© Foto: Diether v. Goddenthow

Die Stadt Mainz reduziert ab dem 22. Oktober 2020 die zulässige Personenzahl bei Veranstaltungen und Privatfeiern und beschließt Maskenpflicht in weiterführenden Schulen nach Ferienende. Denn allein am gestrigen Tag gab es 35 Neuinfektionen. Das sei ein sehr hoher Wert, weswegen die Lage in Mainz weiterhin angespannt bliebe, so der Magistrat. Der 7-Tage-Inzidenzwert – mithin die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner pro Woche – hat mit 85 einen Rekordwert erreicht.

Deswegen tagte heute der Verwaltungsstab unter der Leitung von Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch und unter Beteiligung des Gesundheitsamtes. Hierbei wurden aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen ergänzende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Coronavirus-Infektionen beschlossen, die die aktuellen Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) flankieren.

Die Corona-Warn-Ampel für Mainz steht seit dem 13. Oktober 2020 in Mainz auf „Gefahrenstufe Rot“. Der „Corona Warn- und Aktionsplan Rheinland-Pfalz“ empfiehlt, dass diese Stufe dann erreicht wird, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern überschritten wird. Da die Überschreitung des 50er-Schwellenwertes – aktuell liegt dieser in Mainz bei 85 – derzeit auf einem hohen Level verharrt und davon auszugehen ist, dass die Fallzahlen in den nächsten Tagen auf hohem Niveau und damit deutlich oberhalb dieses Warnwertes verbleiben dürften, hat der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz am heutigen Tage entschieden, die bislang gültigen Einschränkungen und Maßnahmen um einige weitere Schritte zu ergänzen. Auf diesem Wege sollen mögliche Gefahrenquellen für Infektionen weiter reduziert werden.

Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch, der aktuell den Verwaltungsstab leitet, betont: „Die Infektionslage bleibt angespannt. Wir verbleiben auf einem sehr hohen Infektionsniveau. Die Situation muss daher weiterhin als sehr ernst bezeichnet werden. Wir müssen der dynamischen Infektionslage mit weiteren Maßnahmen entgegenwirken, die ab heute Nacht um 0.00 Uhr in Kraft treten werden.
Wir setzen nach der Analyse der vorherrschenden Situation weitere Angleichungen unserer Corona-Vorgaben dort um, wo es uns als zwingend und sinnvoll erscheint: Bei Feierlichkeiten, bei Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich, als auch absehbar in den Schulen. Auf Vorschlag der Schulaufsicht und des Bildungsministeriums in der gemeinsamen Task-Force haben wir deshalb auch die Maskenpflicht an Schulen nach den Herbstferien als geeignete Maßnahme beschlossen, um Risiken zum Schulstart weiter zu minimieren. Um Herr des Geschehens zu bleiben, müssen wir in Begleitung des Infektionsgeschehens zudem in der Lage bleiben, die Kontakte der Infizierten weiterhin nachverfolgen zu können. Dies ist von großer Bedeutung. Mit den ergänzenden Regelungen appelliere ich erneut an die Mainzerinnen und Mainzer. Halten Sie sich an die Vorgaben, nehmen Sie Rücksicht auf Ihr Umfeld, halten Sie Abstand, vermeiden Sie größere Zusammenkünfte und reduzieren Sie weit möglichst Kontakte. Denn nur so schützen wir uns selbst, unsere nächsten Angehörigen und Familien sowie jene, die aufgrund ihres Alters oder einer Vorerkrankung besonders gefährdet sind.

Wir sind alle zu verantwortungsvollem Handeln aufgerufen, helfen Sie mit, das Infektionsgeschehen zu reduzieren. Wir haben es alle weiterhin gemeinsam in der Hand!“

Ab dem morgigen Donnerstag, 22. Oktober 2020 (0.00 Uhr), wurden für das Stadtgebiet Mainz folgende ergänzenden Maßnahmen beschlossen, die in Kraft treten:

Änderung Ziffer 2
• Veranstaltungen im Freien sind anstatt wie bisher mit 250 Personen nur noch mit bis zu 100 gleichzeitig anwesenden Personen zulässig.

Änderung Ziffer 3
• Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind nur noch mit bis zu 50 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig. Die Möglichkeit der erhöhten Personenanzahl bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen wurde aufgehoben.

Änderung Ziffer 4
• Privatveranstaltungen, zum Beispiel Hochzeiten oder Geburtstage, sind statt wie bisher mit 20 Personen nur noch mit bis zu 10 gleichzeitig anwesenden Personen auch in angemieteten/zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen zulässig.

Änderung Ziffer 18
• Von dem weiterhin grundsätzlich vorhandenen Prostitutionsverbot kann eine Befreiung erteilt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die in § 6a der 11. CoBeLVO festgelegten Pflichten und Gebote erfüllt werden und ein individuelles Hygienekonzept vorgelegt wird.

Änderung Ziffer 21
• Maskenpflicht in Schulen: An allen Schulen in der Stadt Mainz gilt während der gesamten Schulzeit, einschließlich des Unterrichts, eine Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind Grundschulen, die Primarstufe an Förderschulen sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung oder motorische Entwicklung.

Martinsumzüge
Unabhängig von diesen per Allgemeinverfügung vorgeschriebenen Maßnahmen, appelliert der Verwaltungsstab der Stadt Mainz auch an die Veranstalterinnen und Veranstalter von St. Martins- oder Laternenumzügen, diese in diesem Jahr auf Grund des sehr dynamischen Infektionsgeschehens und der sehr hohen Infektionszahlen nicht durchzuführen, zumal dies unter den derzeit geltenden Regelungen auch nur schwer möglich wäre.

Freisportanlagen im Stadtgebiet
Weiterhin hat der Verwaltungsstab festgelegt, dass „Freisportanlagen“ wie städtische Bolzplätze, Basketballplätze, Bouleplätze etc. nur noch von max. 5 Personen oder max. zwei Hausständen zeitgleich (entsprechend der Regelung für den Aufenthalt im öffentlichen Raum) benutzt werden dürfen.

Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes, in Abstimmung mit der Task-Force des Landes RLP und dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt, erlässt die Landeshauptstadt Mainz daher für die genannten Maßnahmen eine entsprechende Allgemeinverfügung, die noch am heutigen Tag, also Mittwoch, 21. Oktober 2020 veröffentlicht wird und damit ab dem morgigen Donnerstag, 22. Oktober 2020 um 0.00 Uhr Gültigkeit entfalten.

Die Maßnahmen wurden mit der Corona-Task Force, die auf Grundlage des Warn- und Aktionsplans Rheinland-Pfalz den städtischen Verwaltungsstab berät und Empfehlungen ausspricht, abgestimmt und fand deren ausdrückliche Zustimmung. Die Task Force setzt sich zusammen aus Vertretern der Stadtverwaltung Mainz, des zuständigen Gesundheitsamts Mainz-Bingen, des Gesundheitsministeriums, des Innenministeriums, des Bildungsministeriums, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, des Städtetags Rheinland-Pfalz, der Polizei und tagt unter der Leitung des Präsidenten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.

Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz wird die Entwicklung bei der Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen weiterhin kontinuierlich beobachten und die beschlossenen Maßnahmen entsprechend anpassen. Der Verwaltungsstab wird dazu in engen zeitlichen Abständen zusammentreten. Seit März dieses Jahres tagt der Stab regelmäßig und trifft sich ein bis dreimal die Woche.

Aktuelle Informationen der Stadtverwaltung Mainz zu den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionen unter www.mainz.de/coronavirus.

Corona: Kontaktbeschränkungen, Sperrstunde und weitere Maßnahmen beschlossen

© Archivbild: Diether v. Goddenthow
© Archivbild: Diether v. Goddenthow

Wie bereits Frankfurt und Mainz, hat nun auch der Verwaltungsstab in der Landeshauptstadt Wiesbaden am 20. 10. 2020 wegen steigender Infektionszahlen (7-Tage-Inzidenz 76,65) nochmals die Corona-Schutzmaßnahmen verschärft und entsprechende Kontaktbeschränkungen, eine Sperrstunde und weitere Maßnahmen beschlossen

Ab Mittwoch, 21. Oktober, bis vorerst einschließlich Sonntag, 1. November, sollen folgende neue Maßnahmen gelten:

Private Zusammenkünfte mit vornehmlich geselligem Charakter (Feiern) außerhalb von Wohnungen mit mehr als zehn Personen sind untersagt, insbesondere in gewerblich überlassenen Räumen und Gaststätten. Für Zusammenkünfte in privaten Räumen, insbesondere Wohnungen, wird empfohlen, dass sich höchstens zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten treffen.

Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie Kulturangebote wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos und vergleichbare Veranstaltungen mit mehr als hundert Personen sind untersagt. Im begründeten Einzelfall kann das Gesundheitsamt Ausnahmen erteilen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Hygienekonzepte bereits vom Gesundheitsamt ausdrücklich genehmigt oder mit dem Amt abgestimmt wurden. Die Begrenzung auf hundert Personen gilt auch für Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften zur Religionsausübung sowie für Trauerfeiern und Bestattungen. Die Begrenzung gilt ebenso für Veranstaltungen und Führungen in Museen, Schlössern, Gedenkstätten, Tierparks und vergleichbaren Einrichtungen.

In Gaststätten sowie Übernachtungsbetrieben müssen Gäste beim Betreten und Verlassen sowie beim Verweilen auf Gemeinschaftsflächen wie Sanitärräumen, Garderoben und Wellnessbereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Im gesamten Stadtgebiet gilt eine Sperrstunde für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten zwischen 23 und 6 Uhr. Als Gaststätten gelten insbesondere Restaurants, Kneipen, Schank- und Speisewirtschaften, Straußwirtschaften, Bars, Mensen, Kantinen, Hotelrestaurants und –bars sowie Eisdielen und Eiscafés. Ausgenommen von der Sperrstunde sind Spielzeiten in Spielbanken und -hallen. Spielbanken und -hallen dürfen jedoch zwischen 23 und 6 Uhr keine alkoholhaltigen Getränke ausschenken.

Zwischen 23 und 6 Uhr dürfen keine alkoholischen Getränke zum Außerhaus-Verzehr verkauft werden. Das Verbot gilt sowohl für Gaststätten als auch für Groß- und Einzelhändler, also insbesondere für Restaurants, Kneipen, Bars, Tankstellen, Kioske sowie weitere Verkaufsstätten und ähnliche Einrichtungen im Sinne von Paragraph 3, Absatz 1, der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen.

Der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf den folgenden Flächen und Plätzen ganztägig untersagt: auf dem Gebiet des „Historischen Fünfecks“ (begrenzt durch die Rheinstraße, die Schwalbacher Straße, die Röderstraße, die Taunusstraße und die Wilhelmstraße); im Kulturpark (begrenzt durch die Murnaustraße, den Fußweg am Ende der Murnaustraße in Richtung der Gleisanlagen der Deutschen Bahn, die Gleisanlagen der Deutschen Bahn, den Parkplatz Salzbauchaue); auf dem Bahnhofsplatz 1-3 (Bahnhofsvorplatz) einschließlich der angrenzenden Bushaltestelle „Hauptbahnhof“ am Kaiser-Friedrich-Ring (Bussteig A); in der Reisingeranlage und Herbertanlage; auf der Fläche des Warmen Damm (einschließlich der Straße Am Warmen Damm); auf der Fläche des Bowling Green; auf dem Blücherplatz (begrenzt von der Scharnhorststraße, der Yorckstraße, der Roonstraße sowie der Blücherstraße) mit Ausnahme des Schulgeländes; auf dem Wallufer Platz (begrenzt von der Straße Wallufer Platz, Hallgarter Straße, der Bebauung in der Erbacher Straße und der Niederwaldstraße); in den Nerotalanlagen (umschlossen von der Straße Nerotal und dem Volker-Kriegel-Platz); in der „Eleonoren Anlage“, das heißt der Rheinanlage in Mainz-Kastel, (begrenzt durch die Eleonorenstraße ab der Johannes-Goßner-Straße, der Eleonorenstraße bis Rampenstraße bis zur Abzweigung der Rampenstraße Richtung Rheinufer auf Höhe der Hausnummer 26 sowie durch den Rhein); auf dem Gebiet in Wiesbaden-Biebrich bis zum Rhein, das begrenzt wird durch die Rheingaustraße beginnend ab der Straße Am Parkfeld bis zur Wilhelm-Kopp-Straße. Ausgenommen von dem Verbot ist der Konsum von alkoholischen Getränken in Gaststätten einschließlich deren Außengastronomie während der jeweiligen Öffnungszeiten.

Das Klo-Papier wird in den Regalen bereits wieder knapp © Diether v. Goddenthow
Das Klo-Papier wird aktuell in den Regalen bereits wieder knapp © Diether v. Goddenthow

Gesichts- und Kinnvisiere gelten nicht mehr als ausreichende Mund-Nasen-Bedeckungen. Das Tragen von diesen Visieren ist an allen Orten verboten, an denen die Bedeckung von Mund und Nase vorgeschrieben ist. Stattdessen müssen textile Bekleidungsgegenstände (Masken) getragen werden. Ausnahmen gelten weiterhin für Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Das ist gegebenenfalls durch eine geeignete ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, die mitzuführen ist.

Bereits vergangene Woche beschloss der Verwaltungsstab Besuchseinschränkungen in Pflegeeinrichtungen. Sie gelten ab Mittwoch, 21. Oktober, bis einschließlich Sonntag, 15. November. Personen, die in Alten- und Pflegeheimen oder in ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben, dürfen dann maximal drei Mal pro Kalenderwoche für jeweils eine Stunde Besuch von maximal zwei Personen empfangen. Seit Montag, 19. Oktober, ist eine generelle Maskenpflicht in Schulen ab der fünften Klasse in Kraft. Auch der praktische Sportunterricht ist in Schulen für alle Jahrgänge in geschlossenen Räumen untersagt. Beim Trainings- und Wettkampfbetrieb des Profi-, Spitzen- und Amateursports in geschlossenen Räumen sind keine Zuschauer mehr zugelassen, im Freien maximal hundert Zuschauer. Es gilt außerdem weiterhin das Besuchsverbot für Wiesbadener Kliniken und die Maskenpflicht an Bushaltestellen.

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