GfdS begrüßt Verbot von Gender-Sonderzeichen in bayerischen Behörden – Ja zum Gendern, wenn sie regelkonform ist

© Collage   Diether von Goddenthow
© Collage Diether von Goddenthow

Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) begrüßt die Entscheidung der bayerischen Landesregierung, in Schulen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen künftig die Verwendung von Sonderzeichen wie Sternchen, Unterstrich und Doppelpunkt im Hinblick auf eine geschlechtergerechte Sprache zu vermeiden. Dies entspricht dem Standpunkt der GfdS und des deutschen Rechtschreibrats, dass derlei Sonderzeichen im Sinne einer verständlichen und korrekten Sprache nicht zu verwenden sind: Gender-Sonderzeichen im Wortinneren sind nicht von den Regeln der deutschen Orthografie abgedeckt und können grammatikalische Fehler hervorrufen. Sie beeinträchtigen die Verständlichkeit, die Lesbarkeit, die Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit sowie die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten.

Um geschlechtergerecht zu formulieren, empfiehlt die GfdS verschiedene Möglichkeiten wie Paarformeln, Klammer- oder Schrägstrichschreibungen, Partizip- oder Ersatzformen.

Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) ist eine politisch unabhängige Vereinigung zur Pflege und Erforschung der deutschen Sprache. Sie unterstützt seit Jahrzehnten die Bemühungen um eine sprachliche Gleichbehandlung aller Geschlechter. Neben zahlreichen Informationen zum Thema hat sie Leitlinien für geschlechtergerechtes Formulieren veröffentlicht, die eine Vielzahl der aktuell gängigen Methoden des Genderns nennen, auf ihre Vor- und Nachteile hin untersuchen und eine Empfehlung zum Gebrauch dieser Formen enthalten.

Ja zum Gendern, wenn sie regelkonform ist
Es ist hervorzuheben, dass die GfdS sich dennoch klar für eine geschlechtergerechte Sprache ausspricht, wenn sie verständlich, lesbar und regelkonform ist.
Dabei empfehlen wir viele Möglichkeiten der geschlechtergerechten Formulierung – Paarformeln, Klammer- oder Schrägstrichschreibungen, Partizip- oder Ersatzformen – nicht jedoch solche, die den Regeln von Verständlichkeit, Les- und Vorlesbarkeit sowie Eindeutigkeit und Rechtssicherheit widersprechen oder die zu grammatikalisch oder orthografisch fehlerhaften Formen führen.

In dieser Hinsicht haben wir schon vielfach öffentlich Stellung bezogen und zahlreiche Informationen sowie unseren Standpunkt auf unserer Internetseite ausführlich dargelegt. Dazu gehören auch unsere Leitlinien, die eine Vielzahl der aktuell gängigen Methoden des Genderns nennen, auf ihre Vor- und Nachteile hin untersuchen und eine Empfehlung zum Gebrauch dieser Formen abgeben.

Zwar stehen wir dem Gendersternchen kritisch gegenüber, nicht aber dem Gendern an sich. Dies wird in den Medien vielfach falsch oder verkürzt wiedergegeben, daher räumen wir hiermit ein für alle Mal mit Missverständnissen auf und stellen klar:

Die GfdS sagt »Ja zum Gendern« – wenn es verständlich, lesbar und regelkonform ist.