Kategorie-Archiv: Corona COVID-19

Das Frankfurter Impfzentrum in der Festhalle steht

Impfzentrum Messe Frankfurt Gesundheitsdezernent Stefan Majer Oberbuergermeister Peter Feldmann  © Stadt Frankfurt am Main Foto: Maik Reuss
Impfzentrum Messe Frankfurt Gesundheitsdezernent Stefan Majer Oberbuergermeister Peter Feldmann © Stadt Frankfurt am Main Foto: Maik Reuss

Oberbürgermeister Feldmann und Personal- und Gesundheitsdezernent Majer stellen Frankfurter Impfzentrum vor
(ffm) Von außen sieht die Festhalle aus wie immer. Doch hinter der Fassade ist in Frankfurts größtem Konzerthaus nichts mehr wie früher. 44 Impfkabinen säumen den Innenraum – zentrales Element des Frankfurter Impfzentrums, das um den Jahreswechsel herum seinen Betrieb aufnehmen soll.

Am Donnerstag, 17. Dezember, haben Oberbürgermeister Peter Feldmann und Personal- und Gesundheitsdezernent Stefan Majer auf einem Rundgang das größte Impfzentrum Hessens vorgestellt. Betreiber ist das Deutsche Rote Kreuz (DRK).

Bis zu 4000 Impfungen am Tag sollen in der Spitze hier möglich sein. Wann es losgeht? Das Land rechnete zuletzt mit einer Auslieferung des Impfstoffs ab Ende Dezember. Inwiefern sich die vorgezogene Zulassung auf den Start auswirkt, ist bisher unklar.

Oberbürgermeister Feldmann: „Dieses Impfzentrum ist ein Silberstreif am Horizont. Es verbreitet Hoffnung. Das ist gut – aber wir müssen aufpassen, dass Hoffnung nicht in Leichtsinn umschlägt. Noch ist nichts gewonnen. Es wird Monate dauern, bis eine Herdenimmunität erreicht ist. Bis dahin müssen wir uns weiter streng an die Regeln halten. Sonst gewinnt das Virus die Oberhand.“

Gesundheitsdezernent Majer, der auch den Corona-Verwaltungsstab der Stadt leitet, lobte die beteiligten Institutionen: „Der Planungsstab Impfzentrum unter der Leitung des Gesundheitsamtes hat mit der Unterstützung des örtlichen Katastrophenschutzes in kürzester Zeit und mit großer Kompetenz diese logistische Mammutaufgabe gemeistert. Ich danke allen Beteiligten für ihren Einsatz und ihr Engagement.“

Dierk Dallwitz, Geschäftsführer DRK Bezirksverband Frankfurt: „Mit dem Corona-Impfzentrum an der Messe werden wir, gemeinsam mit den mobilen Impfteams in Frankfurt, ein funktionierendes System für alle Frankfurterinnen und Frankfurter gewährleisten. Wir sind mit unserem Team gut vorbereitet und möchten dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen.“

„Wir haben zwei große Bitten an die Frankfurterinnen und Frankfurter“, sagen Feldmann und Majer abschließend. „Erstens: Lassen Sie sich impfen. Wir werden es auch tun. Und zweitens: Haben Sie Geduld, bis Sie dran sind. Auch da werden wir es Ihnen gleichtun. Vorrang haben diejenigen, denen das Virus besonders gefährlich werden kann – und das ist richtig so.“

Die wichtigsten Fakten zum Impfzentrum
• Standort: Festhalle Messe Frankfurt
• Kooperationspartner: Messe Frankfurt, Deutsches Rotes Kreuz Frankfurt
• Betriebsbereitschaft: seit dem 15. Dezember
• 44 Impfstationen
• Anzahl mögliche Impfungen pro Tag: 4000
• Ca. 250 Mitarbeiter/innen
• Zwei-Schicht-System von 7 Uhr bis 22 Uhr, an sieben Tagen pro Woche

Infoblatt Impfzentrum Frankfurt

Corona-Impfplan – STIKO veröffentlicht Empfehlungen zur COVID-19-Impfung

STIKO veröffentlicht Empfehlungen zur COVID-19-Impfung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung veröffentlicht. Da anfangs nur eine begrenzte Menge an Impfstoffdosen zur Verfügung steht, sollten diese nach der Empfehlung der STIKO dafür genutzt werden, um die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und Sterbefälle möglichst schnell zu reduzieren. Die Impfung sollte daher zunächst Personen über 80 Jahren und Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen angeboten werden. Diese sind besonders gefährdet. Gleichzeitig empfiehlt die STIKO die Impfung medizinischem Personal mit sehr hohem Ansteckungsrisiko und Personal in der Altenpflege.

Unter der Berücksichtigung der Impfquoten, der Erhebungen zur Impfakzeptanz sowie der Studien zur Impfeffektivität und -sicherheit wird die STIKO die Empfehlung zur COVID-19-Impfung regelmäßig evaluieren. Sie wird den wissenschaftlichen Stand zum Erkrankungsrisiko und zu den Impfstoffen, die bereits zur Anwendung kommen oder kurz vor der Zulassung stehen, fortlaufend prüfen und ihre Empfehlung gegebenenfalls anpassen.

COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)Gesamtstand: 17.12.2020

Beschluss der STIKO für die Empfehlung der COVID-19-Impfung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung

 

© STIKO Tabelle | Stufenplan und Impfindikationsgrupen zur Priorisierung der COVID-19-Impfung in Deutschland. Zur Einteilung des Personals in medizinischen Einrichtungen* und der Personen mit Vorerkrankungen** wird auf die wissenschaftliche Begründung verwiesen (Tabelle 12, Kapitel 10.2.1 bzw. Kapitel 10.1.2) in: Beschluss der STIKO für die Empfehlung der COVID-19-Impfung
© STIKO Tabelle | Stufenplan und Impfindikationsgrupen zur Priorisierung der COVID-19-Impfung in Deutschland. Zur Einteilung des Personals in medizinischen Einrichtungen* und der Personen mit Vorerkrankungen** wird auf die wissenschaftliche Begründung verwiesen (Tabelle 12, Kapitel 10.2.1 bzw. Kapitel 10.1.2) in: Beschluss der STIKO für die Empfehlung der COVID-19-Impfung

Weitere Informationen RKI

Die BioNTech-Gründer Ugur Sahin und Özlem Türeci sind von der Wirtschaftszeitung Financial Times als Menschen des Jahres ausgezeichnet worden

Archivfoto Besuch der Firma BioNTech 2018 OB Ebling mit MP Dreyer und Ministerin Ahnen.  v.l.n.r.: Doris Ahnen (Finanzministerin RLP), Michael Ebling (Oberbürgermeister Landeshauptstadt Mainz), Prof. Dr. Ugur Sahin (Vorstandsvorsitzender BioNTech), Prof. Dr. med. Christoph Huber (Aufsichtsrat BioNTech), Malu Dreyer (Ministerpräsidentin RLP), Dr. med. Özlem Türeci (Vorstand Medizin BioNTech)  © Staatskanzlei RLP
Archivfoto Besuch der Firma BioNTech 2018 OB Ebling mit MP Dreyer und Ministerin Ahnen. v.l.n.r.: Doris Ahnen (Finanzministerin RLP), Michael Ebling (Oberbürgermeister Landeshauptstadt Mainz), Prof. Dr. Ugur Sahin (Vorstandsvorsitzender BioNTech), Prof. Dr. med. Christoph Huber (Aufsichtsrat BioNTech), Malu Dreyer (Ministerpräsidentin RLP), Dr. med. Özlem Türeci (Vorstand Medizin BioNTech) © Staatskanzlei RLP

Ministerpräsidentin Malu Dreyer gratuliert Ugur Sahin und Özlem Türeci zu ihrer Auszeichnung als Menschen des Jahres

„Ugur Sahin und Özlem Türeci schenken den Menschen weltweit Hoffnung, dass wir das Corona-Virus bald besiegen und zu einem normaleren Leben zurückkehren können. Ich freue mich, dass die BioNTech-Gründer sehr verdient von der renommierten Londoner Wirtschaftszeitung Financial Times als Menschen des Jahres ausgezeichnet wurden. Zu dieser besonderen Ehre gratuliere ich sehr herzlich“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

In Rekordzeit, gerade einmal elf Monate nach dem Ausbruch der Pandemie, habe BioNTech mit seinem amerikanischen Partner Pfizer am Forschungsstandort Mainz einen hochwirksamen Impfstoff entwickelt und auf den Markt gebracht. „Das ist eine phantastische wissenschaftliche und wirtschaftliche Erfolgsgeschichte, auf die wir in Rheinland-Pfalz natürlich sehr stolz sind“, so die Ministerpräsidentin weiter. Auch menschlich sei das Forscherehepaar mit seiner bescheidenen und sympathischen Art ein großes Vorbild. „Ugur Sahin und Özlem Türeci haben eine Vision, für die sie sich mit ganzer Kraft einsetzen und durch nichts aus der Ruhe bringen lassen. Das wird sicherlich nicht die letzte große Ehrung sind, die diesen beiden herausragenden Persönlichkeiten und Hoffnungsträgern zuteilwird“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Unter den ersten Gratulanten war auch Oberbürgermeister Michael Ebling: „Ich gratuliere dem Mainzer Forscherpaar ganz herzlich zu dieser absolut verdienten Auszeichnung. Die beiden sind großartige Wissenschaftler und sympathische Menschen. Die Entwicklung des Coronavirus-Impfstoffs ist eine Erfindung, die die Welt verändert, denn damit wird es uns gelingen die Pandemie zu beenden. Bezüglich Erfindungen, die die Welt verändern, hat Mainz ja schon seit einigen Jahrhunderten weltweit einen guten Ruf. Gutenberg, der „Man of the Millennium“, und seine Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern sind rund um den Globus jedem Schulkind ein Begriff. Und in diesem Jahr kommt mit dem Coronavirus-Impfstoff eine weltverändernde Entwicklung aus Mainz hinzu.

Die Auszeichnung der beiden Forscher macht mich auch deshalb stolz, weil unsere Stadt damit einmal mehr bewiesen hat, dass wir ein wichtiger Wissenschafts- und Forschungsstandort im Rhein-Main-Gebiet sind. Die Welt schaut in diesen Tagen voller Hoffnung auf die Landeshauptstadt Mainz, denn hier ist ein bedeutendes Zentrum für die Bewältigung der Coronavirus-Pandemie.“

Ministerpräsident Volker Bouffier informiert über die Regeln in Hessen zu Weihnachten und an Silvester:

Ministerpräsident Volker Bouffier informiert über die Regeln zu Weihnachten und an Silvester © Foto Diether v. Goddenthow
Ministerpräsident Volker Bouffier informiert über die Regeln zu Weihnachten und an Silvester © Foto Diether v. Goddenthow

Wiesbaden. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier hat heute die Menschen auf ein „etwas anderes Weihnachten“ eingestellt. „Das Corona-Virus kennt keine Weihnachtspausen, deshalb müssen wir auch an Weihnachten besonnen bleiben und uns und alle anderen schützen“, sagte Bouffier am Mittwoch in der Wiesbadener Staatskanzlei.

Nach einer bereits angekündigten Videoschaltkonferenz mit den Spitzen der Evangelischen und Katholischen Kirchen in Hessen hat die Landesregierung folgende Regelungen beschlossen:

Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum

  • Für Zusammenkünfte mit Freunden und Bekannten gilt generell die derzeitige Regel auch an Weihnachten: höchstens fünf Personen aus zwei Hausständen.

Als Ausnahme gilt für die Zeit von Heiligabend, 24. Dezember, bis zum Zweiten Weihnachtsfeiertag, 26. Dezember:

  • Treffen mit vier Personen, die über den eigenen Hausstand hinausgehen und dem engsten Familienkreis angehören, also in jedem Fall Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in grader Linie, Geschwister und deren Haushaltsangehörige, sind möglich; zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre. Das gilt auch, wenn dies mehr als zwei Hausstände sind oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet.

Dringender Appell für Weihnachten zu Hause
Auch für private Feiern zu Hause wird die Einhaltung der oben genannten Regeln dringend empfohlen.

  • Ausgangsbeschränkungen in sogenannten Hotspots
    Die nächtlichen Ausgangssperren beginnen am 24. Dezember erst ab 0 Uhr statt 21 Uhr. Am 25. und 26. Dezember beginnen die nächtlichen Ausgangssperren dagegen bereits um 22 Uhr.

Gottesdienste
Gottesdienste bleiben generell möglich.

  • Es gelten die allgemeinen Regeln (Abstands- und Maskenpflicht, Kontaktdatenerfassung).
  • Anmeldeerfordernis zu den besonders gut besuchten Gottesdiensten an Heiligabend und an Weihnachten.
  • Für diese Gottesdienste gilt besonders: Bitte kein gemeinsamer Gesang!

Silvester

  • An Silvester bleibt es bei den allgemeinen Regelungen für Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren.

Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) Stand: 16. Dezember 2020

Rheinland-Pfalz Corona-Regeln vom 16. 12. 2020 bis 10. 01.2021

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Große Einigkeit über Shutdown vom 16. Dezember bis 10. Januar Archivbild: © Diether v. Goddenthow
Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Große Einigkeit über Shutdown vom 16. Dezember bis 10. Januar Archivbild: © Diether v. Goddenthow

„Auch wenn es keine leichte Entscheidung ist: Es herrscht große Einigkeit darüber, dass der Shutdown unbedingt notwendig ist. Medizinisch, um Menschenleben zu retten und auch wirtschaftlich. Wenn wir die Zeit um Weihnachten jetzt nutzen, ist der Schaden geringer. Viele Unternehmen haben ohnedies Betriebsferien, die Schulen haben Weihnachtsferien“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Bund-Länder-Schalte. Diese Entscheidung sei ein sehr schwerer Schritt, der nicht leichtfalle. Aber in ganz Deutschland würden immer mehr Menschen an COVID-19 sterben. „Es ist nicht irgendeine Zahl, oder irgendein Faktor. Und je höher die Gesamtzahl, desto kritischer sei die Situation in den Krankenhäusern und vor allem auf den Intensivstationen“, so die Ministerpräsidentin.

In Rheinland-Pfalz sei Vorsorge getroffen worden: „Unsere Krankenhäuser haben einen Verbund gebildet und unterstützen sich gegenseitig. Wir stehen in sehr engem Austausch. Deswegen wissen wir, wir müssen jetzt handeln. Sie haben unser Versprechen, dass unser erstes Ziel ist, dass in Deutschland alle Patienten gut versorgt werden können“, so die Ministerpräsidentin. Sie habe sehr viele Zuschriften bekommen und mit den Kommunen, den Kammern und Verbänden gesprochen. „Auch aus dem Handel wissen wir, dass eine kurze Zeit der Schließung vielen lieber ist, als ihre Läden mit allen laufenden Kosten offen zu halten und kaum Kunden zu haben“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Am Freitag hätten Rheinland-Pfalz in die Weihnachtsferien begonnen. Die meisten Klassenarbeiten und Klausuren seien geschrieben. Hinter den Schülern und Schülerinnen liege ein schwieriges Jahr. „Deswegen war mit sehr wichtig, dass wir die Schulen nicht einfach schließen. In den Schulen wird die Präsenzpflicht vom 16. Dezember bis zum 18. Dezember 2020 aufgehoben. Dies bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler können und sollten zuhause bleiben. Das ist sinnvoll, damit die Kinder vor den Feiertagen Kontakte reduzieren. Fernunterricht muss in diesen drei Tagen nicht stattfinden. Die Schulfamilie und Eltern können sich in dieser Zeit in einem strukturierten Prozess darauf vorbereiten, dass nach dem regulären Ferienende, am 4. Januar 2021, bis zum 15. Januar 2021 Fernunterricht stattfinden wird. Dies ist das mildere Mittel im Vergleich zur Schulschließung. Bildung ist ein hohes Gut!“, betonte die Ministerpräsidentin. Vom Fernunterricht ausgenommen seien diejenigen, die gerade schon für ihre Abiturprüfungen büffeln, die im Januar stattfinden.

Konkret gilt ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis mindestens 10. Januar 2021:

1. Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch maximal auf 5 Personen, beschränkt. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.

2. Weihnachten kann gefeiert werden, jedoch in deutlich kleinerem Rahmen als sonst. Vom 24. bis 26. Dezember gilt: Ein Hausstand darf von weiteren vier Personen aus dem engsten Familienkreis besucht werden, selbst wenn dadurch mehr als fünf Personen oder mehr als zwei Hausstände zusammenkommen. Es wird ausdrücklich empfohlen, vor dem Familientreffen eine Schutzwoche einzulegen und Kontakte fünf bis sieben Tage zuvor auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

3. An Silvester und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Außerdem gilt ein Böllerverbot auf publikumsträchtigen Plätzen und ein Verkaufsverbot von Böllern. Es wird dringend empfohlen, auf das Zünden von Pyrotechnik zu verzichten. Der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten.

4. Die Kitas bleiben im Regelbetrieb geöffnet. An die Eltern wird aber appelliert, möglichst eine Betreuung zu Hause sicher zu stellen.

5. In den Schulen wird die Präsenzpflicht vom 16. bis 18. Dezember 2020 aufgehoben. Dies bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler können zuhause bleiben. Fernunterricht muss in diesen drei Tagen nicht stattfinden. Für die Zeit nach den Ferien gilt: In der Woche vom 4. bis zum 15. Januar 2021 findet in allen Schularten ausschließlich Fernunterricht statt. Die Schulen bieten Notbetreuung für Schüler und Schülerinnen bis zur Klassenstufe 7 an; für Schüler oder Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und für Schüler, deren häusliche Lernsituation nicht ausreichend förderlich ist. Wir werden mit den Trägern der Schülerbeförderung Gespräche führen, damit die Schülerbeförderung zur Wahrnehmung der Notbetreuung aufrechterhalten bleibt.

Für Prüfungen gilt: Klassenarbeiten und Prüfungen, die in der Zeit bis zum 18. Dezember 2020 sowie vom 4. Januar bis 15. Januar 2021 angesetzt waren, sollen möglichst verschoben oder ersetzt werden. Sollte das nicht möglich sein, finden diese in der Schule statt.

Das Abitur (G9-Gymnasien und IGS) findet wie geplant und in Präsenz an den Schulen statt (Beginn der schriftlichen Prüfungen am 07. Januar 2021, Ende: 27. Januar 2021).

Wie es ab dem 15. Januar 2021 weitergeht, wird in Abhängigkeit von der Infektionslage entschieden.

6. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

7. Handel

Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Ausnahmen: Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.

8. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.

9. Wirtschaftliche Unterstützung: Die Maßnahmen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.

10. Bei Gottesdiensten und Zusammenkünften in Kirchen, Synagogen und Moscheen gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern und Maskenpflicht auch am Platz. Gemeindegesang ist verboten.

11. Wir werden für Alten-und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste besondere Schutzmaßnahmen treffen. In Rheinland-Pfalz leben mehr als 44.000 Menschen in Alten und Pflegeheimen, mindestens genauso viele werden zu Hause von mobilen Pflegediensten betreut. Hier werden wir mit besonderen Maßnahmen für zusätzlichen Schutz sorgen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests.

Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten-und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden. Das ist für die Einrichtungen eine hohe zusätzliche Belastung. Damit es dennoch verlässlich durchgeführt werden kann, steht die Landesregierung im engen Austausch mit DRK, Maltesern und anderen Rettungsdiensten, die bereits signalisiert haben, die Einrichtungen beim Testen zu unterstützen.

12. Wir haben die Zusage des Bundesgesundheitsministers, dass wir ab dem 27. Dezember beginnen können, zu impfen. In einem ersten Schritt werden wir mit mobilen Teams in die Alten und Pflegeeinrichtungen gehen. Ab dem 4. Januar haben wir dann mehr Impfstoff zur Verfügung und können auch Impfzentren öffnen, die wir startbereit haben.

Hessenweite Plakatkampagne für Aktion #wärmespenden gestartet Staatsminister Axel Wintermeyer „Hilfe für Obdachlose ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“

Nehmen Sie am besten immer einige Fünf-Euroscheine bei Stadtgängen mit. Seien Sie großzügig!  Bedenken Sie, dass es sich bei Obdachlosen zumeist um psychisch behandlungsbedürftige Menschen handelt, häufig mit schweren sozialphobischen Störungen. Betroffene sind mental zumeist außerstande, selbständig ihre Ansprüche auf soziale Leistungen adäquat bei den zuständigen Institutionen zu beantragen und die damit verbundenen Pflichten, von deren Erfüllung die Zahlung von Sozialhilfe oder Grundsicherung abhängen, zu erfüllen. Die Corona-Pandemie hat ihre Situation dramatisch verschlechtert, insbesondere, wenn Behörden aus Infektionsschutzgründen geschlossen sind. © Foto Diether v. Goddenthow
Nehmen Sie am besten immer einige Fünf-Euroscheine bei Stadtgängen mit. Seien Sie großzügig! Bedenken Sie, dass es sich bei Obdachlosen zumeist um psychisch behandlungsbedürftige Menschen handelt, häufig mit schweren sozialphobischen Störungen. Betroffene sind mental zumeist außerstande, selbständig ihre Ansprüche auf soziale Leistungen adäquat bei den zuständigen Institutionen zu beantragen und die damit verbundenen Pflichten, von deren Erfüllung die Zahlung von Sozialhilfe oder Grundsicherung abhängen, zu erfüllen. Die Corona-Pandemie hat ihre Situation dramatisch verschlechtert, insbesondere, wenn Behörden aus Infektionsschutzgründen geschlossen sind. © Foto Diether v. Goddenthow

Wiesbaden. Wohnungslose Menschen sind in diesem Corona-Winter besonders gefährdet: Sie sind nicht nur der üblichen Kälte und Nässe ausgesetzt, sondern können sich auf der Straße auch kaum vor dem Virus schützen. Die Diakonie Hessen und die Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ helfen Obdachlosen mit ihrer Spendenaktion „#wärmespenden“. Um darauf aufmerksam zu machen, hat der Stiftungsratsvorsitze der Landesstiftung, Staatsminister Axel Wintermeyer, in Wiesbaden die hessenweite Plakatkampagne gestartet.

„Hilfe für Obdachlose ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, betont Minister Wintermeyer. „Die Diakonie Hessen und die Landesstiftung ‚Miteinander in Hessen‘ gehen mit ihrer Spendenaktion mit gutem Beispiel voran und wir alle können uns beteiligen. Die Spenden werden von den Initiatoren der Aktion verdoppelt. Aus der Gesamtsumme werden winterfeste Schlafsäcke und weitere Soforthilfen für Menschen finanziert, die auf der Straße leben. Auch kleine Beträge sorgen dank der Verdoppelung für große Wirkung. Machen Sie mit.“

Vor der Wiesbadener Regierungszentrale legte der Chef der Staatskanzlei persönlich Hand an, um das erste Großflächenplakat anzubringen. Es zeigt die Tatortkommissarin Ulrike Folkerts. Zahlreiche prominente Persönlichkeiten machen sich für die Aktion stark. Erstmals dabei ist Autorin Nele Neuhaus, die vor allem durch ihre Taunus-Krimis bekannt ist. Weitere Unterstützerinnen und Unterstützer sind: Lottofee Franziska Reichenbacher, Fußball-Nationalspieler Emre Can, Radrennprofi John Degenkolb, Komiker Bodo Bach und der Chef der Staatskanzlei.

Die Aktion „#wärmespenden“ findet bereits in der dritten Saison statt. Die aktuelle Kampagne wurde anlässlich des „World Homeless Day“ Anfang Oktober 2020 gestartet.

Ab Mitte Dezember sind mehr als 600 Plakate in allen größeren Städten in Hessen zu finden. Ermöglicht wird die für einen Monat laufende Großflächenwerbung durch die Unterstützung von Ströer Deutsche Städte Medien, Lotto Hessen und der Stiftung Flughafen Frankfurt/Main für die Region. Für die Werbeaktivitäten werden keine Spendengelder aufgewendet.

„Ströer ist sich seiner gesellschaftspolitischen Verantwortung bewusst, besonders in der aktuellen, herausfordernden Zeit. Wir unterstützen die Aktion ,#wärmespenden‘ deshalb umfänglich mit einer reichweitenstarken Plakatierung in Hessen. Wir schaffen damit eine flächendeckende Aufmerksamkeit für die Spendenaktion, mit der wir die Menschen im öffentlichen Raum unmittelbar erreichen“, sagt Alexander Stotz, CEO Ströer Media Deutschland GmbH.

Der Stiftungsratsvorsitze der Landesstiftung, Staatsminister Axel Wintermeyer, geht mit gutem Beispiel voran. Foto: Stiftung Miteinander in Hessen
Der Stiftungsratsvorsitze der Landesstiftung, Staatsminister Axel Wintermeyer, geht mit gutem Beispiel voran. Foto: Stiftung Miteinander in Hessen

Anliegen der Initiatoren und der Unterstützerinnen und Unterstützer ist es auch, auf die Situation von Obdachlosen aufmerksam zu machen und Menschen dafür zu sensibilisieren, im Notfall Hilfe zu leisten oder zu verständigen. „In Hessen soll niemand erfrieren“, sagt Carsten Tag, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hessen. „Mit der Spendenaktion konnten wir diesen Winter schon über 600 Schlafsäcke an Menschen austeilen, die auf der Straße leben. Dafür sprechen wir unseren Dank an die vielen Unterstützerinnen und Unterstützer aus. Wir wissen, wie schwer es in dieser wirtschaftlich unsicheren Zeit für viele ist. Doch der Bedarf ist noch lange nicht gedeckt.“ Eine Erhebung der Liga Hessen ergab kürzlich, dass in Hessen die Sozialverbände an einem Stichtag im Februar 2020 zu etwa 3.500 Menschen Kontakt hatten. Die Anzahl wohnungsloser Menschen in Hessen wird jedoch weitaus höher geschätzt. Ein großer Teil lebt dauerhaft auf der Straße.

Die Tagesaufenthalte bieten wegen der Corona-Maßnahmen aktuell weniger Menschen täglich Schutz vor Kälte und Nässe. Auch Notunterkünfte können nicht mehr mit der gleichen Anzahl von Hilfebedürftigen belegt werden wie in der Vergangenheit. „Diesen Winter werden viel mehr Menschen auf die Straße zurückgeworfen“, sagt Stefan Gillich, Leiter der Abteilung Existenzsicherung, Armutspolitik und Gemeinwesendiakonie der Diakonie Hessen. „Wir versuchen, die Situation vor den Tagesaufenthalten mit Heizpilzen, Pavillons und Zelten zu entlasten. So haben die Menschen wenigstens kurzfristig Schutz vor der Witterung. Der Schlafsack ist und bleibt eine Nothilfe, mit der Menschen vor dem Erfrieren geschützt werden sollen. Letztlich handelt es sich um einen Mangel an bezahlbarem Wohnraum für alle Bürger.“

Wer sich an der Aktion beteiligen möchte, kann seine Spende auf folgendes Konto überweisen:

Evangelische Bank
DE12 5206 0410 0004 0506 06
Stichwort: wärmespenden

Mit wenigen Klicks geht es auch online unter: www.diakonie-hessen.de/aktuell/waerme-spenden oder über einen QR-Code auf den Plakaten.

Verlorene Zeit der Corona-Jugend? – „JuCo2“: Zweite bundesweite Befragung zum Befinden von Jugendlichen in der Pandemie veröffentlicht

FRANKFURT. Die Erfahrungen der Corona-Pandemie machen jungen Menschen Angst vor der Zukunft. Vor allem junge Erwachsene, die die Schule abgeschlossen haben und nun an der Schwelle zur Berufsausbildung oder zum Studium stehen, sorgen sich um die langfristigen, auch ökonomischen Folgen der Pandemie.

Nahezu die Hälfte aller Jugendlichen äußert dies im Rahmen der am 10. Dezember veröffentlichten, zweiten bundesweiten Online-Befragung „JuCo2“: Mehr als 7.000 Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 bis 30 Jahren gaben Auskunft darüber, welche Konsequenzen die Pandemie für ihren Alltag hat und mit welchen Sorgen sie auf ihr persönliches Leben und die gesellschaftliche Entwicklung blicken. Durchgeführt wurde die Umfrage von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Forschungsverbunds „Kindheit – Jugend – Familie in der Corona-Zeit“ der Goethe-Universität Frankfurt und Stiftung Universität Hildesheim.

Anders als bei der ersten Online-Befragung im Frühjahr 2020 beteiligten sich an der Befragung mehr junge Menschen in einer biographischen Übergangssituation: Etwa zwei Drittel der Befragten besuchten zum Zeitpunkt der Befra­gung nicht die Schule, befanden sich in Ausbildung oder im Studium. Rund 10 Prozent der Befragten waren in Freiwilli­gendiensten aktiv. Ein Drittel der jungen Menschen gab an, sich in der Pandemie einsam und belastet zu fühlen; rund 80 Prozent betonen, wie sehr ihnen der Ausgleich zum Lernen durch soziale Kontakte und Freizeitaktivitäten fehle. Auch sprechen sie ihre Ängste vor einer Zukunft ohne Nebenjobs und finanzielle Unterstützung im Studium an.

In 1.400 Kommentaren nehmen die Jugendlichen die Gelegenheit wahr, sich mitzuteilen: Manche empfinden das Jahr 2020 als Zeitverschwendung, als ein Jahr im Wartezustand; andere schreiben vom Lernen allein zu Hause, das ihnen „unglaublich schwergefallen“ sei; von belastenden psychischen Problemen in der Familie; wie „emotional ermüdend“ es sei, sich in der Schule ohne ausreichend Abstand unter Vielen bewegen und dabei konzentriert für die nächste Klassenarbeit lernen zu müssen; wie einsam sie ohne ihre Freunde seien und „ohne alles, was Spaß macht“. „Unter diesen Bedingungen den Schulabschluss zu machen, war echt unfassbar hart für mich.“

Die Studie macht deutlich: Die geäußerten Ängste führen aber keineswegs dazu, dass die Jugendlichen die Maßnahmen zum Infektionsschutz mehrheitlich ablehnen und nicht bereit sind, sich daran zu halten. Im Gegenteil: Nur zehn Prozent der jungen Menschen äußern Zweifel an den Einschränkungen, mehr als zwei Drittel hält sie für sinnvoll und folgt ihnen. Allerdings wünschen sich die jungen Erwachsenen, dass von ihnen nicht nur erwartet wird, sich zu qualifizieren. Sie fordern auch, dass ihre Bedürfnisse bei politischen Maßnahmen gesehen werden und sie bei der Gestaltung miteinbezogen werden. Fast 65 Prozent der Jugendlichen haben eher nicht oder gar nicht den Eindruck, dass die Sorgen junger Menschen in der Politik gehört werden.

Die Jugendlichen haben nämlich – auch das zeigt die Befragung – nicht nur ihre eigene Lebenssituation im Blick: Sie machen sich ebenso Gedanken über die globalen Folgen der Pandemie für die Gesellschaft. Einige berichten aber auch davon, mehr sozialen Zusammenhalt zu erleben und sich bewusst zu werden, wie wichtig Zuwendung für ihre soziale und emotionale Entwicklung sowie ihr Wohlbefinden sei.

„Für manche Jugendliche ist das Verwiesen-Sein auf die Familie und den häuslichen Raum ein Geschenk“, sagt Prof. Dr. Sabine Andresen, Familienforscherin an der Goethe-Universität. „Für andere kann die Situation aber sehr belastend sein, vor allem wenn auch für die Eltern das soziale Umfeld wegfällt und Unterstützungsnetzwerke nicht mehr wie bisher funktionieren“.

Die Rede von der „Coro­na-Jugend“, für die die Pandemie zu einer „prägenden Erfahrung für die ganze junge Generation“ werden könnte, lehnen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Studie jedoch vehement ab. „Wir halten diese Einschätzung für verfrüht, wenn nicht für politisch fatal. Denn noch haben wir es jugendpolitisch in der Hand, ob junge Menschen die Zeit der Corona-Pandemie als verlorene Zeit ansehen werden und ob sie sich als verlorene Jugendzeit in ihre generationale Erfahrung einschreiben wird.“

Dem Team des Forschungsverbunds „Kindheit – Jugend – Familie in der Corona-Zeit“ gehören Prof. Dr. Sabine Andresen und Johanna Wilmes vom Institut für Sozialpädagogik und Familienforschung an der Goethe-Universität an sowie Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Dr. Tanja Rusack, Dr. Severine Thomas, Anna Lips und Lea Heyer vom Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim.

Der Fragebogen wurde diesmal auch in einfacher Sprache angeboten – diese Variante wurde in der „JuCo 2“-Studie von knapp zehn Prozent der Befragten genutzt.

Weihnachtsbeleuchtung auf dem Wiesbadener Luisenplatz – Corona-Regeln beachten

Mit Eintritt der Dämmerung wird täglich ab 17.00 Uhr der Wiesbadener Luisenplatz weihnachtlich illuminiert. © Foto Diether v. Goddenthow
Mit Eintritt der Dämmerung wird täglich ab 17.00 Uhr der Wiesbadener Luisenplatz weihnachtlich illuminiert. © Foto Diether v. Goddenthow

Seit Sonntagabend, 6. Dezember, leuchtet der Luisenplatz in vorweihnachtlichem Glanz. Nachdem der Sternschnuppenmarkt in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden kann und der Einzelhandel massiv von den Einschränkungen betroffen ist, konnte dank der Entscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung die Weihnachtsbeleuchtung erweitert werden. Damit ist auch eine Unterstützung des Einzelhandels in der Innenstadt verbunden, denn die Besucherinnen und Besuchern werden durch die stimmungsvolle und vorweihnachtliche Atmosphäre angezogen. Neben der Weihnachtsbeleuchtung auf dem Schlossplatz, in der Fußgängerzone und der Wilhelmstraße, ergänzt die Lichtinszenierung auf dem Luisenplatz das ansprechende Angebot.

Einer der Lichter-Höhepunkte ist die Rokoko- Prunkkutsche. © Foto Diether v. Goddenthow
Einer der Lichter-Höhepunkte ist die Rokoko- Prunkkutsche. © Foto Diether v. Goddenthow

„Wir befinden uns zur Zeit in einem Teillockdown, der uns nicht alles verbietet. Wir versuchen, den Menschen in den momentan schwierigen Zeiten auch etwas zu bieten. Ich freue mich daher sehr darüber, dass sich die Lichtillumination so großer Beliebtheit erfreut, appelliere aber an die Wiesbadenerinnen und Wiesbadener auf Abstand, Mund-, Nasenbedenkung und die Hygiene zu achten“, sagt Bürgermeister Dr. Oliver Franz. Er weist darauf hin, dass die Illumination noch bis zum 6. Januar zu bewundern ist.

Besonders stimmungsvoll und spannend sind die wechselnden Lichtspiele an der St. Bonifatius-Kirche. © Foto Diether v. Goddenthow
Besonders stimmungsvoll und spannend sind die wechselnden Lichtspiele an der St. Bonifatius-Kirche. © Foto Diether v. Goddenthow

„Wir freuen uns, dass wir die deutschlandweit bekannte und anerkannte Firma Boehlke Lichtdesign, die unter anderem den Kurfürstendamm und das Schloss Bellevue in Berlin in Szene setzt, mit ihrem Licht-Designkonzept für den Wiesbadener Luisenplatz als Teil der Weihnachtsbeleuchtung in der Innenstadt gewinnen konnten. Ich danke der städtischen WVV Holding für die finanzielle Unterstützung in Höhe von 5.000 Euro. Der Firma Boehlke Lichtdesign, die Leistung im Wert von 10.000 Euro kostenfrei beisteuerte, danke ich ebenfalls sehr“, so Oliver Heiliger, Geschäftsführer der Wiesbaden Congress & Marketing GmbH.

Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich verantwortungsvoll an die aktuell geltenden Corona-Vorgaben zu halten. Die Abstandsregeln sind auf dem Platz streng einzuhalten; sie werden von der Stadtpolizei kontrolliert und der Platz wird verstärkt bestreift. Sollte festgestellt werden, dass die Corona-Auflagen nicht gewissenhaft beachtet werden, behält sich die Stadt weitergehende Maßnahmen vor. Die am Luisenplatz ansässige Gastronomie ist ebenfalls aufgerufen, die geltenden Corona-Regeln zu beachten.

Selbst der Sternschnuppen-Markt vor dem Wiesbadener Rathaus ist wie immer festlich erleuchtet, wenngleich der Weihnachtsmarkt wegen Corona abgesagt werden musste. © Foto Diether v. Goddenthow
Selbst der Sternschnuppen-Markt vor dem Wiesbadener Rathaus ist wie immer festlich erleuchtet, wenngleich der Weihnachtsmarkt wegen Corona abgesagt werden musste. © Foto Diether v. Goddenthow

Verschärfte Corona-Regeln ab 12. Dezember 2020

Ab Samstag, 12. Dezember, gilt auf dem Luisenplatz inklusive der Bushaltestelle bis Mittwoch, 6. Januar, täglich von 16 bis 23 Uhr eine Maskenpflicht. Auch der Konsum alkoholhaltiger Getränke ist in dieser Zeit untersagt. Details regelt eine städtische Allgemeinverfügung. Bereits seit längerem untersagt zusätzlich eine Landesverordnung den Alkoholkonsum zwischen 23 und 6 Uhr im öffentlichen Raum in ganz Hessen und damit auch in Wiesbaden.

Die verschärften Corona-Schutz-Maßnahmen, mit der auch eine Landesvorgabe für besonders frequentierte Flächen umgesetzt wird, wurden auch nötig, weil es sich in den vergangenen Tage zeigte, dass etliche Besucher des Luisenplatzes nicht immer die Mindestabstände vor Ort eingehalten haben. In der aktuellen Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes steht: „Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen während des Aufenthaltes auf stark frequentierten Verkehrswegen, Plätzen und Flächen unter freiem Himmel, sofern dort eine durchgängige Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände nicht sichergestellt werden kann.“

Besucher halten nicht immer die Mindestabstände ein, weswegen nun die Corona-Schutzmaßnahmen  verstärkt wurden. © Foto Diether v. Goddenthow
Besucher halten nicht immer die Mindestabstände ein, weswegen nun die Corona-Schutzmaßnahmen verstärkt wurden. © Foto Diether v. Goddenthow

Die Masken dürfen zum Essen, Rauchen und Trinken, mit Ausnahme alkoholhaltiger Getränke, kurz abgenommen werden; vorausgesetzt, dass der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen, die nicht zum eigenen oder einem weiteren Hausstand gehören und insgesamt die Höchstzahl von fünf Personen nicht überschreiten, nicht dauerhaft unterschritten wird. Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

Bereits seit Sonntag, 15. November, gilt in Wiesbaden eine Maskenpflicht in der Innenstadt-Fußgängerzone, auf dem Bahnhofsplatz und im Bereich des Berufsschulzentrums. Die exakten Grenzen der Bereiche mit Maskenpflicht können unter wiesbaden.de/coronavirus eingesehen werden.

,Querdenker‘- Großdemonstration am 12. Dezember in Frankfurt verboten

Archivbild: Querdenken-Kundgebung in Wiesbaden am 7.11.2020
Archivbild: Querdenken-Kundgebung in Wiesbaden am 7.11.2020

(ffm) Die Versammlungsbehörde im Frankfurter Ordnungsamt hat mit heutiger Verfügung (8. Dezember 2020) die für Samstag, 12. Dezember, angemeldeten Kundgebungen der Organisation „Querdenken69-Frankfurt“ mit anschließendem Demonstrationszug verboten. Geplant waren für die circa 40.000 erwarteten Teilnehmer Kundgebungen an zwölf verschiedenen Orten im Innenstadtbereich, die jeweils von unterschiedlichen bundesweiten Querdenker-Initiativen gesteuert werden sollten. Im Anschluss an diese stationären Versammlungen sollten alle Kundgebungsteilnehmer auf einer Strecke von 6,2 Kilometern durch die Frankfurter Innenstadt ziehen, um im Anschluss daran wieder an ihren vorherigen Versammlungsort zurückzukehren und die Veranstaltung dort enden zu lassen.

Bei „Querdenken69-Frankfurt“ handelt es sich um eine Organisation, die die derzeit angeordneten Maßnahmen zum Schutz vor dem Virus ablehnt und die Auswirkungen der Infektion verharmlost oder vollständig negiert.

Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG ist ein hohes Rechtsgut, in das nur zum Schutz gleichgewichtiger anderer Rechtsgüter eingegriffen werden darf – unter anderem dann, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch eine Versammlung gefährdet ist. Nach Auffassung der Versammlungsbehörde ist durch die geplante Versammlung mit Demonstrationsaufzug die öffentliche Sicherheit, nämlich Artikel 2 GG (Grundrecht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Gesundheit) unmittelbar gefährdet. Bei zwölf dezentralen Kundgebungen und dem anschließend geplanten Demonstrationszug aller Teilnehmer durch die Frankfurter Innenstadt, den zu erwartenden Gegendemonstrationen und den damit verbundenen Gefahren von Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Gruppierungen ist von einer konkreten Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung auszugehen.

Eine Versammlung dieser Größenordnung am Samstag vor dem 3. Advent mit ohnehin erhöhtem Besucheraufkommen wegen der zu erledigenden Weihnachtseinkäufe, führt unweigerlich zu einer Durchmischung von Teilnehmenden der Versammlung und Passanten, die bei weiterhin hohen Inzidenzzahlen in Frankfurt am Main nicht vertretbar ist.

Bereits bei vorangegangenen Demonstrationen der Querdenker-Organisation mit weitaus weniger Teilnehmern kam es zu massiven Verstößen gegen die Auflagen der derzeit gültigen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung, zuletzt am 14. November, wo die Versammlung wegen erheblicher fortgesetzter Auflagenverstöße letztlich durch die Polizei aufgelöst werden musste. In den der Entscheidung der Versammlungsbehörde vorausgegangenen Kooperationsgesprächen zwischen Anmelder, der Polizei und dem Ordnungsamt konnte durch den Anmelder nicht überzeugend dargestellt werden, dass er in der Lage und auch gewillt ist, die Einhaltung der absolut elementaren Hygieneregeln, wie das Tragen der Mund-Nase-Bedeckungen und der Einhaltung der Mindestabstände, sicherzustellen.

Insofern ist bei der angemeldeten Versammlung eine kollektive Nichteinhaltung jeglicher Schutz- und Hygienekonzepte sowie entsprechend verfügter Auflagen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Bei der Gegenüberstellung der beiden kollidierenden Grundrechte aus Artikel 2 und Artikel 8 GG wiegt somit das öffentliche Interesse am Schutz der Bevölkerung vor der weiteren Ausbreitung des Coronavirus schwerer als das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Nachdem die in den Kooperationsgesprächen angeboten Alternativen zur Durchführung der Versammlung durch den Anmelder abgelehnt wurden, bleibt zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit somit nur ein Verbot der Versammlung.

Sicherheitsdezernent Markus Frank sagt: „Die geltenden Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln stehen nicht zur Disposition. Das aktuelle Infektionsgeschehen erfordert, dass alle Menschen sich solidarisch, vernünftig und rechtskonform verhalten. Wer offensiv die Meinung vertritt, dass er die Gesundheitsgefährdung anderer Menschen in Kauf nimmt, und mit seinem bisherigen Verhalten das auch gezeigt hat, kann nicht unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit die behördliche Toleranz von Verstößen gegen Maskenpflicht und Sicherheitsabständen einfordern!“

(Presseamt der Stadt Frankfurt)

Hessen sichert mit „Film-Ausfallfonds“ Kino- und Fernsehauftragsproduktionen ab Haushaltsauschuss genehmigt 4 Millionen Euro aus Sondervermögen

Wiesbaden. Die Corona-Pandemie trifft auch die Filmbranche hart: Kinofilme, Serien- und Fernsehauftragsproduktionen müssen unterbrochen oder ganz abgesagt werden. Um der Film- und Medienbranche durch die Krise zu helfen, haben Bund und Länder einen Ausfall-Fonds auf die Beine gestellt. Hessen beteiligt sich mit insgesamt vier Millionen Euro. Der Fonds soll coronabedingte Produktionsstörungen von Kinofilmen, Serien und Fernsehauftragsproduktionen absichern.

„Durch die Pandemie finden derzeit kaum Produktionen von Kinofilmen, Serien- und Fernsehauftragsproduktionen statt. Das hängt damit zusammen, dass das Risiko eines coronabedingten Drehabbruches groß und so teuer ist, dass kleinere und mittelständische Produktionsunternehmen schnell existenzgefährdet sind, da diese Risiken nicht über die üblichen Ausfallversicherungen abgedeckt werden können“, erklärt Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn. „Zur Existenzsicherung der hessischen Produktionslandschaft und zur Stabilisierung der Auftragslage für hessische Kreative ist dieser Ausfallfonds von großer Bedeutung. Schließlich arbeiten wir in Hessen seit der Gründung der HessenFilm und Medien GmbH an einer Stärkung der Film- und Medienbranche, die nun durch die Coronakrise wieder stark gefährdet ist.“

Der Fonds besteht aus zwei Teilen:
Mit dem Ausfallfonds I werden Kinofilme und HighEnd-Serienformate abgesichert, deren Herstellung durch den Bund oder die Länder gefördert wurde. Der Bund stellt bereits seit September für diesen Fonds 50 Millionen Euro zur Verfügung. Andere Bundesländer haben ihre Beteiligung erklärt. Hessen wird sich an diesem Fonds nun ebenfalls mit drei Millionen Euro beteiligen. Der Produzent trägt in der Regel nur noch zehn Prozent vom Schaden. Den Rest übernimmt der Fonds. In den Regularien wird dabei sichergestellt, dass im Schadensfall ein Land nur herangezogen wird, wenn es an dieser Produktion mit Fördermitteln, d.h. auch mit einem nachweisbaren Standorteffekt beteiligt ist.

Mit dem Ausfallfonds II sollen von durch Sender oder Streaming-Plattformen beauftragte Produktionen abgesichert werden. Die Details des Fonds befinden sich derzeit noch in der Endabstimmung zwischen den Sendern und den Ländern. Die Regularien sollen aber weitestgehend deckungsgleich zum Ausfallsfonds I sein. Bereits jetzt steht fest, dass sich Hessen auch an diesem Fonds mit einer Millionen Euro beteiligen wird. Für die Frage, welches Land den Schaden absichert und ggf. dann auch einen Schadensausgleich vornehmen muss, soll der Sitz des Produzenten maßgeblich sein, der den Auftrag ausführt. Da in Hessen auch einige Auftragsproduzenten ihren Sitz haben, stellt die Beteiligung an diesem Fonds sicher, dass es im Schadensfalls zu keinen existenzgefährdenden Situationen für hessische Produzenten kommt.

Die Filmförderanstalt (FFA) administriert bereits den Ausfallfonds I und soll auch den Ausfallfonds II abwickeln. Zu diesem Zweck wird das Land mit der FFA eine Verwaltungsvereinbarung abschließen. Der Start ist dann für Anfang nächsten Jahres geplant.