Absage an Gendersprache durch den Rat für Deutsche Rechtschreibung

Nachdem bereits die Gesellschaft für deutsche Sprache e.V. am 13. August 2020 mitteilte, dass das „Gendersternchen und Co. mit deutscher Rechtschreibung nicht konform“ sei, hat nunmehr auch der Rat für deutsche Rechtschreibung in seiner Sitzung am 26.03.2021 seine Auffassung bekräftigt, dass das Ansinnen, allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnen zu wollen, „nicht allein mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden kann“. So gelte das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung „für Schulen sowie für Verwaltung und Rechtspflege.“ Der Rat habe vor diesem Hintergrund die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen. Er bekräftige seine bereits am 16.11.2018 beschlossenen Kriterien geschlechtersensibler Schreibung: Demnach sollen „geschlechtergerechte Texte

  • sachlich korrekt sein,
  • verständlich und lesbar sein,
  •  vorlesbar sein (mit Blick auf die Altersentwicklung der Bevölkerung und die Tendenz
    in den Medien, Texte in vorlesbarer Form zur Verfügung zu stellen),
  • Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewährleisten,
  • übertragbar sein im Hinblick auf deutschsprachige Länder mit mehreren Amts- und Minderheitensprachen (Schweiz, Bozen-Südtirol, Ostbelgien; aber für regionale Amts- und Minderheitensprachen auch Österreich und Deutschland),
  • für die Lesenden bzw. Hörenden die Möglichkeit zur Konzentration auf die wesentlichen Sachverhalte und Kerninformationen sicherstellen.
  • Außerdem betont der Rat, dass geschlechtergerechte Schreibung nicht das Erlernen der geschriebenen deutschen Sprache erschweren darf (Lernbarkeit).“

Die geschriebene deutsche Sprache ist nicht nur von Schülerinnen und Schülern zu lernen, die noch schriftsprachliche Kompetenzen erwerben und deren Leistungen nach international vergleichenden Studien immer wieder Gegenstand öffentlicher und vor allem bildungspolitischer Diskussionen sind. Rücksicht zu nehmen ist auch auf die mehr als 12 Prozent aller Erwachsenen mit geringer Literalität, die nicht in der Lage sind, auch nur einfache Texte zu lesen und zu schreiben. Auch Menschen, die innerhalb oder außerhalb des deutschsprachigen Raums Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache erlernen, sollte der Sprach- und Schrifterwerb nicht erschwert werden.

Diese Kriterien geschlechtersensibler Schreibung werden von den in den letzten Jahren in manchen Bereichen, vor allem Kommunen und Hochschulen, verfügten Vorgaben zur geschlechtergerechten Schreibung nicht erfüllt. Das gilt vor allem für die Nutzung von Asterisk, Unterstrich, Doppelpunkt und anderen verkürzten Zeichen, die innerhalb von Wörtern eine „geschlechtergerechte Bedeutung“ zur Kennzeichnung verschiedener Geschlechtsidentitäten signalisieren sollen. Diese Zeichen haben zudem in der geschriebenen Sprache auch andere Bedeutungen, z. B. als Satzzeichen oder typografische Zeichen oder informatik- und kommunikationstechnische Zeichen. Ihre Nutzung innerhalb von Wörtern beeinträchtigt daher die Verständlichkeit, Vorlesbarkeit und automatische Übersetzbarkeit sowie vielfach auch die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten. Deshalb können diese Zeichen zum jetzigen Zeitpunkt nicht in das Amtliche Regelwerk aufgenommen werden.

Für den Hochschulbereich erscheint fraglich, ob die Forderung einer „gegenderten Schreibung“ in systematischer Abweichung vom Amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung für schriftliche Leistungen der Studierenden und die Berücksichtigung „gegenderter Schreibung“ bei deren Bewertung durch Lehrende von der Wissenschaftsfreiheit der Lehrenden und der Hochschulen gedeckt ist. Hochschulen und Lehrende haben die Freiheit des Studiums nicht nur bei der Wahl von Lehrveranstaltungen, sondern auch bei der Erarbeitung und Äußerung wissenschaftlicher Meinungen der Studierenden zu beachten und zu schützen.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung wird die weitere Schreibentwicklung beobachten. Er wird dabei insbesondere prüfen, ob und inwieweit verschiedene Zeichen zur Erfüllung der Kriterien geschlechtergerechter oder -sensibler Schreibung geeignet sein könnten. Er betont, dass auch bei der geschlechtergerechten oder -sensiblen Schreibung darauf zu achten ist, die Einheitlichkeit der geschriebenen Sprache im deutschsprachigen Raum zu sichern. Der Bericht der Arbeitsgruppe über die Schreibentwicklung seit 2018, der vom Rat zustimmend zur Kenntnis genommen wurde, ist auf der Website des Rats www.rechtschreibrat.com veröffentlicht.

Hintergrund: Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Aufgabe, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln. Dazu dienen vor allem die ständige Beobachtung de Schreibentwicklung und die Klärung von Zweifelsfällen der Rechtschreibung. Der Rat wird getragen von Deutschland, Österreich, der Schweiz, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und dem Fürstentum Liechtenstein.

Siehe auch:

Sprachforscher Jürgen Trabant über Gendern und Anglizismen: „Sprache ändert sich ständig“, Stuttgarter Zeitung, 12.03.2021

Gendergerechte Sprache: Ist das * jetzt Deutsch? Spiegel Nr. 10 / 6.03.2021

GLEICHBERECHTIGUNG DANK SPRECHAKT? Emma 24.02.2021

KRIEG DER STERN*INNEN: Müssen wir bald alle gendern, FAZ, 8.2.2021

Das *_Thema  Der Gender-Stern tritt geschlechtergerecht auf – und verbreitet eine hochproblematische Ideologie, VRM echo, Wiesbadener Kurier, Allgemeine Zeitung etc. 6.2.2021

goEast präsentiert das Herzstück des Festivals: Der Wettbewerb mittel- und osteuropäischer Spiel- und Dokumentarfilme

goeast21_coverPartisan:innen, Provinzen und Post-Sozialismus – Der Wettbewerb bei goEast // goEast begrüßt seine Wettbewerbsjury in Wiesbaden

In weniger als einem Monat startet die 21. Ausgabe des von DFF – Deutsches Filminstitut & Filmmuseum veranstalteten goEast – Festival des mittel- und osteuropäischen Films (20. bis 26. April). Die Festivalmacher:innen bieten ihrem Publikum zwar nahezu alle 92 Festivalfilme online an, unterstreichen mit Jury- und Pressevorführungen im Kino aber auch die Bedeutung des Festivals als Branchenevent. Mit dem Herzstück des Festivals, dem Wettbewerb, bietet goEast einem breiten Publikum die Chance, Höhepunkte des aktuellen mittel- und osteuropäischen Films näher kennenzulernen. Eine internationale Jury sowie die Filmkritiker-Jury FIPRESCI vergeben die Preise. Eine besondere Ehre: die mit 10.000 Euro dotierte „Goldene Lilie“ als Hauptpreis des Wettbewerbs von goEast.

Die Filme des Wettbewerbs werden in Zusammenarbeit mit dem VoD-Anbieter filmwerte online zur Verfügung gestellt. Gespräche mit den Filmschaffenden während der Festivalwoche runden das Programm des Wettbewerbs ab. Die aufgezeichneten Filmtalks werden im Anschluss an die jeweiligen Gespräche jeden Tag ab 15:00 Uhr auf der Website von goEast abrufbar sein. Pressevorführungen der Wettbewerbsfilme finden entlang geltender Bestimmungen zum Infektionsschutz der Landesregierung Hessen im Kino des DFF statt.

Partisan:innen, Provinzen und Post-Sozialismus – Der Wettbewerb bei goEast

Die Wettbewerbsbeiträge stammen aus dem gesamten post-sozialistischen Raum Mittel- und Osteuropas, sowie aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, und halten den Zuschauer:innen in Partisanengeschichten, dem Aufeinandertreffen indigener Kulturen und Mehrheitsgesellschaften und dem Kontrast aus Landleben und Großstadt einen Spiegel aktueller Facetten mittel- und osteuropäischer Gesellschaften vor. goEast zeigt diverse Filme mit zahlreichen Deutschlandpremieren auf Augenhöhe miteinander, welche die Vielfältigkeit ihrer Produktionsländer repräsentieren.

Partisan:innengeschichten sind eine wichtige Grundlage im osteuropäischen Gesellschaftskontext und traditionell auch in den Filmkulturen, wo der Partisanefilm ein Genre für sich darstellte. Zeitgenössische Partisan:innengeschichten im Film drücken unter anderem den Widerstand gegenrechte Tendenzen aus. In LANDSCAPES OF RESISTANCE (Serbien, Deutschland, Frankreich 2021) wird eine der ersten Partisaninnen Serbiens auf ihrer gedanklichen Reise in die Vergangenheit begleitet. Die Schilderungen von Marta Popivoda über ihren Widerstand im Konzentrationslager Auschwitz machen dabei deutlich, dass Faschismus auch in der heutigen Zeit noch eine akute Bedrohung darstellt. Ein Widerstandskämpfer war auch der Großvater von Vera Lacková, die sich auf eine persönliche Spurensuche in die Geschichte ihrer Roma-Familie begibt und dabei heutzutage noch auf viel Ablehnung stößt. Als Roma-Regisseurin in Tschechien hat sie ihre Erlebnisse in HOW I BECAME A PARTISAN (Tschechische Republik, Slowakei 2020) filmisch festgehalten. Der Film feiert bei goEast am 22. April seine Weltpremiere, die die Regisseurin mit einem Podcast begleiten wird. Mit dem historischen Partisanendrama IN THE DUSK (Litauen, Frankreich, Tschechische Republik, Serbien, Portugal, Lettland 2020) präsentiert Šarūnas Bartas sein neuestes Werk bei goEast erstmals in Deutschland. In der düsteren Erzählung vom Kampf gegen sowjetische Truppen in Litauen im Jahr 1948 setzt sich der Regisseur kritisch mit dem Mythos der “Waldbrüder” auseinander, was in seinem Heimatland zu heftigen Kontroversen geführt hat.

Eine weitere Reihe von Wettbewerbsbeiträgen stellt das Spannungsfeld zwischen indigenen Kulturen und Mehrheitsgesellschaften dar. Dazu gehört der Dokumentarfilm LIVE OF IVANNA (Russland, Norwegen, Finnland 2021), in dem das Leben in der Stadt dem des seit der Sowjetzeit von Ausgrenzung bedrohten Nomadenlebens indigener Völker in Sibirien gegenübersteht. Machtkämpfe unter Männern in Lappland, und daraus resultierende Konflikte für die Protagonisten zeigen sich in dem unter der Regie von Veiko Õunpuu, einem der bekanntesten Regisseure in ganz Estland, produzierten Nordic Western THE LAST ONES (Estland, Finnland, Niederlande 2020). Eine schwarzhumorige Herangehensweise an die Thematik wählt der preisgekrönte Regisseur und goEast Stammgast Adilkhan Yerzhanov in ULBOLSYN (Kasachstan, Frankreich 2020). Darin geht die gleichnamige Protagonistin Ulbolsyn gegen die Zwangsheirat ihrer jüngeren Schwester vor und stemmt sich so mit aller Macht gegen provinzielle Traditionen, die sich aber selbst gegen ein Militärkommando durchzusetzen scheinen.

Zwischen Hinterland und Großstadtfilm zeigt sich ein besonderer Kontrast im Wettbewerb. Der urbane Raum in Budapest in 35mm-Bildern ist das Setting einer dramatischen Liebesgeschichte in PREPARATIONS TO BE TOGETHER FOR AN UNKNOWN PERIOD OF TIME (Ungarn 2020): Nachdem eine Frau ihre Medizinkarriere in den USA aufgibt und für ihren Geliebten nach Budapest zurückkehrt, leugnet dieser, sie überhaupt zu kennen. Ihre Verzweiflung wandelt sich daraufhin immer mehr zu einer obsessiven Liebe. Familiäre Begegnungen des ländlichen Raums hingegen treten in BILESUVAR (Aserbaidschan, Frankreich 2020) und CHUPACABRA (Russland 2020) hervor. In letzterem versucht ein Junge, seinen familiären Problemen mit der Flucht in eine selbstgeschaffene Fantasiewelt zu entkommen. In vielen ländlich geprägten Regionen ist die fehlende Kommunikationsinfrastruktur weiterhin ein großes Problem. BITTE WARTEN (Österreich 2020) begleitet die unerwarteten Helden Alltags: Kabeltechniker. Der Dokumentarfilm beleuchtet diesen oft unbeachtete Beruf und die Wichtigkeit von Kommunikation, ohne di ein modernes Leben in eher ländlichen geprägten Regionen der Ukraine, Moldawien, Rumänien oder Bulgarien nahezu unmöglich erscheint. Eine Fortsetzung eines schwarzhumorigen Spiels zwischen Film und Wirklichkeit ermöglicht Vitaly Suslin mit PAPIER-MACHE (Russland 2020), in dem der unwahrscheinliche Filmheld und ewige Pechvogel Ivan Lashin in einem Provinzdrama erneut sich selbst spielt und mit vergangenen Darlehensgeschäften klarkommen muss. Statt dem Verschwimmen von Realität und Fiktion widmet sich das realpolitische Drama SHOULD THE WIND DROP (Frankreich, Armenien, Belgien 2020) von Nora Matrirosyan einem Flughafen, der in ein politisches Tauziehen gerät, das schließlich über die Legitimität des nicht anerkannten Staates Bergkarabach/Arzach entscheiden könnte. HOLY FATHER (Rumänien 2020) und die Hommage des Regisseurs Ivan Ramljak an seinen Freund, den Amateurfotograf Marko in ONCE UPON A YOUTH (Kroatien 2020) zeigen schließlich intime dokumentarische Perspektiven auf das eigene Leben des Filmschaffenden.

Ein zusätzliches Kontrastverhältnis, allerdings auf einer visuellen Ebene, eröffnen die Schwarz-Weiß-Filme THIS RAIN WILL NEVER STOP (Ukraine, Deutschland, Lettland, Katar 2020) von Alina Gorlova, der den Donbas-Konflikt auf beeindrückender Weise mit Flüchtlingsproblematik und dem Leben im Exil verbindet, und der Debütfilm von Juja Dobrachkous BEBIA, À MON SEUL DÉSIR (Georgien, Vereinigtes Königreich 2020), der seine junge Protagonistin auf eine atmosphärische Reise in die Vergangenheit schickt.

goEast begrüßt seine Wettbewerbsjury in Wiesbaden

goEast freut sich auch dieses Jahr, international tätige Branchenvertreter:innen in der Wettbewerbsjury begrüßen zu dürfen. Allen voran die Künstlerin und Regisseurin Saodat Ismailova, die sich seit 2020 in diversen Initiativen zeitgenössischer Kunst in Taschkent engagiert und aktiv an zahlreichen Filmprojekten beteiligt ist. Ihr Spielfilm CHILLA sowie einige ihrer experimentelleren Werke, werden im Rahmen des diesjährigen Symposiums gezeigt. Die aus Weißrussland stammende Produzentin und Filmemacherin Volia Chajkouskaya (u.a. THE ROAD MOVIE) ist nicht nur Gründerin ihrer eigenen Produktionsfirma, sondern mit dem Northern Lights in Belarus auch des zweitgrößten Filmfestivals ihres Heimatlandes. Der Dokumentarfilmemacher Thomas Heise ist Mitglied der Europäischen Filmakademie und doziert an mehreren Hochschulen im Bereich Film und Fernsehen. Für seine Dokumentarfilme erhielt er mehrfach Auszeichnungen, unter anderem den Deutschen Dokumentarfilmpreis für HEIMAT IST EIN RAUM AUS ZEIT (Deutschland 2019). Mit von der Partie ist außerdem die preisgekrönte Schauspielerin, Regisseurin und Roma-Aktivistin Alina Șerban, die 2018 ihr Heimatland Rumänien in Cannes vertrat und 2020 den Deutschen Schauspielpreis für ihren Film GYPSY QUEEN (Deutschland, Österreich 2019) gewann. Filmkritiker Jay Weissberg schreibt seit 2003 für das amerikanische Magazin Variety und verfügt über reichlich Erfahrung als Jurymitglied bei Filmfestivals. Seit 2015 ist er künstlerischer Leiter des Stummfilmfestivals in Pordenone. Die Wettbewerbsjury wird alle Wettbewerbsfilme, soweit es möglich wird, in der Caligari FilmBühne sichten und bewerten.

Auf einen Blick: Programm für die 21. Ausgabe von goEast – Festival des mittel- und osteuropäischen Films.

goEast – Festival des mittel- und osteuropäischen Films wird vom DFF – Deutsches Filminstitut & Filmmuseum veranstaltet und von zahlreichen Partnern unterstützt. Hauptförderer sind die HessenFilm und Medien GmbH, die Landeshauptstadt Wiesbaden, der Kulturfonds Frankfurt RheinMain, die BHF BANK Stiftung, die Adolf und Luisa Haeuser-Stiftung für Kunst und Kulturpflege, Renovabis und der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds. Medienpartner sind u.a. 3sat, Deutschlandfunk Kultur und die Frankfurter Allgemeine Zeitung.