Besuchsverbot auch in Wiesbadener Krankenhäusern ab 23.März 2020

Für die Kliniken in der Landeshauptstadt Wiesbaden gilt ab Montag wegen des Coronavirus ein generelles Besuchsverbot.

Das Betreten der Krankenhäuser zu Besuchszwecken ist ab sofort nicht mehr gestattet, teilt die Leiterin des Wiesbadener Gesundheitsamtes Dr. Kaschlin Butt mit. Da im Rahmen der Entwicklung der Infektionszahlen die Gefahr für eine Ansteckung deutlich zunimmt, ist es erforderlich diesen hoch sensiblen Bereich zusätzlich zu schützen. „Von den Besucherinnen und Besuchern, die mittlerweile auch unerkannt mit SARS-CoV-2 infiziert sein könnten, geht eine zu vermeidende Gefahr aus“, so Dr. Butt.

In den Krankenhäusern befinden sich zu einem großen Teil Patientinnen und Patienten aus besonders vulnerablen Gruppen, hierzu gehörten beispielsweise ältere Patienten, Menschen mit chronischen oder sonst erheblichen Vorerkrankungen und Menschen mit geschwächten Immunsystem. Gleichzeitig gelte es, das für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung nur begrenzt vorhandene Personal vor Infektionen zu schützen.

Es handelt sich hier um ein Verbot zu reinen Besuchszwecken. So sind beispielsweise Eltern minderjähriger Patienten nicht zu Besuchszwecken im Krankenhaus, gleiches gilt für Seelsorger, Rechtsanwälte oder Notare sowie sterbegleitende Angehörige.

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Coronavirus: Börsenverein fordert Soforthilfe für Buchbranche

Auch der Buchhandel ist in seiner Existenz von den Corona-Schutzmaßnahmen gefährdet, da bundesweit die Buchläden, wie hier Hugendubel in Wiesbaden, geschlossen haben. Dringender Appell: Schauen Sie auf den Internetseiten Ihrer stationären Buchhandlung und bestellen Sie bitte dort und nicht bei den großen Online-Plattformen. © Foto: Diether v Goddenthow
Auch der Buchhandel ist in seiner Existenz von den Corona-Schutzmaßnahmen gefährdet, da bundesweit die Buchläden, wie hier Hugendubel in Wiesbaden, geschlossen haben. Dringender Appell: Schauen Sie auf den Internetseiten Ihrer stationären Buchhandlung und bestellen Sie bitte dort und nicht bei den großen Online-Plattformen. © Foto: Diether v Goddenthow

Ladenschließungen für gesamte Buchbranche existenzgefährdend / Staatlicher Notfallfonds für schnelle, unbürokratische Hilfe gefordert
Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben zur Eindämmung des Coronavirus umfassenden Maßnahmen beschlossen. Durch die zu erwartenden flächendeckenden Ladenschließungen, die auch zur Schließung von Buchhandlungen führen, haben Buchhandlungen, Verlage, Zwischenbuchhändler und Autor*innen absehbar mit massiven wirtschaftlichen Einbußen zu rechnen. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels fordert daher eine schnelle und wirksame Unterstützung von der Politik.

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins: „Die Buchbranche unterstützt solidarisch die von Bund und Ländern getroffenen Maßnahmen. Ein gemeinsames und entschiedenes Vorgehen ist jetzt unumgänglich, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und damit die Gesundheit gerade der Schwächeren in der Gesellschaft zu schützen. Für die größtenteils Klein- und Kleinstunternehmen, aber auch die wenigen größeren Unternehmen der Branche sind Schließungen allerdings kritisch bis existenzgefährdend. Wir benötigen deshalb effektive und unbürokratische Sofortmaßnahmen von staatlicher Seite. Wenn Buchhandlungen etwa für einen Monat keine Bücher mehr vor Ort verkaufen können, sind neben den Buchhandlungen auch die Verlage, deren Bücher dort nicht verkauft werden können, existenziell bedroht. Die Umsatzrenditen in der Branche sind so gering, dass viele Unternehmen nur schmale oder gar keine Finanzpolster haben und in Liquiditätsengpässe kommen werden. Zwar arbeiten zahlreiche Buchhandlungen daran, online oder telefonisch bei ihnen bestellte Bücher per Fahrradkurier oder über andere Lieferdienste zustellen zu können. Das wird aber nicht ausreichen, um die finanziellen Einbußen auszugleichen.“

Der Börsenverein hat sich daher mit der dringenden Bitte um Einrichtung eines Notfallfonds an die Bundesregierung gewandt, mit dem unbürokratisch und schnell Geld für die betroffenen Unternehmen und Selbständigen bereitgestellt werden kann. Außerdem bittet der Verband die politisch Verantwortlichen zu prüfen, wie sie die Buchbranche dabei unterstützen können, die Grundversorgung der Bevölkerung mit Büchern auf lokaler Ebene zu gewährleisten, etwa durch gesundheitspolitisch vertretbare Ausnahmeregelungen.

Alexander Skipis: „Gerade wenn das öffentliche Leben so drastisch eingeschränkt ist, ist die Versorgung der Bürger*innen mit Büchern und damit ,geistiger Nahrung‘ elementar. So muss zum Beispiel angesichts der Schulschließungen die Versorgung der Schüler*innen mit Schulbüchern und Unterrichtsmaterial sichergestellt werden. Hier benötigen wir effektive Maßnahmen für den Buchhandel vor Ort, damit nicht nur große Online-Versender wie Amazon profitieren, was zu einer langfristigen Abwanderung von Kund*innen aus dem Buchhandel führen kann.“

Universitätsmedizin Mainz ändert Besucherregelung – Ab Montag, 23. März 2020, gilt ein Besuchsverbot mit eng umgrenzten Ausnahmen

(Mainz, 20. März 2020, te) Zum Schutz der Patienten und Beschäftigten vor COVID-19 hat die Universitätsmedizin Mainz ihren Besucherverkehr neu geregelt. Ab 23. März 2020 gilt ein Besuchsverbot mit eng definierten Ausnahmen.

Der Vorstand der Universitätsmedizin Mainz hat angesichts der verschärften COVID-19-Situation neue Besucherregelungen erlassen. Für das kommende Wochenende vom 21. und 22. März 2020 gilt: Besuche sind zwischen 08.00 und 18.00 Uhr erlaubt, wobei ein Besucher pro Patient das Gelände der Universitätsmedizin Mainz für eine Stunde betreten darf. Ab Montag, 23. März 2020, gilt ein Besuchsverbot mit Ausnahmen für die Interdisziplinäre Abteilung für Palliativmedizin, das Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin, die Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie und die Geburtshilfe der Klinik und Poliklinik für Geburtshilfe und Frauengesundheit der Universitätsmedizin Mainz.

Der Vorstand der Universitätsmedizin Mainz bittet die Öffentlichkeit angesichts der aktuellen gesundheitlichen Lage um Verständnis für diese Maßnahme.

Eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten
Eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten gelten für die Palliativstation und für stationär aufgenommene Kinder und Jugendliche. Letztere dürfen nur von ihren Sorgeberechtigten (max. zwei Elternteile gleichzeitig) besucht werden.

Hygieneregeln
Grundsätzlich gelten für alle Besucher und Patienten die Hygieneregeln. Einfache Hygienemaßnahmen tragen dazu bei, sich und andere vor ansteckenden Infektionskrankheiten zu schützen. Hierzu zählen beispielsweise gründliches und regelmäßiges Waschen der Hände, die Nutzung von Desinfektionsmitteln, Abstand zu anderen Menschen, aufs Händeschütteln verzichten und Umarmungen oder andere enge Körperkontakte zu vermeiden. Wer husten oder niesen muss, sollte dafür die Armbeuge oder ein Taschentuch nutzen. Zusätzlich ist es ratsam, sich so wenig wie möglich ins Gesicht zu fassen. Lüften Sie regelmäßig. Das Tragen von Atemschutzmasken ist für gesunde Menschen nicht erforderlich. Über weitere Hygienehinweise informiert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.infektionsschutz.de.

Hotlines
Für telefonische Auskünfte sind folgende Hotlines geschaltet:
· Hotline von „Der Patientenservice 116117“:
Telefonnummer: 116117 (ohne Vorwahl),
rund um die Uhr erreichbar
· Hotline des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz (MSAGD) für Fragen zum Coronavirus (COVID-19):
Telefonnummer: 0800 575 81 00, erreichbar Montag – Freitag 08.00 bis 18.00 Uhr; Samstag – Sonntag 10.00 bis 15.00 Uhr

Kulturschaffende bekommen Hilfe bei Bewältigung der Corona-Folgen – Hessische Landesregierung hat auch Kulturbereich bei Nachtragshaushalt im Blick

Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn verspricht rasche und unbürokratische Hilfe für Kulturschaffende. © Foto: Diether v Goddenthow
Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn verspricht rasche und unbürokratische Hilfe für Kulturschaffende. © Foto: Diether v Goddenthow

Wiesbaden. Die hessische Landesregierung wird auch Freiberufler, Solo-Selbständige, Einrichtungen und Kleinstunternehmen im von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Kulturbereich finanziell unterstützen. „Durch die Absage von Veranstaltungen, die Schließung von Theatern und andere zur Abmilderung der Pandemie nötige Schritte brechen vielen im Kulturbereich tätigen Menschen und Einrichtungen Einnahmen weg, die oft keine oder nur geringe Rücklagen haben. Das wissen wir, und wir werden sie gemeinsam mit dem Bund bei der Bewältigung dieser Situation unterstützen“, teilt Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn mit. Das von Finanzminister Dr. Thomas Schäfer am Donnerstag angekündigte Hilfspaket von insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro komme daher auch diesem Bereich zugute.

„Wir werden in der kommenden Woche den Landtag bitten, einen Nachtragshaushalt im Umfang von einer Milliarde Euro zu beschließen“, erläutert Ministerin Dorn. „Darin wird als Zielgruppe auch der Kulturbereich enthalten sein. Auch die geplante Erweiterung des Garantie- und Bürgschaftsrahmen des Landes und die bereits beschlossenen Liquiditätshilfen durch Steuerstundung kommen Kulturschaffenden zugute. Wir begrüßen auch die Ankündigung des Bundes, ein Hilfspaket für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen auf den Weg zu bringen. Wir werden unser Landesprogramm, das mit dem Nachtragshaushalt beschlossen werden soll, mit dem Bundesprogramm abgleichen und dann zielgenau die Details festgelegt werden. So stellen wir sicher, dass niemand vergessen wird, auch und insbesondere nicht im besonders betroffenen Kulturbereich.“

Hessen beschließt Obergrenze für Versammlungen auf maximal 5 Personen und weitere Maßnahmen gegen das Corona-Virus

Man muss es ja nicht gleich übertreiben wie der Corona-käfer, gesichtet, seitlich der Biebricher Allee. Aber um andere zu schützen, sollte man - ggfs. auch selbstgenähte - Schutzmasken anlegen. (Nähanleitungen im Internet)  © Foto: Diether v Goddenthow
Man muss es ja nicht gleich übertreiben wie der Corona-käfer, gesichtet, seitlich der Biebricher Allee. Aber um andere zu schützen, sollte man – ggfs. auch selbstgenähte – Schutzmasken anlegen. (Nähanleitungen im Internet) © Foto: Diether v Goddenthow

Hessische Landesregierung beschließt weitere Maßnahmen gegen das Corona-Virus. Bouffier/Klose: „Individuelle Freiheit, wie wir sie genießen, gibt es nicht ohne individuelle Verantwortung“

Wiesbaden. Die Hessische Landesregierung hat heute in einer Sonder-Kabinettsitzung weitere notwendige Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus veranlasst:

  • Ansammlungen und Zusammenkünfte an öffentlichen Orten (wie bspw. Straßen, Plätze und Parks) von mehr als fünf Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, sind ab morgen untersagt.
  • Die Obergrenze für Versammlungen und Veranstaltungen wird von bislang 100 Personen auf maximal fünf Personen reduziert.
  • Restaurants und Gaststätten werden ab Samstag, 12 Uhr, in Hessen geschlossen. Speiseabgaben und Lieferdienste bleiben unberührt.
  • Alle Personen, die in den vergangenen zwei Wochen aus einem Risikogebiet des RKI zurückgekehrt sind oder zurückkehren, müssen für 14 Tage in häusliche Quarantäne.
  • Zur Notfallkinderbetreuung: Es ist ab sofort ausreichend, wenn nur ein Elternteil bspw. als Einsatzkraft bei Polizei oder Feuerwehr bzw. im Gesundheitswesen oder im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet.
Wie auch in anderen Kongress- und Messestädten sind im RheinMain CongressCenter Wiesbaden sämtliche Veranstaltungen abgesagt, unter anderem der 126. Internistenkongress vom 25.-28.04.2020. © Foto: Diether v Goddenthow
Wie auch in anderen Kongress- und Messestädten sind im RheinMain CongressCenter Wiesbaden sämtliche Veranstaltungen abgesagt, unter anderem der 126. Internistenkongress vom 25.-28.04.2020. © Foto: Diether v Goddenthow

Operationen und Behandlungen, für die keine dringende medizinische Notwendigkeit besteht, werden ausgesetzt. Entsprechende Patienten, die aufgenommen wurden, deren Behandlung aber noch nicht begonnen hat, sind zu entlassen. Neben Krankenhäusern betrifft dies ab sofort auch Praxiskliniken und Privatkrankenanstalten. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass medizinisch dringliche Eingriffe nicht durchgeführt werden können, weil notwendige Schutzausrüstung wie beispielsweise Atemschutzmasken und medizinische Verbrauchsgüter fehlen.

Mit den zusätzlichen Maßnahmen beabsichtigt die Hessische Landesregierung, die Ansteckungsgefahr durch persönliche Kontakte von Personen weiter zu verringern. „Individuelle Freiheit, wie wir sie genießen, gibt es nicht ohne individuelle Verantwortung. Die Maßnahmen bedeuten weitere Einschnitte für unsere Freiheitsrechte. Rücksichtnahme ist das Gebot der Stunde. Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, vernünftig zu sein, sich an die Vorgaben zu halten und persönliche Kontakte deutlich zu reduzieren“, erklärten der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose.

Prüfungen, insbesondere Staatsprüfungen und Laufbahnprüfungen, können weiterhin stattfinden. Dabei müssen die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. Ausnahmen von der Regelung sind zudem für Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen möglich.

„Europa, Deutschland und auch Hessen befinden sich momentan im Epizentrum der Pandemie. Alles, was wir tun, dienst dem Zweck, der weiteren Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken. Diese Schritte zu gehen, ist für uns nicht leicht. Sie sind jedoch notwendig“, so der Regierungschef und der Gesundheitsminister.

Auszüge aus der Verordnung:

Selbst Spielplätze in Wohnanlagen sind gesperrt, für Familien mit Kindern besonders hart. © Foto: Diether v Goddenthow
Selbst Spielplätze in Wohnanlagen sind gesperrt, für Familien mit Kindern besonders hart. © Foto: Diether v Goddenthow

Laut Artikel 4, § 1 Abs. 2 bis 10 der Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus
vom 20. März 2020

1. §1 b (auszugsweise)
„(2) untersagt werden:
1. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeitenrichtungen,
2. touristischer und kulturelle Angebote jeglicher Art, beispielsweise Reisebusreisen,
Schiffsausflüge und Stadtführungen,
3. sonstige Sportangebote, die ihrer Art nach mit körperlichen Kontakt verbunden sind.

(3) Untersagt wird die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie Privatunterricht im außerschulischen Bereich. Online-Angebote bleiben möglich.
(4) Die Abnahme von Prüfungen, insbesondere Staatsprüfungen und Laufbahnprüfungen, ist nach Abs. 3 nicht untersagt. Bei der Abnahme von Prüfungsleistungen sind
die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene zu beachten.

(5) Untersagt werden Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften. Allen Glaubensgemeinschaften bleibt es unbenommen, alternative Formen der Glaubensbetätigung auszuüben, die nicht mit Zusammenkünften von Personen verbunden sind, zum Beispiel Angebote im Internet. Die in Satz 1 genannten Gebäude und Räume können für die Gebete Einzelner offengehalten werden.

(6) Beratungsleistungen psychosozialer, rechtlicher, seelsorgerischer oder ehrenamtlicher Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen sollen möglichst ohne unmittelbaren persönlichen körperlichen Kontakt und unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene erfolgen.

(7) Die Beschränkungen nach Abs. 1 gelten nicht für den Lebensmitteleinzelhandel, den Futtermittelhandel, Wochenmärkte, Direktverkauf vom Lebensmittelerzeuger, Reformhäuser, Feinkostgeschäfte, Geschäfte des Lebensmittelhandwerks, Getränkemärkte, Banken und Sparkassen, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Poststellen, Waschsalons, Tankstellen und Tankstellenshops, Reinigungen, Kioske, Tabak- und E-Zigarettenläden, Frisöre, den Zeitungsverkauf, Blumenläden sowie für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte. Die Beschränkungen nach Abs. 1 gelten auch nicht für den Großhandel und den Online-Handel.

(8) Eine Öffnung der Einrichtungen nach Abs. 7 erfolgt unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen. Es ist sicher zu stellen, dass ein Abstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind.

(9) Abweichend von § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes können die in Abs. 7 genannten Bereiche auch an Sonn- und Feiertagen zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet werden. Satz 1 gilt nicht für den Karfreitag sowie die Osterfeiertage.

(10) Dienstleistungen und Handwerkstätigkeiten können mit Ausnahme der in Abs. 1 Nr. 8a und 8b genannten Angebote unter Beachtung der Empfehlungen des RobertKoch-Instituts zur Hygiene, insbesondere zu Kontakten und Einhaltung des Sicherheitsabstandes erbracht werden.“

2. §2 b (auszugsweise)
(1) (…) Gaststätten, Mensen, Hotels und andere Gewerbe, dürfen Speisen und Getränke nur zur Abholung oder Lieferung anbieten. Eine Abholung von Speisen und Getränken darf nur erfolgen,
wenn
1. sichergestellt ist, dass die Speisen und Getränke ohne Wartezeit zur Verfügung stehen oder die Warteplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Abholerinnen und Abholern gewährleistet ist,
2. geeignete Hygienemaßnahmen getroffen werden und
3. Aushänge zu den erforderlichen Hygienemaßnahmen erfolgen.“

„(3) Bars, Clubs, Diskotheken, Schankwirtschaften, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, deren Schwerpunkt nicht im Anbieten von Speisen liegt, sowie Eisdielen sind zu
schließen.“

Die vollständigen Verordnungen werden auf corona.hessen.de veröffentlicht.

Geschäfte, die geöffnet haben dürfen
Auch Wiesbadens Innenstadt ist verwaist, und die Stimmung den Trauertulpen ähnlich, insbesondere beim Einzelhandel und der Gastronomiebranche, die um ihre Existenz und deren Mitarbeiter um ihre Arbeitsplätze bangen. © Foto: Diether v Goddenthow
Auch Wiesbadens Innenstadt ist verwaist, und die Stimmung den Trauertulpen ähnlich, insbesondere beim Einzelhandel und der Gastronomiebranche, die um ihre Existenz und deren Mitarbeiter um ihre Arbeitsplätze bangen. © Foto: Diether v Goddenthow

Folgende Geschäfte dürfen laut dieser Verordnung (§1 (7)), gültig ab  21. März 2020  12:00 Uhr, weiterhin  öffnen:

– Lebensmitteleinzelhandel,
– Futtermittelhandel,
– Wochenmärkte
– Direktverkauf vom Lebensmittelerzeuger
– Reformhäuser
– Feinkostgeschäfte
– Geschäfte des Lebensmittelhandwerks
– Getränkemärkte
– Banken und Sparkassen
– Abhol- und Lieferdienste
– Apotheken
– Drogerien
– Sanitätshäuser
– Poststellen
– Waschsalons
– Tankstellen und Tankstellenshops
– Reinigungen
– Kioske, Tabak- und E-Zigarettenläden
– Frisöre (hier steht ein Verbot kurz bevor),
– Zeitungsverkauf,
– Blumenläden sowie
– für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte.
– Großhandel und Online-Handel

(je nach neuer Bewertung, könnte es in der nächsten Woche weitere Beschränkungen geben)   

Aushang bei Aldi in der Wiesbadener Kirchgasse zeigt, welche Artikel gehortet werden und ständig ausverkauft sind. © Foto: Diether v Goddenthow
Aushang bei Aldi in der Wiesbadener Kirchgasse zeigt, welche Artikel gehortet werden und ständig ausverkauft sind. © Foto: Diether v Goddenthow

Eine Öffnung der Einrichtungen nach Abs. 7 erfolgt unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen. Es ist sicher zu stellen, dass ein Abstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind.

Abweichend von § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes können die in Abs. 7 genannten Bereiche auch an Sonn- und Feiertagen zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet werden. Satz 1 gilt nicht für den Karfreitag sowie die Osterfeiertage.

Die vollständigen Verordnungen werden auf corona.hessen.de veröffentlicht.

Nähanleitungen Schutzmasken selber machen!

Schnell, unbürokratisch, effizient – Deutscher PEN fordert in der Krise Grundeinkommen für Solo-Selbstständige in der Kultur

Darmstadt, 19. März 2020. Das PEN-Zentrum Deutschland unterstützt die Forderung des Deutschen Kulturrates nach einem schnellen und unbürokratischen Nothilfeprogramm für die Kultur. Die Schriftstellerorganisation begrüßt das Versprechen der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, sich über den bestehenden Haushalt hinaus dafür einzusetzen, zusätzliche Mittel für Kultur und Medien als Nothilfe zur Verfügung zu stellen. Begrüßenswert ist auch, dass die Kulturministerkonferenz der Länder sich der Forderung nach einem Notfallfonds bereits angeschlossen hat und dass einzelne Landesregierungen hier bereits tätig werden und unbürokratische Verfahren planen.

Gleichwohl wird es Härtefälle geben, nicht erfassbare Einbußen und andere Einkommenslücken aufgrund der Pandemie. Das PEN-Zentrum Deutschland unterstützt deshalb die Petition der Berliner Modedesignerin Tonia Merz nach einem bedingungslosen Grundeinkommen für Solo-Selbständige in der Kulturbranche für einen Zeitraum von sechs Monaten. Die Solo-Selbständigen in den unterschiedlichen Kunstsparten, die auf Honorarbasis arbeiten, sind durch die derzeitigen Schließungen, Ausfälle und Absagen besonders betroffen. Nach ersten Umfragen brechen zwischen 80 und 100% der Einnahmen weg.

„‚Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch‘, dichtete Friedrich Hölderlin, dessen 250. Geburtstag wir in diesem Jahr feiern. Für Künstlerinnen und Künstler und die vielen sogenannten ‚Freien‘ in der Kultur- und Kreativwirtschaft wird es existentiell notwendig sein, dass ‚das Rettende‘ in diesem Fall von der Politik kommt“, so die Präsidentin des deutschen PEN, Regula Venske. „Letztlich kommt es aber jetzt auf die Solidarität der gesamten Bevölkerung an, um diese Krise gemeinsam zu meistern.“

Corona: Hessische Landesregierung hebt Sonntagsverkaufsbote auf und schließt Kneipen, Museen und Schwimmbäder – keine Gottesdienste mehr

Hessische Landesregierung fasst zusätzliche Beschlüsse im Kampf gegen das Corona-Virus

Ministerpräsident Volker Bouffier. © Archivbild Diether v Goddenthow
Ministerpräsident Volker Bouffier. © Archivbild Diether v Goddenthow

Wiesbaden. Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben sich heute auf gemeinsame Leitlinien zur Bekämpfung des Corona-Virus vereinbart. Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, hat sich Hessen dieser Vereinbarung angeschlossen und weitere Maßnahmen beschlossen. „Die Verbreitung des Corona-Virus werden wir nur stoppen können, wenn wir uns selbst disziplinieren und soziale Kontakte stark reduzieren. Sicherlich fällt das dieser Tage, während der ersten Sonnenstrahlen des Jahres, sehr schwer. Wir müssen uns aber fortwährend ins Gedächtnis rufen, dass wir Menschen gefährden, wenn wir fahrlässig handeln“, sagten der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose im Anschluss an die Kabinettsitzung.

Die gemeinsamen Leitlinien von Bund und Ländern sehen u.a. folgende Maßnahmen vor:
Um die Versorgung der Bevölkerung trotz Ausbreitung des Corona-Virus und notwendiger weitreichender Maßnahmen sicherzustellen, bleiben insbesondere Lebensmittel- und Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen und Banken geöffnet. Vielmehr werden für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt. Auch der Großhandel bleibt weiterhin geöffnet. Die Auslieferung von Waren und Essen wird weiterhin ermöglicht.

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

Schließungen für den Publikumsverkehr:

Für den Publikumsverkehr geschlossen werden unterschiedliche Bereiche, in denen üblicherweise viele Menschen auf teils engem Raum zusammentreffen, wie bspw. Kneipen, Museen und Schwimmbäder. Auch Gottesdienste werden nicht mehr stattfinden.

In Restaurants müssen die Abstände zwischen den Tischen ausreichend groß sein. Die Öffnungszeiten werden auf 6 Uhr bis 18 Uhr begrenzt. Übernachtungen in Hotels aus touristischen Gründen werden untersagt.

Die vollständigen Leitlinien sind auf www.hessen.de abrufbar. Die Regelungen treten in Hessen mit Wirkung ab Mittwoch in Kraft.

Verbot medizinisch nicht dringlicher Operationen
Bei einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus ist mit erheblichen Belastungen des Gesundheitssystems zu rechnen. Besonders kritisch ist derzeit die Versorgungssituation mit persönlicher Schutzausrüstung wie beispielsweise Atemschutzmasken und medizinischen Verbrauchsgütern. In dieser Situation ist es nicht länger vertretbar, diese Materialien für Eingriffe zu verwenden, für die derzeit keine medizinische Dringlichkeit besteht. Daher werden diese elektiven Eingriffe ab Mittwoch untersagt. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass medizinisch dringliche Eingriffe nicht durchgeführt werden können, weil das notwendige Material fehlt. Der Bundesgesundheitsminister hat angekündigt, dass die entstehenden wirtschaftlichen Folgen für die Krankenhäuser ausgeglichen werden.

Nachtragshaushalt zur Finanzierung der Krisen-Folgen
Um auch die wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus abfedern zu können, wird die Landesregierung vor allem kleinen und mittleren Unternehmen unter die Arme greifen. Dazu wird dem Landtag ein Nachtragshaushalt zugeleitet, mit dem Ziel einer raschen Finanzhilfe für die hessische Wirtschaft. Ob die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse genutzt wird, wird nun geprüft.

Kabinettausschuss zur Corona-Krise eingerichtet
Zur politischen Koordinierung der Corona-Krise wird ein Kabinettausschuss unter Leitung des Ministerpräsidenten eingerichtet. Der Krisenstab der Landesregierung arbeitet dem Kabinettausschuss zu. Die politischen Entscheidungsstränge werden damit verschlankt und verzahnt, um der Lage angemessen reagieren zu können.

Zentrale E-Mail-Adresse für Bürgerfragen
Bürgerinnen und Bürger können sich an die Hessische Landesregierung mit ihrem Anliegen per Mail unter buergertelefon@stk.hessen.de wenden.

Ministerpräsident Bouffier und Gesundheitsminister Klose: „Die Maßnahmen, die wir heute auf den Weg gebracht haben, werden unmittelbar wirken. Aber sie werden sich bei den nachgewiesenen Infektionen aufgrund der Inkubationszeit statistisch frühestens in einer Woche niederschlagen. Die Aussagen des Robert-Koch-Instituts, wonach die Chancen gutstehen, dass sich die Verbreitung des Virus in nächster Zeit verlangsamen dürfte, stimmen uns aber optimistisch, dass wir die richtigen Antworten gefunden haben“, erklärte der Hessische Ministerpräsident.

Frankfurts Ämter nur noch für dringende Fälle geöffnet – andere Städte ziehen nach

(ffm) In allen Ämtern der Stadt Frankfurt am Main mit Publikumsverkehr werden Bürger ab sofort ausschließlich in dringenden Fällen und nach Terminvereinbarung bedient. Ohne vorherige telefonische Abklärung können die Ämter nicht aufgesucht werden. Damit wird sowohl den Anforderungen des Infektionsschutzes als auch den unaufschiebbaren Anliegen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung getragen. Die Telefonnummern der einzelnen Ämter sind im Internet unter http://www.frankfurt.de zu finden. Komplett geschlossen ist die Bürgerberatung in der Altstadt.

Corona-Prävention auch im Planungsdezernat: Ab sofort keine Sprechzeiten
(ffm) Nach Prüfung der aktuellen Situation aufgrund des Coronavirus‘ bleiben alle Publikumsbereiche der Ämter des Dezernates IV – Planen und Wohnen – in der Kurt-Schumacher-Straße 10 und das Amt für Wohnungswesen in der Adickesallee 67-69 ab sofort bis Freitag, 17. April, geschlossen.

Persönliche Vorsprachen sind daher im Denkmalamt, dem Stadtplanungsamt, dem Stadtvermessungsamt, der Bauaufsicht und im Amt für Wohnungswesen derzeit nicht möglich. Dies betrifft auch bereits vereinbarte Terminvereinbarungen, auch außerhalb der bisherigen Sprechzeiten.

Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, schriftlich, per E-Mail oder Telefon Kontakt aufzunehmen. Die Bearbeitung von Anträgen und der Geschäftsbetrieb außerhalb von Publikumskontakten finden weiterhin statt und ist von dieser Einschränkung nicht berührt.

Schließung von Museen, Einrichtungen und Liegenschaften der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz im Zuge der aktuellen Corona-Thematik

Auch das Kulturzentrum Festung Ehrenbreitstein Koblenz / Landesmuseum Koblenz ist neben vielen anderen Museen, Burgen und Schlössern in Rheinland-Pfalz ab 16. März 2020 coronabedingt geschlossen © Foto: Diether v Goddenthow
Auch das Kulturzentrum Festung Ehrenbreitstein Koblenz / Landesmuseum Koblenz ist neben vielen anderen Museen, Burgen und Schlössern in Rheinland-Pfalz ab 16. März 2020 coronabedingt geschlossen © Foto: Diether v Goddenthow

Die von der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) Rheinland-Pfalz verwalteten Museen, Einrichtungen und Liegenschaften sind bis auf Weiteres für die Öffentlichkeit geschlossen.

Dazu gehören insbesondere:

Landesmuseum Mainz
Zentrum der Antike Trier / Rheinisches Landesmuseum / Römerbauten Trier
Kulturzentrum Festung Ehrenbreitstein Koblenz / Landesmuseum Koblenz
Archäologisches Schaufenster Speyer
Burgen, Schlösser, Altertümer:
Schloss Stolzenfels, Koblenz
Schloss Bürresheim, Mayen
Burg Sooneck, Niederheimbach
Burg Pfalzgrafenstein, Kaub
Burg Trifels, Annweiler
Schloss- und Festungsruine Hardenburg, Bad Dürkheim

Die Generaldirektion Kulturelles Erbe informiert stets über Änderungen / Ergänzungen unter www.gdke.rlp.de.