,Querdenker‘- Großdemonstration am 12. Dezember in Frankfurt verboten

Archivbild: Querdenken-Kundgebung in Wiesbaden am 7.11.2020
Archivbild: Querdenken-Kundgebung in Wiesbaden am 7.11.2020

(ffm) Die Versammlungsbehörde im Frankfurter Ordnungsamt hat mit heutiger Verfügung (8. Dezember 2020) die für Samstag, 12. Dezember, angemeldeten Kundgebungen der Organisation „Querdenken69-Frankfurt“ mit anschließendem Demonstrationszug verboten. Geplant waren für die circa 40.000 erwarteten Teilnehmer Kundgebungen an zwölf verschiedenen Orten im Innenstadtbereich, die jeweils von unterschiedlichen bundesweiten Querdenker-Initiativen gesteuert werden sollten. Im Anschluss an diese stationären Versammlungen sollten alle Kundgebungsteilnehmer auf einer Strecke von 6,2 Kilometern durch die Frankfurter Innenstadt ziehen, um im Anschluss daran wieder an ihren vorherigen Versammlungsort zurückzukehren und die Veranstaltung dort enden zu lassen.

Bei „Querdenken69-Frankfurt“ handelt es sich um eine Organisation, die die derzeit angeordneten Maßnahmen zum Schutz vor dem Virus ablehnt und die Auswirkungen der Infektion verharmlost oder vollständig negiert.

Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG ist ein hohes Rechtsgut, in das nur zum Schutz gleichgewichtiger anderer Rechtsgüter eingegriffen werden darf – unter anderem dann, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch eine Versammlung gefährdet ist. Nach Auffassung der Versammlungsbehörde ist durch die geplante Versammlung mit Demonstrationsaufzug die öffentliche Sicherheit, nämlich Artikel 2 GG (Grundrecht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Gesundheit) unmittelbar gefährdet. Bei zwölf dezentralen Kundgebungen und dem anschließend geplanten Demonstrationszug aller Teilnehmer durch die Frankfurter Innenstadt, den zu erwartenden Gegendemonstrationen und den damit verbundenen Gefahren von Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Gruppierungen ist von einer konkreten Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung auszugehen.

Eine Versammlung dieser Größenordnung am Samstag vor dem 3. Advent mit ohnehin erhöhtem Besucheraufkommen wegen der zu erledigenden Weihnachtseinkäufe, führt unweigerlich zu einer Durchmischung von Teilnehmenden der Versammlung und Passanten, die bei weiterhin hohen Inzidenzzahlen in Frankfurt am Main nicht vertretbar ist.

Bereits bei vorangegangenen Demonstrationen der Querdenker-Organisation mit weitaus weniger Teilnehmern kam es zu massiven Verstößen gegen die Auflagen der derzeit gültigen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung, zuletzt am 14. November, wo die Versammlung wegen erheblicher fortgesetzter Auflagenverstöße letztlich durch die Polizei aufgelöst werden musste. In den der Entscheidung der Versammlungsbehörde vorausgegangenen Kooperationsgesprächen zwischen Anmelder, der Polizei und dem Ordnungsamt konnte durch den Anmelder nicht überzeugend dargestellt werden, dass er in der Lage und auch gewillt ist, die Einhaltung der absolut elementaren Hygieneregeln, wie das Tragen der Mund-Nase-Bedeckungen und der Einhaltung der Mindestabstände, sicherzustellen.

Insofern ist bei der angemeldeten Versammlung eine kollektive Nichteinhaltung jeglicher Schutz- und Hygienekonzepte sowie entsprechend verfügter Auflagen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Bei der Gegenüberstellung der beiden kollidierenden Grundrechte aus Artikel 2 und Artikel 8 GG wiegt somit das öffentliche Interesse am Schutz der Bevölkerung vor der weiteren Ausbreitung des Coronavirus schwerer als das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Nachdem die in den Kooperationsgesprächen angeboten Alternativen zur Durchführung der Versammlung durch den Anmelder abgelehnt wurden, bleibt zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit somit nur ein Verbot der Versammlung.

Sicherheitsdezernent Markus Frank sagt: „Die geltenden Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln stehen nicht zur Disposition. Das aktuelle Infektionsgeschehen erfordert, dass alle Menschen sich solidarisch, vernünftig und rechtskonform verhalten. Wer offensiv die Meinung vertritt, dass er die Gesundheitsgefährdung anderer Menschen in Kauf nimmt, und mit seinem bisherigen Verhalten das auch gezeigt hat, kann nicht unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit die behördliche Toleranz von Verstößen gegen Maskenpflicht und Sicherheitsabständen einfordern!“

(Presseamt der Stadt Frankfurt)