Corona: Landeshauptstadt Mainz beschließt Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Coronavirus-Infektionen

© Foto: Diether v Goddenthow
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(gl) Veranstaltungen mit mehr als 1.000 anwesenden Personen werden bis einschließlich 13. April 2020 untersagt.

Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz hat heute gemeinsam mit dem Leiter des zuständigen Gesundheitsamts Mainz-Bingen getagt und Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Coronavirus-Infektionen beschlossen.

Veranstaltungen mit zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern können zu einer schnelleren Verbreitung des Virus beitragen, da eine Übertragung auf viele Personen möglich ist. Mit dem Ziel, eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, folgt die Landeshauptstadt Mainz den Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit sowie den Empfehlungen der rheinland-pfälzischen Landesregierung und untersagt bis einschließlich 13. April 2020 (Ostermontag) Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen sowohl unter freiem Himmel, als auch in geschlossenen Räumlichkeiten. Betroffen davon sind unter anderem das Marktfrühstück, der Mainzer Rhein-Frühling, der Weinmarathon und Heimspiele des 1. FSV Mainz 05 (die jedoch ohne Zuschauerinnen und Zuschauer durchgeführt werden können). Die Veranstaltungen können, wie bereits die Rheinland-Pfalz-Ausstellung, auch erst einmal verschoben werden.

Darüber hinaus gilt für Veranstaltungen mit mehr als voraussichtlich 500 anwesenden Personen eine Anzeige- und Meldepflicht beim Ordnungsamt der Landeshauptstadt Mainz. Dort wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt eine Risikoabschätzung vorgenommen und entschieden, ob die jeweilige Veranstaltung stattfinden kann oder nicht.

Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erlässt die Landeshauptstadt Mainz für die genannten Maßnahmen eine entsprechende Allgemeinverfügung, die heute veröffentlicht wird und gemäß § 41 IV VwVfG zum 12. März 2020 in Kraft tritt.

Der Verwaltungsstab hat darüber hinaus beschlossen, dass das Gutenberg-Museum aufgrund der hohen Besucherzahlen, meist aus dem Ausland, ebenfalls bis einschließlich 13. April 2020 geschlossen bleiben wird. Die Verleihung des Stadtschreiberpreises (13. März 2020) und die Ehrung der Sportler für das Jahr 2019 (7. April 2020) wurden auch abgesagt und werden möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz wird die weitere Entwicklung bei der Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen kontinuierlich beobachten und die beschlossenen Maßnahmen entsprechend anpassen. Der Verwaltungsstab wird dazu in engen zeitlichen Abständen zusammentreten.