Kategorie-Archiv: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

40. Verleihung der Carl-Zuckmayer-Medaille Ministerpräsidentin Malu Dreyer ehrt Sprachartistin Nora Gomringer – Virtuelles Format bringt Kunst nach Hause

Dichterin und Performerin Nora-Gomringer wurde mit der Carl-Zuckmayer-Medaille 2021 ausgezeichnet. © Foto Diether v. Goddenthow-
Dichterin und Performerin Nora-Gomringer wurde mit der Carl-Zuckmayer-Medaille 2021 ausgezeichnet. © Foto Diether v. Goddenthow-

„Nora Gomringer ist eine der großen Sprachartistinnen unserer Zeit, die mit ihrer feinsinnigen und reflektierten Dichtung die moderne Literaturszene prägt. Ihre Lyrik ist intensiv und oftmals experimentell, dabei immer engagiert und ganz nah am Leben.“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei der 40. Verleihung der Carl-Zuckmayer-Medaille.

Die Ministerpräsidentin zeichnete die Dichterin und Performerin für ihre Verdienste um die deutsche Sprache aus. Die Verleihung der Carl-Zuckmayer-Medaille gehört zu den kulturellen Highlights unseres Landes. Auch in diesem Jahr hat das Mainzer Staatstheater einen wunderbaren künstlerischen Rahmen geschaffen. Coronabedingt wurde die Preisverleihung natürlich ohne Publikum im Saal durchgeführt, in diesem Jahr haben wir mit einem virtuellen Format das große Kultur-Event in die Haushalte und auf die Handys und Tabletts gebracht.

(vli.) Intendant Markus Müller, Preisträgerin Nora Comringer und Ministerpräsidentin Malu Dreyer im coronabedingt menschenleeren Mainzer Staatstheater anlässlich der livegestreamten Verleihung der 40. Carl Zuckmayer Medaille am 18. Januar 2021.  © Foto Diether v. Goddenthow-
(vli.) Intendant Markus Müller, Preisträgerin Nora Comringer und Ministerpräsidentin Malu Dreyer im coronabedingt menschenleeren Mainzer Staatstheater anlässlich der livegestreamten Verleihung der 40. Carl Zuckmayer Medaille am 18. Januar 2021. © Foto Diether v. Goddenthow-

Die geladenen Gäste und viele Kulturinteressierte waren zugeschaltet oder hatten Gelegenheit, im Live-Stream bei der Veranstaltung dabei zu sein. „Die Corona-Pandemie, die uns alle vor große Herausforderungen stellt, spüren Künstler und Künstlerinnen besonders deutlich. Deshalb hat die Landesregierung ein umfangreiches Programm zur Förderung der Kulturszene auf den Weg gebracht“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Kunst brauche neben finanziellen Mitteln auch das Scheinwerferlicht, sie müsse wahrgenommen werden und die Menschen erreichen. Deshalb sei die heutige Verleihung als Anerkennung für künstlerische Leistung so wichtig. „Mit einem virtuellen Format vermeiden wir persönliche Kontakte, bringen aber die Kunst nach Hause. Auch wenn die Theater geschlossen und die Zuschauerräume leer sind, ist die Kultur nicht verstummt“, sagte die Ministerpräsidentin.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Nora Gomringer ist eine der großen Sprachartistinnen, die mit ihrer feinsinnigen und reflektierten Dichtung die moderne Literaturszene prägt“  © Foto Diether v. Goddenthow-
Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Nora Gomringer ist eine der großen Sprachartistinnen, die mit ihrer feinsinnigen und reflektierten Dichtung die moderne Literaturszene prägt“ © Foto Diether v. Goddenthow-

Die diesjährige Preisträgerin habe schon in jungen Jahren ihre Poesie entwickelt und bereits mit 19 Jahren den ersten Gedichtband publiziert. Seitdem sei Nora Gomringer eine unglaublich produktive Künstlerin, die weltweit auftrete. „Neben ihrer Tätigkeit als Direktorin der Villa Concordia in Bamberg, die als internationales Künstlerhaus vielen Kunstschaffenden Raum für kreative Arbeit, Austausch und Präsentation bietet, hat sie bereits zehn Lyrikbände und zwei Essaybände veröffentlicht, dazu Libretti und zahlreiche wissenschaftliche Gastbeiträge“, so die Ministerpräsidentin. Sie hatte außerdem mehrere Poetik-Dozenturen inne, unter anderem auch in Rheinland-Pfalz an der Universität Koblenz-Landau, zusammen mit ihrem Vater Eugen Gomringer.

Die Wirkkraft ihrer Gedichte entfalte sich in besonderer Weise durch ihre eigene Performance, in der sie sich immer wieder kreativ neu erfinde. Dabei arbeite sie mit Musikern und bildenden Künstlern zusammen. Einen Eindruck davon bekamen die virtuellen Gäste der Preisverleihung, bei der Nora Gomringer gemeinsam mit Verena Marisa am Theremin und Philipp Scholz am Schlagzeug drei Texte performte.

© Foto Diether v. Goddenthow
© Foto Diether v. Goddenthow

„Nora Gomringers Texte sind politisch, aber immer ganz feinsinnig und nie plakativ. Das verbindet sie mit Carl-Zuckmayer. Ganz ähnlich wie die Werke des großen Rheinland-Pfälzers sind ihre Texte augenzwinkernd, manchmal selbstironisch und beziehen konstruktiv-kritisch Stellung im größeren gesellschaftlichen Diskurs“, sagte die Ministerpräsidentin. Beide horchten in die Gesellschaft hinein, deckten mit ganz feinen Fühlern, Empfindungen und Störgeräusche auf. Manchmal auch mit leisen Tönen. Nora Gomringer reihe sich sehr gut in die Gemeinschaft der Träger und Trägerinnen der Carl-Zuckmayer-Medaille ein. Zur Auszeichnung gehört traditionell eine Medaille aus Bronze, die von dem Künstler Otto Kallenbach gestaltet wurde, sowie ein Fass des von Zuckmayer geschätzten Nackenheimer Riesling. Die Verleihung findet jährlich am Todestag des rheinhessischen Dramatikers statt.

Die Trägerinnen und Träger der Carl-Zuckmayer-Medaille seit 1979 sind:

 

Günther Fleckenstein (1979), Werner Hinz (1980), Georg Hensel (1982), Friedrich Dürrenmatt (1984), Ludwig Harig (1985), Dolf Sternberger (1986), Tankred Dorst (1987), Günter Strack (1988), Hanns Dieter Hüsch (1989), Martin Walser, Adolf Muschg, André Weckmann (1990), Albrecht Schöne (1991), Hilde Domin (1992), Hans Sahl (1993), Fred Oberhauser (1994), Grete Weil (1995), Mario Adorf (1996), Katharina Thalbach (1997), Harald Weinrich (1998), Eva-Maria Hagen (1999), Peter Rühmkorf (2000), Mirjam Pressler (2001), Herta Müller (2002), Monika Maron, Wolf von Lojewski (2003), Edgar Reitz (2004), Thomas Brussig (2005), Armin Mueller-Stahl (2006), Udo Lindenberg (2007), Bodo Kirchhoff (2008), Volker Schlöndorff (2009), Emine Sevgi Özdamar (2010), Hans Werner Kilz (2011), Uwe Timm (2012), Doris Dörrie (2013), Dieter Kühn (2014) und Bruno Ganz (2015), Sven Regener (2016), Joachim Meyerhoff (2017), Dr. Yoko Tawada (2018), Robert Menasse (2019), Maren Kroymann (2020)

Der Jury unter Leitung von Staatsminister Prof. Dr. Konrad Wolf gehörten an:

Maren Kroymann (Preisträgerin 2020), Professor Dr. Lothar Bluhm (Universität Koblenz-Landau), Monika Böss (stellvertretende Landesvorsitzende des Verbands deutscher Schriftsteller), Silke Müller (Buchhändlerin), Petra Gerster (Moderatorin und Autorin), Professorin Dr. Dagmar von Hoff (Johannes-Gutenberg-Universität Mainz), Günter Beck (Präsident der Carl-Zuckmayer-Gesellschaft Mainz e.V.), Melanie Mohr (Staatskanzlei), Markus Müller (Intendant des Staatstheaters Mainz), Petra Plättner (Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz), Professorin Dr. Andrea Geier (Universität Trier), Denis Scheck (Literaturkritiker), Susanne Schmaltz (Journalistin) und Dr. Joachim Unseld (Verleger, Frankfurter Verlagsanstalt).

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Neujahrsempfang Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Mit Innovation und Durchhaltewillen ins neue Jahr

Höhepunkt des Digitalen Neujahrsempfangs der Rheinland-Pfälzischen Landesregierung war das Gespräch zwischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (r.), Impfstoffentwickler und BioNTech-Geschäftsführer Prof. Dr. Ugur Sahin und Moderator Sinan Köylü. Er führte durch die Veranstaltung und überzeugte auch als Liedermacher SINU. Bildschirmfoto © Diether v. Goddenthow
Höhepunkt des Digitalen Neujahrsempfangs der Rheinland-Pfälzischen Landesregierung war das Gespräch zwischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (r.), Impfstoffentwickler und BioNTech-Geschäftsführer Prof. Dr. Ugur Sahin und Moderator Sinan Köylü. Er führte durch die Veranstaltung und überzeugte auch als Liedermacher SINU. Bildschirmfoto © Diether v. Goddenthow

Mit einem digitalen Neujahrsempfang hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer heute Vertreter und Vertreterinnen aus Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft auf das neue Jahr eingestimmt. Als Ehrengäste waren der Mainzer Impfstoffentwickler von BioNtech, Prof. Ugur Sahin, und Zehnkampf-Weltmeister Niklas Kaul dabei. „Beide stehen für Durchhaltewillen und Innovation. Eigenschaften, die wir in 2021 alle dringend brauchen, um in Rheinland-Pfalz gemeinsam stark aus der Pandemie hervorzugehen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Sinan Köylü, der unter seinem Künstlernamen SINU als Liedermacher bekannt ist, moderierte die Veranstaltung und gab zugleich einen Einblick in den schwierigen Alltag eines Künstlers in Pandemiezeiten. Aber auch er zeigte sich optimistisch. Mit ihrem Dank an diejenigen, die in den vergangenen Monaten eine besondere Verantwortung getragen haben, eröffnete Ministerpräsidentin Malu Dreyer ihren diesjährigen Neujahrsempfang. „Es sind ganz besonders die Menschen im medizinischen und pflegerischen Bereich, die durch ihren unermüdlichen Einsatz Sorge tragen für die Behandlung der Patienten und Patientinnen. Sie gehen seit Monaten über ihre Belastungsgrenze hinaus, um Leben zu retten. Ihnen gilt mein erster aufrichtiger Dank“, sagte die Ministerpräsidentin. „Danken möchte ich auch denjenigen, die täglich Großes leisten, die unsere Gesellschaft am Laufen halten, obwohl sie dabei eine Ansteckung riskieren: Verkäufer, Busfahrerinnen, Handwerker und Paketbotinnen, Feuerwehrleute, Polizisten – und viele andere mehr. Ich danke auch der Lehrerschaft, Erziehern und Erzieherinnen. Sie sorgen dafür, dass in der Pandemie kein Kind den Anschluss verliert“, so die Ministerpräsidentin. Sie verwies auch auf die hervorragende Arbeit, die in Testlaboren und in der Forschung geleistet werde, so beim Testen der Corona-Proben oder der Entwicklung eines Corona-Impfstoffes in Rekordzeit. Die Ministerpräsidentin blickt mit Zuversicht in die Zukunft. „Inzwischen haben wir begonnen, zu impfen und hoffen, dadurch möglichst viele Menschenleben zu retten und absehbar wieder mehr Normalität zu ermöglichen“, so die Ministerpräsidentin

Die französische Violinistin Charlotte Chahuneau, Stipendiatin und Stern 2020 der Stiftung Villa Musica, war aus Schloss Engers mit einer musikalischen Einlage von  J.S. Bach zugeschaltet. Bildschirmfoto © Diether v. Goddenthow
Die französische Violinistin Charlotte Chahuneau, Stipendiatin und Stern 2020 der Stiftung Villa Musica, war aus Schloss Engers mit einer musikalischen Einlage von J.S. Bach zugeschaltet. Bildschirmfoto © Diether v. Goddenthow

Wie bereits viele andere Veranstaltungen fand auch der Neujahrsempfang der Ministerpräsidentin pandemiebedingt ganz anders als gewohnt – in einem digitalen Format – statt. Zahlreiche Repräsentanten aus Wirtschaft und Politik, aus dem diplomatischen und konsularischen Corps, aus dem sozialen Bereich und Verbänden, Glaubensgemeinschaften sowie aus Kultur und Sport waren digital zugeschaltet. Moderiert wurde die Veranstaltung von dem Mainzer Künstler Sinan Köylü, der unter seinem Künstlernamen SINU als Liedermacher bekannt ist. Musikalisch umrahmt wurde die Veranstaltung von der Mainzer Gruppe Terztanz.

Die Ministerpräsidentin betonte mit Blick auf Corona die Bedeutung eines gut ausgebauten, verlässlichen Gesundheitssystems. „Dass sich Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen auf eine gute medizinische Versorgung verlassen können – egal wo sie wohnen – dafür arbeitet meine Landesregierung.“ Bei der Pandemiebewältigung sei das politische Handeln von drei Leitmotiven geprägt. „Erstens schützen wir die älteren Menschen, zweitens bringen wir Kinder und Jugendliche so gut wie möglich durch die Krise und drittens tun wir alles, um Arbeitsplätze zu erhalten und die Zukunft unserer Wirtschaft zu sichern“, so die Ministerpräsidentin.

Sie verwies in ihrer Rede auch auf die großen Einschränkungen, die Wirtschaftsbereiche wie Gastronomie und Einzelhandel, Kunst- und Kulturwirtschaft hinnehmen müssten. „Ich weiß, dass das trotz aller Hilfen für Sie und Ihre Beschäftigten eine unheimlich harte Zeit ist. Wir tun alles, um hier größtmögliche Unterstützung zu leisten, damit die Unternehmen und die Beschäftigten gut durch die Krise kommen“, so die Ministerpräsidentin.

„Hoffnung made in Rheinland-Pfalz“, so bezeichnete die Ministerpräsidentin die Entwicklung des Corona-Impfstoffes durch das Mainzer Unternehmen Biontech. Professor Dr. Ugur Sahin und Dr. Özlem Türeci haben in Rekordzeit von elf Monaten nach dem Ausbruch des Virus gemeinsam mit dem amerikanischen Partner Pfizer einen hochwirksamen Impfstoff entwickelt. „Das ist eine phantastische Forschungsleistung, die den Menschen in aller Welt Hoffnung gibt“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Mit seiner herausragenden Forschungsleistung sei Biontech ein ausgezeichneter Botschafter für die Innovationskraft und für die Forschungs- und Unternehmensförderung in Rheinland-Pfalz und ganz Deutschland. Dies zeige auch, dass Rheinland-Pfalz ein attraktiver Wissenschaftsstandort sei für die klügsten und innovativsten Köpfe des Landes, so die Ministerpräsidentin.

Zum Rückblick auf das vergangene Jahr gehörte neben Corona auch die Erinnerung an die furchtbare Amokfahrt in Trier, bei der fünf Menschen ihr Leben verloren und zahlreiche verletzt wurden. „Die Tat macht mich noch immer fassungslos. Dankbar denke ich an diejenigen, die sofort zur Stelle waren. Das waren unzählige Passanten, die keinen Moment gezögert haben und Verletzte umgehend versorgt haben. Das zeigt mir: Menschen in diesem Land sind füreinander da. In extremen Situationen besonderer Not zeigt sich das sehr eindrücklich. Das stimmt mich zuversichtlich. Was mich stolz macht ist auch, dass Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte innerhalb weniger Minuten in sehr großer Zahl vor Ort waren“, so die Ministerpräsidentin.

Liedermacher Sinan-Köylü-und  Musikerkollegen schlossen passend den Abend ab mit  Ernst Negers Fastnachtssong Heile, heile Gänsje. Bildschirmfoto © Diether v. Goddenthow
Liedermacher Sinan-Köylü-und
Musikerkollegen schlossen passend den Abend ab mit Ernst Negers Fastnachtssong Heile, heile Gänsje. Bildschirmfoto © Diether v. Goddenthow

Mit Blick auf die Veränderungen durch Digitalisierung und die Klimakrise sprach sich die Ministerpräsidentin dafür aus, hieraus neue Zukunftsperspektiven für gute Arbeitsplätze und nachhaltig erfolgreiche Unternehmen zu machen. „Das ist keine Utopie – diese Zukunft hat in Rheinland-Pfalz längst begonnen“, so die Ministerpräsidentin und verwies dabei auf Beispiele rheinland-pfälzischer Unternehmen. „Ich will, dass wir auch in vielen Jahren noch ein Industrieland mit Zukunft sind. Mit nachhaltiger Produktion und guten, tarifgebundenen Arbeitsplätzen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Ich bin sicher, dass wir die Pandemie gemeinsam gut bewältigen werden und ich bin ebenso sicher, dass wir für die Herausforderungen der Zukunft in Rheinland-Pfalz sehr gut gewappnet sind“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Malu Dreyer gratulierte Sven Regener, Zuckmayer-Preisträger von 2016, zum 60.

Archivbild: vl. Malu Dreyer, Ministerpräsidentin, Seven Regener, Preisträger, Markus MÜller, Intendant Mainzer Theater. Foto: Diether v. Goddenthow © atelier-goddenthow
Archivbild: vl. Malu Dreyer, Ministerpräsidentin, Seven Regener, Preisträger, Markus MÜller, Intendant Mainzer Theater. Foto: Diether v. Goddenthow © atelier-goddenthow

Ministerpräsidentin Malu Dreyer gratuliert dem Schriftsteller, Musiker und Sänger Sven Regener zum 60. Geburtstag am 1. Januar 2020. „Sven Regener ist ein Allroundtalent, das mit seinen deutschsprachigen Songtexten und Romanen unglaublich viele Menschen erreicht. Seine Kunst ist tiefgründig, aber auch erfrischend kompromisslos und deutlich“, so die Ministerpräsidentin. Für seine Verdienste um die deutsche Sprache hatte sie Sven Regener 2016 die Carl-Zuckmayer-Medaille verliehen.

Als Künstler sei er schon lange nicht mehr aus der deutschen Musik- und Literaturwelt wegzudenken. Seine Band Element of Crime, die er vor 35 Jahren gründete, habe längst Kultstatus erreicht. Mit „Herr Lehmann“, seinem Debütroman, habe er 2001 direkt einen Sensationserfolg geliefert „Während seine Rock- und Pop-Songs mit ihrer Melange aus melancholischen Melodien und einfallsreichen Texten die Zuhörer und Zuhörerinnen verzaubern, ist es in den Romanen der schnoddrig-norddeutsche Ton, der einen nicht mehr loslässt. Sven Regeners Texte berühren und ziehen in den Bann“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Sie wünscht ihm zum runden Geburtstag alles Gute und weiterhin Kreativität und viel Erfolg für seine wunderbare Kunst.

Rheinland-Pfalz Corona-Regeln vom 16. 12. 2020 bis 10. 01.2021

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Große Einigkeit über Shutdown vom 16. Dezember bis 10. Januar Archivbild: © Diether v. Goddenthow
Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Große Einigkeit über Shutdown vom 16. Dezember bis 10. Januar Archivbild: © Diether v. Goddenthow

„Auch wenn es keine leichte Entscheidung ist: Es herrscht große Einigkeit darüber, dass der Shutdown unbedingt notwendig ist. Medizinisch, um Menschenleben zu retten und auch wirtschaftlich. Wenn wir die Zeit um Weihnachten jetzt nutzen, ist der Schaden geringer. Viele Unternehmen haben ohnedies Betriebsferien, die Schulen haben Weihnachtsferien“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Bund-Länder-Schalte. Diese Entscheidung sei ein sehr schwerer Schritt, der nicht leichtfalle. Aber in ganz Deutschland würden immer mehr Menschen an COVID-19 sterben. „Es ist nicht irgendeine Zahl, oder irgendein Faktor. Und je höher die Gesamtzahl, desto kritischer sei die Situation in den Krankenhäusern und vor allem auf den Intensivstationen“, so die Ministerpräsidentin.

In Rheinland-Pfalz sei Vorsorge getroffen worden: „Unsere Krankenhäuser haben einen Verbund gebildet und unterstützen sich gegenseitig. Wir stehen in sehr engem Austausch. Deswegen wissen wir, wir müssen jetzt handeln. Sie haben unser Versprechen, dass unser erstes Ziel ist, dass in Deutschland alle Patienten gut versorgt werden können“, so die Ministerpräsidentin. Sie habe sehr viele Zuschriften bekommen und mit den Kommunen, den Kammern und Verbänden gesprochen. „Auch aus dem Handel wissen wir, dass eine kurze Zeit der Schließung vielen lieber ist, als ihre Läden mit allen laufenden Kosten offen zu halten und kaum Kunden zu haben“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Am Freitag hätten Rheinland-Pfalz in die Weihnachtsferien begonnen. Die meisten Klassenarbeiten und Klausuren seien geschrieben. Hinter den Schülern und Schülerinnen liege ein schwieriges Jahr. „Deswegen war mit sehr wichtig, dass wir die Schulen nicht einfach schließen. In den Schulen wird die Präsenzpflicht vom 16. Dezember bis zum 18. Dezember 2020 aufgehoben. Dies bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler können und sollten zuhause bleiben. Das ist sinnvoll, damit die Kinder vor den Feiertagen Kontakte reduzieren. Fernunterricht muss in diesen drei Tagen nicht stattfinden. Die Schulfamilie und Eltern können sich in dieser Zeit in einem strukturierten Prozess darauf vorbereiten, dass nach dem regulären Ferienende, am 4. Januar 2021, bis zum 15. Januar 2021 Fernunterricht stattfinden wird. Dies ist das mildere Mittel im Vergleich zur Schulschließung. Bildung ist ein hohes Gut!“, betonte die Ministerpräsidentin. Vom Fernunterricht ausgenommen seien diejenigen, die gerade schon für ihre Abiturprüfungen büffeln, die im Januar stattfinden.

Konkret gilt ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis mindestens 10. Januar 2021:

1. Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch maximal auf 5 Personen, beschränkt. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.

2. Weihnachten kann gefeiert werden, jedoch in deutlich kleinerem Rahmen als sonst. Vom 24. bis 26. Dezember gilt: Ein Hausstand darf von weiteren vier Personen aus dem engsten Familienkreis besucht werden, selbst wenn dadurch mehr als fünf Personen oder mehr als zwei Hausstände zusammenkommen. Es wird ausdrücklich empfohlen, vor dem Familientreffen eine Schutzwoche einzulegen und Kontakte fünf bis sieben Tage zuvor auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

3. An Silvester und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Außerdem gilt ein Böllerverbot auf publikumsträchtigen Plätzen und ein Verkaufsverbot von Böllern. Es wird dringend empfohlen, auf das Zünden von Pyrotechnik zu verzichten. Der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten.

4. Die Kitas bleiben im Regelbetrieb geöffnet. An die Eltern wird aber appelliert, möglichst eine Betreuung zu Hause sicher zu stellen.

5. In den Schulen wird die Präsenzpflicht vom 16. bis 18. Dezember 2020 aufgehoben. Dies bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler können zuhause bleiben. Fernunterricht muss in diesen drei Tagen nicht stattfinden. Für die Zeit nach den Ferien gilt: In der Woche vom 4. bis zum 15. Januar 2021 findet in allen Schularten ausschließlich Fernunterricht statt. Die Schulen bieten Notbetreuung für Schüler und Schülerinnen bis zur Klassenstufe 7 an; für Schüler oder Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und für Schüler, deren häusliche Lernsituation nicht ausreichend förderlich ist. Wir werden mit den Trägern der Schülerbeförderung Gespräche führen, damit die Schülerbeförderung zur Wahrnehmung der Notbetreuung aufrechterhalten bleibt.

Für Prüfungen gilt: Klassenarbeiten und Prüfungen, die in der Zeit bis zum 18. Dezember 2020 sowie vom 4. Januar bis 15. Januar 2021 angesetzt waren, sollen möglichst verschoben oder ersetzt werden. Sollte das nicht möglich sein, finden diese in der Schule statt.

Das Abitur (G9-Gymnasien und IGS) findet wie geplant und in Präsenz an den Schulen statt (Beginn der schriftlichen Prüfungen am 07. Januar 2021, Ende: 27. Januar 2021).

Wie es ab dem 15. Januar 2021 weitergeht, wird in Abhängigkeit von der Infektionslage entschieden.

6. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

7. Handel

Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Ausnahmen: Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.

8. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.

9. Wirtschaftliche Unterstützung: Die Maßnahmen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.

10. Bei Gottesdiensten und Zusammenkünften in Kirchen, Synagogen und Moscheen gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern und Maskenpflicht auch am Platz. Gemeindegesang ist verboten.

11. Wir werden für Alten-und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste besondere Schutzmaßnahmen treffen. In Rheinland-Pfalz leben mehr als 44.000 Menschen in Alten und Pflegeheimen, mindestens genauso viele werden zu Hause von mobilen Pflegediensten betreut. Hier werden wir mit besonderen Maßnahmen für zusätzlichen Schutz sorgen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests.

Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten-und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden. Das ist für die Einrichtungen eine hohe zusätzliche Belastung. Damit es dennoch verlässlich durchgeführt werden kann, steht die Landesregierung im engen Austausch mit DRK, Maltesern und anderen Rettungsdiensten, die bereits signalisiert haben, die Einrichtungen beim Testen zu unterstützen.

12. Wir haben die Zusage des Bundesgesundheitsministers, dass wir ab dem 27. Dezember beginnen können, zu impfen. In einem ersten Schritt werden wir mit mobilen Teams in die Alten und Pflegeeinrichtungen gehen. Ab dem 4. Januar haben wir dann mehr Impfstoff zur Verfügung und können auch Impfzentren öffnen, die wir startbereit haben.

BioNTech Impfstoffzulassung – Von Mainz geht in diesen schweren Tagen Hoffnung um die Welt!

Die Mainzer Immuntherapie-Schmiede BioNTech hat zusammen mit seinem Partnerunternehmen Pfizer Inc. (NYSE: PFE) das weltweite Wettrennen mit der heutigen Erstbeantragung auf eine US-Zulassung seines bis zu 95 Prozent wirksamen Coronavirus-Impfstoffs gewonnen.

Oberbürgermeister Michael Ebling © Foto: Diether v. Goddenthow
Oberbürgermeister Michael Ebling © Foto: Diether v. Goddenthow

Das sind auch für den Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling hervorragende Nachrichten: „Ich freue mich, dass wir mit der Firma BioNTech einen Leuchtturm der Medizinbranche in der Stadt haben, der Impfstoffgeschichte „made in Mainz“ schreibt. Bezüglich Erfindungen, die die Welt verändern, hat Mainz ja schon seit einigen Jahrhunderten weltweit einen guten Ruf. Gutenberg, der „Man of the Millennium“, und seine Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern sind rund um den Globus jedem Schulkind ein Begriff. Und es sieht so aus, als käme in diesem Jahr eine weltverändernde Entwicklung aus Mainz hinzu: Die Welt schaut in diesen Tagen voller Hoffnung auf Mainz, denn hier ist ein bedeutendes Zentrum für die Bewältigung der Coronavirus-Pandemie. Aus den Mainzer Laboren der Firma BioNTech stammt der lang ersehnte Impfstoff gegen das Coronavirus und der Mainzer Spezialglashersteller SCHOTT produziert Pharmafläschchen für den Transport von Impfstoffen, die bei 75 % der über 100 COVID-19-Impfstoffprojekten zum Einsatz kommen, die sich derzeit weltweit in der Pipeline befinden. Unsere Stadt hat damit einmal mehr bewiesen, dass wir ein wichtiger Wissenschafts- und Forschungsstandort im Rhein-Main-Gebiet sind. Dank der Mainzer Forscherinnen und Forscher blicken sehr viele Menschen jetzt positiver in die Zukunft. Von Mainz geht in diesen schweren Tagen Hoffnung um die Welt!“

Zur Einreichung des Antrags auf Notfallzulassung für COVID-19-Impfstoff bei der U.S. durch FDA Pfizer und BioNTech

Prof. Ugur Sahin, MD, Vorstandsvorsitzender BioNtech auf dem Sommerabend der Wirtschaft in Mainz am 30.August 2019 © Foto: Diether v. Goddenthow
Prof. Ugur Sahin, MD, Vorstandsvorsitzender BioNtech auf dem Sommerabend der Wirtschaft in Mainz am 30.August 2019 © Foto: Diether v. Goddenthow

Laut  Unternehmens-Meldung  reichen Pfizer Inc. (NYSE: PFE) und BioNTech SE (Nasdaq: BNTX, „BioNTech”) heute am 20. November 2020 einen Antrag auf Notfallzulassung für ihren mRNA-Impfstoffkandidaten BNT162b2 gegen SARS-CoV-2 bei der U.S. Food and Drug Administration (FDA) ein.  Eine potenzielle Zulassung würde eine Impfstoffversorgung von Hochrisiko-Populationen in den USA Mitte bis Ende Dezember 2020 ermöglichen. Die Unternehmen gehen derzeit davon aus, weltweit bis zu 50 Millionen Impfstoffdosen noch im Jahr 2020 zu produzieren sowie bis zu 1,3 Milliarden Dosen bis Ende 2021; die Unternehmen werden innerhalb weniger Stunden nach der Erteilung der Zulassung für die Impfstoffauslieferung bereit sein

Wie es weiter in der Meldung heißt, basiert die Einreichung auf einem 95 %igen Impfschutz (p<0.0001) in Probanden ohne vorherige SARS-CoV-2-Infektion (erstes Hauptziel der Studie), wie die Phase-3-Studie zeigte. Auch in Probanden mit oder ohne vorheriger SARS-CoV-2-Infektion konnte ein Impfschutz erreicht werden (zweites Hauptziel der Studie). In beiden Fällen wurde der Impfschutz sieben Tage nach der zweiten Dosis erzielt. Die Abschlussanalyse des ersten Hauptziels der Studie wurde, basierend auf dem Studienprotokoll, nach 170 bestätigten COVID-19-Fällen durchgeführt. Die Einreichung stützt sich zudem auf Analysen von Sicherheitsdaten in einer randomisierten Subgruppe mit mindestens 8.000 der über 18-jährigen Probanden sowie in einer Gruppe von rund 38.000 Studienteilnehmern, die nach der zweiten Dosis im Median zwei Monaten beobachtet wurden. Außerdem beinhaltet die Einreichung Sicherheitsdaten von rund 100 Jugendlichen zwischen 12 bis 15 Jahren. 41 % der weltweiten Studienteilnehmer und 45 % der amerikanischen Studienteilnehmer sind im Alter von 56 bis 85 Jahren. Bislang konnte das Data Monitoring Committee (DMC) keine schwerwiegenden Nebenwirkungen feststellen.

„Unsere Arbeit zur Bereitstellung eines sicheren und wirksamen Impfstoffs war noch nie so dringend wie heute, da die Zahl der Fälle von COVID-19 weltweit alarmierend ansteigt. Die Einreichung in den USA ist ein wichtiger Meilenstein auf unserem Weg, der Welt einen COVID-19-Impfstoff zur Verfügung zu stellen. Wir haben jetzt einen guten Überblick über das Wirksamkeits- und Sicherheitsprofil unseres Impfstoffs und haben deshalb großes Vertrauen in sein Potenzial“, sagte Dr. Albert Bourla, Chairman und CEO von Pfizer. „Wir schauen optimistisch auf die anstehende Besprechung mit dem Vaccine and Related Biological Products Advisory Committee und arbeiten weiterhin eng mit der FDA und anderen Behörden auf der ganzen Welt zusammen, um unseren Impfstoffkandidaten schnellstmöglich zur Zulassung zu bringen“.

„Die Beantragung einer Notfallzulassung in den USA ist ein entscheidender Schritt, um unseren Impfstoffkandidaten so schnell wie möglich der Weltbevölkerung zur Verfügung zu stellen“, sagte Prof. Ugur Sahin, CEO und Mitgründer von BioNTech. „Wir wollen weiterhin mit den Zulassungsbehörden weltweit zusammenzuarbeiten, um die schnelle globale Verteilung unseres Impfstoffs zu ermöglichen. Als Unternehmen mit Sitz in Deutschland im Herzen Europas sind unsere Interaktionen mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur für uns von besonderer Bedeutung. Der EMA stellen wir im Rahmen unseres fortlaufenden Überprüfungsprozesses kontinuierlich Daten zur Verfügung“.

Die Unternehmen haben bereits den rollierenden Einreichungsprozess für das Sichten der Daten bei verschiedenen regulatorische Behörden begonnen, unter anderem bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und der Medicines and Healthcare Products Regulatory Agency (MHRA) im Vereinigten Königreich. Weitere Anträge bei anderen Zulassungsbehörden sind in den nächsten Tagen geplant. In manchen Fällen gibt es ähnliche regulatorische Prozesse wie die Notfallzulassung der FDA. Die beiden Unternehmen sind in der Lage, den Impfstoff innerhalb von wenigen Stunden nach der Zulassung auszuliefern.

Pfizer und BioNTech möchten sich bei allen Studienteilnehmen und dem Personal der klinischen Studie für ihren Einsatz herzlich bedanken. Ohne diese Unterstützung wäre es nicht möglich gewesen, den heutigen wichtigen Meilenstein der beiden Unternehmen im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie zu erreichen.
Der BNT162b2-Impfstoffkandidat ist bis jetzt in keinem Land der Welt für den Gebrauch zugelassen. Für beide Partner sind die präklinischen und klinischen Daten ein zentrales Element für alle Entscheidungen.

Informationen zu Herstellung und Lieferung
Während Pfizer und BioNTech auf die potenzielle Erteilung einer Zulassung oder Genehmigung durch die zuständigen Behörden warten, arbeiten sie weiterhin eng mit den für die Verteilung zuständigen Regierungen und Gesundheitsbehörden weltweit zusammen. Dies soll dabei unterstützen, dass der Impfstoff im Falle einer Zulassung oder Genehmigung so schnell wie möglich den Menschen zugutekommt, die ihn am dringendsten benötigen.
Pfizer bringt seine führenden, hauseigenen Fähigkeiten in der Produktion in dieses Unterfangen ein, um zügig die Herstellung zu skalieren und den Vertrieb großer Mengen eines qualitativ hochwertigen COVID-19-Impfstoffs zu ermöglichen. Hierfür werden eine Vielzahl von Produktionsstätten von Pfizer und BioNTech in den USA und in Europa genutzt, einschließlich der umfangreichen Expertise von BioNTech bei der Herstellung von mRNA, die das Unternehmen in rund einem Jahrzehnt gesammelt hat. Mit Hilfe des Versorgungsnetzwerks von Pfizer und BioNTech haben die beiden Unternehmen das Potenzial, weltweit bis zu 50 Millionen Impfstoffdosen im Jahr 2020 zu produzieren sowie bis zu 1,3 Milliarden Dosen bis Ende 2021 (abhängig vom klinischen Erfolg, den Produktionskapazitäten und der Zulassung oder Genehmigung durch die entsprechenden Zulassungsbehörden).

Pfizer verfügt über umfangreiche Erfahrungen und Fachkenntnisse im Bereich des Kühlkettenversands und verfügt über eine etablierte Infrastruktur zur weltweiten Lieferung des Impfstoffs. Des Weiteren verfügt Pfizer über Vertriebszentren, die Impfstoffdosen bis zu 6 Monate lagern können. Die Unternehmen haben spezielle temperaturstabile Versandeinheiten entwickelt, die die empfohlenen Temperaturbedingungen von -70°C ±10°C aufrechterhalten können. Diese können auch für die temporäre Lagerung für bis zu 15 Tage verwendet werden. Jede Versandeinheit beinhaltet einen GPS-fähigen Temperatursensor, um den Standort und die Temperatur einer jeden Impfstofflieferung auf ihrer vorher festgelegten Route zu überwachen. Aufgetaut kann der Impfstoff bis zu 5 Tage im Kühlschrank gelagert werden (2 – 8°C).
Seit Beginn des Entwicklungsprojektes Anfang dieses Jahres haben Pfizer und BioNTech den potenziellen Impfstoff erfolgreich an über 150 Studienzentren in den Vereinigten Staaten sowie in Europa, Lateinamerika und Südafrika geliefert. Die Unternehmen glauben, den Impfstoff im Falle einer Zulassung oder Genehmigung mit Hilfe ihrer gemeinsamen Expertise weltweit ausliefern zu können.

Über die Studie
Die Phase-3-Studie zu BNT162b2, welcher auf der unternehmenseigenen mRNA-Technologie basiert, hat am 27. Juli begonnen und bis heute 43.661 Probanden rekrutiert. 41.135 der Probanden haben bis zum 13. November bereits die zweite Dosis des Impfstoffs oder des Placebos erhalten. Die genaue Verteilung in den rund 150 Studienzentren in den Vereinigten Staaten, Deutschland, der Türkei, Südafrika, Brasilien und Argentinien kann hier eingesehen werden. Weitere Daten zu Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffes werden im Rahmen der Studie über die nächsten zwei Jahre erhoben.
Pfizer und BioNTech planen, die Daten der Studie zur Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffes nach Abschluss der finalen Auswertungen zur Veröffentlichung in einem wissenschaftlichen Peer-Review-Journal einzureichen.

Über Pfizer Inc: Breakthroughs That Change Patients’ Lives
Bei Pfizer setzen wir die Wissenschaft und unsere globalen Ressourcen ein, um den Menschen Therapien anzubieten, die ihr Leben verlängern und deutlich verbessern. Wir wollen den Standard für Qualität, Sicherheit und Nutzen bei der Entwicklung und Herstellung innovativer Medikamente und Impfstoffe setzen. Jeden Tag arbeiten Pfizer-Mitarbeiter weltweit daran das Wohlbefinden, die Prävention, Behandlungen und Heilung von schwerwiegenden Erkrankungen voranzutreiben. Als eines der weltweit führenden innovativen biopharmazeutischen Unternehmen sehen wir es als unsere Verantwortung, mit Gesundheitsversorgern, Regierungen und lokalen Gemeinschaften zusammenzuarbeiten, um den Zugang zur Gesundheitsversorgung auf der ganzen Welt zu unterstützen. Seit mehr als 170 Jahren arbeiten wir daran, etwas zu bewirken. Wir veröffentlichen regelmäßig Informationen auf unserer Website unter www.Pfizer.com, die für Investoren wichtig sein könnten. Mehr Informationen über Pfizer finden Sie unter www.Pfizer.com, auf Twitter unter @Pfizer und @Pfizer News, LinkedIn, YouTube und auf Facebook unter Facebook.com/Pfizer.

Offenlegungshinweis von Pfizer
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen gelten für den Zeitpunkt zum 20. November 2020. Pfizer übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse oder Entwicklungen zu aktualisieren.
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen bezüglich Pfizers Bemühungen, die COVID-19-Pandemie zu bekämpfen, eine Zusammenarbeit zwischen BioNTech und Pfizer zur Entwicklung eines potenziellen Impfstoffs gegen COVID-19, dem BNT162-mRNA-Impfstoffprogramm und dem modRNA-Kandidaten BNT162b2 (einschließlich qualitativer Bewertung verfügbarer Daten, möglicher Vorteile und Erwartungen zu klinischen Studien, die Einreichung eines Antrags für Emergency Use Authorization und anderer Zulassungsanträge, die angesetzte Zeit für Einreichungen für Zulassungen oder Genehmigungen sowie der Produktion, der Verteilung und der Lieferung), welche erhebliche Risiken und Ungewissheiten beinhalten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in solchen Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Diese Risiken und Unsicherheiten beinhalten unter anderem solche, die mit der Forschung und Entwicklung zusammenhängen, einschließlich der Möglichkeit, die antizipierten Endpunkte der klinischen Studien zu erreichen, das Start- und/oder Abschlussdatum klinischer Studien und das Datum für die Einreichung von Zulassungsanträgen, der Zulassung und/oder der Markteinführung einzuhalten sowie Risiken im Zusammenhang mit den klinischen Daten, (einschließlich der Phase-3-daten), einschließlich der Möglichkeit für das Auftreten ungünstiger neuer präklinischer oder klinischer Daten und weitere Analysen vorhandener präklinischer oder klinischer Daten; die Fähigkeit, vergleichbare klinische oder andere Ergebnisse zu erzielen, einschließlich der bislang beobachteten Impfstoffwirksamkeit und des bisher beobachteten Sicherheits- und Verträglichkeitsprofils, in zusätzlichen Analysen der Phase-3-Studie oder in größeren und diverseren Bevölkerungsgruppen nach der Kommerzialisierung; das Risiko, dass Daten aus klinischen Studien im Peer-Review-Prozess für Veröffentlichungen oder innerhalb der wissenschaftlichen Community im Allgemeinen und von den Aufsichtsbehörden unterschiedlich interpretiert und bewertet werden; das Risiko, ob und wann wissenschaftliche Veröffentlichungen mit Daten zum BNT162-mRNA-Impfstoffprogramm erscheinen werden und wenn ja, wann und mit welchen Änderungen; das Risiko, ob die Zulassungsbehörden mit dem Design und den Ergebnissen dieser und jeglicher künftiger präklinischer und klinischer Studien zufrieden sind; ob und wann in anderen Rechtsordnungen Lizenzanträge für andere Biologika und/oder Notfallzulassungen für BNT162b2 oder andere mögliche Impfstoffkandidaten eingereicht werden können; ob und wann solche Anträge von den Zulassungsbehörden genehmigt werden können, was wiederum von einer Vielzahl von Faktoren abhängt einschließlich der Entscheidung, ob die Vorteile des Produkts die bekannten Risiken überwiegen sowie der Bestimmung der Wirksamkeit des Produkts und – falls genehmigt – ob solche Impfstoffkandidaten kommerziell erfolgreich sein werden; Entscheidungen von Zulassungsbehörden, die sich auf die Kennzeichnung, die Herstellungsverfahren, die Sicherheit und/oder andere Faktoren auswirken, die die Verfügbarkeit oder das kommerzielle Potenzial solcher Impfstoffkandidaten beeinflussen können, einschließlich der Entwicklung von Produkten oder Therapien durch andere Unternehmen; Schwierigkeiten in den Beziehungen zwischen uns und unseren Kooperationspartnern oder Drittlieferanten; Risiken im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von Rohstoffen zur Herstellung eines Impfstoffs; Herausforderungen bezüglich der Formulierung unseres Impfstoffkandidaten bei extrem niedrigen Temperaturen und den damit verbundenen Anforderungen an die Lagerung, den Vertrieb und die verwaltungstechnischen Anforderungen, einschließlich Risiken bezüglich der Handhabung des Impfstoffes nach der Lieferung durch Pfizer; das Risiko, dass wir möglicherweise nicht in der Lage sind, erfolgreich nicht-tiefgefrorene Formulierungen zu entwickeln; das Risiko, dass wir nicht in der Lage sind, rechtzeitig Produktionskapazitäten zu schaffen oder auszubauen oder Zugang zu Logistik oder Lieferketten zu schaffen, die der weltweiten Nachfrage nach einem potenziell zugelassenen Impfstoff entsprechen, was sich negativ auf unsere Fähigkeit auswirken würde, die geschätzte Anzahl an Impfstoffdosen im veranschlagten Zeitraum zu liefern; ob und wann weitere Liefervereinbarungen geschlossen werden; Unsicherheiten hinsichtlich der Möglichkeit, Empfehlungen von technischen Impfstoffausschüssen und anderen Gesundheitsbehörden in Bezug auf solche Impfstoffkandidaten zu erhalten und Unsicherheiten hinsichtlich der kommerziellen Auswirkungen solcher Empfehlungen, Unsicherheiten hinsichtlich der Auswirkungen von COVID-19 auf das Geschäft, den Betrieb und die Finanzergebnisse von Pfizer sowie die wettbewerbliche Entwicklungen.

Weitere Ausführungen zu Risiken und Unsicherheiten finden Sie im Jahresbericht des am 31. Dezember 2019 endenden Geschäftsjahres von Pfizer im sog. „Form 10-K“ sowie in weiteren Berichten im sog. “Form 10-Q“, einschließlich der Abschnitte „Risk Factors“ und „Forward-Looking Information and Factors That May Affect Future Results”, sowie in den zugehörigen weiteren Berichten im sog. „Form 8-K“, welche bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht wurden und unter www.sec.gov und www.Pfizer.com verfügbar sind.

Über BioNTech

Archivfoto Besuch der Firma BioNTech 2018 OB Ebling mit MP Dreyer und Ministerin Ahnen.  v.l.n.r.: Doris Ahnen (Finanzministerin RLP), Michael Ebling (Oberbürgermeister Landeshauptstadt Mainz), Prof. Dr. Ugur Sahin (Vorstandsvorsitzender BioNTech), Prof. Dr. med. Christoph Huber (Aufsichtsrat BioNTech), Malu Dreyer (Ministerpräsidentin RLP), Dr. med. Özlem Türeci (Vorstand Medizin BioNTech)  © Staatskanzlei RLP
Archivfoto Besuch der Firma BioNTech 2018 OB Ebling mit MP Dreyer und Ministerin Ahnen. v.l.n.r.: Doris Ahnen (Finanzministerin RLP), Michael Ebling (Oberbürgermeister Landeshauptstadt Mainz), Prof. Dr. Ugur Sahin (Vorstandsvorsitzender BioNTech), Prof. Dr. med. Christoph Huber (Aufsichtsrat BioNTech), Malu Dreyer (Ministerpräsidentin RLP), Dr. med. Özlem Türeci (Vorstand Medizin BioNTech) © Staatskanzlei RLP

Biopharmaceutical New Technologies ist ein Immuntherapie-Unternehmen der nächsten Generation, das bei der Entwicklung von Therapien für Krebs und andere schwere Erkrankungen Pionierarbeit leistet. Das Unternehmen kombiniert eine Vielzahl an modernen therapeutischen Plattformen und Bioinformatik-Tools, um die Entwicklung neuartiger Biopharmazeutika rasch voranzutreiben. Das diversifizierte Portfolio an onkologischen Produktkandidaten umfasst individualisierte Therapien sowie off-the-shelf-Medikamente auf mRNA-Basis, innovative chimäre Antigenrezeptor (CAR)-T-Zellen, bispezifische Checkpoint-Immunmodulatoren, zielgerichtete Krebsantikörper und Small Molecules. Auf Basis seiner umfassenden Expertise bei der Entwicklung von mRNA-Impfstoffen und unternehmenseigener Herstellungskapazitäten entwickelt BioNTech neben seiner vielfältigen Onkologie-Pipeline gemeinsam mit Kollaborationspartnern verschiedene mRNA-Impfstoffkandidaten für eine Reihe von Infektionskrankheiten. BioNTech arbeitet Seite an Seite mit weltweit renommierten Kooperationspartnern aus der pharmazeutischen Industrie, darunter Genmab, Sanofi, Bayer Animal Health, Genentech (ein Unternehmen der Roche Gruppe), Regeneron, Genevant, Fosun Pharma und Pfizer. Weitere Information finden Sie unter: www.BioNTech.de

(Quelle:  www.BioNTech.de)

Carl-Zuckmayer-Medaille 2021 geht an Sprachartistin Nora Gomringer

Die Verleihung findet am 18. Januar 2021 im Mainzer Staatstheater statt. © Foto: Diether v. Goddenthow
Die Verleihung findet am 18. Januar 2021 im Mainzer Staatstheater statt. © Foto: Diether v. Goddenthow

Nora Gomringer, eine der prägendsten Dichterinnen der jungen Generation, wird 44. Trägerin der Carl-Zuckmayer-Medaille. Ministerpräsidentin Malu Dreyer verleiht ihr die bundesweit beachtete Auszeichnung für ihre Verdienste um die deutsche Sprache am 18. Januar 2021 im Mainzer Staatstheater. „Die vielseitig begabte Künstlerin ist eine der großen Sprachartistinnen unserer Zeit. Phantasievoll, kreativ und sich immer wieder neu entdeckend, hat sie die Literaturszene der Gegenwart beeinflusst. In ihren Gedichten und Essays, im Poetry-Slam wie im lyrischen Experiment ist ihre unverwechselbare Stimme zu hören, die von großartigem Sprachvermögen zeugt“, begründete die Ministerpräsidentin ihre Entscheidung, die sie aufgrund von Vorschlägen einer Fachkommission getroffen hat.

Carl Zuckmayer hätte es gefallen, wie Nora Gomringer mühelos zwischen Tiefgang und Komik wechsle. In ihrem letzten Lyrik-Band „Gottesanbieterin“ veröffentlichte Nora Gomringer sogar ein Gedicht über Zuckmayer. „Vor einigen Jahren hatte sie gemeinsam mit ihrem Vater Prof. Eugen Gomringer eine Professur an der Universität Koblenz-Landau inne. Ich freue mich sehr darauf, wenn sie als Preisträgerin nach Rheinland-Pfalz zurückkehrt“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Nora Gomringer, geboren 1980, hat die deutsche und schweizerische Staatsbürgerschaft. Sie lebt in Bamberg und leitet dort das Internationale Künstlerhaus Villa Concordia. Als freie Schriftstellerin hat sie bereits eine Vielzahl von Lyrikbänden und zwei Essaybände veröffentlicht.

Nora Gomringer arbeitet in unterschiedlichen künstlerisch-literarischen Disziplinen. Nach vielen Jahren in der Poetry-Slam-Szene liegt ein Hauptaugenmerk von ihr auf Musik-Wort-Programmen.

Die Carl-Zuckmayer-Medaille wird vom Land Rheinland-Pfalz seit 1979 jährlich am 18. Januar, dem Todestag Carl Zuckmayers, an Persönlichkeiten vergeben, die sich um die deutsche Sprache in besonderer Weise verdient gemacht haben. Der Preisträger erhält eine vom Künstler Otto Kallenbach geschaffene Medaille sowie ein 30-Liter-Fass Nackenheimer Wein, dem Lieblingswein Carl Zuckmayers.

Trägerinnen und Träger der Carl-Zuckmayer-Medaille sind:

Günther Fleckenstein (1979), Werner Hinz (1980), Georg Hensel (1982), Friedrich Dürrenmatt (1984), Ludwig Harig (1985), Dolf Sternberger (1986), Tankred Dorst (1987), Günter Strack (1988), Hanns Dieter Hüsch (1989), Martin Walser, Adolf Muschg, André Weckmann (1990), Albrecht Schöne (1991), Hilde Domin (1992), Hans Sahl (1993), Fred Oberhauser (1994), Grete Weil (1995), Mario Adorf (1996), Katharina Thalbach (1997), Harald Weinrich (1998), Eva-Maria Hagen (1999), Peter Rühmkorf (2000), Mirjam Pressler (2001), Herta Müller (2002), Monika Maron, Wolf von Lojewski (2003), Edgar Reitz (2004), Thomas Brussig (2005), Armin Mueller-Stahl (2006), Udo Lindenberg (2007), Bodo Kirchhoff (2008), Volker Schlöndorff (2009), Emine Sevgi Özdamar (2010), Hans Werner Kilz (2011), Uwe Timm (2012), Doris Dörrie (2013), Dieter Kühn (2014), Bruno Ganz (2015), Sven Regener (2016), Joachim Meyerhoff (2017), Yoko Tawada (2018), Robert Menasse (2019), Maren Kroymann (2020)

Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Rheinland-Pfalz – „Gesundheit schützen – Freiheitsrechte bewahren – Wirtschaft stärken“

Impressionen aus dem Botanischen Garten.© Foto: Diether v. Goddenthow
Impressionen aus dem Botanischen Garten.© Foto: Diether v. Goddenthow

„Allen Lebens- und Geschäftsbereichen eine verlässliche Perspektive geben, den veränderten Alltag gestalten und dabei das Infektionsgeschehen kontrollieren, das ist Ziel der ‚Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz‘, die der Ministerrat verabschiedet hat. Ministerpräsidentin Malu Dreyer stellte die „Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz“ heute gemeinsam mit Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing, Umweltministerin Ulrike Höfken und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler in einer Pressekonferenz vor. Das Konzept folge dem Dreiklang „Gesundheit schützen – Freiheitsrechte bewahren – Wirtschaft stärken“, unterstrichen die vier Politiker.

„Seit vielen Wochen leben die Menschen in Rheinland-Pfalz aufgrund der Corona-Pandemie einen deutlich veränderten Alltag mit starken Einschränkungen. Durch die Corona-Schutzmaßnahmen und die große Disziplin der Bürgerinnen und Bürger ist es gelungen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Mit einem Rettungsschild für Wirtschaft, Kultur und Vereine hat die Landesregierung große Härten abgefangen und Mittel bereitgestellt, die akute Krise zu bewältigen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Das Infektionsgeschehen fest im Blick

© Staatskanzlei RLP / Pulkowski.
© Staatskanzlei RLP / Pulkowski.

„Die nächsten Schritte bei allen Lockerungsmaßnahmen richten sich nach der Entwicklung des Infektionsgeschehens und der Auslastung unserer Krankenhäuser. Für das Infektionsgeschehen und für die Lockerungen tragen alle gleichermaßen Verantwortung. Nur gemeinsam bekommen wir Corona unter Kontrolle. Es gibt klare Vorgaben, nachvollziehbare Maßnahmen und Regelungen sowie sichtbare Kontrollen. Dem Arbeitsschutz kommt eine besondere Bedeutung zu, um die Wirtschaft aufrecht zu halten“, so die Ministerpräsidentin.

„Die Beobachtung des Infektionsgeschehens nehmen wir lokal sensibel wahr und reagieren gemeinsam und konsequent – lokal, regional und landesweit. Wenn es an einer Stelle im Land einen neuen Ausbruch des Corona-Virus gibt, werden wir zusammen mit den kommunal Verantwortlichen und den lokalen Gesundheitsämtern erforderliche Maßnahmen ergreifen.“

Phase 2 der Pandemie gestalten

Jetzt trete Rheinland-Pfalz in die zweite Phase. Dafür habe die Landesregierung mit der „Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz“ ein Konzept entwickelt, um gesellschaftliche wie wirtschaftliche Verwerfungen zu verhindern, ohne dabei außer Acht zu lassen, dass die gesundheitliche Gefahr durch das Corona-Virus weiterbestehe, solange es noch keinen Impfstoff oder ein Medikament gebe. Deshalb könnten die einschränkenden Maßnahmen nicht einfach aufgehoben werden, sondern müssten schrittweise und vorsichtig angepasst werden. Die Abstands- und Hygieneregeln blieben die Grundlage jeder Lockerungsmaßnahme. „In der Corona-Pandemie sind wir auf die Verantwortung jedes und jeder Einzelnen angewiesen. ‚Ich schütze dich – du schützt mich‘ ist unser Motto. Besser kann man nicht ausdrücken, dass wir nur gemeinsam, nur durch solidarisches, eigenverantwortliches Verhalten die Pandemie eindämmen können“, so Dreyer, Wissing, Höfken und Bätzing-Lichtenthäler.

Kriterien

Die Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz baue auf einer Matrix auf, die nachvollziehbar mache, warum das Eine möglich sei und das andere noch nicht.

Für alle nun möglichen Aktivitäten und Veranstaltungen gibt es einen klaren Zeitplan. Und es wird Auflagen geben, die mit den Akteuren entwickelt werden. Dazu gehören Zugangskontrollen, die Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit, die Wahrung der Abstandsregeln, eine weitgehende Beschränkung des Begegnungsverkehrs, das Tragen von Mund-Nasen-Masken und die Vorlage von Hygienekonzepten.

Für das Infektionsrisiko macht es einen großen Unterschied, ob eine Unternehmung drinnen oder draußen stattfindet. Draußen ist die Gefahr, sich anzustecken, sehr viel geringer als in geschlossenen Räumen. Einen Unterschied macht ebenfalls, wie viele Personen sich treffen und wie sie sich im Raum bewegen und welche Aktivität stattfindet. Auch hier gilt: Je größer die Anzahl der Personen und je mehr sie sich auf einer bestimmten Fläche bewegen, desto höher ist die Gefahr, dass eine infizierte Person mit einer anderen in Kontakt kommt und sie ansteckt. Diese Kategorien leiten unsere Überlegungen, was wann wieder geöffnet werden kann, welche Auflagen erforderlich sind und was besser noch geschlossen bleibt. Bei manchen Kategorien kommen dann zusätzliche Auflagen hinzu, um trotzdem schon behutsam und vorsichtig vorzugehen.

Bei allen Lockerungen gelten weiterhin: strenge Beobachtung der Infektionen, Auflagen und Hygienepläne, Schutzmaßnahmen, Abstand halten und vor allem die Kontaktbeschränkung: Diese haben sich bewährt und bleiben in aktualisierter Form mit der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung bestehen: Nun ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum Angehörigen des eigenen Hausstandes mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet.

Perspektiven für Gesellschaft und Wirtschaft

„Wir unterstützen Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zurück in ein ‚neues Normal‘. Während in der ersten Phase des Lockdowns die Sicherung der Liquidität höchste Priorität hatte, geht es in einer zweiten Phase nun darum, mit behutsamen Lockerungen den Wirtschaftsbetrieb langsam wieder hochzufahren. Das ist wichtig für unsere Unternehmen, denn die beste Wirtschaftsförderung ist immer noch die Möglichkeit, wieder Umsatz machen zu können“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing. „Es ist gleichermaßen wichtig für die Gesellschaft.“ Klar sei aber auch, dass selbst mit den geplanten Lockerungen die Betroffenheit der Wirtschaft auch in der zweiten Jahreshälfte nicht vorbei sei. „Es ist auch aus diesem Grund wichtig, dass wir uns als Staat die Handlungsfähigkeit bewahren. Für diesen Weg haben wir uns sehr frühzeitig entschieden und daran halten wir weiterhin fest.“ Ein leistungsfähiger Sozialtstaat sei immer auch auf das Fundament einer soliden Wirtschaft angewiesen.

„Wir geben der Wirtschaft im Moment eine Perspektive und damit ein gewisses Maß an Planbarkeit, entscheidend war und ist aber die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie. Wir dürfen und werden Wirtschaft und Gesundheit nicht gegeneinander ausspielen“, betonte Wirtschaftsminister Wissing.

Das Gesundheitswesen ist für die Pandemie gut gerüstet

Die Krankenhäuser waren jederzeit darauf vorbereitet, einen stärkeren Anstieg der COVID-19-Erkrankungen aufzufangen und insbesondere intensivbehandlungspflichtige Patientinnen und Patienten unmittelbar behandeln zu können, versicherte die Ministerpräsidentin. Es sei sichergestellt, dass Intensivbehandlungsbetten mit Beatmungsmöglichkeit im jeweils notwendigen Umfang zu Verfügung stehen. Davon seien jederzeit mindestens 20 Prozent der jeweiligen Intensiv-Kapazitäten einschließlich des hierfür notwendigen Personals vorzuhalten. Sichergestellt sei auch, dass Behandlungskapazitäten der Normalversorgung in Isolierstationen im jeweils notwendigen Umfang jederzeit für die Versorgung und Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung vorgehalten werden. Das Gesundheitswesen ist auch für die kommenden Monate gut gerüstet.

Eine effiziente und nachhaltige Teststrategie für Rheinland-Pfalz

Um einen erneuten Anstieg der Infektionen mit dem SARS-CoV19-Virus frühestmöglich zu erkennen und Infektionsketten schnellstmöglich zu unterbrechen, hat die Landesregierung eine effiziente und nachhaltige Teststrategie entwickelt. „Unser Konzept schützt gezielt Menschen mit erhöhtem Infektions- oder Erkrankungsrisiko. Zufällige breite Testungen der Bevölkerung auf eine Infektion sind nicht zielführend, weil in der gegenwärtigen Situation mit niedrigen und stabilen Zahlen von Neuinfektionen fast alle Tests negativ ausfallen würden. Mit unserer Teststrategie ist jederzeit ein gesicherter Überblick über das Infektionsgeschehen in Rheinland-Pfalz gewährleistet“, so die Ministerpräsidentin.

Angesichts der begonnenen sowie zukünftigen Lockerungsmaßnahmen wies Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler auf die Möglichkeit hin, dass Fallzahlen steigen und es einen erneuten exponentiellen Anstieg von Infizierten mit dem Coronavirus geben kann. „Um Neuinfizierte möglichst frühzeitig zu identifizieren und enge Kontaktpersonen ermitteln sowie Quarantänemaßnahmen ergreifen zu können, brauchen wir eine effektive Teststrategie. Rheinland-Pfalz setzt dabei auf anlassbezogene Populationstestungen“, sagte Bätzing-Lichtenthäler.

Auf Grundlage der aktuellen epidemiologischen Lage in Rheinland-Pfalz mit einer aktuell niedrigen und stabilen Zahl an Neuinfektionen sieht das Testkonzept des Landes breite und zugleich zielgerichtete Testungen auf SARS-CoV-2 vor. Im Mittelpunkt des Konzeptes steht der Schutz von Menschen mit erhöhtem Infektions- oder Erkrankungsrisiko – vor allem Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und Menschen in Alters- und Pflegeheimen – es greift aber auch für andere Gruppen beispielsweise in Unternehmen, Schulen oder Einrichtungen für Obdachlose. „Die anlassbezogene Populationstestung setzt dort an, wo ein erster Fall auftritt. Bei einer Neuinfektion mit dem Coronavirus wird das gesamte Umfeld getestet, auch wenn diese Personen keine Symptome zeigen. Dies ist eine sichere und effiziente Methode, um das Auftreten des Virus frühzeitig zu entdecken und durch entsprechende Hygienemaßnahmen an seiner weiteren Ausbreitung innerhalb der Personengruppe zu verhindern“, betonte die Gesundheitsministerin.

Stufenkonzept

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„Unser wichtigstes Ziel ist es, die Lockerungen mit Vorsicht zu gestalten, um die Infektionszahlen möglichst niedrig zu halten und eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Alle Lockerungen müssen mit Vorsicht geschehen und mit Hygieneplänen versehen werden, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten. Gleichzeitig soll das soziale und wirtschaftliche Leben weiter in Richtung vorsichtigen Normalbetrieb gelenkt werden. Dazu sind Tests und die Weiterentwicklung von Teststrategien ein wichtiges Instrument, um Infektionsketten aufzudecken. Wenn wir gesellschaftliches Leben zulassen, müssen wir mögliche Infektionen möglichst schnell aufdecken und unterbrechen. Dazu leistet das Landesuntersuchungsamt in Koblenz einen großen Beitrag. hier sind auch aus der Tierseuchenbekämpfung Kapazitäten bereitgestellt worden“, unterstrich Umweltministerin Ulrike Höfken.

Nächste Schritte

Bereich Bildung und Erziehung:

  • · Die Kitas in Rheinland-Pfalz sind in einer erweiterten Notbetreuung geöffnet. Das heißt, alle Kinder, deren Eltern es wünschen, können die Kita besuchen. Und wir wollen in Absprache mit den Trägern Anfang Juni in einen eingeschränkten Regelbetrieb gehen. Dazu werden wir am 20. Mai Leitlinien vorlegen.
  • · Die häusliche Tagespflege für Kinder (Tagesmutter) ist unter Auflagen möglich.
  • · In den Schulen finden eine Notbetreuung und der Präsenzunterricht mit Auflagen und im eingeschränkten Rahmen statt. Am 25. Mai und 8. Juni wird der Unterricht für weitere Klassenstufen geöffnet.
  • · An den Hochschulen sind Präsenzveranstaltungen in Kleingruppen möglich, zum Beispiel Labore. Vorlesungen und Seminare finden im Rahmen der universitären Selbstverwaltung digital statt. Ab dem 13. Mai können die Hochschulen in ihrer universitären Selbstverwaltung entscheiden, ob sie eine schrittweise Erweiterung der Präsenzveranstaltungen vornehmen.
  • · In Einrichtungen der Erwachsenenbildung, der beruflichen Bildung sowie in privaten Bildungseinrichtungen, aber auch zum Beispiel die Umwelt- und Naturbildung, sind ab dem 13. Mai Präsenzveranstaltungen mit Auflagen möglich.

Bereich Wirtschaft:

  • · Alle Dienstleistungen, bei denen ein direkter Personenkontakt vermieden werden kann (z.B. Paketdienste, Wäscheservice, o.ä.), sind möglich.
  • · Personennahe Dienstleistungen der Friseure und Fußpflege sind möglich. Hinzu kommen ab dem 13. Mai Massagesalons, Solarien, Nagel-, Tattoo-, Kosmetik- und Piercingstudios.
  • · Der Präsenzhandel ist geöffnet (Supermärkte, Möbelhäuser, Fahrradläden, etc.).
  • · Messen sind derzeit geschlossen und können in einem ersten Schritt mit Auflagen am 10. Juni geöffnet werden.
  • · Die Gastronomie ist ab dem 13. Mai mit Auflagen und ohne Nutzung der Barbereiche geöffnet.
  • · Diskotheken und Clubs sind derzeit geschlossen. Eine Wiedereröffnung ist derzeit offen, da dort die Abstandsregeln sehr schwer einzuhalten sind.
  • · Hotels und Ferienwohnungen sind derzeit für touristische Reisen geschlossen und werden ab dem 18. Mai unter Auflagen geöffnet.
  • · Das Camping wird ab dem 13. Mai für Dauercamper und ab dem 18. Mai für weitere Camper unter der Auflage einer eigenen Sanitäranlage des Benutzers wieder geöffnet. Ab dem 10. Juni wird es auch ohne eigene Sanitäranlage des Benutzers möglich sein, zu campen.
  • · Reisebus- und Schiffsreisen sowie Gruppenfreizeiten sind derzeit nicht möglich, aber können ab dem 24. Juni mit Auflagen wiederaufgenommen werden. Hier gilt es bei der Zielauswahl, die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes sowie die Einschränkungen des Reiseverkehrs zu berücksichtigen.

Bereich Sport und Freizeit:

  • · Spielplätze sind unter Auflagen geöffnet.
  • · Sport in öffentlichen Außensportanlagen ist ab dem 13. Mai für den Individualsport und für Mannschaftssport unter Auflagen möglich. Zwingend ist es, dass kein direkter Kontakt der Teilnehmerinnen und Teilnehmer stattfindet.
  • · Sport in Innensportanlagen (z.B. Fitnessstudios, Tanzschulen) ist derzeit nur in Ausnahmefällen möglich. Unter spezifischen Auflagen sollen ab dem 27. Mai diese Sportanlagen wieder öffnen, wobei Wettkampfsituationen oder die Wettkampfsimulation untersagt bleiben.
  • · Freibäder sind derzeit geschlossen und öffnen mit Auflagen am 27. Mai.
  • · Hallenbäder, Saunen und Wellnessbereiche sind derzeit geschlossen. Eine Wiedereröffnung ist am 10. Juni mit Auflagen möglich.
  • · Freizeitparks sind derzeit geschlossen und können ab dem 10. Juni wieder öffnen.
  • · Derzeit sind die Außenanlagen von Tierparks und Zoos mit Auflagen geöffnet. Ab dem 10. Juni wird es auch möglich sein, die Innenbereiche zu öffnen.
  • · Zirkusse und Spezialmärkte (z.B. Flohmarkt) sind derzeit geschlossen. Sie können ab dem 27. Mai mit Auflagen öffnen, wenn sie draußen stattfinden. Ab dem 10. Juni wird es auch möglich sein, sie mit Auflagen drinnen stattfinden zu lassen.
  • · Spielbanken und Spielhallen sind derzeit geschlossen. Mit Auflagen können sie ab dem 27. Mai wieder öffnen.
  • · Internetcafés sind derzeit geschlossen und können ab dem 18. Mai mit Auflagen öffnen.

Bereich Kultur:

  • · Kirchen und Religionsgemeinschaften können ihre Gottesdienste unter Auflagen feiern. Für Weltanschauungsgemeinschaften gelten analoge Regelungen.
  • · Museen, Gedenkstätten, Galerien, Schlösser und Ausstellungen sind seit dem 11. Mai unter Auflagen wieder geöffnet.
  • · Kinos sind derzeit geschlossen und können ab dem 27. Mai mit Auflagen geöffnet werden.
  • · Theater, Konzerthäuser, Opern und Kleinkunstbühnen sind derzeit geschlossen. Sie können ab dem 27. Mai mit spezifischen Auflagen unter der Voraussetzung geöffnet werden, dass zunächst keine Chöre, Gesänge oder ähnliche Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko stattfinden.

Bereich Veranstaltungen:

  • · Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Wein-, Schützenfeste, Kirmes-Veranstaltungen sind derzeit untersagt. Eine Wiedereröffnung ist derzeit noch offen.
  • · Veranstaltungen im Außenbereich sind derzeit untersagt. Ab dem 27. Mai können Veranstaltungen im Außenbereich mit einer Personenbegrenzung von 100 stattfinden, ab dem 10. Juni wird die Personenbegrenzung auf 250 angehoben.
  • · Veranstaltungen im Innenbereich sind derzeit untersagt. Ab dem 10. Juni können Veranstaltungen im Innenbereich mit einer Personenbegrenzung von 75 stattfinden, ab dem 24. Juni wird die Personenbegrenzung auf 150 angehoben.

Bereich Gesundheit und Pflege:

  • · In Alten- und Pflegeheimen sowie Wohnheimen für Menschen mit Behinderung sind Besuche in begrenztem Umfang und mit Auflagen möglich.
  • · Tagesstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM, SPFZ, BfW) sind mit Auflagen geöffnet.
  • · Die Tagespflege ist mit einem reduzierten Angebot in Verantwortung des Trägers geöffnet.
  • · In Krankenhäusern sind Besuche in begrenztem Umfang und mit Auflagen möglich.

Bereich Verkehr:

  • · Im ÖPNV und SPNV sind Mund-Nasen-Schutzmasken zu tragen.
  • · Fahrschulen und Flugschulen sind ab dem 13. Mai unter Auflagen wieder geöffnet.
  • Weitere Gewerbe:
  • · Bordelle und Prostitutionsgewerbe sind derzeit geschlossen. Wann eine Wiedereröffnung stattfinden kann, ist derzeit offen.

Mit der Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz schaffen wir einen systematischen Übergang in einen veränderten Alltag unter den Bedingungen des Virus.

Erfahrungen aus der Corona-Pandemie nutzen

„In enger Abstimmung mit unseren Gesprächspartnern aus der Zivilgesellschaft, mit den Unternehmen und Sozialpartnern werden wir genau analysieren, wo Bedarfe bestehen und welche Erfahrungen der Krise wir nutzen können. Ein von mir ins Leben gerufenes Corona-Bündnis nimmt eigens die möglichen Folgen der Krise fachübergreifend in den Blick“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Der Plan schaffe eine Perspektive für viele Bereiche des öffentlichen Lebens. Für diejenigen, denen heute noch keine konkrete Antwort gegeben werden könne, wie es weitergehe, werde weiter an Lösungen gearbeitet.

„Darüber hinaus gibt es natürlich Themen und Herausforderungen, die uns bereits vor Corona-Zeiten beschäftigt haben. Ob soziale Gerechtigkeit oder Transformation der Arbeit, Bildungsgerechtigkeit, Stärkung der medizinischen und pflegerischen Berufe, auskömmliche Löhne, gute Bedingungen für Industrie und Mittelstand, Nachhaltigkeit, Klimawandel und Energiewende, Digitalisierung. Wir wollen die Konjunktur und Arbeitsplätze stabilisieren, Mittelstand und Industrie stärken und dabei Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Energiewende voranbringen und die Transformation der Gesellschaft für die Zukunft gemeinsam schaffen. An dem Thema “Gegen Hass und Hetze“ im Netz und auf der Straße arbeiten wir intensiv weiter“, so die Ministerpräsidentin.

Die Kontaktbeschränkungen der letzten Monate hätten eines ganz deutlich werden lassen: „Die digitale Welt wird die analoge nicht ersetzen. Es gilt, beide zusammenzudenken. Und wir haben einmal mehr erlebt, dass rücksichtsvolles Miteinander und Solidarität Grundpfeiler einer menschlichen Gesellschaft sind. Die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer zeigen in der Krise: Gemeinsam sind wir stark. Miteinander können wir gut leben“.

„Ziel unserer Politik und der Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz ist auch, die Gesellschaft in unserem Land zusammenhalten. Wir nehmen die Ängste und die Sorgen auf und geben gleichzeitig Perspektive und Orientierung,“ so Dreyer, Wissing, Höfken und Bätzing-Lichtenthäler zum Abschluss.

Rheinland-Pfalz: Spielplätze und Museen dürfen ab 4. Mai wieder öffnen, Gottesdienste und Gebetsversammlungen können stattfinden

Behutsame und differenzierte Entscheidungen – Spielplätze und Museen dürfen wieder öffnen, Gottesdienste und Gebetsversammlungen können stattfinden

© Staatskanzlei RLP / Pulkowski.
© Staatskanzlei RLP / Pulkowski.

„Die sorgfältige und behutsame Abwägung zwischen Gesundheitsschutz, Freiheits- und Grundrechten, sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe sowie der wirtschaftlichen Entwicklung prägten auch heute wieder das Gespräch zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Schaltkonferenz.

Noch könne man nicht mit Sicherheit sagen, wie sich die am 20. April verabredeten und umgesetzten ersten Öffnungsmaßnahmen auswirkten. Diese Beurteilung und die damit verbundenen Entscheidungen, ob ein weiterer größerer Öffnungsschritt möglich sei, werde am 6. Mai in einer weiteren Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und –chefs der Länder erfolgen, sagte die Ministerpräsidentin. „Bei allen Entscheidungen fließen selbstverständlich die ständig zunehmenden wissenschaftlichen Erkenntnisse über das neuartige Virus und die vielen interdisziplinären Expertenmeinungen ein. Auch meine Landesregierung und ich sind im engen und regelmäßigem Austausch mit unserem Corona-Expertenteam“, so die Ministerpräsidentin.

Ein wesentliches Element der Infektionskontrolle sei die vollständige Kontaktnachverfolgung bei allen Neuinfizierten betonten die Ministerpräsidenten in ihrem Beschluss. „Deshalb bauen wir als Länder in den Gesundheitsämtern erheblich Personalkapazitäten auf“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. In Rheinland-Pfalz stehe ein Pool von mehr als 1000 Personen zur Unterstützung der Gesundheitsämter bereit.

Wie bereits in der Regierungserklärung angekündigt, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Schalte mit der Bundeskanzlerin und ihren Länderkolleginnen und –kollegen, dass Friseurgeschäfte ab dem 4. Mai unter Auflagen und unter Vermeidung von Wartesituationen ihre Arbeit wiederaufnehmen können. Auch Musikunterricht, einzeln oder zu zweit, werde in Rheinland-Pfalz ermöglicht.

Weil es rechtlich problematisch sei und auch niemand wirklich verstehen könne, warum bestimmte Geschäfte des Einzelhandels öffnen könnten und andere nicht, sollen Geschäfte des Einzelhandels unabhängig vom Sortiment und der Verkaufsfläche unter Einhaltung von Auflagen und einer strengen Kundenbegrenzung öffnen können.

In der Schaltkonferenz bekräftigen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ihren Dank an die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die mit dem notwendigen Verzicht auf die öffentliche Durchführung von Gottesdiensten trotz hoher Feiertage in den vergangenen Wochen einen wichtigen Beitrag geleistet haben, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.

In dem heute gefassten Beschluss heißt es weiter: „Die jetzt auch durch diese Maßnahmen erreichten Erfolge lassen daher eine schrittweise Lockerung der Maßnahmen zu. Auch aufgrund des besonderen Schutzes der Freiheit der Religionsausübung im Grundgesetz ist es im Zuge der Überprüfung der beschränkenden Maßnahmen geboten, Versammlungen zur Religionsausübung wieder zu ermöglichen, soweit bei ihrer Durchführung den besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung getragen wird.

Vor dem Hintergrund des partnerschaftlichen Verhältnisses von Staat und Religion in Deutschland haben Länder und der Bundesinnenminister mit den Kirchen und großen Religionsgemeinschaften deren umfassende Konzepte für die Durchführung von Gottesdiensten und religiösen Handlungen unter Beachtung des Infektionsschutzes vorbesprochen.

Gottesdiente und Gebetveranstaltungen sollen fortan wieder stattfinden können. Für Weltanschauungsgemeinschaften gelten die Ausführungen entsprechend. Die Einzelheiten regeln die Länder.

In Rheinland-Pfalz sollen ab 3. Mai wieder Gottesdienste unter strengen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden können. Die Religionsgemeinschaften haben umfangreiche Schutzkonzepte vorgelegt, diese werden in der Rechtsverordnung des Landes geregelt, die am 3. Mai, 0 Uhr in Kraft treten wird.

Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehen muss davon ausgegangen werden, dass mindestens bis zum 31. August keine Großveranstaltungen stattfinden können. Nachfolgend der Beschluss im Wortlaut: „Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen sind derzeit untersagt. Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben wird.“

Ab wann und unter welchen Bedingungen kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter künftig stattfinden können, ist derzeit aufgrund der in diesem Bereich besonders hohen Infektionsgefahr noch nicht abzusehen und abhängig vom weiteren epidemiologischen Verlauf. Mögliche Definitionen von Größenordnungen bei Veranstaltungen sollen bei der kommenden Bund-Länderschalte behandelt werden.

Spielplätze sind unter Auflagen landesweit mit in Kraft tretender Rechtsverordnung geöffnet. Es liegt in der Entscheidungshoheit der Kommunen, lokal anders zu entscheiden. Damit soll Familien neben Grünflächen und Parks zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu ermöglicht werden.

Mit Blick auf Kultureinrichtungen haben die Regierungschefinnen und –chefs mit der Bundeskanzlerin folgenden Beschluss gefasst: „Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen können folgende Kultureinrichtungen wieder geöffnet werden. Die Landesregierung wird nächste Woche mit Museen, Ausstellungen und Galerienüber Hygienekonzepte beraten. Die Eröffnung ist für den 11. Mai vorgesehen.

Voraussetzung ist, insbesondere bei kleinen und historischen Gebäuden, dass dies Auflagen räumlich und personell umgesetzt werden können. Die Beauftragte für Kultur und Medien wird gebeten, kurzfristig ein Förderprogramm in Höhe von zunächst 10 Millionen Euro für corona-bedingte Umbaumaßnahmen in kleinen und mittleren Museen aufzulegen.“

Thematisiert wurde auch die Frage, wie in Zukunft auf durch lokale Ereignisse ausgelöste mögliche Hotspots reagiert werden muss. In solchen Fällen müssten die vor dem 20. April gültigen Beschränkungen vor Ort wieder konsequent eingeführt werden, so die Länderchefs- und –chefinnen im Gespräch mit der Kanzlerin.

Auch das Vorhalten von Intensivbetten war ein Thema in der Schaltkonferenz. Die aktuelle Entwicklung der COVID-19-Infektionszahlen und die präzise Übersicht, die durch das DIVI-IntensivRegister ermöglicht wurde, lasse es nun zu, dass ein etwas größerer Teil der Krankenhauskapazitäten für planbare Kapazitäten genutzt werden könne, so die Ministerpräsidenten. „Dies ist auch deswegen geboten, weil sich eine dauerhafte ausschließliche Priorisierung nur einer bestimmten Patientengruppe unter Ausschluss anderer Gruppen von Erkrankten nicht rechtfertigen lässt“, sagte Ministerpräsidentin Dreyer.

Zudem haben die Länderchefs- und -chefinnen den Chef des Bundeskanzleramtes und die Staatskanzleichefs beauftragt, auf der Grundlage der Empfehlungen der jeweiligen Fachministerkonferenzen Beschlussvorschläge für den 6. Mai zur schrittweisen weiteren Öffnung von Schulen, zur weiteren Öffnung von Kinderbetreuungsangebote und zur schrittweisen Wiederaufnahme des Sportbetriebes zu erarbeiten.

Die zuständigen Fachministerkonferenzen werden beauftragt, bis zu der auf den 6. Mai folgenden Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Länderchefinnen und –chefs Vorschläge für Rahmenbedingungen schrittweiser Öffnungen von Gastronomie und Tourismusangeboten und für die weiteren Kultureinrichtungen vorzubereiten.

In Bezug auf die Grenzsituation zu Luxemburg hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer in der Schalte mit der Bundeskanzlerin erneut darauf gedrängt, dass es zu einheitlichen Regelungen an den deutschen Außengrenzen kommt und auch zu Lockerungen. Das sei eine schwere Belastungsprobe für die länderübergreifende Freundschaft mit Luxemburg.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Bund und Länder einigen sich auf Erweiterung von Corona-Schutzmaßnahmen

© Staatskanzlei RLP / Pulkowski.
© Staatskanzlei RLP / Pulkowski.

Heute haben die Regierungschefinnen und-chefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin einheitliche Verschärfungen der Schutzmaßnahmen beschlossen, um die weiterhin rasante Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. „Wir befinden uns in einer historischen Situation. Die alarmierende Lage in anderen Ländern der Europäischen Union – insbesondere in Italien und Frankreich – verdeutlicht von Tag zu Tag mehr: Die Lage ist sehr ernst, es geht letztlich um Leben und Tod.

In dieser Zeit der maximalen Verunsicherung in der Bevölkerung war es wichtig, dass wir für größtmögliche Klarheit sorgen und eine einheitliche Regelung zum Schutz der Menschen gefunden haben. Einen Flickenteppich mit unterschiedlichen Maßnahmen in den Ländern hätte die Unsicherheit in der Bevölkerung verschärft“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Wir danken all denjenigen, die sich vorbildlich an die Maßnahmen gehalten haben. In Anbetracht der weiterhin steigenden Infektionszahlen in ganz Deutschland und auch hier bei uns in Rheinland-Pfalz sehen wir es deshalb als notwendig an, die Maßnahmen zu erweitern. Damit wollen wir die Infektionskurve abflachen, damit auch bei hohen Krankheitsfällen stets genügend Intensivplätze zur Verfügung stehen und die gesundheitliche Versorgung weiterhin gesichert bleibt“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Die Gefahr ist der häufige unmittelbare soziale Kontakt, der dem Virus eine unkontrollierte Verbreitung ermöglicht. Deswegen beschränken wir diesen stark. Dabei ist es egal, ob der Kontakt im öffentlichen Raum oder im häuslichen Umfeld stattfindet.

coronaschutzmaßnahmen-logo2Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:

I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den Angehörigen des eigenen Hausstands, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel.

VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer dankte insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrechterhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.

In Rheinland-Pfalz werden viele dieser Maßnahmen bereits umgesetzt, folgendes wird sich verändern:

Wir schränken den Kreis der Kontaktpersonen weiter ein. Deswegen ist das Verlassen der eigenen Wohnräume und der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

So wollen wir dafür sorgen, dass die Ansteckungsgefahr sinkt. Weitere Dienstleistungen werden verboten: z.B. Friseure, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoo-Studios. Davon nicht betroffen sind medizinische Dienstleistungen, wie die medizinische Fußpflege, Optiker, oder Hörgeräteakustiker.

„Uns ist bewusst, dass alle getroffenen Maßnahmen und insbesondere die strikte Begrenzung von sozialen Kontakten den Alltag der Bürgerinnen und Bürger einschneidend verändert“, so die Ministerpräsidentin. „Aber wir sehen aktuell in unserer Nachbarregionen „Grand Est“ in Frankreich und in Italien wie rasant und wie tödlich die Folgen der Corona-Pandemie sein können“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Der Kontaktverzicht heute, kann morgen Leben retten. Wir sind es unseren Mitbürgern schuldig, die eine Vorerkrankung haben oder älter sind. Es geht buchstäblich um Leben und Tod! Wir sind es auch den Ärzten und Ärztinnen, Pfleger und Pflegerinnen, Polizisten und Polizistinnen, Feuerwehrleuten, Rettungskräften und denjenigen, die z.B. in Lebensmittelläden, Bahnen oder Bussen unser Leben am Laufen halten, schuldig. Sie arbeiten jetzt schon bis zur Erschöpfung. Es ist die Aufgabe eines jeden, in dieser historischen Situation Vernunft und Verständnis zu zeigen und es ist unsere Pflicht, sie zu unterstützen, indem wir die Schutz-Maßnahmen einhalten“, appellierte die Ministerpräsidentin an die Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen.

Die Regierungschefs haben darüber hinaus über ein Gesetzespaket gesprochen, dass Mittwoch im Bundesrat beschlossen wird, dabei wird es um Hilfen für Krankenhäuser gehen, die sich vorbereiten, um schwerkranke Patienten aufzunehmen, eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, eine Anpassung der Insolvenzrechtsordnung, den Nachtragsbundeshaushalt, das Wirtschaftsstabilisierungsfondes-Gesetz, Coronasoforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige und das Sozialschutzpaket.

Mainzer Landesregierung beschließt Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Coronavirus

© Foto: Diether v Goddenthow
© Foto: Diether v Goddenthow

„Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus stellt uns vor Herausforderungen, die es so noch niemals gab. Deshalb möchte ich zunächst voranstellen: Für uns stehen Schutz und die Gesundheit der Bürger und Bürgerinnen an erster Stelle. Die Lage ist ernst, deswegen handeln wir entschlossen. Wir wollen, dass Sie wissen: Es gibt keinen Grund zur Panik. Rheinland-Pfalz ist gut vorbereitet. Ziel all unserer Maßnahmen ist die Ausbreitung zu verlangsamen. Unsere Maßnahmen orientieren sich jeweils am aktuellen Stand der Wissenschaft, und wir sind im ständigem Austausch mit den Expertinnen und Experten. Diese haben seit gestern eine neue Einschätzung vorgenommen. Deshalb hat sich das Kabinett heute außerplanmäßig getroffen, um eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Coronavirus zu beschließen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Anschluss an die Sitzung des Ministerrates.

Bund, Länder, Kommunen und alle beteiligten Stellen arbeiten entschlossen daran, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und gleichzeitig auf eine höhere Zahl von erkrankten Menschen eingestellt zu sein. „Gemeinsam müssen wir dafür sorgen, dass besonders gefährdete, ältere und hochbetagte Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen geschützt werden. Jeder Bürger und jede Bürgerin sei dazu aufgerufen, wo immer es möglich ist, Sozialkontakte einzuschränken.

Versammlungsverbote um die Ausbreitung zu verlangsamen und vulnerable Personen zu schützen

Auch wenn der Krankheitsverlauf in der Mehrzahl leicht verlaufen kann, müssen wir massiv Vorsorge treffen, um die verwundbaren Personengruppen zu schützen. Daher werden Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmenden mit Ausnahme des Besuchs von Bildungseinrichtungen ab 16. März 2020, 8.00 Uhr verboten. Das gilt zunächst bis Ostern

Dem liegt zugrunde, dass es durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpfchen, z.B. durch Husten, Niesen, und durch teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen kann. Rheinland-Pfalz grenzt an mehrere Risikogebiete bzw. besonders betroffene Gebiete (im Norden Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen, im Süden an das Departement Grand Est), in denen die Krankheit besonders häufig auftritt.

Bei größeren Menschenansammlungen lässt sich die Gefahr einer Virusübertragung angesichts des aktuellen Verlaufs an Infektionen mit SARS-CoV-2 nicht sicher beurteilen.

Regulärer Schulbetrieb wird befristet eingestellt; Notfallbetreuung wird sichergestellt

Aus diesem Grund haben wir auch beschlossen:

Ab Montag, dem 16.3.2020, bleiben die Schulen und Kindergärten bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien am 17. April 2020 für einen regulären Betrieb geschlossen.

Eltern werden gebeten, ihre Kinder – wenn möglich – nicht in die Schulen und Kindertagesstätten zu schicken. Es wird eine Notfallbetreuung eingerichtet.

Förderschulen, an denen überwiegend Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen unterrichtet werden, können nicht geschlossen werden. Dies ergibt sich aus der komplexen Beeinträchtigung und der Tatsache, dass bei einer Schließung dieser Schulen die medizinische-pflegerische Versorgung seitens der Eltern nicht sichergestellt werden kann. Die Schulaufsicht wird mit diesen Schulen unmittelbar Kontakt aufnehmen und zusammen mit dem jeweiligen Gesundheitsamt über die notwendigen Standards im Zusammenhang mit der Infektionshygiene beraten.

Für Lehrkräfte besteht weiterhin Dienst und Anwesenheitspflicht. Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten und für die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko einer COVID-19 Infektion besteht, sollen, nach Rücksprache mit ihren Ärztinnen und Ärzten sowie der ADD, in dieser Zeit nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen. Sie erfüllen ihre Dienstpflicht am häuslichen Arbeitsplatz.

Am kommenden Montag, 16.3.2020, wird an allen Schulen des Landes eine Dienstbesprechung zur Organisation des Notbetriebs durchgeführt. Ein Hinweis zu den zu besprechenden Punkten wird von der Schulaufsicht unterstützend zur Verfügung gestellt. Lehrkräfte, insbesondere die aktuell nicht in der Notfallbetreuung eingesetzt werden, sind für die Organisation von Lernmaterialien verantwortlich.

Die zuständigen Schulaufsichtsbeamten und –beamtinnen werden sich kurzfristig mit den Schulen in Verbindung setzen.

Für Kinder, bei denen Bedarf für eine Betreuung besteht, wird eine Notfallbetreuung eingerichtet. Die Notfallbetreuung wird an allen Schulen sichergestellt, die nicht durch Einzelverfügung geschlossen wurden. Gleiches gilt für den Bereich der Kitas.

Abiturprüfungen und sonstige Abschlussprüfungen werden grundsätzlich durchgeführt. Allen Schülerinnen und Schüler wird ermöglicht, ihre Prüfung durchzuführen, ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Prüfungen für das mündliche Abitur starten nicht, wie geplant, am kommenden Montag, sondern finden in der Woche vom 23.3.2020 statt.

Die Schulen erhalten Vorgaben zur Gestaltung der Prüfungssituation.

Soweit Schülerinnen und Schüler in der Notfallbetreuung in den Schulen sind, wird dort ein an die Situation angepasstes pädagogisches Angebot stattfinden.

Für alle anderen Schülerinnen und Schüler muss eine Versorgung mit Lernmaterialien zum häuslichen Studium organisiert werden. Diese kann über digitale oder analoge Unterstützungsangebote erfolgen.

Erzieherinnen und Erzieher sind gehalten, weiterhin zum Erhalt der Notfallbetreuung in ihren jeweiligen Einrichtungen anwesend zu sein. Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten und für die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko einer COVID-19 Infektion besteht, sollen, nach Rücksprache mit ihren Ärztinnen und Ärzten sowie in Abstimmung mit ihrem Dienstherrn, in dieser Zeit nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen.

Für Kinder von Eltern, die nicht in der Lage sind, eine häusliche Betreuung sicherzustellen, wird eine Notbetreuung im Rahmen der bisherigen Öffnungszeiten in den Kitas sichergestellt.

Verstärkung Intensivbetten
Wir treffen alle notwendigen Vorkehrungen, damit unsere Krankenhäuser gut auf die Versorgung schwer erkrankter Menschen vorbereitet sind. Unsere Krankenhäuser sind gut aufgestellt. Am Montag werden Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler mit den zuständigen Krankenhausträgern darüber sprechen, wie planbare Eingriffe, die medizinisch nicht unbedingt notwendig sind, verschoben werden können, damit möglichst viele Ressourcen für die Behandlung von Corona-Patienten vorgehalten werden können. Hierzu gehört auch die Schulung und Verstärkung des Personals wie auch die Anschaffung von notwendigem Material.

Eine Abfrage des Gesundheitsministeriums hat ergeben, dass in den Gesundheitsämtern der Kommunen zusätzliche Kräfte benötigt würden. Wir sehen die personelle Situation in den Gesundheitsämtern, dort werden wir unterstützen. Das Ministerium steht hierzu mit der Landesärztekammer im Austausch und es wurden bereits pensionierte Ärzte angeschrieben. Des Weiteren läuft eine Ausschreibung zur Gewinnung von fortgeschrittenen Medizinstudierenden zwecks Unterstützung, beispielsweise bei den diversen Hotlines.

Auch um die Kapazitäten an der Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116117) erweitern zu können, sind bereits Vorkehrungen getroffen worden. In den Leitstellen Mainz und Landau wird derzeit die technische Infrastruktur für weitere 22 Arbeitsplätze geschaffen, die im Bedarfsfall für eine landesweite Kapazitätserweiterung sorgen. Zudem werden die Lehrgänge an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule des Landes ab sofort ausgesetzt. Die Einsatzkräfte werden in den Kommunen gebraucht. Das Aussetzen gemeinsamer Seminare mit Teilnehmenden aus dem gesamten Land soll auch dazu beitragen, die Ausbreitungswege weiter zu reduzieren.

Wirtschaftsfördernde Maßnahmen und Stundung der Steuerschuld
Der Ministerrat begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung heute ein umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft vorgestellt hat. Die Landesregierung wird gleichermaßen alle notwendigen Maßnahmen vornehmen, um die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Rheinland-Pfalz dauerhaft sicherzustellen.

Im Wirtschaftsministerium wurde eine Stabsstelle Unternehmenshilfe eingerichtet. Diese ist Ansprechpartner für Unternehmen, die aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus mit wirtschaftlichen Problemstellungen konfrontiert sind. Gemeinsam mit der ISB und der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz wird das Finanzministerium sicherstellen, dass kurzfristig Bürgschaften und Liquiditätshilfen für Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, um wirtschaftliche Schäden im Zuge der Corona-Krise zu minimieren.

Vom Corona-Virus betroffene Unternehmen können zudem bei ihrem Finanzamt Anträge auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub, stellen. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.