Närrisches Grundgesetz der Mainzer Fastnacht

Die Würde aller Narren ist ist unantastbar.© massow-picture
Die Würde aller Narren ist ist unantastbar.© massow-picture

Närrisches Grundgesetz der Mainzer Fastnacht:

Am 11. November um 11.11 Uhr  wird vom Balkon des Osteiner Hofs das närrische Grundgesetz verkündet und auf dem Schillerplatz spielen die Fastnachtsgarden im Takt des berühmten Narrhalla-Marsches das Ritzamban.

Präambel
Unsere goldige Mainzer Fastnacht soll für alle nachfolgenden Generationen und für alle vorausgegangenen Generationen als das schönste, größte und auch älteste Volksfest erhalten bleiben. Wer an Fastnacht Feste feiert, der darf auch feste arbeiten.

Artikel 1
Die Würde eines jeden Narren ist unantastbar. Jeder Mainzer Bürger ist zur Erhaltung der Narrenfreiheit aufgerufen. Alle, auch unsere Beamten, die Behörden und natürlich auch die Stadtverwaltung haben das närrische Treiben zu erdulden. Denn die Fastnachter lassen sich für ihre Narrheiten nicht bezahlen.

Artikel 2
Alle Narren sind gleich, ob Gardist oder Feldmarschall, ob Präsident oder Büttenschieber. Denn es ist ja nur ein Spiel, das zur 5. Jahreszeit aufgeführt wird. Doch auch bei einem Spiel hat jeder seine Pflichten. Es soll niemand wegen Humormangel benachteiligt oder wegen seiner Wichtigtuerei bevorzugt werden.

Artikel 3
Jeder Narr ist frei. Aber die Freiheit endet dort, wo des anderen Narren Freiheit beginnt. Die Narren wollen miteinander und nicht gegeneinander feiern.

Artikel 4
Jeder Narr und jede Närrin sollen ihre Fröhlichkeit nicht im Alkohol, sondern im gemeinsamen erleben finden. Gelobt sei jeder Narr, der auch im nüchternen Zustand närrisch ist. – Prost!

Artikel 5
Alle Gardisten, Büttenredner, Fahnenschwenker, Komiteeter, Schellkopfträger, Fastnachtssänger, Liederdichter, Ballettmädchen, Scheierborzeler und Schnorrer stehen unter dem Kommando des Prinzen Karneval im Namen von Gott Jokus. Hierüber wacht das kritische Mainzer Volk durch regen Besuch der Sitzungen, der Bälle, der närrischen Umzüge und der Straßenfastnacht.

Artikel 6
Alle geborenen und alle gelernten Mainzer sollen sich während der närrischen Tage kostümieren und närrisch geben, auf dass die Tradition erhalten bleibt. Die Narrenflagge, mit der wir unsere Fenster und Straßen schmücken, ist rot-weiß-blau-gelb.

Artikel 7
Die Fastnachtsvereine, ob Garden oder Korporationen müssen unsere Fastnacht gegen Mucker und Philister schützen und dafür sorgen, dass die Narren dem Volk auf´s Maul schauen und des Volkes Meinung kundtun.
Artikel 8
Das Nationalgericht ist „Weck – Worscht – Woi“. Denn Essen und Trinken hält Leib und Seele zusammen. Wir lassen uns auch das beste Essen nicht zweimal durch den Kopf gehen. Und wir trinken nicht mehr als unser Portemonnaie verträgt. – Gott Jokus ist unser Leber gnädig.
Artikel 9
Der närrische Gruß vom 1. Januar bis zum Aschermittwoch heißt „Helau“. Er ist möglichst oft und laut zu rufen oder zu singen.

Artikel 10
Von Neujahr bis zum Aschermittwoch können alle Mainzer/Innen zu närrischen Diensten verpflichtet werden. Wer den Einsatz an Konfettikanonen oder Holzgewehren aus Gewissensgründen verweigert, kann einen Ersatzdienst als Büttenredner oder Sänger leisten, soweit dies dem Volk zuzumuten ist.

Artikel 11
Wir wollen uns nicht zu ernst nehmen. Denn jeder von uns ist nur ein kleiner Teil unserer Fastnacht. Miteinander wollen wir fröhlich sein. Es lebe die Fastnacht.