Deutscher PEN fordert Abschaffung des § 103 Strafgesetzbuch

Jan Böhmermann. Böhmermann-Screenshot aus "Neo Magazin Royale" vom 31.3.
Jan Böhmermann. Böhmermann-Screenshot aus „Neo Magazin Royale“ vom 31.3.

 

Siehe auch Spiegel-Online: Schmähgedicht auf Erdogan: Staatsaffäre Böhmermann – die Fakten und Satire-Streit: Hallervorden besingt Erdogan

Solidaritäts-Adresse des PEN für Jan Böhmermann

Was Jan Böhmermann tat, kann man eine paradoxe Intervention nennen. Er spielte uns vor, welcher Art die Beleidigung sein müsste, damit der Paragraph 103 des Strafgesetzbuches, der die Beleidigung von „Vertretern und Organen ausländischer Staaten“ unter Strafe stellt, auch wirklich zu greifen beginnt.

Die Regierung muss eine Entscheidung treffen. Sie könnte so lauten:
„Jan Böhmermann hat uns auf die Existenz eines Paragraphen aufmerksam gemacht, den wir eigentlich lieber abschaffen als angewendet sehen wollen, weil er noch den Geist des Obrigkeitsstaats atmet. Die deutsche Bundesregierung sieht sich außerstande, die Justiz zu einem Verfahren zu ermächtigen, das in der Bevölkerung den Anschein erweckt, die türkische Regierung würde ihre Restriktionen der freien Meinungsäußerung nun auch Deutschland aufzwingen können.“

Danach muss dieser Paragraph aber auch wirklich abgeschafft werden.
Für das PEN-Zentrum Deutschland
Josef Haslinger
Präsident

Das PEN-Zentrum Deutschland ist eine der weltweit über 140 Schriftstellervereinigungen, die im PEN International vereint sind. Die drei Buchstaben stehen für die Wörter Poets, Essayists, Novelists. Der PEN wurde 1921 in England als literarischer Freundeskreis gegründet. Schnell hat er sich über die Länder der Erde ausgebreitet und sich als Anwalt des freien Wortes etabliert – er gilt als Stimme verfolgter und unterdrückter SchriftstellerInnen.