Woche der Meinungsfreiheit – Cancel Culture oder Trigger Warnung? Müssen literarische Texte heutigen Erwartungen angepasst werden?

woche-der-meinungsfreiheit_socialÜber den Umgang mit kulturellen Stereotypen, klischeehaften Darstellungen und diskriminierenden Formulierungen in der Literatur ist ein heftiger Streit entbrannt: Auf dem Prüfstand stehen Klassiker der Kinder- und Jugendliteratur ebenso wie Werke des Literaturkanons. Daraus ergeben sich zahlreiche Diskussionsansätze: Wieviel Rücksicht muss Literatur auf die Bedürfnisse heutiger Leserinnen und Leser nehmen? Dürfen oder sollten die betreffenden Werke nachträglich umgeschrieben werden? Muss der klassische Kanon neubewertet werden? Über diese Fragen diskutieren:

  • Prof. Ernst Osterkamp, Präsident der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung
  • Dr. Christiane Raabe, Direktorin der Internationalen Jugendbibliothek (IJB) München
  • Ijoma Mangold, Kulturkorrespondent der Wochenzeitung DIE ZEIT und Autor
  • Ulrike von Stenglin, Verlagsleiterin, hanserblau
  • Juergen Boos, Direktor der Frankfurter Buchmesse

Eine Veranstaltung der Frankfurter Buchmesse und der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung zur Woche der Meinungsfreiheit

Virtuelles Gespräch mit Liveübertragung
Mittwoch, 5. Mai 2021, 18.00 – 19.15 Uhr
Link zum Livestream

Über die Woche der Meinungsfreiheit
Zusammen mit einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen und Unternehmen ruft der Börsenverein des Deutschen Buchhandels vom 3.-10. Mai 2021 die „Woche der Meinungsfreiheit“ aus. In einem zunehmend schwierigen gesellschaftlichen Diskursklima und angesichts der massiven Bedrohung der Meinungsfreiheit weltweit macht die Kampagne auf die Bedeutung dieses Menschenrechts aufmerksam, fördert konstruktive Debatten und engagiert sich für verfolgte Kulturschaffende.

Vom Internationalen Tag der Pressefreiheit am 3. Mai bis zum Tag der Bücherverbrennung in Deutschland am 10. Mai finden unter dem Claim #mehralsmeinemeinung bundesweit Veranstaltungen, Aktionen und Kampagnen statt. Als Partner sind bereits über 25 Organisationen und Unternehmen dabei: von Amnesty International, der Frankfurter Buchmesse und Reporter ohne Grenzen über das Goethe Institut bis hin zu Eintracht Frankfurt. Inhaltliche Basis ist eine vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels entwickelte „Charta der Meinungsfreiheit“, zu deren Unterzeichnung der Börsenverein aufruft. Weitere Informationen: Woche der Meinungsfreiheit

Charta der Meinungsfreiheit

1. Meinungsfreiheit ist ein universelles Menschenrecht und als solches nicht verhandelbar. Jeder Mensch hat das Recht, die Meinungsfreiheit für sich in Anspruch zu nehmen.

2. Die Meinungsfreiheit beinhaltet das Recht auf Information, die Pressefreiheit sowie die Freiheit des Publizierens und der Berichterstattung.

3. Meinungsfreiheit ist die Grundvoraussetzung für eine freie, vielfältige und demokratische Gesellschaft. Die Meinung aller Bürger:innen trägt zum Meinungsbildungsprozess in einer Gesellschaft bei und sichert damit erst die Souveränität des Volkes in einer Demokratie.

4. Meinungsfreiheit verpflichtet zu einem Umgang, der von gegenseitigem Respekt, Zuhören, Ausredenlassen, Reflexion und argumentativem Abwägen geprägt ist.

5. Hetze und Hass werden nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern beschädigen sie. Die Meinungsfreiheit endet da, wo die Würde eines Menschen angegriffen wird.

6. Meinungsfreiheit bedeutet nicht, frei von Kritik zu sein. Kritik ist der Beginn einer inhaltlichen Auseinandersetzung und somit wichtiger Bestandteil des Meinungsbildungsprozesses.

7. Meinungsfreiheit erfordert eine Debattenkultur, für die sowohl der Staat wie auch die Zivilgesellschaft eine Verantwortung tragen.

8. Jede Einschränkung der Meinungsfreiheit durch staatliche Gewalt ist ein untrügliches Zeichen der Abkehr von einer freien, vielfältigen und demokratischen Gesellschaft, berechtigt zum Widerstand und verpflichtet zur Solidarität.

9. Demokratische Staaten tragen insbesondere die Verantwortung, in ihrer Außen- und Wirtschaftspolitik darauf hinzuwirken, dass Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung unterbleiben.

10. Gewaltausübung gegen Andersdenkende durch physische und psychische Einschüchterung, Drohung und finanzielle Druckmittel ist unzulässig.

11. Die Zivilgesellschaft trägt die Verantwortung, für die Meinungsfreiheit einzutreten, Einschränkungen der Meinungsfreiheit kenntlich zu machen und ihnen wirksam entgegenzutreten.