Kategorie-Archiv: UNESCO

Basler Fasnacht zum Immateriellen Welterbe der Menschheit erklärt

Laternen beim Morgenstreich 2017 auf dem Basler Marktplatz Foto: Jutta Ziegler
Laternen beim Morgenstreich 2017 auf dem Basler Marktplatz Foto: Jutta Ziegler

Geschafft: Was den Mainzern bislang leider noch versagt blieb, können die Basler für sich verbuchen: die offizielle Aufnahme der Basler Fasnacht in die Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit.

Am 7. Dezember 2017 war es so weit: Das Zwischenstaatliche Komitee der UNESCO hat in seiner Sitzung auf der südkoreanischen Insel Jeju die Aufnahme der Basler Fasnacht in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit beschlossen. Nach dem Winzerfest „Fête des Vignerons“ in Vevey im Kanton Waadt ist sie erst das zweite Schweizer Kulturerbe, welches mit dem UNESCO-Prädikat für immaterielle Werte ausgezeichnet wurde.

"Exit for Brexit – Tea for One": Laterne der Muggedätscher Alti Garde beim Morgenstreich 2017. Foto: Jutta Ziegler
„Exit for Brexit – Tea for One“: Laterne der Muggedätscher Alti Garde beim Morgenstreich 2017. Foto: Jutta Ziegler

Während der Fasnacht, die in Basel am Montag nach Rosenmontag um Punkt vier Uhr morgens, mit dem Glockenschlag der ältesten Basler Kirche St. Martin eingeläutet wird, herrscht in Basel 72 Stunden lang der Ausnahmezustand. Zum größten und einzigen protestantischen Karneval der Schweiz gehören zwei rund 14 km lange Umzüge am Montag und Mittwoch, die in Basel Cortège heißen. Der Fasnachtsdienstag ist dem nachmittäglichen Cortège für Kinder und Familien gewidmet. Pfeiffer und Trommler sind ebenso typische Elemente der Fasnacht wie die Guggenmusiken, die am Dienstagabend an verschiedenen Plätzen der Stadt ihre schräg tönenden Konzerte geben, und die Schnitzelbänkler, die mit satirisch-humorvollen Versen durch die Lokale tingeln. Die Basler Fasnacht kann etwa 20.000 aktiv teilnehmende Fasnächtler, die das Brauchtum das ganze Jahr über pflegen, verbuchen. Zu den „drey scheenschte Dääg“ (drei schönsten Tagen) empfängt die Stadt am Rhein rund 200.000 Schweizer und ausländische Besucherinnen und Besucher als Zuschauer.

Trommler im Gerbergässlein am Fasnachtsmontag. Foto: Jutta Ziegler
Trommler im Gerbergässlein am Fasnachtsmontag. Foto: Jutta Ziegler

Mit der Einstufung der Basler Fasnacht als immaterielles Kulturgut würdigte das Gremium der UNESCO die reiche Tradition und nicht zuletzt die Einzigartigkeit der Veranstaltung. Die Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit beinhaltet kulturelle Ausdrucksformen wie Tanz, Theater und Musik sowie mündliche Überlieferungen, Bräuche und Handwerkskünste.

Felix Rudolf von Rohr, der ehemalige Obmann des Basler Fasnachts-Comités und erfahrener Fasnachtskenner, war als Vorsitzender des Bewerbungsausschusses eine der treibenden Kräfte, die die Kandidatur mit viel Herzblut und Engagement voranbrachten. Im Mediengespräch im Vorfeld der Fasnacht 2017 hatte er die charakteristischen Bestandteile, die es in Zukunft weiterhin zu pflegen gelte, in drei Besonderheiten zusammengefasst, die die Fasnacht in Basel von ähnlichen Veranstaltungen unterscheiden: Erstens komme den in den Cliquen und als Schnitzelbänkler Aktiven die Rolles eines Hofnarren zu, der der Gesellschaft den Spiegel vorhalte.

Trommler im Gerbergässlein am Fasnachtsmontag.  Foto: Jutta Ziegler
Trommler im Gerbergässlein am Fasnachtsmontag. Foto: Jutta Ziegler

Die jedes Jahr neu erdachten Sujets, die auf großen Laternen am Morgenstreich und in den Versen der Schnitzelbänkler präsentiert werden, seien als Persiflage auf die jeweils aktuelle welt- oder lokalpolitische Lage zu verstehen. Zweitens habe die Fasnacht eine wichtige soziale Komponente, da sich hier alle Schichten, Alt und Jung und Menschen unterschiedlicher politischer oder weltanschaulicher Orientierung gleichberechtigt begegneten. Dies trage zum Zusammenhalt der Basler bei. Und schließlich spiele die Kunst in drei Bereichen eine besondere Rolle: in der künstlerischen Gestaltung der Laternen und Kostüme, in Form der Musik der Trommler, Pfeiffer und Guggenmusiker und nicht zuletzt als Wortkunst in der für die Fasnacht unerlässlichen Basler Mundart Baseldytsch.

Steinenvorstadt: Stillleben mit Trommel und Larve ("Alti Tanti") an der Fasnacht 2014. Foto: Jutta Ziegler
Steinenvorstadt: Stillleben mit Trommel und Larve („Alti Tanti“) an der Fasnacht 2014. Foto: Jutta Ziegler

Dies hat wohl auch das UNESCO-Komitee überzeugt. Ganz untypisch für die Basler, ist Felix Rudolf von Rohr nach der Aufnahme auch ein wenig stolz. Vor allem aber überwiegt die Freude, dass der umfangreiche und langwierige Eingabeprozess Früchte getragen hat. Insbesondere sieht er diesen Erfolg als moralische Verpflichtung, das Brauchtum weiter gut zu pflegen, und hofft, dass auch die Behörden durch die Bereitstellung von mehr geeigneten Übungsräumen und Ateliers für die Cliquen ihren Beitrag dazu leisten. Und vielleicht könne der Basler Fasnacht nun sogar auch eine Vorbildfunktion für andere Fastnachten zukommen, meint der überzeugte Fasnächtler.

Basler Fastnacht 2018
Die nächste Basler Fasnacht findet vom 19. bis 21. Februar 2018 statt. Sie beginnt mit dem Morgenstreich am Montag um 4:00 Uhr und endet 72 Stunden später mit dem Endstreich am Donnerstag, ebenfalls um 4:00 Uhr. Die neue Fasnachts-Plakette wird auf der Plakettenvernissage am 28. Dezember 2017 im Volkshaus Basel präsentiert.

Wissenswertes:

Bannerherren, "Vogel Gryff" und "Leu" in der Rheingasse. Foto: Jutta Ziegler
Bannerherren, „Vogel Gryff“ und „Leu“ in der Rheingasse. Foto: Jutta Ziegler

Eine Veranstaltung in Basel mit anderem Ursprung, aber mit ähnlicher Faszination ist dem „Vogel Gryff“ gewidmet. Die Wurzeln liegen im Spätmittelalter, als einmal jährlich Waffenmusterungen durch die drei für die Bewachung der Stadtmauer verantwortlichen Ehrengesellschaften durchgeführt wurden. Bei der Vorfasnachtsveranstaltung, die als „höchster Kleinbasler Feiertag“ gilt, stehen die drei heraldischen Figuren, auch Ehrenzeichen genannt, „Vogel Gryff“, „Wild Maa“ und „Leu“ im Mittelpunkt.

"Wild Maa" auf seinem Floß bei der Talfahrt auf dem Rhein. Foto: Jutta Ziegler
„Wild Maa“ auf seinem Floß bei der Talfahrt auf dem Rhein. Foto: Jutta Ziegler

Das Ritual beginnt mit der Talfahrt des „Wild Maa“-Floßes auf dem Rhein. Anschließend ziehen die drei Gestalten, begleitet von drei Tambouren, drei Bannerherren und vier Ueli, die Geld für Bedürftige sammeln, durchs rechtsrheinische Kleinbasel und führen dabei an verschiedenen Orten ihre traditionellen Tänze auf. Das nächste Mal am 20. Januar 2018.

(Jutta Ziegler /Rhein-Main.Eurokunst)

Wissenschaftsfreiheit in vielen Ländern gefährdet Deutsche UNESCO-Kommission zum weltweiten „March for Science“ am 22. April 2017

march.of.scienceIn zahlreichen Ländern ist die Wissenschaftsfreiheit in Gefahr. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden bedroht, gegängelt und der Wert wissenschaftlicher Forschung wird grundlegend in Frage gestellt. Dagegen demonstrieren Menschen weltweit am 22. April im Rahmen des „March for Science“. Auch in Berlin, Hamburg, München und über zehn anderen Städten setzen Demonstranten ein Zeichen für die Wissenschaftsfreiheit.

Ulla Burchardt, Mitglied des Vorstands der Deutschen UNESCO-Kommission, erklärt zum Science March: „Wissenschaftsfreiheit ist für Gesellschaften auf der ganzen Welt wichtig. Wir stehen vor globalen Herausforderungen wie dem Klimawandel, die nur mithilfe wissenschaftlicher Erkenntnis und über Ländergrenzen hinweg gelöst werden können. Dazu brauchen wir eine freie und politisch unabhängige Wissenschaft. Bedrohungen der Wissenschaftsfreiheit in einzelnen Staaten betreffen uns alle. Wissenschaftliche Ergebnisse müssen frei geteilt und transparent veröffentlicht werden können. Wissenschaft darf nicht zum Erfüllungsgehilfen von Machtinteressen werden.“

Obwohl die Wissenschaftsfreiheit in nationalem und internationalem Recht verankert ist, stellen heute Regierungen auch in der EU und Nordamerika wissenschaftliche Methoden grundsätzlich in Frage. Sie entwerten die erzielten Erkenntnisse, streichen öffentliche Fördermittel, beschlagnahmen Forschungsergebnisse und besetzen wissenschaftliche Positionen politisch. Datenmaterial wird zensiert und Presseauskünfte verboten. Manche Regierungen auch in der EU und Nordamerika fördern Wissenschaft primär, wenn sie Zwecken wie der wirtschaftlichen Verwertung oder der inneren Sicherheit dient, und vernachlässigen dabei die Grundlagenforschung.

Freie wissenschaftliche Zusammenarbeit und Mobilität von Personen und Ideen sind wichtige Grundlagen für Partnerschaft und Frieden zwischen den Nationen. Doch Ausreise- oder Einreiseverbote für Forscherinnen und Forscher sowie für Studierende stehen zunehmend auf der Tagesordnung. Der internationale Forschungsaustausch wird dadurch erschwert.

Hintergrund

Die Wissenschaftsfreiheit ist nicht nur in Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes, sondern auch im Völkerrecht verankert. Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte bestimmt in Artikel 15: „Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die zu wissenschaftlicher Forschung und schöpferischer Tätigkeit unerlässliche Freiheit zu achten“. Der Pakt wurde von 167 Staaten ratifiziert. Auch in Artikel 13 der Grundrechtecharta der Europäischen Union ist die Wissenschaftsfreiheit verankert.

Weitere Informationen!

Rheinischer Karneval im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes

Foto: Diether v. Goddenthow  © atelier-goddenthow
Foto: Diether v. Goddenthow © atelier-goddenthow

Tausende Kulturtalente in ganz Deutschland erhalten kulturelle Traditionen und gestalten das Immaterielle Kulturerbe. Die Deutsche UNESCO-Kommission stellt ausgewählte Kulturtalente vor, im Monat Februar: den 32-jährigen Jecken Thomas Mende aus Köln. Gemeinsam mit Millionen weiterer Närrinnen und Narren feiert er jährlich den Rheinischen Karneval. Im Interview erklärt Mende, was den Rheinischen Karneval ausmacht, wo die Unterschiede zwischen dem traditionellen und dem alternativen Karneval liegen und wie Karnevalsvereine gesellschaftliche Verantwortung übernehmen. Seit 2015 ist der Rheinische Karneval mit all seinen lokalen Varianten im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingetragen.

„Karneval bedeutet, gemeinsam mit Freunden und der Familie, mit Jung und Alt, mit Mann und Frau über alle Schichten hinweg im Kostüm gemeinsam zu schunkeln und den Ernst des Lebens zu vergessen. Beim Karneval gibt es keine Berührungsängste – man kommt sofort in Kontakt mit anderen Leuten. Die Karnevalstradition hat eine integrative Kraft“, erklärt Thomas Mende. „Ich bin stolz, dass durch diese Auszeichnung des Rheinischen Karnevals eine wunderbare Verbindung zwischen dem materiellen und dem immateriellen Kulturerbe sichtbar wird. Der Kölner Dom als UNESCO-Welterbe und der Rheinische Karneval als wichtige immaterielle Kulturform in unserer Stadt gehören untrennbar zusammen. Der Kölner Dom wird in vielen Karnevalsliedern begeistert besungen und ist als Wahrzeichen der Stadt in vielen Karnevalsumzügen präsent. Im Dom bekommen die Karnevalisten schließlich auch  den Segen für eine gesunde und friedliche Session“, so Mende weiter.

Der bis Anfang des 13. Jahrhunderts zurückreichende Festkomplex des Rheinischen Karnevals ist ein Schwellenfest unmittelbar vor der vorösterlichen Fastenzeit im christlichen Jahreslauf. Das gemeinschaftliche Verzehren von vor allem verderblichen Lebensmitteln vor der Fastenzeit ist die ideelle und inhaltliche Grundlage für den Karneval. In vielen Teilen Deutschlands wird er auch unter Begriffen wie „Fasnet“, „Fastnacht“ oder „Fasching“ gefeiert. Im Laufe des 15. Jahrhunderts wurde die Fastnacht als sündhaftes, endliches Leben interpretiert. Vor diesem Hintergrund trat die Figur des gottesfernen Narren mit der Fastnacht in Verbindung – mit Narrenmasken und Kostümen wurde fortan symbolisch die gesellschaftliche und religiöse Ordnung in Frage gestellt.

Anfang des 19. Jahrhunderts entwickelte sich ausgehend von Köln eine bürgerliche Form des Karnevals. Um die vielfältigen Festformen zu reorganisieren und zu koordinieren, wurde 1823 ein Festordnendes Komitee eingerichtet. Am Fastnachtsmontag wurde ein Maskenzug als Höhepunkt des Festes durchgeführt, der jahrtausendealte Herrschereinzüge nachahmte und persiflierte. Dazu traten der Held, später Prinz, „Karneval“ als Personifikation des karnevalistischen Frohsinns sowie Karnevalsgesellschaften, Karnevalssitzungen und Maskenbälle als weitere Elemente hinzu. Die Lieder und Büttenreden auf diesen Veranstaltungen sind geprägt vom Dialekt und von einem hohen Maß identitätsstiftender Inhalte. Andere Städte und Regionen übernahmen im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts diese Festgestaltung und gaben ihr ein spezifisches lokales oder regionales Gepräge.

Mit den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen des 19. Jahrhunderts wurde die Karnevalszeit deutlich ausgedehnt. Beginn des Rheinischen Karnevals ist nun der 11. November mit der Vorstellung des Prinzen, Prinzenpaares oder Dreigestirns. Der Tag der Heiligen Drei Könige – 6. Januar – entwickelte sich zum Auftakt des Sitzungskarnevals, die Weiberfastnacht zum Auftakt des Straßenkarnevals und der Rosenmontag löste den Karnevalsdienstag als zentraler Festtag ab. Im Kontext der Märzrevolution 1848/49 und der einhergehenden Politisierung der Gesellschaft wurde der organisierte Karneval für alle sozialen Schichten geöffnet. Die Thematisierung von politischen Entwicklungen in den Büttenreden, in Liedern und in Motivwagen wurde fester Bestandteil des Festes. Seit dieser Zeit haben sich weitere Rituale und Spielweisen im Rheinischen Karneval entwickelt. Er ist heute gleichermaßen Ort der Begegnung, Wirtschaftsfaktor und Aushängeschild für die Region in der ganzen Welt.

Hintergrundinformationen zum Immateriellen Kulturerbe

Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Formen Immateriellen Kulturerbes sind entscheidend von menschlichem Wissen und Können getragen. Sie sind Ausdruck von Kreativität und Erfindergeist, vermitteln Identität und Kontinuität. Sie werden von Generation zu Generation weitergegeben und immer wieder neu gestaltet.

Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. 429 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt werden derzeit auf diesen Listen geführt, darunter die Genossenschaftsidee und –praxis aus Deutschland, die Rumba aus Kuba, die traditionelle chinesische Medizin und die italienische Geigenbaukunst. Bis heute sind 172 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.

34 Kulturformen neu ins deutsche Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen

„Blaudruck“-Technik mit deutscher Beteiligung für internationale UNESCO-Liste nominiert

Die Ostfriesische Teekultur, Poetry-Slams, das Hebammenwesen und die Porzellanmalerei zählen gemeinsam mit 30 weiteren Traditionen und Wissensformen sowie zwei „Gute Praxis-Beispielen“ seit heute zum Immateriellen Kulturerbe in Deutschland. Das haben die Kultusministerkonferenz unter der Leitung der Bremer Bildungssenatorin Dr. Claudia Bogedan und die Staatsministerin für Kultur und Medien Prof. Monika Grütters gestern Abend bestätigt. Damit folgen sie der Empfehlung der Experten der Deutschen UNESCO-Kommission. Auch die „Blaudruck“-Technik wurde als Immaterielles Kulturerbe in das bundesweite Verzeichnis aufgenommen und wird gemeinsam mit Österreich, Ungarn, der Tschechischen Republik und der Slowakei im Jahr 2017 für die internationale UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes nominiert.

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz Dr. Claudia Bogedan betont anlässlich der Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes: „Deutschland ist geprägt von einer beeindruckenden kulturellen Vielfältigkeit. Mit dem bundesweiten Verzeichnis haben wir die Möglichkeit, viele kreative und schöpferische Seiten unserer Brauchtumslandschaft, traditionellen Handwerkstechniken und künstlerischen Ausdrucksformen sichtbar zu machen und das damit verbundene Wissen und Können zu fördern und weiterzuentwickeln.“

Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters erklärt: „Unser gemeinsames Immaterielles Kulturerbe ist Beleg einer schönen gesellschaftlichen Übereinkunft, in deren Mittelpunkt unser kulturelles Erbe steht. Die Bräuche, Fertigkeiten und Kenntnisse, die mit diesem Erbe oft von Generation zu Generation weitergegeben werden, sind essentieller Teil unserer Identität und unseres Selbstverständnisses. Sie zeigen, wie Tradition und Innovation, Kontinuität und Wandel miteinander verknüpft werden können. Und sie machen deutlich, dass unser Reichtum zu einem großen Teil in unserer Kultur begründet liegt.“

Prof. Dr. Christoph Wulf, Vorsitzender des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe, unterstreicht: „Immaterielles Kulturerbe bedeutet Gemeinsamkeiten zu entdecken und wertzuschätzen, Wissen mit Emotionalität zu verknüpfen und Gegenwart wie Zukunft zu gestalten. Die mittlerweile insgesamt 68 Einträge im bundesweiten Verzeichnis stehen repräsentativ für das großartige Engagement der vielfältigen Kulturträger in Deutschland. Sie sind Ausdruck von Kreativität und Erfindergeist, wirken identitätsstiftend wie völkerverständigend und begeistern generationsübergreifend.“

Die 34 Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes:

Die zwei Neuaufnahmen in das Register „Guter Praxis-Beispiele“

„Blaudruck“ für internationale Repräsentative Liste nominiert

Im März 2017 nominiert Österreich in Partnerschaft mit Deutschland, Ungarn, der Tschechischen Republik und der Slowakei die „Blaudruck“-Technik für die internationale Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes. Der Blaudruck ist eine jahrhundertealte Technik der Stoffveredelung. War der Blaudruck im 18. und 19. Jahrhundert in Mitteleuropa noch weit verbreitet, halten zurzeit nur noch sehr wenige Werkstätten diese Technik lebendig. Die Träger sind national und international gut vernetzt und pflegen einen engen fachlichen Austausch miteinander.

Hintergrundinformationen zum Immateriellen Kulturerbe

Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt von Kulturformen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Mehr als 400 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt stehen derzeit auf den drei UNESCO-Listen, darunter die Genossenschaftsidee- und praxis aus Deutschland, die arabische Kaffeekultur und der Tanz zur königlichen Trommel in Burundi. Bis heute sind 171 Staaten der UNESCO-Konvention zum immateriellen Kulturerbe beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.

Die Konvention sieht vor, dass jedes Beitrittsland ein nationales Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes erstellt. In Deutschland sind darin 68 Kulturformen sowie vier „Gute Praxis-Beispiele“ verzeichnet.

Weitere Informationen

Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
FAQ Immaterielles Kulturerbe

UNESCO ruft zum Internationalen Tag gegen die Straflosigkeit für Verbrechen an Journalisten auf – Für die Meinungsfreiheit !!

Ausschnitt aus UNESCO-Plakat zur Kampagne zum Dowload.
Ausschnitt aus UNESCO-Plakat zur Kampagne zum Download.

Seit 2006 weltweit 827 Journalisten aufgrund ihrer Arbeit getötet
2. November: Internationaler Tag gegen die Straflosigkeit für Verbrechen an Journalisten

Anlässlich des Internationalen Tags gegen Straflosigkeit für Verbrechen an Journalisten am 2. November veröffentlicht die UNESCO den Bericht „Sicherheit von Journalisten und die Gefahr der Straflosigkeit“. Die Publikation hält fest: Von 2006 bis Ende 2015 wurden 827 Journalisten bei der Ausübung ihres Berufes getötet. Lediglich acht Prozent der Todesfälle wurden aufgeklärt. 2015 war mit 115 Ermordeten das zweittödlichste Jahr für Journalisten in den letzten zehn Jahren.

„Durchschnittlich alle fünf Tage wird ein Journalist aufgrund seiner Arbeit umgebracht. Hinzu kommen Verbrechen wie Entführungen, willkürliche Verhaftungen, Folter, Einschüchterungen, Belästigungen und die Beschlagnahmung von Recherchematerial. Wenngleich wir eine erhöhte Bereitschaft vieler Länder bei der Ahndung dieser Straftaten feststellen, bleibt die Ermordung von Journalisten bei einer Aufklärungsrate von acht Prozent erschreckend oft ohne Konsequenzen für die Täter. Straflosigkeit stärkt die Täter, gefährdet die Prinzipien des Rechtsstaats und führt zu Angst und Selbstzensur der Journalisten. Darunter leidet die gesamte Gesellschaft.“, sagt Professor Wolfgang Schulz, Vorstandsmitglied der Deutschen UNESCO-Kommission und Inhaber des UNESCO-Lehrstuhls für Kommunikations- und Informationsfreiheit in Hamburg.

Der UNESCO-Bericht zeigt: In den Jahren 2014 und 2015 wurden 213 Journalisten aufgrund ihrer Arbeit getötet, 78 von ihnen befanden sich in der arabischen Region, die damit aufgrund der Konflikte in Syrien, dem Irak, Jemen und Libyen erneut die für Journalisten weltweit gefährlichste Region war. 51 Journalisten wurden in Lateinamerika und der Karibik umgebracht, 34 in Asien und der Pazifikregion, 27 in Afrika und zwölf in Zentral- und Osteuropa. Mit elf Todesfällen ist die Mordrate unter Journalisten in Westeuropa erheblich gestiegen, insbesondere aufgrund der Tötung von acht Mitgliedern der Redaktion des Satiremagazins Charlie Hebdo in Paris im Januar 2015.

In den letzten zehn Jahren wurden insbesondere Printjournalisten Opfer von Tötungsdelikten. 2014 und 2015 hingegen arbeitete die Mehrzahl der ermordeten Journalisten für das Fernsehen. Ein erheblicher Anstieg wurde 2015 bei der Anzahl der getöteten Online-Journalisten verzeichnet. Von den 21 ermordeten Online-Journalisten waren fast die Hälfte syrische Journalisten und Blogger. 59 Prozent aller Todesfälle 2014/2015 ereigneten sich in bewaffneten Konflikten.

Fast 90 Prozent der Opfer in den Jahren 2014 und 2015 waren Lokaljournalisten – ein Trend, der sich bereits in der letzten Dekade abzeichnete. Freie Journalisten, die oft ohne angemessenen Schutz arbeiten, sind die am stärksten gefährdete Gruppe im Mediensektor. 40 freie und Bürgerjournalisten, die online Berichterstattung leisteten, wurden in den vergangenen zwei Jahren umgebracht.

Hintergrund

Die UNESCO fördert die Presse- und Meinungsfreiheit weltweit und unterstützt den Aufbau unabhängiger und pluralistischer Medien. Sie prangert die Ermordung von Journalisten an und arbeitet für die Aufklärung von Verbrechen an Journalisten. Besonders in Krisen- und Konfliktregionen unterstützt die UNESCO freie und unabhängige Medien dabei, Prozesse der Konfliktlösung, der Demokratisierung und der Friedenssicherung zu gestalten. Mit zahlreichen regionalen Projekten fördert sie die Aus- und Fortbildung von Journalisten.

Weitere Informationen

Kurzfassung des UNESCO-Berichts „Sicherheit von Journalisten und die Gefahr der Straflosigkeit“ (in englischer Sprache)
Poster Download
(Das Poster ist komprimiert. Um das Poster in voller Auflösung zu erhalten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an die unten genannte E-Mail Adresse.)

Bewerben für internationalen Kultur-Freiwilligendienst

ueber-tellerrandkulturweit-Bewerbungsrunde vom 18. Oktober bis 1. Dezember 2016 –für alle zwischen 18 und 25 Jahren

Am 18. Oktober startet die neue Bewerbungsrunde für einen internationalen Freiwilligendienst mit kulturweit. Junge Menschen, die sich in Bildungs- und Kultureinrichtungen weltweit engagieren wollen, können sich bis zum 1. Dezember auf www.kulturweit.de für ein Freiwilliges Soziales Jahr im Ausland bewerben.

Der Freiwilligendienst beginnt am 1. September 2017. Er richtet sich an alle zwischen 18 und 25 Jahren, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und über einen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Ausbildung verfügen. Teilnehmer werden intensiv auf ihren Einsatz im Ausland vorbereitet, pädagogisch begleitet und finanziell unterstützt. Neben einem Versicherungsschutz erhalten sie Zuschüsse zu den Reisekosten, Sprachkursen und monatlich 350 Euro.

Ob am Goethe-Institut Hanoi, beim DAAD in Buenos Aires oder an der Europaschule Tiflis: kulturweit-Freiwillige werden für sechs oder zwölf Monate in Bildungs- und Kulturinstitutionen im Ausland aktiv. Durch ihr Engagement tragen sie in über 70 Ländern dazu bei, Raum für Dialog, Vertrauen und gegenseitiges Verständnis zu schaffen.

kulturweit fördert zivilgesellschaftliches Engagement, transkulturelle Kompetenzen und die Weltoffenheit junger Menschen. Seit 2009 hat das Programm über 2.500 Freiwillige entsandt und ist mit dem Quifd-Siegel für Qualität in Freiwilligendiensten ausgezeichnet. Nach Abschluss des Freiwilligendienstes erwartet kulturweit-Alumni ein umfangreiches Weiterbildungsangebot und die Zusammenarbeit in einem jungen Expertennetzwerk zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.

kulturweit ist ein Projekt der Deutschen UNESCO-Kommission und wird in Kooperation mit dem Auswärtigen Amt durchgeführt. Partner sind der Deutsche Akademische Austauschdienst, das Goethe-Institut, die Deutsche Welle Akademie, das Deutsche Archäologische Institut, der Pädagogische Austauschdienst in Kooperation mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen sowie zahlreiche UNESCO-Nationalkommissionen weltweit.

Weitere Informationen:

kulturweit-Webseite

 

5. Juni: UNESCO-Welterbetag in Deutschland

Besucher feiern unter dem Motto „UNESCO-Welterbe verbindet“

Der zwölfte bundesweite UNESCO-Welterbetag findet am 5. Juni 2016 unter dem Motto „UNESCO-Welterbe verbindet“ statt. Kultur- und Naturerbestätten in ganz Deutschland bieten Besuchern an diesem Tag Sonderführungen, DJ-Frühstücke, literarische Konzerte, Vorträge, Ausstellungen, Malwettbewerbe und vieles mehr an. Über 150.000 Besucher werden erwartet.

„Das UNESCO-Welterbe verbindet Menschen über alle nationalstaatlichen Grenzen hinweg. Welterbestätten bieten uns eine Gelegenheit, die Spuren unserer Geschichte zu entdecken. Sie geben uns Aufschluss über uns selbst und bieten darüber hinaus einen Zugang zu dem kulturellen Erbe anderer Gesellschaften und der gesamten Menschheit. Kultur- und Naturerbestätten sind damit wichtige Instrumente der internationalen Verständigung und unterstützen die Arbeit für Frieden, Sicherheit und nachhaltige Entwicklung. Das zeigen am 5. Juni UNESCO-Welterbestätten in ganz Deutschland“, so Prof. Dr. Hartwig Lüdtke, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission.

Veranstaltungen zum UNESCO-Welterbetag 2016

Weltweit gibt es 1.031 UNESCO-Welterbestätten in 163 Ländern, 40 davon befinden sich in Deutschland. Es sind Zeugnisse vergangener Kulturen, künstlerische Meisterwerke und einzigartige Naturlandschaften. Sie zu schützen, liegt nicht allein in der Verantwortung eines einzelnen Staates, sondern ist Aufgabe der gesamten Völkergemeinschaft.

Seit 2005 wird der Welterbetag auf Initiative der Deutschen UNESCO-Kommission und des Vereins UNESCO-Welterbestätten Deutschland e.V. am ersten Sonntag im Juni begangen.

Weitere Informationen:
DUK-Webseite zum UNESCO-Welterbe

3. Mai: Welttag der Pressefreiheit

Khadija Ismayilova aus Aserbaidschan erhält UNESCO/Guillermo Cano-Preis für Pressefreiheit 2016

Am 3. Mai ist Welttag der Pressefreiheit. Im Rahmen von über 100 Veranstaltungen setzen sich Menschen weltweit an diesem Tag für das Recht auf Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen ein. Die zentrale Veranstaltung findet in diesem Jahr in Helsinki, Finnland statt. Dort wird die Journalistin Khadija Ismayilova aus Aserbaidschan mit dem UNESCO/Guillermo Cano-Preis für Pressefreiheit 2016 ausgezeichnet. Der Preis ist mit 25.000 US-Dollar dotiert.

„Angesichts der Komplexität und rasanten Veränderung unserer Welt ist der Bedarf an qualitativ hochwertigen Informationen für jeden einzelnen von enormer Bedeutung. Der Zugang zu Informationen ist eine Grundfreiheit und Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung. Um diese zu gewährleisten, brauchen wir ein starkes Umfeld für die Pressefreiheit. Überwachung und Zensur müssen bekämpft werden. Nur wenn Journalisten frei und ungehindert arbeiten können, entstehen unabhängige Berichte und Informationen, auf denen Gesellschaften ihre Meinungsbildung stützen können,“ sagt Prof. Dr. Wolfgang Schulz, Vorstandsmitglied der Deutschen UNESCO-Kommission.

Die Journalistin Khadija Ismayilova aus Aserbaidschan wird für ihren herausragenden Beitrag zur Verteidigung der Pressefreiheit unter schwierigen Umständen mit dem UNESCO/ Guillermo Cano-Preis 2016 ausgezeichnet. Ismayilova ist freie Journalistin und Mitarbeiterin des aserbaidschanischen Dienstes von Radio Free Europe. Sie wurde im Dezember 2014 verhaftet und im September 2015 aufgrund des Vorwurfs von Machtmissbrauch und Steuerhinterziehung zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Präsidentin der Jury des Guillermo Cano-Preises 2016  Ljiljana Zurovac betonte, „Khadija Ismayilova hat den Preis sehr verdient und ich bin glücklich zu sehen, dass ihr Mut und ihre Professionalität anerkannt werden.“

Hintergrund

Der Guillermo Cano-Preis für Pressefreiheit wird seit 1997 jährlich von der UNESCO vergeben. Er zeichnet Personen oder Organisationen aus, die oft unter hohem Risiko einen herausragenden Beitrag zur Verteidigung oder Förderung der Pressefreiheit geleistet haben. Der Preis ist nach dem kolumbianischen Journalisten Guillermo Cano Isaza benannt, der 1986 vor dem Redaktionsgebäude seiner Zeitung in Bogotá hingerichtet wurde.

Die UNESCO hat als einzige Sonderorganisation der Vereinten Nationen das Mandat, die Meinungs- und Pressefreiheit zu schützen. Sie unterstützt den Aufbau unabhängiger und pluralistischer Medien. Besonders in Krisen- und Konfliktregionen hilft die UNESCO freien und unabhängigen Medien dabei, Prozesse der Konfliktlösung, der Demokratisierung und der Friedenssicherung voranzutreiben und zu gestalten. Mit zahlreichen regionalen Projekten fördert sie die Aus- und Fortbildung von Journalisten. Auch die Sicherheit von Journalisten ist ein Aspekt der Meinungs- und Pressefreiheit: Die UNESCO prangert die Ermordung von Journalisten an und fordert verstärkte Maßnahmen zur Aufklärung von Verbrechen an Journalisten.

Weitere Informationen

DUK-Webseite zum Welttag der Pressefreiheit
Videomessage der UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokova
Veranstaltungen anlässlich des Welttags
Infografiken
Kernbotschaften und Zitate

Sieben Formen des Immateriellen Kulturerbes am 11. März 2016 in Heidelberg ausgezeichnet

Urkundenverleihung in Heidelberg

Die Deutsche UNESCO-Kommission, die Kultusministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien haben heute sieben Formen des Immateriellen Kulturerbes in Heidelberg ausgezeichnet: das Sternsingen, das Kneippen, das Schützenwesen, das Ehrsame Narrengericht zu Grosselfingen, die Volkstanzbewegung, das Choralsingen und die Manuelle Glasfertigung. Die Manufakturelle Schmuckgestaltung und die Bewahrung und Förderung von Kultur, Vielfalt und Qualität regionaler Spezialitäten in Oberfranken wurden für ihre Aufnahme in das deutsche Register Guter Praxisbeispiele geehrt. Im Rahmen der Auftaktveranstaltung des Interkulturellen Zentrums der Stadt Heidelberg zu den Internationalen Wochen gegen Rassismus erhielten die Träger dieser Kulturformen ihre Urkunden für die am 4. Dezember 2015 erfolgte Eintragung in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.

Die sieben Neuaufnahmen im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes:

Choralsingen
Auszeichnungsbegründung: „Eine identitäts- und gemeinschaftsstiftende Wirkung für die am Choralsingen beteiligten Menschen bieten zahlreiche Festivals, die innovative musikalische und choreographische Ideen ausprobieren, wie Choralsingen heute klingen und wirken kann…“mehr

Ehrsames Narrengericht zu Grosselfingen
Auszeichnungsbegründung: „Das Narrengericht ist eine über Jahrhunderte gepflegte Fastnachtstradition, die in unregelmäßigen Abständen von drei bis sieben Jahren stattfindet…“mehr

Kneippen – traditionelles Wissen und Praxis nach der Lehre Sebastian Kneipps
Auszeichnungsbegründung: „In Deutschland existieren heute über 600 Kneipp-Vereine mit rund 160.000 Mitgliedern. Neben den Vereinen wird das Kneippen von Kneippheilbädern und -kurorten praktiziert, tradiert und fortentwickelt.…“ mehr

Manuelle Glasfertigung
Auszeichnungsbegründung: „Für die Techniken der manuellen Fertigung von mundgeblasenem Hohl- und Flachglas sind komplexes Wissen und ein fundierter Erfahrungsschatz nötig…“ mehr

Schützenwesen in Deutschland
Auszeichnungsbegründung: „Das Schützenwesen ist vielerorts ein wichtiger, historisch gewachsener und lebendiger Teil der regionalen oder lokalen Identität…“ mehr

Sternsingen
Auszeichnungsbegründung: „Das Sternsingen (…) findet (…) seit vielen Jahren in ökumenischer Offenheit auch mit evangelischen Kindern und Jugendlichen statt, zudem wächst die Zahl von muslimischen und nicht-religiös gebundenen Jungen und Mädchen…“ mehr

Volkstanzbewegung in ihren regionalen Ausprägungen in Deutschland
Auszeichnungsbegründung: „Die Übermittlung der Volkstänze vollzog sich über Jahrhunderte mündlich und durch körperliche Nachahmung…“ mehr

Die zwei Einschreibungen in das Register Guter Praxisbeispiele:

Bewahrung und Förderung von Kultur, Vielfalt und Qualität regionaler Spezialitäten in Oberfranken
Auszeichnungsbegründung: „In Oberfranken gibt es eine große Fülle kulinarischer Besonderheiten, mit denen sorgsam gepflegte Bräuche verbunden sind. Das Wissen um Erzeugung, Herstellung, Rezepturen, Bräuche und Brauchzusammenhänge wird seit Jahrhunderten von Generation zu Generation weitergegeben…“ mehr

Manufakturelle Schmuckgestaltung
Auszeichnungsbegründung: „Dieses Projekt entspricht in besonderer Weise den Grundsätzen und Zielen des UNESCO-Übereinkommens. Alle Maßnahmen zielen auf die nachhaltige Bewahrung und Weitergabe der Techniken, bauen gezielt aufeinander auf und beschreiten konsequent den Weg von der musealen Vermittlung über die Gestaltungslehre bis zur wirtschaftlichen Wiederbelebung der Techniken…“ mehr

Hintergrundinformationen zum Immateriellen Kulturerbe

Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Formen Immateriellen Kulturerbes sind entscheidend von menschlichem Wissen und Können getragen. Sie sind Ausdruck von Kreativität und Erfindergeist, vermitteln Identität und Kontinuität. Sie werden von Generation zu Generation weitergegeben und immer wieder neu gestaltet. Immaterielles Kulturerbe ist oft auch die Grundlage von materiellem Kulturerbe.

Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt von Kulturformen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. 391 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt sind derzeit von der UNESCO als Immaterielles Kulturerbe anerkannt, darunter der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin und die italienische Geigenbaukunst. Bis heute sind 163 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.