Landeshauptstadt Mainz verschärft ab 22.10.2020 die Corona-Schutzmaßnahmen

© Foto: Diether v. Goddenthow
© Foto: Diether v. Goddenthow

Die Stadt Mainz reduziert ab dem 22. Oktober 2020 die zulässige Personenzahl bei Veranstaltungen und Privatfeiern und beschließt Maskenpflicht in weiterführenden Schulen nach Ferienende. Denn allein am gestrigen Tag gab es 35 Neuinfektionen. Das sei ein sehr hoher Wert, weswegen die Lage in Mainz weiterhin angespannt bliebe, so der Magistrat. Der 7-Tage-Inzidenzwert – mithin die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner pro Woche – hat mit 85 einen Rekordwert erreicht.

Deswegen tagte heute der Verwaltungsstab unter der Leitung von Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch und unter Beteiligung des Gesundheitsamtes. Hierbei wurden aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen ergänzende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Coronavirus-Infektionen beschlossen, die die aktuellen Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) flankieren.

Die Corona-Warn-Ampel für Mainz steht seit dem 13. Oktober 2020 in Mainz auf „Gefahrenstufe Rot“. Der „Corona Warn- und Aktionsplan Rheinland-Pfalz“ empfiehlt, dass diese Stufe dann erreicht wird, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern überschritten wird. Da die Überschreitung des 50er-Schwellenwertes – aktuell liegt dieser in Mainz bei 85 – derzeit auf einem hohen Level verharrt und davon auszugehen ist, dass die Fallzahlen in den nächsten Tagen auf hohem Niveau und damit deutlich oberhalb dieses Warnwertes verbleiben dürften, hat der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz am heutigen Tage entschieden, die bislang gültigen Einschränkungen und Maßnahmen um einige weitere Schritte zu ergänzen. Auf diesem Wege sollen mögliche Gefahrenquellen für Infektionen weiter reduziert werden.

Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch, der aktuell den Verwaltungsstab leitet, betont: „Die Infektionslage bleibt angespannt. Wir verbleiben auf einem sehr hohen Infektionsniveau. Die Situation muss daher weiterhin als sehr ernst bezeichnet werden. Wir müssen der dynamischen Infektionslage mit weiteren Maßnahmen entgegenwirken, die ab heute Nacht um 0.00 Uhr in Kraft treten werden.
Wir setzen nach der Analyse der vorherrschenden Situation weitere Angleichungen unserer Corona-Vorgaben dort um, wo es uns als zwingend und sinnvoll erscheint: Bei Feierlichkeiten, bei Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich, als auch absehbar in den Schulen. Auf Vorschlag der Schulaufsicht und des Bildungsministeriums in der gemeinsamen Task-Force haben wir deshalb auch die Maskenpflicht an Schulen nach den Herbstferien als geeignete Maßnahme beschlossen, um Risiken zum Schulstart weiter zu minimieren. Um Herr des Geschehens zu bleiben, müssen wir in Begleitung des Infektionsgeschehens zudem in der Lage bleiben, die Kontakte der Infizierten weiterhin nachverfolgen zu können. Dies ist von großer Bedeutung. Mit den ergänzenden Regelungen appelliere ich erneut an die Mainzerinnen und Mainzer. Halten Sie sich an die Vorgaben, nehmen Sie Rücksicht auf Ihr Umfeld, halten Sie Abstand, vermeiden Sie größere Zusammenkünfte und reduzieren Sie weit möglichst Kontakte. Denn nur so schützen wir uns selbst, unsere nächsten Angehörigen und Familien sowie jene, die aufgrund ihres Alters oder einer Vorerkrankung besonders gefährdet sind.

Wir sind alle zu verantwortungsvollem Handeln aufgerufen, helfen Sie mit, das Infektionsgeschehen zu reduzieren. Wir haben es alle weiterhin gemeinsam in der Hand!“

Ab dem morgigen Donnerstag, 22. Oktober 2020 (0.00 Uhr), wurden für das Stadtgebiet Mainz folgende ergänzenden Maßnahmen beschlossen, die in Kraft treten:

Änderung Ziffer 2
• Veranstaltungen im Freien sind anstatt wie bisher mit 250 Personen nur noch mit bis zu 100 gleichzeitig anwesenden Personen zulässig.

Änderung Ziffer 3
• Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind nur noch mit bis zu 50 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig. Die Möglichkeit der erhöhten Personenanzahl bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen wurde aufgehoben.

Änderung Ziffer 4
• Privatveranstaltungen, zum Beispiel Hochzeiten oder Geburtstage, sind statt wie bisher mit 20 Personen nur noch mit bis zu 10 gleichzeitig anwesenden Personen auch in angemieteten/zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen zulässig.

Änderung Ziffer 18
• Von dem weiterhin grundsätzlich vorhandenen Prostitutionsverbot kann eine Befreiung erteilt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die in § 6a der 11. CoBeLVO festgelegten Pflichten und Gebote erfüllt werden und ein individuelles Hygienekonzept vorgelegt wird.

Änderung Ziffer 21
• Maskenpflicht in Schulen: An allen Schulen in der Stadt Mainz gilt während der gesamten Schulzeit, einschließlich des Unterrichts, eine Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind Grundschulen, die Primarstufe an Förderschulen sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung oder motorische Entwicklung.

Martinsumzüge
Unabhängig von diesen per Allgemeinverfügung vorgeschriebenen Maßnahmen, appelliert der Verwaltungsstab der Stadt Mainz auch an die Veranstalterinnen und Veranstalter von St. Martins- oder Laternenumzügen, diese in diesem Jahr auf Grund des sehr dynamischen Infektionsgeschehens und der sehr hohen Infektionszahlen nicht durchzuführen, zumal dies unter den derzeit geltenden Regelungen auch nur schwer möglich wäre.

Freisportanlagen im Stadtgebiet
Weiterhin hat der Verwaltungsstab festgelegt, dass „Freisportanlagen“ wie städtische Bolzplätze, Basketballplätze, Bouleplätze etc. nur noch von max. 5 Personen oder max. zwei Hausständen zeitgleich (entsprechend der Regelung für den Aufenthalt im öffentlichen Raum) benutzt werden dürfen.

Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes, in Abstimmung mit der Task-Force des Landes RLP und dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt, erlässt die Landeshauptstadt Mainz daher für die genannten Maßnahmen eine entsprechende Allgemeinverfügung, die noch am heutigen Tag, also Mittwoch, 21. Oktober 2020 veröffentlicht wird und damit ab dem morgigen Donnerstag, 22. Oktober 2020 um 0.00 Uhr Gültigkeit entfalten.

Die Maßnahmen wurden mit der Corona-Task Force, die auf Grundlage des Warn- und Aktionsplans Rheinland-Pfalz den städtischen Verwaltungsstab berät und Empfehlungen ausspricht, abgestimmt und fand deren ausdrückliche Zustimmung. Die Task Force setzt sich zusammen aus Vertretern der Stadtverwaltung Mainz, des zuständigen Gesundheitsamts Mainz-Bingen, des Gesundheitsministeriums, des Innenministeriums, des Bildungsministeriums, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, des Städtetags Rheinland-Pfalz, der Polizei und tagt unter der Leitung des Präsidenten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.

Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz wird die Entwicklung bei der Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen weiterhin kontinuierlich beobachten und die beschlossenen Maßnahmen entsprechend anpassen. Der Verwaltungsstab wird dazu in engen zeitlichen Abständen zusammentreten. Seit März dieses Jahres tagt der Stab regelmäßig und trifft sich ein bis dreimal die Woche.

Aktuelle Informationen der Stadtverwaltung Mainz zu den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionen unter www.mainz.de/coronavirus.