Hessische Landesregierung ändert die Corona-Schutzverordnung – Ab 7.2.2022 wird die G2-Regel im Einzelhandel aufgehoben

Ministerpräsident Volker Bouffier © Foto Diether v. Goddenthow
Ministerpräsident Volker Bouffier © Foto Diether v. Goddenthow

Ministerpräsident Bouffier: „Wir sorgen für Entlastung im Handel und bei Veranstaltungen – der Schutz der Bürgerinnen und Bürger steht weiterhin an oberster Stelle“

Wiesbaden. Die Hessische Landesregierung hat Änderungen an der Coronavirus-Schutzverordnung beschlossen. Diese betreffen insbesondere die Abschaffung der 2G-Regelung im gesamten Einzelhandel sowie neue Vorgaben für Großveranstaltungen, zu denen wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen werden können. „Wir ermöglichen damit mehr Freiheiten, gleichzeitig schützen wir die Menschen durch klare Vorgaben: Beim Einkaufen muss zukünftig eine FFP2-Maske getragen werden. Und bei Großveranstaltungen gilt auch weiterhin die 2G-Plus-Regel“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier. Die Verordnung tritt am Montag, den 7. Februar in Kraft.

Bouffier hatte bereits am Mittwoch dazu eine Erklärung im Hessischen Landtag abgegeben und betont, für diese beiden Bereiche habe es in der vergangenen Ministerpräsidentenkonferenz noch keine zufriedenstellende Lösung gegeben. „Umso mehr begrüße ich es, dass sich die Länder jetzt auf einheitliche Regelungen bei Veranstaltungen geeinigt haben. Ich bin überzeugt: Das steigert die Verständlichkeit und Akzeptanz der Maßnahmen. Mit der neuen einheitlichen Regel für öffentliche Veranstaltungen verbessern wir auch die Situation innerhalb der Branche und wirken den Existenzsorgen vieler Kulturschaffender und Amateur- und Profisportvereinen entgegen“, sagte der Regierungschef.

Bei Großveranstaltungen im Freien dürfen zukünftig bis zu 50 Prozent der Plätze besetzt werden – höchstens aber 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauer bzw. Teilnehmende. Im Innenbereich wird die Auslastung auf maximal 30 Prozent und bis zu 4.000 Besucherinnen und Besucher begrenzt. Die prozentualen Begrenzungen greifen drinnen und draußen ab dem 250. Platz. Das heißt, die ersten 250 Plätze können voll besetzt werden. „Das ist wichtig, damit auch kleinere Veranstaltungen eine Perspektive haben“, so der Ministerpräsident. Die Teilnahme ist weiterhin nur für Geimpfte und Genesene möglich, drinnen greift ab 10 Teilnehmenden und draußen ab 250 Teilnehmenden die 2-G-Plus-Regel.

Im hessischen Einzelhandel wird die 2G-Regel – wie in mehreren anderen Bundesländern auch – hingegen aufgehoben. „Das sorgt für Klarheit“, so der Ministerpräsident. „Wir unterscheiden jetzt nicht mehr zwischen Grundbedarf und dem übrigen Einzelhandel, sondern behandeln diese Bereiche gleich. Damit entfallen insbesondere die aufwändigen Zugangskontrollen. Zugleich erhöhen wir den Schutz der Kundinnen und Kunden, indem wir das Tragen einer FFP2-Maske ab 16 Jahren verbindlich vorschreiben, und zwar hessenweit in allen Geschäften, also auch in Supermärkten“, erklärte der Ministerpräsident. Bouffier betonte, dass die Pandemie noch nicht beendet sei. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger stehe weiterhin an oberster Stelle. „Maßgeblich für uns ist immer das Kriterium, unser Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Derzeit ist dies in Hessen nicht der Fall“, so der Regierungschef.

Die Situation an den Kliniken sei aktuell „beherrschbar“. Daher nehme man auch von der Hotspot-Regelung Abstand, die etabliert wurde, als die Delta-Variante dominant gewesen sei. Die Hotspot-Regelung griff bislang in allen Städten und Landkreisen mit einer Inzidenz über 350. Das ist derzeit in ganz Hessen der Fall.

Die mittlerweile vorherrschende Omikron-Variante sei zwar deutlich ansteckender und die Infektionszahlen entsprechend höher. Gleichzeitig erkrankten weniger Infizierte derart schwer, dass sie auf einer Intensivstation behandelt werden müssten. „Deshalb können wir die Hotspot-Regelung aufheben. Damit entfällt bspw. die Maskenpflicht in Fußgängerzonen und das Verbot von Alkoholkonsum an belebten Plätzen“, sagte Bouffier. Auch Prostitutionsstätten dürften mit 2G-Plus-Regel, Kontaktdatenerfassung sowie Abstands- und Hygienekonzept wieder öffnen.

Gleichzeitig gilt – wegen des hohen Infektionsrisikos – die 2G-Plus-Regel für Innenräume jetzt landesweit und inzidenzunabhängig. Bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Teilnehmenden, in Kinos, im Restaurant und beim Hallensport müssen alle Gäste, Teilnehmende und Zuschauerinnen und Zuschauer die 2G-Plus-Regel erfüllen. „Wir müssen weiterhin vorsichtig und besonnen bleiben und unsere Schritte sorgfältig abwägen, um die Pandemie hoffentlich nach und nach einzudämmen und der Normalität wieder ein Stück näher zu kommen“, so der Hessische Regierungschef abschließend.

Sollte die Hospitalisierungsinzidenz in Hessen über den Wert von 9 steigen oder 400 Intensivbetten belegt werden, wird die Landesregierung über weitere Schritte beraten, damit das Gesundheitssystem nicht überlastet wird. Aktuell liegt die Hospitalisierungsinzidenz in Hessen bei 6,93. Es sind 216 Intensivbetten belegt.

Abschließend betonte Ministerpräsident Volker Bouffier nochmals die Bedeutung des Impfens: „Impfen schützt immer noch am besten vor schweren Verläufen“.

Die folgenden Regeln gelten ab dem 7. Februar bis zum 6. März 2022:
 Für öffentliche Veranstaltungen, zum Beispiel Kultur- und Sportveranstaltungen, gilt inzidenzunabhängig:

o Im Freien:

  • max. 10.000 Teilnehmer/Zuschauer
  • ab dem 250. Platz max. 50 Prozent Auslastung
  • 2G über 10 Teilnehmer/Zuschauer
  • 2G Plus über 250 Teilnehmer/Zuschauer

o In Innenräumen:

  • max. 4.000 Teilnehmer/Zuschauer
  •  ab dem 250. Platz max. 30 Prozent Auslastung
  • 2GPlus über 10 Teilnehmer/Zuschauer

Die 2G-Regel im Einzelhandel wird aufgehoben. Stattdessen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für alle Personen über 15 Jahren im gesamten Einzelhandel, also auch im Supermarkt, in der Drogerie u.ä.

Für Kinder und Jugendliche gilt wie bisher: Kinder unter sechs Jahren haben keine Maskenpflicht; bis einschließlich 15 Jahre ist die medizinische Maske vorgeschrieben; ab 16 Jahre ist die FFP2-Maske verpflichtend.

Die inzidenzabhängigen Hotspot-Regeln werden aufgehoben. Stattdessen gilt landesweit inzidenzunabhängig die Festlegung von 2GPlus in Innenräumen

  •  bei allen Veranstaltungen und Kulturangeboten ab 10 Personen (s.o.)
  • in Freizeiteinrichtungen
  •  in Schlössern, Museen, Galerien und Gedenkstätten
  •  in gedeckten Sportstätten
  • bei touristischen Übernachtungen und der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen in Übernachtungsbetrieben

American Heiner – Ein Mammut macht Geschichte 25. März bis 19. Juni 2022 – Onlinetickets bereits ab 7. Feb. buchbar

© Archiv-Foto Diether v. Goddenthow
© Archiv-Foto Diether v. Goddenthow

Im Hessischen Landesmuseum Darmstadt besteht ab Montag, dem 7. Februar 2022,  die Möglichkeit, Onlinetickets für den Besuch der großen Sonderausstellung »American Heiner – Ein Mammut macht Geschichte« online über unsere Homepage www.hlmd.de zu buchen. Darüber hinaus beginnt die Annahme der Gruppen- und Individualführungen.

Kaum einer weiß: Das Darmstädter Mammut ist Amerikaner und eine Sensation in der Geschichte der Paläontologie! Die Ausstellung »American Heiner« geht vom 25. März bis 19. Juni 2022 der Geschichte dieses weltbekannten fossilen Elefantenskelettes nach, das nach seinem Entdecker auch »Peale’s Mastodon« genannt wird. Es ist das erste museal montierte Skelett eines fossilen Elefanten in Nordamerika. Alexander von Humboldt bewunderte das Skelett, als er am Ende seiner ›amerikanischen Reise‹ im Frühsommer 1804 Station in Philadelphia machte. 1854 kam es über Umwege nach Darmstadt und ist damit seit über 150 Jahren ein Darmstädter oder, wie man hier sagt, ein echter »Heiner«.

Die Schau präsentiert anhand von Objekten aus der Kunst- und Naturgeschichte von Gemälden, Zeichnungen und Fossilien die Auswirkungen des Fundes auf die Forschungs- und Geistesgeschichte. Weltberühmte Leihgaben wie Charles Willson Peale »The Artist in His Museum« aus Philadelphia und »The Exhumation of the Mastodon« aus Baltimore sind erstmals in Europa zu sehen.

Teil der Ausstellung sind großformatige Wandzeichnungen und Comic-Strips des Berliner Illustrators Niels Schröder, welche die facettenreiche Geschichte des Darmstädter Mastodons und die historischen Hintergründe erläutern. Diese Illustrationen erscheinen in einem Heft als Graphic-Novel zusammengefasst, das als innovatives Vermittlungsmedium die Ausstellung begleitet.

Der Kauf der Tickets für 12 Euro, ermäßigt 8 Euro und Familientickets für 20 Euro jeweils inkl. Ständige Sammlung sind erhältlich an unserer Museumskasse oder Online über unsere Homepage unter: https://hlmd.visitate.net/app/Shopping?mod=ShopContent&event=showCategory&ref=shp797395023&cat=868

Das Buchen von Gruppen- und Individualführungen in Deutsch und Englisch ist ab sofort möglich:
Führung 70 Euro zzgl. Eintritt; fremdsprachig 80 Euro zzgl. Eintritt
Anmeldung mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Museumsbesuch.
Servicetelefon: T 06151 – 16 57 111 oder E-Mail: vermittlung@hlmd.de Di + Fr 10.00 – 12.00 Uhr, Mi 14.00 – 16.00 Uhr

Deutsches Romantik Museum „Als wäre ich selbst dabei gewesen“ Die erste Sammlung Karl Ströher aus dem Vermächtnis von Ulrike Crespo 8.02. bis 11.04.22

Deutsches Romantik Museum Frankfurt mit angrenzendem Goethehaus  © Foto Diether v. Goddenthow
Deutsches Romantik Museum Frankfurt mit angrenzendem Goethehaus © Foto Diether v. Goddenthow

Aus dem Nachlass der Frankfurter Psychologin, Fotografin und Philanthropin Ulrike Crespo (1950 – 2019) erhielt das Freie Deutsche Hochstift 2021 ein Konvolut von 35 Zeichnungen des 19. Jahrhunderts. Ursprünglich zusammengetragen wurden diese von ihrem Großvater Karl Ströher (1890 – 1977), dem bedeutenden Förderer und Sammler von Kunst der Nachkriegszeit und der Moderne. Er sammelte Werke der klassischen Moderne und direkter Zeitgenossen und stand mit vielen internationalen Künstlern in enger Verbindung. Sein Nachlass prägt heute das Museum für Moderne Kunst in Frankfurt und bereichert die Sammlung des Städel Museums. Das Freie Deutsche Hochstift würdigt die Schenkung Ulrike Crespos nun mit einer Schau im Handschriftenstudio des Deutschen Romantik-Museums. Unter dem Titel ‚Als wäre ich selbst dabei gewesen. Die erste Sammlung Karl Ströher aus dem Vermächtnis von Ulrike Crespo‘ werden vom 8. Februar bis 11. April 2022 18 ausgewählte Zeichnungen des Konvoluts gezeigt, darunter Arbeiten von Jakob Becker und Karl Peter Burnitz, Heinrich Crola, Wilhelm von Kobell, Thomas Ender sowie Johann Christoph Erhard.

Eduard Leonhardi Seeufer-© FDH
Eduard Leonhardi Seeufer-© FDH

Karl Ströher begann erst als 50-Jähriger, Kunst zu sammeln, angefangen mit Zeichnungen des 19. Jahrhunderts. In einem autobiographischen Bericht schilderte er 1976: „Ich liebte vor allem Blätter der Deutschen in Rom und der Romantiker“. Es sei eine persönliche Nähe gewesen, die er zu diesen Malern und Zeichnern aufbauen konnte. Die Lektüre von Lebensläufen, Berichten und Briefen der Künstler brachte ihm deren Arbeiten nah: „Die vielerlei Einzelheiten darüber habe ich ganz in mich aufgenommen, als wäre ich selbst dabei gewesen“. Bald umfasste diese erste „Romantiker-Sammlung“ viele hundert Blätter, darunter Arbeiten von Künstlern wie Caspar David Friedrich, Philipp Otto Runge, Johann Friedrich Overbeck oder Adrian Ludwig Richter.

Die 35 Handzeichnungen, die das Freie Deutsche Hochstift erhalten hat, zeigen skizzenhafte Arbeiten, die selten bildhaft ausgeführt wurden, umfassen versunkene Figuren, kleine Naturszenen, Blicke auf und in Gebäude oder in die Landschaft. Allen Blättern ist ein nahezu privater Blick zu eigen, etwas schnell Erfasstes, so als halte der Künstler eine Körperhaltung, eine unspektakuläre, ihm vertraute Szene oder auch eine Lichtstimmung fest. Die Zeichner dieser Sammlung entstammen der Spätromantik, dem Biedermeier manche bereits dem frühen Realismus. Einige gehören in das Umfeld Frankfurts, einige in den Dresdener Kontext mit seiner großen romantischen Tradition, oder in den süddeutschen Raum. Andere Zeichnungen entstanden auf den im 19. Jahrhundert so wichtigen Künstlerreisen nach Italien, von denen Karl Ströher fasziniert erzählte.

Eintritt
Der Besuch der Ausstellung ist im Museumseintritt enthalten.

Öffnungszeiten
Dienstag, Mittwoch, Freitag, Samstag, Sonntag 10 – 18 Uhr, Donnerstag 10 – 21 Uhr / Montag geschlossen

Besucherinformation
www.freies-deutsches-hochstift.de
www.deutsches-romantik-museum.de