Unterschriften gegen „Bibelturm-Projekt“ des Gutenberg-Museums – „Stadtrat wird über das weitere Verfahren beschließen “

Beplanter "Bibelturm" des neuen Gutenberg-Museums erneut in der öffentlichen Diskussion.
Geplanter „Bibelturm“ des neuen Gutenberg-Museums erneut in der öffentlichen Diskussion.

(rap) – „Bürgerinitiative Gutenberg-Museum“ übergibt OB Ebling und Beigeordneter Grosse Unterschriftenliste zu geplantem Bürgerbegehren

Oberbürgermeister Michael Ebling und Bau- und Kulturdezernentin Marianne Grosse nahmen heute die Unterschriftenlisten der „Bürgerinitiative Gutenberg-Museum“ entgegen.

Mit der Unterschriftenübergabe beantragt die Bürgerinitiative einen Bürgerentscheid gemäß § 17a Gemeindeordnung. Den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt soll dabei folgende Frage gestellt werden: „Sollen im Rahmen der Erweiterung des Gutenberg-Museums Mainz der Bau des sog. Bibelturms sowie alle Baumfällarbeiten auf dem Liebfrauenplatz als Teil des 1. Bauabschnitts entfallen?“ (Hier der Brief an den Stadtrat in voller Länge).

Im persönlichen Austausch mit BI-Vertreterinnen und -Vertretern erläuterte OB Michael Ebling das weitere Verfahren. „Ich begrüße es, dass die Zukunft des Weltmuseums der Druckkunst und dessen baulicher Ausgestaltung ein großes Thema in der Stadt ist und die Bürgerschaft bewegt. Es gibt zugleich immer auch unterschiedliche Sichtweisen auf Projekte, die man zu einem mehrheitsfähigen Votum führen muss, um handlungsfähig zu sein und Entwicklungen anzustoßen.
Dabei wurden Rat, Verwaltung und Bürgerschaft in dem Vorgehen bisher immer von der breiten Zustimmung getragen, dem Gutenberg Museum einen größeren Stellenwert zu geben und es deshalb baulich zu erweitern.

Die Stadt Mainz werde den Antrag nun nach den gesetzlichen Vorschriften prüfen. Anschließend entscheidet der Stadtrat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Hierzu müssen insbesondere Quorum und Frist erfüllt sein. Die Verwaltung hatte die Bürgerinitiative bereits auf die vorgegebenen Einspruchsfristen aufmerksam gemacht.

Ein Ergebnis der Prüfung soll so rechtzeitig vorliegen, dass der Stadtrat am 29. November 2017 entscheiden kann.