Pro oder Contra Bibelturm für Gutenberg-Museum – Am 15. April 2018 dürfen Mainzer darüber abstimmen

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Zum Bürgerentscheid am 15.4.2018

Am 29. November 2017 beschloss der Mainzer Stadtrat, trotz der festgestellten Verfristung des Antrages der „Bürgerinitiative Gutenberg-Museum“ und der Ablehnung des BI-Antrages auf Durchführung eines Bürgerentscheides, dennoch einen Urnengang zur Befragung der Bürgerinnen und Bürger zum etwaigen Bau des Erweiterungsbaus am Gutenberg-Museum – dem sogenannten „Bibelturm“ zu ermöglichen.

Seit diesem Tage nimmt die organisatorische Vorbereitung des ersten Bürgerentscheides der Mainzer Stadtgeschichte Gestalt an – umfangreiche Vorbereitungen zur Durchführung dieser Abstimmung sind im zuständigen Amt für Stadtentwicklung, Statistik und Wahlen bereits angelaufen.

Oberbürgermeister Michael Ebling, der beim Bürgerentscheid als „Abstimmungsleiter“ fungieren wird, sowie Dr. Stephan Kerbeck (Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Statistik und Wahlen) haben heute in einem Pressegespräch Zahlen, Fristen, Daten, Fakten zum Bürgerentscheid „Bibelturm“ des Gutenberg-Museums bekannt gegeben:

Die Bürgerabstimmung erfolgt am Sonntag, 15.04.2018
von 08.00 bis 18.00 Uhr (die letztmögliche Abgabe von Abstimmungsbriefen).
– Im Einsatz sind ca. 550 Abstimmungshelferinnen und -helfer.
– Es gibt über das Stadtgebiet verteilt 55 Stimmbezirke
– 33 barrierefrei zugängliche Abstimmungsgebäude.
Briefwahl ist vom 19.03. bis 13.04.18 möglich
Öffnung des Briefabstimmungsbüros im Erfurter Zimmer des Rathauses bis einschließlich 13.04.2018.
Öffnungszeiten:
Montag / Mittwoch: 8.00 – 18.00 Uhr
Dienstag / Donnerstag: 8.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr
Am Freitag, 13.04.2018 (direkt vor dem Bürgerentscheid) ergänzend bis 18.00 Uhr geöffnet.

Gegenstand der Abstimmung
„Soll das Gutenberg-Museum durch den Bau des „Bibelturms“ am Liebfrauenplatz gemäß Beschluss des Stadtrates vom 08.02.2017 erweitert werden?“

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt ist, wer am 15.04.2018 das 18. Lebensjahr vollendet hat, die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzt, seit mindestens 15.01.2018 mit Hauptwohnsitz in Mainz gemeldet (Dreimonats-Kriterium) und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen ist (§ 1 Abs.1 Kommunalwahlgesetz).

Zahl der Stimmberechtigten in Mainz
163.886 Stimmberechtigte (Stand 18.01.2018)
Der Bürgerentscheid ist entschieden, wenn die Mehrheit der Abstimmeden mindestens 15% der Stimmberechtigten (24.583, Stand 18.1.2018) beträgt.

Zeitliche Eckpunkte der Mainzer Stadtverwaltung bis zum Abstimmungstag
07.02.2018: Stadtratsbeschluss zur Durchführung des Bürgerentscheides incl. Termin und Fragestellung, vorher
23.01.2018: Stadtvorstand sowie Ausschuss für Finanzen
und Beteiligungen
31.01.2018: Haupt und Personalausschuss
11. KW bis spätestens Ende 12. KW (12.-25.03.2018)
– Erstellung des Stimmberechtigtenverzeichnisses
– Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen.

Stimmauszählung: Am 15. April 2018 erfolgt ab 18.00 Uhr
die Auszählung der Stimmzettel in den Abstimmungsvorständen.

Die Abstimmungsbriefe werden von den Abstimmungsvorständen der jeweiligen Stimmbezirke dezentral ausgezählt. Es werden keine gesonderten Briefabstimmungsvorstände gebildet.

Ab 18.00 Uhr: Präsentation des Abstimmungsergebnisses im Rathaus.
Nach dem Bürgerentscheid

Bekanntgabe des endgültigen Abstimmungsergebnisses
18.04.2018, 15.00 Uhr, Rathaus, Empfangsraum:
Sitzung des Abstimmungsausschusses zur Feststellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses und Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses.

Die Mitglieder des Abstimmungsausschusses sind identisch mit jenen für die Wahl des Stadtrates, also wird der für die Kommunalwahl 2014 gebildete Ausschuss wieder zusammentreten.
(Pressestelle: Rathaus Mainz)