Hessen sichert mit „Film-Ausfallfonds“ Kino- und Fernsehauftragsproduktionen ab Haushaltsauschuss genehmigt 4 Millionen Euro aus Sondervermögen

Wiesbaden. Die Corona-Pandemie trifft auch die Filmbranche hart: Kinofilme, Serien- und Fernsehauftragsproduktionen müssen unterbrochen oder ganz abgesagt werden. Um der Film- und Medienbranche durch die Krise zu helfen, haben Bund und Länder einen Ausfall-Fonds auf die Beine gestellt. Hessen beteiligt sich mit insgesamt vier Millionen Euro. Der Fonds soll coronabedingte Produktionsstörungen von Kinofilmen, Serien und Fernsehauftragsproduktionen absichern.

„Durch die Pandemie finden derzeit kaum Produktionen von Kinofilmen, Serien- und Fernsehauftragsproduktionen statt. Das hängt damit zusammen, dass das Risiko eines coronabedingten Drehabbruches groß und so teuer ist, dass kleinere und mittelständische Produktionsunternehmen schnell existenzgefährdet sind, da diese Risiken nicht über die üblichen Ausfallversicherungen abgedeckt werden können“, erklärt Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn. „Zur Existenzsicherung der hessischen Produktionslandschaft und zur Stabilisierung der Auftragslage für hessische Kreative ist dieser Ausfallfonds von großer Bedeutung. Schließlich arbeiten wir in Hessen seit der Gründung der HessenFilm und Medien GmbH an einer Stärkung der Film- und Medienbranche, die nun durch die Coronakrise wieder stark gefährdet ist.“

Der Fonds besteht aus zwei Teilen:
Mit dem Ausfallfonds I werden Kinofilme und HighEnd-Serienformate abgesichert, deren Herstellung durch den Bund oder die Länder gefördert wurde. Der Bund stellt bereits seit September für diesen Fonds 50 Millionen Euro zur Verfügung. Andere Bundesländer haben ihre Beteiligung erklärt. Hessen wird sich an diesem Fonds nun ebenfalls mit drei Millionen Euro beteiligen. Der Produzent trägt in der Regel nur noch zehn Prozent vom Schaden. Den Rest übernimmt der Fonds. In den Regularien wird dabei sichergestellt, dass im Schadensfall ein Land nur herangezogen wird, wenn es an dieser Produktion mit Fördermitteln, d.h. auch mit einem nachweisbaren Standorteffekt beteiligt ist.

Mit dem Ausfallfonds II sollen von durch Sender oder Streaming-Plattformen beauftragte Produktionen abgesichert werden. Die Details des Fonds befinden sich derzeit noch in der Endabstimmung zwischen den Sendern und den Ländern. Die Regularien sollen aber weitestgehend deckungsgleich zum Ausfallsfonds I sein. Bereits jetzt steht fest, dass sich Hessen auch an diesem Fonds mit einer Millionen Euro beteiligen wird. Für die Frage, welches Land den Schaden absichert und ggf. dann auch einen Schadensausgleich vornehmen muss, soll der Sitz des Produzenten maßgeblich sein, der den Auftrag ausführt. Da in Hessen auch einige Auftragsproduzenten ihren Sitz haben, stellt die Beteiligung an diesem Fonds sicher, dass es im Schadensfalls zu keinen existenzgefährdenden Situationen für hessische Produzenten kommt.

Die Filmförderanstalt (FFA) administriert bereits den Ausfallfonds I und soll auch den Ausfallfonds II abwickeln. Zu diesem Zweck wird das Land mit der FFA eine Verwaltungsvereinbarung abschließen. Der Start ist dann für Anfang nächsten Jahres geplant.